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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 05.01.1923
Umfang: 8
österreichischen Vorkriegs-Titel, seien sie nun vom italienischen Schatzamte abgestempelt oder nicht, sowie jene, die von ausländischen Staaten abgestempelt wurden, wogegen die Besitzer protestierten, sind bis 15. Jän ner d. Js. bei einer Sektion des. Provinzialschatz- amtes mit einem doppelt ausgeführten. Verzeich nisse, in dem die Titel genau nach Kategorie und fortschreitender Nummer, sowie der Name, der Zu name, die Abstammung väterlicherseits und die Adresse des Besitzers anzuführen sind, zu deponie ren

, damit die italienische Regierung die Rechte der Titelinhaber gegenüber den österreichischen Nach folgestaaten wahren kann. Ein Exemplar des Verzeichnisses wird sofort mit Siegel und Unterschrift versehen und dem Deponen ten als Empfangsbestätigung zurückgegeben. Gegen Vorweis dieses Verzeichnisses können dann die Kom- . pensationstitel behoben werden, die von der Repara- rionskommission angewiesen werden.' Jene italienischen Staatsbürger, die unten ver zeichnete Titel im Gebiete der Republik Deutschöster- ' reich

oder anderen Nachfolgestaaten Österreichs de poniert und gegen die Abstempelung Verwahrung «ingelegt haben, müssen die Anmeldung derselben in einem dreifachen Exemplare vornebmen, von denen wieder eines als Empfangsbestätigung sofort zu rückgestellt wird. In dem Verzeichnisse müssen die Titel und die Körperschaft, wobei die Titel depo-, 'mert sind, sowie Name. Zuname/Abstammung vä terlicherseits und Adresse öes Deponierenden genau 'Angegeben sein. Ec- muß außerdem dem Staats- Schayamt ausdrücklich die Ermächtigung gegeben

werden, von der Negierung des. Landes, in dem sich ' die Titel befinden, die Rückgabe der Titel zu ver langen. Den Verzeichnissen ist die Empfangsbestä tigung oder das Depot-Büchlein sowie das Zertifikat. über den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft ' beizuschließen. Ausländische Staatsbürger müssen ihre Titel, 'müssen ihre vom italienischen Schatzamte abgestem pelten, aber nicht eingetvechselten Titel in einem dop pelten Verzeichnisse anmelden. Die zu deponierenden Titel sind: 1. Unifizierte Rente 4.6 Mai

, daß er die Titel nicht nach dem 26. Juli 1921, dem Tage des In krafttretens des Vertrages von Trianon, von einer Person erhalten habe, die einem ungarischen Nach folgestaat angehört. . Eines der Verzeichnisse wird sofort mit Siegel und Unterschrift versehen und als Empfangsbestäti gung zurückgestellt und muß dann seinerzeit bei der eventuellen Behebung der neuen Titel vorgelegt wer den, wenn diese der italienischen Regierung ausge liefert werden. Jene, deren Titel sich in einem ungarischen Nach folgestaate

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Bozner Nachrichten
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Seite 5 von 8
Datum: 03.01.1923
Umfang: 8
bei dieser Operation le istete. Deponierung öftere, u. Ungar, vorkriegstitel. Die weiter unten verzeichneten österreichischen Vorkriegs-Titel, seien sie nun vom italienischen Schatzamte abgestempelt oder nicht, sowie jene, die von ausländischen Staaten abgestempelt wurden, wogegen die Besitzer protestierten, sind bis 15. Jän ner d. Js. bei einer Sektion des Provinzialschatz- amtes mit einem dopvelt ausgeführten Verzeich nisse, in dem die Titel genau nach Kategorie und fortschreitender Nummer, sowie der Name

werden. Jene italienischen Staatsbürger, die'unten ver zeichnete Titel im Gebiete der Republik Deutschöster- reich oder anderen Nachfolgestaaten Österreichs de poniert und gegen »die Abstempelung Verwahrung eingelegt haben, müssen die Anmeldung derselben m einein dreifachen Exemplare vornehmen, von denen wieder eines als Empfangsbestätigung sofort zu rückgestellt wird. In dem Verzeichnisse müssen die Titel und die Körperschaft, wobei die Titel depo-, niert sind, sowie Name, Zuname. Abstammung vä terlicherseits

und Adresse des Deponierenden genau angegeben sein. Es muß außerdem dem Staats- Schatzamt ausdrücklich die Ermächtigung gegeben werden, von der Regierung des Landes, in dem sich die Titel befinden, die Rückgabe der Titel zu ver langen. Den Verzeichnissen ist die Empfangsbestä tigung oder das Depot-Büchlein sowie das Zertifikat über den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft beizuschließen. ^ ^ Ausländische Staatsbürger müssen chre Titel, müssen ihre vom italienischen Schatzamte abgestem pelten

, aber nicht eingewechselten Titel in einem dop pelten Verzeichnisse anmelden. Die zu deponierenden Titel sind: Z. Unifizierte Rente 4L Mai—November: (Nendita unificata) 2. „ 46 Jänner—Juli; 8. .. .. 4.2^ Februar—August: 4. „ „ 4.2F April—Oktober: 5. „ ,.Gold4^ April—Oktober-, 6. Österr. Rente 4^ März—September: 7. Osterr. Rente 4-^ Juni—Dezember; 8. Investierte Rente 3.5^ Februar—August: 9. Osterr. Schatzscheine 1914; 1V. Staatsobligationen, für Eisenbahnen 4.5S Emis sion 1913; 11. Staatsobligationen für Kronprinz Rudolf

. Provinzialschatzamtes vorlegen. Der Deponent muß in «dem Verzeichnisse aus drücklich auf Ehrenwort erklären, daß er die Titel nicht nach dem 26. Juli 1921, dem Tage des In krafttretens des Vertrages von Trianon, von einer Perfon erhalten habe, die einem ungarischen Nach folgestaat angehört. Eines der Verzeichnisse wird sosort mit Siegel und Unterschrift versehen und als Empfangsbestäti gung zurückgestellt und mutz dann seinerzeit bei der eventuellen Behebung der neuen Titel vorgelegt wer den, wenn diese der italienischen

