2.969 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1924/05_11_1924/MEZ_1924_11_05_1_object_640229.png
Seite 1 von 6
Datum: 05.11.1924
Umfang: 6
machen, wie das während de« letzten Kriege» in Oesterreich geschah, wo die slawischen Trup pen des österreichisch-ungarischen Heeres sich zu zehn» und Hunderttausenden dem Feinds erga ben, um dann ihre Waffen gegen das Doppel- königreich zu kehren. In, jedem Falle steht In Europa das Gespenst nationaler Kriege neben dem rein imperialistischer. Italien. Die Übersteuerung der neuen Provinzen. Die MbeHü' vom SV. Ottober 1S24 veröf fentlicht zu diesem höchst interessanten Gegen» stand einen offetten Brief an den Abgeord neten

sich auf 222 Millionen für die alten Provinzen «und 1v Millionen Nr die neuen Pro- vdngen belieif, während nach der Neuordnung ein Steuerevgsbnis von 236 Millionen aus die alten Provinzen und 8 Millionen auf die neuen Provinzen oorgeisehen erlscheint. Das wM besagen, dcch die neuen Provinzen im Jahre i924 ew Füniftel (?) der gesamten Steu- evsumme gezahlt Habens während ihnen gemäß der Revision bloß ein SechGmMreißigstel der gesamten Steiuerswnme zu zahlen obliegt. Die neuen Provinzen haben daher eins

Ueberbe- steuenmg von 1S2 Prozent zu tragen gehabt. Während sie gerechteriweise L. S,Sö0.vlX> (das ist gleich ein Hlwsuniddreißigstel von 222 Mil lionen als der Steuersumme der alten Provin zen) hätten zahlen sollen, haben sie in Wirklich keit 16 Millionen gezahlt, d. h. um 1V Millio nen zu viel. Die Sachs hat übrigens nur die Voraussicht jener bestätigt, welche in Kenntnis der großen Verschiedenheit in der Abschätzung des besteuer baren Einkommens in den alten und neuen Provinzen die Anwendung

der in den alten Provinzen geltenden Bemessungsmethoden aus die neuen Provinzen für ungerecht hielten. Ich bin nun der Wnlsicht, dah man solche Vor- tvlNmnW nicht unberücksichtigt lassen darf und daß da unbedingt Abhilfe aeischaffen werden muß. Es handelt isich tatsächlicy nicht bloß um einen Einzelfall ungleicher Steuerbemessung, die wohl vork«nmen tann und unvermeidlich ist, sondern um die Ungleichbehandl-ung ganzer Provinzen, welche »M da« 2X fache im Ver hältnis mehr Steuer gezahlt haben al» die an» deren

Provinzen, und die» nur infolge falscher Anwendung «in«» <S«s«tz»»: man Wird doch nicht «m>KnO«> dttchm, daß die so auffällig ver> f schieden? Anziehung der Steuerschraube aus- ' drücklich beabsichtigt war. Abgesehen davon, daß diese Belastung umso 'drückender erlscheint, als die davon betroffenen Steuerträger zum guten Teil Gebieten angehö ren, welche schon vom Krieg hart heimgesucht wurden, kann man ruhig sagen, daß wir da einer «ungebührlichen Steuereinforberung des Fiskus gegenüberstehen

1
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/07_02_1923/MEZ_1923_02_07_2_object_671923.png
Seite 2 von 4
Datum: 07.02.1923
Umfang: 4
werden. Die Kammer genehmigte dann die Ab kommen über die Beschrankungen der Rüstungen, den Schutz der Neutralen auf dem Meere, das Verbot der Verwendung giftiger Gase, sowie die Verträge über die Unabhängigkeit Chinas und die Gleichheit der? wirtschaftlichen Behandlung aller Natio nen in China. Wichtige Dekrete für'die neuen Provinzen. Rom. 7. Februar. Eigenbericht. Der König unterfertigte ein Dekret, womit die Bestimmung über die Zuständigkeit in Streitfragen mit der Elsenbahnverwalkung auf die neuen Provinzen

ausgedehnt wird. — Die „Gazzetta Ufficiale' verlautbart die königl. Dekrete vom 11. Jänner 192Z bezüg lich der Ausdehnung Ver Normen hinfichtt- des Verkaufes des staatlichen Chinins Im Königreiche, sowie die im Königreiche in Kraft stehenden Bestimmungen über den Wiederverkauf von Monopolartlkeln. ferner über die Verzehrungssteuer und die gesetz lichen Bestimmungen über das Lottospiel auf die neuen Provinzen und verlautbart schließ lich die Dekrete über die Errichtung der tech- Nischen Finanzämter

in Trieft und Trient und die Neuordnung der Finanzbehörden in den ueüen Provinzen. Aortsetzyng des Berichtes über den vorgestrigen Ministerrat. Ueber Vorschlag des Unterrichts Ministers Gentll-e wurde ein Dekretentwurf über die AfstmMerung der Lehrpersonen der Pro vinzen Trient und Trieft angenommen. Die Assimilierung betrifft das Personal der Mittelschulen, der Lehrerbildungsanstalten, der Fach-, Handels- und nautischen Schulen der neuen Provinzen. Weiters wurde ein mit vorgenanntem Dekret

in die Abonnsmentskategorie C. Der Mini ster berichtete dann, daß die 'Einnahmen aus dem Postverkehre feit 1. Jänner um rund 8 Millionen Lire gestiegen sind, also nicht sanken, wie wegen der Tarifererhöhung von manchen Seiten vorausgesagt wurde. Bezüglich der Justiz- und Kuktusverwal- tung nahm der Ministerrat ebenfalls meh rere Dekrete an, darunter u. a. eines, bein haltend Normen für die Eintragung der Staatsdomänen in den neuen Provinzen in die Grundbücher^ dann eines betreffend die Erstreckimg der zeitweiligen

monatlichen Zu- läge auf die Rechnungs- und Kanzleibeam ten'(impiegati di ragioneria e cancelleria) und die den Gerichtsorganen beigegebenen Diener der neuen Provinzen: dann eines betreffend die Aufhebung der Anwendung de» Art. 4 der vfterr. Verordnung vom 28. Oktober 1865: ferner» eines betreffend die Ausdehnung des Gesetzes und der Ver» ordnung über die Ausübung des Buch führerberufes (efercizio della profefsione vi vaaioniere) auf die Treuen Provinzen. Nach Annahme einer Menge von Ver ordnungen

2
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1924/15_10_1924/MEZ_1924_10_15_5_object_638725.png
Seite 5 von 6
Datum: 15.10.1924
Umfang: 6
von 11.S9S Prozent bis 5» einem Marimuim van 1S.1K Progent. Aus dieifem Be- messungsgr-undlagen erMt sich inkluswe >der Zu- schlüge Grund der Kaichivalreineriräge für oie alten und neuen Provinzen zusammen eine Eteuevfumme von 1LS,405.000 «Are oder aufge teilt auf die alten Provinzen eine Summe von 14S.774.lXl0 Lire und für die neuen Provinzen «ine Summe von 3.631.000 Lire. Der Minister betönte» daß die Regierung nicht von dem Grundsätze ausgehe, die Steuer einzem Merlhöhen, «sondern sie verfolg»vielmehr

aus den neuen Provinzen LM).000 Lire. Der Aus fall an Grundsteuer au» den alten Provinzen be trügt sohin nach dieser Bemessung KH74.000 Lire und der Ausfall au» den neuen Provinzen 1S1.000 Lire. Die Steuer rvirh, wie schon erwähnt, ange wandt in Papterlire, während dieitd-ta- stral-Reinertviiye in Goldlive ausgedrückt Nachpem die Steuer in einem Ausmaße van nur 10 Proge-nt in Papierlire angewandt wird, so evgibt sich selbskieMndÜch dabvrfiir den Staat ein WuWll an Steuer. Durchschnitt- M ergibt

eine oberflächliche Berechnung daß Vi« Steuer «bettfald in Goldlire anMwandt minde rn« ws Vierfache von vor heutigen tailsikhlichen Steuer ergeben würde. Der Staat ist daher ge, zwungen, den Ausfall» dieser drei andern Viertel irgendwie zu decken^ und Vahev wird die Steuer von 10 Prozent als Grundlage um LL Prozent Zuschlag vermehrt, so M die urj^ünglichje Steuer — hoch war, so tritt durch diese Neuregelung der Eteuergebanmg für die neu«, Provinzen «in, Erniedrigung der GebÄitxpeuer um 50 ^ ev^ also von 10 auß

