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Bücher
Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1861
Urkundliche Beiträge zur Geschichte des deutschen Ordens in Tirol
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Seite 186 von 274
Autor: Ladurner, Justinian / von Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 272 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; k.Deutscher Orden ; z.Geschichte
Signatur: II 103.446 ; D II 103.446
Intern-ID: 129866
— 185 — . <• Sequestration , der Einkünfte. — Es - wurde ' nun zwar am 26.' November Ì7I0 1 zu Innsbruck mit dem Land com tur eine Cd'nfereiiz - gehalten wegen der Con visitation der, Comturéién und irfcörporirten-Pfarreien, sowie aneli wegen der Obsignation,'In ventur und Abhandlung'der-Verlassenschaften r . als auch wègen der'LegitimationRevers und Possess-Ersuchung eines an gehen eleu Land com tnrs ; da sich abfer-selber' ■ zu. Äich'ts-verbind lich eingelassen, so beliess es die Regierung

beim Erlasse vom 27. September dieses Jahrs. Der Hoch- und Deutsch meister muss dess wegen beim Kaiser Joseph selbst verschie dene Beschwerden eingereicht haben, < da : 'die , Regierung zu Innsbruck ani 30, Mai 1711 --auf die Beschwerde-Püncte des deutschen Ordens an die Kaiserin Müller, welche nach dem Tode-Kaiser Josephs'bis zur Ankunft des Thronerben Carl'VI. die-Ztigel-der Regierung lentìe, Folgeides 'Gutachten abgehen liess ; J) D ie Notification über den .'neuerwählten' Landcomtur

soll jedesmal durch den Deutschmeister an die Regierung geschehen oder wenigstens der Erwählte durch deütscbmeiste- rische Patente sich legitimiren und den land es Fürstlichen Cónsens abwarten:'2) den Reversbrief wortgetreu ausstellen; zu da der Orden zur Aufnahme von einem Mitglicde 1500 fl, verlange, so sei vdìesi .iwar für : de» minder bemittelten Tiroler-Adel sehr lästig, jedoch- könne 'man 'iron • der allgemeinen Regel 'nicht'wohl r abgehen; indessen sollte der Orden'hierin eine Discretion einen treten

lassen und keine conditio siiie qua non daraus gemacht werden, damit Keiner, weil er minder bemittelt, ausgeschlossen werde:' jedoch, soll das Begehren, dass nur tirolische Cavaliers aufgenommen werden, nicht stattfinden wegen Reciproci tat m it andern Balleiei ; 5) wegen Cumulirung der'Comtureien soll man dein''deutschen Orden selbst es überlassen,. da ihm an Unter bringung mehrerer Ordcnsgliedcr selbst gelegen sein müsse; fi) in Bezug auf das Recht der Convisitation stehe selbes zwar der Regierung

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1861
¬Der¬ Feldzug des Jahres 1805 und seine Folgen für Oesterreich überhaupt und für Tirol insbesonders
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Seite 29 von 774
Autor: Moriggl, Alois / von Alois Moriggl
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 769 S. : Kt.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; z.Geschichte 1805 ; <br />g.Tirol ; z.Geschichte 1805
Signatur: II 101.834 ; II 63.994
Intern-ID: 249201
— M — ist. Ani 6. November schlössen nämlich Czartotisky und Tatifchtscheff mit den? Grafen Stadion' eine Defensiv - Allianz, welche Frankreichs weiterm Vorrücken eine Gran z e zu setzen beftimuit war. Dem ab geschlossenen Vertrage zn Folge sollte bei dem geringsten weitern Uebergrisf Napoleons eine Armee von 350,0M Mann unter die Waffen treten, zu der Oesterreich 235,000, Rußland 115,000 Streiter zn stellen versprach. Unter Einem gab Rußland das Versprechen, für englische Snbfidien sorgen

, daß die volle Restauration in Italien gelingen sollte, den Breisgau und die Ortenau hinzugeben , und damit Gaden Zu entschädigen, so wie Bayern mit Eichstädt abgefunden werden sollte. Schon früher hatte sich der „Monitenr' über die Einmischung des Königs von Schweden in die deutschen Angelegenheiten beleidigende Ausfälle gegen die Person des benannten Regenten erlaubt. Der Hof von Stockholm betrachtete die Amßernngen des offiziellen französischen Blattes als. den Ausdruck der Gesinnung der Regierung

und glaubte daher mit dem Ansehen des Königs und feiner Regierung die Fortsetzung diplomatischer Verbindungen mit Frankreich nicht ferner verträglich. Im September 1804 verließm daher die Gesandten zu Paris und Stockholm ihre Posten. So hatte Frankreichs U e b e r m u t h a u ch den Bruch mit Schweden herbeigeführt. Ein Seitenstiick zum Ettmheimer Ereigniß hätte für Frankreich bald auch einen Bruch mit Preußen veranlaßt. Der Sachverhalt ist dieser: In der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober landete Hon

