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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 118 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
Man fichi es der llcficrciufimft auf bot ersten Blick ait, daß Sigmund in den Unterhandlungen mit dein Cardinal nicht jenes Entgegenkommen, nnd aufrichtige Anschließen fand, welches die Tridentiner .Conlpactaten auszeichne!. Cufanus unterhandelt mit dem Tirolischen Landesfürsten nicht als Einer, den schon vielfache Bande mit dem Lande verknüpft hatten, der gewifsermassen ein Mitglied der Stände geworden war, und ans dm Landtagen Sitz und Stimme hatte; sondern als Einer, der wie ein unabhängiger

Fürst mit Seinesgleichen Schutz- und Trutzbündnisse schließt. Es ist möglich, daß vor dem Geiste des Cusamls schon damals jene Theorie über seine fürstliche Stellung und über sein Verhältniß zum Herzoge Sigmund vollkommen ausgebildet dastand, die er später z. B. 1460 und 1.461 mit der größten Schärfe bezeichnete, und deren Hauptinhalt darin bestand, daß im Umfange des Bisthums Brixen nur der Bischof Fürst, der Gras von Tirol aber nur Basall der Bischöfe vou Brixen, Trient und Chnr sei

, und die Vogtei über die genannten Gottes- Häuser allein der freien Wahl derselben zu verdanken habe. >3) Auf der andern Seite hatte sich aber auch Herzog Sigmund, wie alle seine Hand- lmigen bewiesen, jene Grundsätze von landessürstlicher Oberherrlichkeit, welche auch die Bisthümer des Landes zu umfaßen habe, und die er bald bei hes- tiger werdendem Streite der Theorie des Cardinals mit derselben Schärfe entgegen hielt, bereits ausgebildet. ' 2i ) dankenstr!ch ausgefüllt wurde. Sinnacher hätte die Aeußerung

des Cardinals, in welcher er dcn Herzog als seinen nnd deS Gotteshauses Vogt und Schirmer anerkannte , nicht für das entbehrlichste halten.sollen. 23) Z. B. in der Antwort ans die unter dem 5. Sept. 1400 dem Erzbischofe von Salzburg zugesandte Rechtfertigung Sigmunds, in welcher der Cardinal hervorhebt, daß die Grafen von Tirol nur durch die Gnade der Bischöfe von Briren zu der Vogtei und dcn Stiftölehen gekommen seien und dann fortfährt! „jedoch Sigmund auZ den Fürsten von Oesterreich, dessen Vorder

sind, und daß das Stift j« Brichst n ein Herzoge licheö F ü r st enth n m ist, darin ein Bischof als ein Fürst des Reichs durch dcn röm. Kaiser gesetzt würdet/' «Handlung Ms. im InnSbr. Archiv ohne Datum.) 24ì Z, B. in der eben genannten dem Erzbischose von Salzburg zugesendeten Vertheidigung seiner Rechte, ivo Sigmund sagt- „Das Fürstcnthum der Grafschaft Tirol hat seine Kreise, Cohärenzien, Vogtei, Herrlichkeit und Oberkeit , darin der Stift zu Briren nicht allein bei Zeiten der Regierung der Fürsten

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 368 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
Bchm weder Recht noch Besitz auf einigerlei Erz durch das ganze Fürsten- thum Tirol zu. Was Garnstein insbesondere anbelange, so sei der Cardinal nie weder rechtlich noch thalsächlich im Besitze des dortigen Bergwerkes ge- Wesen, so wenig als ini Besitze anderer Bergwerke der Grafschaft Tirol. Daß Brixen selbes seit 300 Jahren innegehabt, sei eine nicht erweisbare Behaup tung; wohl aber fei erwiesen, daß die Herzoge von jeher alle Erze und Berg- werke befeßen haben. Nur während Herzog Sigmund

des Zerwürfnisses erwartet hatte, löste sich erfolglos auf. «) Am 15. Jänner scheint der Papst noch keine Nachricht über dm nnerfreu- lichen Ausgang des Trientnertages gehabt zu haben; denn an diesem Datum benützte er die Abreise des. Markgrafen Albrecht von Brandenburg, der von Mantna durch Tirol nach Deutschland zurückkehrte, um dem Herzoge Sigmund neue Friedensvorschläge in Innsbruck überreichen zu laßen. Pius glaubte nämlich, der ganze Streit müsse sich wie von selbst beheben, wenn nnr beide Theile

die zwischen ihnen bestehenden Compactaten aufrichtig halten wollten u ) f in diesem Falle wären alle zukünftigen Briefe und Verschreibungen überflüßig; ebenso müßte aller Streit aufhören, wenn Herzog Sigmund das Gotteshaus bei seinen Rechten schirmen und sich über die Lehen, die er von demselben zu empfangen habe, entweder anf beni Tage zu Trient, oder innerhalb eines 42) Aus Sigmunds Berlheidigungöschrift wie oben. Damit zu vergl. Burglehn I. 2. Abth. p. 320. SpergS Tirol. Bergwerksgesch. p. 81. Räch SpergS ging Sigmund

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Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 347 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
laßen bei dem Allen, wobei die früheren Bischöfe von Brixen ihn und die vorangegangenen Fürsten von Tirol ohne Störung gelaßen haben. Nicht der Beweis, welchen der Cardinal finden wolle, liege in jener Verschreibung, daß Herzog Sigmund keine Obrigkeit über die Weltlichkeit des Stiftes Brixen haben könne, weil er Lehm vom Stifte trage 27); sondern das stehe darin geschrieben, daß der Cardinal den Herzog als seinen und der Kirche zu Brixen Vogt anerkennen, und im Besitze und Genuße

und dem Cardinal zu Stande zu bringen, in welcher das Berhältniß des Bischofes von Brixen zum Landes-- fürsten von Tirol genau bestimmt und begränzt werden sollte. Lange unter- handelte Pius; ihn unterstützten die Cardinale, die Bischöfe von Eichstadt und Trient, der Markgraf von Baden und Johann Hinderbach; aber um- sonst. Herzog Sigmund mußte aus dem Gange der Unterhandlungen Ver- dacht geschöpft haben, daß es bei der neuen Vereinbarung auf Begünstigung des Cardinals und anderseits auf Beeinträchtigung

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Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 166 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
Auftrag, die Ablösung dem Cardinal nach dessen Wunsch zu gestatten. s ) Zu Bozen verständigten sich die beiden Herren auch über kirchliche Anordnungen, die der Cardmal getroffen, und denen Sigmund nicht nur seine Zustimmung ertheilte, sondern auch mit seiner landessürstlichen Gewalt Nachdruck gab. Arn 4. Juli dieses JahreS hatte der Cardinal weitläufige Vorschriften erlaßen über Administration und Empfang des Sacramentes der Ehe. !) ) Ans Bozen erließ nun der Herzog ein Rundschreiben

um Unterstützung, und Sigmund gebot im oben ange- führten Rundschreiben nicht nur, daß der Zehnt von den Neubrüchen im ganzen Umfange der Grafschaft Tirol und des Bisthnms Brixen an Kirchen und Klöster entrichtet werden müsse, sondern auch, daß das Gericht des Vergi. Si nn ach er VI. p. 20. 24S. 404. Staffier Jl. %2,—ti 3. 0) Cr schrieb vor, daß sich die Brautleute vor dem Enipfang de? EhesaeramenteS dreimal vorkundigen laßen, vor der priesterlichen Einsegnung beichten, vor der Kirchthür ihren Willen

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