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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 30.04.1924
Umfang: 8
. Das Spalieraufgebot der Schulkinder und Vereine war ein massenhaftes und außer den Einheimischen war viel Kurpublikum zu bemerken. Der Prinz begab sich auf kurze Zeit in das Pa- lasthotcl. Dann folgte die Fahrt' zum Pferderen nen am Sportplatz. Dort wieder massenhaft Publikum. Nachdem Se. Kgl. .Hoheit auf der hohen Tribüne Platz genommen, wurde zuerst ein Offi- ziersrennen, dann ein Baucrnrennen durchgeführt. Der Prinz ließ sich nachher die Sieger vorstellen und interessierte sich lebhaft für die reinrassigen

werden, gruppierte sich die Arbeiterschaft. Nach der Begrü ßung und einer Ansprache, die ein italienisches Schulkind vortrug, erfolgte die Weihe des Grund steines zum großen Maschinenhaus des Marlinger Werkes. Der Fürstbischof von Trient vollzog unter Assistenz des greisen Pfarrers Pattis und der übri gen Ortsgeistlichkeit-den kirchlichen Akt. Darauf wurde die Urkunde unterfertigt, und zwar auch von Sr. Kgl. Hoheit eigenhändig und in den Grund stein eingeschlossen, der sodann an seinen Platz nie dergelassen

der Pfarrkirche. Vor dem Hauptportale erwartete ihn der hochwst. Fürstbischof Cölestin und der hochw. Stadtpfarrer und Dekan Alois Am platz mit der Vertretung der Welt- und Ordensgeistlich- At; nach der Vorstekung der Geistlichkeit durch den Fürstbischof wurde die Pfarrkirche besucht, wo der Fürstbischof Se. Kgl. Hoheit auf die wichtigsten Kunstdenkmäler aufmerksam machte. Besonderes Interesse erweckte bei dem Erbprinzen der St. Se bastian-Altar. Nach einem Verweilen von nahezu Minuten wurde die Kirche

, A^ue. Gemeindevertretungen und sonstigen Per sönlichkeiten statt. Die Gemeindevertreter des Burg, ö^enamtes erschienen vielfach in ihrer Heimat- Nacht, was von Sr. Kgl. Hoheit mit besonderem B-Wesallen beachtet wurde! Der Erbprinz besichtigte nach dem Empfang das Nurhaus und fuhr dann unter lebhaften Kund gebungen des Publikums zur Kaserne An- Hofer zum Ehren-Wermuth, der nach ^'^igenden Ansprache des Obersten des Pre- Meran kredenzt wurde. Dann Rückfahrt ^Ä^Htadt zum Palasthotel. Abends 8 Uhr war i?..^ Festtafel

an den Kronprinzen. Anläßlich des Empfanges im Rathause der Stadt Bozen,- wo unter anderen Persönlichkei ten die Vorsteher und Bürgermeister des Bezirkes Sr. kgl. Hoheit vorgestellt wurden, er schien auch eine Abordnung von vier Frauen aus Bozen, Meran, Brixen und Brun eck, die dem Kronprinzen folgende Bittschrift überreichten: Euere kgl. Hoheit! Die Frauen des Alto Adige hatten schon einmal Gelegenheit, sich der gütigen Interven tion Ihrer Majestät, der Königin, zu erfreuen, in einer Angelegenheit

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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 22.02.1922
Umfang: 8
wenn ^ di-halb eine andere erworben haben. Jene, die am der Veröffentlichung des kgl. Dekretes vom 30. De nver I92y, Nr. 1890 (das ist am 18. Jänner 1921) das ^ Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, werden in ^ gleiche Verzeichnis, in dem der Vater steht, eingetra- ^ und stehen unter denselben Bedingungen. Waisen und ' Äer unbekannter Eltern werden in eine eigene Liste '^tragen. Artikel 3. Das Verzeichnis wird im Gemeindefe- '/lariat hinterlegt, und zwar in dem auf die Veröffent- ,^ng dieser Normen

durch die Gemeinden mitzuteilen sind. .Artikel 4. Innerhalb 30 Tagen nach der Veröf- . 'lchung in der Amtszeitung der Provinz kann jeder, Interesse hat. bei der Gemeinde gegen falsche Anga- ' -!nd Eintragungen reklamieren. ^...ärtik l s. Die Erklärung, die italienische Staats- ^--rschaft im Sinne der Artikel 4 und 7 des kgl. De- vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, zu wählen, ^ von jenen abgegeben werden, die am 18. Jänner das 18. Lebensjahr vollendet haben — ausgenom- ^ jene, die die Bestimmung des Artikels

oder, wenn dieser unbekannt, deren ''-ktex in einer solchen Gemeinde zuständig war: im Kgl. italienischen Heere Dienste geleistet haben, ' ^ deren Nachkommen. ^-i^bexdies besitzt jeder Italiener, der in einer Ge- ^ , der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monar- (nicht in einer Gemeinde der neuen Provinzen!) ^isberechtigt ist, das Optionsrecht im Sinne des Ar- ^,2 80 des Vertrages von Saint Germain, beziehungs- ^ Artikels 64 des Vertrages von Trranon. -Artikel 6. Die Erklärungen, von denen im Ersehenden Artikel

die Rede ist. müssen folgende An- die mit den nötigen Dokumenten zu belegen sind, '-alten: 1. Vaterschaft, Ort uiQ Datum der Geburt der Ge mahlin, Name, Ort und Datum der Geburt der Kinder, die am 18. Jänner 1921 noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatten. 3. Die gegenwärtige Zuständigkeit oder jene der Vorfahren oder auch die Gemeinde, in der der Erklärende wohnt oder zu wohnen gedenkt oder sein Wohnhaus hat oder in welcher er auf Grund des Art. 4 des kgl. Dekre tes vom 29. Jänner 1922

, Nr. 43, eingeschrieben zu sein wünscht. 4. Wenn der Erklärende nicht in der Gemeinde, von der in Punkt 3 die Rede ist, wohnt, muß er eine Person und deren Wohnung angeben, die in jener Gemeinde wohnt und der eventuelle Mitteilungen zugeschickt werden könnten. Jene, die im italienischen Heere gedient haben oder Nachkommen solcher Personen sind, müssen den Ent lassungsschein oder das Dienstzertifikat vorweisen. Die italienische Nationalität wird in der Regel durch ein Zeugnis der kgl. Konsularbehörden in deren Bezirk

