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Tiroler Stimmen
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Seite 1 von 4
Datum: 30.01.1896
Umfang: 4
scheidung an die Seite gibt. Sehen wir uns die Thätigkeit des Richters nach dem Zallinger'schen Antrage näher an! Der Richter darf die Verfachung einer Urkunde nur dann bewilligen, wenn dieselbe bezüglich der Form den bestehenden gesetzt. Vorschriften entspricht (es müssen also vor Allem die Parteien und zwei Zeugen unterschrieben sein; für allfällige Bevollmächtigte muß die Vollmacht ausgewiesen sein u. s. w.) und wenn in der Urkunde: a) die Parteien, soweit dem Richter bekannt

, des Hofes u. f. w. aufgeführt find, k) die Verfachbewilligung in den Urkunden ausgewiesen erscheint, g) der Inhalt der Urkunde keine Unklarheit und keinen Widersinn enthält. Die Erfordernisse», b, e,f gelten schon jetzt, erfordern also keine weitere Besprechung. Unter c wird verlangt, daß der Grundbefitz, von welchem die Urkunde handelt, nach dem gegenwärtigen Katastraloperate bezeichnet sei. Ich frage: hat der Richter dieses Erforderniß als erfüllt zu betrachten, wenn in der vorgelegten Urkunde

Schmuck der Urkunde, welcher in Deutschtirol schon gegenwärtig selten fehlt, aber leider häufig unrichtig ist. Soll aber der Richter prüfen, ob die in der Ur kunde enthaltenen Bau- und Grundparzellen wirklich Eigenthum desjenigen find, der darüber in der Urkunde ein Rechtsgeschäft eingeht, fie z. B. verpfändet, verkauft u. s. w., so muß er doch einen Prüfstein zur Hand haben, an den er fich unbedingt halten kann. Unser Katastraloperat ist ein solcher Prüsste nnicht, denn sowohl dem Parzellenprotokoll

, als den Befitzbögen der einzelnen Steuerträger, und endlich auch der Mappe fehlt eine für privatrechtliche Zwecke ver wendbare Beglaubigung. Zahlreiche Befitzbögen werden mit den wirklichen Eigenthumsverhältniffen an Grund und Boden überein stimmen, der Richter hat aber nicht das Recht, im Be- fitzbogen eine Eigenthumsurkunde zu erblicken, und kurz- w g alle Parteiurkunden, welche mit dem Kataster nicht übereinstimmen, als falsch zu bezeichnen. Ob im häu figen Falle der Nichtübereinstimmung der Fehler

auf der einen oder anderen Seite liegt, weiß der Richter nicht, solange ihm nicht ein Register zur Seite steht, dessen Eintragungen über die Eigenthumsverhältnifie be weismachend find. Herr v. Zallinger fühlt selbst die Nothwendigkeit eines solchen Rüsters, denn er will die Regierung laut Absatz 2 seines Antrages aufgefordert wissen, die un erläßliche Identifizierung der Grundstücke mit den neuen Parzellennummern und die Anlegung des neuen Verfach buches mit dem Realregister aus Staatskosten durch zuführen. Gewiß

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Tiroler Stimmen
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Seite 2 von 6
Datum: 05.09.1912
Umfang: 6
Man fordert Herausheb ung des Richters aus dem allgemeinen Beamtentum, in der Erkenntnis, daß, zwischen Richter- und Beamtentum ein wesentlicher Unterschied besteht. Aus der verschiedenen Stellung zum Gesetz er- geben sich große Verschiedenheiten in der Stellung des Richters und des Verwaltungsbeamten. Der Zweckrnähigkeitsgedanke in der Verwaltung bringt es mit sich, daß der Beamte sich bei Ausübung seines Amtes stets das Interesse des Staates und der Bevöl kerung vor Augen zu halten

und den dienstlichen An weisungen seiner Vorgesetzten Folge zu leisten hat. Der Gedanke der Gesetzmäßigkeit in der Justiz erfordert dagegen, daß der Richter frei von solchen Rücksichten und Vorschriften seines Amtes waltet. Der Eigenart des richterlichen Berufes entspricht es nur, Wenn das richterliche DiLettstverhAtmS in be sonderen Richtergesetzen geregelt wird. Dieselben wer den zu gestalten eventuell abzuändern sein, je nach- beim man im Richter den entsprechenden Beamten oder den freien und unabhängigen

Besorger derGerechtigkeit erblickt. Eine der häufigsten Klagen geht dahin, daß die Justiz allzusehr mit wesensfremden Geschäften be lastet ist. Man fordert daher ReiNmachung des richter lichen Arbeitsfeldes von diesen Geschäften. Was die Justiz Verwaltungssachen anlangt, sind sie noch mit Recht den Gerichten zur Besorgung übertragen. Anders stehe es mit den Geschäften der freiwilligen Gerichtsbarkeit: dem Register-, Grundbuchs-, Konkurs-, Mhandlungs-u. Vormnndschastswesen, sowie jenem Teile des Nota

es auch, den Begriff des Dienst vergehens näher zu definieren und ihn nicht nur in das subjektive Ermessen des Disziplinargerichtes zu Insbesondere müßte auch die hochwichtige Frage einmal gelöst werden, ob ein Richter wegen des Inhaltes seiner Rechtsprechung disziplinär zur Verant wortung gezogen werden kann. Aehnliche Erwägungen wie für das Disziplinär- recht gelten auch für das Gebiet der Dienstaufsicht. Dienstaufsicht sollte auf dem Gebiet der materiellen Prozeßleitung nicht gelten. Eine wichtige Kautele

der richterlichen Unab hängigkeit ist auch die Besoldung . Große Anfor derungen können mit Recht nur an einen Richterstand gestellt werden, der den wirtschaftlichen Sorgen ent rückt ist. Die Gegenwart ist da oft sehr ungerecht- Sie behandelt die Richter im gantzdu recht stiefmütterlich, verlangt von chnen aber geradezu das Unmögliche. Der Richter soll nicht nur -ein „firmer Jurist, er soll auch ein Welt -und Lebenskenner fein und alle mög lichen Speziälkenntnisse be'itzen. Er soll aber auch den feinsten

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Seite 1 von 6
Datum: 21.03.1862
Umfang: 6
Jnquisitionsprozesse spielte der Richter alle drei Rollen selbst, er ist Ankläger, er ist Verthei diger deS Angeklagten, ec ist Richter; er muß die Vertretung beider führen, eine That, die ihm Pflicht, die dem Advoka ten bisher ein Verbrechen war. Zuerst muß der Richter- Ankläger fein, er muß den Verdacht gegen eine bestimmte Per son fassen, die er dann in Untersuchung zieht, diese Untersu chung wird seine eigene Handlung. Bei der Beurtheilung aber hat er nicht nur die Handlung deS Untersuchten

, sondern auch die Prozedur zu beurtheilen, er wird also Richter in eigener Sache. So wichtig manche Richter — wenigstens glaubten — sich bei dem Volke zu machen, so beliebt bei den Oberbe hörden, wenn sie nur die Schuld Vieler aussprechen konnten, ebenso beschämt glaubten sich Manche durch ein „Unschuldig" oder „ab instaneia" Lossprechen, — und diese sohin an der Entscheidung selbst befangenen Männer sollten die Vertheidiger deS Jnquisiten sein? — Dieselbe Person, die den Jnquistten ergreift, die den Jnquisiten

