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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1907)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1907
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Seite 253 von 356
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 355 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1907
Intern-ID: 587518
Htnndmacbung betreffend dìe JMfnabnie in aie von der Sparkasse der Stadt Innsbruck gegründete Wterssparkasse. Die Alterssparkasse, deren Statuten das k. t Mini- . sterium des Innern mit dein Erlasse vom 24. Juni 1895 Z. 15.550 genehmigt hat, verfolgt den Zweck, un bemittelten Einlegern der Sparkasse der Stadt Innsbruck besondere Begünstigungen zuzuwenden. _ .... , Diese Begünstigungen bestehen in jährlichen, von der gebannten Sparkasse ans ihrem Reingewinne gespendeten Zuschüssen

. , . ,, _ Wer sich um die Aufnahme m d,c,elbe bewerbt, muß während der Amtsstunden persönlich in der Direktion der Sparkasse der Stadl Innsbruck (Erlerstmße Nr. 8, . L Stock) erscheinen und 1. sein Sparkassebuch, 2. seinen Geburts- oder Heimatschein, 3. sein A r b c t t s- oder D i em st b o t e n b u ch, be ziehungsweise seinen Gewerbeschein oder in Er mangelung der in diesem Punkte aufgeführten Doku mente ein von dem Gemeinde-Borsteher des jeweiligen Wohnortes des Bewerbers ausgestelltes Zeugnis

. über seine dermalige Beschäftigung und ■1.4. die Bestätigung der Gemeinde-Vorstehung über den Wohnort und die Vermögenslosig keit des Bewerbers mitbringen. Das Ansuchen der Parteien um Aufnahme in die Alterssparkasse wird bei der Direktion protokol larisch ausgenommen. ' Die Vorlage eines schriftlichen Ausnahms-Gesuches ist unnötig. Spätestens innerhalb acht Wochen wird der Vorstand der Sparkasse dem Bewerber bekannt geben, ob er in die Alterssparkasse ausgenommen wurde oder nicht. Jeder Teilnehmer

an derselben muß sich berpflichten, von den Zinsen seines Sparkasse-Guthabens am 31. Dezember jeden Jahres den dritten Teil ab schreiben und als Einlage in die Alters spar la s s e g u t s ch r e i b e n zu lassen. Diese Uebertragung darf jedoch den dritten Teil des Jahreszinses von einem Kapitale von 1000 Gulden nicht übersteigen. Zur Mehrung dieses Guthabens in der Altersspar- kafse spendet die Sparkasse der Stadt Innsbruck statutengemäß jährlich 6000 Gulden, welche als Zu schuß zu dem erwähnten Zinsen

in der Altersspar kasse w^ach se n. selbst kl ein e Beträge im Laufe meh rerer^ Jahre zu einem ganz ansehnlichen Spar-' kapitale an, und dieses vergrößert sich um so rascher, je öfter der Teilnehmer Einlagen in die Spar kasse macht und je weniger er davon zurnckzieht. Würde beispielsweise Jemand durch 30 Jahre jähr lich 20 Gulden in die Sparkasse der Stadt Innsbruck einlegen, so hätte er bei der gegenwärtigen 3«/^o/oigen Verzinsung und jährlichen .Kapitalisierung der Zinsen nach 5 Jahren ein Guthaben von 111

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1907)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1907
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Seite 252 von 356
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 355 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1907
Intern-ID: 587518
zwischen Dienstgebern und Dienst boten oder den gesetzlichen Vertretern nicht eigen- berechtigter Dienstboten, welche aus dem Dieristverhält- msse hergeleitet werden und während des Bestandes Mit Erlaß der hohen k. k.' Statthalter» für Tirol und Vorarlberg vom 10. Mai ds. Is. Z. 11.482 wurde dre^von der General-Versammlung der Mitglieder der hiesigen Sparkasse beschlossene ständige Widmung von Drenstbotenprämien. bestehend in SP ar lasse - büche ln à 100 Gold-Kronen, genehmigt. Auf diese Preise

haben jene, ' nicht schon in früheren Jahren von der Sparkasse prämierten Dienstboten An spruch, welche 18 Jahre und darüber ununterbrochen treu und redlich in Tirol oder in Vorarlberg im Haus halte einer und derselben Familie — die aber jetzt ihren ständigen Aufenthalt in Innsbruck oder dessen Vororten (Wilten, Hötting, Pradl) haben, muß — gegen Kost, Lohn und Wohnung tm Hanse dienten und zur Zeit der Bewerbung noch wirklich im Dienste stehen. _ Als Dienstzeit - bei einer und derselben Familie wird dem Dienstboten

aber auch bei diesem Dienstwechsel nicht eingetreten sein. Kein Preis kann zweimal erworben werden. Die Gesuche um einen Preis sind von Fall zu Fall bei der Sparkasse-Direktion zu überreichen und müssen dieselben mit dem Nachweise des Alters der Dienstboten, . mit Dienstbotenbüchern sowie mit Zeugnissen der Dienst geber belegt sein, in welchen die Angabe des Ortes und die Zeit des Dienstantrittes mit der ausdrücklichem desselben, oder wenigstens vor Ablauf von dreißig Tagen, vom Tage, als das Dienstverhältnis aufhörte

kann bis zu 8 Tagen verhängt und mit Beobachtung der Bestimmungen des Strafgesetzes durch Fasten verschärft werden. -Prämien. Erklärung enthalten sein muß, daß der _ Dienstbote während der ganzen Zeit, .und zwar ohne jede Unter brechung, treu und redlich gegen Kost, Lohn und Woh nung im Hause bei ihnen beziehungsweise ihren Eltern und Schwiegereltern dienten und noch im Dienste stehen. Nach Einlangen eines solchen Gesuches wird die Sparkasse über die darin enthaltenen Angaben und Nachweisungcn die ihr notwendig

ans einen Dicnstboten- preis verwirkt sein. Innsbruck am 2S. Mai 1893. Sparkasse der Stadt Innsbruck. Die General-Versammlung der Sparkasse der Stadt Innsbruck hat in der Sitzung vom 2. Mai 1902 be schlossen, solchen Dienstboten, welche 18 Jahre in der Hauswirtschaft einer Familie in den Gemeinden Innsbruck, Wilten, Hötting und Pradl bedienstet waren und eine Dienstbotenprämie erhalten haben, eine solche Dienstbotenprämie von 100 Kronen ein zweites- mal zu verleihen, wenn sie. noch weitere

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