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 9 von 12
Datum: 20.02.1927
Umfang: 12
war, werden im Verhältnis von L. 0.30 für jede österreichisch-ungarische Krone bezahlt. Art. 2. — Die Provinzverwaltung von Trento ist ermächtigt, die Titel nach Art. 1 mit anderen Titeln zum Verhältnisnomina'betraae in italie- nlsche Lire im vorgenannten Ausmaße von Lirg 30 für je 100 Kronen einzutauschen. Bis zur Bereitstellung der neuen Titel kann die Pro vinzverwaltung die alten entsprechend überstom- pelten Titel unter Angabe des neuen Nominal, wertes auf den Titeln selbst und des neuen Wer tes der Abschnitt

>auf den Albschnitten selbst wie- der in Umlauf setzen. Das reduzierte Kapital wiird 4 Prozent Zin sen eintragen. Art. 3. — Die Beschlüsse, womit die Provivz- verwaltung von Trento die Zulassung zur Zah lung der Obligationen im Sinne der vorher gehenden Artikel verweigert, werden jenen, welche die Hinterlegung der Titel bei der Pro- vinzsparkasse besorgten, mittels eingeschriebenen Briefes mit Rückschein bekanntgegeben werden. Gegen die Entscheidung der Provinzverwal- tung kann jedermann an den Rechtsausschuß

oder jenen Kre ditinstituten des Königreiches, welche von der Proàzverwaltung angegeben werden, am 1. Juli des Jahres bezahlt werden, in welchem die Auslosung erfolgt, oder innerhalb sechs Mona ten nach ergangener Kündigung. Die nicht zur Rückzahlung vorgelegten Titel werden nach den genannten Terminen nicht mehr verzinst. Die nicht fälligen Kupons und die Talons «werden bei der Rückzahlung zurück gestellt, welche Auf alle Fälle zum Nominalwert der Obligationen >zu geschehen hat. Der Betrag der fehlenden

Kupons wiird von der zu zahlenden Summe in Abzug gebracht werden. Die eventuell vom 3. November 1918 bis zur Verlautbarung dieses Dekretes von der früheren gefürsteten Grafschaft von Tirol gemachten ^.Erlösungen von Obligationen, welche von der Provinzverwaltung von Trento übernommen werden, werden als unwirksam betrachtet. ' Die in diesen Verlosungen inbegriffenen Titel werden >auch weiterhin zu Lasten der Provinz- Verwaltung von Trento fruchtbringend fà Art. 6. — Der Wert der fälligen oider irgend

wie auf die im vorhergehenden Art. 1 erwähn ten Titel bezughabenden und nicht bezahlten Kupons, vom Deginn der Einlösung der 4proz. Anleihe am 1. Jänner fällig gewesenen Kupons bis einschließlich jenes am 1. Juli 1926 fällig gewesenen, wird immer im Verhältnis von L. 0.30 für jede Krone mit dem Betrage zusam mengelegt, welcher für den zu konvertierenden diesbezüglichen Titel zum Termine und zu den Modalitäten nach dem vorhergehenden' Art. 5 bezahlt werden. Art. 7. — Die 'Provinzverwaltung von Trento wird den Besitzern

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 26.05.1924
Umfang: 6
«, entsprechende Neuerungen. Das Gesetz zerfällt m sieben Titel, M> zwar beinhaltet der Titel I die Vorkehrung» zum Schutz der öffentlichen Interessen mit welchen das Grundeigentum jedweder Gat tung aus Gründen hydrogeologifcher Natur, d. h. zum Schutz gegen Wasserschäden, ZZa> karstungen und Vermuhrungen gewisse Be schränkungen (vincolo) erleidet: solchen Be schränkungen Wimen auch im besondern Falle Wälder unterstellt werden» welche Terrnae, Gebäulichkeiten usw. vor Erd- und Schnee- lawinen und dergleichen

zu schützen habe». Der Titel II enthält die Maßnahmen zur Verbauung und Wiederaufforstung der Ä» birgsterraine. und zwar im I. Hauptstück die wasserbauliche und forMche Sicherstelle der Hochgebirgsbecken und im II. Hauptskick die Aufforstung und Sicherung des viickuli«- ten Terrains; der Titel HI. behandelt die Förderung der Waldkultur und der AlpMrt» schaft, der Titel IV. die Verwaltung des Be sitzes an Wäldern und Hochweiden des Staa tes, der Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften: der Titel

V die Benutzaizs- rechte (Servitute) in Wäldern und auf vinku liertem Terrain, der Titel VI. das Forst personal und der Titel VII. endlich die Über gangsbestimmungen. Der wesentliche Unterschied zwischen der bisher bestehenden österreichischen Gesetz gebung und dem neuen Gesetzesdekret desteht darin, daß hier das im Gebirgsland so wich tige Zusammenarbeiten des Forstmannes, des Wildbachverbauers und Alpwirtes in unge mein glücklicher Weise gelöst erscheint, wäh rend früher durch die Dreiteilung der Gesetz

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Volksbote
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Seite 12 von 12
Datum: 05.06.1924
Umfang: 12
in sieben Titel, und zwar beinhaltet der Titel I die Vorkehrungen zum Schutz der öffentlichen Interessen mit welchen das Grundeigentum jedweder Gat tung aus Gründen hydrogeologischer Natur, d. h. zum Schutz gegen Wasserschaden, Ver karstungen und Vermuhrungen gewisse Be schränkungen (vincolo) erleidet;, solchen Be schränkungen können auch im besondem Fall« Wälder unterstellt werden, welche Terrame, Gebäulichkeiten usw. vor Erd- und Schnee» kawinen und dergleichen zu schützen haben. Der Titel II enthält

di« Maßnahmen zur Verbauung und Wiederaufforstung der Ge- birgstervain«, und zwar im I. Hauptstück di« wasserbauliche und fvrsüiche Sicherstellung der Hochgebirgsbecken und im II. HauptMck die Aufforstung und Sicherung des oinkulisr- ten Terrains; der Titel HI. behandelt die Mrdevung der Waldkultur und der Alpwirt schaft, der Titel IV. die Verwaltung des Be sitzes an Wäldern und Hochweiden des Staa tes, der Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften; der Titel V die Benutzungs rechte (Servitute

