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Bücher
Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1872
Katholiken! auf zum Löschen! ""Es brennt!"" : Ansprache an das Volk
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Seite 8 von 30
Autor: Langemann, Dominikus / von Dominikus Langemann
Ort: Passau
Verlag: Bucher
Umfang: 28 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: fa;
Schlagwort: g.Tirol "; s.Katholische Kirche ; z.Geschichte 1872 ; f.Quelle<br />g.Tirol ; s.Kulturkampf ; z.Geschichte 1872 ; f.Quelle
Signatur: 497
Intern-ID: 181595
ßtikte Leute, als Juden — aber die I ,ye|| —. Ihr reich ; und eine Zeitung gründen und • ins Leben bringen, kostet, viel- Geld. Eine Zeitungs druckerei kostet ja gleich 40 Tausend, ja 100 Tau- ■ send Gulden! Soviel Geld hat nicht Jedermann; und - wenn einige kathol. Christen reich finb, die wollen ■-P; solchen Sachen Nichts hergeben. Aber die Juden . Ihun es, weil sie die Welt regieren Wüllen. Ich sagte: die Juden sind reich, sehr reich. Nun -heißt es, ja: das Geld regiert die Welt

, wenn der rei-- -chere boshaft sein will? Können nun die Juden nicht .auch ihren Haß gegen das Christenthum, -geltMd .machen, weil sie die Geldherrn sind? Ja, ja, sie machen ihn geltend. Sie sind reich, und Diele Chri sten sind ihnen, schuldig, in Niederbayern weniger, aber in-anderen Provinzen um so mehr. Und wenn -es eine Wahl -gibt in den Gemeinde-Ausschuß , zum Bezirksrath, in den Landrath, in den Reichstag, kurzum- -jedesmal drückt der reiche Jude auf Viele vom Volk und zwingt sie, zu wählen

, wie es ihm gefällt I Ja, .ja die'Juden commandiren, weil sie reich sind, und diè meisten Zeitungen beherrschen, und dadurch kom-- -Men , so viele Dinge, die der katholischen Kirche -- Maden! Katholisches Volk! Merkst du nun, warum in- den bösen Zeitungen oft so sonderbare Ding- Hen? -M ^ ' r ' - - v - ' I 1 I • . i|Lji nun, woher so manche neue Ein-

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Bücher
Jahr:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Seite 388 von 547
Autor: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Ort: Nördlingen
Verlag: Beck
Umfang: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Sprache: Deutsch
Signatur: 1035
Intern-ID: 184056
wird ein Comité niedergesetzt, welches namentlich die Mittheilung derselben an Einen Hohen Senat, an die Handelskammer, an die hier residirenden Consnln anderer Staten und in ausgedehntem Masse an solche Kreise und Personen Deutschlands und des Auslandes, die an der Wohl fahrt des Seeverkehrs eng betheiligt sind, mit der Aufforderung übernehmen wird, in gleichem Sinne thätig sein zu vollen.' In dem deutschen Kriege von 1866 verzichteten Preussen, Italien und Oester reich auf Prisen von Handelsschiffen

374 Achtes Buch. suchen, diesen Grundsatz vertreten und seine Durchführung, sei es bei den ver bündeten deutschen Regierungen, sei es bei den Mächten des Congresses, in Anregung bringen zu wollen. 3. Der gleichstimmige Ausspruch und die gleichstimmige Einwirkung auf ihre Regierung von Seiten Aller, welchen die Durchführung jenes Grundsatzes im eigenen, wie im Interesse des Rechts und der Civilisation am Herzen liegt, ist möglichst zu erstreben. 4. Zur Ausführung dieser Beschlüsse

diese Beform fordern werde. F- Zu Anfang des französisch-deutschen Krieges machte König 'Wilhelm den kühnen Versuch, das humane Princip, sogar ohne Zusicherung des Gegenrechts, zur Anerkennung zu bringen. Die Proclamation vom 18. Juli 1870 sagt: „Französische Handelsschiffe sollen der Aufbringung und Wegnahme durch die Fahrzeuge der Bundeskriegsmarme nicht unterliegen.' Leider ist Frankreich, im Gefühl seiner Uebermacht zur See, diesem Beispiel nicht gefolgt und hat de© überlieferten Miss brauch

fortgesetzt. So kam es, dass die humane Massregel der deutschen Bundes gewalt nur der neutralen und der französischen Schifffahrt zu gute kam, aber die deutsche Schifffahrt darunter litt. Die schlimmen Kriegserfahrungen bestimmten sogar gegen Ende des Kriegs die deutsche Heeresführung dazu, die Anwendung jenes humanen Grundsatzes zu suspendiren und-auch den französischen Handel mit Repressalien zu bedrohen. (Note vom 12. Jan. 1871.) Dann hat freilich der Schrecken, welchen das deutsche Kriegsschiff

