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Bücher
Jahr:
1850
Über die Gleichberechtigung der Nationalitäten in Österreich
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Seite 87 von 150
Autor: Eötvös, Joseph ¬von¬ / von N. N.
Ort: Pest
Verlag: Hartleben
Umfang: 146 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II A-16.597
Intern-ID: 125599
Haupt vertheilt hat, es zwar sehr natürlich scheint, wenn man auch in diesem Falle auf ähnliche Art verfahren würde; daß übri gens eine Entscheidung nach diesem Prinzipe •— wenn dieselbe von dem Beschlüsse der Provinzen abhäugen soll — da wo die Majorität der politisch Berechtigten einer andern Nationalität als die Mehrheit des Volkes angehört, nicht zu erwarten ist, und daß das Prinzip auch in dem Falle als man es anwenden wollte, hier zu ganz andern Resultaten führen müßte. Wenn eine Theilung

der Provinzen nach den Nationalitä ten darum vorgenommen werden soll, um der Sprache— im Kreise des Provinziallebens—die vollste Berechtigung zu sichern, so ist es höchst sonderbar, wenn dieses Recht durch solche aus geübt werden soll, denen diese Sprache entweder nur zum Th eil bekannt, oder in vielen Fällen ganz fremd ist. — Soll die Thei lung der Provinzen nach der Sprache der Mehrheit wirklich dazu führen, was man von ihr erwartet, so muß diese Mehrheit zugleich aller politischen Rechte theilhafrig

gemacht werden. Jede Majorität besteht aus Individuen. Ehe man also die Ausdehnung der einzelnen Provinzen bestimmen kann, ist es durchaus n ot Hw e ndig, sich über ein Prinzip zu eini gen, nach welchem entschieden werden soll, wel cher Rationalität jedes einzelne Individuum teizuZählensei. Wie wichtig die Feststellung eines solchen Grundsatzes für die einzelnen Provinzen sein muß, versteht sich von selbst. Ihre Größe und mit ihr die Wichtigkeit der Stellung, welche sie in der Monarchie einnehmen

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Bücher
Jahr:
1850
Über die Gleichberechtigung der Nationalitäten in Österreich
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Seite 83 von 150
Autor: Eötvös, Joseph ¬von¬ / von N. N.
Ort: Pest
Verlag: Hartleben
Umfang: 146 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II A-16.597
Intern-ID: 125599
Von Tyrol bis Siebenbürgen ist kaum eine Provinz, deren 'Grenzen im Falle einer Eintheilung nach Nationalitäten nicht bedeutenden Veränderungen unterliegen würden. Diese Verän derungen sind höchst verschieden. Die Eintheilung nach Ratio- nalnäten würde in einzelnen Provinzen wie in Tyrol die voll kommene Auflösung derselben *), in andern wie in Siebenbürgen eine unvorhergesehene Vergrößerung zur Folge haben*^, à es kann nicht meine Absicht sein, hier in das Besondere ein-' zugehen

, nur einige allgemeine Fragen sollen hier erwähnt wer den, von deren Beantwortung es abhängt, ob man eine Thri lling der Provinzen Österreichs nach Rationalitäten überhaupt für möglich halten kann. Die Grenzen der einzelnen Rationalitäten in der öster reichischen Monarchie sind nicht scharf gezogen. Wie es wenige Provinzen gibt, deren Bewohner nur einer Rationalität ange hören, so ist fast in jeder Provinz ein Landstrich, welcher eigent lich keinem Sprachgebiete ganz an gehört. Gleich nach der Völ kerwanderung

mit den deutschen Provinzen ver einigt werden sollten. Wahrend fast ganz Siebenbürgen nach den Grundsätzen Rationeller Berechtigung als romanische Provinz zu betrachten ist, muß dersel ben auch der angrenzende Theil von Ungarn und Bukowina ange schloffen werden.

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