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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 10.05.1922
Umfang: 6
. elrmeiister oinlaidon, je- 1922 di« Totenscheine leben« und inzwischen verstorbe- er Jahrgänge 1901 und 1902 vorzu- lo-mmltssarüats sofort die donfalls noch vor dem 9. der bereits ei non Rekvutm logen. 4. Im Sinne des 8 40 der Instruktion über die An wendung des Kgl. Dekretes vom 19. September 1921, Nr. 1381, sind Wie Jüngling« der Jahrgänge 1899 und 1900, welche unter der früher« Herrschaft «d- ffültlg zurückgestellt wurden, nicht als Rekruten der Masse 1901 anzuseh«- Wenn die Biurschen

Staatsbürgerschaft Im Sinn« dor Artikel 4 urd nach- stehende des kgl. Dekretes vom 80. Dezember 1920, Nr. 1890, noch nicht abgegeben haben, sie aber ln der im Artikel 1 des kgl. .Dekretes vom 29. Jänner 1922 (2. August 1922) vorgeschrieb«en Zeit -aus- den; wenn 'tauglich, mflffen sie, soll» die dm neuen Provinzen angchörendm -Rekrut« de» Jahrgang«» 1902 schon einer Truppe zugeteilt sind, einzeln zu dm Waffen Ungeteilt werden. Punkt 7 und 8 habm für SÜdtirol.kein« Bedeutung. Sihung der Aurhebunasräie and

und eines dem ArmeekorpsKmmnando übergeben, welches für die Aushebungsratrosimtlerungm, die vertretenden Offi ziere — sowie die Mlidärürzte und die kgl. Kam- biniori-Ofs.iziere bestimmen wird und auch die nötigen Msilitärpersonen für die Schreibarbeiten—gemäß den Vestmmungen der 88 1« 2, 7, 8, 9 und 10 der Be- lchrungm zum Reglement der Rekrutenaushebung. Die gmannten Offiziere habm Ihre Funktionen ge mäß dm Dorschristen des Zirkulares 670 des Heeres- verordnungsblllü enthalt« Nr. 280 vom 23. Februar 1914 zu erfüll« urd

auch darauf Bedacht zu nehmen^ was im Zirkrilar 288 und 451 des Heeresverordmmgsblattes von 1920 verord net wird. 21. Die Aushebungsräte und die >fliegend« Asien- Verordnungsblattes von 1911 und der CrklSmngen, > in den Zirkularen Nr. 644 von 1922 und tierunyskommisiion« müsi« folgendes beachten: a) Den Gesetzestext für die RskrutenarrShebung vom 24. Dezember 1911, Nr. 1497, Ausgabe 1922, welcher die Berändenrngen des kgl. Gesetzdekretes vom 20. April 1920, Nr. 462, «thAt. d) Das kgl. Dekret

vom 19. September 1921, Nr. 1331, über Ausdehnung des Rekrutenaushebungs- gesetzes des kgl. Heeres auf 'die neuen Provinzen- und die Belshmngen für -desi« Anwendung. c) Dl« Zufammenfa jung oer gültig« Derordnun- g« die Rekrutsnausyebung des kgl. Heeres betreffend (Ausgabe 1922). ä) Die Delshmng« stir den Aushebungsdienst im Ausland mit dm Abänderung« des kgl. Gesetzdskre- tes vom 20. April 1922, Nr. 452. 22. Wenn irgend einem Aushebungsräte kein Msi- tärarzt zugswiesen werden kann, so wird der Präfekt

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 30.09.1921
Umfang: 6
, der von der öfter- i Freitag, den SO. September 1921. reichifchen Regierung und öffentlichen Meinung vollauf geteilt werde. Dis für Oesterreich hier kundgegebene Sympathie werde das Vertrauen gewiß starken. ZUdliroler Drgesfragen Memgkeiken Das Geseh über die Tteusystemisierung der ^ neuen Provinzen. iDie „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein kgl. Gesetzes- deknst vom 31. August, Nr. 1296, betreffs Neufyftemisierung der neuen Provinzen, das folgenden Wortlaut hat: Artikel 1. » Die in Trient und Triest mit kgl

. Dekreten vom 22. Juli 1920, Nr. 1233, eingesetzten Generalzivilkommissäre, sowie der mit kgl. Dekrete vom 17. Dezember 1920, Nr. 1738, in Zara eingesetzte Zivilkommissär fahren fort, in den ihrer Jurisdiktion unterliegenden Gebieten, die der politischen Landesstelle u. der noch in Geltung stehenden Bestimmungen der früheren Regie rung den damaligen Statthaltern zustohenden Befugnisse aus zuüben. Mit kgl. Dekrete, das vom Ministerpräsidenten in Ueber- einstimmung mit kompetenden Ministern herausgegeben

wird, werden die Befugnisse der verschiedenen Landesbehörden zu den vorgenannten Kommissären fast diejenigen vorgenannter zil den Ministerien, welche die Geschäftsführung der neuen Provinzen übernommen haben oder übernehmen werden, ge regelt werden.'/ Unter Vorbehalt einer späteren Ausübung der gesetzgeben den Gewalt im konstitutionellen Wege und durch die kgl. Re gierung, wird in den von den Gesetzen vom 26. November 1920, Nr. 1322, und vom 19. Dezember 1920, Nr. 1778, sowie den Art. 3 und 5 des vorliegenden Dekretes

gezogenen Grenzen den bisher von den Gouvernatoren, Generalzivilkommiffären u. vom Zivilkommiffär In Zara auf dein Gebiete der Gesetzgebung erlassenen Dekreten und Verordnungen die volle Wirksamkeit zuerkannt. Die Bestimmungen des kgl. Dekretes vom 22. Juli 1921, Nr. 1233. welche den Bestimmungen des vorliegenden Dekretes und denjenigen, welche auf Grund derselben von der kgl. Re gierung erlassen werden, widersprechen, werden hiermit außer Kraft gesetzt. Artikel 2. Die kgl. Regierung kann für bestimmte

Gebiete Beamten, deren Rang nicht unter demjenigen eines Vizepräfekten steht, in gewissen Angelegenheiten die Ausübung der Funktionen der politischen Landesstelle übertragen. Diese Beamten werden ebenso wie derjenige, welcher den Generalgivllkommissär an seinem Amtssitze vertritt, den Titel von Vlzegeneralzivilkom- missären führen. Die betreffenden Durchführungsverordnungen werden durch kgl. Dekret ergehen. Artikel 3. Provisorisch und solange nicht im konstitutionellen Wege für die Schaffung

