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Volksrecht
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Seite 2 von 8
Datum: 18.08.1922
Umfang: 8
beiwohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, die die ncncn Provinzen betreffen, beschlossen wurden. Aus diesen sind für uns Südtiroler von Interesse: 1. Genehinigung von kgl. Dekreten betreffend die wirtschaftliche Assimiliernng des staatlichen Personals des alten Regimes unter Vor behalt, daß auch, der Schatzminister dazu seine Gcnch inignng gibt. 2. Ausdehnung der allgemeinen Zollgesetz gcbnng auf die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfügt wurden. 3. Genehmigung eines Dekretes

, das die Wiedereinsetzung eines Schiedsgerichtes und eines technischen Ausschusses bei der Cassa Nazionale Jnfortnni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. 4. Ge nehiiiigiing eines Dekretes mit Bestinunnngen für die Richtcrprüfnngen der Gcrichtsauditorcn, die gegenwärtig bei den Gerichten der ncncn Provinzen in Dienst stehen 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinen Stempeltarifes (betreffend strafwürdige Ver gehen) ans die ilcuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmi gung eines Dekretes

, durch das die Neiierneniuing der Kommission für allgemeine Jndnstriestener und der Schätznngskoininission für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befindlichen Ordnung angeordnet wird. 7. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Ansdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über die K'onzessidll dev Opera di bonifica o sistemazione ans die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Konkurs für die Spesen

für Entwässerungsarbeiten und Auffindung und Ausniitznng unterirdischer Wasscrquelten ans die neuen Provinzen. 9. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen betreffend die an die Privat Industrie übergebenen Eisenbahnen, Trambahnen und Autolinien ans die neuen Provinzen. 10. Genehmigung eines Dekretes, durch das mit Veränderungen und Zu sätzen die Gesetze und Reglements für die Jndnstrie- monvpolc des italienischen Staates in den neuen Pro vinzen veröffentlicht werden. 11. Genehinigung eines De kretes

, durch das die Vorkehrungen zugunsten der Erzeu gung und Alisnützniig der elektrischen Energie ans die neuen Provinzen ausgedehnt ivird. 12/ Dekret, das die Bestilninu'ngen über die Abhilfe bei Mangel an elek trischer Energie auf die neuen Provinzen ausdehnt 13. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Bestim mungen für die Anlagen, irr denen fossile Brennstoffe für die Produktion und Verteilung von elektrischer und mechanischer Energie erzeugt lverden, ans die neuen Pro- vinzeir ausgedehnt ivird. 14. Genehmigung

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Volksrecht
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Seite 1 von 4
Datum: 22.02.1922
Umfang: 4
Staatsbürgerschaft mit vollem Rechte: - an diejenigen;. :welche^.innerdalb der, neuen. Grenzen geboren sind und überdies in einer' Gemeinde der neuen Provinzen entweder seit ihrer Geburt-zuständig sind oder die Zuständigkeit dorlselbst vor dem 24. Mai 1915, und zwar nicht nur vermöge der Amtszuständigkeil erworben haben; - . • b) Personen,: welche, innerhalb bet neuen Grenzen des Königreiches geboren find, ursprünglich in einer Ge meinde der neuen-Provinzen originär (nicht nur auf Grund der Amtszuständigkeit

, wenn sie mit einem hier geborenen und zuständigen Mann ver heiratet waren, es sei denn, daß sie später eine andere Zuständigkeit, als die ihres Ehemannes erworben haben. Kinder unter 18 Zähren (Stichtag 18. Zänner 1921) teilen ohneweiters die Staatsangehörigkeit des Vaters. Erwerbung der Slaalsbürgerschafk durch Option. Optieren Höngen asie..Personen,''welche a) ob wohl nicht innerhalb der neuen Grenzen des Reiches geboren, in einer Gemeinde der neuen Provinzen zu ständig sinh, auch wenn sie das Recht der. Zuständigkeit

aus - Ämtgründeu (Amtszuständigkeit) oder nach dem 24. Mai 19.15 erworben haben; b) zwar \ gegenwärtig die Zuständigkeit in einer Gemeinde der neuen Provinzen nicht besitzen, jedoch eine solche früher besaßen, oder der Sohn. eines Vaters. und wenn der Vater unbekannt, einer Mütter sind, die tu einer Gemeinde der neuen Provinzen Zuständig wq'r; c) im >Kgl. Heere'während des Krieges gedient haben oder Nachkommen eines solchen.sind. - • ' ' ; ©ic Option, kann bis zum .l t. August 1922 ausge- übl

der-Bs** bedtngungen htezu, von denen wenigstens eine ersüüttkcichszeit verdanken.-^' V .t : ' v -. werden muß, sind folgende: ^ i Wir köimen aus. dieser. unarMLisbarmr Tarlchnng ' 1 . zwänztgjährtger Ununterbrochener Aufenthalt inner halb der neuen Provinzen, des Königreiches; 2. Geburt innerhalb der Grenzen des neuen König reiches (hier ist die Venezia Giulia gemeint) oder zehn jährige Ausübung eines Berufes, Kandwerkes und der- gletchen dorlselbst; . 3; Kenntnis der ttalienischsi» Sprache in Wort unb Schrift

; ' / . ' 4. Zustcherüng der Aufnahme in den Leimatverband einer Genietnde der neuen Provinzen. ' . Diese Gesuche sind, in der gleichen Weise mit Do- kumenien .belegt wie bei den Optanten, beim Zivilkom missariat. des Wohnbezirkes einzureichen. Sie werden vom Zivitkommiffariate. begutachtet und sodann dem Ministerratsprästdtum in Dom übermittelt. Die Optionö- kommisstdnen begumchten diese Gesuche tlicht.: Das -»IT . „ .... , , ... ^ . ersehen, ' welcher -Unterschied zwischen - ,tt a fc t ; 'Q-'natfy stischem

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Volksrecht
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Seite 1 von 4
Datum: 29.11.1922
Umfang: 4
der bestehenden Gesetze, tind zwar nicht allein zugunsten der Beschädigten, son dern auch zum Borteile des Staates, wenn die Möglich keit zu vermehrter Produktion gegeben wird. ■ 2. So so r t i g e. A s s i m i l i e r u ng de r St a a ts- beamtrn und Staatsangestellten der nenm Provinzen mittels Glcichstellnng zu jenen des alten Reiches unter Einreihung in die Rangslisten nach Mjatz- gabe ihrer gesamten Dienstzeit. Die Mehrheit der Be amten wird noch heute nach vier Jahren Ms Grund der Vorschriften

