¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
zu einer solchen Strafverhängung. Bulach hatte die Notwendigkeit und das Recht dazu aus der Clementina: Li quis suadente etc. abgeleitet ^); nun leugneten jene die Anwendbarkeit des Gesetzes auf den vorliegenden Fall, indem es mehr als klar sei, daß die Strafe des Jnterdietes nicht eintreten könne, da der Cardinal und Bischof weder gefangen, noch geschlagen, noch gebannt sei. Man hatte sich schämen sollen zu behaup- ten, das Interdict müsse von Rechtswegen eintreten, da kein Recht dafür vor- Händen sei. Gebhard von Bulach
sich von Tag zu Tag verlängert (fährt er hierauf mit offenbarer Nachahmung des Stiles seines Meisters, den er aber, wie es bei beschränkten Geistern der Fall ist, nur durch Unsinn parodiert, fort), so müssen wir euch, nach dem Vorbilde unseres frommen Baters, damit von euch nicht gefordert werden könne, was euch zu thun nicht geziemt, nämlich durch Celebrierung des Gottesdienstes euch die Irregularität zuzuziehen, weil 49! Die betreffende stelle lautet: ..Si quis suadente diabolo in Iioc sacrilegii genus