, meine Herren, nicht so sehr das Mißtrauen auf die Fähigkeit, auf den guten Willen dieser Richter, sondern vielmehr das Miß trauen und Bedenkliche auf die Wage selbst, womit diese Rich ter abwägen mußten, fällt mir hier auf. Diese Wage war einzig der Aktenertrakt, den der Referent vorlas. Mehr wußte das Gremium der ersten und zweiten Instanz nicht. DaS Gremium sah niemals seinen Jnquisiten, nur der Inqui rent gab ein Bild von ihm. DaS Gremium hörte nie den Jnquisiten, hörte nie die Zeugen, nur der Referent

sagte etwas darüber. Wenn nun dieser Aktenertrakt nicht in Ordnung war, dann, meine Herren, war eine falsche Wage gestellt, bei der auch die gerechtesten Richter Unrecht sprechen mußten, wenn sie auch ihr Gewissen mit dem Satze: „guock non est in aotis, non ost in wunclo" beschwichtigen konnten. (Beifall.) Betrachten wir hingegen die wohlthätigen Folgen deS Anklageprozesses, so finden wir die drei wichtigen Rollen deS Klägers, des Richters, deS Vertheidigers des Angeklagten auch unter drei Personen

vertheilt; wir finden einen ganz unbefangenen Richter, der in der Vor untersuchung gar nicht betheiligt war, sohin nicht über seine Handlungen entscheidet; wir finden einen Richter, vor dem der Ankläger alle Gründe gegen den Angeklagten, und der Ver theidiger aüch alle Gegengründe vorgebracht hat, vor dem die Extreme der Schuld und Nichtschuld vertheidiget wurden, dem daS ganze Faktum wie in einem Bilde vorgeführt war, es bleibt also über die Wahl zwischen dem Jnquisitionsri'chter und einem Richter

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Seite 3 von 6
Datum: 23.02.1878
Umfang: 6
sei und daß zu seinem Pfarrbezirke auch Bozen gehöre! Msgr. Wirser erwiderte: Vor mir, in meinen Augen sind Sie nichts. Das ist auch natürlich; es könnte ja sonst schließlich jeder daher kommen und behaupten er sei Pfarrer. Richter fragte nun, waS denn mit der Leiche geschehen solle. Msgr. Mieser antwortete: Die werden schon wir besorgen; aber der Herr Richter muffe ab treten, er lasse den Friedhof nicht öffnen, bevor er nicht gehe. Da wollte ein Offizier interveniren und meinte, Herr Richter

könnte hier noch zuvor seine Funktionen vornehmen, dann brauche er den Friedhof nicht zu betreten. Msgr. Mieser entgegnete, er könne es auch hier nicht gestatten, denn der Grund sei Eigen thum der Kirche. Richter fragte nun an, wo denn nicht mehr Kircheneigenthum sei. Msgr. Mieser antwortete: Draußen auf dem Platze (Johannesplatz) da kann ich's nicht verhindern, daß Sie funktioniren. Also ging der Zug zurück bis vor den Ein gang zum Friedhofswege. Dort wurde die Bahre niedergestellt und Herr Richter machte

seine Zeremonien brevi modo (kürzer als gewöhnlich) und — ging dann fort. Nun ging der Zug erst in den Friedhof hinein und die Leiche wurde dort an dem für Nichtkatholiken bestimmten Platz beerdiget. Dies die That sache, welche uns ein sehr verläßlicher Augenzeuge mittheilt. Mir bemerken dazu noch, daß auch voriges Jahr im April, während der Abwesenheit Msgr. Miesers, Herr Richter sich herausnahm zu funktioniren; damals protestirte der diensthabende Stadtpfarr- kooperator mündlich; aber Richter kehrte

sich nicht daran. Der Vorwurf, man habe Herrn Richter nicht aufmerksam gemacht, ist also unwahr und ungerecht. Der Stadtpfarrkooperator war beide Male erschienen, nicht allein um gegen die etwaige Anmaßung eines Unberechtigten zu protestiren, sondern um den Zug zu füh ren. Ueberhaupt hatte Niemand etwas gegen eine anständige Beerdigung, sondern nur gegen die Amtsanmaßung des Herrn Richter. Daß die Mutter des Verstorbeneu das Alles mit an sehen und anhören mußte ist wirklich bedauerlich Allein das hat gewiß

nicht Msgr. Mieser zu verantworten, der als Stadt pfarrer die Verpflichtung hatte, die Rechte dieser Kirche zu wah ren — diese Verpflichtung steht entschieden höher als eine Liebes pflicht. Uebrigens theilt man uns als sicher mit, daß die Mutter des Verstorbenen Herrn Richter warnte: es könnte vielleicht Spek takel geben und in diesem Falle wäre ihr lieber, wenn er ganz wegbliebe. Es scheinen einige liberale Herren sich eifriger um die Berufung des Herrn Richter gekümmert zu haben als die eigenen

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Seite 2 von 6
Datum: 16.03.1895
Umfang: 6
erfüllen, wenn er im Geiste dus chgrführt wird dcr hervorragenden Eignung Appel's für solchen Posten, s der ihm zu Grunde liegt. Dieser Geist ist das führende konnte jedoch nicht umhin, zu erwägen, welche ganz be°! Eingreifen des erkennenden Richters in der Herausstellung sondere Verdienste sich Appel, in seinem gegenwärtigen! des Sachverhaltes. Im Richter liegt der Schwerpunkt Wirkungskreise bereits erworben und welche gleich werth-s des neuen Prozesses. Er nur kann jenen Grist zum vollen Leistungen

und auf seine Brust deuten. Vesco nahm nun dem Mattivi die Uhr sammt Kette ab, gab sich damit aber nicht zufrieden, sondern erklärte, diele Sachen genügen nicht, um seine Forderung zu decken; er wolle auch" Geld haben. Den Mattivi ließen die Angriffe des Vesco ruhig; er wehrte dieselben Die Aeußerungen der Parteien find aber auch eine wechselseitige Aussprache vor dem Richter. Durch per sönliche. Berührung treten die Parteien einander näher, es mildern sich die Gegensätze, während Schrift und Papier entfremdend

auseinanderhalten. Gegenwärtig muß der Richter die Wahrheit und das Verständniß aus einem Bündel Papier gewinnen und ist nicht in der Lage, den Streitfall durch Fragestellung von Zweifeln und Wider sprüchen frei und klarzustellen. Erst d.er neue Prozeß stellt den Richter aus den Kampsboden der Sachverhalts entwicklung ; nicht hinter dem Prozeß, sondern im Prozeß ist der Platz des erkennenden Richters. Jetzt ist der Prozeß ein Parteienprozeß, in Zukunft wird er ein Richterprozeß fein. Auch im neuen Prozeffe

an der Frage, wie der Streit?Graz wird dem „Vaterland" berichtet: „Ein trauriger j richtet, und während Vesco. wie die Kellnerin angibt, über Mein und Dein auszutragcn fei. Der Zivilprozeß Fall ereignete sich hier am 9. ds. Ein hoffnungsvoller f ein Meffer tu den Händen hatte, habe Mattivi mit ist keine bloße sachliche Richter-Information, sondern er junger Mann, Sohn geachteter Eltern, Einjährig-Frei-^ einem glänzenden Gegenstände drei Streiche gegen den empfängt zugleich in den beiden gegensätzlich

im Hinblick auf die an den Kaiser gerichtete z Mattivi die Oberhand, um den Vesco sei es geschehen kontra der Kampf der Personen selbst und durch den; Adresse des Tiroler Landtages bezüglich des Duell-Ün- trüben Nebel der Parteileidenschaften muß der Richter »Wesens in militärischen Kreisen. Der junge Mann bis zur Wahrheit sich hindurchwinden. Der Zivilprozeß hatte in Begleitung einiger Kameraden einen Spazier- ist ein Spiegel und Gradmesser der Volksmoral; wo gang über Land gemacht und hiebei