. 3., Ausdehnung des italienischen Gesetzes betreffs die Invaliden-, Witwen-, Waisen- und El- ternpensi o neu und Gleichstellung derselben mit jenen der alten Provinzen. Me Besiegten von gestern müssen die Brüder von heute senk. . Eine gleichmäßige Unterstützung aller, die durch den Krieg gelitten, ist nicht mehr ein^ Norm, sondern eine Pflicht des Staates, als dessen Bürger sie sich suhlen sollsn. . ■ '4. Ausdehnung der sozialen W 0 hlfa h r t s g e setze des Reiches, wie Fnväliditäts- und Altersversicherung

interniert' wurden, einstweilen wenigstens für die Bedürftigsten.' ■ ■ 7. Sofortige Ausdehnung bet' Funktion ( der De pot- und Borschnsstässen auf die tteueit Provinzen zur Erleichterung der Schulbau teil nnd anderer Bedürf nisse armer Gemeinden. . < 8. Ausdehnung des Gesetzes über die Znertennuttg des Kilvmcterbeitrages bei den Lokalbahnen. 9. Ratifizierung der Verträge der Konferenz von Rom bezüglich der Bezahlung seitens öffentlicher und privater Kreditanstalten des alten Regimes und insbesondere

Liquidierung der bei der Postsparkasse in Wien erliegenden Depositen (Einlagen), da es sich, hier grösstenteils mir die Ersparnisse kleiner Leute, wie Ar beiter, Kleinbauern nnd Waisen der neuen Provinzen, 10. Ausdehnung der italienischen Gesetze über die Konsumvereine und Abschaffung der bezüglichen österreichischen Gesetze. ,11. Beschleunigung der Entscheidungen in Op tion s- und S t a a t s b ü r g e'r s cha f t s a n g e l e g e II- heiten mit besonderer Rücksicht ans die Familienver- hältnisse

Gefüge mit sich bringen wird. Die von mir schlau im März geforderte Auflösung des Zentralamtes für die neuen Provinzen ist endlich bnrch- geführt und ich kann nur meine Befriedigung ans sprechen, daß dieses staatsschädigende Organ büreankra- tischen Protektionismus sein Ende gefunden hat. Die Beibehaltung der Negional-BerattiNgskomürissionen und deren Zentrale ist, wenn auch in veränderter Foxnr, unentbehrlich nnd bis zur vollständigen Durchführung der politischen

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Volksrecht
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Seite 3 von 6
Datum: 29.07.1921
Umfang: 6
Kleine politische Nachrichten. Daö neue Pressgesetz. DaS römische Amtsblatt verlaut bart ein Dekret, womit daS italienische Prepgesey, wie schon seinerzeit gemeldet, .auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird. Dieses Gesetz wird mit 1. Jänner 1922. in Wirksamkeit treten. Generalstreik gegen den Fascistenterror. Al8 Protest gegen die fascistlschen Strafe.xpeditionen sind die Arbeiter der ganzen Provinz Rom in den Generalstreik getreten. Volks- sturmleute haben daS Weingeschäft öeS

und den Beistand anKriegs- waisen in seinerWirksamkeit.aus die neuen Provinzen ausdehnt. Für die Wirkung des Beistandes hört die Minderjährigkeit, der in den anneklierlen Gebielen zu ständigen Kriegswaisen mit der Erreichung des 21. Lebens jahres auf. Zugleich wurde die Giltigkeit der dazuge hörigen Durchführungsverordnung auf die neuen Provinzen erstreckt. Amlsbesörderung beider Posl. AusPosiangesielllen- kreisen wird uns geschrieben: Wie wir aus Trieni ver nehmen, hat der Personalreserent der Post- und Tele

und wollen die Angehörigen dieser Kinder dieselben um 1.52 Uhr nachmittags am Bahnhof erwarten. Gebühren-Zuschlag. Amtlich wird verlaulbarl: Es wird zur Kenntnis gebracht, dast der fünfzehnprozcntige Zuschlag auf die Gebühren für slaalliche Bewilligungen aus die neuen Provinzen ausgedehnk wird. Die durch Postanweisungen aii die in Betracht kommenden Be hörden zu übermittelnden Beträge für Waffenpässe (Degenslock, Jagdgewehr, Revolver) werden einschliestllch der Quittungsgebühr wie folgt festgesetzt

zu informieren Und bei be- gründelcr Vermutung einer unrichtigen Zollberechnnng, die bei der komplizierten Warenklassifikalion des neuen Jolllarifes immerhin möglich ist, die Annahme zu ver weigern imd die Aeberprüsung zu-verlangen.' Stipendien für Sindierende. Der Pressedienst leilt mit, dast das Ministerium für die befreiten Provinzen mit Dekret vom 19. Juni 1921 zugunsten bedttrsliger und berllckstchligungswürdiger Sludenlen aus den befreiten Provinzen und aus den neuen Provinzen, beziehungs weise

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Seite 4 von 6
Datum: 05.11.1920
Umfang: 6
, arbeitssrohe Menschen. Arbeit und Bildung find die Ander, welche das Menschen schifflein sicher durch das Meer des Lebens leiten. M. T. Gewerkschaftliches. Die Romfahrt der Slaalsangestellten von Bozen und Trient. Der Verband der öffentlich Angestellten in Südlirol (Beaintenkammer Bozen) gibt seinen Mitgliedern folgendes bekannt: Am 15. Oktober überreichten Ab ordnungen der Beamtenkammern Bozen und Trient der Exzellenz Sa lata, dem Vorstand des Zentralamtes für die neuen Provinzen in Nom, eine Denkschrift

über die wirtschaftlichen und rechtlichen Forderungen der Staats angestellten. Die Abordnungen wurden der Exzelleriz Salata von den Abgeordneten Dr. Wilh. v. Walther und Dr. Alcide D e g a s p e r i vorgejtelll. Die Abordnungen betonten vor Exz. Salata die dringende Notwendigkeit einer sehr raschen Regelung der roirlschasllichM und recht lichen Verhälinisse der Slaatsangestelllen in den neuen Provinzen und wiesen ganz besonders auch auf die un haltbare Lage der Pensionisten hin. Nach einer ein gehenden Aussprache

, der bereils eine lange Unterredung mit Exz. Salata am 14. Oktober vorangegangen war, wurden die Forderungen ungefähr in folgende Sätze zü- ämmengezogen: 1. Sofortige Einberufung von Teilkom- nissionen, deren Kauplaufgabe es sein soll, die wirlschaft- iche Gleichstellung der unteren Kategorien der Staats- angefteltten in den neuen Provinzen mit den entspre chenden Kategorien in den alten Prooinzeii sobald als nur möglich herbeizusühren. (Die Einberufung wurde >eretls am 15. Oktober von Exz. Salata

angeordnel.) 2. Die Teilkvnnnilsloncn leiten die wirtschaftlichen Ver hältnisse der Staalsangestellten in den neuen und allen Provinzen zu vergleichen. Die aus diesem Vergleiche der wirtschaftlichen Verhältnisse hier und dort sich ergebenden Unterschiede werden durch Gewährung von monatlichen Vorschüssen ausgeglichen, d. h. den Staatsangestellten in den neuen Provinzen, die in geringeren Bezügen stehen als die Skaalsangesiellten in den alten Provinzen, sollen sofort nach Feststellung ihres geringeren

