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Volksbote
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Seite 23 von 40
Datum: 02.07.1995
Umfang: 40
, in denen Grundbesitz einer Ge sellschaft zur Verfügung gestellt werden kann. Diese sollen anhand der folgenden Fallbeispiele aufge zeigt werden: © Einer der Gesellschafter einer OHG verpflichtet sich im Gesell schaftsvertrag, ein ihm gehöriges Grundstück derart in die Gesell schaft einzubringen, daß dieses Gesamthandeigentum der Gesell schaft wird. In einem solchen Fall wird durch den Abschluß des Ge sellschaftsvertrages für den Gesell schafter die Verpflichtung begrün det, das in seinem Eigentum ste

den nur im Innen verhältnis hin sichtlich des Grundstücks als gleichberechtigt angesehen, so daß die während des Bestehens der Ge sellschaft eintre tenden Wertstei gerungen, etwa durch Ausbau des Grundstücks, wertmäßig den anderen Gesell schaftern zugute kommen. Ande rerseits sind die übrigen Gesellschafter auch ver pflichtet, Verluste und Wertmin derungen zu tragen. Problemlos ist die Einbringung zum Eigentum (Fall 1). In diesem Fall stimmen rechtliche, wirt schaftliche und steuerliche Lage überein

. Zivilrechtliche Eigentü merin des Grundstücks wird die Gesellschaft: dieser steht nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten die uneingeschränkte Verfügungs möglichkeit zu. Auch das Steu errecht folgt dieser Rechtslage. Probleme können bei der Ein bringung zur Nutzung entstehen (Fall 2). Die Einbringüngsform liegt dann vor, wenn der einbrin gende Gesellschafter zwar zivil- rechtlicher Eigentümer des Grund stücks bleibt, dieses aber der Ge sellschaft zum Zwecke der Nut zung zur Verfügung stellt. In die sem Fall

stimmen rechtliche und wirtschaftliche Lage noch überein. Die steuerliche Betrachtung stellt jedoch abweichend hiervon auf die Tatsache ab, daß der Grundbesitz der Gesellschaft dient. Erhebliche Probleme dagegen ergeben sich bei der Einbringung dem „Werte nach“ (Fall 3). Diese Einbringungsform hat mehr zum Inhalt als die bloße Nutzungs- Überlassung, reicht aber nicht so weit, daß das zivilrechtliche Ei gentum auf die Gesellschaft über tragen wird. Im Außenverhältnis bleibt das Eigentum formell beim

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Volksbote
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Seite 35 von 44
Datum: 12.11.1995
Umfang: 44
eingeräumt (in der Regel zweimal wöchentlich für ei ne Stunde sowie an ein oder zwei Wochenenden im Monat). Der Vater ist verpflichtet, einen finanziellen Beitrag zum Unterhalt der Kinder zu leisten. Die Höhe dieses Beitrages wird vom Richter aufgrund des Einkommens des Va ters, jenes der Mutter und der Anzahl der Kinder festgelegt. Die se Unterhaltspflicht erstreckt sich bis zum Zeitpunkt der finanziellen Unabhängigkeit der Kinder. Sie kann also, im Fall eines Studiums, z. B. weit

über das 18. Lebensjahr der Nachkommen hinausgehen. Ein Beispiel: Eine Ehe, die zwei Kinder hervorgebracht hat, wird getrennt. Der Mann bezieht ein monatliches Nettoeinkommen von zwei Millionen Lire;, die Frau geht halbtags einer Beschäftigung nach, welche ihr 600.000 Lire im Monat erbringt, und kümmert sich die restliche Zeit um die schulpflich tigen Kinder. Die Wohnung wird im Zuge der Scheidung auf jeden Fall jenem Eltemteil zugewiesen, der das Sorgerecht für die Kinder besitzt, in unserem Fall der Frau

. Der Richter wird dem Mann Unterhaltszahlungen zwischen 350.000 und 400.000 Lire pro Kind auferlegen. Sollte der Mann auf eine Mietwohnung ausweichen müssen, so könnte der Richter die Unterhaltszahlungen bis auf 250.000 Lire pro Kind hinunter setzen. Das gleiche gilt für den Fall, daß der Kredit für die Eigenwoh nung, welche nun von Frau und Kindern besetzt wird, noch nicht getilgt ist. Diese Tilgung muß auf jeden Fall der Mann übernehmen. Miete für die Wohnung Für diesen Familienvater wird die Zeit

nach der Trennung nicht leicht sein: 600.000 Lire für den Un terhalt der Kinder; 600.000 Lire Miete für seine neue Wohnung; womöglich noch Ratenzahlungen des aufgenommenen Wohnbau kredites aufkommen müssen (z. B. 400.000 Lire im Monat). Von den zwei Millionen bleiben ihm also höchstens.. 400.000 Lire zum „Überleben“. Aber auch Frau und Kinder haben mit 1.200.000 Lire kaum Anlaß zur Freude, ln manchen Fällen zieht die Ehe frau aber wieder zurück zu ihren Eltern. In diesem Fall kann zwar der Mann

überlegen Die Lage ist vor allem bei Fa milienbetrieben -äußerst komplex, weil es hier sehr schwierig ist, die Quoten der Ehepartner festzule gen. Oft kommt es zu Gerichts verhandlungen, wobei es dem Richter obliegt, aufgrund von Gut achten von Sachverständigen die Anteile festzulegen. Eine gütliche Einigung ist aber auf jeden Fall billiger und weniger aufwendig. Einfacher hingegen,, ste.lj.t sich die Lage bei PgfSö'ffiäiif Oder gar Ka pitalgesellschaften dar. Hier wird sich der Richter

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Volksbote
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Seite 21 von 40
Datum: 02.07.1995
Umfang: 40
2. Juli 1995 MARKTE wer zahlt unsere |f D as italienische Rentensystem steht vor dem Kollaps. Dar an werden wohl auch die Pensionsreformen der letzten bei den Regierungen wenig ändern. Die jüngeren Generationen sind der Ansicht, daß sie von diesem Staat keine Rente mehr bekom men werden. Auf keinen Fall aber können sie sich mehr als eine Art Existenzsicherung im Alter erhof fen. Deshalb wenden sie sich Ver sicherungsgesellschaften zu. Nach dem Motto „jeder ist seines Glückes Schmied" sorgen

62.500 Li re, die von vornherein abgezogen werden, d. h., insgesamt gehen von 2.500.000 Lire nur 2.222.500 Lire in den Fonds. Die Nettoverzinsung der gesam ten 2.500.000 Lire kann also auf keinen Fall bei zehn oder elf Pro zent liegen, wie viele Gesellschaf ten bei ihren Werbeaktionen an kündigen. Die Auszahlungen der Versicherungen haben in diesem Jahr Nettoverzinsungen zwischen 4,2 und 6,8 Prozent ergeben - berechnet auf die gesamte Prämie. Die Versicherungen beziehen sich bei ihren Berechnungen