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Seite 4 von 6
Datum: 09.02.1875
Umfang: 6
Rinaldini und Komp. Der k. Richter: Vossignora sind angeklagt bei der Beraubung eine« Eisenbahnzuges mitgewirkt zu haben. — Ang. Ich be greife nicht, wesbalb ich allein angeklagt bin; wir waren unser 56 an der Expedition betheiligt, wo sind die Anderen? Rch:er: Die werben theilweise als unbe^idete Zeugen vorgeführt werden, übrigens haben Sie danach auch nicht zu fragen. Antworten Sie aus uniere Fragen. Sie geben also zu, daß Sie sämmt liche Passagiere ihrer Werthsachen beraubten? — Ang. Aber ich bitte

. Herr Richter! Die Gensdarmen haben uns ja ruhig zugesehen .... — Richter: Die Gensdannen konnten nicht- sehen, da sie 10 Schritte weil vom Schauplatze entiernt stan den. Sie haben von dem geraubten Gute ein 56stel als An theil an der Beute bekommen? — Ang. Das war der mir rechtlich gebührende Erwerbsgewinn. Sie scheinen mit unseren Geschäfts-Maximen schlecht vertraut zu sein. — Richter. Wie wollen Sie diesen Raubanlhe l rechtfertigen? — Ang (laut lachend). DaS ist so „Usance" bei allen Räuberbanden

. Fra gen Sie bei den Gesellschaften Aballino und Komp., Fra Dia- volo und bei allen anderen Banden in Sizilien und in den Abbruzzen nach. Sie können meinetwegen auch den Herrn Rinal- dini — eine unbestreitbare Autorität in unserem Fache — als Sachverständigen vorladen. — Richter. Das werben wir wohl j bleiben lassen. Sie haben auch einige Passagiere ermordet? — Ang. Ich dachte gleich, daß man aus diesem unbedeutenden Nebenumstande Kapital schlagen werde. — Richter. Sie geben also zu. mehrere

Menschen getövtel zu habe»? — Ang. (die . Achsel zuckend.) DaS geschah blos aus Nothwehr. — Richter. 3BaS haben Sie mit dem geraubten Geloe angefangen? — l Ang. (stolz) Ich habe, dem Spruche des Evangeliums fol- « -end: „Geben ist seliger als nehmen!" das Gelo an die Armen : verschenkt. Ich sah einen Beiteljungen i» Aquila barfuß lauf n. Mein großmüthiges Herz war gerührt, ich reichte demselben ein Fünf-Soldi-Stück! (Rührung im Auditorium.) — Richter. I Ein Fünf-Soldi-Stück l iie haben aber vom .Raub

50U.000 Skudi bekommen. Wo haben Sie oas übrige Gelo angebracht? — Ang. (schelmisch lächelnd). Ich habe auch einem armen, f hübschen Mädchen in Ascoli, das sehr gefällig war, einen Skudo als Douceur geg den. Ich hatte das Recht dazu! — \ Richter. ES erübrigt noch imnur eine Summe von mehr als 499.997 Skudi. die Sie gar n chl verrechnet haben. Ist . das nicht kolossal? — Ang. (geringstätzend). Das mag für Sie und für Leute Ihresgleichen, die das ganze Jahr lang mit einer gewissen Summe auskommen

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Seite 9 von 12
Datum: 14.06.1913
Umfang: 12
, k. k. Richter. Kufstein und Rattenberg: Karl Schuchter, k. k. Lande?gerichts>at. N e u m a r! t: Dr. Rudolf Perndanner. k. k. Bezirksrichter und Gerichtsvorsteher. Lienz, Sillian: Dr. Josef Königsrainer, k. k. Richter. Bozen, Glurns und Passeier: Dr. Peter Red, k. k. Landesgerichtsrat. Vezzano: Dr. Anton Bertoni, k. k. Richter. Pergine: Viktor Liberi, k. k. Landesgerichtsrat. Rovereto, Mori und Villa Lagarina: Josef Muraro, k. k. Landesgerichtsrat. Tione: Dr. Karl Boni, k. k. Bezirksrichter. Cles: August

v. Oliva, k. k. Landesgerichtsrat. Cava lese: Dr. Simon Dap-ä, t. l Bezirksrichter. Br u neck, Ennebera und Täufers: Paul Tschur- tschenthaler, k. k. Richter. Mieders und Silz: Dr. Josef Ziegler, k. k. Richter. Mezolombardo: Ludwig Viola, k. k. Bezirksrichler. Strigno und Borgo: Johann Aiimonta, k. k. Richter. Buchenstein und Ampezzo: Attilius Parolmi, k. k. Richter. Brixen, Sterzing und Klausen: Dr. Richard Staffier, k. k. Richter. Fondo: Johann Marti^elli, k. k. Richter. Stenico: Pius Furlanelli

, k. k. Richter. Zell am Ziller: Theodor Waldhart, k. k. Richter. I!. Legalilatoren: Bezirk Arco: Dro: Dr. Anton Zanoni, Gemeindearzt. Drena: Anton Zanetti. Bezirk Bozen: Tiers: Alois Pedoth, Lehrer und Gemrindesekrerär. Jenesien: Anton Gamper, Oberwirt. Mölten: Joses Tammerle. Wirtsf'ohn. K a r n e i d : Josef Schroffenegger, Lehrer i. R. Wangen: Alois Gruber, Gemeindevorsteher und Gutsbesitzer. Welschnofen: Johann Pichler, Gemeindesekrerär. Deutschnofen: Karl Lergetpohrer, Lehrer. Ritten: Johann Unterhofer

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Seite 1 von 4
Datum: 31.01.1896
Umfang: 4
-j wird der Richter jene Urkunde nachschlagen, welche in der Wort gegeben: sie sind insoweit wirkungslos, als dass neuen, zur Verfachung bestimmten Urkunde als Er- die Ant- als das Realrcgifler unrichtig war. Der Gläubiger hat eben ein Pfand zu erwarten geglaubt aus Parzellen, welche seinem Schuldner gar nicht gehörten, er hat sich also getäuscht und hat nur Pfand auf jene Parzellen, welche auch nach der Richtigstellung des Realregisters noch als Eigenthum des Schuldners verblieben find. Anders das Grundbuch! Wer

