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Bücher
Jahr:
1882
¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
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Seite 25 von 426
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: IX, 419 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,1 ; II 8.654/2,1
Intern-ID: 105362
, andere zu den Beigezogenen zählen. Anhaltspunkte für den ersten Theil der Annahme bietet die Anwesen heit solcher Zeugen, die Hofämter bekleideten, mithin zum engeren Kreise der herzoglichen Käthe gehörten. Diese waren Heinrich von Botenburg des Herzogs Hofmeister, magister curiae nostrae, wie ihn Otto nannte, und Heinrich „unser Speiser“ (Speisemeister, Celle- rarius) 1 ). Auch ein anderes Hofamt kommt im Jahre 1304 zum Vor schein, das der „Burggrafen auf Tirol“, welches Konrad Gand- ner versah, ein Amt

, das, wie wir unter Otto’s Nachfolger, dem Her zoge Heinrich, sehen werden, von grosser Bedeutung wurde. Der Burg graf Gandner zählte ohne Zweifel auch zu den Käthen des Herzogs Otto 2 ). Unter den übrigen in den erwähnten zwei Urkunden genann ten Zeugen gab es mehrere, die zu den „potiores terrae“ gehörten, so Peter und Konrad Trautsun, Ulrich von Freundsberg, Siegfried von Botenburg, Reimbrecht von Sähen. In welcher Stellung sie sich zu dem Herzoge Otto befanden, kann aus Mangel einer grösseren Zahl von diesem Fürsten

herrührender Urkunden nicht bestimmt werden, sicher ist, dass sie unter dem nachfolgenden Landesfürsten häufig in dessen Nähe erscheinen. Obgleich wir in den wenigen so eben gegebenen Andeutungen nichts weniger als ein vollständiges Bild der Einrichtungen am Hofe des Herzogs Otto und seiner Regententhätigkeit erblicken können, so bezeugen sie doch soviel, dass mit Otto’s Regierung eine Veränderung eintrat, die auf ein neues von der Regierangsweise seines Vaters ver schiedenes System hinweiset. Hat Herzog

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Bücher
Jahr:
1882
¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
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Seite 40 von 426
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: IX, 419 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,1 ; II 8.654/2,1
Intern-ID: 105362
erscheinen als eine aus schliessliche Prärogative der Person des Landesfürsten 1 ). Es steht demnach so viel fest, dass, wenn wir auch einer ausgeprägteren Form ständischer Verfassung unter dem Könige Heinrich bisher noch nicht begegneten, doch die Abhängigkeit des Landesfürsten von einem „Rathe“, der, wie Herzog Otto es hezeichnete, aus dem „ potior i- bus terrae 6 d. i. aus den mächtigeren Landherrn bestand, uns den Adel bereits als einen nicht blos einflussreichen , sondern auch an der Mitregierung

betheiligten Stand vorführt. §. 3. Ständische Verfassungsformen in den Fiirstenthiimern Trient und Brixen, Den Anfängen der Entwickelung der ständischen Verfassung gegenüber, wie sie sieh in der Grafschaft Tirol unter den Herzogen Otto und Heinrich darstellten, könnte man zur Annahme versucht sein, dass die Verhältnisse zu einer ähnlichen Bildung in den zwei geistlichen Fürstenthümern Trient und Brixen günstiger lagen als in Tirol, da die Vorbedingungen in ausgesprochener Weise vorhanden zu sein schienen

18 Urkunden König Heinrichs theils vollinhaltlich, theils im Auszuge oder Regestenform vor, welche Vermächtnisse an das von der Witwe des Herzogs Otto, Euphemia, gestiftete Kloster der Glarissen zu Meran betreffen; in keiner finden sich Zeugen erwähnt, oder eine Berufung auf einen Rath. König Heinrich handelt ganz unabhängig. Dasselbe gilt von der Stiftungs- Urkunde der Karthause Schnals (Eichhorn Epis. Curiens nr. 98) von einem Grnadenbriefe für das Kloster Wälschmichel vom 18. Juli 1826 (Mspt

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