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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 10.07.1920
Umfang: 8
Dr. Marker t, dah unter dem Titel Verwaltung wohl kalt durch wegs die trüberen Oehaltszittern nun Ober pari auklehemen. Im Oemelndenermögen erscheinen die kinnahmen zunächst aus den verschiedenen Besitzungen der Stadtgemeinde, die Miet- und Pacht verträge, die Anerkcnnungszinfe, die Oenicindeunternehmunaen, die Cttchmerke ufm. und nahm man dabei folgende Richtlinien: Verträge, welche vor dem 1. November 1918 abgefcnlatten wurden, wurden al pari ln Liren eingestellt, im übrigen lieh sich die Stadtgemeinde

eines Landeshauptmann-Stellvertreters, ohne der Stadtgemeinde irgendwelche Mitteilungen zu machen. Da die Stadtgemeinde mit einem Hereinkommen Dr. Schmidts nicht rechnen kann, wurde fein Gehalt am 1. februar d. Js. gesperrt. Clnen kleinen Aufenthalt bei Vornahme der einzelnen Kapitel bringt Titel Vli »Müllabfuhr*. Zum Vorschläge GR. Wielers gleich Innsbruck Mullabfuhr-Gebühren den Hausbesitzern vorzuschreiben, sprechen Plant, Wieler, Dr. Hake, Baumgartner und Dr. Bür, sowie Dr. Markart. Cs wird hiebei

zurückkenren und (ich die Heranziehung von Jungmulikern angelegen fein lallen. Auch falle der Titel .Bürgerkapelle* Tn »Stadtkapelle* umgeändert werden. Das Kapitel »Zinfendientt* wird von Dr. Markart folgendermaßen kurz erläutert: Die kinnahmen bei dieser Polt find 100:60 in Lire gestellt. Hiebei blieben di« Titel .Kriegsanleihe' 885.000 K, andere Wertpapiere und Vinkchgaubahn-Aktien unberück sichtigt, welche Titel In der krfolgsrecl.nung 1918 mit 45.000 K aus- gewiesen werden. Die größte Veränderung

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 30.11.1921
Umfang: 8
werden. Mittlerweile erscheint es immerhin angebracht, auf einige dieser Detailfragen hinzuweisen und dieselben der Aufmerksamkeit der uaßgebenden Kreise und Stellen zu empfehlen und bringen wir im nachfolgenden eine Zusammenstellung dieser Fragen, welche auf Vollständigkeit allerdings keinen Anspnich erhebt: 1. In der Einleitung des Gesetzes-Dekretes wird bestimmt, daß sich diese Systemisierung der österreichischen Barkriegs- chulden nur auf solche Titel bezieht, welche mit den: italienischen Stempel versehen

sind. Es Ist nun bekannt, daß im Zeitpunkte der Abstempelung (August 1919) sich ein Großteil dieser Titel enseits der Waffenstillstands-Linie in Verwahrung befand, die aus den verschiedensten Gründen, u. a. auch wegen des kurz bemessenen Abstenipelungstermines nicht rechtzeitig herein- zebracht und der Abstempelung zugeführt werden konnten. Viei- ach wurden solche Titel bei den mit der Durchführung der Ab- teinpelung betrauten Amtsstellen wohl angemeldet, in manchen Fällen konnte aber auch eine solche Anmeldung

nicht rechtzeitig vorgenominen werden. Welcher Behandlung werden nun solche Titel zugeführt werden, bzw. welche Möglichkeiten werden den Eigentümern für die Wahrung ihrer Interessen gegeben sein. 2. Artikel 1 des Gesetzes-Dekretes bestimmt das Umrech- nungsverhältiiis und enthält die Derfüguna. daß die nach dem 16. Juli 1920 fällig gewordenen Kupons nach diesem Umrech nungsverhältnis, das sind 40 Cent, für jede österr.-ungar. Papier- oder Silberkrone eingelöst werden sollen. Es ergibt sich die Frage

-Staatsschuldverschreibungen) ; ausgefetzt fein werden. ' 4. Das Umrechnungsvcrhältnis, zu welchem die Einlösung der Titel selbst erfolgen wird, kann einer Beurteilung wohl erst unterzogen werden, big die in den vorliegenden Uebersetzungen > bestehenden Unklarheiten durch eine authentische Uebersetzung be seitigt sein werden. 5. Weiters wird eine möglichst baldige Klarstellung darüber notwendig sein, welche Personen das Anrecht auf Inanspruch nahme der Einlösung ihrer österreichischen Vorkriegsschulden ge- ' nießen, das heißt

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