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 18.02.1922
Umfang: 8
Benachrichtigungen zrrgestellt werden können. Jene, die im italienischen Heere gedient haben oder ihre Nachkommen, müßten den Entlassungg- oder Dienst- schein beibringen. Die italienische Nationalität wird in der Regel nach- Ö cu durch eine Beglaubigung des kgl. Konsulates des es. ' in welchem d alallbigung des kgl. >ie Zuständigkeitsge . Diese Beglaubig emeinde des Er- klärenden sich befindet. Diese Beglaubigung kann auch durch eine Bescheinigung der Zivilkommissariate ausge stellt oder durck Stadtmagistrate

von Städten mit eigenen Statuten ersetzt werden. lleberrelchung der Dokumente. Artikel?. Die Gesuche zur Erlangung der italie nischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 2 des kgl. Dekretes vom 29. Jänner 1922, Nr- 43, müssen mit den im Artikel 6 dieses Dekretes verlangten Dokumenten adjustiert sein, dann mit jenen Dokumenten, die notwen dig sind, um die in Artikel 8 des kgl. Dekretes vom 3. De zember 1920, Nr. 1890, gestellten Bedingungen nachzu- weisen (Aufenthaltsschein, Auszug aus dem Dolkszah

langten Beilagen und Nachweise enthalten, können rück gestellt werden, um sie zu ergänzen, müssen aber inner halb der oorgeschriebenen Termine '(Art. 1 und 2 des kgl. Dekretes vom 29. Jänner 1922, Nr. 43) wieder vorge- legt werden. Artikel 9. Alle Erklärungen, Gesuche, Reklama tionen und Rekurse, von welchen sich in den Dekreten vom 30- Dezember 1920, Nr. 1890, und 29. Jänner 1922, Nr. 43, die Rede ist, sind ungestempelt oder protokollarisch letzteres von jenen, die nicht des Schreibens kundig

sind oder nicht unterschreiben können, u- zw. unter Bestätigung der Identität durch zwei Zeugen, einzubringen. Die Ein reichung kann auch im Weg des kgl. Konsulates im Aufent haltsorte geschehen. lieber alle der Behörde übergebenen Erklärungen, Gesuche, Reklamationen oder Rekurse ist eine Empfangs bestätigung auszustellen. Die kompetenten Behörden sind gehalten, die Zerti fikate, Auszüge und Duplikate der notwendigen Doku mente zur Erlangung der Staatsbürgerschaft auf Grund der genannten Dekrete — über mündliches Verlangen

zugewiiesen wer den. Option« erklärungen. Artikeln. Die Optionserklärungen im Sinne des Artikels 80 des Vertrages von S. Germain und des Artikels 64 des Vertrages von Trianon werden in den annektierten Gebieten der kompetenten politischen Provin- zialbehörde auf Grund des Art. 7 des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, vvrgelegt, um bezgl. der oorgeschriebenen Bedingungen und der Ordnungs mäßigkeit der Option überprüft zu werden. Die politische Provinzialbehörde wird dieselben dem Bezirks

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Seite 3 von 8
Datum: 02.11.1921
Umfang: 8
vor Inkrafttreten des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, einen ärztlichen Beruf in legaler Weife in den neuen Provinzen des König reiches aus ge übt hoben. Diese müssen zu diesem Zwecke bis spätestens 30. Juni 1922 ein ordnungsgemäßes, mit Dokumenten belegtes Ansuchen an das Ministerium des Innern richten, welches noch Fühlung nahme mit der zuständigen politischen Provinzbehörde mit eigenem Dekrete entscheiden wird. Die Entscheidung des Ministeriums des Innern, fei

des Optionsrechtes zu erwerben erklären oder um Verleihung derselben im Sinne des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, ansuchen, können in der Ausübung der in den vorhergehenden Arti keln erwähnten Berufen solange fortfahren, bis die endgültige Entscl>eidung über die Option oder das diesbezüglici>e vorgenannte Ansuchen erfolgt ist. Jene Personen, welche den Bedingungen entsprechen, um die Ermächtigung zur Ausübung des Berufes auf Grund des Art. 7 des gegenwättigen Dekretes nachzusuchen

und finanziellen Probleme, an deren Verschleppung zum größten Teile die Un fähigkeit der italienischen Bürokratie schuld sei. Obwohl die „Bozner Nachrichten^ sich darauf beschränkt hatten, diesen von einem Italiener verfaßten, in einer italieni schen Zeitung veröffentlichten Artikel unverändert und ohne jede Kommentierung wiederzugeben, verfügte die kgl. Staatsanwaltschaft Bozen die B e s ch la g n a b m e der bezüglichen Nummer der „Bogner Nachrichten' mit der Be gründung, der Artikel Dr. Roncalis beinhalte

anbelangt Vernünftig gewesen zu sein, wenn -auch erst aus zweiter Hand, bekam Len „Bozner Nachrichten' schlecht. Die kgl. Staatsanwaltschaft von Bozen beschlagnahmte jene Nummer der Zeitung, in der der -betreffende Artikel abgedruckt war. Wir haben vor uns die inkriminierte Nummer der „Bozner Nach richten' mtt den weißen Spalten, wie sie die Herausgeber pflichtschuldigst Herstellen mußten, wenn sie sie verkaufen wollten, liegen. Die Preßfreiheit besteht also in Südtirol darin: die Ar tikel

, welche ihr, italienische Staatsbürger, mit vollem Recht in Genua drucken und lesen könnt, sind euch in Bozen verboten; ehrung für die Dezentralisierung in Kraft erhalt. Und Lies« Dummköpfe von Deutschen in Südttrol wollen di« Autonomiel Sie haben sie ja bereits — wenigstens ist die Staatsanwalt schaft des Königs von Italien autonom, ja vielmehr öster reichisch! Fünf Tage nachher gelangte die Angelegenheit vor das kgl. Kreisgericht Bozen, Abteilung V, welches mit Entschließung vom 17. Okober 1921, unterschrieben

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Seite 3 von 12
Datum: 02.12.1922
Umfang: 12
aller gesetzlich geltenden Bestimmun gen erfolgt und wir empfehlen ollen unseren Mitbürgern, sich um die Wahrung des ihnen zustehenden Rechtes umzuschen. - Der Regierungskommissär gibt bekannt, daß Molge kgl. Dekretes vom 7. Oktober 1921, '“13. administrative Wähler lind: \ en WSH- Zl. 1393, administrative Wähler sind^ 1. Diejenigen, welche in den politis lerlisten eingetragen sind', 2. diejenigen, welche -berechtigt sind, in die Li sten selbst eingetragen zu werden, aus Grund der im kgl. Dekrete

vom 25. September 1921, Zl. 1359, enthaltenen -Bestimmungen; 3. diejenigen, welche das 21. Lebensjahr be reits vollendet haben oder spätestens ^ am 31. Mai 1923 vollenden werden und den Titel dev Steuerzahlung in einer der im Artikel 4 des kgl. Dekretes vom 7. Oktober 1921, Zl. 1393, angegebenen Arten haben (direkte staatliche Austage jedweder Art; Zahlung eines jährlichen Betrages von wenigstens 5 Lire als Steuern, Zuschlagsteuern oder selbständige Gemeinde laxen, welche unmittelbar auf Grund

