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Volksblatt
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Seite 11 von 12
Datum: 19.01.1907
Umfang: 12
der Beweis erbracht wird. Ich will es Ihnen be weisen — hören Sie mich an! In den Flug schriften der „Freien Schule' wird immer und immer wieder die Absicht ausgesprochen: die Schulen „d em Einflüsse des Konfessionalismus zu ent reißen'; der Verein „Freie Schule' will „Muster schulen schaffen, die frei sind von jeder konfessionellen Tendenz'. In Kottingbrunn tat Professor Süß aus Baden am 5. September 1906 den Ausspruch: „Die Konfessionen veruneinigen die Bevölkerung; darum

wollen wir die konfessionellen Gegensätze durch interkonfessionellen Unterricht aus gleichen.' Das ist also klar und sicher: die „Freie Schule' will von einer Konfession absolut nichts wissen. Machen wir uns den Sinn dieses viel gebrauchten und selten verstandenen Wortes klar: das lateinische Wort Konfession heißt so viel als Bekenntnis, Reli gionsbekenntnis; wenn Nun der Berein „Freie Schule' die Schule „dem Einfluß des Konfessiona lismus entreißen will' so kann das nur bedeuten: Er will' die Schule vom Einfluß

eines jeden be stimmten Religionsbekenntnisses frei haben. Was ist aber das für eine Religion, die kein bestimmtes Religionsbekenntnis hat, die mit andern Worten keinen bestimmten, sicheren, unumstößlichen Lehrsatz annimmt? Das ist, mit Verlaub, keine Religion! Oder ist es nicht so? Wenn ich z. B. sage: „ich glaube an Gott, den allmächtigen Vater, Schöpfer Himmels und der Erde', so habe ich schon eine Konfession, ein Bekenntnis ausgesprochen; das wird aber in der „Freien Schule' nicht geduldet; in der Flugschrift

„Was will der Verein ,Freie Schuld' ? beschwert sich darum der Verfasser gewaltig darüber, daß in Osterreich ein Schulbuch approbiert, ge nehmigt wurde (Grundriß der Naturlehre), worin Gott als der Schöpfer der Erde bezeichnet wird! Also diese Wahrheit darf in einem Schulbuch der „Freien Schule' nicht ausgesprochen werden — es ist zu konfessionell, zu klerikal! Wenn ich weiter sage: „ich glaube an Jesum Christum, den eingebornen Sohn Gottes, unsern Herrn — so habe ich eben wieder eine Konfession, ein Bekenntnis

abgelegt! Das will aber die „Freie Schule' nicht dulden, denn es wäre konfessionell — also weg aus den Herzen der katholischen Kinder in der „Freien Schule' mit dem trostvollen Be kenntnis an das liebe, gütige Gotteskind. Das katholische Kind darf in der „Freien Schule' den Glaubensartikel -uicht hören: „Ich glaube an den heiligen Geist, eine heilige, katholische Kirche', denn das wäre wieder der Ausdruck einer Konfession, und die „Freie Schule' will ja die „Schule dem Einfluß des Konfessionalismus

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Volksblatt
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Seite 10 von 12
Datum: 19.01.1907
Umfang: 12
Die religiösen Übungen gehören also in die Schule wie der Religionsunterricht, und die Schul behörde hat ihre Durchführung mit genau derselben Pflichttreue zu überwachen wie alle anderen Schul vorschriften. Was meint die „Freie Schule' wiederum zu diesen klaren Gesetzesbestimmungen? Ich glaube, es gefällt ihr immer weniger. Wie verhält sich theoretisch und praktisch die „Freie Schule' zu den Grundsätzen des Neichs- volksschulgesetzeS? Nehmen wir ihre Statuten in die Hand, so belehrt uns sofort

der Eingang, der Verein „Freie Schule' strebe als Ideal eine Schule an, in der die Kinder frei von jeder konfes sionellen Tendenz herangebildet werden. Wie stimmt das mit dem Gesetze zusammen? Und weiters? Der Obmann des Vereines „Freie Schule', Hof rat Baron Hock, der merkwürdiger Weise Mitglied des k. k. Verwaltungsgerichtshofes ist, erklärte im Herbste 1905 in seiner Programmrede, die „Freie Schule' bekämpfe das Schulgebet, die religiösen Übungen, den Empfang der Sakramente. Das be stehende Schulgesetz

uenut aber die religiösen Übun gen ausdrücklich als Zubehör des Religionsunterrichtes. Der Angriff auf das Schulgebet begann in Linz. Das katholische Schulgebet wurde dort abgeschafft, allerdings stellte es der Landesschnlrat wieder her. In Maria Scharten sendete ein Pastor, der knapp neben der protestantischen Schule wohnte, seine Tochter in die, eine Viertelstunde entfernte, öffentliche Schule, um damit die Abschaffung des „Vater unser' und des „Ave Maria' durchzusetzen. In Wels

hat der OrtSschulrat den Kindern strengstens verboten, das Kreuzzeichen zu machen, das Vater unser und Ave Maria zu beten. Alle diese Beschlüsse sind Verletzungen des be stehenden Schulgesetzes, der Verein „Freie Schule' ist bei seiner Betätigung als Verteidiger des Volks- schulgesetzes, der er gerne sein möchte, sehr aus seiner Nolle gefallen. Insbesondere befindet er sich mit seinem Kampfe gegen die religiösen Übungen im striktesten Gegensatze zu den Verordnungen der größtenteils liberalen Unterrichtsminister

der Schuljugend anheimgestellt werden könne, ob sie an den reli giösen Uebungen teilnehmen oder nicht. Der Minister warnte weiters schon damals vor der Berufung auf den Artikel 14 des Staatsgrundgesetzes, auf den sich auch heute die Mitglieder der „Freien Schule' mit Vorliebe berufen, weil nach demselben niemand zu einer kirchlichen Handlung oder zur Teilnahme an einer kirchlichen Feierlichkeit gezwungen werden könne. Dieser Artikel besteht tatsächlich, allein er hat noch einen kleinen, aber außerordentlich

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Volksblatt
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Seite 12 von 12
Datum: 19.01.1907
Umfang: 12
lung des Vereines „Freie Schule' zu Wien am 4. Dezember 1905 sprach der sehr bekanntgewordene Abgeordnete Karl Hermann Wolf unter lebhaftem Beifall der Herren und Damen der „Freien Schule' die Worte: „Wir hassen förmlich mit glühen der Seele den Geist (Roms) und würden uns gegen ihn, wenn es darauf ankommen sollte, mit Tod und Teufel zum vernichtenden Kampf verbinden.' Wenn darum die Vorkämpfer der „Freien Schule' die Versicherung geben — wie das am 11. Dezember 1906 hier an dieser Stelle

geschehen ist — „daß die „Freie Schule' dem Geiste wahrer, echter Religiosität in keiner Weise entgegentritt', daß sie „die religiöse Überzeugung jedermanns achtet' — so muß ich offen gestehen: diese Herren wissen entweder nicht, was sie reden, oder sie wollen die wahren Pläne und Absichten der „Freien Schule' mit ein paar frommen Redensarten verhüllen, um Unvorsichtige und Leichtgläubige zu täuschen! Habe ich recht oder nicht? Soll ich es glauben, daß der Verein „Freie Schule' auch eine religiöse

Erziehung wolle, weun ich unter den Führern dieses Vereines ausgesprochen ungläubige Männer, Freimaurer und Sozialdemokraten-Häuptlinge erblicke? Soll ich so leichtgläubig sein, uud mir einreden lassen, der Verein „Freie Schule' trete „dem Geist wahrer, echter Religiosität in keiner Weise entgegen', wenn dieser Verein das schönste Gebet, das zuerst vou gött lichen Lippen uud aus göttlichem Herzen gesprochen worden ist, das Vater uuser, uicht mehr vou deu Lippen unschuldiger Kinder erklingen lassen

will?! Wenn er den Gruß des Engels an die Mutter unseres Herrn aus Kindermund nicht mehr anzuhören ver mag? Weun dieser Verein erwirken möchte, daß die Kinder das Zeichen der Erlösung, das heilige Kreuz, uicht mehr auf ihre Stirne schreiben sollten?! Schon 1905, bald nach seinem Entstehen, hat der Verein „Freie Schule' unaufgefordert eine Auf forderung an Eltern und Vormünder herausgegeben und überallhin verbreitet, die Kinder von den reli giösen Übungen fern zu halten; ja er hat den Eltern selbst Anweisungen gegeben