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Volksblatt
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Seite 8 von 8
Datum: 21.03.1888
Umfang: 8
(auf Rittergut Briefen). General major Freiherr von Krone (Darmstadt>, Kgl. bayr. Regiments-Anditenr Strube (Frei burg i. Br.), Gräfin Seher Thohs iHohenfriedeberg), Geheimer Rath Rrttner (Frankfurt a. M.), Amtsvorsteher und Kgl. prenß. Hauptmann vonKuneck (Wieck auf Dars), Kgl. Ober- amtsrichter Vogt (Spaichingen), Kaiserl. Kgl. Professor von Oberscheide (Krems), Kgl» preuk. Major von Funck (Berlin), Geistl. Inspektor und Pfarrer Horst (Colmar), Schul- direetor Christofer de Jssakievic (Radautz), Karonin

Billani «Frankfurt a. M.), Amtsvorsteher Kr st (Wüstegiersdorf), Karonin von Knesebeck.(Huysburg), Kreis-Hchnlinspeetor Sklarzyk (Samter), Kürgermeister Iahn (Wittenberge), Kegierungs-Assessor Schrayoogel (Neu-Ulm), Amtsvorsteher Jul. Schur (Budwethen, Ostpreußen), Kaiserl. Kgl. Oberst Grund (Kos- manos, Böhmen), Eriminalrichter Brill (Darmstadt). Kgl. Landrichter Storch (Berlin), Kaiserl. Kgl. Gberbaurath Ritter v. Stäche (Graz) und viele Andere mehr, zu beziehen, denen sich laut Broschüre ärztliche

Aeußerungen über glänzende Erfolge von den Herren Docwren: Kgl. Sanitätsrath Dr. med. Eohn in Stettin. — Dr. med. Auto» Corrazza in Venedig. — Groszherzoglicher Hezirksarzt Dr. med. H. Groß mann in Iöhlingeu. — Dr. med. Arnheim in Mien. — Dr. med. F. Kegen in Kerlin. — Dr. med. Koesch, Kerlin» Poliklinik. — Kaiserl. Kgl. Bezirksarzt Dr. med. Knsbachin Gurkfeld zc. (Kram) anschließen. Auf Grund solchen Materiales glaube ich es geradezu als Pflicht erachten zu müssen, den Weg der öffentlichen Publikation

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Volksblatt
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Seite 8 von 8
Datum: 15.02.1888
Umfang: 8
Allgemeinen Zeitung', der „Jllustr. Hausfrauenzeitung', des „Wiener! Handels- und Gewerbeberichtes' :c. zu Theil wurden, so bin ich ferner in der Lage, mich laut Kroschure auf anerkennende jiuschrnt- n hochresp Nobelster Personen,, wie Sr. Hoheit des Herzogs vou Oldenburg (Schloß Eclaa), Sr. Excellenz Geueral^Kieuteuant von Bonin (Dresden , Sr. Greellenz YZeueral-Lieuteuant von Bredow (auf Rittergut Briefen). General- t! major Freiherr von Krone (Darmstadt >,'Kgl. bayr. Regiments-Auditeur Strube (ftrei

« ! bu g i. Br.), Grast» Scher Thohs i Hohenfrirdeberg). Geheimer Rath Nittner (Frankfurt a. M.), Amtsvorsteher uud Kgl. preuft. Hauptmann von Kumck (Wieck auf Dars), Kgl. Ober- amtsrichter Vogt (Zpaichingen), Kaiserl. Kgl. Professor von Oberscheide (Krems), Kgl. - preuß. Major von Funck (Berlin). Geistl. Juspeetor unv Pfarrer Horst (Eolmar), Schul- director Christoser de Zssakievic (Radaütz).. Karönin Äillani 'Frankfurt a. M.), Amtsvorsteher Hr st (Wüstegiersdorf). ,.Karouin von Knesedeck Duy?burg), Kreis

-Schnlinspeetor Skiarzyk (Samter), Bürgermeister Iahn (Wittenberge), Regierungs-Alsessor Sckrayoogel (Neu-Ulm), Amtsvorsteher. Jul.-Schur (Budwethen, Ostpreußen). Kaiserl. Kgl. Oberst Grund (Kos? manos, Böhmen )^Erimiualrichter Bnll. (Darmstadt). Kgl. Landrichter Storch. (Berlin), Kaiserl. Kgl. Gberbaurath Ritter v. Stäche (Graz) und viele Ansere mehr, zu beziehen, demn sich laut Broschüre ärztliche Aeußerungen über glänzende Erfolge von den.Hensn Doctor- n: Kgl Sauitatsrath Dr. med. Eohu inStettin. — Dr. med

. Auto« Cor^azza in Venedig. — Großherzoglicher Sezirksarzt Dr. med. H. Groß mann in Iöhlingen. — Dr. med. Arnheim in Mien. — Dr. med. K. Kegen in Kerlin. — Dr. med. Hoesch. Berlin, Poliklinik. — Kaiserl. Kgl. Kezirksarzt Dr. med. lKusbachin Vurkfeld Zc.-Mam) anschließen. Auf Grund solchen Materiales glaube ich es geradezu als Pflicht erachten zu müssen, den Weg der öffentlichen Publikation in jeder geeigneten Weise zu betreten, um so der leidenden Menschheit zu dienen. Um dem Leser sowohl

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 20.01.1923
Umfang: 8
. Das ist der englisch-französische Gegensatz in der Reparationsfrage. Ausdehnung des Gemeinde- u.Provinz- geletzes au? die aenen Provinze«. Mt kgl. Dekret Zl. 9 vom 11. Jänner 1S2L wurde das ital. Gemeinde- und Provinzgesetz, sowie das darauf bezügliche Reglement auf die neue» Provinzen ausgedehnt, sowie einige Abänderungen und Übergangsnormen erlassen. Das Dekret, das wir in den wichtigeren Stelle» im Wortlaut übersetzen, hat folgenden Inhalt: Das neue Gesetz. Art. 1. Zur Einführung gelangt a) das Ge meinde

- und Provinzgesetz, kgl. Dekrü vom 4. Febr. 1915, Zl. 148; ferner die Reichsverweser-Dekrete Zl. 129 vom 4. Jänner 1917, Zl. 156 (Art. 2) vom 13. Februar 1919; Zl. 504 vom 23. März 1919; die kgl. Dekrete Zl. 1825 vom 18. September 1919 und Zl. 1576 (Art. 2) vom 20. Oktober 1921; die kgl. Gesetzdekrete Zl. 1285 vom 8. September 1922 und Zl. 1654 vom 21. Dezember 1922. Alle diese De krete enthalten Nachtragsbestimmungen zum ein gangs angeführten Gesetz (Testo unico); b) das Reglement zwecks Durchführung