Provinzen innerhalb des Monates November antworten. Der Verband der öffentlich Angestellten in Südlirol fühlt es als seine Pflicht, den Abg.Dr. Wilhelm v. Walther und Dr. Alcide Dagasperi für ihre tatkräftige Unterstützung der ganzen Angelegenheit wärmstens zu danken. Eisenbalmerversammlung iu Gossensaß. Von dort wird uns berichtet: Die am Samstag hier siatlgefundene Versammlung war sehr zahlreich besucht. Genosse Berger berichtete über den Ausgang der Assimilierungsverhand- lungen, die endlich

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Seite 7 von 10
Datum: 11.12.1921
Umfang: 10
Nr. .147 „«»USreHt' «rite, 7 . VvMswrklschast und Soziales Regelung von Lchulfrageu. Der Pressedienst verlaittbcirt: In der „Gazetta Ufsiciale" wurde das erst jüngst vom Ministerium für Unterricht (Spezial- amt für die neuen Provinzen) erlassene Dekret, betreffend die Anerkennung der. Gleichwertigkeit der Lehrbefähig ungsdiplome, die von Bürgern der neuen Provinzen an österreichischen Universitäten erworben, wurden, ver öffentlicht. Durch diese Vorkehrung wird eine sehr ver wickelte intd bisher

strittige Materie aufgeklärt. Es werden die Gruppen jener Gegenstände angegeben, jiir die die Le hrbesähiguugszeugnisse gültig, sind, desgleichen, im Zusammenhaicg mit der verschiedenen Schuladministrsa- tiven Einrichtung der alten Provinzen, die praktischen Wirkungen für welche die Gültigkeit der Doktorate, (wis senschaftliche Doktorgrade) anerkannt" wird. Besonders wichtige Vestinnnungcu enthält dieses Dekret betreffend die Lehrbefähigung an Mädcheulyzeen und Norinal- schulen

(Lchrbefähignngsmtstalten) sowie' betreffend die Anerkennung des Priimtdozentenreüstes, das an öster reichischen Uinverliläten vor dem Waffenstillstände envor- ben wurde. Das 'Dekret regelt ferner mit gültstiger Vorsicht und Einschränkung die Anerkeinmug der jenseits der Grenze vollendeten UniversilätSstudien solcher Stu- de ' ni, die die Gymnasialstudien bereits vor dem Waf fenstillstände in beit neuen Provinzen vollendet haben. Dieses Dekret regelt mich die Erlangung von Lehrbe- jähigungszeugnisscii an den Universitäten

Grundbesitze, die durch den K rieg Schaden gelitten haben, auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. Die Verwal tungen von Provinzen, Gemeinden, Kirchen und öffentl. Wohltätigkeitsanstalten, die durch den Krieg Schaden er litten haben, nrögen, wenn noch nicht geschehen, innerhalb sechs Monaten nach Veröffentlichung des Dekretes in m der „Gnzetta Ufsiziake", also vor dem 24. Mai 1922, die erlittenen Schäden beim Beratungsarcsschuß für Kriegs- schädcn beim Generakkomnlissariate in Trient nach hen Vorschriften

, das die politi schen Bchördeit zu besonderen Vorkehrungen ermächtigt, wenn infolge der Tvockeilheit die Elektrizitätswerke nicht genügend Strom liefern können. In diesen! Falle haben die Präfekten das Recht, allenfalls auch im Reqnisi- tionSwege, auf gewisse private. Werke zu greifen sowie Ableitungen von Wasserläusen zu verfügen. _ Die An sprüche der Betroffenen iverden durch ein Schiedsgericht entschieden. ' Anmeldung jugoslawischer Kronen. Zufolge Tclegrammes des Zentralamtes für die netten Provinzen

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Volksrecht
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Seite 6 von 8
Datum: 26.01.1923
Umfang: 8
-Pensionisten, sind uiigenan und verfrüht. Branntweinsteuer. Amtlich wird bekanntge- geben: Aus Anlaß der Ausdehnung der italienischen Gesetze über die Fabrikationssteuer für Spirittls (Brannt wein) auf die neuen Provinzen wird darauf aufmerksam gemacht, daß nunmehr mit 11. Jänner 1923 auch die Bcstiiuiuuugen des Artikel 6 des Branutweinstcnerreg- lciucicts in Kraft getreten ist, wonach alle jene, welche Spiritus (Branntwein), der keiner tveitcreu Steuer unter liegt, auf warmen oder kaltenl Wege

werden mit Wirksam keit vom 15. Jänucr 1923 wie folgt abgeäudcrt: Jo'y- key Club von. 80 auf 60, Jaset von 60 auf 50, Cercle du. Bosphore von 50 auf 40, Nimct von 45 auf 30, Extra von -10 auf 25 Cent., alle per Stück. Ausdehnung aller Gesetze auf die neuen Provinzen. Die Gazzctta Ufficiale verlautbart ein Dekret, womit der Artikel 6 des Dekretes vom 31. Au gust 1921 übcr^ die Systeinisierung der neue:: Provinzen außer Kraft gesetzt wird. Der Artikel 6 des oberwähutcn Dekretes hat folgenden Wortlaut

: „Wenn in den Ge setzen und Dekreten, die nach der Annexion der neuen; Provinzen erlassen wurden und künftig erlassen, werden, incht ausdrücklich verftigt wurde, daß dieselben beim ... _ ... Inkrafttreten auch in jenen. Provinzen gültig sind, so j Landcskonsistorinm eÄickte in dem Artikel „eine öfserrt- ist die Anwendung dieser Gesetze und Dekrete in den jliche Aufforderung zum Ungehorsam gegen kirchliche^Ge lt n t e rgang eines norwegischen Fracht- da mp fers. In der Nacht zum 20. Jänner- ist der Frachtdampfer

nicht wieder erholeir wird, wenn miau ängstlich jeden Luftzug von; ihr fernhält. Unsere Kirche braucht frische _ Luft zum Leben. Da es in ihr aber so viele gibt, die ängstlich! Türen und Fenster Anstößen, damit nur nicht die ge weihte Luft des Mittelalters aus ihren Mauern ent weiche, so bleibt nirs nur eins übrig: Selbsthilfe.' Das genannten Provinzen so lange ailfgeschoben, bis die durch Art. 4 des Gesetzes vom 26. September 1920 und Art. 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 1920, fest gesetzten Normen betreffs