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1872
¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Seite 331 von 546
Autor: Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Ort: Berlin
Verlag: Weidmann
Umfang: 530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Signatur: II 103.237 ; II A-569
Intern-ID: 102465
angemessener als ..Leibeigen.' 3 i In karolingiseher Zeit war im fränkischen Reich die Goldwährung durch die silbenrährung und der Gold-Solidus durch den Silber - Solidus verdrängt -worden, welcher letztere aus 12 Denaren à ],53 Gramm Silber bestand, somit an Silbergehalt dem 'W orth von fr. 4.12 entsprach (So ctb e er, Beitr. zur Gesch. des Geld- und Münzwes. in Deutsch!, in den „Forsch, zur deutschen Gesch.' Bd. IT). Da aber in Italien zur Zeit Karls des Gr. der byzantinische Go l d- Solidus (à ir. 151

320 FÜNFTER ABSCHNITT. des Eigenthums fällig waren. 1 .) Danacli wäre ihre Rechtsstellung — ähnlich derjenigen der deutschen Hörigen — die gewesen, dass sie zwar Rechtsfähigkeit besassen, aber bleibend an ein Dienst- verhältniss gekettet waren. 2 ) Das Gesetz des Bischofs Romedius bestätigt somit die Schlüsse, die wir aus dem Testamente des Bischofs Tello in Bezug auf den Stand der Unfreien gezogen haben. Eine eigene Klasse in Bezug auf das Wehrgeld bilden in diesem Gesetz die höheren Hofdiener

als Münzfuss fortdauerte, darf wol angenommen werden, dass derselbe damals auch in Currätien seine Geltung noch beibehalten hatte und somit auch den Bussansätzen der Capitals ep. Remcdi zu Grunde gelegt wurde. Es erscheint dies um so wahrscheinlicher, als sonst das Wchrgeld dieses Strafgesetzes im Verhältniss zu den in den deutschen Volksrechten üblich ge wesenen gar zu geringfügig erschiene, wenn man auch thcils der muthmasslichcn Arnault der rätischen Bevölkerung thcils dem Umstand liechnuiig tragen

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1872
¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Seite 277 von 546
Autor: Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Ort: Berlin
Verlag: Weidmann
Umfang: 530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Signatur: II 103.237 ; II A-569
Intern-ID: 102465
auch Beisitzer der jenigen Nationalität, weicher die Parteien angehörten, zuzog, Fin die verschiedenen, beisammen wohnenden deutschen Völker schaften konnte auch ein Bedilrfniss nach eigener Gerichtsverfassung gar nicht bestehen, da ohnehin allen deutschen Stämmen die sog. Gauverfassung gemein gewesen zu sein scheint, wonach das Volk, in gewisse Unterabteilungen zerfiel, deren jeder ein Graf, oder wie er sonst Mess, als Richter und als Kriegsführer vorstand. Verschieden war aber das Verhält

ni ss zu den römischen Pro vincial en. Du nämlich dieselben, ausser bei den Ostgothem, anfänglich nicht als den herrschenden Deutschen ebenbürtige Vollfreie angesehen wurden 3 ), auch nicht waffenfähig waren 4 ), so konnten sie ursprüng lich keinen Bestandteil der deutschen Volks- beziehungsweise Gau-Gemeinde bilden. Es hatte dies die natürliche Folge, dass in Römer sowol als die Langobarden sollen je nach ihren eigenen Gesetzen erben mit! Frevelbussen bezahlen, fügt aber bei-. „De ceteris vero causis communi lege

der Betreffende ..lege Salica, Romana, Ilipuaria , Gotha, Alemanna, Boiaria' oder ..Gimdebalda vivit.' -I Noch im J. S5S musate Ludwig IL schwören „umeuique competentem legem et iustitiam conservabo' (Cap it. leg. Fr an cor. XXVI). n l Dass die Romanen ursprünglich im Frankenreich minderen Rechtes als die Deutschen, also nicht Yollbürger waren, ersieht man schon aus der Ver schiedenheit des Wehrgeldes, welches die Lex Salica (XL1II, 1. 7) für die freien Franken auf 200 solidi, für die freien romanischen

