¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
, andere zu den Beigezogenen zählen. Anhaltspunkte für den ersten Theil der Annahme bietet die Anwesen heit solcher Zeugen, die Hofämter bekleideten, mithin zum engeren Kreise der herzoglichen Käthe gehörten. Diese waren Heinrich von Botenburg des Herzogs Hofmeister, magister curiae nostrae, wie ihn Otto nannte, und Heinrich „unser Speiser“ (Speisemeister, Celle- rarius) 1 ). Auch ein anderes Hofamt kommt im Jahre 1304 zum Vor schein, das der „Burggrafen auf Tirol“, welches Konrad Gand- ner versah, ein Amt
, das, wie wir unter Otto’s Nachfolger, dem Her zoge Heinrich, sehen werden, von grosser Bedeutung wurde. Der Burg graf Gandner zählte ohne Zweifel auch zu den Käthen des Herzogs Otto 2 ). Unter den übrigen in den erwähnten zwei Urkunden genann ten Zeugen gab es mehrere, die zu den „potiores terrae“ gehörten, so Peter und Konrad Trautsun, Ulrich von Freundsberg, Siegfried von Botenburg, Reimbrecht von Sähen. In welcher Stellung sie sich zu dem Herzoge Otto befanden, kann aus Mangel einer grösseren Zahl von diesem Fürsten
herrührender Urkunden nicht bestimmt werden, sicher ist, dass sie unter dem nachfolgenden Landesfürsten häufig in dessen Nähe erscheinen. Obgleich wir in den wenigen so eben gegebenen Andeutungen nichts weniger als ein vollständiges Bild der Einrichtungen am Hofe des Herzogs Otto und seiner Regententhätigkeit erblicken können, so bezeugen sie doch soviel, dass mit Otto’s Regierung eine Veränderung eintrat, die auf ein neues von der Regierangsweise seines Vaters ver schiedenes System hinweiset. Hat Herzog