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Volksbote
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Seite 12 von 12
Datum: 05.06.1924
Umfang: 12
in sieben Titel, und zwar beinhaltet der Titel I die Vorkehrungen zum Schutz der öffentlichen Interessen mit welchen das Grundeigentum jedweder Gat tung aus Gründen hydrogeologischer Natur, d. h. zum Schutz gegen Wasserschaden, Ver karstungen und Vermuhrungen gewisse Be schränkungen (vincolo) erleidet;, solchen Be schränkungen können auch im besondem Fall« Wälder unterstellt werden, welche Terrame, Gebäulichkeiten usw. vor Erd- und Schnee» kawinen und dergleichen zu schützen haben. Der Titel II enthält

di« Maßnahmen zur Verbauung und Wiederaufforstung der Ge- birgstervain«, und zwar im I. Hauptstück di« wasserbauliche und fvrsüiche Sicherstellung der Hochgebirgsbecken und im II. HauptMck die Aufforstung und Sicherung des oinkulisr- ten Terrains; der Titel HI. behandelt die Mrdevung der Waldkultur und der Alpwirt schaft, der Titel IV. die Verwaltung des Be sitzes an Wäldern und Hochweiden des Staa tes, der Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften; der Titel V die Benutzungs rechte (Servitute

) in Wäldern und auf vinkn- liertem Terrain, der Titel VI, das Forst- personal und der Titel VH. endlich die Heber- gar» gsbestimmungen. Der wesentliche Unterschied zwischen der bircher bestehenden österreichischen Gesetz gebung und dem neuen Gesetzesdekret besteht darin, daß hier das im Gebirgsland so wich tige Zusammenarbeiten des Forstmannes, des WWbachverbauers und Alpwirtes in unge mein glücklicher Weise, gelöst erscheint, wäh rend früher durch die Dreiteilung der Gesetz gebung Me Kräfte zersplittert

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Volksbote
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Seite 2 von 16
Datum: 17.03.1927
Umfang: 16
, die unter anderem die Vermehrung der Dienstposten bei'den Ge richten vorsieht, welche notwendig geworden ist, seitdem das vereinfachte Verfahren in Vevbrechenssachen abgeschasst wurde. Eine weitere Borlage sieht die Neuanlge der sehr ungenügenden Grundbücher im Burgen lande vor. Neuer englischer AönigsMel. Im englischen Unterhaus führte der Innen minister bei der zweiten Lesung einer Vor lage über die Aenderung des Titels des Königs aus, die letzte Reichskonferenz habe beschlossen, den Titel des Königs den gegen- wärtigen

staatsrechtlichen Verhältnissen an zupassen. Der bisherige Titel lautet« „Georg V., von Gottes Gnaden König des Bereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland und der britischen Dominions (Gebiete) jenseits der Meere, Verteidiger des Glaubens, Kaiser von Indien'. Dieser Titel soll nun abgeändert werden wie folgt: „Georg V., von Gottes Gnaden König vpn Großbritannien und Irland und der britischen Dominions jenseits der Meere, Verteidiger des Glaubens, Kaiser von Indien'. Der Minister führte dabei

aus, es wäre falsch, noch weiter von einem „vereinigten König reich von Großbritannien und Irland' zu sprechen, weil ja inzwischen Südirland die gleiche günstige staatsrechtliche Stellung er langt hat, wie die Dominions, also eigene Regierung und eigenes Parlament besitzt. Daher sei auch beschlossen worden, den Titel des Londoner Parlaments zu ändern und dieses in Zukunft gJA „Parlament des Ber einigten KimigreichsMn Großbritannien und Nordirland' zu bezekchnen, damitt der Titel mit den tatsächlichen

Verhältnissen in Ein klang stehe. Di« Bezeichnung eines „Verteidigers des Glaubens, die meist in der Abkürzung der beiden Anfangsbuchstaben der lateinischen Fassung (E>. F-) erscheint (u. a. auch auf den britischen Münzen), wurde beibehaltcn. Die ser Titel (Defensor Fidei) wurde einst dem König Heinrich VIII. von Papst Leo X. als Anerkennung für die lateinische Streitschrift „Assertio Septem Sacramentorum' (d.. h. Nachweis der Siebenzahl der Sakramente) verliehen, die der König gegen Luthers Sakrament

entehre (die nur zwei Sakramente gelten ließ) geschrieben hatte. Die darüber ausgestellte Urkunde ist eine der höchst selte nen, die mit einem goldenen Doppelsiegel versehen wurden. Als Heinrich VIII. später selber von der katholischen Kirche abfiel, da legte er trotzdem den päpstlichen Titel nicht ab und seine Nachfolger gebrauchen diesen bis auf den heutigen Tag. Oreimüchrekonferenz. Die Regierung der Bereinigten Staaten von Nordamerika hat Großbritannien und Japan zur Teilnahme an einer Konferenz

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Volksbote
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Seite 2 von 12
Datum: 25.08.1927
Umfang: 12
, als ihm seitens der Ver treter des Absolventensyndikates der Provinz 'Bolzano die Mitteilung gemacht werden mußte, daß in dieser Provinz überhaupt noch kein Mitglied mit diesem Titel existiere. Die weitere Aussprache hierüber ergab, daß von dem diesbezüglichen Dekrete (Mlnisterial- dskret vom -18. Dezember 1925, veröffent licht in der „Gazz. Uff.' vom 21. Dezember 1928, Rr. 298) nur die wenigsten Kenntnis erhielten und deswegen der im Gesetze vor geschriebene Prüfungstermin fast allgemein versäumt wurde

. Da es nun für jeden Absolventen einer landw. Schule aus beruflichen Gründen von größter Wichtigkeit ist» den Titel eines Land wirtschafts-Sachverständigen zu erlangen, wurde der Generalsekretär des Reichsver bandes der Absolventensyndikat« Dr. Ange lini .seitens der Versammlungsteilnehmer er sucht, beim, zuständigen Mmisteriuni dahin gehend zu wirten, daß ein nochmaliger Prü fungstermin ausgeschrieben werde, wodurch es dann ermöglicht werden kann, daß die zahlreichen in den beiden Provinzen in Be tracht kommenden Absolventen

diesen Titel erlangen können. Herr Dr. Angelini ver sprach beim zuständigen Ministerium in Rom fein möglichstes zu tun'und stellte auch Er folg in Aussicht. . Zu den Prüfungen, di« zwecks Erlangung dieses Titels abgelegt werden müssen, und zwar diesmal sehr wahrscheinlich auch wie der in Conegliano, .worden zugelafsen: Ab solventen staatlicher oder gleichgestellter land wirtschaftlicher Schulen; Absolventen der nie deren Kurse staatlicher Weinbau- u. Kelle r- wirtschastsschulen, soferne diese fett

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