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Bücher
Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1872
April bis Juni.- (Legende oder der christliche Sternhimmel ; Bd. 2)
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Seite 292 von 496
Autor: Stolz, Alban / von Alban Stolz
Ort: Freiburg im Breisgau
Verlag: Herder
Umfang: VIII, 476 S. : Ill.. - 5. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: s.Heiliger ; f.Biographie
Signatur: II 61.917/2
Intern-ID: 218052
276 27. Mar. Dcr hl. Johannes I. und morgenländische; jenes hatte Rom Zur Hauptstadt, dieses Kon- stantinopel. In dem abendländischen Reich herrschte damals Theodorich, König der Gothen. Dieser bekannte sich zu dem «manischen Glauben, führte aber dessenungeachtet Jahre lang eine lobenswerte Regierung. Nun aber macht die Natur den Menschen im Alter nicht besser, so wenig ff? ihn schöner macht; sondern, wenn nicht der rechte christ liche Glaube und die Gnade die Seele frisch und schön erhalt

und vervollkommnet, so wird die Seele wie der Leib elender und häß licher. So zeigte sich auch an Theodorich, daß ihm der wahre be wahrende Glaube fehle; das natürlich Gute an ihm verlor sich, und er wurde finster und mißtrauisch, bekam Argwohn selbst gegen seine Vertrauten; er wurde hart, und aus einem früher menschenfreund lichen König ein schonungsloser Tyrann. Im morgenländischen Reich 'hingegen regierte der Kaiser Justin, ein rechtschaffener Fürst und guter Katholik. Diesem lag der wahre Glaube

als eine Hauptfache am Herzen und er sah es für ein Un glück an, daß in seinem Lande so viele Arianer waren. Er erließ deßhalb im Jahr 523 eine Verordnung, daß in Zukunft Niemand, der nicht zum katholischen Glauben gehöre, ein öffentliches Amt be kleiden dürfe; deßgleichen wurden den Irrgläubigen ihre Kirchen ge schlossen oder den Katholiken übergeben. Die Arianer im morgen- ländischen Reich meldeten nun solches dem König Theodorich und forderten ihn auf, er solle sich als oberster Beschützer des arianische

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Bücher
Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1872
Oktober bis Dezember.- (Legende oder der christliche Sternhimmel ; Bd. 4)
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Seite 319 von 573
Autor: Stolz, Alban / von Alban Stolz
Ort: Freiburg im Breisgau
Verlag: Herder
Umfang: VIII, 552 S. : Ill.. - 5. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: s.Heiliger ; f.Biographie
Signatur: II 61.917/4
Intern-ID: 218054
20. November. Der hl. Edmund. 303 Du hast nicht gescheut ben Leib der Jungfrau, als dn zur Erlösung die Menschheit annehmen wolltest. Du hast dm Stachel des Todes überwunden und den Glänbigen ausgeschlossen das Reich der Himmel. Du sitzest zur rechten Hand Gottes, in der Glorie des Vaters. Wir glauben, daß dn kommen wirst als Richter. Dich bitten wir daher, deinen Dienern komm zu Hülse, die dn mit kostbarem Blute erlöset hast. Laß sie in ewiger Herrlichkeit deinen Heiligen zugezahlt werden. Gib

in der Trübsal ist pures Gold. 20. November. Der heilige Edmund, i- 8?0. (Wcltordnnng.) Äuch dieser war ein Fürst und gelangte dennoch zur Heilig keit. Denn wenn der Heiland auch gesagt hat, es sei leichter, daß ein Kameel durch ein Nadelöhr eingehe, als ein Reicher in's Him melreich, so setzte er hinzu: „Bei Gott ist kein Ding unmöglich' — und die Gefahr des Reich- und Vornehmseins wird bei manchen Hochgestellten unschädlich gemacht durch schweres Kreuz. Der hl. Edmund war König in einem Tb eil von England