) in Wäldern und auf vinkn- liertem Terrain, der Titel VI, das Forst- personal und der Titel VH. endlich die Heber- gar» gsbestimmungen. Der wesentliche Unterschied zwischen der bircher bestehenden österreichischen Gesetz gebung und dem neuen Gesetzesdekret besteht darin, daß hier das im Gebirgsland so wich tige Zusammenarbeiten des Forstmannes, des WWbachverbauers und Alpwirtes in unge mein glücklicher Weise, gelöst erscheint, wäh rend früher durch die Dreiteilung der Gesetz gebung Me Kräfte zersplittert

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Volksrecht
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Seite 5 von 8
Datum: 05.01.1923
Umfang: 8
ivedcr voin Reingewinn noch vom Verlust, uiert und gegen die Abstempclnng Verwahrung eingelegt, Dienstbotenvereines, hat kürzlich in einer SJauentüer* ül ”'^1 versteht, ist ein Narr. Nach den verteilte»! haben, müssen die Anmeldung derselben in einem drei-Zammlung den „hohen Löhnen' der Arbeiter die Schuld sachcn Exemplare vornehmen, von denen wieder eines als Empfangsbestätigung sofort zurückgestcllt wird. In dem Verzeichnisse müssen die Titel und die Körperschaft, bei der die Titel deponiert

oder nicht, h>vie jene, die von ausländischen Staaten abgestem- Ut wurden, wogegen die Besitzer protestierten, sind bis />■ Jänner 1923 bei einer Sektion des Provinzial- chatzaintes mit einem doppelt ansgeführtom Verzeich-. üsse, in denr die Titel genau nach- Kategorie und fort schreitender NnmMer, sowie der Name, der Zuname, * e .. Abstammung väterlicherseits . und die Adresse des Besitzers auznfichreu sind, zu deponieren- damit die ita- |cnifcf/e Negierung die Rechte der Titelinhaber gegen- ichis

' ‘ K cc den österreichischen Nachfolgestaaten wahren kann., sin Exemplar des Verzeichnisses' wird sofort mit Siegel 2 . 3. 4. 5. liierenden genau angegeben sein. Es »ruß außerdem dem Staats-Schatzamt ausdrücklich die Ermächtigung gegeben werden, von der Regierung des Landes, in dem sich die Titel befinden, die Rückgabe der Titel zu verlangen. Den Verzeichnissen ist die Empfangsbestätigung oder das Depot-Büchlein, sowie das Zertifikat über den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft beizuschließcn. Ans- läildische

Staatsbürger müssen ihre vom italienischen Schatzamtc abgcstcmpeltcn aber nicht eingewechselten Titel in ciirem doppelten Verzeichnisse anmelden. Tie zu de ponierenden Titel sind: 1. Unifizierte Rente 4% Mai-November; (Rendita unificata) „ „ 4»/» Jänner-Juli; „ „ 4.2«/» Februar-August; „ „ 4.2 o/o April-Oktober; „ „ Gold 4o/o April-Oktober; 6. Oestcrr. Reute 4o/ 0 März-September; 7. „ „ 4 o/o Jnni-Dezcmber; 8. Investierte Rente 3.5»/o Februar-August; 9. Oesterr. Schatzscheine 1914; 10. Staatsobligationen

Monarchisten,'.und des Reichsbundes christlicher Frauen. Dieser mit dem Plunder vermoderter Titel ausstasfierte Monarchistenspuk ist ja an. und für sich nicht intevessant. Bemerkeinstyert ist nnr, daß ihm die Nacht der Prälatenregierung schwarz genug erscheint, daß er sich aus seiner Höhle he'rvor- wagt. Er tut es mit einem Bettelbrief, der. sich an alle die wendet, die einen Beitrag als „Versicherungs prämie' für ihren Besitz geben wollen. Auch an solche, die sich doch schämen, sich in der Gesellschaft

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Dolomiten
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Seite 3 von 8
Datum: 10.07.1929
Umfang: 8
übernommen, welcher zur moder nen Weiterbildung der Kapellmeister dienen soll. Der Redner dankte auch den einzelnen Dirigenten der Kapellen für den Opfergeist, den sie für die gute Sache aufbringen. Nach dem Maestw Mascagni noch verschiedene An fragen und Auskünfte in bereitwilligster Weise erledigte, wurde die schön verlaufene Der- fmnmllMg geschlossen. Das neue Milchgefetz Milchverschleiß un- Mllch-Aentrale (Eckstoß.) Titel V. Milchverschleisse. Art. 22. Jeder, der die Absicht hat. eine Milch-Ber

. 28. Die Milchlieferunq ins Haus mutz ausschliess lich mit farblosen Flaschen geschehen, die flachen Boden und flachen Halsansatz haben müssen, um die Reinigung und die Sterilisation zu erleich tern. Diese Flaschen müssen mit einem von der lokalen Sanitätsbehörde anerkannten Berschluss versehen sein. Art. 26. Die zum Milchverkauf bestimmten Lokare dürfen nicht zu Wohnzwecken benützt werden. Der Abort darf in keiner direkten Berbru» düng mit dem Laden stehen. Titel Vl. Milchzentralen. Art. 27. Die Gemeinden

und unverwüstbarer Weise das Datum der Einfüllung und den Namen der Milch zentrale tragen. Dieses letztere ist nicht not wendig,' wenn die Flasche selbst klar »wd «»ver wischbar diese Bezeichnung tragt. Titel VIT. Milch für den Rohgebrauch. Art. 31. Jeder, der Milch in den Handel bringen will, welche roh verbraucht wird, mutz dazu eine spezielle Erlaubnis der Gemeinde erhalten, welche diese nur mit Zustimmung der Prasekrur erteilt. * Diese Erlaubnis kann nur an Personen. Ge sellschaften und Verbände erteilt

der Einfüllung und der Name des Erzeugers angegeben sein. Die letzte Bezeichnung ist nicht notwendig, wenn der Name schon klar und unlöschbar auf der Flasche steht. Der Transport der Flaschen für die Ver teilung muss mittels Kühlwagen erfolgen, welche nan der Gemeinde als geeignet anerkannt sein müssen. Art. 35. Die Erlaubnis nach Art. 31 muss sofort zurück- aezogen werden, sobald der Erzeuger sich nicht streng an den in diesem Gesetze enthaltenen Vorschriften haltet. Titel VIII. Ziegen-, Ekel

ob genannter Erzeugnisse zu beobachten sind. Titel 'lX. Milch von Tieren, welch« ohne Stallung gehalten werden. Art. 47. Die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes über den Gesundheitszustand der Tiere und oes beigestellten Personals, das Melken, die Samm lung. den Transport und den Berkauf müssen auch für die Milch angewendet werden, welche zum direkten Gebrauch bestimmt ist und von Tieren stammt, welche ohne Stallung (im Freien) gehalten werden. Titel X. Der Kampf gegen die Fliegen. Art