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Bücher
Kategorie:
Belletristik 
Jahr:
1861
Gesammelte Schriften : nebst einem kurzen Lebensabrisse des Verstorbenen
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Seite 302 von 355
Autor: Schuler, Johannes / von Johannes Schuler. Hrsg. von seinen Freunden
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: LIX, 296 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: 442 ; II A-3.756 ; II 73.535
Intern-ID: 154088
des bürgerlichen Gewerbes und überhaupt die Nothwendigkeit des städti schen Lebens erheischt. Um die hiesür erforderlichen Opfer, zu bringen, bedarf es der Bildung, und Kräftigung eines tüchtigen und einsichts- vMm'Bürgersinnes, welcher nur im Genüsse möglichster Gemeinde- selbstftändigkeit unter dem Schutze einer wohlwollenden Regierung sich entfalten kann. Hier sind allerdings die Verhältnisse verwickelter, der Zusammenstoß der Gemeinde-Interessen und der Interessen der Staats verwaltung

kann häufiger emtreten; bei der - leichteren Erregbarkeit der städtischen Bevölkerungen ist auch die Möglichkeit der Gefährdung des konservativen Standpunktes näher gerückt. 'Man kann es daher nur billigen, wenn.die Regierung sich eine. Bürgschaft in dieser Bezie hung zu verschaffen sucht, indem -sie sich einen — wenigstens indirekten Einfluß aus die Bestellung der Gemeindevorstehung wahrt. Wenn den Kommunen die Wahl dev Gemeiydevorstände und Ausschüsse zuge- standen wird (§.. 11) -itttb bet Regierung

die Bestätigung der ersteren, somit auch das Recht vorbchalten bleibt, eine Wahl abznlchnen, die ihr ungeeignet oder bedenklich erscheint, so dürste weder die Gemeinde über zu ängstliche Einschränkung, noch die Regierung über Gefährdung ihres konservativen Standpunktes sich zu beklagen Haben. Eine Ernen nung des Gemeindevorstandes durch die Regierung scheint uns aber bedenklich, weil der Ernannte, wenn der Gemeinde jeder Einfluß ans seine Bestellung entzogen ist , als ausgedrungen erscheint, und daher

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1861
¬Der¬ Feldzug des Jahres 1805 und seine Folgen für Oesterreich überhaupt und für Tirol insbesonders
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Seite 26 von 774
Autor: Moriggl, Alois / von Alois Moriggl
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 769 S. : Kt.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; z.Geschichte 1805 ; <br />g.Tirol ; z.Geschichte 1805
Signatur: II 101.834 ; II 63.994
Intern-ID: 249201
kein anderer sein, als: die Bourbons sollten erschreckt, an einem Miede dieses Hauses, mochte es schuldig oder unschuldig sein, sollte Rache genommen werden für die nimmer ruhende Thätigkeit realistischer Verschwörer. Am 12. März ward durch den französischen Geschäftsträger beim schwäbischen Kreise, Masfias, der in Karlsruhe seinen Sitz hatte, das Verlangen an die badische Regierung gerichtet, die Fran von Reich, die zu Offenbnrg wohnte und die in eine Verschwörung gegen Frankreich verwickelt sei, verhaften, ihre Papiere

erfolgt ; die badische Regierung forderte daher den genannten Präfekten auf (am 13. März) Jemanden abzuordnen , welcher der Entsiegelnng und Durchsuchung der in Rede stehenden verdächtigen Papiere beiwohne. Es war darüber noch kein Bescheid erfolgt, als die badische Regierung zwei Tage später von Kehl einen ganz unerwarteten Bericht erhielt. In der Nacht boni 14. auf den 15. Marz — so meldete der Lieutenant, der die Wache zu Kehl kommandirte — habe ein französisches Truppen- Korps unter dem Vorgeben

, es sei mit der badischm Regierung Alles verabredet, den Rhein passirt und sei gegen Offenbnrg vorgerückt. Gegen 1000 Mann und einige Geschütze befänden sich auf deutschem Boden, und näherten sich Offenbnrg, um die dort lebenden Emigranten zu verhaften. Noch wußte der Berichterstatter nicht, daß in demselben Augenblick eine zweite Kolonne unter General O rden e r von Schlettstadt aus bei Rheinau den Strom überschritten hatte, und sich geradezu auf Etten h e i m bewegte. Hier wurde nun der Herzog

