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Tiroler Stimmen
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Seite 2 von 4
Datum: 27.02.1894
Umfang: 4
. zur Grund-, Erw.- und Sink.-Steuer, 100 Proz. zur Hauszins- und HauSkl.-Steuer; Bolone, 150 Proz. zu allen direkten Steuern; Roncogno, 300 Proz. zur Grund-, Erw.- und Eink.-Steuer, 50 Proz. zur Hauszins- und Hauskl.-Steuer; Faedo, 250 Proz. zur Grund-, Erw.- und Eink.-Steuer, 100 Pro; zur Hauszins- und Hauskl.-Steuer; Atrekarca, 240 Proz. zur Grund-, Erw.- und Eink.-Steuer, 100 Proz. zur Hauszins- und Hauskl.-Steuer. Vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statthalterei wurde die Einhcbung

von Gemeindezuschlägen und Auflagen pro 1894 bewilliget nachstehenden Gemeinden: Rein, Be zirk Täufers, 200 Proz, zur Grund-, Erw.- und Eink.- Steuer, 60 Proz. zur Hauszins- und Hauskl.-Steuer, 1 fl. pro Hektol. Wein und 4 fl. pro Hektol. Brantwein; S a r- dagna, 400 Proz. zur Grund-, Erw.- und Eink.-Steuer, 200 Proz. zur Hauszins- und Hauskl.-Steuer; M assimeno, 900 Proz. zur Grund-, Erw.- und Eink.-Steuer, 200 Proz. zur Hauszins- und Hauskl.-Steuer; S anzeno, 365 Proz. zur Grund-, Erw.- und Eink.-Steuer, 100 Proz

. zur Haus zins- und Hauskl.-Steuer. Die Gemerndevertretung von Montes wurde aufgelöst. Gemeindegebahrungsangelegenheiten wurden 13, Eingaben puncto Armenunterstützung sechs erledigt. An Gebäude-Brandversicherungs-Entschädigungen wurden 1119 fl. 40 kr., an KrankenverpflegSkosten 6111 fl. 4 kr., darunter für das Spital in Innsbruck pro Monat Jänner 4014 fl. 79 kr., an Verpflegskosten für tyrolische Corrigenden 279 fl. 2 kr. und an Vorspann- und Einquartirungskosten ür die Landwehr pro 1892 — 13.528

im Betrage von 2348 fl. 37 kr. Der Gemeinde LangtauferS wurde die unentgelt liche Abtretung des nöthigen Grundes für den dortigen k. k. Gemeindeschießstand bewilliget. Die Bewilligung von Gemeindezuschlägen pro 1894 wurde nachstehenden Gemeinden ertheilt: Wenns, 150 Proz. zur Grund-, Erwerb-, und Einkommen-Steuer, 50 Proz. zur Hauszins- und Hausklassen-Steuer; Wiesing, 140 Proz. zur Guund-, Erw.- und Eink.-Steuer. 100 Proz. zur Haus- zins- und ' auskl.-Steuer; Kaunserthal, 140 Proz. zur Grund-, Erw

.- und Eink.-Steuer, 70 Proz. zur Hau-zinS- und Hauskl.-Steuer; Faggen, 150 Proz. zur Grund-, Erw.» und Eink.-Steuer und Hauskl.-Steuer; Vermoos, 150 Proz. zu allen direkten Steuern; Zirl, 150 Proz. zur Grund» teuer, 100 Proz. zur Erw.- und Eink.-Steuer, 60 Proz zur HauSzinS- und HauSkl.-Steuer und 15 Proz. zur Wein- und Fleischverzehr-Steuer; St. Martin am Vor berge, 242 lProz. zur Grundsteuer; Prettau 170 Proz. zur Grund- !und 150 Proz. zur Erwerbsteuer; Billnöß 114 Proz

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Tiroler Stimmen
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Seite 5 von 8
Datum: 22.03.1890
Umfang: 8
hat. Wenn ich mir erlauben darf, nur in Kürze diejenigen Momente zu erwähnen, welche die Hauptschuld an der Unerträg lichkeit des Gesetzes haben, so ist es wohl in erster Linie die Neuheit des Gesetzes; denn wie ein hervorragendes Mitglied der anderen Seite dieses hohen Hauses in einem Berichte vom 3. Februar 1875 über denselben Gegen stand sich ausdrückt, liefert gerade die Geschichte dieser Steuergattung den drastischen Beleg, daß jede alte Steuer — sei ihre Einhebungsform auch unzweckmäßig — wei; weniger lästig

empfunden wird, als eine neu eingeführt; oder reformirte Steuer, selbst wenn sie den striktesten Grundsätzen der Gerechtigkeit entspricht. Als ein weiteres Moment ist aber auch der Zeitpunkt der Einführung an zusehen. Ich bitte, sich gegenwärtig zu halten, daß Tirol zur Zeit der Einführung dieser Steuer nicht nur von den allerorts herrschenden Krisen heimgesucht war. son dern daß es auch mit ganz furchtbaren Elementarschäden zu kämpfen hatte, und daß die diesbezüglichen Schäden, welche in den Jahren

1882, 1885, 1888 und 1889 über Tirol hereingebrochen sind, nicht nur einige, sondern viele Millionen betrugen. Es gehörte gewiß in vielen Gegen den kein kleiner Grad von Energie und Anhänglichkeit an die väterliche Scholle dazu, wenn die Bauern sich trotzdem entschlossen, an die Urbarmachung des verwüsteten Gebietes zu schreiten, denn bald irgendwo könnten sie die Früchte ihres Fleißes sicherer genießen als im Heimat lande. Die hauptsächliche Ursache, warum die Steuer bei uns so drückend

- und Posthäusern an abgelegenen Landstraßen, bei Badehäusern in hochgelegenen Orten u. d. gl. Ich habe mir bei der vorjährigen Budgetdebatte erlaubt, konkrete Beispiele dafür zu erbringen, daß Ob jekte dieser Art mit einer Steuer von 20, 30, 40, ja selbst von 50 Prozent des Bruttozinses getroffen werden, ich will mich in Folge dessen bei diesem Gegenstände nicht weiter aufhalten und nur darauf beschränken, einen ein zigen Fall zur Kenntnis des hohen Hauses zu bringen. Das der brixnerischen f. b. Mensa gehörige

Schloß Turneck, gewöhnlich Rothholz genannt, war in den Jahren 1876 bis 1886 an die tirolische Landschaft um einen Betrag von 500 Gulden vermiethet, und war daselbst di; landwirthschaftliche Schule untergebracht. Hiefür betrüge die Hauszinssteuer 52 fl. 50 kr. Nach dem letzten Alinea des 8 5 wird indes nicht der Zinsertrag der Besteuerung unterzogen, sondern die Besteuerung findet nach der An zahl der Wohnräume statt. Nachdem das Schloß 64 Wohnräume hat, beträgt die hiefür zu entrichtende Steuer 340

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Tiroler Stimmen
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Seite 6 von 8
Datum: 24.03.1894
Umfang: 8
. Merano und Ro vereto, zu Holzveräußerungen die Gemeinden Auer und Praso. Die Bewilligung zur Einhebung von Gemeindezu schlägen für das Jahr 189 t wurde nachstehenden Ge- nieinden ertheilt: Tramin 135 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen-Steuer; Martell 200 Proz. zu allen direkten Steuern; Fraktion Leithen (Gem. Reith) 300 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen-Steuer, 100 Proz. zur Hausklaffen-Steuer; Pejo 150 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen-Steuer, 50 Proz. zur Haus zins- und Hausklaffen