, weil er nicht Besitzer ist. Wenn in unserem Beispiele der Gläubiger trotz Jventifizirungsarbeit, Realregister und gerichtlicher llr- kundenerrichtung zu Schaden gekommen ist, möchte wohl Herr v. Zallinger nicht Richter sein und das wenig schm eichelhafte Urtheil eines einfachen betrogenen Bäuer leins über diese Arbeit der „Herren" anhören, weil es nie und nimmer begreifen kann, daß ein b i Gericht geführtes, mit viel Geldaufwand angelegtes Realregister und eine bei Gericht- verfaßte, vom Richter

er, daß er sich noch gut erinnere Zahlung ist vielleicht lange schon ausgestellt aber nicht an die Zeit der Landvermeffung; er habe dabei selbst verfocht. Signalstangen getragen. Von der Gemeinde feien wohl Der Bestand der Forderung ist und bleibt also dem ein paar alte Leute mitgegangen, welche aber auch nicht Richter zweifelhaft. alle Grenzen wußten; die übrigen Grundbefitzee seien zu Anders das Grundbuch! So lange im Grundbuche Hause geblieben und hätten gelacht über das Unternehmen eine Forderung ungelöscht

den redlichen und dem auf ihrer Grundlage ausgestellten Realregifter schützt, das Verfachbuch den unredlichen, den säumigen dir publica fides vorenthält. und schlechten Wirthschafter. Nicht besser steht es beim Punkt 2 ä des Zallinger'. f Der Zallinger'sche Antrag ist ganz undurchführbar, scheu Antrages: Der Richter soll nur solche Urkunden s weil unlogisch; seine Vorschläge find wie die unter vnfachen, in welchen die Vorerwerbung im Verfachbuche |a,b, e, f aufgestellten, schon gegenwärtig geltendes

des materiellen Rechtes g .en die Fnrmenherrschaft des Grundbuches. Nichts ist verkehrter als dies. Oder ist das materielle Recht besser geschützt bei werbsurkunde jener Partei angegeben ist, die fich eines Rechtes entäußert oder ein Recht auf ihrem Grundbesitze einräumt. Gelangt z. B. eine Forderungsabtretung zur Ver- fachung, so muß in der Abtretungsurkunde angegeben sein, auf welche frühere Urkunde sich die abgetretene Forderung stützt. Der Richter kann nun allerdings ohne sonderliche Mühe erheben

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Seite 2 von 6
Datum: 28.11.1913
Umfang: 6
aus Afrika nach Wien überstedeln und dort mit Familie ständigen Auf enthalt nehmen wolle. türlich rm EinvernchNten Ntit Ro'chmann) schließlich veffiel, btt er Stadt uttb Land doch nicht länger ohne Rechtsprechung lassen konnte, war der, daß er dte beiben Präsibenten und -acht Richter des Gerichtshofes, die Mitglieder der Pro-kuratur und den Friedensrichter in Trient, die sich alle seit dem 15. Oktober selbst außer Tätigkeit gesetzt hatten, einfach- außer Tätigkeit beließ und zur Verschung

Peter Vigil (Jänner 1800) bekleidete Consolati keine öffentliche Stelle mehr. toten Barons sollte unbesetzt bleiben. Als Richter sollten eintreden: der Advokat Josef Carpen-tari Wir den van-gsältesten Richter Josef Luttero-tti, An tonio Salvotti für to Richter -Friedrich Aquila, Bartholomäus Berti für den Richter Joh. Bapt Pandolsi, Gregor Dalle Muke für den Rich ter Pannlo Ros Mini, Joh. Bapt. Pederzani Wr den Richter Domint'kus Gr et er, Quirin Chiesa für den Richter Franz Santandrea, Giuliano

Sani für den Richter Franz Lorenzi, Albert Gras Alb e r t-i Ur den Richter Josef S ln ca. An Stelle des kgl. Generalprokurators Giovanni Berra wurde der Advokat Antonio Mazzetti ernannt, als dessen Sekretär Joachim Prati. D-er Friedensrichter Dr. K. Grossi wurde durch- den bisherigen Substituten Joses Riva ersetzt. (Alle bisherigen Kapzleiorgane: Can- cellieri, VicecanceMeri, CoMMessi, 'Am-tsdvlMetsch!, Schreiber und Dienet,' würden in ihren Funklionen belassen.) ■ Der Landeskommissär teilte

, an denen er als Advokat ve- teiligt sei, Fälle von 'JnkompatibEtät ergebenstontmu ^er. Advokat Mazzetti äußerte sich m -ahn- liichem SmM, Üa -auch er hängig habe. Er stelle sich der Justizverwaltung! zur Verfügung mit -Rücksicht aus den eben vernommen höheren Anstvag, der keine Replik gestatte. - , -Den abgegebenen -Erklärungen stimmten ale an deren, die -als Richter-Substituten - berufen wurden, to indem sie ihr Verhalten mit deM MArg-en -Gehorsam gegenüber der k. k: - LckndeEommiffmn begru

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Seite 6 von 8
Datum: 14.05.1898
Umfang: 8
gehören. Ich nenne Ihnen diesbezüglich Streitigkeiten wegen nicht einverftändlicher Scheidung, Trennnng oder Ungilfigkeits- unterscheidet sich in einem wichtigen Punkte von der Thätigkeit der Gerichtshöfe in den nicht zur Handels gerichtsbarkeit gehörigen Rechtssachen. Während nämlich in diesen letzteren der erkennende Senat aus drei Berufs richtern zusammengesetzt ist, tritt in Handelssachen an Stelle des dritten Berufsrichters ein fachmännischer Laien richter, ein aus dem Kaufmannsstaude gewählter

. Im Richter collegium des Handelsgerichtes oder Handelssenates wird diese Beihilfe sehr häufig entbehrlich durch den Laien richter aus dem Handelsstande. Wenn also eine Partei ein in Handelssachen ergangenes Urtheil eines bezirks gerichtlichen Einzelrichters anfechten will, und wenn sie Wert darauf legt, dass die Berufung über dieses Urtheil vor einem Erkenntnissenate verhandelt werde, dem der Vertreter des Handelsstandes, der fachmännische Laien richter angehört, so hat sie lediglich darauf zu sehen

, von welchen sich das neue Gesetz leiten lässt. Schon eingangs meines Vortrages habe ich erwähnt, dass alle bei den Gerichten anhängig werdenden Rechts streite in zwei große Gruppen zerfallen, in solche, in welchen wirklich irgendein Recht, irgendeine Rechtsfrage zwischen den Parteien streitig ist, worüber der Richter an der Hand des Gesetzes die Entscheidung fällen soll, und in solche Rechtsstreite, bei welchen dies nicht der Fall ist, wo es sich nur darum handelt, den Geklagten zur Erfüllung irgendeiner von ihm, sei

Grundsätzen aufgebaut ist. Nur wäre zu erwähnen, dass nach der neuen Process ordnung die Frist zur Leistung auf 4 Wochen bestimmt ist, während bisher dieselbe eine 14tägige war. Diese Verschlechterung zu Ungunsten des Gläubigers dürfte aber dadurch aufgehoben werden, dass das neue Gesetz im Ab schnitte über die Sicherung von noch nicht rechtskräftigen Rechtsansprüchen dem Richter eine weitgehende Befugnis ertheilt, durch vorläufige Sicherstellungsmaßregeln das Guthaben des Gläubigers über dessen Verlangen

schon vor Rechtskraft des Urtheiles zu sichern. Die Grundsätze der neuen Processordnung gewinnen erst für jene Rechtssachen hervorragende Bedeutung, in welchen es sich um die Schlichtung wirklicher Rechtsstreite handelt. Da ist es nun vor allem der Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit der Ver handlung, welcher im neuen Processe verwirklicht worden ist. Vor dem erkennenden Richter soll sich die ganze Streit sache, die Streitverhandlung und auch die Beweisaufnahme abspielen, und der Richter