eines Zahlungsauftrages zu entrichten sind-; Pacht von Grundstücken, welche einer direkten Steuer im Betrage von wenigstens 15 Lire unterliegen; Mietzins in dem vom Gesetze festgesetzten Aus maße für das gewöhnlich bewohnte -Haus und- überüies bereits italienische Staatsbürger find oder die vollrechtliche italienische Staatsbürger schaft im Sinne der geltenden -Bestimmungen erlangt haben (kgl. Dekret vom 30. Dezember 1920, Zl. 1890), oder, falls sie die zur Erlan gung d'r italienischen Staatsbürgerschaft von rechtsw

werden in die Wählerlisten nur für den Fall eingetragen, daß sie das Optionsrecht für die italienische Staatsbürgerschaft in der durch das kgl. Dekret vom 80, Dezember 1920, Zl. 1890, vorgeschriebenen Art und innerhalb der durch dasselbe festgesetzten Frist ausgeübt haben, und infoferne die kompetenten Behörden das Optionsrecht nicht bereits Mt rechtskräftiger Entscheidung abgewiesen haben. Die Staatsbürger in den Verhältnissen ge mäß Nr. 1 und 2 müssen von amtswegen auf Grund der Verzeichnisse gemäß Artikel 21 (zwei

ter Absatz) des kgl. Dekretes vom 7. Oktober 1921, Zl. 1393,- in die administrative Wähler liste eingetragen werden, woferne sie in dieser Gemeinde den Wohnsitz haben und im register der ständigen Bevölkerung der meinde selbst eingeschrieben sind. Falls diesel ben ihren -Wohnsitz seit mindestens sechs Mona ten in eine andere Gemeinde verlegt haben» müssen sie über eigenes Ansuchen oder, in dessen Ermangelung, von aMswegen von den Wähler listen der Gemeinde. In der sie ihren Wohnsitz

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Seite 8 von 8
Datum: 26.07.1921
Umfang: 8
Seite 8 Stidtiroier Lomdeszeitnng/ Lienetag, den 26. Juli 1821. Geschäftszahl S 14/21 Konkurs - Edikt. Konkurseröffnung über das Vermögen des Adolf kaganow Holzhändlers in Lana, registriert unter der Firma Adolf Knganow, Holzhandlung in Lana. Konklirskoinmiffär L.-G.-R. Dr. Staffier des kgl. Bezirksgerichtes Lana. Masseverwalter Advo kat Dr. Peter Gögele in Lana. Erste Gläubigerversammlung zur Wahl eines Gläubigerausschusses, allenfalls zur Stellung von Anträgen auf Ernennung

eines anderen Masse verwalters beim kgl. Bezirksgerichte Lana, Zimmer 1, am 2!). Juli 1821, 8 Uhr vormittags. Die Konkursglüubiger haben die Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderung mitzubringen. Bei demselben Gerichte sind Forderungen der Gläubiger, auch wenn darüber ein Rechtsstreit anhängig ist, bis 15. September 1821 anzu» melden. Gläubigern, die später anmelden, können die dadurch verursachten Kosten aufer legt werden, sie können früher geprüfte Forder ungen nicht bestreiten und bleiben

mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unbe rücksichtigt. Prüsungstagssatzung beim kgl. Bezirksgerichte Lana, Zimmer 1, am 28. September 1821, 8 Uhr vormittags. Ausländische Gläubigerhaben einen im Inlande wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen, sonst wird ihnen ein solcher auf ihre Gefahr und Kosten bestellt. Wer Sachen des Gemeinschuldners in der Gewahrfame hat, hat dies dem Masseverwalter anzuzeigen. Weitere Veröffentlichungen Im Kon kursverfahren .erscheinen im Aintsblatte des Foglio

annunzl legal! in Trient. 10016 Kgl. Kreis-Gericht Bozen Abt. ill am 15. Juli 1821, Karl Tschurtschenthaler, Für die Nichtigkeit der Ausfertigung: Der Kanzleileiter: Huber. Oberoffizial. Geschäftszahl S 19/21 Konkurs - Edikt. Konkurs-Eröffnung über das Vermögen der Maria Knganow in Lana. Konkurskommissär L.-G.-N. Dr. Richard Staffler, des kgl. Bezirksgerichtes Lana, Masseverwalter Dr. Peter Gögele, Advokat in Lana. Erste Gläubigerversammlung zur Wahl eines Gläubigerausschusses, allenfalls zur Stellung

von Anträgen auf Ernennung eines anderen Maffeverwalters beim kgl. Bezirksgericht Lana, Zimmer Nr. 21. am 28. Juli 1821, vormittags 8 Uhr. Die Konkursgläubiger haben die Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen. Bet demselben Gerichte sind For derungen der Gläubigern, auch wenn darüber ein Rechtsstreit anhängig ist, bis 15. September anzumelden. Gläubiger, die später anmelden, können die dadurch verursachten Kosten aufer legt werden, sie können früher geprüfte Forder ungen

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Seite 2 von 4
Datum: 25.09.1922
Umfang: 4
. Der Turnverein Bozen gibt allen seinen Mitglie dern bekannt, daß der regelmäßige Turnbetrttb in allen Abteilungen wieder ausgenommen wurde und eg ergeht daher an alle Turner- sämtlicher Abteilun gen das Ersuchen, sich zu -den angegebenen Turn- Der Besuch des Herzogs von Aosta. Pünktlich um 10 Uhr vormittags lief der Zug in die Meraner Station ein. Sofort nach der Begrüßung durch den Festausschuß und Vorstellung der Herren fuhr Se. kgl. Hoheit, begleitet von Bürgermeister Dr. Markart und- gefolgt

versehen. Im Hotel warteten daS Offizierskorps, ver schiedene Deputationen und ein paar Dutzend Bauernbübchen in Burggräflertracht. Um 11 Uhr fand dort der Empfang statt, nach welchem sich der Herzog für kurze Zeit auf der Terrasse des Hotels zeigte. Nach dem Diner fuhr Se. kgl. Hoheit zum Sportplätze, wo gymnastische Uebungen eines italienischen Regimentes zu Pferde und die charakteristischen Bauernretten anläßlich der Anwesenheit des Herzogs in das Programm eingeschoben wurden. Hierauf folgte

ein Be such der Steiner-Ausstellung inr Kurhause und dann ein Besuch des Palasthotels. Nach 7 Uhr fuhr Se. kgl. Hoheit im Auto über die festlich beleuchtete obere Kurprome nade, wo gerade eine zahlreiche Menge dem Konzert der Kurkapelle lauschte, zum Bahn hof. Belm Abschied äußerte sich der Herzog mtt voller Befriedigung über seinen Aufent halt in Meran. Die Bevölkerung des Kurortes hat den hohen Gast freundlich empfangen und da durch ihre traditionelle Gastfreundschaft und ihre korrekte Haltung

neuerdings bewiesen, trotzdem ihr dies durch ein am Samstag nach mittags angeschlagenes, zum Teil sehr taktlos gehaltenes Plakat, mit dessen Inhalt der Her zog, wenn er davon Kenntnis erhalten hätte, sicherlich nicht einverstanden gewesen wäre, erschwert worden war. • • • 1. Lag. Der «estrige Sonntag war für Meran ein sport liches Ereignis ersten Manges. Schon vormittags be gannen die Wettspiele am -Sportplatz, Loch war ln Anbetracht der erwarteten Ankunft -Sr. kgl. Hoheit, des Herzogs von Aosta