-Steuer; Romagnano 300 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen-Steuer, 150 Proz. zur Hauszins- und Hausklaffen-Steuer; Termon 250 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen-Steuer, 25 Proz. zur Hauszins- und Hausklaffen-Steuer; Lavis 180 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen-Steuer, 40 Proz. zur Hausklaffen- und 20 Proz. zur Haus zins-Steuer; Ravina 300 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen-Steuer, 100 Proz. zur Hauszins- und Hausklaffen-Steuer. Vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statthalterei

wurde die Einhebung von Gemeindezuschlägen pro 1894 folgenden Gemeinden bewilliget: Mazzin 600 Proz. zur Grund- und Einkommen- Steuer, 300 Proz. zur Erwerb-Steuer, 150 Proz zur Hausklassen-Steuer; Por 400 Proz. zur Grund-, Er werb- und Einkommen-Steuer, 100 Proz. zur Hauszins- und Hausklassen-Steuer; Costasavina 350 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen-Steuer, 50 Proz. zur Hauszins- und Hausklassen-Steuer; Cologna Gavazz o 370 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen-Steuer, 50 Proz. zur Hauszins

- und Hausklassen-Steuer. An Brandversicherungs-Entschädigungen und zwar für Gebäude wurden 70 fl. 50 kr., für Mobilien 56 fl. 10 kr-, flüssig gemacht. Eingaben punkto Armenunterstützung wurden drei erledigt. Die Zahl der bei dieser Sitzung vorgetragenen Ge schäftsstücke betrug 68. Vermischtes. Eine Fasten-Anekdote. Die „K. V." schreibt: Im „Berl. Tagebl." — wir wissen nicht, ob die schöne Pflanze zuerst auf diesem Beet gewachsen ist — lesen wir: „Die Prinzessin MathildeBonaparte ist eine der wenigen Katholiken

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Tiroler Stimmen
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Seite 3 von 4
Datum: 02.05.1878
Umfang: 4
. Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 54 Hektl. und leistete hiefür an Steuer 98 fl. 86 kr.; Dörfner Josef in Mahr 252 H:l. Steuerbetrag 505 fl.; Engl Joh. in Lienz 2056 Htl. Steuerbetrag 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287 Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs Joses in Meran 2466 Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr.; Gröbner Leop. in Gossensaß 1220 Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Rienz 990 Htl. Steuer 1968 fl. 3 kr.; Hofer^Jgnaz in Lüsen 128 Htl. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kersch- baumer in Grüben

210 Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Josef in Blumau 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 2 kr.; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.; Mutsch- lechner in Sand 360 Htl. Steuer 723 fl. 11 kr.; Oberkircher in Lienz 816 Htl. Steuer 1633 fl. 26 kr.; Raffler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl. 38 kr.; Schneeberger in Matrei 520 Hlt. Steuer 956 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Vilpian 5070 Htl. Steuer 10.736 fl. 43 kr.; Seeber Peter in Sterzing 1035 Hlt. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Sieger Franz

in Bruneck 1298 Htl. Steuer 2601 fl. 19 kr.; Seidners Erben in Brixen 3570 Htl. Steuer 7179 fl. 23 kr.; Steinlechner Franz in Meran 540 Htl. Steuer 1014 fl. 52 kr.; Stemberger in Bruneck 1512 Htl. Steuer 2885 fl. 76 kr.; Unterrainer Ed. in Matrei 132 Htl. Steuer 242 fl. 48 kr.; Werner Anton in Sarnthal 176 Htl. Steuer 316 fl. 63 kr. Zusammen wurden somit ge braut 38.304 Htl. und hiefür an Steuer entrichtet 78.710 fl. 15 kr. Nachstehend folgen noch die im Jahre 1877 abgeführten Steuerbeträge

einiger Brauereien Nordtirols, wobei man an nähernd annehmen kann, daß jedesmal die Hälfte des Steuer betrages circa die Anzahl der Hektoliter des gebrauten Bieres ergibt. Es leisteten Bergers Erben in Hall 2024 fl. 59 kr.; Kostenzer in Volders 1611 fl. 30 kr.; Nißl Johann in Inns bruck 20.205 fl. 1 kr.; Pötsch Alois in Innsbruck 16.386 fl. 70 kr.; Seidners Erben in Hall 10.316 fl. 72 kr.; Summerer und Soyer in Innsbruck 17.187 fl. 18 kr. * (Altkatholischcs.) Am 22. April erfolgte in Warnsdorf das Begräbniß

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Seite 3 von 4
Datum: 21.09.1877
Umfang: 4
sein? Anderseits darf es die „Nachlässe" aus staatsfinanziellen Gründen nicht bewilligen. Aus dieser äußerst fatalen Lage könne sich das „Haus" nur durch die Annahme des Neuwirthschen An trages retten und damit den Streich, den die Regierung gegen die Volksvertretung geführt, von sich abwehren. Ein anderer Redner, Namens Auspitz, bezeichnete den Antrag Neuwirth, der die Frage der Personal-Einkommen-Steuer vorderhand offen läßt, als „geradezu etwas Unerhörtes", bekennt, daß die bean tragten „Nachlässe

" an der Grund-, Haus- und Erwerbsteuer eigentlich Steuererhöhungen sind, bekämpft den Antrag, die direk ten Steuern beim Alten zu belassen und die indirekten zu er höhen, indem z. B. für Salz jetzt schon pr. Kopf eine Steuer von 4 fl. bezahlt werden müsse, weist den Vorwurf des Finanz ministers zurück, daß der Antrag Schaup, die neue Personal- Einkommen-Steuer einzuführen, ohne irgend welche Nachlässe zu bewilligen, von falschen Voraussetzungen ausgehe, vielmehr treffe dieser Vorwurf gerade

die Regierungsvorlagen, die von den di rekten Steuern (zusammen 87 Millionen) 12 Millionen nach lassen wolle, den Zuwachs an denselben mit 3 Millionen be rechne, sohin noch 78 Millionen bekomme und mit der Personal- Einkommen-Steuer im Ganzen an direkten Steuern 95 Millionen zu erzielen hoffe. Demgemäß müsse die Personal-Einkommen- Steuer nicht bloß 15 Millionen einbringen, ivie die Regierung angebe, sondern 17 Millionen, wiewohl sie kaum 9 Millionen einbringen werde. Auspitz empfiehlt daher den Antrag Schaup

zur Annahme, d. h. die jetzigen Steuern sollen nicht ermäßigt und eine neue Steuer dazu eingeführt werden. Dr. Meznick zieht es vor sogleich zu erklären, daß diese Vorlagen die Spe zialberathung nicht verdienen; bei der 3. Lesung werden sie sicher verworfen. Daher betrachte er das Eingehen in die Berathung nur als das Feigenblatt um den vollständigen Mißerfolg eine Zeit lang zu verdecken. Dieses Feigenblatt koste ihm aber zu viel Zeit und zu viel Geld. Die Zerfahrenheit in Bezug auf die leitenden

Grundsätze der Reform im Ausschüsse und im „Hause" sei zu groß, als daß es möglich wäre, etwas Ersprieß liches zu Stande zu bringen. Das Mißtrauen gegen den „ge heimen Plan" der Regierung habe sich zum Hause hinaus im Volke verbreitet. Anstatt die bestehende Ungleichheit in der Be steuerung zu beseitigen, werde dieselbe und damit der Steuer druck in Folge dieser Reform noch vergrößert, und die Steuer last nicht auf solche ausgedehnt, die steuerpflichtig sind, sich aber der Besteuerung bisher entzogen

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Tiroler Stimmen
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Seite 1 von 6
Datum: 09.07.1902
Umfang: 6
Meinung geradezu irregeführt wurde, in ruhiger und sachlicher Weise zu widerlegen, ganz besonders aber die geradezu unerhörten Angriffe der „Tiroler Post" zurückzuweisen. Auffallend ist es sür's erste, dass alle diese christlich socialen und antisemitischen Blätter über die Fahr- kartensteuer selbst kein Wort des Tadels verlieren, obwohl sie in Oesterreich eine ganz neue Steuer ist und 12 Millionen Kronen beträgt, wovon nahezu dreiviertel Theile, 72°3%, die Reisenden 3. Classe, also die weniger