S MMonen Li«. Die Bertet- kuny zwischen alten und neuen Provinzen wird dann suchende sein: «r die aven Provinzen trifft die G^Ädqstwer WS M Monen Li« und auf die neuen Provinzen nur 8 Millionen Lire. Einkommensteuer: Der PferVewß der Einkommensteuer ist immer die zu große Klasseneinteilung gewesen. Wir ha- bin nach dem bisherigen System bei der Einkom mensteuer IS verschiedene Steuerklassen. Das neue <Seis>etz ficht nur 5 verschiedene Einkommen- klassen vor, um» zwar wird das Einkommen ge» tem

Provinzen die Summe von 16M1.V00 Lire. Bei der Bemessung der GeÄäudeisteuer wird mit Kvatt vom 1. Uklnev ISSb eine einhett- l i ch e B«messunHsgrund«age MHMen zwischen «n alten und neuen Provinzen, und zwar soll auch hier die Steuer nicht mehr als 10 A der Ert räge ausmachen. Bei einer Gesomtschätzvng der Erträge von 8S60 MMonen Lire würde dt« 1ö^ ein. Da B«mG«g der «Ä, in den neuen Prootnym nach dem MWHM WIWMWtr 0M» MWU Gesamtsumme der Zuschläge: An Grund steuer 917 Millionen, an G«bSud«steuer 44S

3
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/06_03_1923/MEZ_1923_03_06_2_object_673527.png
Seite 2 von 6
Datum: 06.03.1923
Umfang: 6
'! T«it» » vi«BaG. b« S. MikH IS». Ausdehnung der Gesetze über die direkten Steuern. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 49 vom 28. Feber bringt das tgl. Dekret vom 11. Jänner 1S2S. Nr. 148, wonach die ita lienischen > Gesetze über die Einhebung der direkten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden, u. zw. sind ab 1. Jän ner 1924 folgende Steuern -einzuhebtzn: 1. Einkommensteuer, 2. Gebäudesteuer, 3. die Grundsteuer, 4. die Steuer auf das Einkommen der Leiter und Prokuristen

der Handelsgesellschaften und der Verwaltungs- rate der Aktiengesellschaften, 5. die außer ordentliche Kriegspersonalsteuer. 6. die Er- gänzungsstsuer auf das Einkommen, 7. eine außerordentliche Steuer auf die Dividen den, Zinsen und Prämien der von Gesell schaften und anderen öffentl. Körperschaften aus gegebenen Titres, S. eine -Kriegszinssteuer. Die derzeit in den neuen Provinzen gel tenden direkten Staatsftouern, sowie' die Verpflichtung der juridischen und physischen Personen zur Einhaltung der diesbezügli chen Bestimmungen, bleiben

A, B und C in Be tracht kommenden Steuern ein Zuschlag von IS Prozent für die Kriogsinvaliden und Witwen eingehoben. Auf die oben ange führten Steuern ldürfen sonst nur jene Zu schläge umgelegt werden, welche durch die im Reiche geltenden Beftinünungen geneh migt und auf die neuen Provinzen ausge dehnt sind. Laut Artikel 7 werden folgende bisher eingehobenen direkten Steuern in den neuen Provinzen aufgehoben: 1. Die allgemeine und besondere Erwerbssteuer. 2. die Per- sonaleinkommenstsuer, 3. die Rentensteuer

, 4. die Besoldungsstouer, 5. die Hauszins - steuer, 6. die Hausklassensteuer. 7. die fünf- prozentige Gebäudesteuer, 8. die Grmid- steuer, 9. die Tantiemensteuer und 1l). die Dividendenstsuer. An Stelle dieser Steuern treten eben ab 1. Jäner '1924 die oben ge nannten Steuern. Der Artikel 8 bestimmt, daß auch alle in den alten Provinzen vor gesehenen Nachlässe oder Befreiungen der eingangs «genannten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Ueber Nach lässe oder Befreiung von Steuern zugun sten

von öffentlichen Körperschaften oder Anstalten, welche in den neuen Provinzen anders geordnet sind als in den alten Pro vinzen, entscheidet der Finanzminister, des sen Entscheidung durch einen Rekurs an das Zuständige Gericht angefochten werden kann. Im Anhange A ziu diesem Dekrete ist wohl der wichtigste Artikel der Art. 9, der ver fügt, daß hinsichtlich der Steuerpflicht ab 1. Jänner 1924 die Steuererklärungen be reits in der Zeit vom 1. April bis 3V. Juni 1923 einzubringen find. Die öffentlichen

4
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/28_06_1923/MEZ_1923_06_28_2_object_680064.png
Seite 2 von 6
Datum: 28.06.1923
Umfang: 6
sich verwirklichen werden. Das für die Beratung der Regckmff der «For derungen und Sclpilden, zwischen den neuen Provinzen und Oesterreich seinerzeit durch Wahl der Interessenten eingesetzte Komitee hat nach Beendigung dieser Arbeiten ein Memoranduni ülvr alle anderen noch schwebenden finanziellen Fragen ausgearbeitet, das in der nächsten Zeit der Regierung durch eine Abordnung überreicht werden wird. Die Kammer ist bei der Regierung vorstellig geworden, daß die Begünstigungen der Re- expedition

für Holzsendungen, vie bisher mir für Sendungen galt, die aus dem Ausland« kamen und nach Stationen der alten Provinzen ge richtet waren, auch ans Sendungen ausgedehnt rverde, die in den neuen Provinzen aufgegeben werden unv in den Sammelstationen der Bene- zur Tridentina Aur Wiederaufgabe nach den alten Provinzen gelangen. Än letzter Zeit war der Kammerbezirk an ver schiedenen Ausstellungen beteiligt, besonder» auf der Aufstellung für dekorative Kunst in Menza, rvo ein eigener Raum für die Aussteller ans

Berücksichtigung des Umstan des, daß namentlich in den neuen Provinzen der Uebergang aus der bisherigen Einschränkung des Hausierhandels In dessen vollkommene Frei- gäbe ein« Uebcrflutung von Hausierern zum be deutenden Nachteile des ansässigen Handels mit sich gebracht hat, beschließt die Kammer: Das Präsidium wird beauftragt, im Einvernehmen mit den Schwesterkammern der alten Provinzen an die Regierung mit dem Ersuchen heranzu treten, eine Regelung des Hausler- und Wander handels in der Richtung

bleibt, da sonst eine jede Steuerzah lung unmöglich gemacht wird. Von den Vertre tern aus den nouen Provinzen wurde die berech, tigende Befürchtung ausgesprochen, daß diese Steuer auch auf diese ausgedehnt werden könne, und betonte besonders der Präsident des Ge werbeverbandes Trieft, daß es katastrophale Fol gen nach sich ziehen müßte, wenn die Steuerbe- hörtden in dieser Art die neue Steuer auf Grund der alten Erwerbssteuer- und Einkommensteuer. listen feststellen sollten. Man müsse rechtzeitig

Königreiche das in ven neuen Provinzen unter der früheren österreichischen Wirtschaft bewahrte System der Steuerkommissionen, welche zur Hälfte von der Regierung ernannt und zur Hälfte von den Interessenten gewählt wurden, einzuführen. Der Präsident des Gewerbegenossen' schastsverbandes Triest betonte bei dieser Gele genheit wiederum die Notwendigkeit der obliga torischen Genossenschaften, da ja gerade diese da zu berufen seien, durch ihre Vertreter in den Steuerkommissionen aufklärend und mäßigend