, wie sie es anstellen müßten, dieses Ziel — trotz der entgegenstehenden staatlichen Vorschriften — zu erreichen. Wie?! Der trenefte, weil göttliche Kinderfreund, ruft aus den Tabernakeln: „Lasset die Kindlein zu mir kom men und wehret es ihnen nicht, denn ihrer ist das Himmelreich', — und die Männer der „Freien Schule' machen sich mit einer fast orientalischen Aufdringlichkeit an die katholischen Eltern heran, sie möchten ihre Kinder nicht.zur Messe und Kom munion senden — und dann soll ich glauben

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Volksblatt
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Seite 9 von 12
Datum: 19.01.1907
Umfang: 12
der katholischen Kirche wider diese einen Vorstoß machen, dann pflegen sie sich mit Vorliebe als die Schirmer und Schützer der Menschenrechte, als die Pfeiler und Stützen der staatlichen Ordnung und als die Schutzmauern der Gesetze aufzuspielen; die Kirche aber als jene Macht hinzustellen, die die Menschheit knechtet, die staat liche Ordnung stört und die bestehenden Gesetze mit Ränken und Schlichet: zu umgehen trachtet. Als die „Freie Schule', d. h. die hinter diesem Vereine stehenden vereinigten Freimaurer

, Juden und die mit ihnen verbündeten Sozialdemokraten und Radikalen jeder Richtung vor anderthalb Jahren ihren Kampf zur Entchristlichung der Schulen be gannen, da verfaßten sie eine Flugschrift, die den Titel „Freie Schule' führt uud zu taufenden und abertausenden von Exemplaren in ganz Osterreich verbreitet wurde, uud in dieser Flugschrift heißt es: „Der Verein freie Schule wird der Verteidiger des bestehenden Schulrechtes und der Ankläger sein, der jeden klerikalen Uebergriff vor das Forum

, meine Herren von der „Freien Schule', Sie berufen sich auf die Schulgesetze, als deren treueste Behüter Sie sich geberden! Ich bin ein verstanden, sehen wir uns einmal die gesetzlichen Bestimmungen über Schule und Religion etwas näher an! Versetzen wir uns zurück in jene denk würdige Zeit der schweren konfessionellen Kämpfe am Ende der sechziger Jahre des verflossenen Jahr hunderts, in jene Parlamentssitzungen der Jahre 1867 bis 1869, in denen die berühmten Tiroler Abgeordneten Greuter, Giovanelli

und Or. Jäger mit flammenden Worten eintraten für die unver letzlichen Rechte der Kirche in Familie und Schule. In dieser Zeit, wo Herrscher und Volk unter dem Drucke einer trüben Lage standen, kamen unsere heutigen Schulgesetze zustande. In Abwesenheit der slawischen Abgeordneten wurden die Gesetze iu sehr schwach besuchter Versammlung angenommen. Wenn die Herren der „Freien Schule' nun die steno graphischen Protokolle jener Reden lesen, die da mals zu diesen Gesetzen gehalten worden

sind, und zwar von liberaler Seite, dann, glaube ich, würden sie wenig zufrieden sein mit den Vätern der Schul gesetze, aus denen sie die Vertreibung der Religion aus der Schule ableiten wollen. Denn, wenn auch die Redner der liberalen Parteien ihre Überzeugung äußern, daß die Aufsicht und Leitung der Schule dem Staate zustehe, so betonen sie doch alle und zum Teile in ganz unzweifelhafter Weise, daß die Grundlage der Erziehung die Religion sein müsse. Der liberale Krainer Abgeordnete Or. Klun sagte bei der Verhandlung

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Volksblatt
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Seite 10 von 12
Datum: 13.11.1878
Umfang: 12
Konfessionslosigkeit aufgebaut sei, denn man führe ja die Kinder in die Kirche, in die Messe, zur Beicht und Kommunion. Die GefetzeS- paragraphe zeigen, daß die Schule auf dem Prinzip der Konfessions losigkeit beruhe. Die Paragraph? gehen, nämlich dahin, daß alles Konfessionelle aus der Schule beseitigt werden soll und zu beseitigen sei, wie es auch wirklich bereits geschehen ist. Die Regierung hat deßwegen nicht Anstand genommen, wiederholt zu erklären, daß sie es anerkenne, daß die Schule

aus dem Prinzipe der Konfessionslosig keit aufgebaut sei.. FernerS behaupte Prof. Wildauer, daß der Satz im Berichte des SchulconW's „die Schulgesetzgebung beruhe auf dem Prinzipe der Alleinberechtigung des Staates auf dem Gebiete der Schule' nicht wahr sei. „Aber, meine Herren, ich frage Sie, wenn § 1 im Gesetze vom Jahre 1863 ausdrücklich sagt : „Die oberste Aufsicht und Lei tung der Schule hat der Staat,' so ist damit deutlich ausgesprochen, daß Herr über die Schule der Staat ist; damit ist aber das Recht

der Eltem und das Recht der Kirche ausgeschlossen. Ich leugne nicht, daß in dem erwähnten Staatsgesetze der Kirche und den Eltern, respektive den Gemeinden, auch ein Einfluß noch gestattet ist. Aber, meine Herren, das ist zu wenig; die Kirche hat auf die Schule ein Recht, ein Recht haben auch die Eltern und zwar ein größeres als der Staat. Das erste Recht haben doch offenbar die Eltern; in ihre Hände hat der Schöpfer die Kinder zunächst gelegt, aus den Händen der Eltern empfängt die Kirche die Kinder

, sie macht sie durch die Taufe zu ihren Kindern und dann kommt erst, der Staat. (Bravo rechts.) Ich leugne nicht, daß der Staat ein Recht hat auf die Schule, aber das erste Recht haben die Eltern, dann die Kirche und dann erst der Staat. Ich konnte nur staunen, wie Herr Dr. Wildauer leugnen konnte, daß in der neuen Schulgesetzgebung der Staat der alleinige Herr und daß es unbegründet sei, was wir aussprechen, die Gesetzgebung beruhe auf dem Prinzipe der Alleinberechtigung des Staates, auf dem Gebiete

der Schule. Der Herr Dr. Wildauer hat weiter erklärt, der Hauptschade in Bezug auf die Schule liege darin, daß in Tirol die Gesetze theils nicht durchgeführt seien,', theils Gesetze über Schulaufsicht und die Rechtsverhältnisse der Lehrer gar nicht bestehen. Es ist wahr, aus diesen Umständen haben sich vielfache Uebelstände ergeben. Aber daß. darin gerade ein Hauptschaden liegen soll, das kann ich nicht zugeben: im Gegentheile, bei uns in Tirol sind die Schulverhältnisse gerade deswegen

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Volksblatt
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Seite 9 von 10
Datum: 02.06.1897
Umfang: 10
Aweite Bettage zum „Tiroler Bolksblatt' Nr. 44, vom Mittwoch, 2. Juni 18S7. Freie deutsche Schule. So benennt sich das jüngste Kind der österreichischen Zeitungsliteratur, welches in Wien am „15. Maien 201V n. N. (Mai 1897)' das Licht der Welt erblickte. Diese Zeitschrift, welche monatlich zweimal zu erscheinen gedenkt, will sein ein „politisches Schul- und volksthümliches Erziehungs- und Unterrichtsblatt'. Sehen wir uns dieses neueste Erzeugnis näher an. Eine freie Schule. Man möchte glauben