Gleichstellung uud Vollzuges nicht verlautbart wurden.' — In Hinkunft treten also alle Dekrete und Verordnungen ohne weiteres auch in der: neuen Provinzen tit Kraft, Aus aller Well. Wo bleibt die rote Internationale? Diese Frage kann man in unserer gottbegnadeten Südtiroler Presse jetzt alle Tage zwischen den Zeilen herauslesen. Die Herrschaften wisse:: natürlich sehr gut, daß die So zialisten aller Welt, auch die französischen und die bel gische::, gcgei: die Gewaltmaßnahmer: in: Ruhrgebiet pro testiert

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Volksrecht
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Seite 6 von 8
Datum: 09.06.1922
Umfang: 8
an kompetenter Stelle geht hervor, daß der .Prozentsatz der Tauglichen bei . deir Musterungen in den einzelnen Bezirken, im Turchschnitt folgender ist: Bozen 85 Prozent, Meran 78.30, Br ixen 76, Bruneck 74, Cavalese 76.50 Prozent. Die Ziffern. der anderen Bezirke weisen unr minimale Unterschiede auf. Ans' obigen Zahleil ergibt sich- daß d'er Prözeilt- satz der Tauglichen nicht höher ist, als'in den alteil Provinzen Obecitatieils. (Für ucks treffen die Taiiglich- keitsziffern selbstveriständlich nichlt deir

Kern der Wir verwerfen den Militarismus nicht unr irr den Nachfolgestaaten nicht zu kennen, sonst ivitrde sie für eine so hoffnungslose Bewegung kein Geld.hinaus werfen. Auf der einen Seite hört man Klagen und Jam mern, daß die Falllilie des verstorbenen Exkaisers nicht zu leben hat. Auf.der anderen Seite'weiden ungeheure Summen zum Zlvecle einer Linz aussichtslosen groß öster reichischen nwirarchistischeil Propaganda htnailSgeworfeii. für die neuen Provinzen, sondern auch für die alten. -Die. Red

und Reiskkeie solvie voir Teig- Waren, Mehlen, Kleien und Flocken voll Meis, Hafer, ,Gerste und ähnlicher.diätetischer.Produkte, in Schachteln verpackt, zu gestatten. ' - Die deutschen Reparationen an Italien. Dieser. Tage tritt in Rom die deutsch-italienische Kom- alissioir. zusammen, die festgusetzen hat, welche Waren. Deutschland den Italienern^ als Wiedergutmachung zu liefern hat. . Der Miederaufbau Triests. Durch ei» Dekret, des Ministerpräsihelltell wurde, b'einr Zentralamt für die lleneil Provinzen

- und. den Air« - Rom, 8. Juni. J-nt Palazzo'Biminale trat gestern unter dem Vorsitze Exzelliniz Salatas die Zentralbera- tungskomMission für.die wellen Proviilzen zur zlveiten Session znfammen. Es ävaren'die Senatoren und Abge ordneten der neuen Provinzen, der Bürgermeister von Triest,, die Präsidtylteii der provisorischen Landesaus- ,schlisse der Venezia Trideiltina und der'Venezia Giulia erschienen. . Der - Generalköntinissär der Venezia Ginlia war für nachmittags angemeld'et, ivähreiid. sich Senator

der Zentralberatlingskommission an die einzelnen^ Mini sterien-macht. Redner gab dann einige Richtlinien für die Vereinfachung der Gesetzgebung in den neuen Pro vinzen, wo teils österreichische, teils die eigentlichen ita lienischen und teils, auch '-noch die Verordnungen des Heereskonfmandos in - Kraft sind. Salata setzte sich wei ters für die Errichtung einer ständigen Kontmission Vei der Kanmrer und beim Senate für. die Angelegenheiten der neuen Provinzen ein. und zählt, die Vorteile^ einer solchen Einrichtung mittels des fraiizösischell

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Seite 2 von 8
Datum: 27.02.1921
Umfang: 8
« in der Gemeind« schon von Recht» wegen zuständigen Personen, d. h. si« müssen öaS HeimatSrecht in einer Gemeinde der neuen Provinzen vor dem 24. Mai 1912 erworben haben und in einer dieser Gemeinden geboren sein. Di« Erwerbung der Zuständigkeit durch Antritt eines AmleS wird für jene Personen nicht anerkannt, die früher in einer Gemeinde außerhalb der neuen Provinzen zuständig waren ober geboren sind. In den neuen Provinzen geboren« und zuständige Per sonen, di« infolge ihreS Amtssitzes «ine Zuständigkeit

außer halb der neuen Provinzen erlangt haben» jetzt aber wieder von den italienischen Behörden in Dienst genommen wurden, sind alS von Recht» wegen hier zuständig zu betrachten. Zu Punkt S. DaS Opttonörecht unterscheidet sich vom AufnahmSg«. suche nach Punk« 2 dadurch, daß die in Art. 71 und den fol genden erwähnten Personen durch Abgabe der Erklärung, daß si« für ben italienischen Staat op«ieren, die italienische Staats- bürgerschaft von selbst erwerben, falls sie nicht von ben itali- enischen

» Zuständige aber nicht Geborene, oder Per sonen, die zwar hier geboren sind, die Zuständigkeit aber erst nach dem 24. Mai 1912 oder mit vermöge ihres Amtes erworben haben, haben das Recht auf Option, ferner an diejenigen, die früher in den neuen Provinzen zuständig waren, oder deren Vater oder — wenn der Vater nicht bekannt ist — deren Mutter die Zuständigkeit hier hatten; b) diejenigen, di« selbst ober deren Söhne während deS Krieges im italienischen Heere Kriegsdienst« geleistet haben. Art. 79 handelt

beigelegt zu werden. Die Zuständigkeit wird jedoch erst durch ausdrückliche Aufnahme erworben, die bis zum 22. Jänner 1S22 er- folgen kann. Beweisführung. Die DptionSgesuche sowie die Aufnahmsgesuche sind mit allen notwendigen Belegen zu versehen. Don besonderem Vor teil wird eS sein, wenn die Gesuchsteller darauf verweisen können, baß näher« Angehörige in den neuen Provinzen zu- ständig sind, daß Vorfahren hier ansässig waren etc. Pa jedoch die im Dekret in Aussicht gestellt« Durch- führungSverorönung

. Der Verband der „deutschen' Krankenkassen als Gegner der Krankenkassen und Arbeitslosen. Der „Verband der Krankenkassen für ben Sprengel der Handels- und Gewerbekammer Bozen' — so heisst er jetzt nach der Umtanfe — bat sich anläßlich der Ta gung am 11. Februar u. a. auch mit der Wahl eines Vertreters in die Kommission zur Prüfung der Aus dehnung der Versicherung gegen öle Arbeitslosigkeit auf die neuen Provinzen befaßt. Viele Krankenkassen klagen, daß sie unter der Arbeits losigkeit ihrer Mitglieder