Bemittelten und ärmeren Be völkerungsclassen zahlen. Die Steuer selbst finden die Antisemiten in Ordnung, selbstverständlich aus dem Grunde, weil alle christlichsocialen Abgeordneten, mit Aus nahme von zweien, dafür gestimmt haben, obwohl diese Partei den Tiroler Bauern in einemfort vorlamentiert, durch die Schuld der Conservativen hat der Bauer so viele Steuern zu zahlen, dass er neue Steuern einfach nicht mehr verträgt. Desgleichen wird bei allen diesen Angriffen auf die Conservativen

in den antisemitischen Blättern verschwiegen, dass die christlichsocialen Abgeordneten in 3. Lesung für das ganze Gesetz, für die ganze Steuer, also auch für die Stempelsteuer gestimmt haben, während der weitaus größte Theil der Conservativen in 3. Lesung . gegen die ganze Steuer, also auch gegen die Stempel steuer gestimmt haben. Die Angriffe der christlichsocialen Blätter richten sich also nicht gegen die ganze, neue Steuer, welche 12 Millionen Kronen einträgt und für welche die Christlich socialen gestimmt

haben, sondern nur gegen einen kleinen Theil dieser Steuer, der höchstens eine halbe Million, den 24. Theil der Steuer beträgt, gegen den Fahrkarten stempel. Für's zweite ist es ebenso auffällig, dass die antisemitischen Wiener und Tiroler Blätter zwar zu sammenstimmen in der Verurtheilung des Antrages Schrott, aber von einem ganz verschiedenen, ja entgegengesetzten Standpunkte aus den Antrag bekämpfen. Das „Deutsche Volksblatt" und die „Deutsche Zeitung" nennen diesen Antrag „einen gefühllosen, boshaften und hass erfüllten Angriff

haben, dass auch diese Steuer zahlen müffen. Dagegen mühen sie sich ab, den Lesern unter den saftigen üusschrlften „Ein Bauernfreund" und „Saubere Volks- eilreter" darzuthun, dass die Stempelsteuer, wohlgemerkt, imiT c tt)Q Fahrkartensteuer, den Bauern, den kleinen w» ^ euten eine unerträgliche Last werden wird, -in. >! te §^pbl — nicht etwa die Fahrkartensteuer, s,,^.°^chaus Volks- und bauernfeindliche, nicht etwa pin wie die Wiener Blätter sagen, nein, bauernfeindliche Steuer sei. „Wie eine Faust

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Tiroler Stimmen
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Seite 7 von 10
Datum: 09.02.1895
Umfang: 10
den Verkehr ,n soviel Stunde^ al» man früher Nachstehende Gemeinden erhielten d.e B-will.aung Tage brauchte; der Telegraph ermöglicht blitzschnell Ver- mftinbfb ng von Geweindezuschlägen im Ja re 1895: ftLndrqunol von Pol zu Pol. TelfS 130 Proz. zur Grund , Erwerb- und Einkommen» ^ All d.e» wird un» aber erst so recht klar vor steuer neben 60 Proz. zur HauSz ns- und Hautklaffen- j Augen geführt, wenn wir eben von der u er- steuer; Tux außer 10 Proz zur HauSzintz- und Haus- südlichen k^togroph, chen Verla

San st alt ® • Wf“® klofiensteuer, sowie zur Wei,, und FleischverzehrungS- ^ brrndt. SBun X 1 '.«ün 'dn^liJrl« steuer 150 Proz. zu den übrigen brrrkten Steuern; ilch m Pars stattgehabten „Lxp 08 itloa llu I rre Fendi« 200 Proz. zur Hauszins- und Hau klasie... m.t der goldenen Me^a.lle ausgezeichnet wurden - steuer, 250 Proz. zu den übrigen direkte» Steuern; hrrauSgeger,» e .Wel.Verkehrskarte Nwas i äher besehen. Niederdorf außer 33 Proz zur Grundsteuer. 16 Proz. Wir find n sämmtliche E sinvahn

- Dampfer-, Post und zur Erwerb-, Einkommen- und hauLkl^ssensttuer und Telegruphenlmren der Erde, dre Generalkonsulate und 8 Proz zur Haurzinssteuer, 15 P.oz zur Verzehrung:. Konfulaie Oesteireich.U.'garn8 ln den verschiedenen Län- steuer auf Wern und Fleisch; Auer außer 70 Prozent dern, ferner vier Karton«, dre urs rn sehr gelungener, zur Grund- und Ei. komme, steuer u.d 50 Proz. zur 'vollkommen neuer Darstellung zeigen: Dre Besä.derungs- HauSzinS und Hausklasienstcuer 15 Proz. zur W in- dauer

-, Erwerb- und Ein-jder Länge der Eisenbahnen und Telegraphen, der Boden kommensteurr. 200 Proz. zur Hauszins- und 150 P.oz. Verwerthung. Fer, er ist gleichfalls in wirklich anregender * zur Hautkloffe,.steuer, 40 P'vz. zur Wein. und Fleisch-! Form die Entwicklung und gegenwärtige Länge der verzehrungkst.uer und eine Auflage von 1 fl. 70 lr.*) E senbahnen in den Hauptländern der Erde gegeben, dre per Hektoliter auf Bier und 7 fl.*) P r Hekiotiter aus »ns dir sorischreitendr Z vrlisation in den einzelnen

, Jedermann bestens empfohlen. Branntwein; Panone: für dir O tschüft Panone 600 Pro .*) zur Grund-, Erwerb- und Ei> kommenst^uer, 200 P,oz. zur Hau zink» und Hautklaffenstcuer und 30 P>oz zur Verzehrungssteuer auf Wein und Fleisch Und für die Fraktion Barano dieser Gemeinde 500 Proz.*) zur Grund-, Erwerb- und Einkommen» steuer und 200 Proz zur Hauskloffensteuer; Margone 441 Proz. *) zur Grund-, Erwerb- und E i ko» me, steuer neben 100 P>oz. zur Hauezins» und HoaSkloffersteukr; Marco 220 Proz zur Grui

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Tiroler Stimmen
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Seite 6 von 8
Datum: 22.03.1890
Umfang: 8
der Bcsitzcr kommt zum ziffermäßigen Ausdruck, sobald eine entgeltliche Uebcrtragung des Objektes stattfindet Der Besitzübernehmer gibt nur den verminderten Kapital Werth für das besteuerte oder zu besteuernde Objekt, da durch entzieht er sich der Steuerzahlung aus seinem Vermögen, er überträgt die ganze Last der Steuer für alle Zeiten auf den Vorbesitzer, der den vollen kapitali- firtcn Betrag der Steuer an seinem Vermögen verliert und erfolgt die Ueberwälzung der Steuer vom Nachfolger

auf den Vorgänger, die Ueberwälzung von der Nach frage zum Angebot, die Rückwälzung. Jnsoferne nun weder der neue Besitzer noch einer seiner Nachfolger aus seinem Stammvermögen die Steuer zu tragen hat, er scheint sie von ihrem Standpunkte aus als amortisirt, und der dazu führende Vorgang heißt Amortisation der Steuer." Und Schäffle schreibt hierüber (pag. 176 und 177) „Die Ueberwälzung und Amortisation der Steuerlast find für die Steuerzahler so reizend, daß dieser sie ver sucht, auch wenn die Umstände

den Ab wälzern und den Inhabern der Ertragsquellen von amortisirender Steuerbelastung. Die Masse der Steuer träger ist so egoistisch, daß sie auch über den Druck jener Steuern klagen kann, deren Abwälzung das Gesetz selbst bewirkt, und dagegen über Zuwälzungen jammern, deren sie sich thatsächlich erwehren. Am lautesten schreien die glücklichen Besitzer jener Steuer- quellen, deren Steuerlast sich durch Kapitalabzug am Kaufpreise oder Erbanschlag amortisirt hat. Die für sie amortisirte Steuer

ist ihnen so unlieb, wie eine Servitut, obwohl sie dieselbe im Uebernahmspreise längst rückgewälzt haben." So Schäffle. Also das Bad auszutrinken hatten zum großen Theil jene Hauseigenthümer, die man im Jahre 1820 mit den damals 18prozentigen Steuern belegte, und dieselbe Häuserentwerthung verhängte man im Jahre 1882 durch die exorbitante und maß lose Steuer auch über Innsbruck. Der Bericht des Steuerausschuffes spricht auch davon, daß der Mietvertrag der hauszinssteuer pflichtigen Häuser mit alleiniger Ausnahme

vorüber sind. Unberücksichtigt ließ man endlich die Forderung der Herabsetzung der Klaffensteuer, und die Erleichterung dieser Steuer wäre am allcrdringendsten und nöthigsten gewesen. Sehr zutreffend hat man die Gebäude- und Klassen steuer seinerzeit charakterisirt als Besteuerung eines ver gangenen Wohlstandes, und diese Bezeichnung ist wohl für kein Land zutreffender als für Tirol. Tirol, meine Herren, war nie ein reiches, aber doch ein in kultureller Hinsicht früh entwickeltes und blühendes Land

