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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1912)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1912
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Seite 350 von 465
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 464 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1912
Intern-ID: 587523
-Kundmachung betreffend Aufnahme in die von der Sparkasse gegründete Alterssparkasse. 323 Kundmachung betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse der Stadt Innsbruck gegründete Alterssparkasse. . Die Mterssparkasse, deren Statuten das k. k. Mi nisterium des Innern mit dem Erlasse vom 24. Juni 1895 Z., 15.550 genehmigt hat. verfolgt den Zwe ck, unbemittelten Einlegern der Sparkasse der Stadt Innsbruck besondere Begünstigungen zuzuwenden . Diese Begünstigungen bestehen in jährlichen

, von der genannten Sparkasse aus ihrem Reinge winne gespendeten Zuschüssen, welche nach be stimmten Grundsätzen unter die Mitglieder der Alterssparkasse zur Verteilung gelangen. Auf diese Art kommen dieselben in die Lage, für jene Zeit, in welcher Arbeitskraft und Erwerbsfä higkeit naturgemäß abnehmen, ein Kapital an zusammeln, welches sie im Alter vor Entbehrung schützt. In die Alterssparkasse können grundsätzlich nur dürftige Kleingewerbetreibende, Handlungs- und Gewerbegehilfen niede rer Uaregorte

, Fabriksarbeiter, Dienst boten, Tagschreiberund Personen ähn lichen Standes aufgenommen werden, welche das 18. Lebensjahr bereits zurückgelegt, das 45. Lebens jahr aber noch nicht überschritten haben und in der Stadt Innsbruck oder in den Eerichtsbezirken Inns bruck, Hall, Mieders, Steinach und Telfs ihren or dentlichen Wohnsitz haben. Wer sich um die Aufnahme in dieselbe bewirbt, mutz während der Amtsstunden persönlich in der Direktion der Sparkasse der Stadt Innsbruck (Er- lerstratze Nr. 8, I. Stock

losigkeit des Bewerbers mitbringen. Das Ansuchen der Parteien um Aufnahme in die Alterssparkasse wird bei der Direktion proto kollarisch ausgenommen. Die Vorlage eines schriftlichen Aufnahmsgesuches ist unnötig. Spätestens innerhalb acht Wochen wird der Vor stand der Sparkasse dem Bewerber bekannt geben, ob er in die Alters-Sparkasse ausgenommen wurde oder nicht. Jeder Teilnehmer an derselben muh sich ver pflichten, von den Zinsen seines Sparkasse-Guthabens am 31. Dezember jeden Jahres, den dritten Teil

abschreiben und als Einlage in die Alters- sparlasse gutschreiben zu lassen. Diese Ueber- tragung darf jedoch den dritten Teil des Jahreszin ses von einem Kapital von 2000 Kronen nicht über steigen. Zur Mehrung dieses Guthabens in der Alters sparkasse spendet die Sparkasse der Stadt Innsbruck jährlich die nötigen Mittel, welche als Zu schutz zu dem erwähnten Zknsen-Drittel unter die Teil nehmer der Alterssparkasse verteilt und auf dem für reden derselben bestehenden Alterssparkassenkonto zu- geschrreben

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1912)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1912
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Seite 349 von 465
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 464 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1912
Intern-ID: 587523
nicht für Dienstboten, welche in eine Irrenanstalt abge geben, und wegen Geistesstörung verpflegt werden. Punkt 13. Betrügerische Vorgänge, um die unentgeltliche Verpflegung für einen Dienstboten ohne Entrichtung der festgesetzten Gebühr zu erschleichen, fallen der Behandlung nach dem allgemeinen Strafgesetze an heim. Dienstboten-Prämien. Mit Erlab der hohen k. I. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 10. Mai 1893 Z. 11.482 wurde die von der General-Versammlung der Mitglieder der hiesigen Sparkasse

beschlossene ständige Widmung von Dienstbotenprämien, beste hend in Sparkassabücheln à 100 Kronen genehmigt. ^ „ Aus diese Preise haben jene, nicht schon m früheren Jahren von der Sparkasse prämierten Dienstboten Anspruch, welche 18 Jahre und darüber ununter brochen treu und redlich in Tirol oder in Vorarlberg im Haushalte einer und derselben Familie — die aber jetzt ihren ständigen Aufenthalt in Innsbruck oder dessen .Vororten (Willen, Hötting, Pradl) haben muß — gegen Kost, Lohn und Wohnung im Hause

zur Schwester oder umgekehrt in den Dienst kommt, ohne zugleich auch bei den Eltern früher gedient zu haben. Eine Unterbrechung im Dienste darf aber auch bei diesem Dienstwechsel nicht eingetreten sein. Die Gesuche um einen Preis sind von Fall zu Fall bei der Sparkasse-Direttion zu überreichen und müssen dieselben mit dem Nachweise des Alters der Dienstboten, mit Dienstbotenbüchern sowie mit Zeug nissen der Dienstgeber belegt sein, in welchem die Angabe des Ortes und die Zeit des Dienstantrittes

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