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Seite 4 von 4
Datum: 22.03.1922
Umfang: 4
auch gewesen, wenn die Betvohncr der neuen Provinzen einige ' Jahre vom Militärdienst befreit geblieben Ovaren. >Dic Regional-Bcratinlgskom Mission entspricht'' .nicht dent Wunsche der Bevölkernng, und wird stark daran gc- zweifelt, ob' es unter der Diktatür des Senators Co'nei eine freie.Vertretung gebe. Redner beklagt, cs, daß S das^ Gutachten der Negionalkommission das ita- he Strafgesetzbuch und die Strafprozestordnnng in den neuen_ Provinzen schon cingcführt werden soll. Er erklärt weiter, daß. man entweder

der Beratungskom- ' Mission größere Machtbefiignisse einrmtinen oder aber ein.^wirkliches Ministerium für. die erlösten Gebiete ein richten soll, das Zentralaistt für die neuen Provinzen ist nichts anderes, als eine lmrcaukratische Maschine, . die unnütz ist. Die zweideutige Politik in den.neuen Provinzeil ist überdies für die Interessen Italiens auch sehr schädlich. Die Bevölkerung Südtirols wünsche nichts anderes als. den Frieden _ int eigenen Lande, und das Natioitalgefühl jener Gebiete ist keine Politik

der Hef tigkeit. Diese Bevölkerung hat die gleichen Rechte'zu genießen, wie die anderen und'in. der Entwicklung nach ihren Traditionen ist 'ihnen die weiteste Freiheit zu . geben. . - , - . '...s De g a s p e r i fordert eilte gründliche Aussprache iiit Parlamente über die vcrwaltungsrcchtlichc Ordnung der nducn Proviitzen. Er markiert die Unhaltbarkeit der Tatsache, daß niemand der eigentliche. Chef der Vermal- tmtg der neuen Provinzen sei, daß dies auch auf die Verwaltung selbst. einen Einfluß

- habe, sei klar. Er verlangt eine gründliche Acndcrung des ganzen Systems, wenn man nicht ernstliche'Schlvicrigkciten in die Bczie- , Hungen zwischen den verschiedenen Nationen bringen oder dieselben, kompromittieren null. Die in letzter Zeit er- ' folgte neue Rechtsübertragung .an den Chef des Zcntral- mntcs für die neuen Provinzen stellt keine Lösmig. des - Problems. dar. Die Klärnirg der Kompetenz der Provin- ^ zialkandtage. sei höchst lvichtig. Die Shstemisicrung „BolksreKt' Nr, 35 der Beamten

. ' . ' Cascrtano, der-Untcrstaatssckrct.är für Inneres, a.ntlvortct auf die Juterpcllationen, schickt jedoch voraus, daß' er nicht eine, erschöpfende Antwort geben könne, da. die Redner iveit über die Interpellation hinauS- gcgangcn seien. Er erkennt die Wichtigkeit der zur Sprache gebrachten Probleme an, und bemerkt, daß dieselben nicht itnr die.Regtcrltntz, sottdertt das ganze Laitd interessieren. Er versichert, daß .die Regiermtg schon viel für die neuen Provinzen getan habe. Bezüglich der' Frage

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Seite 2 von 4
Datum: 22.06.1921
Umfang: 4
wird verlautbarl: Nach Prüfung eitles vom Generalzlvilkommissariale einge reichten Entwurfes hat das Zenlralamt für die neuen Provinzen mit Dekret vom 10. Mai angeordnet, daß ein Gesetz geschaffen werde, welches die Gemeinden der neuen Provinzen der Pflicht enthebt, für An geh örige ihrer Gemeinden, welche im Auslande spitals ärztliche Kilfe in Anspruch nehmen müssen, die Spilalskosten zu tragen. (Ein derartiges Gesetz müssen wir als sozial rückständig bezeichnen und würde zum Nachteil deutscher Volksgenossen

der Zentralkommission erhalten, die bereits gewährt worden sind,- bezw. gewährt werden sollen. Iagdkaxe und Iagdrechk. Amtlich wird milgekeilt: Die Einführung der neuen Taxe für Iadgewehre steht in absolut keinem Zusammenhang mit einer eventuellen Abschaffung des Iagdröchtes. Dasselbe bleibt in allen seinen Teilen weiter ln Geltung. Für Besitzer -von Jagd- gewehrpässen aus den alten Provinzen des Königreiches ist es unzulässig, das Iagdrecht in den neuen Provinzen auszüüben. Die von den Präfekturen des alten König

reiches ausgestellten Iagdgewehrpässe berechtigen ihre Besitzer lediglich zum Tragen eines Jagdgewehres, ohne ihnen jedoch das Recht zu geben, Hamit in den neuen Provinzen das Iagdrecht auszuüben. Gleich verhält es sich natürlich ° auch mit Iägdgewährpässen, die in einer der-neuen Provinzen ausgestellt wurden. Wichtig für Exporteure. Wie uns die Kandels- und Gewerbekammer Bozen mltteilt, wurde durch ein in der „Gazella Ilfficlale' vom 17. Juni verlautbartes Gesetzes- Dekret der Verkehr mit Devisen

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Seite 1 von 6
Datum: 28.01.1921
Umfang: 6
der Staatsbürg'er- schafts frage in den neuen Provinzen. * Erlangung der Staatsbürgerschaft mit allen Rechten. i Art. 1. Diejenigen, welche in dein vom Königreich Italien annektierten Gebieten die italienische Staatsbürger schaft mit allen Rechten im Sinne der Artikel 70 und 71 des Vertrages von St. Germain erwerben, wird dieses Recht von der Keimcttsgemeinöe bestätigt werden. Zu diesem Zwecke wird jede Gemeinde der. neuen Provinzen innerhalb 3 Monate vom Inkrafttreten des gegenwärtigen Dekretes eine Liste

einer für jede Stadt ' mit eigenem Statut und für jeden politischen Bezirk zu errichtende Kommission. Art. 6. Gegen die Entscheidungen der politischen Provinzialbehörde, welche in den Heimats- und Aufent- • haltsgemeinden verlautbart werden müssen, kann innerhalb 15 Tagen nach dieser Verlautbarung der Rekurs an das Zeniralamt für die neuen Provinzen des Königreiches beim Ministerpräsidium eingebracht werden, welches end gültig entscheidet. Andere Arten der. Erlangung oder Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft

. Art. 8. Für die Dauer eines Jahres nach Inkraft treten des gegenwärtigen Dekretes haben die politischen Provinzbehörden der annektierten Gebiete die Befugnis, die italienische Staatsbürgerschaft oder Wiedererlangung derselben, nach vorheriger Begutachtung der-im Arr. 5 angeführten Kommission, jenen zu verleihen, für welche die in den vorhergehenden Artikeln festgesetzten Bedin gungen nicht zutreffen, bei welchen aber feststeht - 1. daß sie innerhalb der Grenzen der neuen Provinzen