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Seite 1 von 4
Datum: 30.05.1902
Umfang: 4
- und mit 20 b für dreimalige Einschaltung per einspaltige Petitzeile oder deren «mau berechnet. — Bei öfterer Aufnähe Rabatt. Telephon-Rr. 47. Annoncenaufnahmr für AuswLrtS durch H. Kriedl's Annoncenbureau, Wien Yß, Matzleissdorferstrahe 7. Letephon Nr. 47. Pt. 121. Zahrgang Xl.II. Felix [ ] Freitag. 30. Mai 1902 Die Fahrlartensteiier. Schon lange spricht man von dieser neuen Steuer; nun soll die Frage, ob sie einzusühren sei oder nicht, in allernächster Zeit im Abgeordnetenhaus zur Verhandlung kommen (soferne

nicht die Jungczechen, ihren jüngsten Clubbeschlüssen entsprechend, einen Strich durch die Rech nung machen). Da lohnt es sich gewiss der Mühe, Zweck und Wesen dieser Steuer einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Der vorliegende, 27 Seiten starke Bericht des Steuerausschusses, der sich für die Annahme der Fahrkartensteuer ausspricht, gibt ein lichtvolles Bild über alle einschlägigen Verhältnisse; an diesen Bericht hält sich die nachfolgende kurze Skizze, bei der es im llebrigen vermieden

werden soll, für oder gegen die Steuer Stell ung zu nehmen. Die. Regierung wird fortwährend gedrängt, die ära rischen Mauthen aufzuheben und die Bezüge der Diur nisten, sowie der Pensionisten alten Systems, (die an der letzten Beamtengehaltsregulierung nicht theilgenommen haben), zu verbessern. Die Regierung sagt, sie sei dazu bereit, verlangt aber eine Deckung und schlägt als solche die Einführung der Fahrkartensteuer vor. Letztere würde Einnahmen im Betrage von ungefähr 11 % Millionen liefern. Die Aufhebung der Mauthen

- steuer heißt es, sie sei noch zu wenig eingelebt, um eine Erhöhung, auch nur bei höheren Einkommensstufen, zu vertragen; betreffs der Brantweinabgabe, die nach einem der aufgetauchten Vorschläge gleich um 10 K pro Hekto liter erhöht werden sollte, sagt der Berichterstatter des Steuerausschusses, dass eine derartige Erhöhung, wenn sie ernstlich in Frage käme, wohl noch schärfer bekämpft werden würde, als die Fahrkartensteuer. Die Fahrkartensteuer empfiehlt sich nach der Ansicht der Regierung deshalb

, weil sie rasch eingeführt werden kann, weil ihre Einhebung dem Staate keine Kosten ver ursacht, also das volle Erträgnis dem Staate zu gute kommt, endlich weil sie nicht die ganze Be völkerung, sondern nur jene Personen, die von den Vortheilen des Eisenbahnverkehres Gebrauch machen, und diese in nicht besonders fühlbarer Weise trifft. Die Regierung kann sich diesbezüglich und für ihre weitere Behauptung, dass der Verkehr unter der Steuer nicht leidet, auf die guten Erfahrungen berufen

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Seite 9 von 12
Datum: 06.04.1889
Umfang: 12
und Bodens ist gewiß umso auffallender und ungerechtfertigter, wenn man erivägt, daß ein beträchtliche^ ja der größte Theil des Mobiliarka- pnals völlig steuerfrei ist. Wir in Oesterreich sind allerdings so glücklich, "vch keine Personaleinkommensteuer, keine Börsen- iteuer, dafür aber die größte Besteuerung der Wohn gebäude von allen europäischen Staaten zu haben, die yochstc sowohl im Verhältnisse zu der direkten Steuer, .höchste im Verhältnisse zu allen Abgaben, die yochste ini Verhältnisse

hauszinssteuerpflich tigen Objekte ermäßigt wird, etwa in der Weise, wie es die Regierungsvorlage vom Jahre 1881 intendirte, in welcher der Steuerfuß für Orte im Verzeichnisse A von 26'/« Procent auf 24 Procent hergab, für die übrigen auf 24 Procent hinauf fest gesetzt wurde, und zwar aus dem Gruude, weil in den Kronlandshauptstädten, mit Ausnahme von Innsbruck und Triest, diese Steuer im Laufe der Zeit wenigstens zum Theile amortisirt wurde, und zweitens deshalb, weil trotz der hohen Steuer die Gebäude

aller Mängel immerhin noch als ein Muster einer Besteue rung angesehen werden kann, ist nicht dasselbe der Fall bezüglich der Gebäudeklassensteuer, beziehungsweise bei der nach § 1 lit. b und 8 5 des Gesetzes vom 9. Fe bruar 1882 berechneten Zinssteuer. Die Hausklassen steuer, welche nicht auf einem Ertrag, sondern auf einer willkürlichen Klasseneitheilung beruht, ist die härteste und drückendste aller Steuerarten. Sie ist keine Ertrags steuer, auch keine Aufwands- oder Kapitalssteuer

, sondern eine Objektssteuer in der allerrohesten Form. Es ist mir unbegreiflich, wie man in unserer Zeit, der man doch klarere finanzpolitische Ideen zutrauen sollte, als welche vor 60 bis 70 Jahren gang und gäbe waren, diese Steuer durch Erhöhung des Tarifes noch verschärfen und auch auf Kronländer ausdehnen konnte, in welchen sie bisher nicht statthatte. Die Klassensteuer entspricht nicht nur nicht den modernen Grundsätzen der Finanzwissenschaft, sondern sie steht nicht einmal auf dem Standpunkte der überwundenen

Kameralwissenschaft, welche immerhin noch lehrte, „wie dem Bürger am schicklichsten könne Geld abgenommen werden, ohne daß er es allzu sehr spüre". Es ist keine Uebertreibung, wenn ich behaupte, daß bei der Klassen steuer alle anerkannten Principien einer vernünftigen Steuerpolitik geradezuauf den Kopf gestellt sind. Während die Hauszinssteuer genau nach dem Ertrage sich richtet, nimmt die Hausklassensteuer auf den Ertrag keine Rücksicht; während die erstere im Falle der Leerstehung nicht bezahlt

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Seite 1 von 4
Datum: 21.11.1892
Umfang: 4
- und mit 30 kr. für dreimalige Einschaltung per einspaltiger Petitzeile oder deren Raum berechnet. — Bei öfterer Insertion Rabatt M 267. Mariä Hpjerung s Morgen 22 Nov. 1 i Zäzilia j Montag 21. Aovember 1892 Die Steuerreform. Die besondere Erwerb steuer,die Besoldung s- und Rentensteuer. Betreffs der im Titel genannten Steuerarten, welche durch das zweite bis vierte Hauptstück der neuen Steuer vorlage geregelt werden, genügt eine kürzere Darlegung, als der allgemeinen Erwerbsteuer gewidmet wurde; einer seits weil düse