Sport woche, Herzog von Aosta, im Auto ankam, um mit sichtlichem gntereffe den sporllichen Vorführungen zu folgen. Zu seinem Empfange waren Bürger- moiste-r Dr. Markart in Vertretung der Stodt- und Kuworsteher Dr. Huber im Namen der Kur- vorstehung erschienen. Oberst deStrobel begrüßte den Herzog im Namen des Sportklubs und gab die gewünschten Erklärungen über sämtliche Veranstal tungen. _ Nach onderthalbstündiger Anwesenheit unternahm Se. kgl. Hoheit einen Rundgang am Sportplatz, be sichtigte

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Seite 3 von 6
Datum: 30.08.1922
Umfang: 6
zu den Truppenkörpern vorgelegt wurden«, finden keine Erledigung. 13. Die Rekruten, welche Nachweisen, daß sie Vater oder Mutter oder die Ehefrau vor weni ger als sechs Monaten verloren haben, erhalten einen unbeschränkten provisorischen Urlaub in der Dauer von 30 Tagen, beginnend vom Tage, an welchem ihre EinrüMng zu «den «Waffen stattzufinden hätte. 16. Die «Rekruten, welche die Aufnahme in das Korps der Kgl. «Karabinieri, lei es aktiv oder nur aushilfsweise, in das kgl. Finanzkorps oder «die kgl

. Sicherheitswache anstteben- HMen das diesbezügliche Gesuch bei dem Militärbe- zirkskommando einzureichen, von welchem ihnen die Bedingungen für «die Aufnahme, sowie die daraus sich ergebenden «Vorteile bekanntgegeben sf werden. Es wird bemerkt, daß die Präsenz dienstpflicht der in das Korps der kgl. «Karabi nieri ausgenommenen effektiven Soldaten drei Jahre, der aushilfsweisen zwei Jahre beträgt. 18. Die Rekruten, die in der Gemeinde woh- neu, in welcher das Militärbezirkskom«mondo seinen Amtssitz

. Wenn «sie sich jedoch, obwohl nicht mit einem solchen Dokument versehen, am festgesetzten Tage stel len, so erhalten sie für diesen Tag die Entschä digung von 8 Lire. 23. Die Verlautbarung dieser Einberufungs- kundmachüng verpflichtet alle Einberuftnen zum Gehorsam und wird die Rechtfertigung, keinen per önlichen Befehl zur Einrückung er halten zu «haben, nicht als gültig angesehen werden. Diejenigen, die sich nicht vorstellen, können «diesem «Kommando «durch die kgl. Kara binieri vorgeführt werden und sind, falls

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Seite 3 von 114
Datum: 31.12.1921
Umfang: 114
festgesetzt. Die Verkehrsdichte betrug wie im Porfahre auf der Stadt- und Obermaissrstrecke 12- und auf der Forsterstrecks 20-Minu» ten-Wagenfolge. An Sonn- und Feiertagen mußten auf der Forsterlinie nach Bedarf wiederum Nachlaufwagen eingescho ben werden. Der Betrieb auf der Stadtlinie wurde bis zum neuen Ver waltungsgebäude der Etschwerke ausgedehnt. Im Laufe des Berichtsjahres wurde auch für die Balm- unternehmungen der neuen Provinzen die Anwendung des kgl. ital. Dekretes vom 10. März 1920 (Cquo

gegeben hat, daß die Auszahlung der neuen Teuerungs- zulage auch auf die neuen Provinzen im Gesetzeswege Anwen dung finden werde und die Betriebe ermächtigt feien, hierauf hin dem Personale Vorschüsse zu geben. Die Ausdehnung dieses Gesetzs auf die neuen Provinzen erfolgte Ende Mai und wurde zur Bestreitung der Auslagen für diese Teuerungszulage auf Grund eines kgl. Dekretes die Ctnhebung eines Staatszu» fchlages auf alle Fahrscheine und Fahrtausweise ab 7. Juni 1921 verfügt. Seit Einführung des kgl

. Dekretes vom 10. März 1920 (Equo Trattamenio) leistet die kgl. ital. Regierung zu den Löhnen des Personales Zuschüsse in der Weise, daß die Diffe renz zwischen den beim Zeitpunkte der Einführung des Dekretes Li-stantzentt!! Loh.clätzsn und denjenigen des Dekrete» «fun diert wird. Di« Beiträge für die Altersverforgnung derjenigen Bediensteten, welche bisher nicht versicherungspflichtig waren, ersetzt ebenfalls die kgl. ital. Regierung. Der mit Ende November 1920 abgelaufene Betriebsver trag

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Seite 3 von 6
Datum: 14.02.1922
Umfang: 6
SiWltolet CanX> 3 <ihing*. Dienstag, den 14. Februar 1922. S Die Erwerbung der italienischen Staats bürgerschaft. Ein neues Dekret, ergänzende Bestimmungen und Erleichterungen. Artikel 1. Die Erklärungen zur Erlangung der italieni schen T taawbürgerschoft gemäß Artikel 4 und solgende des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1020 können bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Verlautbarung des gegenwärtigen De kretes abgegeben werden. Die einschlägigen Artikel 4 ff des kgl. Dekreies vom 30. Dezenrber 1920

kann durch kgl. Dekret die italienische Staatsbürgerschaft gemäß Artikel 8 des kgl. Dekretes über Ansuchen auch solchen Personen verliehen werden, bei d e n e n n I ch 1 a l l e i m v o r- eriv ahnten Artikel erwähnten Bedingungen zu treffen, soferne der Staatsrat ein zustimmendes Gutach ten abgibt. Diese Gesuche sind binnen 6 Monaten nach Beröf- fentlichung dieses Dekretes einzubringen. Der oben erwähnte Artikel 8 lautet: Artikel 8.' Für die Dauer eines Jahres nach Inkrafttreten des gegenwärtigen 'Dekretes

auf ihren Namen eingetragenen unbeweglichen Besitz haben, oder während des- selbe» Zeitramnes ein Gowerbe, einen Handel, eine Industrie oder ein Handwerk ausüben. In diesen Fällen wird eine Bescheinigung über die Entlassung aus dem früheren Staalsverbande nicht verlangt werden. A r t i k e l 3. Die (übrigen) Bestimmungen des kgl. De kretes vom 30. Dezember 1920 find auch in den Fällen der 'Er langung der italienischen Staatsbürgerschaft auf Grund des gegenwärtigen Dekretes in Anwendung zu bringen. Es handelt