5
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/02_01_1923/MEZ_1923_01_02_2_object_669711.png
Seite 2 von 6
Datum: 02.01.1923
Umfang: 6
. Das neue Hahr beginnt also für die Menschheit mit einer neuen, zum so und so often Male wiederholten politischen Enttäu schung und damit mit einem Schritt 'dem Ab grunde näher, den? Europa und die ganze Welt seit den Novembertagen III8 unaus gesetzt zueilt. Der 2. Jänner 192I ist nur ein Meilenstein auf diesem Todeölauf. nc. Alinislerrak. Asslmilierung des Ainanzpersonals lui den neuen Provinzen. Rom, 2. Jänner. Der Ministerrat beschlob die Annahme eine Dekrelenlwurfetz der wirt schaftlichen

Zlssimillerung des Alnanzpersonales des alten Regimes in den neuen Provinzen. Skeuerbemessung in den neuen Provinzen. A om. 2. Jänner. Der Mnisterrat beschloß die neuen Normen für die Bemessung dÄ all- gempinen und lndir^ien Steuern der neuen Provinzen in den Iahren 1S22-23. Demonstrationen von kgl. Dachen anläßlich deren Fusion mit den karabinieri. Rom. 2. Jänner. Wie bekannt, wurde in einer der letzten Kabinettssitzunßen die Fusion der -kgl. Wachen (Guardia reggia) mit den Ka- rabimeris «beschlossen

zu können. Eine an beiden Orten sofort eingeleitete Untersuchung wird die Feststellung der Verant wortlichen ermöglichen. Dies ist die offizielle und wahre Darstellung der Vorfälle. Tenden ziöse Erweiterungen der Meldungen duldet die Regierung nicht. Italienischer Unierrichk in den Schulen der neuen Provinzen. Die zwischen einigen Gemeinden der neuen Provinzen und der Regierung schon seit einiger Zeit anhängige Streitfrage hinsichtlich des Un terrichtes der italienischen Sprache- in den deut schen Schulen

nur sin rein interner Verwaltungsakt war. Das «Geirer^izivilkbnrmissariat «war außerdem vollständig berechtigt, in der Angelegenheit zu entscheiden, da ihm mit kgl. Dekretgesetz vom 31. August 1921, Nr. 1L69, alle Funktionen der politischen Landesbehörde übertragen wur den, die auf «Grund des Gesetzes vom 19. Mai 1868. R.-G.-Bl. Nr. 44, auszuüben waren. Für die Kirchen in den befreiten und neuen Provinzen. Die Regierung hat beschlossen, drei Millionen Lire «für den Wiederausbau der «durch den Krieg

den Pfarrkirchen auch den anderen dem Publikum zugänglichen Kirchen, in denen Seelsorge «ausge übt wird, zu gewähren^ Die Reglerungvvollmachten in den neuen Provinzen. R o m, 2. Jänner. Der Ministerrat genehmigte einen Dekretentwurf, womit das «Gesetz vom 3. Dezember, betreffend die Generalvollmachten der Regierung, auf die neuen« Provinzen« ausge dehnt wird«. Die Zlssimillerung der Beamten. R o m. 2. Jänner. Der Ministerrat geneh migte einen Dekretentwurs, der die «juridische Assimilierung des Personals

6
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/15_03_1923/MEZ_1923_03_15_3_object_674078.png
Seite 3 von 6
Datum: 15.03.1923
Umfang: 6
ist. Gegen die Art der Einführung neuer Gesetze. Anläßlich der bevorstehenden grundsätz lichen Regelung der Sperrstunden für die Gastaewerbebetriebe! und der Festsetzung der Stunden für den Ausschank starker alkoho lischer Getränke wurde die Kammer von der Präfektur eingeladen, ein Gutachten abzu geben, das nach Anhörung der interessierten- Faktoren erstattet wurde. In letzter Zeit wurde eine Reibe italieni scher Gesetze und Verordnungen, meist steuer- und gebührenrechtlicher Natur, auf die neuen Provinzen

haften Handels gegen den Warenhandel, den Hausierhandeil und gegen Auswüchse der Tätige keit der Reisenden. Die Ordnung des Lehrlings, und Gehilfen- wesens, die eine entsprechende Aus- und Fort bildung des gewerblichen und kaufmännischen Nachwuchses gewährleistet! und 4. die genossenschaftliche Organisation deis Handels- und Gewerbefkandes. die die Wahrung der Standesinteressen und die gewerbliche Ord nung überhaupt verbürgt. Die Angle ichnng der Gesetzgebung in den neuen Provinzen an jene der alten

der Gesetzgebung im Reichs zu verwenden. Daraus darf wohl die Hoffnung geschöpft werden, daß die Regierung den außerordent lichen Wert der in unserer bisherigen Gewerbe ordnung niedergelegten, oben angedeuteten Grundsätze richtig einschätzen und den Weg fin den werde, in einer Reform der einschlägigen Gesetzgebung der alten Provinzen ein neues Ge werberecht! für ganz Mallen zn schassen, dessen wohltätige Wirkungen sich auch in den alten Provinzen bald bemerkbar machen! würden. Sind doch schon Hetzt

in den alten Provinzen Be strebungen im Zuge, namentlich auf dein Ge biete der Ausbildung des gewerblichen Nach wuchses das erprobte VordM unserer Gewerbe ordnung nachzuahmen. Die Kammer verkennt nicht die Schwierig keiten, die einer grundlegenden Aenderung des Gewerberochtes im ganzen Reichs gegenuber- tehen^ die nicht von heute aus morgen durchge-- llhrt werdenl kann, sie muß aber auch ander- ei-js die Aufmerksamkeit der Negierung auf die iuherst schwerwiegenden wirtschaftlichen Gefah ren lenken

, die eine einfache Aulshebung der Ge werbeordnung in den neuen Provinzen und die Einführung der in den alten Provinzen nahezu schrankenlos bestehenden Gewerbesreiheit mit sich brachte. Die Kammer bemerkt erläuternd, daß es in ihrem Bezirke etwa 17.0YV Handels- und Ge werbebetriebe gibt, von denen zirka 6vlX) als handwerksmäßige, 7M als konzessionierte Er- zeugungsgewerbe und 1W0 als lhande-lsgewerbe an den Befähigungsinachiwela geknüpft sind. Am Kammerbezirke bestehen mehr

7
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/13_03_1923/MEZ_1923_03_13_2_object_673926.png
Seite 2 von 6
Datum: 13.03.1923
Umfang: 6
des Verlangens der Bil dung von Provinz-Änspektoraten sagte Prozes sor Lombardo Radice, daß die Provinzen :n ihrer Einteilung und Abgrenzung nicht den Bedürfnissen der Schule entsprechen und daher auf die Prooinzabgrenzungen nicht gegriffen werden tonnte. Er ist vielmehr für die Schaffung eines Ortsschulrates bei seder didaktischen Direk tion, welcher sich mit all jenen Angelegenheiten zu befassen hat, die nicht in die Kompetenz des Regionalschulrates' fallen, gesorgt. Bei der Zu sammensetzung des neuen

sollen dazu berufen sein, die staatlich eingesetzten Behörden zu unter stützen. Nachdem sich die Tätigkeit der Regional- SchulauWchtsbehörde für die Provinz Trient eben nur innerhalb der Provinzgrenzen erstreckt, werden die neuen Bestimmungen für uns auch nicht diese Bedeutung haben, als in den alten Provinzen oder auch im Julischen 'Venet'ien, wo die Regionar-Schulaufsichtsbehörden ihre Tätig keit in mehreren Provinzen auszuüben haben: immerhin aber bringt das neue Gesetz auch für unsere

der Sleuergefehe in den neuen Provinzen. Der Abgeordnete' Matteotti bespricht in der Zeitung „La Giusttzia' das Dekret über die Ausdehnung der Steuergesetze auf die neuen Provinzen. Er sagt hierbei: In einem Dekret, welches mit gewohnter Raschheit, eineinhalb Monate nach der Unterschrift verlautbart wird, wird das ganze Steuersystem für die direkten Steuern und Umlagen, wie sie im Königreiche in «Kraft stehen, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1924 auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Es ist sonderbar