Provinzen * erhalten haben; 4. welche innerhalb der Grenzen der ^ neuen Provinzen geboren sind oder wenigstens feit 10 Fahren einen, in den Grundbüchern auf ihren Namen j eingetragenen unbeweglichen Besitz haben, oder während f desselben Zeitraumes ein Gewerbe, einen Handel, eine * j Industrie oder ein Handwerk ausüben.. j In diesen Fällen wird eine Bescheinigung über die | Entlassung aus dem früheren Staatsverbande nicht ver- j langt werden. Allgemeine Bestimmungen. Art. 11. Die-Anerkennung

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Seite 3 von 8
Datum: 25.09.1921
Umfang: 8
sein wird. Guthaben von Bürgern der neuen Provinzen gegen deutsche Reichsangohörige. Von der politischen Behörde, wird milgeteill: Ls'stnd dem Revisions- und Elstschädigungsamie beim Kandels- und Induslrieimniste» rium in Rom einige Anzeigen von Guthaben Angehöriger der neuen Provinzen, gegenüber reichsdeulscher Staats bürgern, zwecks Regelung ihrer bezüglichen Angelegen heilen im Sinne der Bestimmungen des Versailler Ver trages zugekommen. Es ist sehr zweifelhaft, ob.den An gehörigen der neuen Provinzen

das Recht zustehe, von den Revisions- und Enlschädjgungsämtern die Zahlung und daher auch das Recht auf Anwendung der Wechsel taxe im.Stnne des Art. 59 des Versailler Vertrages zu fordern. Da.jedoch das Kandels- und Znduslriemtnisterium die Absicht hat, wo 'die ,Guthaben der Angehörigen de^ neuen Provinzen gegen Reichsdeutsche Staatsangehörige eine bedeutende Höhe erreichen, diese Angelegenheit an läßlich einer Sitzung der Direktoren der alliierten Eni schädigungsämter zur Sprache, zulbringen. wobei

even- ' tuest auch, ein Erkenntnis hes gemischten Schiedsgerichtes bewirkt werden soll, ersucht zufolge Schreibens des Minifleriaisprästdlums Zenlralamt für die neuen Pro vinzen in Rom vom'4. 8. l. I. anher ehetunlichst bei allsälllger, vorheriger Anordnung <einer Schätzung, die approximative Höhe der Guthaben phtflscher und.jurjdischer in den -neuen Provinzen .zuständiger.Personen, gegen Bürger des deutschen. Reiches, in österr.-ung.' Kronen« Währung oder in Reichsmark vor dem 3. November 1918

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Seite 6 von 8
Datum: 31.03.1922
Umfang: 8
nur eine Strecke von 4 Zoll. des Strafgesetzcödiccs ins Kroatische nnd Slowenische noch gar nicht fertiggestM sei. Cr bedauert, mit welcher Leichtfertigkeit das Zentralamt für die neuen Provinzen dieses schwere Problem lösen will, indem es die ganze Sache einem einzigen Richter anvertraut und diesem dazu noch eine Schlnßfrist stellt, Mit dieser Maßnahme hat genanntes Amt gezeigt, daß es die Interessen der neuen Provinzen nicht versteht und nicht zu schützen weiß, und damit auch'die Interessen des Staates

zurnckgetmeM. Eiinnbrnno des itotieiciscben Ktrakaes'eües und der ita- I Versammlungen und Sitzungen. Aäckerorlsgruppe Bozen. Samslag, den t. April, abends K. im Gewerlstchaslshaus: M 0 na l s 0 e rla m »1 l un g. r~, r , , r r a -. v- m - . --r , Ortsgruppe der Schneider und Schneiderinnen In Bozen. Strafgesetzbuches 111 tai neuen Provinzen nicht mehr Samslag. den 1 . April, abends 8 Uhr: Mona tsverfam mlun g Einsnbrung des italienischen Strafgesetzes und der ito lieniscyen Strafprozcßordnnng in den nenen

Provinzen, l Er erklärt, daß die Negierung in Anbetracht der ein-! mütigen Zustimmung der Bevölkerung der Venezia'.,,. , Ginlia die Einführnng der Strafprozcßordnnng und des ^ SM». im Gewerbichailshause. Melallarbeiier Bozen. Disnslag, den '4. .April, abends 8 Uhr: Monalsvecsammlung Im Gewerlischastshuuse. Wichtige Tagesordnung I Kollegen erjcheint vollzählig! Kärlner-Bercin Bozen. Keule', Donnerslag, 8 Uhr abends: im (Saslhof »Pfau'. Vollzähliges Crscheine» Vvläslioderoereln Bozen. NüLste Gefanosprobe

zu gewähren, und zwar auf drei Monate, r* Den Uhr abend Die Beratungskommission der Venezia Tridentina sei - die einzige gewesen, die sich gegen die Einführicng ge- - nannter Codices ausgesprochen habe. 'Dieser Aufschub ist i aber nicht dahin anzulegen, daß er eine Verkennung ) der Notwendigkeit der sofortigen Einführung des Straf-; gesctzbnches und der Strafprozeßordnung in den neuen i Provinzen bedeute. Grandi ist mit dieser Antwort; nicht zufrieden und bemerkt, daß, wenn die Einführung, schon

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Seite 2 von 4
Datum: 26.01.1921
Umfang: 4
. . Für ehemalige englische Staatsangehörige. Ueber Erlaß des Generalkommiffariales vom 12. d. wird fol gendes verlaulbarl: Die englische Regierung hat ange- ordnet, daß sich jene Bewohner der neuen Provinzen, welche auf Grund des Friedensvertrages die italienische Staatsbürgerschaft erworben haben, zwecks Erwirkung der Aushebung der Sequestration ihrer in England gelegenen^ Gitter mittelst Gesuch an die Administratur of Austr'ian proparly, Comvall Kuse, Stamford Street in Landen, zu wenden haben. Dieses Gesuch

. Wichtige Tagesordnung. Vollzähliges Erscheinen erwünscht. Erwerbung der italienischen/; Staatsangehörigkeit. / Unterm 18. ö. M. wurde im römischen Amtsblatt das angekündigte Dekret über die Erwerbung der italie nischen Staatsangehörigkeit für die Bewohner der annek tierten Provinzen verlautbart. Wir werden'den Haupt teil dieses Dekretes veröffentlichen. Für heute nur das Wichtigste: Die italienische Staatsbürgerschaft mit allen Rechten erlangen ohne weiteres diejenigen, welche in Südtirol geboren

jenen, die -früher hier heimatsberechtigt waren oder deren Vater oder Mutter die Zuständigkeit befassen. Für Mchtopttonsberechtigte. Bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Dekretes haben die politischen Provinzbehörden der annektierten Gebiete die Befugnis, die italienische Staatsbürgerschaft jenen zu ver-' leihen, bei welchen feststeht - 1. dass sie innerhalb der Grenzen der neuen Provinzen des Königreiches ohne Unterbrechung seit wenigstens 20 Fahren ihren Wohnsitz haben, unbeschadet

der Aufenthaltsunterbrechungen durch Kriegsereignisse oder Verfügungen der österreichischen Behörden; 2. welche als ihre Umgangssprache die ita lienische Sprache angenommen haben oder dies« Sprache in Wort und Schrift beherrschen; 3. welche für den Fall der ' Erlangung ßtt italienischen Staatsbürgerschaft die' t usicherung der Aufnahme in den Heimatsverbanö einer emeinde der neuen Provinzen erhalten haben; 4. welche innerhalb der Grenzen der neuen Provinzen geboren sind, oder wenigstens seit 10 Fahren einen,, in den Grund büchern auf ihren Namen