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 05.10.1872
Umfang: 8
berichtete über die Schlußrechnungen des Jahre« 1870 und griff dabei den Kriegsminister Kühn in schonungsloser Weise an, weil fast bei jedem Titel Ueberschreitungen vorkommen. Für die Überschreitungen bei der „Militärbauverwaltung' (131,671 fl-), ünp „Versorgungswesen' (293.230 fl.) beantragte Brestel geradezu Verweigerung der In demnität; im Allgemeinen aber möge die Delegation -der Regierung aus diesem Anlasse ihren ganz ent schiedenen Tadel aussprechen und erklären, daß sie künftig die Indemnität

Delegation wurde das Extraordinarium des Kriegsbudgets, Titel 1 bis 11, unter lebhafter Betheiligung seitens der Ausschußmitglieder und der Regierungsvertreter be handelt. GiSkra wünscht die Vertheilung der bei Titel 1 von der Regierung geforderten Summe von 435.000 fl auf fünf Jahre. Post 1 wird nach dem Antrage des Delegirten van der Straß mit 124.000 fl. bewilligt. Bei Post 2 spricht auch Minister Graf Andrassy gegen die Vertheilung auf fünf Jahre und für die Nothwendigkeit von Kriegsvorbereitungen

im Frieden. Die Garantie für den Frieden — sagt der Minister des Aeußern — liegt in der Möglichkeit einer raschen Mobilisirung. Der Antrag deS Refe renten Dr. Demel auf gänzliche Ablehnung der von der Regierung geforderten Summe von 50.000 fl. wird angenommen. Post 3 wird nach längerer De batte mit 10.000 fl., statt der Regierungsforderung von 100,000 fl. und im Ganzen Titel 1 mit 184.000 fl. eingestellt. Titel 2 wird mit 1,610.500 fl. statt der Regierungsforderung von 2,127.000 fl-, Titel 3 mit 850.000

fl., statt der Regierungsforderung von 1,132.000fl, und die Titel 4 bis 11 werden con- form der Regierungsvorlage angenommen. Ausland ATunche.n. 3. Okt. (Ministerium und König. — Sella.) Se. Majestät der König hat gestern Abends die beiden neuernannten Minister d. Pfretzschner. und v. Berr in längerer Audienz empfangen. Das.,Ministerium,t>arf auf.dieses.beiden Männer, stolz sein, denn beide haben.von,.den > un tersten Stufen sich zu der Höhe emporgeschwungen^ die sie jetzt einnehmen

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Volksbote
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Seite 2 von 16
Datum: 17.03.1927
Umfang: 16
, die unter anderem die Vermehrung der Dienstposten bei'den Ge richten vorsieht, welche notwendig geworden ist, seitdem das vereinfachte Verfahren in Vevbrechenssachen abgeschasst wurde. Eine weitere Borlage sieht die Neuanlge der sehr ungenügenden Grundbücher im Burgen lande vor. Neuer englischer AönigsMel. Im englischen Unterhaus führte der Innen minister bei der zweiten Lesung einer Vor lage über die Aenderung des Titels des Königs aus, die letzte Reichskonferenz habe beschlossen, den Titel des Königs den gegen- wärtigen

staatsrechtlichen Verhältnissen an zupassen. Der bisherige Titel lautet« „Georg V., von Gottes Gnaden König des Bereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland und der britischen Dominions (Gebiete) jenseits der Meere, Verteidiger des Glaubens, Kaiser von Indien'. Dieser Titel soll nun abgeändert werden wie folgt: „Georg V., von Gottes Gnaden König vpn Großbritannien und Irland und der britischen Dominions jenseits der Meere, Verteidiger des Glaubens, Kaiser von Indien'. Der Minister führte dabei

aus, es wäre falsch, noch weiter von einem „vereinigten König reich von Großbritannien und Irland' zu sprechen, weil ja inzwischen Südirland die gleiche günstige staatsrechtliche Stellung er langt hat, wie die Dominions, also eigene Regierung und eigenes Parlament besitzt. Daher sei auch beschlossen worden, den Titel des Londoner Parlaments zu ändern und dieses in Zukunft gJA „Parlament des Ber einigten KimigreichsMn Großbritannien und Nordirland' zu bezekchnen, damitt der Titel mit den tatsächlichen

Verhältnissen in Ein klang stehe. Di« Bezeichnung eines „Verteidigers des Glaubens, die meist in der Abkürzung der beiden Anfangsbuchstaben der lateinischen Fassung (E>. F-) erscheint (u. a. auch auf den britischen Münzen), wurde beibehaltcn. Die ser Titel (Defensor Fidei) wurde einst dem König Heinrich VIII. von Papst Leo X. als Anerkennung für die lateinische Streitschrift „Assertio Septem Sacramentorum' (d.. h. Nachweis der Siebenzahl der Sakramente) verliehen, die der König gegen Luthers Sakrament

entehre (die nur zwei Sakramente gelten ließ) geschrieben hatte. Die darüber ausgestellte Urkunde ist eine der höchst selte nen, die mit einem goldenen Doppelsiegel versehen wurden. Als Heinrich VIII. später selber von der katholischen Kirche abfiel, da legte er trotzdem den päpstlichen Titel nicht ab und seine Nachfolger gebrauchen diesen bis auf den heutigen Tag. Oreimüchrekonferenz. Die Regierung der Bereinigten Staaten von Nordamerika hat Großbritannien und Japan zur Teilnahme an einer Konferenz

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 03.01.1923
Umfang: 8
d>e Besser protestierten, sind bi» l5. Zänn«r lZ2>Z bei einer Sektion dls Prooiuna! üi>atzani!«s mit einen! doppelt ausgeführtem Ver zeichnisse. in dein Sie Titel genau nach Kategorie und fortschreitender Nummer, sowie der Name, der Zuname, die Abstammung omerlicherseits und die Adresse des Besitzers .inzi,führen sind, zu de ponieren, damit die itaiienüche Regierun« die Rechte der Tuelinkaber gegenüber >en österreichi schen Nachsolgeslaaten nxihren kann. Ein Exemplar des Verzeichnisses wird sofort niit

