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Schlern
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Seite 576 von 668
Datum: 01.03.1986
Umfang: 668
Bruno Mahlknecht Meister Sigmund von Völs In seinem sehr gut belegten und interessanten Aufsatz „Der Zoll am Kunters- weg“ (Der Schiern, 1986, S. 88 ff.) erwähnt Dr. Josef Nössing auch einen Baumeister oder Steinmetz des Namens Meister Sigmund. Als nämlich im Jahr 1518 das landesfürstliche Zollhaus in Kollmann abgebrannt war und die Tiroler Landesregie rung auf einen möglichst raschen Wiederaufbau drängte, empfahl der damalige Zöllner am Kollmann, Barthlme Prantl, der Regierung in Innsbruck

, den Wieder aufbau dem genannten Meister Sigmund anzuvertrauen. Das Schreiben Prantls trägt das Datum vom 31. August 1518 und hat sich im Tiroler Landesarchiv Innsbruck, Abteilung Maximiliana (XII, 83), erhalten. Die auf Meister Sigmund bezügliche Stelle darin lautet: „Gnädig Herren. Als das Zolhaus verprunnen und E(uer) G(naden) dem wolge- bornen Herrn Wilhalm Freyherren zu Wolkenstain, auch mir daselbst befohlen, einen Überslag zu tun mit verständigen Werchleuten, Maurern und Zymerleuten, wie dasselb Zolhaus

aufs förderlichst widerumb aufzupauen seye, darzue ich einen Maurer, genannt Maister Sigmund, auf Veils gesessen, erfordert und gepraucht. der zu Trens den Kor und Porkirchen, auch im Etschland vil schöner Kirchengepeu und sonderlich jetzt auf Veils an der Pfarkirchen ein trefflichen Pau macht und gefertigt hat. Derselb erpeut sich, auch in dem Sold und Lohn, wie andere, am Zolhaus zu arbeiten, und bittet mich um Fürdrung an E. G. Dieweil ich ihn lang ehrlich, frum und künstlich erkenne

und er auf Veils und der Arbeit, auch dem Kuntersweg gesessen ist, auch wenn es in einer Eil oder Wassernot an den Pruggen oder Gemeur im Kunstersweg not sein würde, nächner anzukummen wär als der andere, der sich meines G(nädigen) Herren von Brixen obristen Werehmaister geschrieben, der er nit ist, sondern — als ich hör — sunstein gemainer Maurer ist. Langt mein untertänig Pit an E. G., wollen bemeldten Maister Sigmund vor anderen zu der Arbeit kumen lassen, der ein Teutscher ist und nur teutsch Knecht

und Volk hat. So verhoffte ich mich, mit ihm viel Ziegel und mehr Kosten als mit einem Fremden zu ersparen.'“) Ob Sigmund dann wirklich die Arbeit bekommen hat, geht aus dem Aufsatz und den dort gebrachten archivalischen Hinweisen nicht hervor. Fast scheint es, als ob dies nicht der Fall gewesen wäre, jedenfalls schrieb die Landesregierung am 30. September 1518 an einen gewissen Hans Kugler und teilte diesem mit (TLA, Entbieten und Bevelch 1518, fol. 300, zitiert nach Nössing, Anmerkung 17): Barthl

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Seite 425 von 668
Datum: 01.03.1986
Umfang: 668
Die kirchliche Situation in der Diözese Brixen unter Fürstbischof Sigmund Alphons Graf von Thun war nicht erfreulich. Neben dem harten, streitbaren und herrschsüchtigen Charakter des Bischofs selbst sind zum Verständnis der uner quicklichen Lage folgende Ereignisse mitzubeachten: Anstelle des bisherigen Amtes eines Generalvikars, der gewisse stellvertretende Vollmachten für den Oberhirten innehatte, ließ sich Fürstbischof Sigmund Alphons Graf von Thun (1663—1677) in den Jahre 1664 bis 1672