, daß die in der Regierung erteilten Vollmachten mit 31. Dezember 1923 ablausen und schon mehr als befremdend, jene allgemei nen Gesetze, welche man inzwischen reformieren will, einen Tag nach den: Verfall dieser Voll machten zur Anwendung zu bringen und so eine langwierige und kostspielige Arbeit allen in Betracht -kommenden Stellen der neuen Provin zen aufzuhalsen, die dann höchstwahrscheinlich wieder ganz und gar unnütz ist. Die Anstellung von kriegsinvaliden in den m!uen Provinzen. Am ^9. November 1922 richtete

mit dem Kommissär für Kriegspension?n, Abg. Devecchi, das 'genannte Ministerium neuerlich aufgefor dert, die Ausdehnung dieses Gesetzes auf die ne'-en Provinzen in kürzester Frist zu veran lassen. Die Znvalidenpensionen in den nnien Provinzen. Der Unterstaatssekretär für das Pensions- wesen hat angeordnet, daß die provisorischen Zahlungen an die Invaliden, Witwen und Wai- sen von dem 'im Kriege gefallenen Angehörigen des früheren österreichischen Heeres in den neuen Provinzen in Erwartung der endgültigen Syste

8
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/03_02_1923/MEZ_1923_02_03_2_object_671664.png
Seite 2 von 8
Datum: 03.02.1923
Umfang: 8
lichkeit einer Herabsetzung des Zolles für Düngemittel, um die Landwirtschaft zu, heben. Der Vorschlag des Finanzmimsters, daß die Haus- und Grundsteuerzuschläge der Gemein den und Provinzen im yahre 1983 nicht höher sein dürfe» als im Jahre ISL2, wurde einstim mig angenommen. Ebenfalls über Vorschlag des Finanzmimsters «erden die Strafmaßnahmcn der Steuerbe- stimmungen für Aufschriften verschärft und diese Steuer erhöht mit 'besonderer Rücksicht auf die fremdsprachigen Aufschristen

, die mit einer be sonderen Steuer belegt werden. Ueber Vorschlag des Ministerpräsidenten wurde der Finanzminister, sowie der Handels minister beauftragt, die Möglichkeit einer Her absetzung oder Beseitigung des Zolles für Zei tungspapier zu studieren. Das Kabinett beschloß dann, vom Parlament die Bewilligung zur Reform des Handelsgesetz buche» und des bürgerlichen Strafgesetzbuches zu erlangen, wobei besonders den gegenwärti gen Verhältnissen in den neuen Provinzen Rech nung zu tragen sei. Der Siegelwäckter referierte

kurz über die Notwendigkeit, diese Vorkehrung vor der Ein führung aller italienischen Gesetze in den neuen, Provinzen durchzuführen. Das italienische Pri- vatreä>t, das ZiMstrafgesetz und das Handels gesetz find zum Teile ganz überholt. Schon vor dem Kriege mochte sich die Notwendigkeit einer mündlichen Reform geltend. Oesterreich, dessen Gesetze in den neuen Provinzen durch die italie- nischen ersetzt'werden müssen, hatte in gesetz licher Hinsicht viel die besseren Bestimmungen was allgemein

anerkannt wird. Angesehene Personen und Körperschaften der neuen Provin zen haben deshalb auch ihrer Besorgnis darüber Ausdruck gegeben, baß man Einrichtungen treffen wolle, die den gegenwärtigen Rechtsbe- grffseN vollständig entgegen find.. Weil man aber in einem Reiche nicht zwei verschiedene Gesetze hoben 'kann, wird man eben eines schaf fen, und zwar mit Zugrundelegung des gegen wärtig' in den neuen Provinzen in Kraft stehen den/ Diese legislative Vorkehrung, muß ohne Zögern durchgeführt

werden schon mit Rücksicht auf die Notwendigkeit der legislative» Unglei chung der neuem Provinzen. Die Reform tann aber nicht Sache des Parlamentes sein. Die Ver gangenheit hat diesbezüglich gute Lehren ge geben. Die Dringlichkeit der Vorkehrung zwingt dazu, diese schwierige Arbeit nicht einer politi schen Versammlung zu übergeben. Die Regie rung maßt sich aber nicht an, ohne weiteres vor zugehen, weshalb sie vom Parlament die Be willigung einholen werde, die neuen Gesetze dann vor der Veröffentlichung

9
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/20_02_1923/MEZ_1923_02_20_2_object_672691.png
Seite 2 von 6
Datum: 20.02.1923
Umfang: 6
zur Macht der faschistischen Regierung herausge bildet hat, fest, oaß als Grundlage für alle zu künftigen Vorkehrungen zur Systemisierung des Gebietes gegenüber den neuen Bevölkerungen es unerläßlich ist, daß ohne Ausnahme und end gültig, auch um den vielen Zwischenfällen! abzu helfen, die sich, zwischen fremdsprachigen Behör den und Bürgern der alten Provinzen ereignen, festgelegt weH>e, daß wie .in ganz Italien amt lich nur die italienische Sprache besteht. Der Herr Präfekt wird ersucht

der Rechte der Minderheiten zu sprechen. Das Ervlosivgeseh. Rom, 19. Februar. Eigenbericht. Die „<Zaz?etta UfffÄale' vc-rlaubavt ein Dekret, momlit 'die gesetzlichen Bestimmungen üb'r CxplosivoMenstände, wie sie im Königreiche in Kraft sinid, auf die neuen Provinzen aus- fteidchnt werben. Die italienisch - jugoslawische paritätische Kommission. Nom, 19. Februar. Eigenbericht. Zur Regelung der Fragen, welche sich aus der Anwendung des soeben ratiWer-Lsn Vertra ges von Santa.Mar-ccherita ergeben, wurde ewe

Künstlern be schickt. Es wurde hierunter der Entwurf mit dem Motto: „Fortschritt' ausgewählt,, dessen Ver fasser Herr Architekt Walcher Norden in Bozen ist. Di« Einsender der übrigen Entwürfe werden eingeladen, diese -gegen entsprechende Legiti mierung beim Gewerbeförderungsinstitute ab holen zu lassen. Das neue Mieisgeseh. Nom, 20. Februar. Eigenbericht. Beim Justizministerium sind oerschieÄenMche An- uchen aus den neuen Provinzen eingelau- en, damit das in -den alten Provinzen mit Februar eingeführte

Mietsgesetz auch auf -die neuen Provinzen ausgedehnt werde. Gegen dieses Verlange»! der Hausbesitzer in den neuen Provinzen nehmen -aber die Mieterschutzverewe energisch Stellung, da die Ausdehnung des italienischen Miets- aesetzes aus die neutzn Provinzen nach Dar stellung dieser Vereine einer Katastrophe für diie Mieter gleichkäme. Das Justizministe rium dürste sich aber wohl für die Aus dehnung entscheiden, da alle Faschistensettio- nen der neuen Provinzen bereits den Be fehl erhalten haben, sofort

-und der Im mobilien von -besonderem künstlerischen Interesse auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird. Ein italienischer Historiker gegen den VersMer Vertrag. I Aus Rom wird uns gemeldet: Der be kannte Historiker Ferrevo -erklärt im ,/ve- colo', der Versailler Vertrag und Deutschland könnten nicht nebeneinander existieren. Entwe der wird der Wersailler Vertrag zerrissen oder das heutige Deutschland verschwindet, um in an derer Form wieder zu erstehen. Der Vertrag sei nur mehr ein Werkzeug, um Deutschland zu zer