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Seite 3 von 4
Datum: 22.03.1922
Umfang: 4
sagte luörtlich: „Manche Leute könllcn sich entrüsten, wenn irgendivo ein Krpuz oder dil Bild be schädigt' wird, was do ch nur ein Stück H olz- ist/ lvenil aber, eine Person beleidigt wird, die Leib nnd Seele hat 'und noch dazu, lvenn es ein geweihter Priester -lrbeitslosenverfichernng. Die „Gazzetta Uffi- - einte' veröffentlicht das kgl. Dekret vom 5. Februar j 1922, welches die int Königreiche geltende Gesetzgebung über die Arboitsverinittlisiig und die Arbeitslosigkeit ans die neuen Provinzen

ansdehnt. — Die vom Deutschen Verband versuchte Hintertreibniig dieser Ausdehnung auf die-neuen Provinzen ist also mißlungen. Es - schweben derzeit Verhäiidliingcn bezüglich der B.erlvaltniig der Arbeitslosenversichernng, wobei sich der „Arbeitenrennd' Linke lvieder recht rührig zeigt. AltsflihrbcwilligttNg. -Die Handdskainilier teilt mit, daß die Zolläinter eriilächtigt wurden, die Aus fuhr von Platten und Drähten' aus Nickellegierilugen. und von Reisklcie zu, gestatten. Aristvrrlättgerttttg

Hardinge 'schloß mit dein Wunsch, daß 'die von König, Eduard geschaffene englisch-französische Entente sich tocitcr entwickeln und von festem Bestand sein möchte. -— Spottet seiner selbst und lpciß nicht wie! Letzte Nachrichten. Abg. Flor über die neuen Provinzen. R o m, 21. Mirz. Nachdem eine längere Aussprache über die Reform des Gerichtslvese'ns in der 'gestrigen Kammersitzung erledigt lvar, brachte der Abg. Flors eine Interpellation ein, des Inhaltes, welche Vorkeh- rnngeil die Regiorung.zu

treffen.gedenke, nnt die zwei deutige Politik, die bis jetzt in den neuen Provinzen gehandhabt wurde, i'm besondefen gegen die Arbeiter klasse, äufhören zu machen. Er bemerkte, daß die ganze . Politik verrate, daß man an den verantlvortlichen Stellen von der ethnischen,' geographischen und' psychologischen Lage-der . neuen Provinzen keine Kenntnis habe. Die Wiederausbanarbeitcil seien-sogar dort noch nicht d'nrch- geführt, wo dereic' sofort notlvendige Dnr'chführnng von der österreichischen Regierung

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Seite 3 von 8
Datum: 09.04.1922
Umfang: 8
werden, denen Gemeinden'das.Heimatsrecht nur wider strebend einränmen werden, da es chun voraus sicher ist, daß sie früher oder später ihnen zur'Last fallen müssen, diese Märtyrer der erlösteic Provinzen, diese Märtyrer des Bureankratismuse Gin Schein neuen Höffens traf im März 1921 diese vom Geschick Ver folgten, als durch die Ansdehnnng des' Bureankratie- gcsetzcs kleinere allgemeine Erhöhungen in Aussicht ge stellt wurden, nnd tatsächlich nach achtmonatlichem Hof fen und Bangen

Hungertod!' Nun fragen- wir lins: Braucht es noch krassere Dokumente, um die Rede des Abgeordneten Flor über die Staatsangestellten in den erlösten Provinzen nach Gebühr zu illustrieren? Heute sind sie bei der Sclbst- wclche heute, am Vorabend von Genna, gegen das un dankbare und gewalttätige Vorgehen protestieren nnd einig mit den Kollegen der alten Provinzen folgende Forderung stellen: „1. Komplette provisorische ökonomische Assimilie- rung ans Grund der von der Ministcrialkommission fest-. gelegten

aller Staatsangcstellten der neuen Provinzen.. B ö z e n, am 8. April 1922.' ' ' Arbettslofenverficherung. Wie angekündigt, trat die Zwangsvcrfichernng gegen die Arbeitslosigkeit mit 1. April 1922 in Kraft. Nach stehend die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen: Versichcrungspflichtigc. 1. Männliche und weibliche Arbeiter, die in Ab hängigkeit von anderen - stehen, auch wenn es sich, nur mit Gelegenheitsarbeiter oder solche mit Unterbrechungen (Saison) handelt, und Zeit- oder Akkordlohn erhalten

.) ' 3. Die Fixangesteltten des Staates, der Provinzen, der Gemeinden nnd der übrigen öffentlichen Körper schaften. . . ! ‘ lr 4. Die Fixangcstelltcii der Staatsbahnen, der Se- -nndärbahnen und Trambahnen, welche dem-Gesetz über die „billige Behandlung — equo trattamento' unter- iegen. - ■ ' ' 5. Jene, die Arbeit' ohne Entlohnung leisten. Beiträge.- .. Die Versicherungsbeiträge sind folgende: 1. Für Löhne (pro Tag) bis.zu,4 Lire: vierzehn tägig 70 Cent., wöchentlich 35 Cent.-/ täglich 6 Cent. 2. Für Löhne (pro Tag

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Seite 5 von 8
Datum: 23.10.1921
Umfang: 8
haben, gegen Hinle.rlegnng einer Sicherstellung- einfach siknf Stunden marschieren and stundenlang Ijonnir- kann, lurif die Negierung der Republik die Vei-pjlichtnng, in Höhe des Herstell«,igsvrciscs von den Hnnsvertoaltnn- stehcn lassen, das waren tvir nicht eininal beim Militär ; bio Pfänder der alten Regierung einznlvsen, nicht an gen nuszufolgen sind, Nach Schätznnge» in Kreisen der geivohnt. Hoffentlich tviederhvlt sich so etwas nicht mehr. ' erkenn,. Alle. Reklamationen, die aus den neuen Provinzen

die Ansilbniig der Advokatnrsprnxis in den neuen Provinzr» geregelt ivird, bestimmt: Pvranssehilng der Eintragniig in die Advokaten liste der neuen Provinzen ist die italienische Staatsbürgerschaft. Wer in einer Ge meinde der neue» Provinzen znständlg ist, ist. den ita lienischen Staatsbürgern, solange er. nicht das Opti-öns- rechi zngnnsie» eines anderen Staates allsübt, gleich gestellt. Wer sremder Staatsbürger ivird, wessen Qplivus- gesnch zurrickgestM wird tntb tvcr die itattatijdje Staate bürgerschast