Siegel und Umerjchrist oersehen und dem Depanenlen als Empfangsbestätigung zuriutgege- ben. Gegen Vorweis dieses Verzeichnisses können die ikompenktionstiiel behoben werden, die von der Repararionskommission aixzewieien werden Jene italienischen Sniaisbürqer. die unienver- zeichnete Titel im Gelneie der Republik Deutich- österreich oder anderer Nachfolgestaaten Oester reichs deponiert >ind gegen Zie Abi!empe!ung Ber- ivahrnng eingel-gr liaben. müssei, zie Anmeldung derselben in etneni dreisache

» Eremplare vorneh men. von denen wieder eines als Empfangsbestä tigung sofort zurückgestellt wird. In dein Ve? zeichnisse müssen die Tiiel ünd die >körpen'chafi. bei der die Titel deponiert si.ill. sowie Mnie. Zuname, Abstammung vaterlicherseils iind Mrelie des Deponierenden genau angegeben fein. Es muß außerdem dem Sraa!<>.SclMiamr ausdrück lich die Ermächtigung gegeben iverden, von der Regierung des Landes, in dem jjch die Titel be finden, die Rückgabe der Titel zil verlangen. Den Verzeichnissen

ist die Empfangsbeslätigting ober das Depot-Büchlein, >owie das Zertifikat über den Besitz der italienischen Sratsl'iiargerichn't be>>»- schließen. Ausländisaie Staaisvnrqer unizien ihre vom ital. Schaizaiine .ibqestempelten .Iber nicht einge wechselte» Titel in .'iiiein 'oiizielten Verzeichnisse anmelden. Die zu deponierende» Tiiel iino: 1. Unifizierte Rente t Mai-November: lRendila uni'icatat 2. ,. t' Aniier Juli : 3. ,. 1.2' Februar August: -t. ,. >2 April-Ottoi>ec: 5. „ „ Gal.> ! - Apnl -Vktobsr: k. Oester?. Renre

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 10.05.1936
Umfang: 6
, nach Einsichtnahme des Gesetzes vom S. Dez. 1928-VII Nr. S6S3, nach Anerkennung der Dring lichkeit und absoluten Nottpendigkeit Vorsorge zu treffen, nach Anhörung des Großen Rates des Fa vismus und des Ministerrates, haben Wir über Vorschlag des Regierungschefs, Ersten Minister- Staatssekretärs beschlossen und beschließen: . Art. 1: Die Territorien und die Völker, die dem Kaiserreich Aethiopien angehörten, werden unter ole volle und unbeschränkte Souveränität de« Kö nigreiches Italien» gestellt. Der Titel Kaiser

von Aethiopien wird vom Kö nig von Ialien für sich und feine Nachfolger übernommen. Art. 2: Aechtaple« »kd ryßiert «5 reprösen- tiert von einem Generalgouverneur, der den Titel vizetönig führt, dem auch die Gouverneure von Eritrea und des Somalilandes unkerstehen. Vom Generalgouverneur» Vizekönlg von Aethio pien hängen alle Zivil- und Militärbehörden der seiner Jurisdiktion unterstellten Gebiete ab. Der Generalgouverneur. Vizekönig von Aethio- pien, wlrd mit tgl. Dekret über Vorschlag des Re gierungschefs

mit dem Staatssiegel, der offiziellen Sammlung der Gesetze' und Dekrete des Königrei ches Italiens einverleibt werde und daß jedermann es befolge und befolgen lasse. , Weiters hat S. M. der König von Italien de kretiert: Art. 1: Der Marschall Italiens» Sav. Pietro Vàdvgtkt, Marchese det Sabotino. »vird zum Ge neralgouverneur von Aethiopien mit dem Titel eines Vizekönlgs und mit voller Gewalt ernannt. Der Große Rai Roma,9.Mai Der Große Rat des Aaseismus hat heute eine anherordenlliche Sitzung im Palazzo Venezia

proklamiert und der Titel eines Kaisers von Aethiopien dem König von Ita lien und seinen Nachfolgern verliehen wird. Am Ende der Sitzung genehmigte der Große Rat über Vorschlag S. E. De Bono unter lebhaften Zurufen folgende Adresse: «Der Große Rat verleiht der Dank barkeit de» Vaterlandes für den Du ce» Gründer des Imperiums» Ans- druck.' Die Sitzung endete um Z2.IS Uhr. Heute Salutschüsse Roma, 9. Mai Morgen um 10 Uhr werden in allen Städten, die Sitze der wichtigsten Garnisonen sind 101 Ka nonenschüsse

» mit dem die volle und unbeschränkte Souveränität des König reiches Italien über die Territorien und die Völker proklamiert wurde» die dem aethiopischen Kaiser reich angehörten, und dem König von Italien und seinen Aachfolgern dem Ittel Kaiser von Aethio- plen zugesprochen wurde. Weiler» genehmigte der Ministerrat Über Vor schlag de« Regierungschefs und Kolonialministers einen Gesetzentwurf betreffend die Ernennung des Marschalls Italiens Pietro Badoglio zum Gene- ralgouverneur von Aethiopien mit dem Titel

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 11 von 16
Datum: 18.03.1939
Umfang: 16
Grundbuchs ge suche unter Bor lage einer beglaubigten Abschrift des Urteiles ongesucht. Wie bereits gesagt wurde, kann die gericht liche Hypothek auf den Gütern des Schuldner» auf Grund jedes Urteiles eingetragen werden, welches zur Zahlung eines Geldbetrages, zur Uebergabe beweglicher Sachen oder zur Er füllung einer anderen Verpflichtung verurteilt, welche zum Schadenersatz führen kann. Der Titel, auf Grund dessen ein gerichtNche» Pfandrecht eingetragen werden kann, must also ein Urteil

oder eine andere gerichtliche Vor kehrung sein, welche die Natur eine» Urteile» hat. Sicherlich kann es nicht jeder Titel sein, sei er auch Exekutionstitel, wie zum Bei spiel der Wechsel, der Notariatsakt. der gericht liche Vergleich. Gleich dem Urteile bringen gericht liche Hypothek hervor die gerichtlichen Zah lungsauftrags - Dekrete (ingiun- zione) im Mahnklageverfahren, gegen welche keine Einwendung erhoben wurde, laut dem Artikel 16 des kgl. Dekretes vom 7. August 1936, Nr. 1631: dieses Verfahrens