des Gesekes, appro biert mit kgl. Dekret vom 12. Februar 1911, Zl. 297, modifiziert mit den kgl. Dekreten vom 18. April 1920, Zl. 585 und 7. Zlpril 1921, Zl. 559. Art. 2. Zur erstmaligen Bildung der admini- strativen Abgrenzungen in den annektier ten Gebieten wird auf Art. 242, Abs. 1, des Gesetz^ (Testo unico) die Entscheidung dem Provinzialrat übertragen. (Es handelt sich da um die Festsetzung bezw. Änderung der Grenzen der Kreise (circondari), Bezirke (mandamenti) und Gemeinden. N. d. R.) Abänderungen

ist. Nach Art. 4 bleiben bis zur definitiven Wahl durch den P^ovinzrat die von dem provisorischen Landesausschuß erwählten Kommissionsmit glied e r im Amte. Wahlgesetz-Bestimmungen. Art. 5 besagt, daß einstweilig, bis zur Ausdeh nung des Testo unico des polit. Wahlgesetzes Dekret Zl. 1495 vom 2. ^pt. 1919), jene Stellen des Gemeindegesetzes, worin auf das polit. Wahlgesetz Bezug genommen wird, durch ent sprechende Stellen des kgl. Dekretes Zl. 1359 vom 25. Sept. 1921 zu ersetzen sind, und auf die entspre

chenden Artikel des politischen Wahlgesetzes für di5 neuen Provinzen (kgl. Dekret Zl. 1655 vom 18. Nov. 1920) Bezug zu nehmen ist. Laut Art. 6 werden in die Gemeinde- und Provinz-Wählerlisten eingetragen die neuen Staatsbürger, die diese Staatsbürgerschaft vollberechtigt besitzen, sowie jene Personen, die den Bedingungen des Art. 46, Abs. 2 und 3 des kgl^ De kretes Zl. 1359 vom 25. September 1921 entspre chen. Falls diese letzteren noch nicht Wähler sind, können sie nur über besonderes diesbezügliches

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Volksblatt
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Seite 8 von 8
Datum: 28.01.1888
Umfang: 8
. Hausfrauenzeitung', des „Wiener Handels- und Gewerbeberichtes' zc. zu Theil wurden, so bin ich ferner in der Lage, mich laut Kroschüre auf anerkennende Zuschriften hochrespectabelster Personen, wie Sr. Hoheit des Herzogs von Oldenburg (Schloß Erlaa), Sr. Grrellenz Geueral-Aeuteuant von Bonin (Dresden', Sr. ErreUeuz General-Lieutenant von Bredow (auf Rittergut Briefen). General major Freiherr von Krone (Darmstadt», Kgl. bayr. Regiments-Anditenr Strube (Frei burg i. Br.), Gräfin Seher Thohs <Hohenfriedeverg

), Geheimer Rath Mittner (Frankfurt a. M.), Amtsvorsteher und Kgl. preuß. Hauptmann von Kuneck (Weck auf Dars), Kgl. Ober- amtsrichter Vogt lspaichingen), Kaiserl. Kgl. Professor von Oberscheide (Krems), Kgl. preuß. Major vonFunck (Berlin), Geistl. Inspeetor uno Pfarrer Horst (Colmar), Schul- dirertor Christofer de Jssakievic (Radautz), Karoniu Billani (Frankfurt a. M.), Amtsvorsteher manös. Böhmen), Criminalrichter Brill (Darmstadt). Kgl. Landrichter Storch (Berlin). Kaiserl. Kgl. Gberbanrath Ritter

v. Stäche (Graz) und viele Andere mehr, zu beziehen, denen sich laut Broschüre ' > . ^ ärztliche Aeukerungen über glänzende Erfolge von den Herren Doctoren: Kgl. Sanitätsrath Dr. med. Eohn in Stettin. — Dr. med. Anton Corrazza in Venedig. — Großherzoglicher Kezirksarzt Dr. med. H. Groß mann in Iöhlingen. — Dr. med. Arnh«4m in Wien. — Dr. med. F. Regnt in Berlin. — Dr. med. Hoesch» Kerlin, Poliklinik. — Kaiserl. Kgl. Kezirksarzt Dr. med. Knsbachin Gurkfeld ?c. (Kram) anschließen. Auf Grund

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 17.05.1922
Umfang: 8
und Assentierung. 23. Die Tauglichkeitserklärung zum Militär dienst wird auf Grund der Artikel 48, 57, 58 und 60 des Gesetzestextes über die Rekrutenaushebung, Artikel 5 des kgl. Gesetzes vom 20. April 1920, Nr. '452, und der Verzeichnisse A und B der Gebrechen oder Krankheiten zur Enthebung vom Militärdienst oder Zuteilung zum Militärdienst mit sitzender Le bensweise abgegeben. 24. Es ist notwendig, zu bemerken, daß, während eine Zuteilung zum Militärdienst mit sitzender Le bensweise, bei Vorhandensein

eines Gebrechens oder 'Krankheit, nach Verzeichnis B der Gebrechen und Krankheiten nicht ohne vorherige Beobachtung u: einem Militärspital ausgesprochen werden kann, jene Beobachtung bei Zuweisung zum Militärdienst mit sitzender Lebensweise bei jenen nicht notwendig ist, welche schon bereits zurückgestellt wurden und den Bedingungen des Punktes a) des Artikels 5 - vom kgl. Dekret vom 20. April 1920, Nr. 452, ent sprechen. 25. Alle an Gebrechen oder Krankheiten der Augen oder Ohren Leidenden müssen

Untersuchungen hat diese An gabe am Rande jener Kolonne zu geschehen, welche die Entscheidung der Kommission enthalt und muß dann vom Vorsitzenden der Stellungskommission auch aus die letzte Seite der Legitimationskarte über tragen werden, nachdem die Kommission an den Standort des Aushebungsrates zurückgekehrt ist. 27. Die spezielle Aufmerksamkeit der fliegenden 'Stellungskommission und der Stellungsräte ist^auf 1)ie Verordnung zu lenken, die in § 43 der Belehrung für die Anwendung des kgl. Gesetzes

vor ihrer Stellungspflicht aufgenommenen und dann zum Besuche eines Unteroffizierskurses gesandten jungen Leute müssen die Assentierungsräte von der Assen- Uerung mit folgender Formel Kenntnis geben: „Assentiert im vorhinein auf seinen Wunsch von: Bezirke über Veranlassung dieses Assentie rungsrates, Datum..... als Unteroffiziersschüler.' 30. In Anwendung der Art. 8 und 9 des kgl. Gesetzdekretes vom 20. April 1920, Nr. 452, haben jene, welche sich in Familienverhältnissen befinden, die in diesem Artikel vorgesehen

ein Bruder un ter der früheren österreichischen Regierung die Zu teilung in die Ersatzreserve (als Familienernährer oder als Landmann) erfahren hat. 31. In Ausführung des Art. 9 des kgl. Gesetzes vom 20. April 1920, Nr. 452, gilt auch für jene das Recht auf Verkürzimg, deren Bruder im Militär dienst getötet oder verwundet und pensioniert wurde, auch wenn dieser Umstand im Dienst im österreich.- ungarischen Heere eingetreten ist. Der Totennach weis kann durch irgendein Dokument erbracht wer