: In diesem Fall können wir eine höhere Nettoverzinsung anneh men. Sollte diese bei 6,8 Prozent liegen, so hat sich nach zehn Jahren ein Kapital von etwa 33.000.000 Lire angesammelt, rechnet man nun die 550.000 Lire im Jahr dazu, so ergibt sich daraus eine Net toverzinsung von 9,3 Prozent (weil in diesem Fall mehr Kapital ge bunden wird); weniger also, als wenn der Versicherte direkt in Staatspapiere irtvestiereri würde; Zweifel an Rentenfonds Bei einem Rentenprogramm be kommt der Versicherte am Ende

sein - vor allem: * Eine Todesfallversicherung im Fall von Schulden und die Familie andernfalls vor dem Nichts stehen würde; * eine Rentenversicherung mit kurzer Laufzeit bietet, wie gese hen, eine beachtliche Verzinsung; * in anderen spezifischen Fällen - wobei es von Bedeutung ist, daß der Versicherungsagent ein Ange bot genau auf die jeweiligen Be dürfnisse zuschneidert. Die Stan dartangebote, welche an der Haus tür verkauft werden, sind äußerst kritisch zu prüfen. A.G. Achtung, schwarze Schafe! E ine Versicherung muß auf die ganz persönlichen

Be dürfnisse einer Person zu geschnitten werden. Eine her kömmliche Investition in Stan- 'dartpakete ist finanztechnisch veralten, weil sie nicht imstande ist - von der Verzinsung her gesehen -, mit konkurrierenden Angeboten mitzuhalten. Der Versicherungsagent sollte aus diesem Grund eine Vertrau ensperson sein. In Südtirol gibt es im großen und ganzen vier Arten, wie Versicherungen ver trieben werden. * Die traditionelle Form ist jene der Versicherungsagenten. Er muß auf jeden Fall geprüft

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Seite 11 von 12
Datum: 04.02.1954
Umfang: 12
dieser Veränderungen noch aufrecht bestehen. Ist dies der Fall, ao kann er ohne weiteres eben falls geschlossener Hof bleiben. Ist es nicht der Fall, so können sich wieder zwei Möglich keiten ergeben: Einmal, daß der Eigentümer des Anwesens, andere Grundstücke besitzt, welche durch ihre Einverleibung in den Hof demselben die. nötigen materiellen Erfordernisse zu einem geschlossenen Hof verleihen; in diesem Fall? sind diese Einverleibungen in den geschlosse nen Hof zu vollziehen, und dasselbe gilt, wenn der Besitz

nicht berührt wird. Es kann daher in erster Linie der Uebernehmer durch den Erblasser selbst mittels letztwilliger Verfügung bestimmt werden. Falls eine solche Bestimmung nicht Betroffen wurde, steht es den Erben unter einander frei, sich über die Person des Über nehmers zu einigen. Erst wenn weder das . eine, noch das andere der Fall ist, greifen die gesetzlichen Bestimmungen. ein, im, aus jenen Erben, die im gleichen Range stehen, die Auswahl zu treffen. Diese gesetzlichen Bestimmungen haben daher

, welche jemanden überhaupt zur Ver waltung eines Vermögen^ unfähig oder un geeignet erscheinen lassen, oder besonderer Art, indem bei deren Vorliegen der .Zweck der Uebemahme vereitelt würde, nämlich, daß der Hof in die Hände eines wirklichen Bauern kommt, der gewillt und imstande ist, den Hof selbst von der Hofstelle aus zu be arbeiten und zu bewirtschaften. Um nicht einen zu lange dauernden Zustand der Un sicherheit zu schaffen, mußte auch eine Son- . derbestimmung.für den Fall getroffen wer

den, daß der an .sich berufene Uebernehmer - im Kriege verschollen geblieben ist Die .Aus schließungsgründe haben in der Regel Anwendung zu finden. Es ist also nicht un möglich, daß jemand den Hof ausnahms weise übernehmen kann, trotzdem ein Ausschließungsgrund gegen ihn vorliegt. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn gegen alle Personen, die bei der Ueber» nähme des HofeB ln Betracht kämen, ein Ausschließungsgrund vorliegen würde. In diesem Fall soll die Gerichtsbehörde darüber entscheiden, ob der Hof trotzdem

der Zahlungs modalitäten und Zahlungstermine im Falle der Nichteinigung nach billigem Ermessen durch das Gericht zu erfolgen hat, wobei je doch der Zahlungstermin gegen den Willen der betreffenden Miterben nicht auf über drei Jahre erstreckt werden darf. Es kann unter Umständen zweckmäßig sein, die Uebemahme durch den Anerben hinaus zuschieben, insbesondere, wenn derselbe noch minderjährig ist und Unsicherheit besteht, ob er zur Uebemahme gewUlt und geeignet .sein wird. Für diesen Fall sieht der Entwurf

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Seite 2 von 16
Datum: 08.09.1977
Umfang: 16
haben, eine Güterge meinschaft errichten können. ln diesem Fall müssen jedoch beide Ehepartner einverstanden sein und vor einem Notar einen entsprechenden Ver trag abschließen. Das Interessante dar an ist, daß diese Rechtsgeschäfte vor allem soweit es Güter betrifft, welche während der Zeit der Ehe von einem der beiden Ehepartner erworben wur den, vollkommen gebühren- und steuer frei sind. Auch die Notariatsspesen sind in diesem Falle wesentlich reduziert. Diese Begünstigung kann ebenfalls

nur bis zum 20. September 1977 in Anspruch genommen werden. Einige Vor- und Nachteile Welche Vorteile bringt die Gütertren nung und welche Vorteile die Güterge meinschaft? Es ist selbstverständlich un möglich, in den nachfolgenden Zeilen für jeden einzelnen Fall die Vor- und Nach teile aufzuzählen. Es ist unmöglich, eine generelle Empfehlung zu erteilen, die Gütertrennung oder die Gütergemein schaft zu wählen. Nachdem jeder einzel ne Fall anders gelagert ist, ist für den einen die Gütertrennung und den ande ren

auch bei der Berechnung der Erb schaftsgebühren. Es ist allgemein be kannt. daß der Prozentsatz für die Erb- schaftsmassc sich nach deren Höhe rich tet. |e höher die Erbschaftsmasse ist, desto höher ist auch der anzuwenden de Prozentsatz. Deshalb ist auch der auf eine Erbschaftsmasse anzuwendendc Prozentsatz niedriger, wenn die Güter gemeinschaft besieht. In diesem Fall bildet nicht das gesamte Eigentum die Erbschaftsmasse, sondern nur die Hälfte desselben, da die Hälfte ja von vorn herein durch die Auflösung