Steuerarten weniger Neues bieten, anderer seits weil das Neue weniger komplizirt und theilweise auch weniger von allgemeinem Interesse ist. Bon der allgemeinen Erwerbsteuer arrsgenorw wen sind vor Allem die Hausir er und Wander lager. Ihre Steuer wird zwar auch nach dem Tarife bemessen, aber weil sie stets im voraus zu entrichten ist (bei ersteren für ein Jahr, bei letzteren wenigstens für ein Vierteljahr), erfolgt die Bemsffung nicht durch die Kommissionen, sondern durch die Behörde. Die Hau stier

eines Reinertrages von unter 300 fl., Bemesiuug der Steuer vom ersten Tausend mit drei Zehntel, vom zweiten Tausend mit fünf Zehntel und erst von den weiteren Beträgen mit dem vollen Satze u. dgl.) aufrechterhalten. Zu dem wünschenswerthen Standpunkte, daß derlei Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften denn doch etwas ganz anderes sind, als z. B. Aktien gesellschaften, daher auch in weiterem Umfange anders besteuert werden sollten als diese, hat sich der Entwurf leider nichf aufgeschwungen. Eine Ausdehnung

, welche diese Besteuerung erfährt, betrifft den Reinertrag der Sparkassen; bevor also letztere aus dem Reinerträge Geschenke machen und Spenden austheilen, werden sie fein säuberlich die zehn- perzentige Steuer zahlen müssen; eine Verfügung, die bei dem heutigen Stande der meisten Sparkaffen und bei dem Umstande, als die Sparkaffen in Oesterreich über 1282 Millionen Gulden Einlagen und jährlich mehr als 9 Millionen Gulden Reingewinne verfügen, gewiß nichts Bedenkliches an sich trägt. Erne den Londgemeinden erwünschte

Neuerung bietet dieses Hauptstück dadurch, daß es den Ort der Steuer- vorschreibung etwas anoers festsetzt, als bisher. Dies gilt besonders für Eisenbahnen. Die 90 beziehungsweise 60 Perzent der Eisenbahnsteuerrr, welche schon jetzt in den von den betreffenden Bahnen durchzogenen Ländern zur Vorschreibung gelangen, sollen nicht mehr in den Hauptstädten dieser Länder allein vorgeschrieben werden, sondern der vierte Theil hievon soll nach dem Flächen inhalte der Bahn auf die von der Bahn durchschnit

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Tiroler Stimmen
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Seite 1 von 8
Datum: 03.12.1904
Umfang: 8
hervorragender sozi aler Wichtigkeit. Eine soziale Wichtigkeit, d. h. eine Entlastung der wirtsch. Schwächeren wird da dem Vorschlage oder besten Durchführung wohl nur zuzuschreiben sein, insofern« die Ver zehrungssteuer zum Wegfall kommen soll; es ist aber sehr die Frage, ob die Praxis da der Theorie auch entspricht. Wer die Gepflogenheiten der bssti xosoickeotss kennt, wird doch nicht im Ernste glauben, daß der Wegfall der städ tischen Auflage eine Verbilligung der von Steuer befreiten Nahrungs

- und Genußmittel herbeiführen wird. Ver billigt wird nur eines und das ist der Wein. den sich reichere Private in die eigenen Keller legen und so Stadt und Land um den Wemausschlag kürzen können; der wirtschaftlich Schwache, der sich die Nahrungsmittel klein weis kaufen muß, der wird von der „sozialen" Wohltat nichts genießen. Es schwärmt gewiß niemand für die Verzehrungs steuer, besonders nicht für eine solche auf die notwendig sten Nahrungsmittel, erstens schon aus sozialen Gründen

, dann aber auch weil die Einhebungskosten eines solchen Akzises im Verhältnisse zum Ertrage viel zu hoch sind, und zudem die Art der Einhebung oftmals an eine vexa- torische Maßregel erinnert. Aber das sind Gedanken, die man haben muß vor Einführung einer Steuer, wenn sie einmal eingeführt ist, so hat die Abschaffung gewöhnlich wenig Wert mehr. Was hat denn die angeblich aus sozialen Beweg gründen so lebhaft erstrebte Abschaffung der Wegmauten für soziale Vorteile gehabt. Man kann ruhig jagen, gar

keine. Und dasselbe wird auch nach Abschaffung des Ak zises gesagt werden können. Man hat nun gesagt, daß die Verzehrungssteuer hauptsächlich gegen die Beamten und jene Personen ge richtet sei, welche nur Personaleinkommensteuer entrichten und somit an den städtischen Lasten nicht durch Umlagen teilnehmen, wie die übrigen Bürger der Stadt. Der Staat habe durch die Befreiung der Personaleinkommen- steuer von Landes- und städtischen Umlagen für die Gleich stellung aller Beamten gleicher Rangsklaffe im ganzen Reiche Sorge tragen

längst durchbrochen. Wenn nun aber irgend eine Steuer ab geschafft wird, so muß für ihren Ertrag, und sei er noch so ge ring, anderswoher ein Ersatz geschafft werden. An Stelle der 2% Millionen, die früher die Wegmaut ertrug, zahlt man jetzt 11—12 Millionen für Fahrkartensteuer. So solls auch bei der Abschaffung der städtischen Verzehrungs steuer geschehen. An Stelle der 3—400.000 K, welche das städtische Gefälle bisher ungefähr einbrachte, soll nun derselbe oder womöglich noch ein größerer Betrag

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Tiroler Stimmen
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Seite 2 von 6
Datum: 10.09.1892
Umfang: 6
diese Steuecbekenntnisse gleich vom Anfange an gemacht wurden, um so weniger nahm der Staat nachdem eine gehörige Kontrolle fehlte, aus der Steuer ein; und indem er dann diesen Ausfall am erwarteten Erträgniß durch Erhöhung des Steuerfußes wett zu machen suchte, machte er die Gewiffenhaftigkeit der Steuerpflichtigen erst recht unmöglich. Das Facit ist Je besser Einer lügen kann, um so besser kommt er durch; und je weniger Einer das versteht, je redlicher jemand ist, um so schlechter geht es ihm mit Steuer zahlen

der Starrheit an sich und schmiegt sich nicht eng genug an die unendlichen Mannigfaltigkeiten der lebendigen Wirk lichkeit an. Wie schwer ist es außerdem, bei Gewerben gerade jene Merkmale zu erfassen, die für deren Steuer kraft ausschlaggebend find! — Eine bloße Tarifbesteue rung läßt sich nicht denken, ohne gewiffe Ausnahmen unter denen vom Tarife abgegangenen werden kann; die Anwendung dieser Ausnahmsbeftimmungen aber wird man zumeist, in die Hände der Steuerbehörden zu legen ge zwungen

sein. Das war aber gerade auch eine Klage die bei den bisherigen Zuständen oft genug laut wurde, daß den Steuerbehörden zu viele Vollmachten einge räumt seien. Der Steuerpflichtige findet, mit Recht eine Garantie für die Gerechtigkeit der Besteuerung in jenem Systeme, wo er selbst bei Ausmeffung der Steuer mit- thätig sein kann^ Auf diesem Gedanken beruht das System der Repartition (Auftheilung). Der Dtaat setzt fest, welche Summe von einem bestimmten Kreise von Steuer pflichtigen zu leisten

und der Vorsitzende wird vom Finanzmtnister ernannt. Dieser Kommission, welche sich alle zwei Jahre durch Ausscheiden der Hälfte ihrer Mitglieder erneuert, obliegt es nun. die für den Bezirk bestimmte Steuersumme, das sog. Bezirkskontingent auf die Steuer pflichtigen zu vertheilen. Dabei hat sie aber nicht nach bloßem Ermessen und Willkür vorzugehen. Die Kom mission bestimmt vielmehr die aus jeden einzelnen Ge werbetreibenden betreffende Steuer anfänglich ohne Rück sicht auf das Bezirkskontingent

, sondern nach einem ganz neu ausgearbeiteten, sehr umfangreichen Tarife. Darin sind alle nur möglichen Erwerbsbcschäftigungen aufgeführt und ist für jede derselben je nach dem Um- ange der Betriebsmittel, nach der Zahl der Arbeits lüste, nach der Menge des gewonnenen Produkts, nach dem .Betriebsorte, der Betriebsart, nach dem Ertrage, nach dem täglichen Umsätze u. s. w. die Steuer fest gesetzt, und zwar nicht mit einem fixen Betrage, sondern mit einem Höchst- und Mindestbetrage für jeden Posten. An der Hand