, welche der Fürst-Bischof zum größten Mißfallen des Domkapitels nach Brixen gezogen hatte“. 43 ) Von 1672 bis 1675 übten in Brixen die beiden soeben genannten Günstlinge des ab 1670 in Trient residierenden Fürstbischofs praktisch ihre Alleinherrschaft aus. Sie nützten die ihnen vom Bischof zugestandenen Voll machten weidlich aus. — Am 1. Juni 1675 setzte Bischof Sigmund anstelle des Konsistoriums zwar wieder einen Generalvikar ein, aber, zum Leidwesen des Domkapitels, wieder einen Italiener, „einen ganz

unbekannten wälschen Priester“: Hieronymus Balduin. 44 ) Ein gefährlicher Konflikt entstand, als nach dem Tode des Kardinals und Fürstbischofs Harrach von Trient (1667) im Jahre 1668 der Brixner Fürstbischof Graf Sigmund Alphons von Thun zum Fürstbischof von Trient erwählt wurde. Zudem wollte der Bischof zweier Diözesen — entgegen den Wahlversprechungen und den Bestimmungen des Trienter Konzils — beide Bistümer in seiner Hand behalten. Mit Hilfe der Regierung in Innsbruck konnte ein Ausgleich — zugunsten

gestorben war, wollte der Bischof auch noch das für das Testament zuständige Domkapitel an dessen Vollstreckung hindern. 4 “) Die Konflikte des „trentinischen Brixner“ Bischofs mit dem Tiroler Landesfür sten Sigmund Franz seien nur genannt. 4 *) Alle diese Vorgänge hatte Matthias Jenner sicher verfolgt und miterlebt, denn er war Priester der Brixner Diözese, und sein Herz war wie eh und je mit Tirol — vor allem mit Klausen — verbunden. Auf dem Hintergrund dieser unangenehmen, undurchsichtigen Lage

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Seite 577 von 668
Datum: 01.03.1986
Umfang: 668
wird, in der Kirchenrechnung wiederholt ein Meister Sigmund als Steinmetz erwähnt, aus dieser Zeit wohl das Langhausgewölbe.“ Und so wenden wir uns nun der Pfarrkirche in Völs zu, wo Meister Sigmund — immer nach dem angeführten Empfehlungsschreiben des Zöllners am Kuntersweg — Jetzt (1518) ein trefflichen Pau macht“. Auch in diesem Falle finden wir im „Weingartner“ keinen Namen erwähnt, wohl aber lesen wir (1. Auflage, 1923, II. Band, S. 330) folgendes, sicher zutreffendes stilkritisches Urteil: „Von der alten Kirche

nun, die untersten beiden Stockwerke des Turmes, stammt nachweislich von unserem Meister Sigmund. Darüber gibt eine im Pfarrarchiv von Völs erhalten gebliebene Urkunde sichere Auskunft: 15. November 1520: Spanzettel (Vertrag) zwischen der Gerichtsobrigkeit zu Völs und dem Steinmetz Sigmund (oder Siman) betreffend die Errichtung des zweiten Stockwerkes des im Bau befindlichen neuen Völser Pfarrturmes. Leonhard von Veils, als Gerichtsherr, Lienhard Peisser, Richter zu Völs. und Michel Mörl als Baumaister

(Oberaufseher und Organisator) der Völser Pfarrkirche schließen im Namen der Nachbarschaft des ganzen Gerichtes Völs einen Vertrag mit dem Steinmetzen Sigmund (Siman) über die Zubehauung aller Steine, die für die Errichtung des zweiten Stockwerkes des neuen Kirchturmes der Pfarrkirche benötigt werden. Sie verpflichten sich, „alles Stainberch“ nach den Anweisungen des berührten Maisters Syman brechen zu lassen und es bis zu seiner Werkhütte zu führen. Sie verpflichten sich weiter, in der Zeit zwischen Ostern

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