einer Filiale an neuer Stelle nicht er probt. Soll schon eine Filialgebühr eingeführt werden, so dürfe dies nur eine niedrige sein. Eine der Jnkorporationsgebühr gleichgestellte Filialgebühr findet Tirektor Grimm nicht gerecht. Er spricht sodann in eigener Sache, betonend, daß Holz-, .Vieh- und Gemüsehändler aus den: Handelsgremium ausgeschieden; nur Molkereien^, die doch auch eher in jene agrarische Kategorie gehören, seien einbezogen. Speziell 6ei der Mol kerei bedeute die Eröffnung' zahlreicher Filialen
nicht fo sehr eine Geschäftsausdehnung, nein, diese erscheinen unter dem Drucke der Hygiene, für die Bequemlichkeit der Kundschaft zc. nöt wendig. Es «frage'sich, ob sohin zwischen Nicher- lage und Filiale nicht ein Unterschied bestehe und ob dieser Unterschied sich in dieser Statutenände rung nicht berücksichtigen ließe. K. Wenter erklärt sich gegen die Ansicht des Herrn Grimm. Ein Unterschied zwischen Niederlage und Filiale müsse freilich anerkannt werden. Eine Niederlage hätte keine Filialge bühren zu entrichten. . So lange
aus, daß man darunter Wohl nicht die zwÄ großen Meraner Firmen gemeint habe, sondern die kleinen Bündelholzverkäuser. >Tie. Obst-, Gemüse? und Weinhändler, sind den bänglichen Genosfmfchasten zugewiesen wordem Tie: Hohe von 10g ^ als Filialgebühr des üHxemiums- sei doch für jcken, der eine Filiale errichtäi wolle, erschwinglich. Tie Friseurgenossenschast habe für den gleichen Zweck 200 ,L> also das Doppelte, vor geschrieben. Till unterstützt den Antrag Grimm. Die großen Kausleute würden Vor100, 200 und 500 Kronen
nicht zurückschrecken, dem kleinen sex aber durch 100. S die MöglichW: der Eröffnung einer Filiale genommen. . Schardmihlner kennzeichnet seinen geg nerischen Standpunkt. 100 ^ seien gerade rich tig, um vor Ueberhandnahme kleiner Filialen/ wäche selbst kaum das Leben bringen,, aber auch Geschäste.der Nachbarschaft durch Verteilung der Kundschaft schädigen, zu schützen. Te?n Filial- Unwesen müsse vorgebengt werden, gerade- im Interesse der kleinen Kailsleute, Raffeiner stellt den Antrag, der,Gjremial-! vorstehung