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Seite 2 von 4
Datum: 27.12.1922
Umfang: 4
I .LLdttrs!» La»-«z«sras-.- Mttwoch, den ^7. MlMutvr ISN. ' - . ' - L r' -i- Befreiung der für abgekürzte präfenz- dienfkpfttcht eingefchnebenenRekruten des Jahrganges 1901. Im Aufträge des Kriegsministeriums teilt der Mikttärbezirkskormnandant folgendes mit: Jin Hinblick curf daS kgl. Dekret Nr. 1424 vom 23. Oktober 1922 sind die im Jahre 1901 oder vorher geborenen und während der Aushebung des Nekrutenjahrgangcs 1901 gemusterten Jünglinge, denen laut Artikeln 8 und 9 des kgl. Dekretes Nr. 462

ben wird; Besagte Militärpersonen werden, wenn sie an dieses Konnnando den eigenen provisorischen Entlassungsschein Mod. 4 zu rückstellen oder zurückstcllen lassen, den dau ernden Entlassungsschein Mod. 34 mit der Anzeige der bewilligten Aushebung erhalten. Ferner wird noch im Sinne dc§ ^genannten kgl. Dekretes mitgeteilt, das; die von der ab gekürzten Dienstleistung dispensierten Milt- tä''personen zu einer oder mehreren Einbe rufungen, zur Abrichtung auf die Gesamb-- dauer von nicht mehr

deS Jahrganges 1901. Berichtigung. Die „Nachrichtenagentur Brenner' teilt uns mit: Die kgl. Präfektur in Trient ermächtigt uns, offiziell zu erklä ren, dcrß die von Südtiroler Zeitungen ge brachte Nachricht, der Präsekt Comm. Gua- dagnini habe nach den Salurner. Vorfällen dem dortigen Pfckrrer einen Besuch abgcstat- tot, vollständig unwahr ist, da sich der Prä fekt seit seinem Amtsantritt noch keine Mi nute in Salurn aufgehalten hat. — (Ter in der letzten Freitagnunrmer der „S. L. Z.' veröffentlichte Artikel

,7Der Salurner Kir chenstreit', auf dessen Schlußnbsatz sich vor stehende Berichtigung der kgl. Präfektur in Trient bezieht, ist uns von Salurn aus an scheinend durchaus vertrauenswürdiger Quelle zugegangen, sodaß wir.keinen Anstand nahmen, denselben Lu veröffentlichen. Nach der ausdrücklichen Erklärung Comm. Gua- dagninis, daß er sich seit seinem Amtsantritte in Salurn niemals, aufgehalten habe, kann allerdings kein Zweifel daran bestehen, das; unser Salurner Gewährsmann bedauerlicher weise

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Seite 3 von 12
Datum: 23.09.1922
Umfang: 12
nicht- auch so sein? Pensiouistonverband. Samstag, 23. dS., 6 Uhr abends: Ausschußsttzung in der höhe ren Töchterschulo. Vollzähliges Erscheinen erivünscht. Meraner Nachrichten. Besuch Sr. kgl. Hoheit des Herzogs von Aosia. Morgen, Sonntag, den 24. ds., 10 M;r vormittags, trifft Se. kgl. Hoheit der Herzog von Aosta in Meran ein. Der Empfang am Bahnhof trägt militärischen Charakter; hier zu erscheinen auch Exz. Credaro und Gemah lin, die Heute bereits in Meran eintresfen, und die Herreen des Ehrenkomitees. In Begleitung Sr. königl

. Hoheit sind zder Korpskommandant von Verona General Ghersi, der Divisionsgeneral Gualtiert, Ge neral der Kavallerie Milanesi, der Oberst hofmeister der Königin Sen. Graf Campello und KorpSkommandnnt Graztoli. Die kgl. Hoheit begibt sich mit Auto im Zuge Schillerplatz, Gocthestraße, Rufinplatz, Greutendamm zum Meranerhof. Am Nufin- Platz nimmt btc Stadtkapelle Aufstellung, beim Meranerhof die Untermaiser Vürger- kapelle. Der Sicherungsdienst liegt in Hän den der vereinigten Sicherheitswache Aiernn

- Untermaiö, welcher zur Unterstützung Ord- nungsmannschaften der Feuerwehren Meran und Untermais beigegeben sind. Die An ordnungen oer Organe dieses Sicherungs dienstes müssen unbedingt befolgt werden. — Die Hausbesitzer der obgenannten Straßen und Plätze werden zur Beflaggung der Ge bäude von den Behörden etngeladen. Der offizielle Empfang tm Meranerhof findet um 11 Uhr statt. Um 3 Uhr nachmit tags begibt sich die kgl. Hoheit auf den Sport platz zur Eröffnung des Sportfestes. Auf der Promenade

konzertiert von ^6 A bis 1 / 2 Uhr abends die Kurkapelle, und zwar Ä nach Eintritt der Dunkelheit bet Festbeleuch- -f 1 , tung. i Die Abreise Sr. kgl. Hoheit ist für Sonn- M tag, 1/28 Uhr abends festgesetzt. C; Erstes Meraner Musikfest. Der künstlerische Wert des gestrigen zweiten Konzertes hielt, ■ wie vovauszuschen war, dein ersten des Wage. Eine Vlnsdrucksfähiigkeit, ein Eindringen in alle Subttlitäten der sehr verschie denen Komponisten bereitete namentlich den 4 .imsikalischen Feinschmeckern

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 23.11.1921
Umfang: 8
Franz, Baron Kripp, Lnntieri Ga- stone, Meuracher Franz, Moser Maria, Niedermayer Richard, Mauracher Karl, Nebl Heinrich, Pircher Anton, Rößler Ka tharina, Sasser Alfred, Stammler Otto, Tonredi Albino, Dittner ^>arl Waldner Mario Kunsthistorischer Kurs. Am Freitag, den 18. d. M. fand im vollbesetzten Physiksaal der städtischen Mädchenschule der zweite Abend des kunfthistorischcn Kurses des Dr. Leo Santi- falker, Archivar anr kgl. Staatsarchiv, statt. Aus dem Inhalt '.es Vortrages fei folgendes

von Beschlüssen des Gemeindeausschusses: die diesbezüglichen Anträge wurden von Dr. Markart eingebracht unö einstimmig angenommen. Vi-cbürgermeisier Dr. Bär dankte daraufhin im Namen des Gemeindeausschusies und unter warmer Zustimmung des selben den beiden Herren, besonders Dr. Markart für die mühevolle und schwierige Arbeit an der großen Aufgabe. Die Anträge Dr. Markarts lauten: io. Der Gemeindeausschuß der Stadtgemeinde Meran faßte in seiner Sitzung vom 18. November 1921 unter Benifung auf das kgl. Dekret

vom 26. Septeinber 1921, Zahl 1289, svwie in Hinsicht auf die hezüglichen Ministerialverordn,ingen einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Es wird beschlossen, an Seine Exzellenz den Schatzmini- kter das Anstichen im Sinne des kgl. Gcsetzesdekretes vom 26. September 1921, Zahl 1289. um Bewilligung eines Kreditvor- schusies von Lire 1.500.000.—, in Worten eine Million fünf» hunderttausend Lire, zu richten, welcher Kredit seinerzeit ver- inittels eines Darlehens bei der Cassa bei depositi e prestit