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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 07.05.1924
Umfang: 8
Filialen der Bankinstitute, welche ihren Hauptsitz jenseits des Brenners haben, sind mit kgl. Dekret vom 1. September 1920, Nr. 1236, kundgemacht in der „Gazzetta ufficiale' vom 15. September 1S20, hinsichtlich der Zahlung ihrer Pas siven und der Eintreibung der Aktiven vollständig gleichgestellt worden den Filialen der Bankinstitute aus den alten Provinzen. Diese Gleichstellung ist an keinerlei Bedingung geknüpft worden. Dieses kgl. Dekret ist heute noch in Geltung und ist daher das Schatzministerium

Wohl nicht in der Lage, die ses k^l. Dekret zu ignorieren oder gar etwas gegen teiliges zu verfügen. Die kgl. italienische Regierung hat später lediglich verfügt, daß die im julischcn und tridentinischen Venezien sich befindlichen Filialen der auswärtigen Banken um die Weiterführung der Geschäfte bei ihr einkommen müssen und nachdem diese Filialen dieses Ansuchen zu stellen bisher un terlassen haben, ist nun eine Aufforderung seitens der kgl. ital. Regierung in diesem Sinne ergangen

- onlelhebelehnuttgsforderungen lediglich Akte der Liquidation, die weder das Schatzministerium Nock irgend eine andere Stelle verbieten kann. In Übereinstimmung mit dieser Auffassung be- Nndet sich das kgl. Tribunal in Bozen, das über die ^riegsanleihebelehnungsklagen die Verhandlungs termine anberaumt und über die eingebrachten Kla» gen verhandelt hat. Es tst daher Wohl zweifellos, daß die hiesigen Filialen der Bank f. T. u. V. die Eintreibung ihrer Aktiven nach wie vor durchführen Das Musikfest der Musikkapelle Zwölfmalgreien

Provinzen. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 98 bringt die Ausdehnung folgender Bestimmungen auf die neuen Provinzen: Gesetz vom 26. Juni 1887, Nr. 46^4 (Serie 3 a) über die Er> Weiterung der Pferdehaltung.— Kgl. Dekret vom 4. September 1919, Nummer 1819, tvelchcs die Durchführungsverordnung über die Haltung vorr Zuchthengsten von Seite Privater bestätigt. Ge setz oom 5. Juli 1908, Nr. 392. über die vorher gehende Genehmigung von Zuchtstieren. — Gesetz vom 6. Juli 1912, Nr. 882, welches Vorkehrungen

zum Schutze und zur Ertveiterung der viehwirt- schaftlichen Produktion brmgt. — Stellvertretendes Gesetzdekret vom 9. September 1917, Nr. 1596, wel ches den Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Juli 1912, der die Gebührenabgabe für jedes Stück Schlacht vieh festlegt, erweitert. Dieses Dekret wurde auf unsere Provinz bereits am 20. D-ezember 1920 aus- gebelmt. — Stellvertretendes Gesetzdekret vom 27. Llpnl 1919, Nr. 661, ivelches das Gesetz vom 6. Juli 1912 erweitert. — Kgl. Dekret vom 15. April 1920, Nr. 577

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Volksblatt
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Seite 8 von 8
Datum: 12.05.1888
Umfang: 8
auf anerkennende Zuschriften Hochrespectabelster Personen, wie Sr. Hoheit des- Herzogs von Oldenburg (Schloß Eclaa), Sr. Excellenz General-Lieutenant von Bonin (Dresden», Sr. Excellenz General-Lieutenant von Bredow (auf Rittergut Briefen), General major Freiherr von Krone (Darmstadt», Kgl. bayr. Regimeuts-Auditeur Strube (Frei burg i. Br.), Gräfin Seher Thohs <Hohenfriedeberg), Geheimer Rath Rittner (Frankfurt a. M.), Amtsvorsteher und Kgl. preuß. Hauptmau« vonKuneck (Wieck auf Dars), Kgl. Ober- amtsrichter

Vogt (Spaichingen), Kaiserl. Kgl. Professor von Oberscheide (Krems), Kgl. preuß. Major von Funck (Berlin), Geistl. Juspeetor und Pfarrer Horst (Colmar), Schul- direetor Christofer de Jffakievic (Radautz), Karouin Billani «Frankfurt a. M.), Amts Vorsteher Kr»st (WüstegierSdorf), Karonin von dem Knesebeck (Huysburg), Kreis-Schnlinfpeetor Sklarzyk (Samter), Kurgermeister Iahn (Wittenberge), Regieruugs-Alsestor Schrayoogel (Neu-Ulm), Amtsvorsteher Aul. Schur (Budwethen, Ostpreußen), Kaiserl. Kgl

. Oberst Gmnd (Kos- manos, Böhmen), Criminalrichter Brill (Darmstadt), Kgl. Landrichter Storch (Berlin) und viele Andere mehr, zu beziehen, denen sich ärztliche Aeußerungen über glänzende Erfolge von den Herren Doctoren: Kgl. Sanitätsrath Dr. med. Gohn in Stettin. — Dr. med. Auto« Corrazza in Venedig. — Großherzoglicher Bezirksarzt Dr. med. H. Groß- man« in Iöhlingen.— Dr. med. Arnheim in Wien. — Zr. med. L. Regen in Kcrlin. — Dr. med. Hoesch, Kerlin, Poliklinik. — Kaiserl. Kgl Kezirksarzt Dr. med

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Volksblatt
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Seite 6 von 12
Datum: 02.08.1893
Umfang: 12
von der vollständigen k. u. k. Regi mentsmusik Prinz Georg von Sachsen. 3 Vs Uhr Nachm.: Volks- und Kinderfest in Zellerburg. 8 Uhr Abends: Fest-Concert im Saale beim Eggerbräu unter freund licher Mitwirkung der Herren: Franz Nachbauer, kgl. bayr. Kammersänger, und Rudolf Fuchs, kgl. Hof schauspieler in München, des vollständigen Orchesters der k. u. k. Regimentsmusik Nr. 11 aus Innsbruck und der Kufsteiner Liedertafel. Montag, den 14. August: 10 Uhr Vormittags: Morgen-Concert im Aurachergarten, ausgeführt

von der k.ü.k.Regimentsmusik Nr. II. 2Uhr Nachm.: Eröff nung des Festschießens auf der k k. Kronprinz Rudolf Bezirks-Schießstätte in Kienberg-Klamm Ausflüge in die nächste Umgebung. Abends: Künstler-Concert im Saale beim Egger-Bräu unter freundlicher Mitwirkung der Damen: Fräulein Lili Dreßler, kgl. bayr. Kammer sängerin, Hanna Borchers, kgl. bayr. Hofopernsängerin; ferner der Herren: Franz Fischer, kgl. bayr. Hof- Kapellmeister, Eugen Gura, kgl. bayr. Kammersänger, Franz Nachbauer, kgl. bayr. Kammersänger, Gustav Siehr