, dass unsere Schule seit dem Inkrafttreten des Reichs-Volksschul-Gesetzes srei genug wäre. Doch dem meint das Blatt, sei nicht so. Es musste zwar infolge dieses Gesetzes „ein gegen früher, also gegen die pfäffische Concordatsschule freiere Schule geschaffen werden, also freier, im Vergleiche zu den abgethanen Zuständen, noch immer nicht srei'. (Der eigentliche Satzbau steht im Original.) Die Liberalen haben zwar etwas, aber nicht alles gethan. Die Schule muss noch freier

werden. Sie muss vor Allem freier werden vom Einflüsse der Kirche, vom „Erbfeinde edler Bildung' denn „durch die nicht große Voraus setzung bekundende Verquickung der Schule mit der Kirche, nämlich durch Eintheilung des Religions unterrichtes in der Schule, ist dem Clerikalismus durch eine Hinterpforte der Einzug in die liberale Schule gewissermaßen aufgezwungen worden. Der liberalen Partei mangelte es eben an richtiger Erkenntnis und Thatkraft, die Trennung der Kirche von der Schule zum Gesetze zu erheben'. Wie dabei

»die Sittlichkeit und echte Frömmigkeit' welche auch in der neuen freien Schule gepflegt werden soll, gedeihen kann, wenn die Satzungen und Lehren eines engeren Religionsbekenntnisses von der Schule fern bleiben sollen, deren Feld reine Sittenlehre ist, das freilich kann einem gewöhnlichen Menschenkinde nicht ohne weiteres einleuchten. Doch, die Herren haben zu diesem Zwecke ein treff liches Mittel zur Hand; sie wollen an Stelle der »hebräischen SchöpsungSmär' (will sagen, an Stelle der alttestamentlichen

Geschichte: der Erschaffung, der ersten Sünde und Strafe u. f. w.) die „germanische Schöpsungsmär' setzen, wie selbe sich in der Edda findet. „Unwissenschaftlich sind zwar beide gleichem Maße', meint der Schreiber, „aber eine derartige biblische Geschichte gehört nicht in die deutsche Schule. Eher noch eine eddische'! Welche Logik und Pädagogik! Mit einem Worte: Der Hass gegen den positiven Glauben, gegen die Kirche und ihre Diener spricht offen aus jeder Zeile. Und diese Herren wollen die Kinder

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 04.02.1893
Umfang: 8
Beilage )»m Rede des Abg. v. ZaMnger. (Nach dem stenographischen Protokoll.) Gehalten in derSchuldebatte am 28. Jänner1 893. Abgeordneter ». ZaMnger: Um. Mißdeutungen vorzubeugen, muß ich mir zuerst ein Wort auf die Ausführungen des sehr verehrten Herrn Vorredners aus Jtalienisch-Tirol erlauben, soweit sich dieselben auf die deutsche Schule in San Marco in Trient bezogen haben. Es wurde darüber in einer Art und Weise gesprochen, daß ich dagegen im Namen der Freiheit jener Eltern entschieden

Protestiren muk, welche ihre Kinder in Trient einer guten deutschen Schule anver trauen wollen, um ihnen Gelegenheit zu geben, deutsch zu lernen. Ich werde nicht weiter gegen den geehrten Herrn Ab geordneten polemisiren und will nur bemerken, daß sich derselbe nicht als Freund der Schulbureaukratie einge führt hat, trotzdem aber doch nicht übel Lust zu haben scheint, die Hilfe derselben gegen die deutsche Schule in Trient anzurufen. Wenn es nach dem Wunsche des geehrten Redners gehen

. gesprochen, welche dann die Entscheidung fällt. Das ist aber ein Eingriff in die Rechte der katholischen Kirche, denn der Herr Minister ist in rein katholischen Ange legenheiten der Schule nicht die oberste Instanz, und wenn er sich als solche betrachten würde, so wäre das erst recht geeignet, das katholische Gefühl aufs tiefstezu verletzen. Wie kommt denn die konfessionslose Staatsgewalt dazu, die Art und Weise vorzuschreiben, wie katholische Kinder in der Schule das Kreuzzeichen machen sollen

' der Schulfrage kann wohl nicht die Rede sein. Daß Sie, meine Herren Liberalen, das wünschen, liegt auf der Hand, und es ist sehr begreiflich, daß Sie Ihren „liberalen' Be sitzstand konserviren und an Ihrer „liberalen' Gesetz gebung, insbesondere auch auf dem Gebiete der Schule, nicht rütteln lassen wollen. Daß wir Ihnen aber dabei behilflich sein sollten, das, meine Herren, scheint mir doch zu viel verlangt. Ich möchte Sie aber doch darauf aufmerksam machen, daß Sie sich dabei einer argen Täuschung hingeben

, wenn Sie glauben sollten, daß aus der konfessionslosen - Schule Ihre Zukunft erblühen wird. Nein, meine > Herren, die radikalen und sozialdemokratischen Parteien ' Nr 10. können an der konfessionslosen Schule ihre helle Freude haben, weil in derselben ihre Zukunft großgezogen wird. Der Kampf um die Schule ist in letzter Linie der Kampf des positiven Glaubens gegen den Unglauben, und darum hat die Schulfrage einen sehr ernsten Hinter grund. Die Kirche, von Gott gegründet als die große Erziehungsanstalt

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 20.01.1886
Umfang: 8
sich gegen' die Ausführungm bes Dr. Debiasi be züglich der deutschen Schulen in Wälschtirol. Es sei nicht richtig, daß der starke Besuch der deutschen Schule in Trient durch Prämien und Stiftungen herbeigeführt werde, welche die Eltern anlocken, ihre Kinder in diese Schule zu schicken. ^ Es existire auch sonst kein Zwang, diese Schule zu besuchen. Die gesetzliche Grundlage für diese Schule könne nicht abgesprochen werden, wenn sie auch sür die Schulen Tirols ausschließlich im Reichs gesetz und in den älteren Borschriften

gesucht werden müsse. Das Vorhandensein der gesetzl. Minimalzahl deutscher Kinder sei durch die thatsächliche Frequenz der deutschen Volksschule erwiesen und es hätte auf Grund dieser Normen schon eine deutsche Schule in Trient er richtet und der Stadt Trient sogar zu einem Erhal- tungsbeitrage heranzogen werden müssen. (Dies Argu ment ist etwas fadenscheinig, denn die deutsche Schule ist nicht von deutschen Kindern so stark besucht, son dern zu beinahe 5/, von italienischen Kindern

. Auch ist die deutsche Schule jahrelang von der Regierung ver nachlässigt und mißachtet worden. Nur die erstaunliche Opferwilligkeit des Gründers derselben, des deut schen Kaplans Patiß und seines Nachfolgers des Ka- Plans Wörndle konnten der deutschen Schule das Dasein fristen und sie unter zahllosen Schwierigkeiten so lange fortführen, bis der Staat auf einmal Geld und Interesse genug dafür hatte.) Desgleichen rechtfertigt der Statt halter den Bestand der deutschen Paralellklassen am Gymnasium. Abg. von Zortea

, weil er nicht blos das Verlangen nach einer katholischen Schule als unlogisch und unsinnig er klären wollte, sondern sogar die kolossale Gescheidheit beging, zu behaupten, daß sich gar nicht bestimmen lasse, was unter „katholisch' zu verstehen sei, — „katholisch' sei eine materia äisputMIis -- eine Streitfrage. Die konfessionslose Schule bringe den Glauben nicht in Gefahr, denn auch die Kirchenlehrer seien bei der heid nischen Philosophie in die Schule gegangen. Diese Redendes Reetor magMcus, des obersten Wür

auch Handels und Wechselrecht in der Volksschule gelehrt werden. (Ist auch ein herziger Schulmann, dieser Payr!) Fürsterzbischof v. Salzburg verlangt für das katholische Volk von Tirol eine Volksschule auf kathol. Grundlage und sagt treffend^ gegen Dr. Thaner: „Eine Definition der katholischen Lehre ist leicht zu geben. Das Kind betet den Glauben. Da haben Sie die Definition dessen, was der kathöl. Glaube, die kath. Grundlage ist.' Redner weist datauf hin, wie sehr eS mitunter der modernen Schule