für die allfällige Anfechtung ausgestellt worden wäre, letztere Zustellung, welche für den Ablauf der An Zechtungsfristen Wirkung hat. gilt nicht für die Exekution, auch falls das Urteil in der Zwischen zeit in Rechtskraft erwachsen wäre: um zur Exe kution zu schreiten, ist daher notwendig, dag das Urteil nach Erwachsen in Rechtskraft neuer dings zugestellt werde, denn erst dann ist es exekutiver Titel. Die Bezeichnung der Forderung als vollstreckbare in der Pfandrechtseintra gung auf Grund eines Urteiles

ohne weiters als vollstreckbare geltend gemacht werden, indem ihm der „V r «- cetto' zusammen mit dem Exe kutionstitel zugestellt wird. Hat sich da gegen der weitere Erwerber der mit gerichtlicher Hypothek belasteten Liegenschaft die bezügliche Schuld nicht überbunden. ist er also sogenannter Drittbesitzer, so kann nach dem nun mehrigen Gesetze unverzüglich gegen ihn im exekutivem Wege mit Hypothekarklage vorgegangen werden, ohne dast hiezu der exekutive Titel notwendig wäre, indenr ihm nur der „Precetto

der Notariats' akt exkutiver Titel war im Sinne des Art. 3 der früheren Notariatsordnung sowie des Art. 1. Nr. 17. Exekutionsordnung. Nach dem nunmehrigen Gesetze ist der Rota- riatsakt immer exickutiver Titel, ohne obige Vollstreckbarkeitsklausel enthalten zu mästen: zur Erekiitionsführung ist hievon allerdings eine Abschrift in exekutiver Form erfordert. Ist heute eine Forderung zu realisieren, für welche unter dem früheren Gesetze Hypothek auf Grund eines vollstreckbaren Notariätsaktcs ein getragen

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 27.10.1888
Umfang: 8
, so daß die Mehreinnahmen aus den erwähnten Erhöhungen, mit. 24,804,800 fl. veran schlagt erscheinen. ... ^ Dagegen erscheinen für militärische Ausgaben neu in Zuwachs: Aie auf die diesseitige Neichshälfte entfallende Quote des pro 1889. für das Heer und die Kriegsmarine veranschlagten Mehrerfordernisses mit 2,890,694 fl. und . eine Erhöhung des Erfordernisses für die Landwehr (Mini sterium für Landesverteidigung, Titel 1 „Centralleitung' und Titel 2!, „Landwehr') mit 2,567,400 fl., , zusammen 5,458,094

.) Königin Maria Pia von Portugal ist mit ihrem Sobne, dem Prinzen Alfonso, ans dem Salzkaminergute in Wien ein getroffen.'— Der Erbprinz Carl August von Sachsen- Weimar, ein Bruder der Gemahlin des deutschen Botschafters Prinzen zu Reuß, ist ebenfalls in Wien angekommen. Lord Dufserin erhielt, anläßlich seines Rücktrittes vom Posten des Vicekönigs von Indien den Rang eines Marquis mit dem Titel Marquis von Dufferin und Ava und Earl oj Ava. Ava ist der Name der alten Hauptstadt .von Birma

, und diesen Titel nimmt der neue Marquis auf besonderen Befehl der Königin an. — Architekt Kayser befindet sich auf dem Wege fortschreitender Besserung. sMackenzie's Bertheidigungsschri st), welche bekanntlich in Deutschland der Beschlagnahme verfiel, wurde, wie aus Berlin gemeldet wird, wieder frei gegeben.. ' , n ' . l ^ sKleine Nachrichten ans Tirol und Vorarlber g.) Bei der. Statthaltern in Innsbruck find für die durch die letzten Überschwemmungen ge schädigten Bewohner von Tirol und Vorarlberg bisher

Schwiegertöchter und 11 Enkelkinder des Jubel paares theilnahmen. — Die neue Zeitung, welche Don Bazanella in Trient herausgeben will, scheint nun ge sichert zu sein. Dieses nationale Organ wird wahr scheinlich den Titel Inäexenäellte führen. — Der Lehrerverein des Landes Vorarlberg gibt vom 1. November eine Periodische Zeitschrift unter dem Titel „Der österreichische Fortbildungsschüler' heraus, welche am 1. und 15. eines jeden Monats in Octav- hestchen zu einem Bogen (16 Seiten) erscheinen. Der Jahrgang

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 17.03.1935
Umfang: 8
>:?, den vor einem Jahr Noch niemand voràusizumgèn gewägt hiittè, nicht ausgeschlossen sei. Nachdem die Frage der ostchinesischen Eisenbahn geregelt sei, werde sich die game Aktivität der japanischen Politik auf die Entwicklung der chinesisch-japanischen Beziehun gen und die Zusammenarbeit mit der Regierung von Nanking konzentrieren können. . „Friede und Verteidigung- Macdonald über das Weißbuch London, 16. März Unter dem Titel „Frieds und Verteidi gung' veröffentlicht Ministerpräsident Mac donald einen Artikel

nie gelangen kann. Es gibt also auch be reits eine Art von Erblichkeit des Adels. Zu dem Adel.gehörten auch hervorragende Künstler, die sogar besondere Titel erhalten, wie „Schauspieler dk' Bestimmungen des Volkes', die sich ganz besonderer Bevorzugun gen in jeder Beziehung erfreuen. Ein Zugeständ nis an die alte Vorstellung der Sowjets ist der Titel „Held der Arbeit', der den Besitzer auch in die Klasse der Aristokraten einreiht. Dieser Titel i àngt Habel wird aber sehr selten verliehen

. Hervorragende! Flieger oder Gelehrte, die sich durch besondere Ver- dienste ausgezeichnet haben, erhalten den Titel „Held der Sowjets'. So wurden die Flieger, die die 100 Schiffbrüchigen des Eisbrechers „Krassin' von der Eisscholle gerettet haben, auf diese Weise in den neuen Adel versetzt. Zwischen den Ange hörigen dieser Aristokratie und dem gewöhnlichen Volk klafft ein ebenso großer Riß, wie vor 150 Jahren zwischen dem französischen Adel und den anderen, nicht bevorrechtigten Ständen. Reichskanzler