, kgl. bayr. Kammersänger, sämmtliche aus München, des vollständigen Orchesters der k. u. k. Regimensmusik Nr. II aus Innsbruck und der Kufsteiner Liedertafel. Fest karten: Für einzelne Personen 2 fl., für Familien Q 3 Personen 4 fl . berechtigen zur Theil nahme an allen Festlichkeiten. Vermischtes. Welche österreichische« Vyu»«aste« habe« die meiste» Narxugselasse» ? Wir entnehmen über diese Frage einem Aussatze der „N. Fr. Presse' Folgendes: „Was die einzelnen in Rechnung gezogenen Schulen

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Seite 2 von 8
Datum: 31.10.1923
Umfang: 8
Seite 2 31. Oktober 1923 Art. 3. Als Grundlage und Krönung des Ele- mentar-Unterrichtes in allen seinen Graden gilt der Unterricht in der christlichen Lehre in der Form ihrer kath. Überlieferung. Der Religionsunterricht wird in den vom Stun denplan festgesetzten Stunden und Tagen von Klas senlehrern erteilt, die für dieses Amt geeignet sind und es übernehmen, oder von anderen Personen, de ren Eignung vom kgl. Studienprovisor nach An hörung des Schulrates anerkannt ist. Was die Eig nung

der Lehrpersonen oder anderer für den Reli gionsunterricht anlangt, wird sich der kgl. Studien provisor an das Gutachten der kompetenten kirch lichen Behörde halten. ^Vom Religionsunterricht in der Schule sind jene Kinder befreit, deren Eltern diesbezüglich selbst Sorge tragen zu wollen erklären. Art. 4. In allen Volksschulen des Königreichs wird der Unterricht in der Staatssprache erteilt. In jenen Gemeinden, wo der Gebrauch einer an. deren Sprache üblick ist, wird diese Sprache als Un terrichtsgegenstand

der Gehaltserhöhung notwen digen Zeit Perioden das Recht auf ein Jahr Abkür zung, falls die durch seinen Unterricht erzielten Er folge — nach der Ansicht des Inspektors — lobens wert sind. Art. 6. Falls es nicht möglich ist, den Unterricht in der zweiten Svrache dem Klassenlehrer oder einem anderen Lehrer der Schule, der Italienisch lehrt, zu übergeben, so wird der Unterricht in der zweiten Sprache geeigneten Lehrern übergeben, die über Vorschlag des Direktors und kgl. Schulinspektors mit Genehmigung des kgl

den Schulkalender und den Stundenplan mit Rücksicht auf die be sonderen Erfordernisse seines Schulgebietes und spe zieller Teile desselben. Er teilt dies mittels Ver ordnung den ihm unterstehenden Lehrern mit und benachrichtigt davon auch den kgl. Schulinspektor. Der kgl. Schulinspektor kann den Schulkalender und Stundenplan abändern, falls derselbe nicht minde stens 180 Schultage enthält, die in irgend einer Weise auf das Schuljahr verteilt sind, ebenso auch falls der Kalender ihm im Widerspruch

mit den Ar beitsbedürfnissen des Großteils der beteiligten Fa milien scheint. Falls im Laufe des Jahres unvorhergesehene An forderungen der Arbeit es als wünschenswert er scheinen lassen, daß Ferienzeiten zu Schulzweckcn verwendet werden, kann der Lehrer dies dem didak tischen Direktor vorschlagen, der es genehmigen kann. In solchen Fällen kann der kgl. Schulinspek tor von amtswegen die notwendigen Abänderungen des Schulkalenders verfügen. Lehrern, welche nicht mindestens 140 Tage mit vollständigem Stunden plane

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Seite 7 von 8
Datum: 20.12.1924
Umfang: 8
ist es gelungen, einen Mann aus Laatsch zu verhaften, der falsche 50 Lire-Banknoten bei sich trug. Er und ein Komplize sollen falsche !000 und 50 Lire-Noten in Umlauf gebracht haben. Dem zweiten Verdächtigen gelang es, über c:e Grenze in die Schweiz zu flüchten. Das vorkkriftsmäßige Wagenrad. Borschriften über die Mindestbreite der Radreifen. Punzierung nicht vorschriftsmäßiger Räder. Der Präfekturkommissär von Bozen findet in Gemäßheit der Bestimmungen des Art. 17 des kgl. Dekretes vom 31. Dezember 1S23

, Nr. 3043. sowie des kgl. Dekretes vom 4. August 1924, Nr. 1438, womit obiges Dekret hinsichtlich der Rundreifen aus Gründen der Einhaltung der öffentlichen Stra ßen abgeändert wird, über Erlaß der Provinzial- verwaltung in Trient vom 28. November 1924, Nr. 3841/2 kundzumachen wie folgt: Die Dimensionen der Räder^ aller Fuhrwerke deren Räder nicht mit Gummireifen oder sonstigem -schr elastischem Materials versehen sind, müssen in Gemäßheit der nachstehenden Normen nach dem Gesamtgewichte des belasteten

Wagens bemessen werden: 1. Für zweirädrige Wagen, Mindestbreite: cm. 4 bei Bruttogewicht von über 3 — 5 q. „ 5 „ „ .. ^ 7.5 „ 6 „ „ .. ,.u—10 „ „ 8 „ „ ' 1^ 1^ ' „ 10 „ „ „ „ 15 20 „ „ 12 „ „ » ,/ ^ ' 2. für Wagen mit 4 Rädern, Mmdeitbrnte: cm. 4 bei Bruttogewicht von über 5 — 7.5q. „ 6 „ „ 7.5—15 „ „ 8 „ „ „ <, 1^ ^ „ 10 „ „ „ 25 —40 Im Sinne des Art. 1 obzitierten kgl. Dekretes vom 4. August 1924 sind von dieser Vorschrift des Art. 17 des kgl. Dekretes vom 31. Dezember 1923 Nr. 3043

