nach -dieser Verlautbarung kann mit der Stellung selbst begonnen werden und ist diesbezüglich daran zu erinnern, daß laut kgl. Dekret Nr. 1331, -vom 19. September 1921, die Re gierung ermächtigt ist, die Stellung der Gebursttahrgänge 1901 und 1902 gleichzeitig durchgusü-hren. Für den -Jahrgang 1903 hingegen werden die Stellungen gleichzeitig mit jenen m den alten Provinzen des Königreiches durchgeführt werden. Die Stellungen selbst werden durch «sogenannte fliegende Stellung-- kommissionen durchgesührt
und «folgende Gemeinden -15: Albelns, Lüsen, Mc> ranfen, Milland-Sarn, Ratz, Neustift, NIedervintl, Pstmders, Schaibs, Schänders, Spinges, Vals, Weitental, Gossensaß, Ma< rein, Mauls, Mittenwald. R-akfchlngs,-Telfs, Trens. Von der Gemeinde Pfitlch wählt die Fraktion Außerpfitsch 9 und Jnner- pfitsch 6 Gemeinderäte. Erhöhung des Zuschlages zu den Stempeln und Gebühren von 15 Prozent auf 20 Prozent. Das Publikum wird aufmerk sam gemacht, daß m!«t dem kgl. Dekrete vom 16. Oktober 1921, Zl. 1522 (Gozgetta
«HifficWe vom 15. November 1961, Nr. 267) der gemäß Artikel 33 des kgl. Dekretes vom 16. Juni 1921, Zl. 795, im Ausmaße von 15 Prozent zu entrichtende Zuschlag auf die nicht unter 1 Lira betragenden St-empelgebiihren und Gebühren -jeglicher Art, und welcher Cntrichtungsart immer, mögen diese zusolg-e -der noch geltenden Bestimmungen der frü heren Regierungen oder zufolge der nach dem 3. November 1918 ergangenen «Bestimmungen -zu entrichten sein, vom 1. Ä ä n- n er 19 22 ab aus 20 Prozent -evhöht wurde
. . . Peamtenzulagen und Steuern. Der Pressedienst verlaut bart: Laut Dekret vom 16. Juni 1921, Nr. 795, wird der Bei trag zugunsten der Kriegsbeschädigten und Kriegswitwen, wel cher mit kgl. Dekret vom 7. Juni 1920, Nr. 733, festgesetzt wurde, von 5 aus 15 Cts. für jede Lira Einkommensteuer erhöht. Dein- zufolge wird die mit Dekret vom 20. Feber 1921, Nr. 221, fest gelegte Missionszulage wie folgt festaesetzt: s) Den Beamten des alten Regimes (1. Kapitel der Dlenstpragmatik) mit einem Jahresgehalt von weniger