Besoldungssteuer (gegenwärtig im Ausmaße von 200 Prozent) und durch eine entsprechende jährliche Bieraus- lage (gegenwärtig Lire 15.— pro Hektoliter) zu garantieren und durch ebenso viele 2lnlve,st,ngen auf das kgl. Steueramt Mcrau im Sinne des Art. 5 des obzitierten Gesetzesdekretes abzustatten. 4. Falls für den in Rede stehenden Vorschuß die oben anze. führte 'Aininvrtisativnsperiade nicht gewährt wird, wird be schlossen, eine Verminderung dieser Zeitperiode bereits heute anzunehmen, ohne eine neue

. 5 des kgl. Gesetzesdckretes vom 26. September 1921 und jenen des Konzessionsdekretes zu begleichen find. 6. Der Gemeindeausschuß beschließt, im vorhinein zur Be soldungssteuer einen Zuschlag von 200 Prozent und auf Bier- konfum eine Abgabe von 15 Liren pro Hektoliter in Anwendung zu bringen, welche dazu dienen, das Jahreserträgnis laut vor hergehendem Absatz 5 zu bilden. Der Beginn und die Dauer einer solchen Steuer ist aus den Bewillig,ingsmaßnahmen zu eutnehinen und dient zur Löschung der Llnnuitäten

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 4 von 4
Datum: 12.08.1921
Umfang: 4
historische Regatta im Canal Qrande. — Umzug geschmückter Boote und Barken zu Ehren seiner kgl. Hoheit des Erbprinzen. — Wettbewerb um die Preise für künstlerisch ausgeführte Oondeln und Boote-Ausschmückung der Paläste und Brücken. Samstag, 27. August: 4 Kilometer lange phantastische Beleuchtung auf Meerflössen. Sonntag, 28. August: Korso und Blumenschlacht auf dem Lido. Sonntag, 4. September: Oondelregatta auf der Oiudecca veranstaltet von der Societä Birra Venezia. Donnerstag, 8. September

TouriHton- wolt speziell empfohlen. 9H87 GeschästszaHl S 10/21 Konlurs-Wkt. Konkurseröffnung über das Vermögen des üonrad Laimer» Sägewerksbesitzer in Oberlana registriert unter der Firma Konrad Laimer Sägewerk und Holzhandel In Lana. Konkurs- kommiffär Bez. Richter Dr. Richard Staffier, Vorsteher des kgl. Bezirks-Gerichtes ln Lana, Masseoerwalter Dr. Loses Pilser, Advokat in Lana. Erste Cläubigerversammlung zur Wahl eine» Gläubigerausschusses, allenfalls zur Stellung von Anträgen auf Ernennung

eines anderen Masseverwalters beim kgl. Bezirks-Gerichte in Lana, Zimmer Nr. JE. am 1. August 1921, vorm. 9 Uhr. Die Konkursgläubigrr haben die Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen. Bei demselben Gerichte sind-For- derungen der Gläubigern, auch wenn darüber ein Rechtsstreit anhängig ist, bis 30. Sept. 1921 anzumelden. Gläubigern, die später anmelden, können die dadurch verursachten Kosten aufer legt werden, sie können früher geprüfte Forde rungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen

bei früheren Verteilungen unbe rücksichtigt Prüfungstagsatzung beim kgl. Bez.- Gerichte in Lana, Zimmer E, am 14. Oktober vormittags 9 Uhr. Ausländische Gläubiger haben einen im Inlands wohnenden Zustellungsbeooll- mächtigten namhaft zu machen, sonst wird ihnen ein solcher auf ihre Gefahr und, Kosten bestellt. Wer Sachen des Gemeinschuldners in der Ge wahrsams hat, hat dies dem Masseverwalter anzuzelgen. Weitere Veröffentlichungen im Ken- kursverfahren erscheinen im Amtsblatte der Foglio annunti legali

. Kgl. Kreisgericht Bozen, Mt. w. am 18. Juli 1921. Karl Lschurtfchenthaler. 10644 Für die Richtigkeit der Ausfertigung der Kanzleileiter! Huber, Ober-Offtz. von BIMsm baaorgt rsMhul n. firalaw. Verschnitt - Wein rot (tfefbttttfd) offeriert Sinn» 3. Kiuinger, Vertretungen in Bozen Ultfabettzßtrntz» *. 10686 Schriftliche Anfragen erbeten.

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 6 von 10
Datum: 26.08.1922
Umfang: 10
in Brünn mit sehr gutem Erfolg, möchte in einer Bauunternehmung Südtirols Unter kommen. Bezüglich Gehaltsansvüche vollständige Anpassung an die bestehenden Verhältnisse. Gefl. Anfragen an Ing. Robert Huber, Czernowitz bei Brünn, Mii ova 23. C3S1 (B.»3l P. 111 94/14 43 Edikt. Don der kgl. Prätur Meran wird auf Grund der vom kgl Tribunale für Zivil» u. Strafsachen Bozen mit Entscheidung vom 2. August 1922, Nr. 111 63/22 erteilten Genehmigung über den am 1. Oktober 1898 geborenen Alol» Hampl in Meran

gemäß 8 173 a. b. G. B., die väterliche Gewalt auf unbestimmte Zeit verlängert, was hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. Kgl. prätur Meran. Abteilung 3 am 21. August 1922. 6142 Gefertigt: Dr. Gstreln. Sa. 37/22 Kundmachung. Im Ausgleichsverfahren über das Vermögen des Josef Schöpf, wurde vom Ausgleichsver walter Herr Anton Oberkofler und einem Teil der Gläubiger der Antrag gestellt, die Liegen schaften, die WohnungsBüro und die Kellerein richtung des Josef Schöpf, um den Betrag von zusammen