, die landwirtschaftlichen Fuhrwerke ans genommen, insoserne dieselben zum Transporte von Sachen bestimmt sind, die ausschließlich zum Be triebe der Landwirtschaft gehören und im Brutto gewichte 10 Meterzentner bei zweirädrigen und 15 Meterzentner bei vierrädrigen Wagen nicht überstei gen. Bei solchen Fuhrwerken muß die gemäß Abs. 1 des Art. 20 obigen kgl. Dekretes vorgeschriebene Erkennungstafel außer dem Vor- und Zunamen, der Firmabezeichnung und der Wolmsihgemeinde des Besitzers überdies noch die Bezeichnung „land

, zu Materialtransporten sür Rechnung drit ter verwendet werdeil. Die Räder solcher nicht landwirtschaftlicher Fuhrwerke mit Zugtieren, welche nach Inkrafttre ten des kgl. Dekretes vom 4. August 1924, Nr. 1438, noch mit Radreifen versehen sind, die nicht die ge mäß Art. 17 des kgl. Dekretes vom 31. Dezember 1923, Nr. 30-13, vorgeschriebene Dimensionen ha ben, können noch Wetter bis die Reisen verbraucht sind, jedoch nicht über den 31. Dez e m ber 1926 hinaus in Gebrauch bleiben. Diejenigen

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Volksblatt
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Seite 8 von 8
Datum: 24.11.1888
Umfang: 8
Jllustr. Hausfrauenzeitung', des „Wiener Handels« und Gewerbeberichtes' zc. zu Theil wurden, so bin ich ferner in der Lage, mich laut Broschüre auf anerkennende Zuschriften hochrespectabelster Personen, wie Sr. Hoheit des Herzogs von Oldenburg (Schloß Erlaa). Sr. Excellenz General-Lieutenant von Bonin (Dresden!, Sr. Greellenz General-Lieutenant von Bredow (auf Rittergut Briefen), Generalmajor Freiherr von Krone (Darmstadt), Kgl. bayr. Regiments-Anditenr Struve (Freiburg i. Br.), Gräfin Sehers Thobs

lHohenfriedeberg), Geheimer Rath Rittner (Frankfurt a. M.), Kaiserl. Kgl. Profestor von Oberfcheide (Krems), Kgl. prenfz. Major von Funck (Berlin), Geistl. Inspeetor und Pfarrer Horst (Colmar), Schnldireetor Christofer de Jffakievic (Radautz), Karonin Villani <Frankfurt a. M.), Amtsvorsteher Kr> st (Wüstrgiersdorf). Karonin von dem Knefebeck (Huysburg), Kreis-Schnl- inspertorSklarzyk (Samter), Surgerineister Iahn (Wittenbcrgs), Regiern,tgs-Assessor Schrayoogel (Neu-Ulm), Amtovorsteher Jul. Schur (Budwethen

, Ostpreußen), Ka,sert. Kgl. Oberst Grund (Kosmanos, Böhmen), Criminalrichter Brill (Darmstadt), Kgl. Landrichter Storch (Berlin) und viele Andere mehr, zu beziehen, denen sich ärztliche Aeußerungen über glänzende Erfolge von den Herren Doctoren: Kgl. Sanitätsrath Dr. med. Cohn in Stettin. — Dr. med. Anton Corrazza in Venedig. -- Groß herzoglicher Kezirksarzt Dr. med. H. Großmann in Iöhlingen. — Dr. med. Arnheim in Wien. — Dr. med. K. Regen in «erlin. — Dr. med. Hoesch» Kerlin, Poliklinlk. — Kaiserl. Kgl

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 10.10.1925
Umfang: 8
^nw^ ^ : MmMpreWIlMS. ^ - r o n ä: 2W) HWölitÄ .Tö^olhigo o: Äörnatsch^ ! ^ VWH-ö'l-'zptMi H^WtK. PttnAch^^u Lire > l '' SH. '-S90' HehMter^ TerolöW.M L. 105,^ 150 - -H6KWWr-'WätschriMlig'1. V i l l äLagä r-i n a: '500 q Verpätsch 65 -' - srcMW Kel^el^CaMaiio^MHisteü)^. M e z o ld m b a r b o: 1500, HektdUter^ Teröldlao />-'''zu' L. 125-^M ^ N o m i: 4Z0 Hektoliter Marzettiino, Ndgravä Hu L. 125—135 ab Weinberg. ^ u ) . Volkswirtsthaft. ^ w. Konkurseröffnung !Das kgl. Tribunal für Zivil-und Strafsachen in-Bozen

, hat über das Ver-- mögen, dch^ MchusdnerK. Gottfrieb T h a 5e r^ Wein- händk'r in Bozens das Kon5ürK^rsahreN -eröfftzet. Klin ^ MMr^mmissär ^ wurdet Eav.. Dr.. Kota ^ beim kgl. Tribitüal ÄoZÄ,' zum: Masseoerwalter 'Uovo1käöi'W//^kar^HnehD^-Lpchnex' in;Bözen bestellt. Erste Mäubige^rsammlüng ' beim! . kal. Tribunal in Bozen am 21. Oktober 1925, nachm. 3 Uhr. Prüfungstagsatzung''bei. den: genannten Gerichte am 9/Dezember 1925, Nachm. 3 Uhr. Die Gläubiges haben ihre Forderungen bei demselben Gerichte

As 26.- November 1925 anzumelden. An meldungen .in doppelter Ausfertigung mit je 6 L. Stempel. ' ^ - w. Konkurseröffnung.- Das kgl. Tribunal für Zivil- und. Strafsachen: in' Bchen ' hat > > über' das; Ngchlaßvermögen des. Wilhelm K i n ige r, Sen ner in W e lsber g, -das Konkursverfahren^ eröff net. ^ Zum .Konkurskommissär wurde der - Gerichts-: Vorsteher der kgl. Prätur in Welsberg, zum Masse verwalter Notar Dr. Leo Seeger in Welsberg be stellt. Ersw Gläubigerversanunlung bei der kgl. Prätur Welsberg

am 16. Oktober 1925, vormit tags 9 Uhr. Prüfungstagsatzung bei dem genann ten Gerichte am 27. November 1925^ vorm. 9 Uhr. Die Gläubiger -haben, ihre Forderungen bei dem selben Gerichte bis 13. November 1925 anzumelden. Anmeldungen in doppelter Ausfertigung mit je 6 Lire StemPÄ. ^ ^ ^ - w.^ Koukursaufhebung. Der ' mit Beschluß des kgl. Tribunals für Zivil- und Strafsachen in Bo zen am 27. Februar 1925 über das Vermögen des Anton -Stampfer' in Marling eröffnete Konkurs wurde nach Verteilung des Massevernw