, zwischen Frau und Kind geteilt wird, ln diesem Fall erhält also die Frau drei Viertel des vor handenen Besitzes, während das Kind des verstorbenen Vaters nur ein Viertel erhält. Nachdem die Frau noch jung ist heiratet sie ein zweites Mal. Aus der zweiten Ehe entspringen vier Kinder. Es soll angenommen werden, daß der zweite Munn vor ihr stirbt. Bei ihrem Tode wird der vorhandene Besitz nicht mehr nur auf das Kind des ersten Man nes aufgeteilt, sondern in fünf Teile ge teilt, da die Verstorbene ja Mutter

er halten. Andere Nachteile können bei der Gü tergemeinschaft vor allem bei Gewäh rung von Sozialmaßnahmen entstehen, da in diesem Fall beide Ehepartner über Einkünfte und über Besitz verfügen könnten. Bei der Gütertrennung Die Gütertrennung bringt den Vor teil, daß die Güter aufgrund der bishe rigen Gepflogenheiten verwaltet werden können. Sowohl die ordentliche als auch die außcrorentliche Verwaltung kann in diesem Fall vom Eigentümer der Güter durchgeführt werden. Die Unterschrift

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Seite 1 von 16
Datum: 04.11.1993
Umfang: 16
, daß ganz andere Ereignisse die Südti roler Volkspartei in Atem halten würden. Wie SVP-Obmann Siegfried Brugger am Abend den „Dolomi ten" sagte, habe er den Ge sprächspartnern mitgeteilt, daß der Fall Atz „auf die Ebene des Schiedsgerichts verlagert wird und dort so schnell wie möglich ent schieden werden muß". Auf einen Termin wollte sich Brugger nicht festlegen. Sowohl Brugger als auch Mock und Südtirols Landes hauptmann Luis Durnwalder be tonten, daß das Verhältnis zwi schen SVP und ÖVP

durch den Vorfall um die angebliche Äuße rung von Atz über Roma und Sinti („.. .gehören derschlagen und ver gast") nicht belastet sei. Außenminister Mock, der sich zum „Fall Atz" sehr zurückhaltend zeigte, betonte neuerlich, daß ei ne derartige Äußerung, wenn sie gemacht worden sei, „mit Nach druck" zu verurteilen sei. Es sei nun Sache der SVP, die Frage ein deutig zu klären. Die SVP sei „kein Kindergarten, den wir beaufsichti gen müssen", meinte Mock. Zum Thema Autonomiefragen sagte der Außenminister, es sei

oder bei Finanzzahlungen des italienischen Staates an Südtirol. Landeshauptmann Durnwalder betonte das große Interesse Südti rols am österreichischen EG-Bei- tritt, da dadurch die Brennergren ze weniger spürbar und die Zu sammenarbeit mit Nord- und Ost tirol wesentlich leichter würde als dies heute der Fall sei. Zum „Fall Atz" meinte Durnwal der, die SVP werde keine rassisti schen Äußerungen dulden. Seine Partei werde sich noch intern mit den Vorfällen befassen. Den An trag auf Einberufung des Schieds gerichts

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Seite 6 von 12
Datum: 18.02.1965
Umfang: 12
Weide, Almwirtschaft und Tieiseuchenbekämpiung wird, wie dies manchmal der Fall ist. Das Weideverbot ist ja eine Schikrane, es ist ja eine Schädigung einzelner Züchter und Bauern, es ist ja die Erschwerung eines sehr wich tigen Zweiges unserer Viehwirtschafi (Weidemöglichkeit) — aber nicht seitens der Behörde, sondern allein seitens der Tuberkulose- und Bangbazillen! Diese sind Schuld an allem, was derzeit unsere Viehwirtschaft leider durchmachen muß, wenn sie konkurrenzfähig blei ben

! Es hat sicher niemand mehr den geringsten Zweifel daran, daß beide Seuchen sich während der Weide almzeit verbreiten müssen, wenn nicht auf Weide und Alm die ab solute Trennung zwischen wirk lich gesunden Tieren und den ange- %teckten oder ansteckungsverdäch tigen Tieren erfolgt. Damit steht oder fällt die ganze Tierseuchen aktion! Die Seuchenverbreitung bei gemischtem Aus- und Auftrieb ist nämlich für den Enderfolg der orga nisierten Seuchentilgung besonders gefährlich! Tatsächlich geht in die sem Fall

mo mentaner Vorteile bringt unweiger lich weit größere Nachteile mit sich (Zeitnot — Weideverbot). Die frist gerechte Durchführung von Schät zung und Abgabe der Reagenten kann nicht zentral gelenkt wer den. Sie m u ß 1 o k a 1 von den inter essierten Bauern, eventuell in Mit- und Zusammenarbeit mit ihren 1 o - kalen Behörden und Interessen vertretern kontrolliert und im Fall urgiert werden. Dabei ist aber auch zu berücksichtigen, daß die Schät- zungsnrbeit ein Ausmaß erreicht hat, das nur bei Mitarbeit

. 3. Wenn bei den Zwischenproben so verspätet (bei zweiter oder dritter Kontrolle) Reagenten auftauchen, daß die Sanierungsfrist (die ja bei jedem Reagentenfund neu anläuft) in die Weidezeit fallen muß. Soweit in kurzen Worten, was das Auftreten der harten Folgen des unumgänglichen Weideverbotes be trifft. Im ersten Fall sind sie leider unvermeidbar; im zweiten Fall wäre hingegen ihre Verhütung oft lokal möglich. Aber diese Möglichkeit wird kaum jemals praktisch voll ausgeschöpft werden oder werden können. Also müssen

entsprechende Maßnahmen getroffen werden, um die jeweils mehr oder minder große Zahi an Härtefällen auszugleichen oder zumindest zu mildern. Fast oder ganz ausgegli chen können sie dort werden, wo die Möglichkeit der Schaffung einer Weidealm allein für negative Tiere aus noch nicht freien Ställen besteht. Für Bangställe ist diese Möglichkeit auch schon im Dekret vorgesehen. Für Tuberkuloseställe müßte diese Möglichkeit von Fall zu Fall beim Provinzveterinäramt nun entschieden werden. Erste Voraussetzung

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Seite 37 von 48
Datum: 01.10.1995
Umfang: 48
. In Deutschland besteht die Möglichkeit der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. In diesem Fall muß lediglich die ausständige Steuer nachbezahlt werden. Diese Anzeige muß allerdings erfolgen, bevor der Untersuchungsbescheid der Steuerprüfer auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft gelandet ist. Va ter Graf hätte eigentlich früh genug Verdacht schöpfen müssen. Heutzutage sind solche Fehler relativ selten: Spitzensportler, Sän ger oder Schauspieler lassen sich von Managementagenturen bera ten und können dadurch

auf. Stricker erklärt, daß es sich für einen Sportler, der über eine Mil liarde Lire im Jahr verdient, auf jeden Fall auszahlt, seinen Steu ersitz in eines dieser Paradiese zu verlegen. „Zu diesem Zweck muß der Sportler nachweisen, daß er mehr als 183 (ein halbes Jahr) Tage im betreffenden Land ansässig war“, erklärte, der Bozner Wirt schaftsberater RüciiRimbl.: , Außerdem muß das Land, in welchem der Sportler seinen Steu ersitz ausgemacht hat, auch das Zentrum der Interessen sein. Dies trifft zum Beispiel