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 13.01.1923
Umfang: 8
. Präfektur der Venezia Tridentina. Nr. 24.558. Trento, 24. Dez. 1922. Der Präfekt der Venezia Tridentina trifft mit Rück sicht auf die Ergebnisse der Prüfung der Schulkinder und laut Anordnung des H 6 des Grundgesetzes über die Schule vom 14. Mai 1869 B. L. I. Nr. 62 und Durchfüh rung der im zitierten Paragraphen angeführten Erhe bungen, Anhörung der Gemeinde, sowie dem gleichgear teten Gutachten des Landesausschusses folgende Verfü gung: Vom Ilt. Jänner 1923 an wird in allen Klassen der Volksschule

in Leifers und St. Jakob die deutsche Unter richtssprache durch die italienische erseht. Das Deutsche kaqn ausnahmsweise als Vergleichssprache zu dem Zwecke verwendet werden, um Begriffe und Ausdrücke, welche den Schülern der letzten Klassen, die immer deut sche Schulen besucht haben, besonders schwierig fallen, zu erklären. Für die Zwecke der so umgestalteten Schule dienen die Räumlichkeiten, Einrichtung und Lehrmittel, welche bisher zu Zwecken der deutschen Schule verwen det wurden. Zum Besuch

haben. Der Präfekt: Guadagnini. Wie das Presseamt der Präfektur am Silvester- tag Verlautbarte, sind analoge Verfügungen auch be treff der Schule in Salurn und Branzoll erfolgt. - Dazu bemerken die „B. N.': Vor allem ist zu beachten, wie es mit der gesetz lichen Basis dieser Verfügungen steht. Und da kann man nichts anderes sagen, als daß eine gesetzliche Basis einfach nicht ersichtlich ist. Ein Gesetz, welches die Wegnahme und Unterdrückung der deutschen Schulen anordnet, ist in Italien einfach nicht vor handen

. Die Lex Corbino, das Schulgesetz des ehe maligen Unterrichtsministers Corbino, bestimmt, daß in Gemeinden, wo wenigstens 15 italienische Schulkinder sind, für diese eine italienische Schule zu errichten sei und italienische Schulkinder ihrer Schulpflicht nur Genüge leisten können, wenn sie die italienische Schule besuchen. Ist dieses Gesetz auch an unv für sich hart und nach moderner Auffassung von Elternrechten unhaltbar, weil nicht den Eltern die Bestimmung gelassen wird, in welcher Schule

ihr^ Kinder die Schulbildung erhalten sollen, so bietet es doch für das, was der Trienter Erlaß den Gemein den Salurn, Branzoll und Leisers auferlegt, keine Unterlage. Der Hauptgedanke des Eorbinoschen Schulgesetzes lautet: Die italienischen Schul kinder haben in die italienische Schule zu gehen. Der Trienter Erlaß aber sagt: Die deutschen Schul kinder in Salurn usw. haben in die italienische Schule zu gehen. Das ist doch ganz envas andere?. Und der Trienter Erlaß trifft viele. Die Volb

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Volksblatt
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Seite 5 von 6
Datum: 14.11.1877
Umfang: 6
Beilage zum .Tiroler Volksblattt Nr si Mittwoch, den R4. November R8W. CsrrespsildeMn. I ? Aus Siidttrol. 10. No». (Zu» Schule.) Die Schul- frage ist und bleibt gegenwärtig ohne Zweifel eine der wichtigsten und brennendsten Tagesfragen. Ueber die Wichtigkeit und Tragweite dieser Schulfrage und dieses Schulkampfes viele Worte verlieren, wäre höchst überflüssig und hieße Wasser in's Meer tragen. Zwei streiten sich heftig und gewaltig um die Schule, die Kirche und der konfessionslose Staat

, alle gläubigen und treuen Katholiken und die Feinde der Kirche. Der konfessionslose Staat, der als solcher um Religion sich gar nicht kümmert, sagt, die Schule in Oesterreich habe seit dem Jahre 1863 große Fortschritte gemacht und sei um vieles bester geworden und hätten wir nach dieser Meinung schon im Jahre 1859 und 1866 die neue Schulära gehabt, wir hätten vor dem verhängnißvollen Solferino, vor Sadowa und dem fatalen Nebel von Chlum bewahrt bleiben müssen. Andere hingegen haben gegen diesen gewaltigen

Schulschwindel sehr viele Zweifel und behaupten, gestützt auf unwiderlegbare Erfahrungen und unleugbare Thatsachen, daß die Volksschule in der neuen Aera in wenigen Punkten bedeutend besser und in so manchen Punkten hingegen entschieden schlechter geworden sei. Wir wollen hier nur einige Punkte anführen und dieselben gleichsam nur als Schlagworte andeuten, das Urtheil selber sei dem Nachdenken des Lesers überlassen. Die Schule, so heißt eS da vor Allem, ist ein Politikum, gehe nur vor Allem den Staat

auf dem Gebiete der Volksschule. Wenn der konfessionslose Staat die oberste Aufsicht und Leiwng hat über das gesammte nicht blosMterrichtS-, sondern sogar auch über das gesammte Erziehungswesen, so hat die Kirche freilich in der Schule wenig, oder fast nichts mehr zu thun und in Folge dessen muß sie aus der Schule fast ausgeschlossen, oder doch ihr Einfluß auf das Allermindeste beschränkt werden. Früher hat man immer und allzeit und überall geglaubt, die Religion, die Kirche sei die Erzieherin der Mensch heit

. Aber unser Schulgesetz sagt schon im ersten Paragraph das Gegentheil, der konfessionslose, d. h. religionslose Staat hat die oberste Erziehung katholischer Kinder von katholischen Eltern übernommen. Ein Enthusiast der neuen Schule muß natürlich für diesen ersten Paragraph des neuen Schulgesetzes mit Leib und Seele einstehen und mit Blut und Leben ihn vertheidigen; denn läßt er diesen Paragraph fallen, so müssen viele andere fallen, das Fundament unserer ganzen modernen Schule muß dann zusammenfallen! —Hingegen

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Seite 5 von 8
Datum: 08.07.1914
Umfang: 8
8 Juli 1914 Tiroler Volksblatt - Seite b für die Schule zu tun. Er geht dann aus den idealen Stand deS Lehrers über, der Lehrer muß Beruf haben und nicht bloß wegen d?r materiellen Lage dazu gehen. Sollen wir das Programm der frei finnigen Partei für die Lehrer durchführen und alle andern Stande vernachlässigen? ES gibt doch außer den Lehrern 500.000 Angehörige der Landwirt- schast, die nicht so gestellt find, daß ein Zudrang zu diesem Stande wäre, wie zum Lehrerstand. Schraffl stellt in Abrede