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 17.11.1923
Umfang: 8
. lebend. Iungochsen 3600—4600 Lire per Paar, Schafe bis L. 3.50 per Kgr. lebend. Schweine Ferkeln bis 5 Wochen alt 70—95 Lire per Stück, bis 8 Wochen alte 110—140 L. per St. Fresser 200 bis 400 Lire per Stück. Einzahlung üer ersten Aweimonats- rate öer Weinsteuer. Das neue kgl. Dekret vom 12. Juli Nr. 1510 hat den Einhebungsmodus der Weinsteuer neu geregelt. An Stelle der Einhebung bei jedem einzelnen Verkauf wie früher sind die Steuer beträge von den Großproduzenten und Groß händlern

L. 1.— flbanöerungen zur Gebäuöesteuer Kgl. Dekret Nr. 2Z17 vom 15. Oktober 1SZS <Eazz. Usf. Nr. SK4). Art. 1. Der Art. 7 des Anhanges L zum kgl. Dekret Nr. 148 vom 11. Jänner 1923 wird wie folgt abgeändert: Für das Jahr 1924 und in der Folgezeit, so lange in den annektierten Gebieten die (im Art. 3 des Zitierten Dekretes Nr. 148. Anh. L) vor gesehene allgemeine Revision nicht zur Durch führung gelangt, ist das der Gebäudesteuer un» terliegende Erträgnis gleich jenem von 1920, wie es in den Bemessungstabellen

der Haus- zinssteuer pro 1921—22 aufscheint, beKv. pro» 1921, . wenn die Bemessung jährlich erfolgte. Ueber dieses Erträgnis hinaus werden die im Art. 3 des Gesetzes Nr. 2136 vom 26. August 1865 angeführten Abzüge gewährt. Falls das Erträgnis (wie im vorigen Absatz besprochen) unbekannt wäre oder wenn es sich' um Gebäudeteile handelt, die der Hausklassen- steuer unterliegen, werden die Bestimmungen der Art. 8 und 9 des kgl. Dekretes Nr. 143 1923 angewendet. Falls das 1920er Erträgnis

Termin kann der Steuer agent die amtlichen Erklärungen (Kgl. Dekret 148 1923. Art. 12) abgÄien. Art. 3. Der Art. 1 des kgl. Dekretes Nr. 155.? vom 15. Juli 1923 ist aufgehoben. ver Prozeß gegen Sie Salurner in R»»ereto. Wir haben seinerzeit über den in Roverew abgeführten Prozeß gegen 36 Salurner und einen Einwohner aus Kurtinig lvegen der Vor- fälle am Faschings-Dienstag des Jahres 1922 ausführlich berichtet. Seinerzeit wurden 6 An geklagte gänzlich, mehrere Angeklagte von ein zelnen Anklagepunkten

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 14.03.1923
Umfang: 8
mandant >des Flugwesens beim Kriegsministe rium beschlossen. Der frühere Oberinspektor der Verwaltung des Flugwesens, Fenoaltea wird vor ein Disziplinargericht gestellt und ihm bis Zur Entscheidung Grad und Gehalt gestri chen. Hernach berichtete Ministerpräsident Mussolini als Oberkommissär für das Flugwesen über die Notwendigkeit der Konsti tuierung der kgl. Luftschiffahrt und die Direk tiven, nach denen sich die neue Organisation rich tet. Der moderne Krieg habe gezeigt, daß das Flugwesen

ist laut Art. 1 geregelt durch die Bestimmungen des kgl. Dekretes Nr. 163L vom 2. September 1919, des kgl. Dekretes Nn 1188 vom 18. August 1920, sowie den Abänderungen durch das Gesetz Nr. 145 vom 27. Februar 1S21 und kgl. Dekret Nr. 1131 vom 20. August 192t. Außerdem sind auch ausgedehnt die Durchführungs bestimmungen, die in den kgl. Dekreten Nr. V7S vom 17. Juli 1921 und Nr. 764 vom 1. Juni 1V2S enthalten sind. Art. 2 bestimmt: In den fünf der Veröffent lichung folgenden Tagen

, die an der Übertretung mit schuldig sind und entheben keinesfalls von der Ent richtung des Steuerbetrages selbst. Die Liquidierung der Taxe. Die effektiv der Steuerverpflichtung unterliegen den Weinquantitäten jeder einzelnen Firma wecken auf Grund der Kontrolle durch die Agenten deL Techn. Finanzamtes oder der kgl. Finanzwache fest gestellt. Die Steuerlasten jedes Produzente» werden in einem Verzeichnis zusammengestellt, daK durch 15 Tage an der Gemeindetafel öffentlich aus zustellen ist. Für die Großhändler

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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 18.10.1924
Umfang: 8
, wenn früher der Gemeinderat aufgelöst wurde; danach nämlich erscheint der mit kgl. Dekrete er nannte außerordentliche Kommssär. Tatsächlich je doch wurden auch Präfekturskommissäre an Stelle der außerordentlichen Kommissäre ernannt und Präfekturskommissäre zur Leitung von Gemeinden nach Ablauf der gesetzliche n Frist (von drei, ausdehnbar bis zu sechs Monaten) der Amts zeit des außerordentlichen Kommissärs bestimmt. Hinsichtlich der Machtbefugnisse ordnet der Arti kel 127

, der Präfekturskommissär. Und diese Anoma lie erfuhr ihre Bestätigung auch durch die Autorität der Gerichte. Em Urteil des Oberlandesgerichtes von Trani besagt, daß' der Präfekturskommissär im Ge gensatze zum kgl. Kommissär ein Delegierter des Prä fekten in der Ausübung von dessen Vollmachten ^md Befugnissen auf Grund der Gemeinde- und Provin- zialgesetzgebung sei; seine Amtshandlungen seien daher ebenso wie die nicht der Kontrolle unterwor fenen des Präfekten nicht kontrollierbar, sondern benötigen

nur die Genehmigung des Präfekten, ohne tvelche sie unwirksam seien. Während der mit kgl. De kret ernannte außerordentliche Kommissär der Pro« vinzialverwaltung untersteht, trifft dies also beim Präfekturskommissärs nicht zu! Die Folge dieses Grundsatzes war, daß — ent gegen anderen gerichtlichen Entscheidungen, die ei nige Zeit sich für die Beschränkung der Befugnisse der Präsekturskommissäre mit Rücksicht auf deren bloß zeitliche Wirksamkeit und die Ausnahmsstel- .lung ausgesprochen haben — der Präfekturskom

missär, wie auch der Staatsrat und schließlich der Kassionshof in Rom annahmen, alle Machtbefug nisse des Gemeinderates besitzt und seine Dringlich» keitsmaßnahmen nicht der nachträglichen Genehmi gung durch den neuen Gemeinderat (wie es beim kgl. Kommissär zutrifft) bedürfen, ja daß er, was .dem kgl. Kommissär absolut untersagt war, sogar .das Budget über ein Jahr hinaus festlegen konnte. Die einzige Beschränkung, welche die Ju risprudenz für den Präfekturskommissär gelten ließ, betraf

den bezüglichen Gemeinderäten bei der ersten Sitzung derselben zur Kenntnis zu bringen. Die kgl. Regierung ist berechtigt, den Kommis sären und den Kommissionen, welche mit der außer ordentlichen Verwaltung von Gemeinden oder Pro vinzen beauftragt sind, die Machtbefugnisse der be züglichen Gemeinderäte und Räte der Körperschaften zu übertragen. Diese Machtbefugnisse stehen den Kommissären und Kommissionen im Falle einer ein zwei tes Mal innerhalb zwei Jahren erfolgten Auf lösung des Gemeinderates (resp