zu, wenn Frau und Kinder der Superverdiener dort ansässig sind. Die Familie von Steffi Graf hingegen hat zu keiner Zeit bekundet, Deutschland ver lassen zu wollen. Der Fall „Gustav Thöni" Direkt versteuert werden eigent lich nur die Preisgelder. Diese wer den unter Abzug eines Einbehaltes (in Italien 19 Prozent) an den Sportler ausbezahlt. Die Preisgel der müssen im Steuersitz erklärt werden, der Einbehalt, in welchem Land auch immer er einbezahlt wurde, kann abgezogen werden. Diese Möglichkeit besteht

die Athlethen alle legalen Möglichkeiten der internationalen „tax optimation“ aus, um beruhigt der Zeit nach ihrer Karriere ent gegenblicken zu können. A. G. MARKTES? A MITSUBISHI LSOO Der vielseitige plek-up VERTRAGSHÄNDLER FÜR S ÜDTIR OL SATZTEILE KUNDENDIENST UND ERSAT Bozen - Industriezone, NearellistraBe, 8 Tel. 200911 - Fax 932220 Pech für Steffi Graf Der Fall „Graf" sorgte für Auf sehen: Der Vater der deutschen Tenniskönigin Steffi Graf (im Bild) Peter, versuchte den deut schen Fiskus zu umgehen

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Seite 4 von 16
Datum: 28.07.1977
Umfang: 16
Verhältnis zum Arbeitgeber. Unter diesem Gesichtspunkt wollen wir den Fall eines vierzehnjähri gen Bozncr Schülers, für den diese erste Erfahrung eine kalte Dusche war. und einen Kommentar zu diesem Fall aus der Sicht der Unternehmer und der Arbeitnehmer zur Diskus sion stellen. Auch Ihre Meinung würde uns interessieren: Schreiben Sie uns an die Adresse „Die Frau heute“, SVP- Landeslcilung, Bozen, Vintlcrpassngc. Alois S., vierzehn jahre alt, besucht in Bozen die erste Klasse Handelsschule

20 Minuten Zeit für die Mahl zeiten. Alois arbeitet zwölf Stunden und mehr pro Tag. Einen freien Tag pro Woche gibt man ihm anfangs murrend, dann gar nicht mehr. Angemcklct und versichert ist Alois nicht. Der Chef fragt ihn zwar nach eineinhalb Wochen, ob er eingetragen werden will, aber er sagt ihm gleichzeitig, in diesem Fall würde der Vater die Familienzulage verlieren. Da läßt es Alois lieber bleiben. Nach zwei Wochen ist sich Alois klar, daß er es nicht schaffen wird. Der Chef ist unfreundlich

auf ein Leistungshono rar cinlassen. Über Lohn, Freizeit und Art der Arbeit würde er sieh im vor hinein erkundigen und sich die Abma chungen schriftlich geben lassen. Als Arbeitspensum würde er sich acht Stun den pro Tag vorstcllcn, pro Woche einen freien Tag. Ist der Fall Alois S. eine traurige Ausnahme? Oder ist er symptomatisch (bezeichnend) für die arbeitsrechtliehen Schattenseiten des Fremdenverkehrs? Wir wollen das Problem Arbeit im Gastgewerbe von beiden Seiten her be leuchten. aus der Unternehmerperspek

Unter nehmer erwarten? Der HGV — meint Dr. Stauder — würde dem Arbeitneh mer in einem solchen Fall sagen, was ihm zusteht, und wir würden ihm uuclt beweisen, daß wir die ihm zustehende Forderung gegenüber dem Arbeitgeber vertreten und durchsetzen. Der Gast wirteverband hat sich wiederholt als Vermittler im Interesse des Arbeitneh mers eingeschaltet. Auch auf entspre chende Öffentlichkeitsarbeit legt man großen Werl. In der Gastwirtezeitung wird laufend darauf hingewiesen, wel che Bedeutung

in der französischen Schweiz, heute Sachbearbeiter für gast- gewerbliche Streitfälle im ASGB — sieht den Fall Alois S. mit anderen Augen. „Daß statt der kollektivvertraglieh vor gesehenen 41- (für Minderjährige 40-) Stunden-Woche 70 Stunden und mehr gearbeitet wird, ist im Südtiroler Gast gewerbe leider keine Ausnahme. Zehn (statt acht) Stunden pro Tag sind der Durchschnitt.“ Wegen Arbeitszeit und Bezahlung der Überstunden kommt cs denn auch — nach Erfahrung des ASGB — um häufigsten zu Reklamationen (Be schwerden

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Seite 15 von 48
Datum: 15.10.1995
Umfang: 48
nach. In der Gemeinde Ahmtal ging es um eine parteiinterne Angelegen heit der Union für Südtirol. Diese konnte aber lediglich durch einen Rekurs bereinigt werden. So sind dem UfS-Kandidaten Erich Kaiser 20 Stimmen zuwenig anerkannt worden. Am 11. Dezember soll die Stimmauszählung nochmals über prüft werden. Eine Überprüfung ist auch in Meran angesagt. In diesem Fall wurde vom Verwaltungsgericht ein AN-Rekurs angenommen. Dem nach muß das Wahlergebnis der Sektion 32 (Romstraße) jetzt nochmals überprüft

werden. Auf den 20. Dezember hat das Gericht seine Entscheidung über den Rekurs gegen die Gemein deratswahl in Kastelruth vertagt. Grund dafür ist ein noch anhän giger Rekurs in dieser Sache beim Staatsrat in Rom. Dieser soll am 24. November behandelt werden. Muß nach stablum auch Herbert Mayr gehen? Die Würfel sind im Fall Dario Stablum bereits gefallen. Der Brix- ner Stadtrat muß seinen Stuhl räumen. Das Oberlandesgericht in Trient hat vergangene Woche in der Berufungsverhandlung die Nichtwählbarkeit Stablums bestä tigt

. Unklar ist noch, ob Stablum seinen Sitz im Brixner Gemein derat zurückbekommt. Diesen hat te er mit seiner Wahl in den Stat- drat räumen müssen. Mit dem Urteil im Fall Stablum dürfte auch feststehen, daß das Gericht im ähnlich gelagerten Fall KOMMENTAR Kein Meisterstück ' Kein Meister fällt vom Himmel, auch der politische nicht. Der Politiker muß sein Handwerk ebenso lernen wie der Schneider oder der Schu ster. Daß in der Politik dann bisweilen mehr geschustert wird als in einer Schuster werkstatt