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Tiroler Stimmen
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Seite 2 von 8
Datum: 16.01.1909
Umfang: 8
geleistet in allen Ge schicken des Lebens. All' die zarten Gesinnungen, deren Keim im Menschenherzen gelegen war, er schienen wieder — die Menschen umarmten sich in Eintracht und Frieden, Zartgefühl und Mitleid, Treue Behufs Bedeckung sollte der Bieraufschta; bis zu 6 60 X für den Hektoliter erhöht werden. Dies würde zirka ! 600.000 X ergeben. Dafür müßte aber eine Steuer auf i den Privat wein eingeführt werden — vorläufig ein- ■ mal 2 X auf den Hektoliter —, die Erhöhung des Zu- ! schlagcs

zur Weinverzehrungssteuer, welche die Wirte ; zahlen, könnte dann unterbleiben. Diese Prioatweinsteuer ! sei auf 200.000 X veranschlagt worden. Der „Trentino" sagt dann weiter, die Italiener i haben dieser neuen Steuer absoluten Widerstand ent- j gcgengcsctzt. weil man von ihr eine schwere Schädigung I des Weinbaues befürchtet. Gestern war auch eine Abordnung italienischer Gast- j wirte im Landhaus, um gegen die Erhöhung der Wein- ! und Bierauflage zu protestieren und die Steuer auf den i Privatwein zu verlangen Der Obmann des italie

- j nischei: Klubs, Don de Gentili, erklärte der Deputation, i daß diese Steuer „absolut unmöglich" sei. Wie die „M. Z." zu melden weiß, soll der Landtag j noch bis in die nächste Woche hinein tagen, bis Donners- : tag, obwohl am Mittwoch bereits das Parlament zu- sammentrilt. Im Landhaus wird diese Meldung jedoch j nicht bestätigt. Es heißt, daß heute unbedingt Schluß ist. Gestern ist bezüglich der Lehrerfrage der Vorschlag j aufgetaucht, wonach Deuischtirvl und Jtalienischtirol seine Lehrer selber

zahlen soll. Das ist wohl nicht mehr als leeres Gerede, weni: man die Haltung der Italiener kennt. Inland. Zur Privatwein - Steuer. Das „Tiroler Volts blatt" in Bozen erfährt aus Innsbruck unterm 14. 1 Jänner: „Heute war den ganzen Tag Beratung aller ; deutschen Landtagsabgeordneten. Abg. Dr. v. Gug- genberg, der Präsident des Landeskulturrates, gab folgende Erklärung ab: ,„Die ch r i stl i ch so z i a l e ; Partei hat beschlossen, die Steuer auf Privatwein : einzuführen/" Schraffl empfahl

diese Steuer j wärmstens. Baron Longo, Prälat Treuinfels und Monsignore G l a tz sprachen mit aller Entschieden- ! heit dagegen. Von den christlichsozialen Abgeordneten hat keiner dagegen gesprochen. Nach langer Debatte wurde abgestimmt: Für die Steuer stimmten ! die Liberalen und alle Christlichsozialen; dagegen ; die Konservativen, Baron Longo und Baron Ehrl. Die weitaus überwiegende Mehrheit der deutschen Abge ordneten ist also für diese Steuer." Daran knüpft das Blatt folgenden Aufruf: „Weinbauern

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Tiroler Stimmen
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Seite 1 von 4
Datum: 23.02.1898
Umfang: 4
im Wesen der Renten- steuer nicht gelegene Bestimmung. Die Sache verschärft sich aber noch dadurch, dass die 2 % der Rentensteuer eine bedeutende Steigerung erfahren werden durch die Zu schläge des Landes und der Gemeinden, so daß man sagen kann, die Steuer wird wohl in vielen Fällen bis auf 5 und mehr Prozent hinaufschnellen. Nun ist es aber klar, daß eigentlich nicht der Gläubiger, sondern der Schuldner diese Steuer zu tragen haben wird. In den meisten Ur kunden, welche in der letzten Zeit abgefaßt

ein kleiner Trost, daß die von der Rentensteuer freien Papiere in der letzten Zeit etwas gestiegen sind. Wenn sichere Kapitalien gekündigt werden, bei welchen unter Umständen durch Konversion in minder verzinsliche keine großen Kosten erlaufen, so werden überhaupt die Folgen nicht so schwerwiegend sein. Aber gefährlich wird die Sache, wenn es sich um zweifelhafte Schuldner und zweifelhafte Sicherheit handelt; dann kann es allerdings geschehen, daß diese Steuer dazu treibt, daß der verschul dete Bauer

von Haus und Hof gehen muß. Thatsächlich zahlt eigentlich die Rentensteuer nicht derjenige, der sie zahlen sollte. Ich will davon absehen, meine Herren, daß das bewegliche Kapital es bisher viel fach verstanden hat, sich leichter der Steuer zu entziehen, als der Realitätenbesitz, der aus den öffentlichen Büchern ersichtlich ist. Die Rentensteuer wird den erwarteten Erfolg nicht haben. Diese Rentensteuer wird die Steuermoral schä digen. Wie es mit der Steuermoral bei uns beschaffen war, mögen

sind die Produkte der Landwirthschaft ausgesetzt, bis der Erlös dafür eingenommen ist. Das Kapital kann auch vom Müßiggänge leben und verdient dabei doppelt soviel als der Grund und Boden zu erwerben imstande ist, trotz der harten Arbeit, mit welcher der Bauer sich durchbringt. In glänzenden Ver hältnissen lebt der reiche Kouponabschneider, und zahlt vielfach keine Rentensteuer; der Bauer aber, der ver schuldet ist, muß die traurigen Wirkungen dieser Steuer erfahren, jener Bauer, der da sagen

werden könnte: „Es nützt nichts!" von der Annahme des Antrages nicht abhalten lassen. Es ist unsere Pflicht als Abgeordnete, den Beschwerden und Klagen des Volkes Ausdruck zu geben ohne Rücksicht darauf, ob wir augen blicklich einen Erfolg damit erzielen oder nicht. Es ist unsere Pflicht, Abhilfe zu verlangen, bevor die verderb lichen Rückwirkungen dieser Steuer zu Tage treten. Ich möchte wohl die Hoffnung aussprechen, daß auch andere Landtage sich in ähnlicher Weise gegen die Wirkungen der Rentensteuer aussprechen

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Seite 1 von 4
Datum: 28.11.1892
Umfang: 4
- und mit 10 kr. für dreimalige Einschaltung ver einspaltiger Petitzeile oder deren Raum berechnet. Bei öfterer Insertion Rabatt M 273. Jahrgang XXXII, Künlher [^j^Ä 9100 ' ] Montag 28. Aovemöer 1892 Die Steuerreform. VI. Die Personaleinkommensteuer. Das wäre nun eigentlich die neue Steuer, welche der Gesetzentwurf bringt, eine Steuer, die bemessen wird auf der gerechtesten Grundlage, nämlich nach dem wirk lichen reinen Einkommen einer Person; die die ver schiedenen Einkommen, unter gänzlicher Befreiung der geringsten

, nach einem mit der Höhe des Einkommens Wachsenden Perzentsatz zur Steuerleistung heran zieht; die die Berücksichtigung individueller Verhältnisse, wie beispielsweise großen Familien standes, eingetretener Nothlage, ihrer Natur nach gestattet; die endlich in unserem Falle bestimmt ist. eine Steuer ausgleichung. also nur für wirklich ste, erkräftige Elemente eine Stcuererhöhung, für die wirthschastlich Schwächeren hingegen eine Steuererleichterung herbeizu führen. Die Peisonoleinkommenfteuer, wie wenig her vortretend

ernannt, zur Hälfte durch die Ge meindevertretungen gewählt werden; die Einsetzung von Ortskommissionen für Orte mit mehr als 10.000 Ein wohnern, sonst von Bezirk, kommisfionen, die Einsetzung einer Berufungskommission für jedes Kronland, welche zur Hälfte vom betreffenden Landtage gewählt wird, find Vorschläge, die nur zu billigen sind. — Gegen die Steuerskala, die bei den niedrigsten noch zu be steuernden Einkommen mit 6 /i„ Perzent beginnt, bei Einkonimen in der Höhe von 1000 st. sich zum Steuer