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 10.07.1920
Umfang: 8
Dr. Marker t, dah unter dem Titel Verwaltung wohl kalt durch wegs die trüberen Oehaltszittern nun Ober pari auklehemen. Im Oemelndenermögen erscheinen die kinnahmen zunächst aus den verschiedenen Besitzungen der Stadtgemeinde, die Miet- und Pacht verträge, die Anerkcnnungszinfe, die Oenicindeunternehmunaen, die Cttchmerke ufm. und nahm man dabei folgende Richtlinien: Verträge, welche vor dem 1. November 1918 abgefcnlatten wurden, wurden al pari ln Liren eingestellt, im übrigen lieh sich die Stadtgemeinde

eines Landeshauptmann-Stellvertreters, ohne der Stadtgemeinde irgendwelche Mitteilungen zu machen. Da die Stadtgemeinde mit einem Hereinkommen Dr. Schmidts nicht rechnen kann, wurde fein Gehalt am 1. februar d. Js. gesperrt. Clnen kleinen Aufenthalt bei Vornahme der einzelnen Kapitel bringt Titel Vli »Müllabfuhr*. Zum Vorschläge GR. Wielers gleich Innsbruck Mullabfuhr-Gebühren den Hausbesitzern vorzuschreiben, sprechen Plant, Wieler, Dr. Hake, Baumgartner und Dr. Bür, sowie Dr. Markart. Cs wird hiebei

zurückkenren und (ich die Heranziehung von Jungmulikern angelegen fein lallen. Auch falle der Titel .Bürgerkapelle* Tn »Stadtkapelle* umgeändert werden. Das Kapitel »Zinfendientt* wird von Dr. Markart folgendermaßen kurz erläutert: Die kinnahmen bei dieser Polt find 100:60 in Lire gestellt. Hiebei blieben di« Titel .Kriegsanleihe' 885.000 K, andere Wertpapiere und Vinkchgaubahn-Aktien unberück sichtigt, welche Titel In der krfolgsrecl.nung 1918 mit 45.000 K aus- gewiesen werden. Die größte Veränderung

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 8 von 12
Datum: 13.05.1922
Umfang: 12
Lire so enkfälkt dieler Aufschlag gänzlich. Bei Beurteilung der Froqe, ob überhaupt, be ziehungsweise in welchem Ausmahe <19 oder IS Prozent) ein Aufschlag zu entrichten ist. sind zu gunsten des Steuer.psticht:gen auch folgende Personen als HaushalwngsangehSrige hinzuzurechnen: 1. die Ehegattw oder andere Haushal!nngs> angehörize, deren gemeinsame Veranlagung mit dem S!euer?sii6)tizen bloß auf Grund der 1., 4. oder S. Ausnahmsbestittim.-.'ng des Kapitels IV., 5>aushaltmtgs«n kommen. Titel

2., Ausnahmen, unterbleibt. In den Fällen 4. und 8. des eben angeführten Kapitels. Titel 2. entsSllt di« Iunggesellensteuer auch d« der besonder«! Besteuerung der betref fenden, als selbständige Steuerträger gellenden Personen, außer sie sind nach Fall 2 desselben Kapitels, Titel 2 zu beurteilen. 2. Familienmitglieder, nämlich die Ehegattin. Vater oder Mu'.er. ebenso Snes., Schuiieger--, Psleze-Vaier oder -Mutter, jedes Kind, wie auch jedes «tief-, Schwieger- und Pflegekind, die nicht im gemeinschaftlichen

. Gemeinden, Schulbezirke usw.> ein,ze!».s den werden. Bleiben wir bei dem in Titel 3 anz..'sühi-.ei, > Beispiel: Der Ledige ä. hat ein steueep^ich^I Jahresoinkoinmen von 7490 Lire. Dann muß ^ I pro 1921 an Steuer zahlen: 1. Ursprüngliche Staalssteuer Lire 1H4.— -n 2. IS Prozent Jungzesellensteu-r Lire 2-l.W -7- 3. 2S Prozent Kriegszuschiaz von L.nl 18S.SV Lire 47.15 > 4. 5 Prozeiu Invalidenzuschlag von 18L.L0 (nicht also von Lire 235.75) Lire 9.4Z Pei rinem rieiier« psUctm^n ? nlcd'.. von inctii

> , Li!« .'irc ^iiii^nejeUluiieiier. 3009 S2I« IS Prozent 5209 7AX> 20 Prozent 7200 10.000 2S Prozent I0,09s> I4-'»0 39 Prozent I4.00<,> 20-lXXI 3^Z Prozent 29.9>90 2S.999 49 Prozent 26.000 32,900 4S Prozent 82.000 49.000 S9 Prozent 49.990 4S.90V SS Prozent 4L.900 S6.000 so Prozent Ein Beispiel möge die Sache klarmachen: Der Hot ein steuerpslichliges Einkomnien von jähr lich 7499 Lire: dafür zahl! er nach dem Grund tarif Lire 1S4: als Lcdiger, der auch in kei ner Weise eine Begünstigung nach Titel 2 die ses

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Zeitungen & Zeitschriften
Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 5 von 14
Datum: 15.02.1900
Umfang: 14
in 36 Fällen durch das Spiel des Schnees mit den Telephondrähten ohne Grund alarmiert. In einigen Gegenden der englischen Provinz werden infolge - der stärken - Schneeanhäufung Ueberfchwemmungen be- z fürchtet. . * (Geschästskuiffe in alter Zeit.) Eine Schrift vom - Jahre 1468, die den Titel: „Allerhand - Hantirungen ür junge Leite, so fich der Krämerei und Handl be- leisten tun, bei Kauf, Verkauf und Tausch, bei Jarmark' ührt, enthält eine Reihe von Rathschlägen für Krämer und deren Lehrlinge und Gehilfen

für 20 Pfennige (20 Heller) zu beziehen. Mit Porto und Originalstempeln aus Rom zugesandt, kostet die Karte 40 Pfennige (50 Heller.) * (Gefälschte Büchertitrl.) Von einem merkwürdigen Betrug macht O. v. Gebhardt im Centralblatt für Bib liothekswesen Mittheilung. Es handelt fich um die Heraus gabe von Büchern, die ohne Wissen und Willen des Ver legers in betrügerischer Absicht mit einem neuen Titel versehen worden find. So erschien vor zwölf Jahren in einem bekannten Wiener Verlage ein unfangreiches Werk

unter dem Titel: Bosnien und die Herzogowina, Reise bilder und Studien von Johann v. Asboth, SectionSrath a. D. u. s. v. Wien 1888, Alfred Hölder, k. k. Hos- und Univerfitätsbuchhändler. Dieses Werk wurde der kgl. Säch sischen Gesellschaft der Wissenschaften mit eigenhändiger Widmung des Verfassers zugesandt und gieng in den Besitz der Leipziger Universitätsbibliothek über. Nun wurde aber 1891 der philosophischen Facultät der Uni versität Leipzig dasselbe Werk eingereicht mit zwei anderen Büchern von Hrn