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Seite 8 von 16
Datum: 18.12.1958
Umfang: 16
: Ein Teil des Futters dient nur zur Lebenderhaltung und erst das darüberhin gereichte kann den Gewichtszuwachs erzeugen. Ein Jungstier kommt bei guter Ernährung vom Anfangs gewicht 40 kg auf etwa 400 kg ln 385 Tagen. Der schlecht gehaltene kommt in 730 Tagen auf 600 kg. Im ersten Fall ist die Erzeugung des Zuwachses nur mit dem Erhaltungsfutter für 365 Tage belastet. Im zweiten Fall hat man wohl ein höheres Endgewicht und damit auch mehr Bargeldeinnahme, die Herstellungs kosten

berechnet durch Abzug des Geburtsgewichtes von 40 kg vom Endgewicht mit einem Jahr. Zur Beurteilung der Übersicht: Die Zu wachsfreudigkeit hat den größten Einfluß auf den Erfolg. Sie ist bei den einzelnen Tieren sehr verschieden und muß züchterisch be obachtet und erfaßt werden. Tritt bei ungenügender Fütterung (Bei spiel 1) der beste Fall ein, nämlich, daß ein Jährling ausnahmsweise trotzdem gegen 300 kg schwer wird, dann kostet die Fütterung je Kilo Zuwachs immerhin noch beiläufig gleich viel wie beim

ungünstigsten Fall (bloß 300 kg Zuwachs) mit reichlicher Fütterung (Beispiel 2). Bei dieser Ernährung wird aber jedes einigermaßen wüchsige Kalb mehr als 300 kg Zuwachsen, also billiger sein. Bei der Fütterung vom 12. bis 18. Lebens monat sehen wir auch, daß erst die beste Ge wichtszunahme ungefähr gleich niedere Fut terkosten je Kilo aufweist als das Beispiel 2. Wird der Jährling gealpt,' sind die Futter kosten niedriger. Es muß aber ein guter Alm sommer sein, denn sonst wirft es ihn eher zurück

sind, ist die Entfernung der Samenstränge sicher an gebracht. Abgesehen vom Fall einer unver schuldeten Krankheit handelt es sich aber um eine falsche Sparsamkeit des betreffenden Viehhalters. Er täte besser im ersten Jahr reichlicher zu füttern, dann zahlt auch ein abgekörter Jährling seine Gestehungskosten, ohne daß man ihn noch ein weiteres halbes Jahr halten muß. Die Haltung von Jungstieren bis zum 18. oder 20. Monat zahlt sich nur bei billig sten. Ma9tmöglichkeiten aus, etwa auf den besten Almen

Lacknerhof. St. Johann in Tirol“, zu richten und müssen bis spätestens 31. Dezember 1958 eingereicht werden. Bozner Thomasmarkt findet nicht statt Da ein zweiter Fall von Maul- und 'Klauen seuche im Gemeindegebiet von Bozen aufge treten ist, sieht sich das Veterinäramt der Ge meinde veranlaßt, die Abhaltung des Tho masmarktes am 20. Dezember für Wieder käuer und Schweine zu untersagen. Sieben Fälle von Maul- und Klauenseuche Laut Mitteilung des Provinzialveterinär amtes Bozen wurden in der ersten Monats

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Seite 3 von 16
Datum: 22.09.1977
Umfang: 16
„Unnütze Selbstgeißelung” Wie eine amerikanische Journalistin den Fall Kappler sieht Am Vorabend der Debatte über den Fall Kappler in der römischen Abgeordnetenkammer am 13. September, brachten die amerikanische Tages zeitung „Washington Post“ und die Mailänder Zeitung „II Giornale“ unter dem Titel „Unnütze Selbstgeißelung“ einen Leitartikel zum Thema Kappler aus der Feder der amerikanischen Journalistin Sari Gilbert. Die Frau lebt seit 1974 in Rom

, nicht weil irgendein Carabiniere nicht seiner Pflicht nachkam, sondern weil die Re gierung, so oft der Fall Kappler in den letzten Jahren aufgeworfen wurde, sich als unfähig erwiesen hat, auf die Schlüs selfrage eine klare Antwort zu geben, auf die Frage, die da lautet: Soll dieser Kriegsverbrecher nach 30 Jahren verbüßter Strafe freigelassen wer den, oder muß er die lebenslängliche Haft, zu der ihn ein italienisches Gericht nach dem Kriege verurteilt hatte, bis zum Ende absitzen? Das Ausbleiben einer klaren

Entschei dung in diesem Punkt hat nämlich zu einer ganz merkwürdigen Art von Haft geführt, welche die-Flucht Kapplers viel leicht unvermeidlich machte, wenn man auch noch den starken, entschlossenen Charakter der Frau an seiner Seite in Befracht zieht. Es wäre also in diesem Fall besser, das immer wiederkehrende Gespräch über praktische Leistungs unfähigkeit des italienischen Staates zu beenden und dafür von seiner struktu rellen Schwäche zu sprechen. Man wird mir sagen, daß auch dies schon ein altes

Argument sei, aber der Fall Kapplpr hat die Schwäche des italienischen Staates in eindeutiger Weise bloßgelegt. Es wurde nämlich nicht genug her vorgehoben, daß einer der Gründe, der am meisten zu jener Zweideutigkeit bei getragen hat, die mit der Flucht vom 15. August ihren Abschluß fand, in der völligen Konfusion des Staates und der Parteien über die Auslegung besteht, Welchen Sinn Strafe überhaupt haben soll. Wie in den meisten Staaten west licher Tradition schwankt auch in Ita lien der Begriff

der Strafe zwischen jenen, welche die Juristen entweder •.Sühne“ oder „Umerziehung“ npnnen. !m Fall Kappler überwog der härteste begriff, nämlich jener der Rache. Aber warum? Weil in Italien jedes Argument, dar an den zweiten Weltkrieg und da mit an den Widerstand und an den Anti faschismus erinnert, eine ganze Reihe von Mechanismen in Bewegung setzt, die mit den Erfordernissen des italienischen Staates von heute wenig zu tun haben. , Bei der Erinnerung an die Grausam keiten des Faschismus und Nazismus

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Seite 5 von 48
Datum: 04.06.1995
Umfang: 48
(!) Hochzeitsgästen. Gefeiert wurde bis in den späten Abend hinein im Hotel „Post" in St. Ulrich. Morgen wird das Paar seine Hochzeitsreise nach New York antreten. Übrigens: Das neue Domizil des frischgebackenen Ehepaares ist die „Villa Dolomiti“ in Wolkenstein, ein über 100 Jahre alter Ansitz, den die beiden re novieren ließen. LBS Und Peter RUnQQSldler grüßen als Frischvermählte vor der Wolkensteiner Pfarrkirche. Fotos: Gamper Stahlwerke: Ein ähnlicher Fall in Bayern Hans Kammerlander Del Extremtour In Kanada

schwerverletzt. , fahren. Der Zusammenhang ist in teressant: Auch der Freistaat Bay ern liegt nämlich mit der EU im Clinch - es geht um einen ähnlich gelagerten Fall in Sulzbach-Rosen- berg in der Oberpfalz. Das dortige Stahlwerk - die Maxhütte - war 1987 in Konkurs gegangen. Es wurde eine Auffang gesellschaft und später die Neue Maxhütte (NMH) gegründet, an der sich neben deutschen Stahl- unternehmen auch der Freistaat Bayern beteiligte, und zwar mit 45 Prozent. Dadurch wurden über 1.000 Arbeitsplätze

sich über den Fall Bozen vor allem deshalb, weil die Südtiroler Landesregierung durch den An kauf des Grundes ebenfalls stüt zend intervenierte; Wir wurden ge beten, zu berichten, wie die EU den Fall Bozen nun einstufen wird ... AHRNTAL (mt). Es scheint, als schleppe Hans Kammerlander das schlechte Wetter mit iaüf seine Extremtouren. Früher als geplant sind er und sein Kollege Werner Unkhauser aus Bruneck wieder von ihrer Kanada-Expedition zu rück. Beide geplanten Unterneh men, die Bezwingung des Moose’s Tooth

widrigen Umständen auf des sen .Expeditionstüchtigkeit gete stet, „denn ich möchte auf jeden Fall mit der Alpinschule einmal hierher“. Wenigstens in dieser Hin sicht zeigt sich Kammerlander im nachhinein doch zufrieden mit der Kanada-Tour: „Ich habe viele neue Erkennmisse und Ideen gesam melt.“ Zum Unterschied von der Landschaft zeigt sich Hans von der amerikanischen Kultur enttäuscht: „Traurig im Vergleich zu Tibet oder Nepal.“ Ihn zieht es weg von Fast food-Buden und Coladosen und hin zum einfachen