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Bücher
Jahr:
1861
¬Die¬ fünf gelehrten Primisser
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Seite 31 von 71
Autor: Bergmann, Joseph / Joseph Bergmann
Ort: Wien
Verlag: Pichler
Umfang: 67 S. : 1 Portr.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Berichte und Mitteilungen der Wiener Althertums-Vereins
Signatur: II 102.498
Intern-ID: 342357
sein mir zu schreiben; ieh bitte also den Herrn Bruder sieh bei ihm nach der Sache Beschaffenheit zu erkundigen und mich zu benachrichtigen.' Der vierte Brief, der Uber die Verfassung des Kirchenstaates handelt, ist von ganz besonderem Interesse. Wir vernehmen in ihm die Stimme eines Mannes von rein katholischer Gesinnung über das damalige Rom und die weltliche Regierung des Kirchenstaates an seinen Bruder, einen streng kirchliehen Priester, und glauben daher denselben nach seinem vollen Inhalte mittheilen

der päpstlichen Regierung auf richtig rede. Die Regierungsform ist ganz monarchisch, und zwar, das Gebiet von Bologna ausgenommen, weit despotischer, als in unseren österreichischen Ländern. Und wenn der Adel grosse Freiheiten ge- niesst, so ist es mehr de facto, als de jure. Zu Rom ist der Cardinal-Kämmerling der erste Minister und besorgt die Finanzen, der Staats- Secretär steht dem Papste in auswärtigen Angelegenheiten bei. Der Senatore und der Governadore di Rima besorgen die Gerechtigkeit und Polizei

in der Stadt und ist ersterer ein weltlieher Herr. Der Vice-Cancelliere ist allzeit ein Cardinal, weil der Papst selbst der rechte Kanzler ist. In den Provinzen wird die Regierung durch Legatos geführt, die, ausser dem von Urbino, allzeit Cardinale sind. Der Papst hat dergestalt das Recht alle diese Ämter nach Belieben zu vergeben, zu verkürzen und zu verlängern, dass sie mit dem Tode desselben auf einmal ipso facto alle für erledigt gehalten und während der Stuhlserledigung nur provisorie verwaltet

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Bücher
Kategorie:
Belletristik 
Jahr:
1861
Gesammelte Schriften : nebst einem kurzen Lebensabrisse des Verstorbenen
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Seite 332 von 355
Autor: Schuler, Johannes / von Johannes Schuler. Hrsg. von seinen Freunden
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: LIX, 296 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: 442 ; II A-3.756 ; II 73.535
Intern-ID: 154088
B est an b nie untàochm wurde. Die kaiserliche Regierung hat die Aufhebung der Äolischen Landesverfassung im Jahre 1808 als wider rechtlich anertannt, wie dich die Proklamationen im Jahre 1809 deut lich bewiesen; sie hat auch nach der Wiederbesitznahme Tirols an 'den früheren Rechtszuftand des Landes anknüpfend in demselben wieder eine Landesvertretung eingeführt, welcher die Fortbildung der histori- schm Bersaffungsform als leitender Gedanke zürn Grunde lag. Das Postulat war freilich

nur eine Form gegen das frühere so wichtige StmerverwMgungsrecht der Stände; aber man erkannte an, daß die nvthwendige Einheit und Kraft des Staates dieses Opfer fordere, und man brachte es um so williger, als wenigstens durch die beibehaltene Form des Postulates auch von Seite der Regierung die Anerkennung des früheren, vom Lande aufgegebenen Rechtes gewährt, als nicht rück sichtslos die historische Verfassung beseitiget war. Die Verfassung von 1816 bewahrte dagegen der Landesvertretung das höchst wichtige

. So hatte also der bisherige Verfafsungszustand des Landes seit den» Jahre 1816 theils forniell, theils selbst in wichtigen Dingen-auch materiell sich mit geschichtlichem Bersaffungsrechte desselben in Vermittlung gesetzt, das Baud des Rechtes, welches die Provinz mit dem Gesammtstaate seit Jahrhunderten verband, war nie abgerissen; man hatte nicht tabuta rma gewacht, und beide Theile — Regierung und Land — .standen

19
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 458 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
gleichzeitige RechtsertigungSschreiben deS tSat>itcle an einen Gatten!, daß es keineswegs beabsichtigt habe, die geistliche und weltliche Regierung an sich $u m§m.' '? Dcharpff gibt das Datum des Schreibens an den Cardinal nicht an; ich zweifle aber sehr, ob dieses Schreiben und der Bericht an Sigmund gleichzeitig waren. CusanuS machte dem Capitel den Vorwurf, daß eS die Regierung habe an sich reißen wollen, wie wir sehen werden, erst später. Die Rechtfertigung konnte daher dem Vorwurfe nicht vorangehen

. Doch abgesehen davon, Scharpff fapt das Verhalten des Capiteli- in obenerwähnter Lage durchaus falsch und einseitig aus. Nach ihm hätte das Capilel „ein ergebenes Werkzeug bei der Gefangen, nehmung des Cardinals' die Gelegenheit benutzt, um |tch schadlos zu hatten, und eigenmächtig die Regierung an sich zu bringen, u, s. w. (fitte solche Anffaßung ist nur daraus zu erklären, daß Scharpsf den Vertrag vom 2g. April, durch welchen die Verwaltung der Schlößer und Städte vom Cardinal dem Capite! abgetreten wurde

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