zahlenden ausständigen Zinse dermaßen zu, daß am 27. Februar 1318 69 ) vom Bi schof Heinrich ein Mandat erlassen werden mußte. Am 6. März wurde der besie gelte Brief des Bischofs von Friedrich, Kanoniker des Klosters St. Michael, auf dem Dorfplatz von Margreid vor versammelter Menge vorgelesen. Der Bischof von Trient machte den aufmüpfigen Margreidern darin unmißverständlich klar, daß sie verpflichtet seien, den Zehnt, den Zins und andere Abgaben der Kirche von St. Florian zu zahlen
, und daß er dieselbe mit all ihren Gütern und Rechten dem Kloster St. Michael a. d. Etsch einverleibt habe. X. Das Schreiben des Bischofs schien seine Wirkung erzielt zu haben, denn nach 1318 konnte sich das Stift durchsetzen und seine Position festigen; die Pachtver leihungen der Folgezeit dokumentieren deutlich, wie der Propst von St. Michael ungehindert über den Grundbesitz von St. Florian bestimmen konnte. Der bis dahin einheitliche Besitz der Pfarre St. Florian wurde nun geteilt. Die Pfarrpfründe erhielt den nördlich
gelegenen kleineren Teil des Feldes und Wal des, den „Klösterle-Hof“, und St. Michael den südlich gelegenen größeren „Hof St. Florian“, den es durch seine Verwaltung bewirtschaften ließ. Pfarrer und Hilfspriester wohnten im Klösterle, hielten dort und in der alten Kirche zum hl. Florian Gottesdienst und versahen excurrendo die Seelsorge in Margreid und Kurtinig. 70 ) Auch der Zehnt von Margreid und Kurtinig, den vor 1318 das Hospiz bekam, wurde neu aufgeteilt. Nun bekam 2 /s davon das Chorherrenstift
aus dem 16. Jahrhundert St. Florian im allgemeinen als bedeutungslo sen Ort aus, der bei Pachtverleihungen nur mehr zur Definition von Grenzen diente. 74 ) Die wahrscheinlich schon längst ersehnte Verlegung des Pfarrsitzes von St. Florian nach Margreid erfolgte im Jahre 1612 unter Pfarrer Pumarol. 75 ) Die ser Schritt besiegelte endgültig den Niedergang des Klösterles, indem es auch dieser letzten Funktion beraubt und damit völlig bedeutungslos wurde. XI. Leider bietet die schriftliche Überlieferung
. 1. Für das Klösterle gibt es kein genaues Gründungsdatum. Eine 1214 76 ) aus gestellte Urkunde, in der zwei Priester von St. Florian namentlich erwähnt wer den, läßt zwar den Verdacht einer klösterlichen Gemeinschaft aufkommen, eine Bruderschaft (fraternitas) ist jedoch erst ab 1241 77 ) festzustellen, und von einem ”’) Kirchenarchiv Margreid. 70 ) Atz-Schatz, Der deutsche Anteil 2, S. 165. 71 ) Ebd., S. 166, Anm. 1. ”) Fidler, Geschichte II/4, S. 27 f. n ) Ebd., S. 30 f. ,4 ) Vgl. z. B. Obermair, Die Urkunden