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Volksbote
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Seite 1 von 16
Datum: 16.02.1995
Umfang: 16
-7 482 ) Volksbote PW sect 1300 Lire Donnerstag, 16. Februar 1995 Versand in Postabonnement - Wochenzeitschrift -50% (S.i.a.p.) Haft fiir Remo und Luisa Ferretti Ferretti der Korruption und Erpressung für schuldig befunden / Berufung Zwei Jahre und zwei Mo nate Haft für Remo Fer- retti: Zu diesem Urteil ge langte das Bozner Landes gericht nach zweistündiger Beratung. Es erkannte den ehemaligen Landeshaupt mannstellvertreter im Fall des Ankaufes eines Depe- ro-Wandteppichs durch das Land

der Korruption und im Fall des Ankaufes eines Moser-Holzschnittes der Erpressung im Amt für schuldig. Luisa Ferret- ti-Spagnolli verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zu vier Monaten Haft, die aber ausgesetzt wurden. Außer dem, ordnete das Gericht die Überstellung der Akten an die Staatsanwaltschaft an, um Untersuchungen gegen den Galerieinhaoer Antonio Rizzo wegen Kor ruption einzuleiten. Leicht hat sich das Ge richt unter dem Vorsitz von Aldo Pitelli die Entschei dung nicht gemacht. Kurz vor 20 Uhr

clie Richter Fer retti zu zwei jahren' und zwei Monaten Haft. Seine Frau, die das Bild bei Rizzo abgeholt hatte, erhielt trotz des leidenschaftlichen Plä doyers ihres Anwaltes, Ben- jamino Migliucci, vier Mo nate Haft - die ausgesetzt wurden - wegen Beihilfe zur Korruption. Die Vertei diger haben Berufung an- gekündigt. Allerdings entschied das Gericht auch, daß eine Un tersuchung wegen Korrup tion gegen Rizzo eröffnet wird. Weil Ferretti in seinem Fall wegen Korruption ver urteilt wurde, müsse

aber den Tatbestand der Korruption als gegeben an. Im bereits elf Jahre zurücklie genden Fall des Inhabers der Ga lerie Leonardo, Giorgio Fable, er kannte das Gericht dann aber auf Erpressung im Amt. 1984 hat das Land von ihm einen Carl-Mo- ser-Holzschnitt im Wert von 3,5 Millionen Lire gekauft. Wie Fable im Zeugenstanaausgesagt hatte, sei Ferretti einige Zeit später in seine Galerie gekommen und habe ein an der Wand hängendes Bild des Desmoant d'rNaz ln den Foll hots koan Schmierer gehn. I glab, es gib a Haufen

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Seite 10 von 16
Datum: 13.01.1966
Umfang: 16
auf keinen Fall unterbrochen werden) gelang es dem Provinzialveterinäramt und der Vereinigung der Südtiroler Vieh zuchtverbände, die neuen Bestim mungen bestmöglichst den Südtiroler Verhältnissen anzupassen. Am 17. Dezember 1965 konnte anläßlich einer neuerlichen Vorsprache beim Ministerium in Rom nunmehr auch das große Problem der sogenannten „Buckreagenten“ in unserem Sinne gelöst werden. Es kann daher jetzt mit guter Hoffnung, daß vorläufig keine weiteren Änderungen mehr zu erwarten sind, versucht

und beträgt im günstigsten Fall siebeneinhalb Monate. Eine Erleichterung dieser strengen, aber in Hinblick auf die allgemein günstige Lage bezüglich Rindertuber- kulose in Südtirol nötigen Maßnah me des Stallsequesters ist vorgese hen, wenn in einem bisher amtlich tuberkulosefreien Stall nur ein ein zelner Tbc-Reagent gefunden wird. Sofern dieser Reagent sofort abge sondert und innerhalb von acht Ta gen — vom Kontrolldatum an — ge schlachtet wird, so wird der betref fende Stall vorläufig nur für sechs

nach einer Probe nach sechs Wochen, sondern erst nach den regulären Zwischenproben (also im besten Fall nach siebeneinhalb Mo naten) wieder freigegeben werden. Während dieser Sequesterzeit des die Kontrolle auf Bruzellose (Bang) zweimal pro Jahr (Oktober bis De zember/Jänner — zugleich mit Tbc- Kontrolle — und April bis Juni) ge setzliche Pflicht. Es müssen dabei alle Rinder (mit Ausnahme der Ochsen) im Alter von zwölf Mona ten und mehr untersucht werden. Markierung der Rcagenten: Alle bei diesen Tbc-Bang

frühestens sechs Wo chen nach Entfernung des letz ten Reagenten und erfolgter Stall desinfektion; zweite Zwischenprobe zwei Monate nach der ersten; dritte Zwischenprobe zwei Monate nach der zweiten; vierte Zwischenprobe zwei Monate nach der dritten. Im gün stigsten Fall also, d. h. wenn alle diese Proben ein negatives Resultat bezüglich Tuberkulose aufweisen, braucht es bei Tuberkulose sieben einhalb Monate, um das Stallseque ster aufheben und den Viehbestand tbc-frei erklären zu können. Bei Bruzellose

(Bang): Erste Zwi schenprobe sofort nach Entfernung des letzten Reagenten und er folgter Stalldesinfektion; zweite Zwi schenprobe zwei Monate nach der ersten; dritte Zwischenprobe zwei Monate nach der zweiten; vierte Zwi schenprobe zwei Monate nach der dritten. Im günstigsten Fall also, d. h. wenn alle diese Proben ein negatives Resultat bezüglich Blut probe auf Bang aufweisen, braucht es bei Bang sechs Monate, um das Stallsequester aufheben und den Viehbestand bang-frei erklären

