s»tt« I vo,«ner»tag, dm 1. MSrz IVA > SoMkerBaS, t Die Bekanntmachung der neuen Gesetze. !Es vergeht kaum ein Dag, daß das Amts blatt nicht irgendein neues Gesetz für die neuen Provinzen verlautbart, und die Un gleichung der neuen Provinzen an iiie alten in der Gesetzgebung geht mit Volldampf von statten.)Die „Lrbertä' in Trient führt nun über die Art und Weise der Bekannt machung der verschiedenen Gesetze und Ver ordnungen in den neuen Provinzen berech tigte Klage, die wir ohne weiteres
auch zur unseren machen müssen. Die „Gazzetta Ussi-, ciale' beschränkt sich nämlich nur darauf, das kgl. Dekret, mit welchem dieses oder jenes Gesetz, mit diesem oder jenem anderen Dekrete wieder abgeändert oder vervollstän digt, auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird, in seinem Wortlaute zu verlautbaren. Was aber eigentlich der Inhalt dieser Ge setze ist, weiß oft niemand und wird auch nirgends gesagt. Bei allem guten Willen der interessierten Kreise und auch bei Aufwand vieler Zeit ist es kaum möglich
, möglich, sich die gesamte Gesetzessammlung des Königreiches anzuschaffen^'Es wäre daher unbedingt not wendig, daß' der Staat für eine möglichst weitgehende Bekanntmachung aller Gesetze und Verordnungen, welche auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Vorsorge treffe. Als eine einfache Selbstverständlich keit müßte man es dabei wohl halten, daß die Gesetze und Verordnungen, welche auf die neuen Provinzen aiusgÄehnt werden, noch vor ihrem Inkrafttreten auch ins Deutsche und Slowenische übersetzt
werdet da der Zentralregieriung doch heute schon zur Genüge bekannt sein dürfte, daß Italien seit der Annexion der neuen Provinzen nicht mehr ein reiner Nationalstaat ist, sondern sich dadurch zu einem Nationalitätenstaat umgeformt hat und der Staat daher die Pflicht übernommen hat, die fremdsprachi gen Staatsbürger in ihrer Sprache und Kul tur zu achten und zu berücksichtigen, wie dies ja auch wiederholt und sogar von aller höchster Stelle versprochen wurde. Dazu ge hört nun wohl an erster Stelle
, daß die ftöindspriachigen Staatsbürger in die Mög- Mehrheit, in Uebersetzung in die betreffende Sprache. Es würde dies dem Staate selbst verständlich Kosten verursachen, aber auch hier wäre das Wort Mussolinis bei der Er öffnung des Parlamentes nach der faschisti schen Revolution anzuwenden: „Nichts für Nichts!'. Wenn nämlich die Regie rung dem Volke nichts gibt, kann es vom Volke auch nichts verlangen^ Und wenn heute mit Gesetzesdekreten die alten Gesetze auf die neuen Provinzen ausgedehnt wer den, wo nur Zitierungen