. I. F. Zawodny, k. k. Proseffor in Serajewo, und zwar zur Erlangung der Doctorwürde. Der Titel dieses Exemplares lautete: Bosnien und Her zogowina, Studien von Pros. I. F. Zawodny, Wien 1891. Alfred Hölder. Der Name v. Asboth war auf sämmtlichen 61 Bogen durch Rasur entfernt worden. Trotzdem hatte der Pros. Zawodny damit nicht den gewünschten Erfolg. Noch zur rechten Zeit wurde der Betrug entdeckt und dar Werk seinem wahren Verfasser zurückgegeben. Das zweite der von Zawodny eingereichten Bücher trug

den Titel: I«» culture frnitiere en Europe, par Jos. F. Zawodny, Dupont, Paris 1891. Auch dieser Titel stellte fich als Fälschung heraus. Diese Entdeckung wurde dadurch er-

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Zeitungen & Zeitschriften
Pustertaler Bote
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Seite 3 von 8
Datum: 26.03.1926
Umfang: 8
ck (R. S. Bl. Nr. 26 vom IK. Februar 1907) vor de« 1. Jänner 1926 in den neuen Provinzen ausge stellt wurden, gegen eine neue Legitimation al» operaio qualifieato umzutauschen — Wichtig für tvefitzer deutscher Staat»re«te«- titel. Die Staatsanleihen des deutschen Reiche» werden in eine Einlösungsanleihe umgewandelt. Für je 1000 Reichsmark der alten Anleihe wird grundsätzlich «in Nominalbetrag von 25 Reichsmark neuer Emission ge währt. Derzeit sind Gegenstand der Einlösung nur die Titel alten Besitzes, d. h. jene Markanleihen

de» deutschen Reiches, welche der Besitzer nachweist vor dem 1. Juli 1920 erworben und ununterbrochen vom Tage de» Er werbe» bi» zu jenem de» Konversionsansuchen» besess«» zu Hab«». Außer den Titel det SinlösungSanleihe ge bühren dem Altbeßtzer auch sogenannt« Auslösungsrechte, welche durch Barzahlung des fünffachen ihre» Nominal betrage» und eines Zuschlages von jährlich 4.S Prozent «iugelöst werden. Di«, Amortisation durch Einlösung»- anleihen wird in 30 Jahren von 1S26 an durchgeführt. Die Ansuchen

um Konversion und um Gewährung der Auslösungsrechte müssen einzeln in der Zeit vom 1. Fe bruar bis SV. April IS2K geltend gemacht werden. Die bezüglichen Gesuche sind ausschließlich bei den Filialen des Banco di Roma, welches als BermittlungSinstitut fungiert, eingebracht werden. Di« vorgeschriebenen Ge- suchsformularien Und daS Verzeichnis der zur Einlösung zugelassenen Titel sind bei allen Filialen des Banco d» Roma erhältlich. Die Konversion der Titel neuen Be sitzes, d. h. der nach dem 1. Juli 192

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 12
Datum: 18.08.1923
Umfang: 12
Sturze Na poleons ver^.wand auch dieser Name, nach dem er weder umer Italienern noch unter Deutschen jemals festen Fuß fassen konnte. Heute soll Tirol wiederum seinen Namen verlieren. Aus dem Gange der Geschichte zu schließen, ist auch diesem Beginnen kein gutes Horoskop zu stellen. Geschichtlich gewordene Namen lassen sich eben nicht wechseln wie ein Hemd. Das Wir veröffentlichen einige Auslands^mmen zur Unterdrückung des?5ameno Tirol. Die „Münchner Neusten Nachrichten' schreiben unter dcm Titel

:>aliv,i-lisie- ruug Äidtirols zu Irak -n gll/udt 's verkennt sie gnindliäi die 'rinte, die in den Tirolern stecken. Mi: Gl'«? Icih« Volk sich wch! gewinne!!, nie >ni: Gewalt.' „Völker starben nich!.' Die ..Reichspost' urie:!- folgend'rmaßen: „Die Tiroler Blätter, die >n ibreni Titel den Tiroler Namen tragen, wurden in eigenen Er lässen angewiesen, ihren Titel zu ändern. In der Heimat Andreas Hafer-;, des Mennes vom „Laitd Tirol', wird also Hinkunft der Ge brauch des Namens T'rol strafbar

.' Diese Berfügu!i.z hat in uan» Verstinunung und Sibu!.'un^ erzeugt, zii^ mal auch die Tiroler Zeitungen, die in ihrem Titel den Tiroler Namen trcaen, angewiesen wurden, diesen Namen ^u äiLern. Somit ist der Name Tirol im Lan^e des Andreas hofer, des Sandwins vo:: Passeier, verboten, und das Land, das kinen Namen vom Schloß Tirol bei Meran trägt, soll seine alte geschicht liche Benennung verlieren! Trotz allem wird der Name des heiligen Lands Tirol, seiner HeDen, seiner Sänger und Dichter nicht ver gessen

werden: denn er nt tief eingegraben nn^herzen eines <reuen Volkes. Ab Montag, den 20. August, erscheint der „Tiroler' unter nachstehendem Titel: Zum Verbote des '> Carlo Porin N776—ISSN, b»rül,nUer satiri scher Dichier der Mziiände; Mundart, der au' die Frimwlen nicht flu! zu Drechen war. deutsche Zeitung fiie öas Volk an üer Ctsch unü im Gebirge Eine wichtige Entscheidung hinsichtlich der lagernden Druäsorlen. Von der Fremdenver!el>r?kommission Bo zen erhalten wir folzenZe Mitteilung: In Anbetracht der fchwerwieHM

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