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Seite 7 von 12
Datum: 22.11.1913
Umfang: 12
Ge meinden. «3 o rr rr © Abtei 1. August 1913 31. Juli 1914 Beendet sind: Alle übrigen Ge meinden. Oft rr r-» J3 0 ifß In Bearbeitung: Glurns, Schluderns, Prad. « xr d » N / E - * , ,.-5 In Bearbeitung: Buchenstem, Solle Santa Lucia. k. k. Red, Josef I. Gwlldbuchsantcglings-KommiMre: Reutte und Hopfgarten: Gregor Lob, k. k. Richter. Kufstein und Rattenberg: Karl Schuchter, k. f„ Lande g richts at. Reuma rki: Dr. Rudolf Perndanner, k. l. Bezirksrichter und Gcrichtsvorfteher. Lienz, Sillian: Dr. Zosef

Königsrainer, Richter. Bozen, Glurns und Passeier: Dr. Peter k. k. Landesgerichtsrat. Vezzano: Dr. Anton Bertoni, k. k. Richter. Perqi ne: V kror Liberi, k. k. Landesgerichtsrat. Rovereto, Mori und Villa Lagarina: Muraro, k. k. Landesgerichtsrat. Tione: Dr. Karl Boni, k. k. Bezirksrichter. Cles: August v. Oliva, k. k. Landesgerichtsrat. Cavalese: Dr. Simon Daprst, !. k Bezirksrichter. Bruneck, Enneberq und Täufers: Paul Tschur- tschenlhaler, k. k. Bezirksrichter. Mieders und Silz: Dr. Josef Ziegler

, k. k. Richter. M e z o l o m b a r d o: Ludwig Viola, k. k. Bezirksrichter. Striqno und Borgo: Johann Arimonta, k. k. Bezirks- Richter. Buchenstein und Ampezzo: Aitilius Parvlini, k. !. Richter. Brixen, Sterzing und Klausen: Dr. Richard Staffier, k. k. Richter. Fondo: Johann Martinelli, k. k. Richter. Stenico: Pius Furlanelli, k. k. Richter. Zell am Ziller: Theodor Waldhart, k. k. Richter. H. Legalisatoren: Bezirk Arco: Dro: Dr. Anton Zanoni, Gemeindearzt. Drena: Anton Zanetti. Bezirk Bozen: Tiers: Alois

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Seite 2 von 6
Datum: 23.02.1878
Umfang: 6
Richter von Meran, Pastor der bekanntlich gesetzwidrig konstituirten evangelischen Ge meinde von Meran, und zugleich der diensthabende Stadt- pfarr-Kooperator, jener um seine Funktion vorzunehmen, dieser um im Aufträge des Herrn Stadtpfarrers dagegen zu protestiren. Der Herr Kooperator erklärte sogleich, daß er im Namen und Aufträge des Pwbstes und Stadtpfarrers von Bozen gegen jede Funktionirung Einsprache erheben müffe und daß er beauftragt sei einen schriftlich abgefaßten Protest hier öffentlich

zu verlesen. Herr Richter erwiderte, solche Proteste seien ihm nicht mehr neu; er sei das schon gewohnt und kehre sich nicht daran. Das Vorlesen des Protestes werde nichts nützen, er werde doch nicht darauf hören. Der Herr Kooperator erklärte: Ich werde thun, was mir aufgetragen ist, und begann den Pro test zu verlesen; der Herr Richter aber begann seine Funktion. Der Herr Kooperator hielt nun inne, wartete, bis er damit fer tig war und gab den Leichenträgern die Weisung, nicht eher den Sarg aufzuheben

, bis er den Protest verlesen habe. Nach been digter Funktion (eine Art Einsegnung) schickte sich der Herr Rich ter an den Zug in Bewegung zu setzen; allein der Sarg wurde nicht aufgehoben und der Herr Kooperator verlas am Thore der Leichenkapelle vor dem Herrn Richter, der Mutter des Verstorbe nen und mehreren Herrn Offizieren, welche der Leiche das Ge leite gaben, laut und feierlich, ohne im Geringsten gestört zu werden, den Protest, welcher beiläufig folgenden Inhalt hatte: Der Gefertigte wiffe

Richter, der ihn auch willig» ohne ein Wort der Entgegnung, annahm und in die Tasche schob. Nun ging der Zug dem Friedhofe zu — der Herr Richter der Bahre voran, der hochw. Herr Stadtpfarrkoo- perator nach derselben. Also „die schwarze Kutte" ist nicht „ver duftet", wie die „Boz. Ztg." und das „Tagblatt" in ihrer jüdi schen Sprache erzählten, sondern der hochw. Herr Stadtpfarrkoo- perator blieb beim Sarge, bis sich das Grab über ihm geschloffen hatte. Msgr. I. Mieser, Probst und Stadtpfarrer von Bozen

hatte das Friedhofsgitter schließen lasten und erwartete vor dem selben mit zwei Zeugen den Zug. Als derselbe dorthin kam, befahl Msgr. Mieser den Trägern die Bahre niederzustellen und wendete sich an Herrn Richter mit den Worten: Mein Herr, mit welchem Rechte wollen sie hier funktioniren? Herr Richter berief sich auf Instruktionen der k. k. Statthalterei. Msgr. Wieser erwiderte: er habe noch nie eine diesbezügliche Anzeige erhalten. Herr Richter wollte einen analogen Fall von Brixen erzählen; Msgr. Wieser unterbrach

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Tiroler Stimmen
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Seite 1 von 8
Datum: 14.03.1894
Umfang: 8
abgelehnt und worauf Fürst zu Windisch-Grätz in eben so brüsker Weise erwidert haben soll. Wir find zu der Erklärung ermächtigt, daß alle Angaben dieser Notiz vollkommen unwahr sind." Die Wiener Bürgermeisterfrage ist für bk Verhältnisse der Reichshauptstadt sehr interesiant. Der erste Vizebürgermeister Dr. Richter war gezwungen, auf die Kandidatur zu verzichten, weil ihm die Antu femiten nachwiesen, daß er seinerzeit, um eine Jüdin heiraten zu können, konfessionslos geworden und es bis heute geblieben

. Erst in den letzten Tagen scheint er fich um die Wiederaufnahme in die katholische Kirche beworben zu haben. Gleichwohl hat er fich vor Ge richt. wo er als Zeuge fungirte, als katholisch er klärt. Die Sache kann also noch ein Nachspiel haben. Die liberale Partei glaubte trotzdem, dem konfessions losen Kandidaten ein" Vertrauensvotum geben zu sollen. Allein Dr Richter blieb bei seiner Ablehnung und wird wohl auch die Vizcbürgermeisterstelle niederlegen. Kandidat der Liberalen ist jetzt Dr. Grübl