10
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/01_03_1923/MEZ_1923_03_01_2_object_673262.png
Seite 2 von 6
Datum: 01.03.1923
Umfang: 6
s»tt« I vo,«ner»tag, dm 1. MSrz IVA > SoMkerBaS, t Die Bekanntmachung der neuen Gesetze. !Es vergeht kaum ein Dag, daß das Amts blatt nicht irgendein neues Gesetz für die neuen Provinzen verlautbart, und die Un gleichung der neuen Provinzen an iiie alten in der Gesetzgebung geht mit Volldampf von statten.)Die „Lrbertä' in Trient führt nun über die Art und Weise der Bekannt machung der verschiedenen Gesetze und Ver ordnungen in den neuen Provinzen berech tigte Klage, die wir ohne weiteres

auch zur unseren machen müssen. Die „Gazzetta Ussi-, ciale' beschränkt sich nämlich nur darauf, das kgl. Dekret, mit welchem dieses oder jenes Gesetz, mit diesem oder jenem anderen Dekrete wieder abgeändert oder vervollstän digt, auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird, in seinem Wortlaute zu verlautbaren. Was aber eigentlich der Inhalt dieser Ge setze ist, weiß oft niemand und wird auch nirgends gesagt. Bei allem guten Willen der interessierten Kreise und auch bei Aufwand vieler Zeit ist es kaum möglich

, möglich, sich die gesamte Gesetzessammlung des Königreiches anzuschaffen^'Es wäre daher unbedingt not wendig, daß' der Staat für eine möglichst weitgehende Bekanntmachung aller Gesetze und Verordnungen, welche auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Vorsorge treffe. Als eine einfache Selbstverständlich keit müßte man es dabei wohl halten, daß die Gesetze und Verordnungen, welche auf die neuen Provinzen aiusgÄehnt werden, noch vor ihrem Inkrafttreten auch ins Deutsche und Slowenische übersetzt

werdet da der Zentralregieriung doch heute schon zur Genüge bekannt sein dürfte, daß Italien seit der Annexion der neuen Provinzen nicht mehr ein reiner Nationalstaat ist, sondern sich dadurch zu einem Nationalitätenstaat umgeformt hat und der Staat daher die Pflicht übernommen hat, die fremdsprachi gen Staatsbürger in ihrer Sprache und Kul tur zu achten und zu berücksichtigen, wie dies ja auch wiederholt und sogar von aller höchster Stelle versprochen wurde. Dazu ge hört nun wohl an erster Stelle

, daß die ftöindspriachigen Staatsbürger in die Mög- Mehrheit, in Uebersetzung in die betreffende Sprache. Es würde dies dem Staate selbst verständlich Kosten verursachen, aber auch hier wäre das Wort Mussolinis bei der Er öffnung des Parlamentes nach der faschisti schen Revolution anzuwenden: „Nichts für Nichts!'. Wenn nämlich die Regie rung dem Volke nichts gibt, kann es vom Volke auch nichts verlangen^ Und wenn heute mit Gesetzesdekreten die alten Gesetze auf die neuen Provinzen ausgedehnt wer den, wo nur Zitierungen

11
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1924/25_02_1924/MEZ_1924_02_25_3_object_620600.png
Seite 3 von 4
Datum: 25.02.1924
Umfang: 4
in erster Jnjstanz, in zweiter Instanz der Generalstaats- i anwalt und in letzter Instanz das Justizmini- 'terium. Aber diese Behörden können nur von einen 'Ehehindernissen Dispens erteilen, welche m italienischen Gesetz vorgesehen sind. Wenn nun ein Ghehindevnis nach österreichischem Ge setz auftritt,, wer erteilt in diesem Falle dle Dis pens? Der zweite Punkt des Fragebogens handelt von der Anwendung des italienischen -Gherechtes (auch des materiellen) in den neuen Provinzen!. Wenn jemand

aus den alten Provinzen! eine Ehe in den neuen Provinzen eingeht, so ist er nach den Bsstiimmiuingen, !d!es italienischen Eherechts zu behandeln. Dies kommt auch zum Wusdvuck bei der Namensgebung unehelicher Kinder. Z. B. ein Mädchen aus den alten Provinzen gebiert in den neuen Pywinizen ein außereheliches Kind, dessen Water bekannt Ist. Mach italieni» fchem Gesetz erhält das uneheliche Kind nicht den Namen der Mutter, sondern den Namen des Vaters. «Und fo erhält auch bereits jetzt ein außereheliches Kind

eines Mädchens aus den Morr Provinzen, das >i>n den neuen Provinzen geboren wird, auch wenn der Water des Kindes in den neuen Provinzen zuständig ist, den Na men des Vaters. iDer dritte Punkt behandelt den umgekehrten Fall. Wenn Italiener,aus den neuen Provin zen in den alten Provinzen eine Ehe eingehen, so mÄssen sie nach den WestimjmunHen d>es öfter» reichffchen Gesetzes behandelt werden, weil w den neuen Provinzen noch das öistererchischs Recht w Geltung steht. ' Msan ficht daraus, daß die Ehegesetzgebung

12
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/20_03_1923/MEZ_1923_03_20_2_object_674275.png
Seite 2 von 6
Datum: 20.03.1923
Umfang: 6
hat m der Vorwoche einige sehr wichtige Entscheidungen getrof fen. So wurde >die Einführung der achtstün digen Arbeitszeit endgültig beschlossen. Fer ner beschloß der Ministerrat die volle Aus dehnung des Gesetzes und der Durchfi'ch- rungsbestimimmgen über die öffentliche Sicherheit auf die neuen Provinzen, Gleich zeitig hiermit wurde auch die Ausdehnung der bestehenden Bestimmungen' über die Offiziere und Agenten der öffentlichen Sicherheit, über die Reform der bewaffneten Polizcikorps, sowie über die Bildung

der freiwilligen Miliz für nationale Sicherheit au!f die neuen Provinzen beschlossen. Der Ministerrat hat serner beschlossen, auch die in den alten Provinzen bestehenden Gesetze und Verordnungen über die öffentlichen WohltätigLeitsinstitute auf die neuen Pro- viiMN auszudehnen. Innerhalb sechs Mo naten nach Inkrafttreten des betreffenden Dekretes werden die diesbezüglichen Congre- yazioni di Caritä (Wohltätigkeitsanstalten) gebildet werden. Alle Wohlfahrtsanstalten, die derzeit von den Gemeinden, Provinzen

oder öffentlichen Körperfäjafteiv verwaltet werden, haben innerhalb eines Jahres nach Verlautbarung dieses Dekretes auf die ob- erwähnten Kongregationen überzugehen. Außer diesen in der nächsten Zukunft lie genden Verordnungen, die vorerst nur vom Ministerrat beschlossen wuvden, sind wir in der Vorwoche wieder mit einer wahren Flut von neuen Steuergesetzen bedacht worden. Alle in den alten Provinzen bestehenden Fabnkationssteuern und die Weinsteuer wurden auf die neuen Provinzen ausgedehnt und dadurch das Bier

, der Wein usw. emp findlich verteuert. Die für, den 18. April anberaumten administrativen Wahlen in dien Provinzial- rat wurden um drei Monate verschoben. Der Ministerrat sah sich über Vorschlag des Ministerpräsidenten dazu veranlaßt, da in den neuen Provinzen die Einteilung in Be zirke sMandamenti) noch nicht durchgeführt ist, und um alle neuen Wähler an den Wahlen teilnehmen zu lassen. In der Nacht vom 16. auf 17. März ver schied, wie wir bereits meldeten, die Mutter unserer Königin, Exkönigin Milena

für uns nicht jenes Interesse hat. wie in den alten Provinzen. In Italien, wie in allen an deren Staaten, hat der Krieg neue Reiche und neue Arme geschaffen. Die Neichen sind leider wenige, Während die Armen sehr zahlreich find, und die letzteren ein großes Geschrei erheben, und nicht mit Unrecht, während sich die weni gen ersteren in das Wustchen lachen. Der riihere Ministerpräsident GIvlltti, cln schlauer 'uchs der n ist, wollte, als er die Regierung nach dem Krieg«, während dessen er sich in «in freiwilliges All