, was für den Anfang ja die Haupt sache ist. so muß man sich Wohl zufrieden geben, um so wehr, da die Eefahrung dafür spricht, daß hohe Steuersätze von Vorneherein zur Unaufrichtigkeit einladen und oft geradezu zwingen, llebrigens haben auch andere Staaten, die dir Einkommensteuer schon lange mit Er folg eingeführt haben, keine wesentlich höheren Steuer sätze im Gebrauche. Was in der Anlage der Personaleinkommensteuer wirklich zum Widersvruch herausfordert, das ist vor Allem die Art und Weise

des Familienhauptes hin zugerechnet werden sollen, und dieses G es am m tein kommen die Grundlage der Besteuerung zu bilden babe. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Aber wenn «8 sich um die Höhe der auf ein solches Gcsammteinkommen g legten Steuer handelt sollte doch berücksichtigt werden, daß nicht blos Einer sondern Mehrere davon leben müssen. Die Rücksicht ist nun außer Acht gekästen. So kann es kommen, daß eine höchst einfache Arbeiterfamilie, wo keines der Familien glieder jährlich

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Seite 3 von 6
Datum: 02.05.1910
Umfang: 6
günstigen Konjunktur findet — durch eine besondere Steuer in erhöhtem Maße zur Tragung der allge meinen Lasten herangezogen werde, diese Forderung bildet seit langem einen wichtigen Punkt in dem Pro gramme der Gegner der G r u n d st ü ck s p e k u l a t i on. Seit dem Jahre 1904 ist sie durch Aufnahme einer eigenen Wertzuwachsäbgabe in das Steuersystem zahl reicher deutscher Städte verwirklicht worden; zuerst in Frankfurt, daun in vielen Gemeinden Preußens- Sachsens, Hessens, Oldenburgs. In neuester

Zeit haben Elsaß-Lothringen und Baden die allgemeine Einführung dieser Steuer in Aussicht genommen, wahrend die Regierung des deutschen Reichs es anläß lich der Reichsfinanzreform abgelehnt hat, schon gegen wärtig eine Reichswertzuwachssteuer einzuführen, und den Termin bis 1. April 1912 aufschob. Dieses Bei spiel des deutschen Reiches ist — wie in so zahlreichen anderen Fällen — auch auf die Finanzpolitik Oester reichs nicht ohne maßgebenden Einfluß geblieben. Nachdem der Gemeinderat von Brünn

schon im Jahre 1906 der Regierung einen Verordnungsentwurf über die Einführung einer kommunalen Wertzuwachssteuer vorgelegt, und der 6. österr. Städtetag sich im Herbste 1908 prinzipiell für die Einführung dieser Steuer als einer Kommunaläbgabe ausgesprochen hatte, ent schloß sich die Regierung diesen Anregungen zu folgen und die neue Steuerquelle bis zur definitiven Rege lung der Landesfinanzen den autonomenKörper- schäften, also nicht ausschließlich den Gemeinden zu eröffnen. Sie hielt

hat die Regierung den Landes ausschüssen die Alternativenentwürfe zu zwei Ge setzen, die sich vor allem dadurch unterscheiden, daß Entwurf I die neue Abgabe zwischen den Ländern und den Gemeinden verteilt, während EntwurfII den Ertrag der Steuer ausschließlich für die Gemeinden in Anspruch nimmt. Schon aus dieser Entstehungsgeschichte der Ent würfe erklärt sich die Tatsache, daß in erster Linie finanzpolitische Erwägungen den Ausgangspunkt für die neuen Vorlagen gebildet haben. Die Motive, mit denen

sie die Regierung einbegleitet, stellen denn auch diese Erwägungen in den Vordergrund, und dies wird für die konkrete Ausgestaltung des Steuerpro jekts vor allem insofern bedeutsam, als die Steuer keineswegs auf den Besitzwechsel städtischer Grund stücke beschränkt bleiben, sondern die Wertsteigerung bei jedem Liegenschaftsverkehre auch in ländlichen Gebieten ergreifen soll. „Es liegt kein Grund vor", so argumentieren die Motive, den Wertzuwachs in ländlichen Gebieten prinzipiell günstiger zu behan deln

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Seite 5 von 6
Datum: 22.03.1910
Umfang: 6
besprach das Gesetz im allgemeinen und gab einige Aufklärungen. Er kritisiert die Ausrede des Finanzministers, die Steuer werde von den Konsu menten bezahlt. Dies sei nicht richtig. Der Wirt müsse neu erpreßte. Unter seiner Herrschaft war alles in } mit dem Preise hinausgehen, dadurch werde weniger Monaco mit den höchsten Steuern belegt und alle Arten des Handels wurden zum Monopol des Fürsten erhoben. Aus dem Briefwechsel, den Honore V. von Paris aus mit seinem. Schatzmeister unterhielt, ge winnt

einen ungeahnten Aufschwung, besonders als im Jahre 1870 die Hamburger Spielsäle aufgehoben wurden und der ganze Glücksspielertroß nach Monaco zog. Seitdem haben die Einwohner von Monaco es gut: sie leben, gänzlich steuer- und abgabenfrei, in einem der herrlichsten Orte des Mittel meeres. Man sollte meinen, sie könnten wohl zu frieden sein. Das sind sie aber nicht: sie drohen getrunken, der Wirt komme seltener als Käufer zum Weinbauer, und da weniger Nachfrage ist, müsse der Bauer mit dem Preise herabgehen

, also er die Steuer zahlen. Hierauf kommt er auf die einzelnen Bestim mungen der Vorlage zu sprechen und bezeichnet die Zusammenstellung derselben schleuderhaft und salopp. Unter großer Heiterkeit - zergliedert Redner die Un- sinnigkeit, wie die angebliche Steuerfreiheit des Haus trunkes da geregelt wird. Die Gesetzesvorlage sei völlig verunglückt und vollständig undurchführbar. Nach seiner Berechnung werden 25.000 Kontrollorgane benötigt und wenn jeder nur 300 Kronen an Remune ration erhält, so kosten

seien, obwohl, hätte die Versamm lung am Ostermontag stattgefunden, ein bedeutend besserer Besuch erzielt worden wäre. Andrerseits sei es traurig, daß man sich immer wieder zusammen- sinden müsse, um sich gegen neue Steuern zu wehren. Man müsse gegen die neue Steuer protestieren, ebenso auch gegen die Branntweinsteuer-Erhöhung, die dem nächst vielleicht wieder auf den Plan treten werde Baron Longo- Neumarkt spricht sich ebenfalls mit einer Revolution und im vergangenen Jahre ? gegen die neue

aus die in Wien stattgehabte Protestversammlung, an der zirka 6000 Personen teil- genommen hätten, und verliest mehrere Zustimmungs- telcgramme, darunter ein solches des Pfarrers Schrott, geglaubt, daß die Steuer den Konsumenten treffen werde. Er sei dafür, daß in der Vorlage nichts ge strichen werden solle, sondern wir brauchen die Steuer überhaupt nicht. Nach seiner Meinung werde das Gesetz fallen. Es haben sich eine große Anzahl von Abgeordneten gegen die Vorlage ausgesprochen. Frei lich könne