. Bei dem selben soll es bezüglich der Konfesfionslofigkcit nach einer Notiz des „Bat." nicht bester aussehen, als bei Dr. Richter. Bei solchen Zuständen begreift man den Antisemitismus in Wien. Die „N. Fr. Pr." lamentirt sehr, „daß die Staats- grundgcsetze ungeachtet ihres fiebenundzwanzigjährigen Bestandes" noch wenig in unsern Befitz übergegangen, und „wie erstaunlich gering noch ihre Be deutung für das öffentliche Leben ist, dessen Fundament sie sein sollen". Diese Einficht kommt spät

werde. Zur inneren Politik übergehend, "er klärte Lord Roseberh, die Regierung werde alsbald eine Vorlage zur Erweiterung der Befugnisse des Londoner Graf schaftsraths einbringen. Was die irische Frage anbe lange, so habe die Regierung keinen Grund, ihr auszuweichen; Home Rule sei i - der Thronrede nicht erwähnt, weil Schlitzäugige Salomos.*) Weise Urtheile chinesischer Richter. 1. Der gestohlene Knoblauch. Ein armer Mann. der nur ein winziges Stückchen Land sein eigen nannte, bebaute es mit dem gangbarsten

keine Langfinger gäbe, und daß er gemüthlich und ohne Sorgen wieder daheim schlafen könne. Zur Vorsicht ließ er jedoch sein Feld bett zurück. Als er am nächsten Morgen kam. um das Feld zu gießen, fand er, o Jammer, all den schönen Knoblauch verschwunden. Verzweifelt und mit thränenden Augen eilte er zum Richter und klagte ihm sein Leid. ") Aus der .»llg. Ztg." „Warum hast du den Dieb nicht gefangen und her gebracht?" fragte ihn der Richter. „Weil ich ihn nicht gesehen habe. Euer Gnaden.' „Dann hättest

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Tiroler Stimmen
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Seite 7 von 10
Datum: 15.05.1912
Umfang: 10
1910 1. September 1910 1. April 1911 1. Oktober 1911 31. Juli 1911 31. August 1911 31. März 1912 30, September 1912 31. Mai 1912 31. Mai 1912 Zn Bearbeitung: s Abtei. Beendet find: Alle übrigen Ge- ! meinden. ?. Grundbuchsanlegungs-KommWre: R e u i i e: Gregor Lob, k. k. Richter. Schwaz und Rattenberg: Karl Schuchter, k.k.Landss- gerichtsrat. Kufstein: Max Attlmayr, k. k. Landesgerichtsrat. N e u m a r! t : Dr. Rudolf Perndanner, k. k. Bezirksrichter und Gerichtsvorsteher. Sterzing: Johann Stöiier

, k. k. Landesgerichtsrat und Gerichtsvorsteher. Lienz. Sillian: Dr. Adalbert Hell, k. k. Bezirks richter. Bozen, Sarntal und Passeier: Dr. Peter Red, k. k. Landesgerichtsrat. Vezzano und Civezzano: Dr. Anton Bertoni, k. k. Richter. Pergine: Victor Liberi, k. k. Landesgerichtsrat. Rovereto und Morr: Josef Muraro, ?. k. Landes gerichtsrat. Tione: Dr. Karl Boni, k. k. Bezirksrichter. Cles: August v. Oliva, k. k. Landesgerichtsrat. Cava lese: Dr. Simon Dapra, f. k, Bezirksrichter. Bruneck, Welsberg, Enneberg und Täufers

Tschurtschenthaler Paul, k. k. Richter. Silz: Dr. Josef Ziegler, k. k. Richter. Mezolombardo: Ludwig Viola, k. k. Bezirksrichter. Strigno und Borgo: Johann Allmonta, k. k. Richter. Buchenstein und Ampezzo: Attilius Parolmi, k. k. Richter. Br ixen und Klausen: Dr. Richard Staffler, k. k. Richter. Fonds: Johann Martinelli, k. k. Richter. Stenico: Pius Furlanelli, k. k. Richter. Zell am Ziller: Theodor Waldhart, k. k. Auskultant. it. Legatisatoren: Bezirk Innsbruck: Kematen: Anton Mair, Gutsbesitzer

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Tiroler Stimmen
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Seite 7 von 10
Datum: 09.11.1912
Umfang: 10
, Pfitsch, Mareit, Ridnauu, Ratschings. Beendet find: Alle übrigen Ge meinden. Beendet find: Alle übrigen Ge meinden. In Bearbeitung.: Ampezzo. In Bearbeitung: Schalders, Bmtl, Niedervintl, Spinges, Mühlbach, Weitentah Vals, Neustift, Pfun- ders, Meransen. Beendet sind: Milland, Sarns, Äsers, Alberns, Brixen, St. Andrä. In Bearbeitung: Abtei. Beendet find: Alle übrigen Ge meinden. In Bearbeitung: Glurns. I. Krundbuchsanlegungs-Kommiffare: Reutte: Gregor Lob, k. k. Richter. Kufstein und Rattenberg: Karl

Schuchter, k. k. Landeegerichtsrat. Neumarkt: Dr. Rudolf Perndanner, k. k. Bezirksrichter und Gerichtsvorsteher. Lienz. Sillian: Dr. Josef Königsrainer, k. k. Richter. Bozen, Sarnta! und Passeier: Dr. Peter Red, k. k Landesgerichtsrat. Vezzano und Civezzano: Dr. Anton Bertoni, k. k. Richter. Pergine: Viktor Liberi, k. k. Landesgerichtsrat. Rovereto und Wort: Josef Muraro, k. k. Landes gerichtsrat. Tione: Dr. Karl Boni, k. k. Bezirksrichter. Cles: August v. Oliva, k. k. Landesgerichtsrat. Cava lese

: Dr. Simon Dapra, k. k Bezirksrichter. Bruneck. Ennebera und Täufers: Paul Tschur- tschenthaler, k. k. Richter. Silz: Dr. Josef Ziegler, k. k. Richter. Mezolombardo: Ludwig Viola, !. k. Bezirksrichter. Strigno und Borgo: Johann Alimonta, k. k. Richter. Buchen st ein und Ampezzo: Attilius Parolini, k. k. Richter. Brixen und Klausen: Dr. Richard Staffier, k. k. Richter. Fondo: Johann Martwelli, k. k. Richter. Stenico: Pius Furlanelli, k. k. Richter. Zell am Ziller: Theodor Waldhart, k. k. Auskultant

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Tiroler Stimmen
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Seite 6 von 6
Datum: 14.11.1913
Umfang: 6
einer UebertreLung. geziehen worden Der Kellner wurde aber vvw Bezirks gericht sreigesprochen. Der Richter sagte in der Ur teilsbegründung betreff der Worte: ist nicht wahr . . .", dies sei eine bloße Gegenüberstellung der einen Sachverhältsdarstellung gegen die andere und bedeute keinen Angriff aus die Ehre, auch dann nicht, wenn, der eine Teil ein Offizier und sein Gegner ein Kellner ist. Bezüglich des Wortes" „Schweinskoips" sagte der Richter ,das sei eines der Schimpfwörter, wie sie in der Kaserne üblich

seien, 'es trage schon den „Stemipel militärischer Provenienz". Der Richter be kam für diese Wendungen eine Rüge von: JustiMmi- ster. Darin liege eine „nicht genug zu verurteilende. Beschimpfung der Armee", der beanstandete Teil der Urteilsbegründung sei weder notweirdig noch schlüssig. Diese Rüge veranlaßte mehrere Interpellationen von liberaler und sozialdemokratischer Seite im Par lament. Es handle sich hier um einen offenen, un- verdockten Eingriff der Justizverwaltung

in die durch das .Staatsgrundgesetz! verbürgte Unabhängigkeit., der Rechtspflege. Durch das Staatsgrundgesetz sei es dem Fustizminister verboten, über die „Schlüssigkeit" von Urteilsgründen von Amts wegen Erklärungen abzu- geben ; es sei dem Justizminister verboten, den Ge richten Aufträge über den Inhalt der Rechtsprechung! zu geben, die Richter wegen des Inhaltes ihrer Ur teile zu tadeln, Urteile unabhängiger Richter zum Gegenstand seiner Kritik zu machen. Der Justizmini- ster habe aus Knechtseligkeit gegenüber dem Offiziers