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Volksbote
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Seite 6 von 24
Datum: 02.11.1989
Umfang: 24
sie jung und schön ist.“ Viele Branchen seien einfach zu klein, um selbständig bleiben zu kön nen. In seinem Fall habe er rechtzei tig erkannt, daß er nicht mehr lange mit der Konkurrenz mithalten könne. Es sei vor allem den Mitarbeitern ge genüber sträflich gewesen, weiterzu- ,machen und so ihre Arbeitsplätze zu gefährden. Oswald Zuegg, Marmeladen- und Fruchtsafthersteller, muß sich schon seit geraumer Zeit der allzu aufdring lichen Annäherungsversuche der Schweizer Firma Hero erwehren. Sei ner

zu finden.“ So Maria Leitner, bis vor kurzem Ge schäftsführerin der Firma, die diesen Schritt als optimale Lösung be zeichnet. Die Gebrüder Röchling sind zwar Besitzer der Aktienmehrheit, aber be triebsintern sei alles beim alten ge blieben. Durch die Finanzhilfe des neuen Inhabers konnte in neue Tech nologien investiert werden, deren stolzes Ergebnis eine Umsatzverdop pelung gegenüber 1986 ist. Auch Im Fall des Meraner Silicon herstellers Dynamit Nobel Silicon, heute DNS-Electrönic Materials

34 verschiedene Gesellschaf ten und beschäftigt fast 5000 Mitar beiter. Durch eine Umstrukturierung des Managements und großzügige Marktinvestitionen konnte auch in diesem Fall der Umsatz seit der Über nahme verdoppelt und der Personal stand aufgestockt werden. Gemeinsame Richtlinien in der Jugendarbeit Keine Anest mehr vor dem Zahnarzt Zahnpflege will gelernt sein Treffen des Jugendringes mit Landesrat Erich Adlmüller Untersuchungen in Südtirols Kin dergärten haben es aufgedeckt: Rund 43 Prozent der Kinder

diesem Beschluß der Landesregierung von Fall zu Fall auch Fachleute beiziehen, ebenso können Untergruppen eingesetzt werden, die für bestimmte Bereiche Vorschläge erarbeiten. Mit einem weiteren Beschluß hat die Landesregierung eine Arbeits gruppe für die Prüfung der Vorpro jekte für die Errichtung bzw. Umge staltung der Sprengelsitze eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus einem halben Dutzend Fachleute der Landesverwaltung zusammen und hat mit den Vertretern der jeweiligen Sa nitätseinheiten

, weiterhin auszubauen. Die dreigeteil te, auf Land als Hauptträger, Gemein den und auf Eigenleistung der Ju gendorganisationen ausgerichtete Förderung der Jugendarbeit soll auf jeden Fall beibehalten werden. Ein weiterer zentraler Punkt war die programmorientierte Förderung der Jugendarbeit, die neben der jetzt im Gesetz festgeschriebenen trägero rientierten Förderung eingeführt werden sollte. Die Jugendverbände waren auch hier der Meinung, daß die trägerorientierte Förderung unbe dingt als zentrales

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Seite 7 von 12
Datum: 02.01.1958
Umfang: 12
von den Li sten gestrichen wurde. Sollte die Unterlas sung der Eintragung oder die Streichung rechtswidrig sein, so ist sofort bei der zu ständigen Bezirkswahlkommission-Rekurs zu erheben, der, wie wir ausgeführt haben, bei der Gemeinde vorzulegen ist, deren Wähler listen durch den Rekurs angefochten werden. Wir bringen nun einige Beispiele als Muster für derartige Rekurse: 1. Fall: Ein Wähler aus Gufldaun wurde in den Wählerlisten der Gemeinde Klausen nicht eingetragen, beziehungsweise von den Wählerlisten

, die Eintragung des Unterfertigten in den Wählerlisten der Ge meinde Klausen zu verfügen. 2. Fall: Ein Wähler von St. Andrä oder von Tils wurde von den Wählerlisten ge strichen, weil er vor einiger Zeit wegen schwerer Körperverletzung zu einer Strafe von 7 Monaten verurteilt wurde. Da nur die schwerste Körperverletzung, die eine unheilbare Krankheit oder den Verlust eines Sinnes oder von Gliedmaßen usw. zur Folge haben (Art. 583 capoverso), nicht aber die schwere Körperverletzung den Aus schluß vom Wahlrecht

), stellt der Unterfertigte an die Bezirkswahlkommis sion Brixen die Bitte, seine Eintragung in den Wählerlisten der Gemeinde Brixen zu ver fügen. 3. Fall: Ein Wähler aus Marling wurde in den Wählerlisten nicht eingetragen, be ziehungsweise von denselben gestrichen, weil er vor einiger Zeit einmal wegen eines ein fachen Diebstahles oder eines einfachen Be truges zu einer Freiheitsstrafe von mehreren Monaten verurteilt wurde. Da nur schwere Diebstähle (Art. 625 Strafgesetz), oder schwe rer Betrug (Art

capoverso), den Ausschluß vom Wahlrecht zur Folge haben, nicht aber einfacher Diebstahl und ein einfacher Betrug, stellt der Unterfertigte die Bitte an die Be zirkskommission, seine Eintragung in den Wählerlisten der Gemeinde Marling zu ver- , anlassen. . 4. Fall: Eine Wählerin von Freienfeld hat einen abgewiesenen Optanten im Jahre 1956 geheiratet uiid wurde deshalb von den Wäh lerlisten gestrichen, mit der Begründung,' daß 'sie durch die Ehe die deutsche Staatsbürger schaft erworben und dah

hat. Die Unterfertigte stellt daher den Antrag an die Bezirkswahlkommission Sterzing, ihre Ein tragung in den Wählerlisten der Gemeinde Freienfeld zu verfügen. 5. Fall: Ein Wähler der Gemeinde Sand in Täufers wurde in der Wählerliste der Ge meinde nicht eingetragen/ well er wegen Teilnahme an Hasardspielen zu zwei Mona ten Arrest rechtskräftig verurteilt wurde. Der' diesbezügliche Rekurs müßte folgendermaßen lauten: An die Bezirkswahlkommission Bruneck: Der Unterfertigte wurde wegen Teilnahme an Hasardspielen

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Seite 13 von 16
Datum: 18.11.1993
Umfang: 16
% Der letzte Akt Keine Anklage gegen Ferrari und Compagnone Enrico Ferrari, ehemaliger Grup penkommandant der Carabinieri in Bozen, und Renato Compagno- ne, ehemaliger Leiter der politi schen Abteilung der Bozner Quä- stur, werden nicht des Mordes an Luis Amplatz angeklagt. Der Kassa tionsgerichtshof in Rom hat den Fall endgültig archiviert und vor wenigen Tagen die Urteilsbegrün dung hinterlegt (siehe Kasten). Der Berufung des Bozner Staatsan waltes Cuno Tarfusser wurde also nicht stattgegeben

