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Volksbote
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Seite 3 von 28
Datum: 29.10.1925
Umfang: 28
. Nr. 436/Gab. und 23. Juli 1925, Nr. 0736/Gab. und daß nach diesen Verwarnungen der ge nannte verantwortliche Redakteur durch Ur teil des Tribunals Bolzano vom 5. Oktober I. I. zu einer Kerkerstrafe verurteilt worden ist wegen des Vergehens nach Artikel 393 Strafgesetz (Verleumdung durch die Presse) gegen den nationalen Verein Dante Alighieri, dekretiert der Präfekt von Trient nach Anhören des Gutachtens der Beratungs- kommiffion für die Presse und nach Einsicht nahme in den Artikel 3 des königl

. Dekretes vom 15. IM 1923, Nr. 3268: 1. Die Anerkennung des verantwortlichen Redakteurs des Tagblattes „Der Lands mann' von Bolzano, des Herrn Peter Fuchs brugger, wird widerrufen, 2. der Unterpräfekt von Bolzano ist zur Ausführung des vorliegenden Dekretes be auftragt. Trento, am 22. Oktober 1925. Der Präfekt: Guadagnini e. h. * Borstegendes Dekret wurde am 26. Ok tober 1925 Herrn Fuchsbrugger übermittelt. Der bereits erschienene „Landsmann' vom sel ben Tag« ist beschlagnahmt worden. Mit diesem Dekret

gericht) Bolzano eine Privatklage gegen Herrn Peter Fuchsbrugger als verantwort lichen Schriftleiter des „Landsmann'. Dis Verhandlung über diese Privatklage wurde vom Gericht auf den 6. Oktober 1925 ausge schrieben. Vorher noch, nämlich am 1. August 1925, war etee Amnestie (Strafnachlaß) erlassen worden, worin u. a. bestimmt war: „Alle Vergehen, welch« einem politischen Beweg gründe entsprungen sind oder welche in ir gend einer Weise mit politischen Zwecken im Zusammenhang« stehen, sind amnestiert

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