13
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/24_02_1923/MEZ_1923_02_24_2_object_672974.png
Seite 2 von 6
Datum: 24.02.1923
Umfang: 6
un mittelbar bevor und gedenkt man damit hauptsächlich den Clektrlzitätsunternehmun- gen und der Landwirtschaft neuen Impuls zu geben. Die „Gazzella Itfficiale' verlaut- bart ein kgl. Dekret vom 11. Jänner 1SZ3, womit die in den alten Provinzen be stehende Steuer auf die tote Hand, sowie die Steuer für Lebens Versicherungsverträge und den Handel mit Tilres von ausländischen Gesellschaften auf die neuen Provinzen aus gedehnt wird. Es verlautbart ferner das kgl. Dekret vom 8. Februar 1923. womit das Geseh

über die Ausübung des Berufes der Ragioneri (Rechnungsführer) auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird. Wieder einmal Zusicherungen. R o m, 24. Februar. Eigenbericht. Der Sekretär der deutschen Abgeordneten hatte eine Besprechung mit dem Unterstaatssekre tär im Ministerratspräsidium, Acerbo, über die Probleme der neuen Provinzen und hauptsächlich über die Abgrenzung der einzelnen administrativen Bezirke und er- hieÄ Weitgehende ZusichMUMen,. Die Regie rung werde den Beschlüssen der hiefür maß gebenden Stellen

«können sich die In teressenten direlkt an die kail. BrMekt'r In Trient wenden. Dlö Eintreibung der direkten Stevern. ,Aie „Gazzetta Wiciale' Nr. 42 vom 20. ds. verlautbart das kgl. Dekret vom 11. Jänner 1923, Nr. 117, womit das Steuereintretbungs- stzstem der alten Provinzen auf die neuen aus gedehnt wird. Der Art 1 dieses Dekretes dehnt auf die neuen Provinzen das Dekret vom 17> Oktober 1922, Nr. 140>1, welches den Testo unico der Gesetze über die Eintreibung der direkten Steuern enthält, sowie die diesbezügliche Ver

ordnung vom 10.. Juli 1902, Nr. 296, auf die neuen Provinzen aus. Der Art. 2 verfügt, daß die dem Präifekten zustehenden Agenden von diesem unter Zustimmung des Finanzministe riums an die Vizepräsekten, welche an die Spitze der mit?gl. Dekretgesetze vom AI. August 1921, Nr. 1269, bestimmten Aemter gesetzt sind, Wer- tragen können. Der Art. 3 enthält nur interne Verfügungen. Der Art. 4 ficht den Zusammenschluß mehrerer Gemeinden zu Steuergenossenischasten im Sinne des Art. 2 des Desto Unico der Gesetze

und der Durchführungsverordnung über die Eintreibung. Die Dauer der Steuereintreibungs- vertrage kann höchstens bis zum Ende des Iah' res 1923 lausen. Es handelt sich hier um das i» den alten Provinzen bestehende System der Steuerverpachtung, wobei nämlich die Gemein den gegen Stellung einer entsprechenden Kau tion die Steuer verpachten. Der Pächter der Steuer -Sann bis zu 6 Pro^entt der Steuerbetröge vergütet bekommen. Nach den Bestimmungen des Art. 5 dieses Dekretes haben die Präsekten die Gemeindeausschüsse bis spätestens 13. Juli

14
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/20_01_1923/MEZ_1923_01_20_1_object_670839.png
Seite 1 von 6
Datum: 20.01.1923
Umfang: 6
. Infolge des vom Abgeordneten Giunta erstatte, rein Berichtes über siiine Untersuchung sah sich der Untevstaatsfe>kretiär Devecchi veranlaßt, hen Abgeordneten Giunta zu fordern. Eintragungen in die Wählerlisten. Rom, 20. Jimner. (Eigenber.) Die „Gazzetta Msiciiale' verlautbart das tgl. Dekret vom 24. Degember 1922, welches die Normen über die Wkdereintraigung in die Wählerlisten der Gemeinden in !den> neuen Provinzen für die An- gichörigen der alten Provinzen^, welche aus den selben gestrichen wurden

, enthält. Es genügt, daß dieselben derzeit >in den Gemeinden der neuen Provinzen wohnhaft sind. Die italienischen Banken der neuen Provinzen. Rom» 20, Jänner. (Eigeniber.) Die „Gazzetta Wiriahe' verlautbart ein 5gl. Dekret vom 21. Dezember 1922, womit die Rechte und Pvi. vilegien der in den! neuen Provinzen auf Grund der alten Gesetze operierenden Bankinstitute, auch auf die Banken der alten Provinzen aus gedehnt werden, welche in den neuen Provin zen Niederlassungen! errichtet haben. De,ret

vom lt. Zänner 1923, Nr. 9, womit das Gemeinde- und provinzial- gesetz auf die neuen Provinzen aus gedehnt wird. (Nicht auteniMe Übersetzung.) (Fortsetzung.) Artikel 29. Die Bestimmungen ' Ar tikel 193 und 2g 1 wenden hinsichtbich der Vor arbeiten und der Feststollungs-Opsrationen so fort -in Kraft treten! und werden entgültig in der Weise und mit Fälligkeit zur Anwendung gelangen, wie dies noch >in einem anderen De« trete hinsichtlich der Materie der Lotal-abgaben festgesetzt morden wird, welches Dekret

über Vorschlag des Finangmiinisters und im Einver nehmen des Ministers des Innern erlassen «weiden wird. Dür das Jahr 1923 sind die Provinzen und Gemeinden ermächtigt, alle für das Jahr 1922 vorgeschriebenen Abgaben einzuhetzen. Artikel 30. T lange die Verfügungen bezüglich der Einhebung der direkten Steuern und des Zwangsverfahrens für die Einhsbunig dm Abgaben an den Staat und an d!ie anderen öffentlichen Körperschaften nicht <aulf die neuen Pwvingen ausgedehnt sind, werden die derzeit iin Kraft

15
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/10_02_1923/MEZ_1923_02_10_1_object_672076.png
Seite 1 von 8
Datum: 10.02.1923
Umfang: 8
des letzten Dekretes sprach Galeno dafür, daß die in den neuen Provinzen bestehende Versicherung gegen Krankheit auf ganz Italien ausgedehnt werde, damit sei auch für die vorgenannten Frauen gesorgt. iJm Senat wurden gestern die von der Kam mer in diesen Tagen angenommenen Abkom men mit auswärtigen Staaten ebenfalls ge nehmigt. Neue Finanzgesehö. Die soeben eingetroffene „Gazzetta lPciale' Nr. 30 vom 3. ds. vertautbart nicht weniger als a ch t kgl. Dekrete, womit einschneidende Abän derungen in unserer

bisherigen Finonzgeseh» gebung getroffen werden. Wir werden uns m:t den einzelnen Dekreten noch ausführlich befas sen und führen heute nur 'kurz deren Anhalt an. Das kgl. Dekret Nr. 77 vom 11. v. M. erhöht die Strafbestimmungen bei Uebertretungen im Salz- und Tabalkverschleiße und trat mit 7. ds> in Kraft. Das Dekret Nr. 78 vom 11. v. M. dehnt die Bestimmungen über den Verkauf des staatlichen Chinins aus die neuen Provinzen aus und trat mit g. ds. in 'Kraft. Das Dekret Nr. 79 vom 11. v. M. dehnt

die im Königreich bestehenden Bestimmungen über den Monopolverschleiß auf die neuen Provinzen aus und tritt mit 21. ds. in Kraft. Das Dekret Nr. kl) vom 11. v. M. verfügt auch für die neuen Provinzen die Monovolbe- Kimmungen für den Verkauf von Zündhölzchen. Es trat bereits am k. ds. in Kraft. Die in den ne-en Provinzen befindlichen Zündhölzchen können aber noch bis k. März d. y, frei, d. I, ohne Monopoworschrift verkauft werden. Das Dekret Nr. 88 vom 11. v. M. setzt für Trieft und Trient je ein technisches