korps das Gesetz! verletzt. Gestern replizierte nun Hochenburger im Justizausschuß- daß er nur das ihM Zustehende Aufsichtsrecht geübt habe. Der Richter sei allerdings unabhängig, aber im Rahmen des Gesetzes, das ihn nicht zu Beleidigungen ermächtige. Wenn vom Richter des Bezirksgerichtes Favoriten ganz lallgemein vom.Offiziersstand im Gegensatz zu anderen Ständen behauptet wird, daß bestimmte rohe Schnnpstvorte (wie Schweinskopf) bei ihm gang und gäbe sind, nur bei ihm im Gebrauch stehen, so liege

in dieser Behauptung ein verletzendes und beleidigendes Urteü über diesen Stand. Und zu eurem solchen Urteil ist der Richter nicht berechtigt. Die Justizverwaltung habe in Ausübung ihres Auffichtsrechtes ein wahr- genommenes Gebrechen , abgestellt aber keinen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit begangen. Von sozialdemvikratischer Seite wurde erwidert, daß man den Richter, der gefehlt habe, dem Diszi plin arsenat überweisen könne, aber es sei nicht Sache des Ministers, eine Rüge zit erteilen. Das Verschul

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Tiroler Stimmen
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Seite 2 von 6
Datum: 02.11.1911
Umfang: 6
er einige Monate nachher auch in dieser Beziehung schuldig erkannt und zu vier Monaten Kerkers und 500 Kronen Schadenersatz an den Verletzten verurteilt. Während Pedro tti seine Strafe in Trient abbüßte. wurden in Dambel Stimmen laut, daß ein Justiz irrtum «vvrliege. Hievon machte der Pfarrer Batto cletti dem gelegentlich einer Amtshandlung in Dam bel weilenden Richter Dr. Visintainer von Fondo Mitteilung. Don Battocletti sprach ziemlich bestimmt die Meinung aus, daß die Armverletzung des Galeaz

nicht von Pedrotti, sondern von einem andern Manne herrühre, dessen Beteiligung am Streite dem Gerichte verborgen geblieben sei. Es ist'selbstverständlich, daß der Richter — schon im Interesse des verurteilten Pe drotti, gegen den er die Untersuchung geführt hatte — der Sache auf den Grund zu gehen suchte. Er rief den Pfarrer vor Gericht, um nähere Nachrichten zu erhalten. Was dieser im allgemeinen mitteilte, ge nügte dem Richter, um den Jakob Galeaz, der seiner zeit die Verletzung erlitten

hatte, und dessen Schwager Josef Galeaz unter dem Verdachte der falschen Zeugen aussage in Haft zu nehmen. Auf die Aussagen dieser beiden hatte sich nämlich die Anklage gegen Pedrotti hauptsächlich gestützt. (Sie blieben 14 Tage in Hast.) Der Richter gmg aber noch weiter. Der Pfarrer hatte in seinen Aussagen durchblicken lassen, daß er den wahren Täter wisse. Darum wollte nun der Richter den Namen von ihm erfahren. Der Pfarrer berief sich darauf, daß er nichts sagen könne, weil er das, was er wisse, unter dem Siegel

der geistlichen Amtsverschwiegenheit^ anvertraut erhalten habe. Der Richter ließ das nicht gelten. Der Pfarrer erbat sich eine eintägige Bedenkzeit, dann kam er wieder und erzählte von einem Manne, der zu ihm gekommen sei und sich erboten habe, die 500 Kronen Schadenersatz an Jakob Galeaz an Stelle des ver urteilten Pedrotti zu leisten. Den Namen nannte der Pfarrer nicht. Der Richter wies den Pfarrer an, daß er den Unbekannten aufsordern möge, seine Schuld vor Gericht zu bekennen. Als zwei Tage vergingen

pastorale (int G^ensatz zum secretum confessionale, Beichtgeheim nis) eingehend dar. Der angeklagte Pfarrer schilderte die schwierige Lage, in der er geraten war, als seine — wie er meinte — privaten Mitteilungen vom Richter als Unterfuchungs material ausgenützt wurden und unter Androhung von Zwangsmitteln seine Zeugen aussage gefordert wurde. Don Battocletti bestand dar aus, daß das, was er über die Mitteilungen des ster benden Ezechiel Pedrotti ausgesagt hatte, auf Wahr heit beruhe. — Die Verhandlung

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Seite 3 von 4
Datum: 07.07.1892
Umfang: 4
auf die gewerblichen Zustände in Wien.) Der Fall um den es stch handelt, ist eine Bagatelle, bei der der Strafrichter die geringste Geld strafe ermißt. Allein um den geringfügigen Stoff ranken sich um so interessantere Nebenmomente, die das Neue Wiener Tagblatt wie folgt fixirt: Die Zeugen treten einer nach dem andern in den Verhandlungssaal, und der Richter fragt den ersten: Sie heißen Josef Sturz und sind Aushilfskutscher? — Zeuge: Nein, bitte, Schneider. — Richter: Also gelernter Schneider

, aber da sie ohne Arbeit waren ... — Zeuge: Jawohl. — Richter: Gingen sie als Kutscher? — Zeuge: Javohl. — Richter (zum zweiten Zeugen): Eduard Blum, Ge- schäftsausträger? — Zeuge: Bitte, nur jetzt; eigentlich Kupferschmied. — Richter (zum dritten Zeugen): Franz Makowiczka. Was find sie eigentlich? — Zeuge: Pra terbudenausrufer. — Richter: Was rufen Sie aus? — Zeuge: „Hereinspaziert, meine Herrschaften, soeben ist der geeignete Moment!" . . . Löbliches Gericht, was soll man machen, wenn ... — Es ist ja keine Schande

! — Zeuge: Wenn man keine Arbeit findet. Ich bin Schuster. — Richter: Nun, nur unverzagt, vielleicht kommt auch für sie der „geeignete Moment". (Zum vierten Zeugen): Und sie, Josef Perzina — sagen sie lieber gleich, was sie vom Hause aus sind? — Zeuge: Schlosser. . . eigentlich Bäcker . . . sagen wir Bäcker. — Richter: Und hier sind sie als Drechsler angeführt. — Zeuge: Habe ich auch gelernt. — Richter: Aber was sind sie gegenwärtig? — Zeuge: Gebäckausträger. Die vier jungen Männer sehen einander erst

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Seite 3 von 8
Datum: 14.03.1894
Umfang: 8
und ste ist mein gesetz icheS Weib, das mir mehr werth ist als dein ganzes Vermögen. Ich gebe sie nicht frei!" Aber der erste Gatte ruhte nicht, bis alle drei Be- theiligtcn vor dem Richter erschienen und jeder Einzelne den Fall vortrug. Nachdem der Richter sich m.t allen Einzelheiten vertraut gemacht, mußte er gestehen, daß beide Gatten ein gleiches Recht auf di- Frau hatten, und da keiner von ihnen wiffentlich das Gesetz über- treten, also keiner strafbar sei, wüste er dahin ent- scheiden