300.000 Lire aus freier Hand zu ver kaufen. Ueber diesen Antrag wird bei der auf 29. August 1922, 9 Uhr 'vormittags, bei dieser Prätur, Zimmer 15, anberaumten Ausgleichs- » verhandelt werden, wovon die Gläubiger tsgleichsschuldners auf diesem Wege ver ständigt werden. 6141 Kgl. prätur Meran. Abteilung 1 am 23. August 1922. Gefertigt: Dr. Duregger. Gesch.-Z. E 916/22 Bersteigerums- Edikt. Am 28. August 1922, 9 Uhr vorm., werden inMaful,GemeindeSchönna,folgenheGegenständo: 1 Drahtseil samt Drahtlitze

, 224 Raummeter Brennholz«. etwa» Nutzholz öffentlich versteigert. Mit der Aufforderung zum Bieten wird erst eine halbe Stunde nach dem vorstehend angeordneten Termine begonnen; während dieser Zeit können die Gegenstände besichtigt werden. Kgl. Prätur Meran- Abttg. vm. am 7. August 1922 Sasseroller. Erdal schwarz : gelb : braun : weiß Fußbodeniacke und Anstretchfarben zum Selbstanstrfch, Firnis, Emaille, Pinsel, Malerschablonen etc. bei D. Barlach, Heran, Kurhaus, Telephon 189. Elftes Farbwaren

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 10
Datum: 12.11.1921
Umfang: 10
heraus: Im Nachhange zuw h. a. Rundschreiben Nr. 5366/2 A vom 31. Oktober 1921, womit das kgl. Dekret vom 7. Oktober 1921, Zahl 1393, dorthin zum Studium übermittelt wurde, folgt nun mehr nachfolgende Zusammenstellung der: wichtigsten Bestim mungen betreffs Abfassung der Wählerlisten. I. Die Grenzen Albaniens. Di« Bofichafterkon/erenz Unterzeichnete am 9. November , V'- Besch!:,'; über die Festsetzung der albanischen Grenze. Grie- ( chenland erhob bei der Konferenz gegen diesen Beschluß Ein- , spruch

Zum administrativen Wahlrecht ist erforderlich: 1. Die italienische Staatsbürgerschaft. 2. Das erreichte 21. Lebensjahr. 3. Die Seßhaftigkeit in der Gemeinde oder die Entrichtung einer Steuerleistung in der Gemeinde. 4. Nichtvorhandensein der im Gesetze vorgesehenen Unwürdig keitsgründe. Jedes einzelne dieser Erfordernisse bedarf besonderer Be merkungen. ' 1. Erfordernis der Staatsbürgerschaft. Das Dekret (Art. 105) bestimmt, daß bis zum Abschlüsse der durch das kgl. Dekret vom 30. Dezember 1920, Zahl 1890

durch Abstammung zuständig waren, oder diejenigen, die durch Abstammung und Umgangssprache- italienischer Nationali tät sind. Zum Unterschiede jedoch von denen, welche im annektierten Gebiete geboren und zuständig sind (italienische Staatsbürger nun recktswegen — Art. 105, 1. Absatz), müssen die anderen (Optanten — Art. 105, Absatz 2 und 8), um in die Wählerliste cnitaenommen ui werden, big zum 15. Juli 1921 ihre Options- erklärung im Sinne der Bestimmungen des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920 überreicht

die in Ausführung des mit kgl. Dekrete vom 18. November 1920, Zahl 1655, genehmigten politischen Wadi, gesetzes für die Neuen Provinzen gebildete politische Wädler- liste. In die administrativen Wählerlisten werden jene Personen übertragen, welche in her politischen Wählerliste eingeschrieben sind, mit Ausnahme derer, welche in der Zwischenzeit der für die politischen Wahlen verlangten Erfordernisse verlustig ge worden sind. Außer diesen müssen noch eingetragen werden: a) jene Personen

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 30.12.1921
Umfang: 8
nach -dieser Verlautbarung kann mit der Stellung selbst begonnen werden und ist diesbezüglich daran zu erinnern, daß laut kgl. Dekret Nr. 1331, -vom 19. September 1921, die Re gierung ermächtigt ist, die Stellung der Gebursttahrgänge 1901 und 1902 gleichzeitig durchgusü-hren. Für den -Jahrgang 1903 hingegen werden die Stellungen gleichzeitig mit jenen m den alten Provinzen des Königreiches durchgeführt werden. Die Stellungen selbst werden durch «sogenannte fliegende Stellung-- kommissionen durchgesührt

und «folgende Gemeinden -15: Albelns, Lüsen, Mc> ranfen, Milland-Sarn, Ratz, Neustift, NIedervintl, Pstmders, Schaibs, Schänders, Spinges, Vals, Weitental, Gossensaß, Ma< rein, Mauls, Mittenwald. R-akfchlngs,-Telfs, Trens. Von der Gemeinde Pfitlch wählt die Fraktion Außerpfitsch 9 und Jnner- pfitsch 6 Gemeinderäte. Erhöhung des Zuschlages zu den Stempeln und Gebühren von 15 Prozent auf 20 Prozent. Das Publikum wird aufmerk sam gemacht, daß m!«t dem kgl. Dekrete vom 16. Oktober 1921, Zl. 1522 (Gozgetta

«HifficWe vom 15. November 1961, Nr. 267) der gemäß Artikel 33 des kgl. Dekretes vom 16. Juni 1921, Zl. 795, im Ausmaße von 15 Prozent zu entrichtende Zuschlag auf die nicht unter 1 Lira betragenden St-empelgebiihren und Gebühren -jeglicher Art, und welcher Cntrichtungsart immer, mögen diese zusolg-e -der noch geltenden Bestimmungen der frü heren Regierungen oder zufolge der nach dem 3. November 1918 ergangenen «Bestimmungen -zu entrichten sein, vom 1. Ä ä n- n er 19 22 ab aus 20 Prozent -evhöht wurde

. . . Peamtenzulagen und Steuern. Der Pressedienst verlaut bart: Laut Dekret vom 16. Juni 1921, Nr. 795, wird der Bei trag zugunsten der Kriegsbeschädigten und Kriegswitwen, wel cher mit kgl. Dekret vom 7. Juni 1920, Nr. 733, festgesetzt wurde, von 5 aus 15 Cts. für jede Lira Einkommensteuer erhöht. Dein- zufolge wird die mit Dekret vom 20. Feber 1921, Nr. 221, fest gelegte Missionszulage wie folgt festaesetzt: s) Den Beamten des alten Regimes (1. Kapitel der Dlenstpragmatik) mit einem Jahresgehalt von weniger

