Geschichte der Universität in Innsbruck seit ihrer Entstehung bis zum Jahre 1860
, — aus Völker- und öffentlichem Recht des römischen Reichs, — jede 2 Stunden, x j % Stunde von jedem Examinator, nicht über Kleinigkeiten, captiöse Fragen, Sübtilitaten, sondern über verschiedene Casus, capitnla, textus ex jure feudali etc., Wahlkapitulationen, westphälischen Friedens- Instrument, Civil- und Criminalfällen, kurz was nützlich ist. 3. Die Vota über Zulassung, Repetitionen, bessere Verwendung werden nach Abtretung des Candidaten gegeben, und vom Notar zu Papier gebracht ; bei pari- bus