, daß die Frau frei zwischen den Beiden wähle. Düse antwortete: „Herr Richter, die beiden Männer find mir gleich lieb, beide find gute, treffliche Menschen, die ein gleiches Recht an mich haben. Wenn ich den Einen wähle, kränke ich den Anderen und beide verdienen ein gutes Weib. Da ich aber nicht beiden angehören kann und Ursache dieses Zwistes bin, werde ich Bride zu Witwern Machen und mir mit eigener Hand das Leben nehmen." Der Richter fand diesen Ausweg gerechtfertigt und ordnete an. die Frau

in eine für Selbstmörder bestimmte Zelle zu bringen, wo ste nach chineftscher Sitte, fastend und betend bis zum nächsten Morgen bleiben sollte. Den beiden Gatten sagte er, ste mögen morgen zu dieser und dieser Stunde vorsprechen, um zu erfahren, ob die junge Frau bei ihrem Entschluß verharre. Zur anberaumten Zeit erschienen sie auch vor dem Richter, und dieser schickte sofort einen Gerichtsdiener in die Zelle, um die Frau zu holen. Zitternd und bebend kam er zurück und meldete, daß sich die Aermste bereits

». Mehrere Gemeindegebahrungs- und Bauangelegenheiten wurden erledigt. An Brandversichcrungs-Entschädigungrn und zwar für Gebäude wurden 11408 fl. 75 kr., für Mobilien 196 fl. traten schleunigst den Rückzug an. um sich beim Richter nach ihrem weiteren Verhallen zu erkundigen. Dieser sagte: „Derjenige von euch Beiden, der die Frau auch jetzt noch haben will, kann ste mitnehmen, nachdem er vorher dem Gegner eine Summe bezahlt, die genügt, um fich ein anderes Weib zu schaffen." Der erste Gatte sank sofort

auf's Knie und flehte, sein todtes Weib mitnehmen zu dürfen, um ihr die letzten Ehren erweisen zu können. Der zweite enthielt sich jeder Aeußerung, und als ihn der Richter fragte, ob er sich an den Beerdigungskosten und Zeremonien betheiligen wolle, antwortete er. daß er sich nur um die lebende Frau beworben, die todte überlaffe er gern dem Gegner. Nun ließ der Richter die Thüren öffne« und die vermeintliche Selbstmörderin trat munter und guter Dinge auf ihren ersten Gatten zu, ihn bittend, ste

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Tiroler Stimmen
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Seite 2 von 4
Datum: 15.03.1894
Umfang: 4
du dann wirklich des Schutzes bedürfen, so suche meinen Freund, den Richter Ting Sing auf, übergib es ihm und bitte ihn in meinem Namen um Hilfe für dich und unser Kind." Kurz darauf starb der alte Mann. Kaum waren die Leichenfeierlichkeiten zu Ende, als das Schlimmste für die arme Witwe eintrat. Sie müßte ihr Heim ver- laffen und mit ihrem Kinde ein baufälliges Seitengebäude beziehen, während der älteste Sohn stch den ganzen Besitz seines Vaters aneignete. Es blieb der Witwe, wenn sie nicht Hungers sterben

wollte, nichts übrig, als die Wei sung ihres Gatten zu befolgen. Sie nahm das Aquarell portrait, begab sich damit zu Ting Sing und bat ihn, ihr zu ihrem Rechte zu verhelfen. Da die Familie und deren Geschichte im ganzen Orte bekannt war, fühlte der Richter, daß sein Ruf als weiser llrtheilsverkünder gefährdet sei, wenn er nicht Rath schaffte. Er nahm das Bild entgegen, schickte die Anklägerin heim mid sehte stch in seine Arbeitsstube nieder, um über den Fall nachzudenken. Sein Freund hatte kein Testament

hinterloffen und der Sohn war reich und böswillig; das Gericht konnte ihn wohl dazu verhalten, die Witwe und ihren Sohn zu unterstützen, aber es konnte nicht verhindern, daß die Aermsten schlecht behandelt wurden, und es war schwer, ihn zu zwingen, die Beiden außer dem Hause unterzubringen. Die Schwierigkeit des Falles raubte dem Richter Schlaf und Appetit. Halbe Nächte lang saß er vor dem Bilde seines Freundes und brütete darüber, wozu derselbe es ihm geschickt haben könne. Daß es damit irgend

eine Be- wandtniß haben müsse, bezweifelte er keine Minute; aber zu ergründen, welche, wollte ihm durchaus nicht gelingen. Ein Zufall kam ihm zu Hilfe. Um sich ein wenig zu erfrischen, ließ er sich eines Nachts Thee fcr- viren. Die Taffe entglitt seiner Hand und ein Theil der warmen Flüssigkeit ergoß stch über das räthselhafte Aquarell. Das fcuchtgewordene Papier wurde durch sichtig und Buchstaben" schimmerten durch die bemalte Oberfläche. Der Richter riß die obere Papierschichte ab und fand

zwischen dieser und der Pappe, auf welche das Bild geklebt war, ein zusammengefaltetes Dokument: den letzten Willen des Ve storbcnen, mit dem Kodizill, daß Ting Sing als Belohnung für die Hilfe, die er der armen Witwe angedeihen lassen werde, 2000 Unzen Silber, die nebst einem großen Schatz an einem genau bezeichneten Orte verborgen lagen, behalten dürfe. Der Richter memorirte das Testament, bis es stch Wort für Wort seinem Gedächtnis eingeprägt hatte, dann zerstörte er es und ließ dem Angeklagten sagen

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Seite 7 von 10
Datum: 22.04.1911
Umfang: 10
find: Alle übrigen Ge meinden. In Bearbeitung: Ampezzo I. 8rundbuchranlegnngs-Kammiff8re: Reutte: Gregor Lob, k. k. Richter. Schwaz und Rattenberg: Karl Schuchter, k.k. Lander- gerichtsrat. Kufstein: Max Attlmayr, k. k. LandesgerichiSrat. Neumarkt, Glurns und Kaltern: Dr. Rudolf Peru- danner, k. l. Bezirksrichter. Sterzing: Johann Stbtter, k. k. Landesgerichtsrat und Gerichtsvorsteher. Lienz, Windischmatrei und Sillian: Dr. Adal bert Hell, k. k. Bezirksrichter. Bozen, Sarntal und Pas frier

: Dr. Peter Red, k. k Landesgerichtsrat. Trient, Civezzano und Vezzano: Unbesetzt. Pergine und Levico: Victor Liberi, ?. k. Lanves- richtsrat. Rovereto und Mori: Josef Muraro, k. k. Landes gerichtsrat. Tione: Dr. Karl Boni, k. k. Bezirksrichter. Cles: August v. Oliva, k. k. Landesgerichtsrat. Cava lese: Dr. Simon Daprü, k k. Richter. Bruneck, Welsberg, Enneberg und Täufers: Tschurtschenthaler Paul, k. k. Richter. Silz: Dr. Johann Litfchnau, k. k. Richter. Mezolombardo: Ludwig Viola, k. k. Bezirksrichter

. Strigno und Borgo: Johann Alimonia. k. k. Richter. Buchenstein und Ampezzo: Attilius Parolmi, k. k. Richter. Br ixen und Klausen: Dr. Richard Staffler, k. k. Richter. Fondo: Johann Martinelli, k. k. Richter. Stenico: Pius Furlanelli, t l. Richter. II. Legalisatoren: Bezirk Innsbruck: Kematen: Anton Mair, Gutsbesitzer. Götze ns: Alois Knoll, Gutsbesitzer. Birgitz: Josef Abenthung, Wirt und Altvorsteher. A x a m s und G r i n z e n s: Karl Schweiger, Bauern sohn. Jgls und Bill: Josef Span, Gutsbesitzer

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