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 21.07.1921
Umfang: 8
über den italienischen Zolltarif: „Mit den> kgl. Dekret vom ö. Juni 1921 Nr. 806 (enthalten In Nr. 153 der „Gazzetta Ufficiale') wurde mit Wirksamkeit vom !. Juli 1921 ein »euer General-Zolltarif für Italien ein* gesührl. Gleichzeitig wurden die visposi/ioni preliminari zum Zolltarif, entsprechend dem alten österreichischen Zollgesetz, die Bestimmungen über die Berechnung der Tara und die stati stische Gebühr abgeändert. Die Vorarbeiten für diesen Tarif gehen bis auf das Jahr 1913 zurück, in welchem Jahre mittels

kgl. Dekretes vom 23. Jänner 1913 Nr. 42 eine eigene kgl. Kommission gum Studium der wirtschaftlichen Zollgesetzgebung eingesetzt wurde, die im 30. Bande ihrer Veröffentlichungen den Generalbericht über ihre Arbeiten im Jahre 1920 erstattete. Der Zweck der Kom mission war, eine Grundlage für die künftigen seitens Italiens abzuschließenden Handelsverträge zu schaffen, da im Jahre 1917 die den Grundpfeiler der Italienischen Handelspolllik bildenden Handelsverträge mit den Zentralmächten (Deutschland

insoferne eine Eigentümlichkeit, daß die nieisten seiner Sätze noch eine Er höhung erfahre», die durch Koeffizienten neben dem Tarifsatz ausgedrückt wird. Diese Erhöhungen der Tarifsätze können durch kgl. Dekret abgeändert werden, das jedoch dem Parlament behufs Um wandlung in ein Gesetz vorgelegt werden muß. Sy ist z. B. der Generaltarif für Bier mit L. 15.— fest gesetzt: daneben ist als Erhöhungskoeffizient L. 0 5 angeführt. Man findet die Erhöhung, wenn man den Generaltarif mit dem Koeffizienten

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Seite 3 von 12
Datum: 28.10.1922
Umfang: 12
, die den Wert von 100 Lire überschreitet. Die Anzeige wurde erstattet. Es dürfte aber schwer möglich sein, den Täter zu ermitteln. Verhaftung. der Einbrecher ln•' einem Groh- gasthose. In unserer Ausgabe vom Dienstag -berichteten wir von einem großen Wäschedieb stahl . in einem Großgasthofe. Der Polizei in Meran ist es nun gelungen, zwei dieser Täter festzunehmen. Ein dritter wurde gestern durch die Agenten der Kgl. Quästur in Bozen aufge griffen. Der größte Teil der gestohlenen Wäsche konnte

wieder zustande gebracht werden. hutfalon Mera aus Wien, Bozen, Parkstrahe Nr. 5, bringt die neueste Mode in Matlasse zu äußerst billigen Preisen. 6199. Aleraner Rachrichten. Ein Dankschreiben des Herzogs von Aosta«! An den Kur- und Verkehrsverein Meran. Dem Kür« und Derkehrsverein Mevan wurde folgendes Schreiben zugesandt: Se. kgl. Hoheit, der Herzog von Aosta betraut mich mit dem angenehmen Aufträge, der löbl. Direktton und allen Herren des Kur- und Der- kehrsvereines Meran, für das wurcherbare Al bum

, welches ihm anläßlich seiner Reise nach Meran in ergebener Huldigung überreicht wurde, herz ichst zu danken.' _!Dtef«8 Album, welches sehr gute künstlerische Photographien mit vielen malerischen Ansichten von Meran und Umgebung enthält, bedeutet für den Herzog ein kostbares Andenken an jene Reise und er ist Ihnen überaus dankbar dafür. Se. kgl. Hoheit hat mit großem Interesse das Album besichtigt und konnte sich eine Idee von . der Schönheit der vielen Gebäude und Spazier- «singe machen, welche direkt zu bewundern

Ihm die Kürze seines Aufenthaltes nicht Er Gele- genheit bot und hat so den günstigsten Eindruck seiner Reis« von der dortigen entzückenden Ge- gend mitgebracht, für deren blühende Zukunst er die besten Wünsche entbietet. Mit besonderer Hochachtung Eolonello E. Montastni. erster Feldadfutant Sr. kgl. Höhest, des Herzogs von Aosta. Teil erschien, so daß sich die Verlagsanstalt entschloß, „Des Burggräflers Volks- und Hauskalender' als bodenständiges Meraner Volksbuch neuerlich alljährlich herauszuge ben

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Seite 4 von 6
Datum: 07.07.1922
Umfang: 6
werden. Es ist nur zu bedauern, daß Ibjic Brücke wieder in Holzkonstriikiion aus geführt ist, deren Haltbarkeit nicht besonders groß ist. Eine Eisenkonstrüktion wäre ange sichts &r starken Freguenz vorteichrfter gv- Ivesen. Die Konkurrenz hätte 'bei etwas Energie sicher htze nötigen Geldmittel Mifgebracht. Polizeibericht. Durch die Polizei wurden zwei liederliche Frauenspersonen in polizeiliche Verwahrung genommen. — Weiters' würfle eine Fvaiiensperson wegen nächtlicher Ruhe- stöninig bei Wer kgl. Prätur zur Anzeige

ge bracht, dg dieselbe um zivei Uhr früh in der 'Bähnhofstraße einen .derartigen Lärm .schlug, dpß die Nachbarschaft ihrer Nachtruhe beraubt «wmdje. Noch dem neuen Strafgesetz ist die Sicherheit'Aväche verpflichte^ Fälle wie T^m- kenWt.Mchtruhestörung/EtasHauseMsse ustv. bei d^r kgl. PrätU rzur 'Anzeige zu bringen. TNeraner Nachrichten. Hauptversammlung der Bezirks- krankenkaffe Meran—paffeier. Im Saale des „Forfterbräu' fand am 5. ds. die Hauptversammlung der Lezirkskrankenkafse Meran-Passeier statt

abzuschließen, darauf auf merksam, dpß vißle Vermieter in den Met- vertrag eine Klausel einsetzen, durch welche der Meter auf dps Recht verzichtet, sich auf die Mieterschutzverordnung berufen zu können. — Der Mirterschtttzverein sochert alle Meter aus, die Unterftrtiguiijg dieser Klausel zu verwei gern. Anmeltzimg ve» Pf^nphrßefe dr> tirolifchen Landeshypocheijemlnstalt. TEe kgl. Prätur in Bezugnahme auf nie Verfügung'des Law ausschusses vom 34. Juni 1922, betreffend Fr ie Di M oh cst, >M ent an ir >ichi

aie Vorläge, bgw. AmneDung der Pfandbriefe tErolijchcn Landjeshypvthlkenanstalt in 8n bruch werhen falle gesetzlichen Vertreter > Mnderjährigen und Pslegebefoihlenen» ko däe Beteiligten an noch nicht beendeten £ laß-Abhandlungen aufgeforLerk, selbst die i dieser Verfügung nötigen Vorkehrungen (V Uigie her Pfandbriefe, bMv- Anmeldungen i, zu treffen, na die kgl. Prätur Düeran von an, wegen nichts unterntmint. Sommerkongerlr. Um einem mehrfach äußerten Wunsche entgegenzükommen, finA'ltt

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