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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 31.03.1888
Umfang: 8
einer Übertretung zu 20fl. Strafe und 300 fl. Cantionsverlust vemrtheilt worden, hatte ein Majestäts- *) Auch die „Bozn.Ztg.' drückt sich in ihrem Sitzungsberichte so geheimnißvoll auS; sollte sie sich gmiren, zu sagen, daß sie die Caution vom Armensonde zurück möchte? Gesuch um Nachsicht dieser Strafe eingereicht, der Bozner Gerichtshof wäre geneigt, dieses Gnadengesuch der Berücksichtigung zu empfehlen und fragt nun an, ob der Gemeindeausschuß den an den Armenfond schon abgeführten obigen Betrag herauszugeben

eines solchen Präjudizfalles und spricht sich für Uebergang zur Tagesordnung ans. Pattis sagt, der Strafbetrag sei eben nicht bei Gericht, sondern beim Armenfond erlegt worden und der Redacteur scheine den Artikel nicht eingesehen zu haben. — Dr. Würzer bemerkt: der Artikel sei nicht politischer Natur, es sei in demselben eine frühere Justiz verwaltung übel mitgenommen worden, weßhalb die Ver urteilung erfolgte. Zallinger betont, daß der Gemeindeausschuß in eine meritorische Prüfung des Artikels nicht einzugehen

habe, ein Uebersehen sei übrigens leicht erklärlich; eine Zeitung ist kein Buch und keine diplomatische Note,hwo jedes Wort überlegt werden kann, sondern die Fertig stellung eines Journales müsse oft mit großer Eile er folgen, wodurch manches Mal Dinge in dasselbe kom men, mit denen ein Redacteur später bei Ueberlegung selbst nicht immer einverstanden sein könnte. Wenn aber der Strafbetrag schon an den Armenfond bezahlt und damit auf die Ergreifung eines weiteren Mittels zur Abwendung der Strafe gewissermaßen

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