, ein Handelsgericht ^ödas Tribunal erster Instanz. Die Wirksamkeit der „Friedensrichter', welche einen von 600 bis 1200 Lire hatten, je nachdem sie einem größeren oder kleinem Friedensgerichte vorstanden, erstreckte sich nur über Personalsachen und Polizeiver gehen, in schweren Verbrechen hatten sie nur den That bestand zu erforschen, denn über alle Criminalsachen und andern den Wirkungskreis der Friedensgerichte überschreitenden Gegenstände hatten dann die sogen. „Tribunale', wovon eines in Bozen
, Concipisten u. f. w. be stand, will ich ebenfalls erwähnen, wie auch nicht ver gessen werden darf, daß am Bozner Tribunale zwölf sog. „Patrocinatoren', welche gleichsam die Stelle der Rechtsbeistände ausüben mußten, wirkten. Das Bozner Tribunal durfte in Civilsachen und in Criminalsachen nur über sog. Correctional-Verbrechen Urtheil sprechen, denn höher als dieses Tribunale war der Civil-und Crimiualgerichtshof in Trient, welcher aus einem Präsidenten mit 6000 Lire, einem Vicepräsidenten mit 4600 Lire