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 21.10.1922
Umfang: 8
das Ausgleichsverfahren eröff net. Zum Ausgleichskommissär wird Oberlandes gerichtsrat Hugo Freiherr von Ricca b o n a des kgl.' Tribunals Bozen, zum Ausgleichsverwalter Dr. Rudolf Schlesinger, Advokat in Bozen, be stellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre For derungen bis 20. Dezember 1922 beim kgl. Tribu nale Bozen anzumelden. Die Ausgleichstagsatzung, wird beim kgl. Tribunale Bozen, Schwurgerichtssaal, ebenerdig rückwärts, für den Montag, 8. Jänner 1923, vormittags 9 Uhr, und die folgenden Tage anberaumt

, weil sich die Regierung mit Rücksicht auf die letzte poli tische Entwicklung zu einer Entscheidung im gegenwärtigen Augenblicke nicht entschließen konnte. Da unter solchen Umständen derzeit nicht vorausgesehen werden kann, wann die Entscheidung von Seiten der Regierung fallen wird und es im Interesse der Einleger und Gläubiger der Bank liegt, den derzeitigen Ex- lex-Zustand möglichst bald zu beendigen, sah sich die Bankleitung genötigt, gestern beim kgl. Tribunal in Bozen um die Einleitung des Aus gleichsverfahrens

Behörde erster Instanz, beziehungsweise der kgl. Quästur in Trient einzusenden haben- Wer bereits im Besitze des Personalbüchels ist, hat Lire 30.05 einzusenden. Für das Gesuch um eine Lizenz oder die Erneuerung derselben ist ein Stempel von einer Lira notwendig und dem Gesuche selbst ist der Empfangschein der betreffenden Postanweisung beizuschließen. Die staatliche Taxe von 30 Lire ist alle Jahre AU zahlen. Was die Lizenzen zum Tragen eines Gewehres betrifft, welche auf Formulprien alten Regimes

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Seite 3 von 8
Datum: 22.05.1889
Umfang: 8
-i.^-^ eS? regnet—ein ! trauriger Leicheuzug das kgl. Lustschloß Hohenschwangaü: ^ der Leichenwagen Ihrer Majestät der edlen Königin-Mütter Maria von Bayern, bedeckt mit Kränzen, umgeben von den l Hoschargen in üblicher Gala, von Lakaien, die brennende Fackeln trugen/ gefolgt von den Hofdamen in tiefstet Trauer, an ihrer Spitze I. kgl. Höh. Prinzessin Therese>: Tochter Sr. kgl. Höh. des Prinzregenten. ! Eine lange Reihenfolge verschiedener (Dienst- und Privat-) Wägen folgte dem Leichenwagen I. Maj. der Königin

, - deren Jnfaffen die Spitzen der Behörden von der Stadt Füffen, ! Geistlichkeit mnd - Magistrat! von Stadt und Land und Umgebung waren. DaS Volk und die Schul jugend:; von Waltenhofenu ging zu. Fuß .von Hohen- schwangau nach Füssen zum Bahnhof, von wo ein/ Utrazug die kgl^' Leiche nach München, führte. Aus Tirol, nämlich vom Markte 7Reutte erschienen die Herren - Dekan, BezirkshauptmaM und Bürgermeister i-w- -s.--M->5voa ^Wingent^ .s der.Herr^Pfarrer als ge-- wesener -Beichtvater Ihrer . Majestät

. Wie. verlassen steht jetzt das kgl.. Schloß.. LLv transit ßloris. muuäi! ! ' - Chronik. ^ ' Allerhöchste Spende. Unser Kaiser hat zum Bau des Domes in Linz einen Beitrag von 3000 fl.! zu bewilligen geruht.. .: Amtliches. - Das Militärverordnungsblatt meldet: Der.Kaiser .ernannte den mit der Leitung der aller höchsten Militärkanzlei betrauten Generalmajor BolfraS v. Ah nenburg zum Generaladjutanten und Vorstand der Militärkanzlei. Ei« leuchtendes Vorbild einer katholi- schen Fnrstin war Ihre Majestät

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Seite 6 von 8
Datum: 11.07.1923
Umfang: 8
. . Für Optanten. Mit kgl. Dekret Nr. 1283 vom 29. April wurden die Präfekten ermächtigt, bis 3. September 1923 Gesuche um Optionen und Ansuchen um die italienische Staatsbürgerschaft (auf Grund der Bestimmungen des Friedensvertrages bezw. des Art. 8 des kgl. Dekretes Nr. 1890 vom 30. Dezember 1920 und Art. 2 des kgl. Gesetzdekretes Nr. 43 vom 29. Jänner 1922) von solchen Personen entgegenzu nehmen, die an der rechtzeitigen Einbringmlg-der Gesuche durch höhere Gewalt oder irgendeine Ur sache

, die von ihrem Willen nicht abhängig ist, ge hindert waren. Dieselbe Ermächtigung ist dem In nenministerium zugestanden hinsichtlich der Options erklärungen nach Art. 11 des Präsidialdekretes vom 1. Februar 1922. Der Jahresbericht des kgl. Reform-Gymnasium- Lyzeums in Bozen über das abgelaufene Schuljahr 1922/23 ist nunmehr erschienen. Die Anstalt, die von Herrn Direktor Dr. Alois Lechthaler geleitet wird, verfügt insgesamt über 16 Lehrkräfte. Die Zahl der Schüler betrug am Ende des Schuljahres 148 Knaben

- und Zollspesen als Hinder nis für den Absatz italienischer Weine nach der S^veiz. Die „N. Wein-Zeitg.' schreibt: Jtal. Weine zahlen sür Transport und Zoll allein etwa 38 Centimes. Somit erscheint eine erfolg reiche Konkurrenzierung der Schweizer Weine, die kaum 40 bis 50 Centimes per Liter erzie len, ausgeschlossen. Schulschluß und Schulbeginn an der Lehrerin- nendildungsanstalt Brixen. Im Beisein des kgl. Prüfungskommissärs, Prof. Dr. Giacomo Braun, fand am 25. Juni die Schlußklassifikation statt

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