Zu einer Zeit, wo das ganze Reich verschiedene Herren hatte. Sein Aeußeres Zeigte königliche Würde, und doch war er dabei sehr sanft und gütig gegen Jedermann und zeigte nicht den geringsten Hoch-

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Bücher
Jahr:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Seite 105 von 547
Autor: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Ort: Nördlingen
Verlag: Beck
Umfang: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Sprache: Deutsch
Signatur: 1035
Intern-ID: 184056
Völkerrechtliche Personen. öi Verfassung cler Union (des Bundesstats), indem iö ihr eine Repräsentation des gesammten deutschen Volkes erscheint, die ganz verschieden ist von der Repräsen tation der Preussen, Bayern u. s. f. in den Landtagen der Einzelstaten. Dagegen widerspricht die Verbindung der erblichen Würde des Königs von Preussen mit der Würde des erblichen Kaiserthums lind ebenso die Verbindung der wichtigen Institution des Reichskanzlers und des Reichskanzleramtes mit dem Preussi

- schen Ministerium dem Grundgedanken des Bundesstats, welcher die Eegierungs- ämter des Gesammtstats und der Einzelstaten trennt. Aber sie erklärt sich aus der entscheidenden Bedeutung des Preussischen States, welcher das deutsche Reich gestiftet hat und in demselben seiner Bevölkerungszahl und seiner einheitlichen Macht wegen eine so hervorragende Stellung einnimmt, dass die übrigen Stateu genöthigt sind, sich an Preussen anzuschliessen und anzulehnen. Das Haupt des Preussischen States ist daher

das natürliche Haupt des deutschen Reiches ; und in der Regierung des Reiches ist daher auch Etwas von dem Preussischen Einheits state wahrzunehmen. 71. Sowohl der Gesammtstat (der Statenverein) gilt völkerrechtlich als Statsperson als die Einzelstaten. Die Souverän etat des Gesammtstates äussert sich innerhalb des verfassungsmässigen Bereiches der Gesammtheit und die der Einzelstaten in den Sonderangelegenheiten des einzelnen Landes. Die Persönlichkeit der Statenbiinde zeigt sich deutlicher noch im Völker

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Bücher
Jahr:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Seite 8 von 547
Autor: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Ort: Nördlingen
Verlag: Beck
Umfang: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Sprache: Deutsch
Signatur: 1035
Intern-ID: 184056
Vorwort. DC Kaiserreich ein ganz anderes ist, als das vormalige „römische Reich deutscher Nation' im Mittelalter. Der deutsche Kaiser erhebt nicht mehr, wie vormals der römische Kaiser, das amnassende Verlangen des imperium! mundi. Er will nicht mehr über Italien regieren, noch über andere Völker und Sta ten eine Lebensherrschaft üben. Er erkennt vielmehr die volle Unabhängigkeit und Freiheit auch der andern Staten willig an. Die starke Bürgschaft, welche er dem Frieden der europäischen Welt

gewährt, ist für diese keine Be drohung, sondern nur eine Wohlthat. Er weist auch die mittelalterliche advocatia ecclesiae von sich, und damit die Verflechtung mit der päpstlichen Politik. Er sichert vielmehr den verschiedenen Confessionen und Jedermann die Ge wissens- und Geistesfreiheit, deren göttlich-menschliches Licht das Vaticanische Con eil auszublasen vergeblich unternommen hat. Wir wissen wohl, dass mit der neu erhobenen Stellung des deutschen Volkes - die Pflicht

derselben gegen die Menschheit ge wachsen ist. Der barbarische Rassenhass ist uns fremd; wir er kennen es gerne an, dass auch die französische Nation sich grosse Verdienste um die Menschheit erworben hat und berufen ist, auch in der Zukunft wieder Bedeutendes m leisten. Wir würden es für keinen Fortschritt halten, wenn wirklich, wie Blanche besorgen, die französische Eitelkeit durch den deutschen Hochmuth verdrängt und ersetzt würde, denn jene weibliche Eigenschaft ist doch liebens würdig und weniger verletzend

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