«Finanzamt ein. Es trat bereits am 6. ds. in Kraft. Mit Dekret Nr. 91 vom 11. v. M. werden die italienischen Gesetze und Bestimmungen über d'e Verzehrungssteuer auf die neuen Provinzen aus gedehnt und haben dieselben bis längstens 1. Jänner 192-4 voll zur Anwendung zu gelin gen. Dieses Dekret tritt am 21. ds. in Krak< Das Dekret Nr. 113 vom 11. v. M. regelt die Finanzverwaltung in den neuen Provinzen ''k ganz neuer Grundlage. Die Finanzlcindesdirek- tion wird zur Finanzintendantur, die Steuer referate

zu Agenturen! für direkte Stenern un^ sind 'von den Unterpräfekturen nicht mehr direkt anhängig. Ferner werden auch in den neuen Provinzen die Register- und Stviupeliunter ein geführt. Die Finanzbezirksdirektionen Brixen und Trient, sowie jene diesen ähnlichen Aemter im Äulischen Venetien. werden bis spätestens 31. Dezember 1i>23 aufgelöst und gehen deren Befugnisse auf die Finanzintendanturen über. Dieses Dekret trat am 3. ds. in Kraft. Das Dekret Nr. 114 vom 11. v. M. dehnt die Bestimmungen

16
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/22_02_1923/MEZ_1923_02_22_2_object_672828.png
Seite 2 von 6
Datum: 22.02.1923
Umfang: 6
.Ät«ova A«Um»g'. d«i ». IM. Italien. Neue Gesetze und Verordnungen. Die soeben eingelaufene „Gazzetta Ussi- ciale' Nr. 40, vom 17. Februar, bringt fol> gende auf die neuen Provinzen Bezug habende vgl. Detrete: Durch tgl. Dekret vom 11. Jänner 1923, Nr. IIS, wird die wirtschaftliche Unglei chung eines großen Teiles der Beamten schaft des früheren Reginies durchgeführt, ohne jedoch deren juridifcher Angleichung und endgültiger Systemisierung vorzugrei fen. Es handelt sich um die Beamten

für Inserate in den Zeitungen und anderen periodischen Druckschristen auf die neuen Provinzen aus. Zu dieser Stempel- ebühr werden außerdem noch 20 Prozent nvalidenzuschlag einschoben. Alle die Annoncensteuer betretenden Angelegen heiten .melden bis zur Einführung der in den alten Provinzen bestehenden Finanz ämter in den neuen Provinzen durch die Steuerämter und Finanz-Landesbehörden besorgt. Dieses Dekret tritt am 1. März in Kraft. Duo kql. Dekret von» 7. Jänner, Nr. 1b6, dchnl sämtliche in den alten

Provinzen be stehenden Verordnungen und VeskimmuN' gen hinsichtlich der Herstellung, der Depol- haltung und des Vertriebes von Explosiv stoffen auf die neuen Provinzen aus. Laut Artikel 12 de» Dekretes müssen die von den früheren Behörden erteilten Lizenzen. Be willigungen und Ermächtigungen innerhalb zweier Monate nach Inkrafttreten de» De krete» erneuert werden. Das Dekret selbst tritt am 16. März ln Kraft. Da» kgl. Dekret vom 4. Februar 192Z, Nr. 249,' bestimmt die Auflösung der Terri

ssr es ün einer beklagenswerten wirlischaftlichen Lage. Die Aktion Frankreichs sei auch nach dem Fmedensverttrag nM gerechtser- tigt. Deutschland habe, als es Frankreich vor 50 Jahren geschlagen hatte, ke!ine französischen Provinzen gestohlen. Es habe nicht französische Güter zerstört. Deutschland legte Frankreich eine EntischädiMNH von 2dt> Millionen und nicht von 11.600 Millionen Wund Sterling auf. Es zer störte nicht den nationalen Kredit Frankreichs. Wenn Deutschland gewonnen! hätte, hätte

17
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/30_05_1923/MEZ_1923_05_30_2_object_678502.png
Seite 2 von 8
Datum: 30.05.1923
Umfang: 8
cin Drittel zu Lasten der Gemeinden und zwei Drittel zu Lasten der Provinz-, fiir das Jahr I9N zwei Drittel zn Lasten der Gemeinden und ein Drittel zu Lasten der Provinz: vom 1. Jänner 1L27, ab jedoch alle Auslagen zu Lasten der Gemeinden gehen. Für die Dauer von zwei Jahren nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Dekretes werden die Provinzen verpflichtet sein, alle Verpfleg?- kosten für die Annen in den Spitälern vor- zuschießen, foferne dieselben in der Provinz wohnhaft sind und werben

die Provinzen an den aus die Geineinden entfallt.»,den 'Anteil vvn diesen hereinzubringen Ixibeu. Die Provinzen, Gemeinden und öffentlichen Dersorgungsanstalten der neuen Provinzen h-':H<n, n.uk) Art. ili doi, Aechi. o»m den Ge- meii'.de!'. drr ulien Provi^en den Ersatz der Spitalsverpflegskosien fiir Arme hereinzu- bnngen. Dasselbe Recht genießen natürlich auch die Gemeinden der alten Provinzen gegenüber jenen der neuen Provinzen. Laut Art. 17 sind <!tte gegenteiligen Geseke und .Ii!j'g^)iihen. Da-' Dekret

hat und daß die ganze Agrarfrage dort mehr cin Problem wissenschaftlicher Technik ist, als der Politik. Wenn man Stimmen, die setzt aus dem Süden kommen, glauben darf, herrscht dort etwas Un zufriedenheit, weil die Wünsche nicht erfüllt wor den seien. Man habe, heißt es, alle Wasfen- piisse zurückgehen wollen, und das habe na mentlich in Palermo, wo fast alle Leute bewaff net riehen, und In den westlichen Provinzen der Insel große Erbitterung luisgelöst, so daß die Verordnung widerrufen werden mußte

18
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/31_03_1923/MEZ_1923_03_31_2_object_675031.png
Seite 2 von 8
Datum: 31.03.1923
Umfang: 8
ebenfalls mit seinem Besuche, was auch darauf schliefen läßt, daß die amerikanische Hochfinanz den Ereignissen in Europa nicht mehr so interesselos gogenlüberstoht und in Italien zweifellos die Brücke für Verhand lungen zwischen Deutschland und Frank reich erblickt. Die italienisch-jugoslawische Konferenz in Mbazia hat sich wiederum ergebnislos bis Mitte April vertagt. Die neuen Provinzen wurden in dieser Woche wiederum mit einer ganzen Reihe neuer GMihrenivorschristen überschüttet. Der oon

in der Lage sein wer- dm, den bisher bestandenen Kontalt zwi schen der «deutschen! Bevölkerung und den Regierungsbehörden aufrecht zu erhalten, da sie einerseits die Verhältnisse in den neuen Provinzen überhaupt nicht kennen und anscheinend auch der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Es ist im Interesse des galten Zusammenlebens der beiden Nationen in Südtirol höchst bi!i<merlich, da» die Re gierung alls bi»s? Berührungspunkte mit Absicht zu unterbrechen bestrebt zu sein scheint. Fall? Ostern