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Seite 2 von 6
Datum: 06.02.1892
Umfang: 6
- umsatzes in den Bankbüchern bestätigen. c. Endlich ist im § 18 auch derjenige Fall des außer börslichen Effektenvrrkehres vorgesehen, in welchem ein Kauf- und Verkaufs-, beziehungsweise Lieferungs geschäft durch Vermittlung eines Handels maklers geschlossen wird. Derartige Geschäfte sind ohne Rücksicht auf die Stellung der Parteien, also auch dann, wenn keine davon dem Bonkstande angehört, steuerpflichtig und hat für den Erfolg der Steuer der Makler durch Stempelung beider Schlußzettel

je mit der Hälfte der Steuer Sorge zu tragen Auch hier lehnt sich die Steuererhebung an die, übrigens auch im Artikel 73 des Handels gesetzes begründete Uebung der Ausstellung von Schlußzettcln bei freiwilliger Benützung der Makler dienste an. III. Als Steuereinheit, nach welcher die obbe schriebene Steuer erhoben werden soll, hat nach § 2 des Entwurfes der sogenannte einfache Schluß zu gelten, dem gegenüber der wirkliche Schluß ein Multiplum bilden kann und oft zu bilden pflegt; erreicht der wirk liche Schluß

die Mitte zwischen dem alten Fixstempel von jedem Schluß als solchem ohne Rücksicht auf dessen Höhe, und der theoretisch begehrten Prozentualsteuer. Jener bildet eben, da er auf die Leistungsfähigkeit durchaus keine Rücksicht nimmt, keine Steuer sondern eine rohe, weil in keinem staatlichen Entgelte begründete Fiscalgebühr, eine Prozentualsteuer dagegen wäre im wörtlichen Sinne gar nicht ausführbar, da sie einen für den raschlebigen Börse verkehr ganz unerträglichen Zeitverlust bei Berechnung

der jedesmaligen Steuer, beziehungsweise bei der staat lichen Kontrole dieser Berechnung bedeutet. Es hat da her das einzige Gesetz, welches eine sogenannte Prozentual- steuer einführte, das deutsche, zwar den Steuersatz in Prozcntform mit einem Zehntel Promille festgesetzt; es geschah dies jedoch wohl nur zu dem Zwecke, um in demselben Gesetze und in demselben Tarife eine wirkliche Prozentualbesteuerung des Börseverkehrs in Waaren zu ermöglichen. Denn die deutsche Effektensteuer von einem Zehntel Promille

ist doch nur eine abgestufte, da sie bei Geschäften unter 10.000 Mark „in Abstufungen von je vollen 2000 Mark", bei Geschäften im Werthe von über 10.000 Mark „in Abstufungen von je vollen 10.000 Mark" zu bemessen ist. Es beträgt demnach die Steuer faktisch von 10.000 Mark an 1 Mark, darunter 20 Pfennige pro Schluß und hätte an und für sich ebenso mit einem zwei- bezw. fünfstufigen Fixstempel festgestellt werden können. Was aber die Höhe des Steuersatzes betrifft, so glaubte der Ausschuß gleich dem Abg. Leon

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Seite 2 von 4
Datum: 12.10.1916
Umfang: 4
. Darnach ist der Kriegszu schlag zur Grund st.en er im Ausmaße von 80 Prozent der ordentlichen Steuer vom Steuer- pftichtigen selbst auf Grund der für die Steuereinzah lung des Jahres 1916 maßgebenden Grund stenerv o r- schreibnng zu ermitteln und" mit hem letzten Grund- steuer-Tinzahlungstermine, d. i. am 30. No 0 em-, ber 1916 zur Gänze einznzahlen. Dem Stenertoäger steht es jedoch frei, beim zuständigen Steueraftstte schriftlich oder mündlich anzumelden, daß er den Zu schlag innerhalb eines Jahres

vom 2. September 1916 cm gerechnet in 4 gleichen Teilbeträgen zu den mit 30. November 1916 beginnenden Ouartalterminen ein- zahlen will. Die Anmeldung bewirkt die gewünschte Zahlungserleichterung nur, wenn sie rechtzeitig, d. i vor der Fälligkeit des Kriegszuschlages erfolgt, i— Der Kriegszuschilag zu der allgemeinen Ex-. werbsteuer beträgt 100 Prozent der ordentlichen Steuer, wenn der Steuerpflichtige der 1. und 2. lEr- werbsteuerklasse, und 60 Prozent, wenn er der 3., und 4. Erwerbsteuerklasse angehört

. Dieser Zuschlag ist am 1. Oktober 1916 fällig. Ist der.Zahlungs auftrag über die ordentliche Steuer für das Jahr 1916 bereits zngestellt, enthält er aber keine Börschrei- bung des Zuschlages, so hat der Steuerpflichtige den Zuschlag nach dem Ausmaß der erfolgten Steuerbe messung /zu berechnen. Ist ein Zahlungsauftrag für das Jahr 1916 jedoch noch nicht zugestellt, so hat der Steuerpflichtige den Zuschlag nach der Steuer- vorschreibung des Vorjahres zu berechnen und ein zuzahlen

. Dem Stenerpflichtigen.steht es jedoch frei, beim Steneramte bis zum 31. Oktober 1916 anzn- melden, daß er den Zuschlag für 1916 in 4 gleichen Teilbeträgen zu den Quartalsterminen (das ist 1. Oktober 1916, l.iJänner, 1. April und 1. Jul: 1917) zahlen will. — Der Zuschlag zur @ r w >e r b st e n e % für zur öffentlich,en Rechnungslegung verpflichitete Un ternehmungen von 20 Prozent der ordentlichen Steuer ist am 1. Oktober 1916 fällig. Er ist rücksichtlich der ganzen Steuer beim.Steneramte am Sitz der Unter nehmung einznzahlen

. Ist der Zahlungsauftrag über die ordentliche Steuer Kr das Jahr 1916 bereits zu gestellt, enthält er gber keine Vorschreibnng des Zu schlages, so hat der Steuerpflichtige den Zuschlag nach dieser Vorschreibung selbst zu berechnen. Ist ein Zah lungsauftrag jedoch Kr das Jahr 1916 noch nicht zu gestellt, so hat der Steuerpflichtige den Zuschlag nach der Steuervorschreibung des Vorjahres zu berechnen und einznzahlen. Der Rentabilitätszuschlag ist hin nen 14 Tagen nach Zustellung des besonderen Zah lungsauftrages

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Seite 3 von 4
Datum: 12.05.1896
Umfang: 4
die Bewilligung zur Einhebung von Gemeindezuschlägen im Jahre 1896 : Creto 50 % Grund-, Erwerb-, Einkommen-, Hauszins- und Hausklaffensteuer, 30 % Wein- und Fleisch Verzehrungs- Steuer; Villamontagna 450 % Grund-, Erwerb- u: d Einkommensteuer, (vorbehaltlich der Zustimmung der k. k Statthalterei) 100 % Hauszins- und Hausklaffen-Steuer; Strembo 250 % G-.und- Erwerb- und Einkommensteuer. 50 % Hauszins- und Hausklaffensteuer, 30 % Wein- und Flcisch-Verzehrungs-Steuer; Cles 245 % Grund-, Erwerb- und Einkommen

-Steuer, 70 % Hauszins- und Hausllafsen- Steuer, 30 % Wein-Verzehrungs-Steuer; Noppen 125 % Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 % Hauszim» und 10 % Hausklassen-Steucr; Pfaffenhof-n 140 % Grund steuer (n ovon 40 % in Robotschichten), 100 % Erwerb- und Einkommen-Steuer, 30 % Hauszins- und Hausklafsen-Steuer, Le uta sch 250 % Grund-, Erwerb- und Einkommen-Steuer, 30 % Hauszins- und Hausklaffen-Steuer. Der Direktion der Sp-tzenklöpwlei-Schule in Predazzo wurde die Landessubventron mit 100

der Konsumsteuern diesen Gedanken weiter ausführen. Sollte es der Regierung gelingen, die Erhöhung der Konsumsteuern zu erlangen, so werde sie dem Hause Summen zur Verfügung stellen, welche vielleicht zu dauernder Sanirung der Landes- ftnanzen genügend wären. Der Minister nahm die Ge legenheit wahr, auf energische Inangriffnahme der Reform der Gefällsgerichtsbarkeit hinzuwirken. Die Frage der Steuererhebung werde die Regierung nach der Steuer reform regeln und im Herbste eine diesbezügliche Vor lage einbringen

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