. Der Bozner Staatsanwalt Cuno Tarfusser hatte im Oktober ver gangenen Jahres Anklage gegen Ferrari und Compagnone wegen vorsätzlichen Mordes an Luis Am platz erhoben. Amplatz war in der Nacht vom 7. auf den 8. Septem ber 1964 auf der Brunnermahde- ralm von Christian Kerbler er- Nachdem Untersuchungsrichter Edoardo Mori den Fall bereits im vergangenen Dezember mit einer zum Teil widersprüchlich klingen den Begründung ins Archiv ver bannt hatte, hat sich nun der italie nische Oberste Gerichtshof mit ei ner

vom Untersuchungsrichter nicht „of fensichtlich" festgestellt werden. Darin sah Tarfusser eine Verlet zung des Artikels 425 der Strafpro zeßordnung. Im vergangenen Frühjahr, vier Tage bevor sich der Kassationsge richtshof mit dem Fall Amplatz be fassen sollte, verabschiedete das Parlament eine Änderung des Arti kels 425 der Strafprozeßordnung. Das Wörtchen „offensichtlich" wurde aus dem Artikel gestrichen. Daraufhin archivierte der Kassa tionsgerichtshof den Fall end gültig. Kassation: Das Urteil Grobe Fehler

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Seite 2 von 16
Datum: 05.02.1987
Umfang: 16
auch auf die Regionen mit Spezialstatut ausgedehnt werden könnte, falls wir dem nicht durch umfassende Maßnah men Vorbeugen. Wenn der Landesraumordnungsplan als Landesgesetz mit Zustimmung der Zentralregierung aber in Kraft ist, könne der Staat verfassungsrechtlich nicht mehr von der Ausrichtungs- und Koor dinierungsbefugnis Gebrauch machen, Der Fall Failoni oder Die Hexenjagd Die Geschichte ist wahr und hat sich vor einigen Wochen zugetragen: Ein ita lienischer Bettler kommt ins Bozner Franziskanerkloster

macht. Der Fall der Schülerin Sabrina Failoni in Brixen ist dafür ein Paradebei spiel. Durch Wochen und Monate haben es die Eltern dieser Schülerin, auch dank der kräftigen Mithilfe des „Alto Adige", verstahden, die Nichtversetzung ihres Kindes als ethnische Diskriminierung anzuprangern. Inwieweit in diesem Fall formalrechtliche Fehler des Lehrkör pers des deutschen Wissenschaftlichen Lyzeums in Brixen vorliegen, wird die Gerichtsbarkeit zu klären haben. Die Eltern der Schülerin Sabrina Fai loni

den schlechtesten Dienst erwiesen. Man kann und darf in Südtirol nicht die Mißstände, die unliebsamen Ent scheidungen, die menschlichen Schwä chen und Fehler immer nur unter der ethnischen Lupe sehen. Im Fall Failoni ist dies erfolgt. Dies bestätigt auch ein Artikel in der italienischen Tageszeitung „L’Adige" in der vergangenen Woche. Dort schreibt der Südtiroler Korrespon dent dieser Trentiner Zeitung wörtlich: „Wir glauben, daß dieser Fall Failoni keine ethnischen Beweggründe oder Hintergründe

hat.“ Indem man diese Sa che aufgebauscht habe, sei es zu einer wahren Hexenjagd gekommen. Da durch werde in der Bevölkerung nur das Mißtrauen und die Abneigung genährt und damit dem friedlichen Zusammen leben in Südtirol ein schlechter Dienst erwiesen. Dies schreibt der Journalist Fausto Ruggera, der erstens seit Jahrzehnten in Brixen wohnt (und somit den Fall Failo ni wie kaum ein anderer aus der Nähe mitverfolgen konnte), und zum zweiten sicherlich zu jenen italienischen Redak teuren in Südtirol gehört, der gehörig

auf die Pauke hauen würde, wenn auch nur irgendwie der kleinste Beweis für eine wirkliche Benachteiligung der ita lienischen Sprachgruppe in Südtirol vorliegen würde. er und sollte ein unvorhergesehenes Erfor dernis auftreten, müßte er das Land auf fordern. den Landesraumordnungsplan abzuändern, und erst im äußersten Fall (Fortsetzung von S. 1) Die EG sucht nun nach neuen Wegen, diese Überproduktion in Zukunft zu ver meiden, damit die Kosten für die Beseiti gung derselben eingespart

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Seite 2 von 16
Datum: 08.06.1978
Umfang: 16
zur CDU zu rück. Der nicdersüchsisclic Ministerpräsi dent. Aibreelit. bezeiclinete den Erfolg seiner Partei als „überwältigendes Er gebnis'' und versprach die Fortsetzung einer „liberalen CDU-Politik“ auch ohne FDI’. deren Ausscheiden aus dem Land tag er bedauerte. Aibreelit führte das schlechte Abschneiden der FDP auf eine bundesweit problematische Lage der Partei zurück. Maihofer mußte abtreten Über Fall Schleyer gestolpert Der Bonner Innenminister Werner Maihofer (EDP) Ist zurückgctreten

des deutschen Arbeit geberpräsidenten Hanns Martin Schleyer Vorwürfe gegen Mailiofcr abzuleiten. In mehreren Fällen hat Mailiofcr nach eigener Darstellung erst im nachhinein von den Vorgängen erfahren, derotwegen er kritisiert wurde. Dies trug ihm wie derum den Vorwurf ein, über den um fangreichen Aufgabenbereich seines Mi nisteriums nicht hinreichend informiert zu sein. In einem persönlichen Schreiben an Bundeskanzler Helmut Schmidt begrün dete Mailiofcr diesen Schritt mit den Falnidungspannen im Fall

sind künftig zu einer jährlich dreiprozentigen Erhöhung ihres Militäretats bereit. Der vom „Volksbote“ aufgegriffene Fall des Italienischlehrer Donato Baiona von Deutschnofen, der seine Schüler die Entführung und Ermor dung Aldo Moros nuehspielen ließ, hat — wie nicht anders zu erwarten war — gehörig Staub aufgewirbelt. Die Schulaufsichtsorgane wurden auf den Plan gerufen, Landtagsabgeord neter Dr. Klaus Dubis hat im Südti roler Landtag eine dringende Anfra ge eingebracht und in der letzten Woche

und Angeklagten. Wie hat nicht gerade dieses Blatt geschäumt, als Landes rat Zeiger über das Schulamt ein Buch über Südafrika an die Schul bibliotheken verteilen ließ; damals fühlte sich sogar die italienische Re daktion der RAI in Bozen bemüßigt, einen Bericht (mit Dr. Jenny als ein zigem Interviewpartner) über das nationale Fernsehprogramm auszu strahlen; der Fall Baiona wurde hin- Sechs Anklagen im Fall Moro Hauptbeschuldigter ist der Druckereibesitzer Triaca Sechs mutmaßliche Mitglieder

, daß wir keinem „Radi kalenerlaß“ oder keinem Berufsver bot für linke Lehrer das Wort reden wollen. Dazu sind die von der ita lienischen Linken als undemokratisch verschrieenen Tiroler doch wieder um zu tolerant. Was wir aber icollen, ist, duß die Lehrer in .Siidfirol luti ihrer Arbeit ihre wie immer geartete politische Einstellung einmal Prirat- sache sein lassen und nicht mehr oder weniger offen ihren kleinen und großen Schützlingen den Klassen- kampf und den Marxismus einimpfpn icollen. Wir haben den Fall Baioua

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