, daß die StaatSüberwei- snngen mit der Zweckbestimmung für die Schule Verbunden feien. Das ist nicht wahr. Dagegen hat daS Land bereits 1910 in AnHoffnung der Sanie rung der Landesfinanzen die Lehrer aufgebessert. Allerdings haben die Liberalen damals gegen die Bedeckung gestimmt und wenn sie die Mehrheit ge> habt hätten, hatten die Lehrer damals überhaupt nichts bekommen. Wir sehen ein, daß wir eine gute Schule brauchen, speziell für die Bauern. Darum muß man ihm die Mittel dazu bieten, daß er nicht mehr

die Kinderarbeit so ausnützen muß DaS Wettern gegen die Nötschulen zeigt nur die Un kenntnis der Verhältnisse. In den ausgedehnten Landgemeinden kann man doch nicht die Kinder zwingen, drei bis vier Stunden täglich zur Schule zu gehen. Die Notschule ist ein notwendiges AuS. kunftSmittel. Soll man die Kinder ohne Schule lafsen? Wir sind dasür, daß die Lehrer so bezählt werden, daß eS für die einheimischen Bauernsöhne Gelegenheit bietet, sich dem Stande zuzuwenden. Dann werden wir eine gute Schule haben. Dasür

der Lehrer bei den Klubobmännern geliefert. Wir begnügen unS zu Beginn mit wenigen Triennien, sagte Griffemann. Hartmann hat gesagt, daß die Güte der Schule von der Bezahlung der Lehrer abhänge. Wird die Qualität der heutigen Lehrer besser, wenn man sie Keffer bezahlt? Die Logik wäre: Fort mit den schlecht qualifizierten Lehrern und die neuen, die besseres leisten, werden wir Keffer bezahlen. Wir halten die Schule für die Hilfsanstalt der Eltern. Sie haben die Kinder zu erziehen für den zeitlichen

und ewigen Zweck (Beifall). Der Lehrer macht nicht allein die Schule aus. Es braucht einen tüchtigen Lehrer, aber auch aufnahmSsähige Kinder und ein einträch tigeS Zusammenwirken mit dem Elternhause. So betrachten wir die Schule und ihre Ausgabe. Redner spricht dann Von der fürchterlichen Abneigung der Lehrer gegen eim Nebeneinkommen (Organistendienst). DaS habe viel beigetragen zu Differenzen mit den Gemeinden. Bei der Trennung falle die Wohnung weg, da in den meisten Fällen in Tirol die sogenannte

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 23.01.1886
Umfang: 8
in der Schule stören! wie könnte sonst der Jude in Innsbruck noch serners die Neuschule als sein kostbares Kleinod erklären. , . ^ ? . . ,, Wende ich mich zum eigentlichen Stande der Ver handlung, so muß auch ich mit dem Motivenberichte lagen.- Ich halte weitere Erörterungen hier für völlig überflüM, denn auch die Ausführungen eines Demosthe- ues würden die Abstimmung nicht mehr ändern. Was die Partei beschlossen, — dabei bleibt es. Was soll man auch sagen? Der Herr Abgeordnete v. Wildauer lagt: unsere

Schule ist katholisch — bravo! ruft seine Partei. Der Herr Rektor sagt entgegen: was katholisch >ei, vusse man ja nicht, und die nämliche Partei ruft wieder bravo! Was ist da — bei solchen kolossalen Widersprüchen noch zu widerlegen! Ich will die Frage beantworten, was 'ist katholische Erziehung? Antwort: Die katholische Erziehung ist wohl nichts an deres, als die Fortsetzung der göttlichen Thätigkeit in lhrer großartigsten, erhabensten Sphäre: in der Schöpf ung des Menschen. Nun aber ist der Mensch

der Staat den Unterricht Monopolisten? — Die Wahrheit ist heute und gestern dieselbe; s wie wechseln aber die Mei nungen derer, die über die Schule herrschen im Namen des Staates? Die Wahrheit ist die freigeborene Tochter Gottes, sie darf nicht zur dienstthuenden Magd der politischen Partei gemacht werden, die eben das Staats ruder in Händen hat. Ueber dem Staate steht die Familie, denn sie bestand vor dem Staate, besitzt daher vom Staate unabhängige Rechte, deren erstes und her- voragendstes

die Erziehung ihrer Kinder ist. Darum hat Gott vorgesorgt, daß er den Eltern einmal die wunderbare Macht der Elternliebe in'S Herz legte und zweitens, daß er ihnen, um auch den übernatürlichen Zweck der Erziehung möglich zu machen, dazu die Gnade des Sakramentes gewährte. Aus diesem Grunde kann keine Schule — ja selbst die Kirche nicht — diesen doppelten Segen der elterlichen Erziehung ersetzen. Da aber die Eltern von Gott die Pflicht zur Erziehung erhalten, weil er vorzüglich über das Werk der Er ziehung

, der Eltern, der Kirche hinweg. Allein sie sagen, wir haben ja eine neutrale Schule! Es gibt kein neutrales Buch und noch weniger einen neutralen Lehrer. Fragen wir die Gegner, ob sie diese stumme, todte, neutrale Schule wollen, wenn sie mit einer solchen Begeisterung von der Neuschule sprechen? Nein! Niemand will diese neutrale Schule. Die Libe ralen wollen eine Schule, die den Menschen bildet, sie wollen eine Erziehungsschule mit Positiven Grundsätzen und Lehren, nur wollen sie, daß diese Schule

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Volksblatt
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Seite 5 von 16
Datum: 11.02.1888
Umfang: 16
zum „Tiroler Volksblatt' Nr. l2. Voze«. Samstag, »e« 11. Februar 1888. Der Kampf für und gegen die konfessionelle Schule. Diese Rubrik wird wohl gegenwärtig in der kathol. Tagespresse constant bleiben müssen. — Voran möchten wir wieder ein paar Facta stellen, welche die „herz rührende' Sorgfalt der Feinde der katholischen Schule ins gehörige Licht rücken. DaS erste Factum erzählt uns der Wiener Correspondent. In Graz sind vor kürzester Zeit vier Kinder (zwei

zu 15, eines zu 14 und eines zu 11 Jahren) wegen Diebstahls und Ein bruchs in 16 Fällen verschiedener Art abgeurtheilt worden^ Ein zweites Factum finden wir in der „Salzb. Chronik'. In Wien (Landstraße) wurden abermals fünf Schulknaben im Alter von 11'/« bis 12'/» Jahren wegen Diebstahls angezeigt. Sie hatten Effekten im Werthe von 21 fl. gestohlen und einen Theil für 26 kr. und den andern Theil für 1 fl. versetzt und dann den Erlös vertrunken. Die Kämpfer für die Neuschule werden einwenden, daß es auch in der alten Schule

Familienleben zu und wollen die Schule davon frei ge halten wissen. Aber wodurch ist denn das Familien leben so sehr gesunken, wenn nicht durch den Mangel an Religiosität in den Massen und wozu gibt es die Schule, wenn sie nicht die schlimmsten Wirkungen des gesunkenen Familienlebens erziehlich einschränken oder beseitigen kann? Urkomisch ist die Begründung mancher Resolutionen gegen die consessionelle Schule. So jammert der Ge- meinderath von Villach folgendermaßen: „Die Volks bildung

nicht belehren lassen. Auch die liberalen Gemeindeväter in Meran konnten es nicht unterlassen, in ihrer Resolution davon zu reden, „daß die consessionelle Schule, wenn einge führt, die Errungenschaften der letzten Jahrzehnte ver nichte, das friedliche Einvernehmen unter den bestehenden Consessionen in Meran störe und die gedeihliche Ent wicklung des Curortes hindere.' Wenn die consessionelle Schule eingeführt wird, so werden die Eisenbahnen aufhören, das Gaslicht ausgelöscht, die Maschinen zer trümmert

werden; ob auch die hohen Steuern dann aufhören, der Militarismus in bescheidenere Grenzen zurückkehre und der Niedergang des Handwerkes, wie die Verarmung der ackerbautreibenden Bevölkerung auf gehalten wird, welche ebenfalls Errungenschaften der Neuzeiten sind, darüber sind wir noch im Unklaren. Wir erinnern uns seiner Zeit gehört zu haben, daß in Deutschland großentheils die consessionelle Schule bestehe, aber nirgends haben wir gelesen, daß gerade diese das friedliche Einvernehmen der Confefsionen störe