» erivorben, zttt-äckgelegt iverden. Zur Ad- vvkatcnvrnsnng kann nur, wer die obgenannten Erfor dernisse I und 2 besitzt, zugelassen tverden. Die Normen für die Advvkatenprüfnng werden durch königliches Te- lret festgesetzt. Bis dahin gelte,c die bisher bestehenden. Dildungsarbett. Der Bildmigsausschus; in Bozen gidl hiemil bekannk, daß die im Frühjahre tzegonncnen Diskussionsabsude Ein in die Liste der neuen Provinzen eingetragener Ad vokat kam, auch vor den Gerichten der alten Provinzeir anftreten

. Jedoch bedarf er in solchem Falle der Bei hilfe eines Advokaten. oder Prokurators, der bei dem belreffenden 0>erichtshof alSAdvokat cingeschricben ist. .Die ses Recht haben faiuef; ld.ie bisher in die Advvt'atenliste der nenen Provinzen ^Eingetragene», jedoch mir inso weit cs sich iu» die Verteidigung vor den Oierichten aller Instanzen, handelt. Dies gilt auch für jene, welche nach dem 6. November 19 LS beim Oberlandesgericht die Advolaieitpriisuilg abgelegt haben und innerhalb zweier Monate

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Seite 2 von 20
Datum: 31.12.1920
Umfang: 20
für die Bevölkerung der annektierten Gebiete sehr beschleunigt wird und es wird die Art und Meise festgesetzt, für die Fälle, in welchen die Bürger dieser Provinzen nach dem Vertrage von St. Germain die italienische Staatsangehörigkeit nicht ohne weiters mit allen Rechten erwerben würden, wie sie vom Optionsrechte Gebrauch zu machen haben. Der Termin läuft bis 15. Juli 1921. Sehr wichtig sind die Verfügungen hinsichtlich der Anerkennung der italienischen Rationalität für die juridischen Personen der neuen

Provinzen, besonders für die Handelsgesellschaften, Kon sumvereine und andere wirtschaftliche Vereinigungen. — Ein anderes Dekret dehnt infolge der Anwendung des Vertrages von Rapollo das Dekret vom 18. November 1920 hinsichtlich des politischen Wahlrechtes, im triden- .tinischen Venezien auf die neu annektierten Gebiete aus, indem es nur einige unbedeutende Aenöerungen vornimmt. Da die Gemeinden bereits die Vorbereitungsarbeiten für die Wählerlisten ausgenommen haben, so, wurde der Wahltermin

für die neuen Provinzen gleichzeitig für den Monat März festgesetzt. Was die Vertreter des Deutschen Verbandes in Bvm vergessen haben. Die bürgerlichen Blätter veröffentlichen einen längeren Bericht über die siebentägigen Verhandlungen der Ver treter üeS Verbandes in Rom, der angeblich die wichtig sten Punkte dieser Audienz enthält. Dabei fällt es auf, öasi von der Delegation der gegenwärtig gewiß wichtige Punkt der Wahlberechtigung für Süötirol gar nicht berührt wurde, wenigstens wird darüber

. Amtsenthebung. Kier wurde der Steuerverwaller )sef Bramböck seines Amtes enthoben. Die Staatsbürgerschaft der Beamten. Das Ge- raikommiffariat teilt mit: Das Zentralamt für die uen Provinzen hat, dem vom General-Zivilkommissariat »gegebenen Gutachten..sich anschließend, erklärt, daß die einer Krnieinden des annektierten Gebietes ge- i's,'.NL'n und. ursprünglich zuständigen Staatsbeamten, e infolge eines öffentlichen Amtes die Zuständigkeit m annektierten Gebieten erhalten haben und in der ;e, gleichfalls

infolge eines öffentlichen Amtes die Zu- igkeit in einer Gemeinde des annektierten Gebietes eder erlangt haben, rechtmäßig als italienische Staats- rger zu betrachten uno daher von amlswegen in die Mischen Wahllisten einzulragen sind. ■ Die Umwechslung der Kronenguthaben. Wie die r. Ztg.-Korr. aus Rom meldet, hat die Kommission m Studium der Systemifierung der österreichischen Va- !a in den neuen Provinzen ihre Arbeiten fast beendet, ehrere Vorschläge der Kommission werden in den chslen Tagen

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Seite 3 von 4
Datum: 07.03.1923
Umfang: 4
werden. - ! Ranbmord. Ansdem Pustertal wted)uiisM- ' Meter von Bozen und Umgebung! Wir geben.hier- - richtet: Mn Samstag wttrde auf '.dem WegeSlüon mit bekannt, daß am 10. März, abmds 8 Uhr, -im jMMlbackt -ttnth jBtiatitnlnt her Zur Frage des Mieterschutzes. Laut der mn 2. März 1923 stattgeftindeuen Sit zung des .Ministerrates wurde verfügt, das bestehende Mieterschntzgesetz außer Kraft zu setzen und dafür das in den alten Provinzen in Wirksamkeit getretene neue ans die annektierten Provinzen auszudehnen

verr'ät eben auch der beste Christ und Nationalist seine-Vollsgeuosseu. Was vorstehendes - Beispiel erneut beweist. ' < BoMswirlschast «tw Äozialas. M x 1 1 Ü K r i f ch' es. D'M Mllt^Be^i-rkEvAirMstbb in Bozen gibt bekannt : Das Krieg'MrntsteriNm(hüt'Ait Zirkular' voin 28. -Februar/ Nr. .312)(bestlmmt Hiß die in bat Jahren 18SS und' )l.WS (W»Men,-''-'in'dm neuen Provinzen -zuständigen wich' bei der im letzten Juli ersoläteit' Einberufung . auf eine andere? , Einbs- rüfmtg Verschobenen

Militärpflichtigen crtdgültig' von?der Dicnstletstnng enthobest werdest. Jnfolgedeffeit strüssen sie so rasch -.als möglich durch' die (zuWndigen - Bürger- nleister diesent Bezirkskomsttando ihre provisorischen Ur- laubscheinc übermitteln, an deren Stelle, sie einen.regu lären Entlässungsschein enthalten. — )Jn''DtbeteLcht der Tatsache, daß'mit der jetzt begrnneitdest-Mnbmtffuritz des Jahrganges 1903 sich gleWettig dreiFahlrgänge der neuen Provinzen unter den Fahnen besinden,)hat-- es dasselbe Kriegsministeriunl

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