Luxusgegenstände aufgezählt wurden und die einer Gebühr von 2 Prozent unterliegen. Umtausch der Stempelmarken. Die Besitzer von Umsatz- und Lur.ussle pel narken im Werte von nicht unter 1 Lin? und im Betrage von nicht unter 1000 Lux können auf verlangen den Umlausch n >i anderen Marken gleichen Vetraqes erhalten, »renn sie den Umtausch bis spätestens hcu!,.' Abend. ZI. März, beim zuständigen Steuer imlc verlangen. Die Zicgistergebiihren auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Die „Gazzetta «Ufficiale' vom 20. März

. Num mer 71. verlautbart das kgl. Dekret vom 11. Jan. ner 1!W. Nr. 156. womit die in den alten Pro viuzeu bestehenden Regiftergebühren auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Das Doha uuchißt !>l) Artikel und tritt am 1. Juli 192A in Kraft, mit welchem Datum alle in den neuen Provinzen bestehenden entgegenstehenden stimmungen ausgehoben werden. Wir werden noch näher darauf zurückkommen. Das Wahlgesetz auf die neuen Provinzen aus- gedehnt. Die „Ga,zzetto Ufficiale' vom 27. März, Nmn mer

72, verlautbart das kgl. Dekret vom 3. Fe> bruar 192Z. Nr. 286, womit der Testo 'Unico de?, politischen Wahlgesetzes vom 2. September 1Nl!>, Nr. 1495, abgeändert durch die Gesetze vom 5. 'April 1920, Nr. M, und vom 2K. September 1920, Nr. 13U2, auf die neuen Provinzen ausge- dehnt wird. Das Dekret trat am nächstfolgende,! Tage nach seiner Verlautbarung in der „Ga,^ zetta Ufficiale', das ist also am 28. März 192!!. in Kraft. Durch Art. 8 dieses Dekretes wird be stimmt, daß die Zahl dir Abgeordneten

19
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/18_09_1923/MEZ_1923_09_18_5_object_605856.png
Seite 5 von 6
Datum: 18.09.1923
Umfang: 6
w?r fol gende neue Westimmungen: l. Ausdehnung der Gesetze über das gewerbliche Eigentum (Patente, Marken! und Alusier) auf die neuen Provinzen. Mit dem tgl. Dekret vom 19. Juli 1923, Nr. 1797, wurden die in den alten Provinzen geltenden Gesetze und Verordnungen über den Schutz des gewerblichen Eigentum» aus die neuen Provinzen ausgedehnt. Das Dekret ist am 25. August 1923 in Kraft getreten. Zur Information der Parteien wird mitge teilt. daß von diesem Tags an Gesuchs um Re gistrierung der Marken

oder bei der Handels- und Gewerbekammer Bozen Marken registriert oder Muster hinterlegt haben, diene folgendes zur Kenntnis: Diese Patente. Marken und Muster beHallen ihre Gültigkeit in den neuen Provinzen, wenn sie seinerzeit ordnungsmäßig registriert wurden und wenn der Inhaber binnm sechs Monaten bei dein Ufficio della proprietü intellettuale Rom sie eintragen läßt. Die gleiche Bohand- lnng genießen die Rechte, welche am A. Novem ber 1918 in Kraft waren und nur mangels Zahlung der Taxe verfallen sind. Die rück

erworbenen Patent- und Musterrechte wird nach dem österreichischen Rechte behandelt. Die Markenrechte werden ohne zeitliche Beschrän knng welter dauern, ohne daß sie erneuert werden müssen, doch werden vom Tage der nach österreichischein Recht erforderlich gewesenen Er neuerung an diese Rechte nach den italienischen Gesetzen behandelt. Wer die Einschreibung' seiner früheren Rechte innerhalb von sechs Mo naten verlangen kann, kann auf dem Gesuche >Kie Ausdehnung dieses Rechtes auf die alten Provinzen

auf seine Gefahr und unbeschadet bereits bestehender Rechte Dritter verlangen, wofür bei Patenten eine Gebühr von 50 Lire, bei Marken von AI Lire und bei Mustern von 10 Lire zu entrichten ist. II. Ausdehnung der Italicnischen Gesetz über das Urheberrecht an geistigem Eigentum auf die neuen Provinzen. Mit dein kgl. Dekret vom 19. Juli 1923, Nr. 1793, enthalten in der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 200, vom 25. August 1923, und mit Wirk samkeit von «diesem Tage wurden die italieni schen Gesetze und Verordnungen Wer

das 'Ur heberrecht auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Der wesentliche Unterschied zwischen der ehe maligen österreichischen und der italienischen Gesetzgebung besteht darin, daß zur Erlangung des Urheberrechtes künftighin die Hinterlegung einer Erklärung nach einem bestimmten Muster bei der Präfektur erfooderlich ist. Auskunft hierüber erteilt die Handels- und Gewerbe kammer Bozen. III. Beilage von Poslerlagschelnen zu kaufmännischen Rechnungen. Die Handelskammer hat bei der Postdirektion Trient angesucht, Äaß

20
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1925/03_01_1925/MEZ_1925_01_03_5_object_645779.png
Seite 5 von 8
Datum: 03.01.1925
Umfang: 8
in den alten und in den neuen Provinzen sind krasse Gegensätze. Da» ist allerdings darauf zurückzuführen, daß In den alten Provinzen heule noch die Steuern vorgeschrieben werden <nrf Grurih von Fatie- rungen, welche vor 10 und 20 Iahren und viel leicht noch früher gemacht worden sind. Man geht jetzt daran, auch drunten die Revision der Fassionen durchzuführen und dann dürfte sich das Bild immerhin etwas ändern. Nach den Erhebungen der Handelskammer ist unsere Steuerletstung Im Verhältnis zu o«n alten

Provinzen folgende: Bezüglich der Grundsteuer bezahlen wir ungefähr so viel wie es der Kopf zahl entspricht. Bezüglich der Gebciudesteucr zahlen wir das Doppelte. Bezüglich der Ein- kommensteuer und der landwirtschaftlichen Cr- tragsteuer bezahlen wir etwas mehr als der Kopfzahl entspricht. Einzelne Steuervergleichv zwischen hier und drunten lassen sich natürlich sehr leicht anstellen und fällt dabei das Bild durchwegs sehr zu Ungunsten der neuen Provin zen aus. Um nur ein Beispiel anzuführen, be zahlt

auf unsere wirtschaftliche Lage, zwei tens eine nach Möglichkeit rasch durchzufüh rende Ungleichung bezüglich der Steuerlast in den alten Provinzen und drittens eine gerechte Ausgleichung der Steuerlast unter der Bevöl kerung. lIn der nun einsetzenden Debatte wurden aus der Mitte der Versammlung verschiedene Anfragen gestellt, die nach und nach von Herrn Inspektor Taidelli nach Möglichkeit beantwortet wurden. Dabei brachte Herr Inspektor Tar- delli einige ganz inter 'sante Ziffern: Im Zahl 1924 bezahlte

werde. Di« heute tagende Versammlung ver langt von der Regierung Rücksicht auf unsere wirtschaftliche Lage, weiche durch die verschiede nen Ereignisse der letzten Jahre eingetreten ist; die Versammlung verlangt eine gleiche Behand lung in Steueisachen. wie fie der Bevölkerung der alten Provinzen zuteil wird! die Versamm lung verlangt ferner eine Aalsqleichung der Steuerlast unter der Bevölkerung sekbst und «in« möglichst baldig« Besteuerung der Hausierer. Die Versammlung besteht auif dem Rechte

de» unbehinderten Gebrauches ihrer Muttersprach« vor dsm Amt, das den Steuerträgern als Staats bürgern zukommt, und fordert «in« gerecht« B«- steuerung der tatsächlichen Einkünfte. Die Handels« und Geroerbekammer Bozen mlöye sich mlit den andern Kammern in Verbin dung setzen, un? gemeinsam mit den Abgeord neten eine Aktion durchzuführen, damit in den neuen Provinzen diese ungerechtfertigten Ein- kommensteuererhöhungen zurückgezogen wer den. bis auch tn den «lten Provinzen minde stens dieselbe Höhe erreicht

21