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 09.01.1878
Umfang: 8
Beilagk znm .Tiroler VolkSblatt' Nr. 3 Mittwo^^den M^Hanner^878/'''^,V CorrespmldeMn. ^ ? Aus Siidtirol, Mitte Dezember. (Zur Schule.) ^Schluß.) (Siehe Nr. 103 und Nr. 1 d. Bl.) Noch ein anderer Umstand muß Hier erwähnt werden.: Es ist wohl so ziemlich allgemein bekannt, daß in Tirol und wohl fast^m allen Ländern Oesterreichs der Lehrer bisher den größten Theil seines Einkommens nicht als Lehrer, fonderü als Organist bezogen hat, also bezogm hat von der Kirche, vom Kirchenvermögen

das Schul haus als jenen Ort lieben und achten, wo er sittlich-religiös erzogen wurde und die nothwendige Bildung für das Leben erhielt. Darüber viele Worte zu verlieren ist überflüssig. Wenn die Schule ist, was sie sein soll, wenn sie sittlich-religiös erzieht und wahre Bildung den Kindern beibringt, wenn sie praktisch ist, so wird sich in dem Herzen des Kindes und des heranwachsenden Geschlechtes von selbst Achtung zur Schule und zum Schulhause festsetzen. Dieser Achtung für die Schule und Liebe

zum Schulhause thut ungeheuern Eintrag, wenn die Confessionslosigkeit der Schule von Staatswegen erklärt wird; es schadet ihr unendlich, wenn in der Schule der Unterricht in der Religion als Aschenbrödel behandelt und möglichst beschränkt wird, wenn die ncch sehr wenigen und absolut nochwendigen Religions übungen fast staätspolizeilich kommandirt werden. Nur wenn man vom höhern Standpunkte aus, vom Standpunkte der wahrhast sittlich religiösen Erziehung die Schule betrachtet, wird man sie schätzen

und verehren. Von diesem Standpunkte abgesehen, erscheint sie als eine ganz vulgäre Institution,' wo es mitunter sehr menschlich und prosaisch hergeht. Nur das religiös erzogene Kind begreift und versteht, daß es die Schule achten muß. Da nützt es nichts, gar nichts, wenn man bei jeder Gelegenheit und Schulfeierlichkeit das moderne Schul haus mit einem Glorienschein umgibt; wenn die Schulinspektoren lang- athmige Instruktionen herausgeben, wie ein Schulhaus beschaffen sein soll; wenn die Bedeutung

des Schulhauses so hoch gestellt wird, daß dagegen die Kirche, das Haus Gottes fast wie eine uralte Ruine aus grauer Zeit verschwindet; wenn man das Schulhaus der „Neuschule' zum Tempel aller Weisheit hinaufschraubt: dadurch wird denKindern keine Begeisterung für die Neuschule beigebracht ; durch diese Manöver wird die Schule nicht in der Ächtung der Kinder steigen. Nur wenn die Schule als gottgewollte Anstalt dasteht; nur wenn das Schul wesen vom Standpunkte der Religion aus betrachtet wird; uur

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 18.01.1919
Umfang: 8
, daß dasselbe :: in den Gasthäusern aufgelegt wird :; Was versteht man unter der kon fessionslosen Schule? Trennung von Kirche und Schule ist heute i» gewissen Kreisen ein wichtiger Programmpunkt geworden und viele find es, die ihm, auch ohne viel zu überlegen, beistimmen. Daher ist es not wendig, daß Katholiken darüber stch vollkomme« klar werden. Die Trennung von Kirche und Schule besagt, daß die Religion in der Schule nickt mehr als Lehrgegenstand erscheint. Der Priester darf die Kinder in der Schule nicht mehr unterrichten

in dem Sinn, daß ihm nach dem Lehrplan die gewissen Stunden vorbehalten bleiben. Höchstens wird es freigestellt werden, daß er außer der gesetzlich festgelegten Schulzeit den Kinder», deren Eltern es wünschen, in den Schullokale» Unterricht erteilen darf. ? Die religiösen Uebnttgeu: Schulgebet, Besuch des Gottesdienstes, Empfang de^ hl. Sakramente, bilden keinen Bestandteil der Schulbildung u»d Erziehung mehr. Selbst das Zeichen der Erlösung, das Kreuz, wird mau aus der Schule entfernen. An Stelle

der Religion uud religiös-sittlichen Er- ziehuna wird mau eine Sittenlehre setzen, die v»n jeder Religion losgelöst, inhaltlich mangelhaft und durch Irrtümer entstellt, in der Begründung ohne Saft und Kraft ist. Das ist die konfessionslose Schule. Darauf steuert die Trennung von Schule und Kirche los. Und warum? Man will die Religion «it Stumpf und Stil ausrotten. Denn diejenigen, welche die Trennung von Schule und Kirche d»rch- führen wollen, sind ausgesprochene Feinde nicht nur der katholische« Kirche

, sondern der Religion überhaupt. Sie sind Feinde des Gottesglaubeus. Neberall, wo die Trennung der Kirche von der Schule bisher durchgeführt wurde, wie z. N. t» Frankreich, hat es sich gezeigt, daß man durch die Unterrichtsmittel, die Lehrer, die Art, wie man über religiöse Fragen spricht, darauf hinarbeitet, oen GtaUveu uas Anreißen. Die konfessionslose Schule ist ihrem We sen nach religionslose Schule und dazu bestimmt, jede Religion, nicht nur die katholische, zu ver» Nichten. Vor allem aber richtet

sich die konfessions lose Schule gegen die katholische Kirche, weil sie das stärkste Bollwerk des GotteSglaubenS tu der Menschheit ist. Können katholische Eltern zu einem solche» Attentat schweigen ? Dürfen sie schweigen? Rein, und abermals nein. Wenn eS dem in politische» Parteien vertretenen Freideukertum wirklich gelin gen sollte, die Trennung von Schule uud Kirche durch einen frevelhaften Mehrheitsbeschluß durch zusetzen, dann bleibt uns nichts als der grundsätz liche Standpunkt: Kein Gesetz

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 03.07.1889
Umfang: 8
werden franko erbeten, Maauferipie nicht zurückgestellt. — InsertivaS-Gebithr fitr die 4spaltige Petitzeile oder deren Raum S kr. für ein», 7 kr. für zwei- »ad S kr. für dreimalige NiurüSnvg. Bei größer» Infektionen entsprechender Rabatt. — Hur vemuwortung event «»frage» wird die betreffende Freimarke erbeten. O 53. Bozen, Mittwoch, Z. Jnli 1889. XXVIII. Jahrg. Kirche und Schule. Das „katholische Sonntagsblatt' in Stuttgart, wel ches eine Auflage von 37.600 Exemplaren hat, enthält M Nr. 25 unter obiger

Aufschrist einen sehr lesens werthen Artikel, den wir hier reproduzeiren. ^ „Das Land Württemberg hat den Ruhm, nicht nur durchschnittlich die prächtigsten Schulgebäude, sondern auch die besten Schulen,' besonders auch Volksschulen zu besitzen. In dieses Lob theilen sich aber Kirche und Schule. Denn in. Württemberg ist die Schule konfessionell, und das ist das Fundament ihrer Tüch tigkeit; Kirche und Schule sind so verbunden, daß die Schule nicht etwa bloß die Religion als geduldet eine Stunde lang

hereinläßt, auch nicht, daß die Schule sich der Kirche gleichstellen möchte, sondern daß sie die Kirche als ihre Mutter und Leiterin und die Religion als das Fundament ihrer Thätigkeit betrachtet. Nur auf diesem Standpunkt ist es möglich, daß die Schule ihr Ziel erreicht, nämlich die Kinder.nicht bloß unter- lichtet, sondern auch eiHieht und innerlich heranbildet. Diese christliche konfessionelle Schule, wenn sie bedient ist von tüchtigen, christlichen Lehrern, die selbst ein Beispiel lebendigen

Christenthums sind, 'ist ein Segen für ein Land, der unermeßlich groß ist, und jeder Ehrist muß alles einsetzen, um diese Schule zu er halten. Die konfessionelle Schule hat nämlich ihre Tod feinde, welche, wie sie die Kirche und Religion aus der Staatsverwaltung und Politik, auS Handel und Wandel, ja sogar aus der Familie und Gesellschaft verbannen vollen, so auch die Kirche aus der Schule treiben möchten. Es sind das dieselben Leute, welche über Deutschland den Kulturkampf gebracht haben, welche Frankreich

und WuthauSbrüchen gegen ^ hl. Vater enthüllt haben. Es sind vor allem die Freimaurer, welche an der Entchristlichung der Schule ' arbeiten. Man möge nicht sagen: „Lesen, Schreiben, Rechnen ^ ja keine Religionsfächer.' — Ja aber, wie man's 'treibt und lehrt: darauf kommt'S an. Nebenbei ^Ul ein Kind verdorben, oder im Guten befestigt und ^ogen werden. In den Werkstätten und Fabriken, ^üux und Comptoiren wird auch kein Religions- ^rricht gegeben, sondern nur das betreffende Hand- ^ getrieben; und trotzdem kommen

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 16.01.1889
Umfang: 8
einstweilen .auf sich bemheu. .. . : § 2. „Jede Volksschule trägt!. einen. bestimmten konfessionellen Charakter, oder muß ,als inter konfessionell bezeichnet werden.^ Für welche Glaubensgenossen: eine. Schule bestimmt sein soll, be- ^ ziehungsweise, ob dieselbe^ als interkonfessionell, bezeichnet i werden kann, wir8 M Rücksicht auf die Confessiou' der ^ Schüler^ welch:^nach einem-, dreijährigen.Durchschnitte ? die Schule in.^der Mehrzahl besuchen,) von denjenigen i bestimmt,.? welche^ die Schule erhalten

'« Kenntniß religiös erziehen, ist ^in Wider- - fpruch, ein Unding., Zudem wird der wichtigste ' Theil der Erziehung und des Unterrichts, die Religion,- j von der Schüler-Mehrzahl,. von den Erhaltern-^ der ^ Schule und gar noch von der Landesgesetzgebung ab- « hängig gemacht. Eltern und Kirche?-haben kein L Recht, .die Kinder /gegen solch' unerhörten R el igi o n S- ^ oder Jrrreligiouszwang zu schützen! Auch § 84 , sagt: . : . „Die Verhältnisse und Umstände,; welche s den konfessionellen

oder interkonfessionellen ^Charakter - der Schulen bedingen, regelt die Landesgesetzgebung!' ? Da kommen wir sehr bald noch über den Grundsatz: ^ (Zujus rez;!o. illius reliZio , hinaus. Und was da ' liberale Magistrate und liberale Landtage für GewissenS- ^ tyrannei an Eltem und Kindern, üben können, das ' braucht kaum besonders, erwähnt zu werden. l Nach § 3 können zwar die Eltern oder? deren Stell- - Vertreter nicht verhalten werden, ihre Kinder oder Pfleg befohlenen rin eine Schule zu schicken, deren religiöses

. Gepräge mit dem GlaubeuSbekenntnisse dieser Kinder nicht l übereinstimmt'; allein nach § 30 dürfen die Eltern zc.') ihre Kinder nicht ohne den Unterricht lassen/ ^ welcher für die öffentlichen Volksschule« vorgeschriebm - ist.' „Sie haben auch für den Religionsunterricht zu ' sorgen, falls ihre Kinder eine andere konfessionelle oder eine interkonfessionelle Schule besuchen.' : Was sollen also katholische Eltern thun, wenn keine katholische Schale , in der Nähe ist Und wenn sie nicht die Mittel zu kath

. ^ Privatunterricht habend . Die. Kinder müssm dann eben in die protestantische Schule gehen, dort protestantisch »religiös-sittlich? erzogen und unterrichtet werden, oder in die ^interkonfessionelle' d. h. religionslose Schule gehen.. Dabei haben sdie Eltern aber außer der Schule für . den Religionsunterrichts« sorgen'. Die Kirche wird ^einfach nicht einmal ^e^ähnts^— Nach eben demselben § ? D jede öffentliche Schule ^ded Jagend ohne Unter schied ^ des i Glaubensbekenntnisses zugänglich', — aber was sollen

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Volksblatt
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Seite 1 von 14
Datum: 17.12.1904
Umfang: 14
; Zustellgebühr für loco inS HauS ganzjährig X 1.60; mit PostVersendung im Inland vierteljährig X 2.80, halbjährig ZL 4.50, ganzjährig X 9.—. Für Deutschland ganzjährig Mk. 10.—: für die übrigen Länder des Welwmtvereines ganzjährig Frk. 16—. Einzelne Nummer 12 d. Die Abnahme des Mattes, solange eine ausdruckliche Kündigung desselben nicht erfolgt» gilt als Abonnementsverpflichtung. Bozen, Samstag, ^7. Dezember ^0^.- XI^III. Jahrgang. Die Marien-Schule in BoM — die schönste Marien-Säule. „Hebe Deine Fahne

. Dieses Bekenntnis ist aber nur dann ein lebendiges und ernstes, wenn wir entschlossen sind, den katholischen Glauben, dieses kostbarste Erbe unserer Väter, den späten Nachkommen zu er halten, auch wenn es materielle Opfer für die Er ziehung der Jugend kostet. Die Zeit dazu ist gekommen. ? Die wenigsten Familien können die Kinder durch die häusliche Erziehung allein heranbilden, die überwiegende Mehrzahl ist gezwungen, sie in die Schule zu schicken, welche dann die Stelle der Eltern vertritt. . ) Katholische

Eltern haben daher das Recht und die Pflicht, katholische Schulen und Lehrer zu! verlangen, welche nicht bloß getaust, sondern auch praktische Christen sind. ; ) - ! Die Entchristlichung der Schule haben sich die Männer des Umsturzes und die Kirchenfeinde zur Aufgabe gemacht. Ihre bewußten und unbewußten Handlanger wollen nichts wissen von dem Rechte deri Eltern, nichts von dem Rechte der Kirche auf die Schule. Im Namen der „Freiheit', die sie nur für sich und ihre Bestrebungen in Anspruch nehmen

, sind sie zu jeder Gewissenstyrannei bereit; im Namen des „Fortschrittes' wollen sie die Ausgabe der Schule nur mit jenen Zielen begrenzen, die zusammenfallen mit der irdischen Lausbahn des Menschen. — ! Katholische Eltern aber müssen eintreten sür eine Schule, die ihre Kinder nicht nur zu guten Erdenb'MHern macht, sondern die ihnen auch über das Grab hinaus eine glückliche Zukunft als Him melsbürger sichert. Wenn in Tirol die Gefahren der konfessions losen Schule nicht sür jedermann leicht erkenntlich sind, so verdanken

wir das der katholischen Lehrerschaft, die zu besitzen wir vielfach das Glück haben; aber in der prinzipiellen Ausgestaltung der modernen Erziehung liegt sür die Zukunst die ernsteste Gefahr, gegen die rechtzeitig Vorsorge zu treffen ist. Von diesen Gesichtspunkten aus müssen wir Stellung nehmen gegen die Laisierung der Mädchen schule in Bozen, welche der Gemeinderat der Leitung ehrwürdiger Schulschwestern entziehen und welt lichen Lehrerinnen übergeben will. Was fragt der Liberalismus in seinen verschiedenartigen

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 16.01.1886
Umfang: 8
und ein feindliches. Das feindliche zeigt der Antrag, nach Wildauer, dadurch, daß man die Schule aus katholischer Gründlage verlangt. „Die Majorität, sagt er, verlangte 1868 ein Schulge setz mit rein kirchlicher Aufsicht (?). Der Seelsorger soll nicht blos Sitz, sondern den Vorsitz im Orts schulrathe besitzen. Die Bischöfe sollen ein Vetorecht (d. r. ein Hinderungsrecht religiös oder sittlich nach theiliger Beschlüsse) im Landesschulrath haben! Ja, da wird die Schick eine Zugabe zur geistlichen Gewalt

, aus dem die Verhältnisse geordnet wn^HMnnten. Die Theilnahme der Seelsorger an der Schulaussicht, sei schon durch Verordnungen geregelt,' Hind wie schön! Anm. d. Red.) sie brauchen nur mitzuthun, sonst sei es ihre Sache ! Man möge nicht Forderungen stellen, welche niemals erfüllt werden können. ' Darauf ergriff Fürstbischof Aichner vonBrixen das Wort, um in seiner mhigen klären Weise die For derung einer grundsätzlich katholischen. Schule zu be gründen. Seine Rede lautete: ^ .' . . „Wenn ich spreche, geschieht

.eine konfessionelle Schule will. Das Andere werden andere Redner be handeln. Unsere gegenwärtige Schule ist auf dem Gebiete des Unterrichtes konfessionslos. Auf katholischer Gmnd lage beruht die Schule aber dann, wenn die katholische Religion den Mittelpunkt des Unterrichtes bildet. Bei Erlassung des Gesetzes wurde im §. 1 der Schule als Aufgabe die sittlich-religiöse Erziehung der Jugend ge stellt. Aber bereits im Gesetze vom 25. Mai 1868 wurde bestimmt, daß der Gesammtunterricht in der Schule vom Einflüsse

jeder Kirche frei sei; das heißt so viel als frei vom Einflüsse jeder positiven Religion. Wenn nun die Schule unabhängig von der Religion sein soll, von was soll sie abhängig sein? Von der Wissenschaft? Diese ist wandelbar und voll Widersprüche. Namentlich bei Be handlung der Schöpsungsgeschichte sind schon viele Un zukömmlichkeiten vorgekommen. Man sagt, es sei genug, wenn der Lehrer religiös indifferent sei, Die Schule sei nicht ohne Religion, dieselbe sei sogar obligater

Unterrichtsgegenstand. Aber das ist keine con- sessionelle Schule. Die Gesetze kennen die Religion nur als einen Lehrgegenstand neben den andern, und nicht als beherrschenden Mittelpunkt des ganzen Unter-? richtes. Dazu steht die Ertheilung des Religionsunter richtes in der Schule unter der alleinigen Oberaufsicht des Staates. Wenn das so ist, dann ist die Schule nur eine Lern anstalt, nicht eine Erziehungsanstalt. Ob Menschen, die viel wissen, auch wohl erzogene Menschen sind, ist die Frage, und auch ob viel wissende Menschen genug

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 18.02.1885
Umfang: 8
Warum leistet M gegenwärtige Schule^ nicht das, was sie leisten Me nud . leisten Mute? ^- ^ .. k..1 ''»ii ' ' ^'r - . '.r.., ' - »- ' ! ' . . ^ ? . k!- ^(Fortsetzung.) . . .. . ^ . VNl^ Eine weitere Ursache, ; die unserer-Schule hin- ^ derlich in den Weg liegt, ist der Bureaukratismus,' in den man das gegenwärtige Schulwesen Hineingezogen hat. Die Schule -kannnie und ^ nimmer'ein Beamtknapparatsein. Weder der) Lehrer l noch die Schulaussichtsorgane. dürfen nach der Schablone; des Beamten

arbeiten/ sonst erstirbt das frische Leben, l das in ihr Pulsiren muß- unddie Schüler werdeuzu ^ actenmaßigen Stücken von? jungen Menschen,, die nach; gesetzlichen Normen erledigt werden. . . .-.lon i) Der Bureaukratismus führt zu Schein erfolg e w l Wenn die Amtsfchristen ^alle in schönster- Ordnung sind/ kann man bei jedem Beamtenkörper darauf schließen) daß alles in guter Ordnung sei; nicht so in der Schule. Wenn in der Schule, Wochenbücher undKaialoge, die Absenzenbücher und Matriken

noch so ^ schön acurat geführt sind, wenn die Schüler noch so genau. statistisch nach blaueü Augen und blonden Haaren, nach schwanen Augen und schwarzen Haaren, nach Gesichts farbe, Nationalität und Consession geordnet sind, wenn jedes einzelne zehnmal eingetragen und aufgeschrieben ist, kann deßwegen die Schule doch recht herzlich schlecht sein, ja erst recht nichts leisten. Umgekehrt? aber kann Wochen buch und Absenzenbuch, Schulmatrik und Entlassungs buch gar nicht vorhanden sein und die Schule

bereits ein volles Jahr seit dem genannten Erlasse ins Land gezogen ist. Und was das Schlimmste ist, die größte Bürde deS Lehrers, das vollkommen überflüssige Wochenbuch, existirt nach wie vor und es werden immer noch Wochenbücher geführt, die daraus Anspruch machen dürfen, für kurze Zeit „Ideale' zu sein um dann bald wieder m den Kreislauf der Materie eingereiht zu werden, damit Letztere nach einem bekannten Naturgesetze immer dieselbe bleibe. — Die mit solchen Dingen vergeudete Zeit ist der Schule

hat, wird der Ju- spector nicht kontrolliren könnm. Es ist daher einleuchtend, daß auf solche Aeußerlichkeiten von Seite der Lehrer Gewicht gelegt werden muß, denn sie wissen za, daß. davon ihr Heil abhängt. Wenn ich Schulmspector wäre, würde mich das Wochenbuch in allerletzter Linie interes sieren, auch die Lehrmethode deS Lehrers würde mich ») Ich brauche wohl kaum erst zu sagm,daß ich damit nicht sämmlliche Amtsschristm aus der Schule verbmmt wissen will: Was zur Ordnung gehört, soll auch pünktlich und gewissenhast

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Seite 7 von 8
Datum: 21.09.1867
Umfang: 8
nicht lohnte, daß Er seine Braut freigemacht hat. Daß Gott Ihren lieben Kaiser so heimgesucht hat. das thut mir leid und bin doch froh dafür. Ja das ist der beste Stahl, der tüchtig im Feuer geglüht und gehämmert wird, und das gibt die größten Männer, die Gott führt in der Schule der Leiden. Ihr Kaiser wird, das hoffe ich zu Gott, noch ein glück licher Monarch werden, wenn er festhält in seiner Treue zur Kirche und wenn er fortfährt, so muthig als stark das Kreuz zu tragen, das ihm auferlegt worden

der Neliaion, deS Rechtes uud deS Friedens gegen jeden Versuch kon fessionsloser Schule«.' (Bravo! Bravo!) — Der Ausschuß ging von der Ansicht auö, daß die Schule nichts anderes sei, als eine HW' anstatt für die Familie zur Heranbildung der Kinder der Familie für den Staat Zu der Heranbildnng guter Staatsbürger, für die Kirche Zur Heranbildung guter Christen. ES besteht deswegen bezüglich der Schule ein Condominium zwischen Familie, Staat und Kirche. Nicht der Staat allein ist Herr

verpflichtet, wenn es Eltern geben sollte, die den Wunsch hätten, ihren Kindern gar keine Bildung zu geben, obervormnnd- schaftlich einzutreten, daß sie ihre Pflicht an den Kindern thun. Denn so weit dehnen wir die xatria xotestas nicht aus, daß der Vater sagen könnte: ich lasse mein Kind geistig verhungern, sowie er eS körperlich nicht verhungern lassen darf. Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen. Und sobald man daher über die Trennung der Schule von der Kirche, der Familie von der Schule

spricht, behauptet man ein Unrecht, und wenn es oft geschieht, etwaS Verderbliches und Unglückliches. Wie die Ehe nicht getrennt werden darf, aber es doch Zustände gibt, wo eine Lösung nach einer Seite hin gestattet ist, so kann das Verhältniß ein innigeres oder ein loseres sein, aber nie darf das Verhältniß so weit gehen, daß die Kirche zuletzt sagen darf: wenn ihr mir nicht volles Recht gewährt, so über lasse ich die Schule ihrem Verderben. Das dürfen wir nicht sagen, die Schule ist nicht der Lehrer

, und haben dort ihre Erziehungspflicht geübt. Wir müssen in der Schule bleiben, und wenn man es uns sehr schwer macht, müssen wir doch darin bleiben. Es ist nicht recht vom Staate, wenn er den Priester zu seinem Diener und Knechte macht, aber vergessen wir nicht, der Sohn Gottes hat Knechtesgestalt angenommen und hat 33 Jahre in der Knechtschaft gelebt, um uns zu lehren und unS zu erlösen. Und, meine Herrn, wenn es möglich wäre, daß in Oesterreich, ein ganz schlechtes Schulgesetz zu Stande käme, .33 Jahre lang hälts

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