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Lienzer Zeitung
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Seite 9 von 16
Datum: 03.06.1939
Umfang: 16
- Bollständige Sonn- n. Feiertagsruhe in Kärnten Kundmachung des Landeshauptmannes. Im Gau Kärnten hat im Sinne des § 75 der Gewerbeordnung im Handel und in oerwandten Betrieben an Sonn- und Feier tagen alle gewerbliche Arbeit zu ruhen. unserer heimischen Lustschutzschule. nicht das steinerne Mal allein die Einheit trug. Stein bindet sich an Sterin, aber Herzen an Herzen gebunden hält fester. Und so wollten sie, daß der lose Bund, der die alten Soldaten aller Bundes staaten zum Bau des Einheitsdenkmals

für einzelne Ge werbe. 1. An Sonn- und Feiertagen dürfen ihre Waren verkaufen- a) Zuckerbäcker und Lebzelter von 8 bis 19.30 Uhr: b) Händler, die sich ausschließlich mit dem Verkauf von Milch befassen, von 7 bis 9 Uhr? c) Milchtrinkhallen, feste oder fahrbare Betriebsstätten, welche nur Milch in jeder Form, Molkereiprodukte und Schwarz oder Weißgebäck führen, von 8 bis 11 und von 14 bis 19 Uhr: d) Kastanienbrater ohne Beschränkung. 2. Verschleißer von alkoholfreien Ge tränken «und Sodawasser

können vom 1. Mai bis 30. September jedes Jahres diese Getränke an Sonn- und Feiertagen ausstoßen und zustellen. 3. Der Verkauf von Andenken und herkömmlichen Artikeln, ferner von Gebäck. Zuckerwaren, Lebzelt, Obst und Südfrüch ten ist bei festlichen Veranstaltungen aller Art aus Ständen an Sonn- und Feier tagen durch sechs Stunden gestattet. 4. Verkauf auf Bahnhöfen: Auf Bahn höfen ist während des Verkehrs der der Persoirenbeförderung dienenden Züge der Verschleiß von Lebensmitteln, Zeitungen, Büchern

, Ansichtskarten und dergleichen an Sonn- und Feiertagen tagsüber ge stattet. 5. Verkauf in Ständen - Der von den Inhabern von Ständen, die keine sonstige Betriebsstätte besitzen, selbst oder unter Mit wirkung ihrer über 18 Jahre alten Familien angehörigen in Ständen oder Verkaufs buden betriebene Verschleiß von Obst, Na turblumen. Sodawasser und Zuckerbäcke reien ist an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 19 Uhr gestattet. Dasselbe gilt von dem im selben Umfange und ebenfalls in Ständen oder Verkaufs buden

betriebenen Verkauf von Ansichts karten, Reiseführern, kleine Reiseanden- ken, Photoartikeln und dergleichen an Punkten mit lebhaftem Fremdenverkehr. 6. Die Sonn- und Feiertagsarbeit ohne Heranziehung von Lehrlingen und Gehilfen ist ferner gestattet: Photographen, Kunstblumenerzeugern so wie Naturblume»bindern und --Händlern von 8 bis 12 Uhr. Wenn ein Feiertag einem Sonntag vor angeht oder nachfolgt, und in anderen Fällen von wirtschaftlicher Notwendigkeit, kann der Landeshauptmann fallweise ab weichende

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Lienzer Zeitung
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Seite 10 von 16
Datum: 14.01.1939
Umfang: 16
den des Gemeinwohls ober, wenn ein un verhältnismäßiger. auf andere Weise nicht zu verhütender Sichaden für den Betrieb eintreten würde, kann das Gewerbeauf sichtsamt Ausnahmen bewilligen. Die Beschäftigung von Jugendlichen über 16 Iahren an Sonn- und Feiertagen ist bei Arbeiten, die ihrer Art nach einen unun terbrochenen Fortgang erfordern, gestattet, wenn für diiese Arbeiten die Beschäftigung erwachsener Gefolgschaftsmitglieder an die sen Tagen erlaubt ist. Zedier zweite Sonntag muß beschäfti gungsfrei bleiben

. Die Beschäftigung von Jugendlichen an Sonn- und Feiertagen ist zulässig in Gerst und Schankwirtschaften lind im übrigen Beherbergungswesen, in Krankenpflegean- stalten, bei Musikaufführungen u. dgl. Den so an Sonn- und Feiertagen beschäftigten Jugendlichen ist wöchentlich ein voller Ru hetag zu gewähren. In jeder vierten Woche mutz der Ruhetag auf einen Sonntag fallen. Zulässig ist weiter die Beschäftigung von Jugendlichen an Sonn- und Feiertagen mit Handreich ringen beim Sport bis zur Dauer von sechs Stunden

, dann in offenen Ver kaufsstellen an höchstens sechs Sonn- und Feiertagen im Kalenderjahr. Die Dauer dieser Beschäftigungen wird auf die Wo chenarbeitszeit nicht eingerechnet. Aus drin genden Gründen kann das Gewerbeauf sichtsamt auch rücksichtlich der Sonn- und Feiertagsruhe Ausnahmen zulassen. Wir wiederholen: Die tägliche Arbeits zeit der Jugendlichen beträgt 8 Stunden und darf bei anderer Verteilung der Ar beitszeit (verkürzte Arbeitszerlt an einzel nen Tagen, ungleichmäßige Arbeitszieit wegen der Art

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Seite 3 von 34
Datum: 06.07.1907
Umfang: 34
Grafendorf drei neue Altäre geweiht und mächtige Pöllersalven verkündeten bereits am frühen Morgen das sel tene Ereignis. In den folgenden Tagen haben im hiesigen Dominikanerinnenkloster kanonische Visitationen stattgefunden. Hobe 8pencle. Der Hochwürdigste Fürst bischof »on Brixen Dr. Josef Altenweisel hat der Ätational-Schützenkompagnie in Lienz 5V Kronen gespendet. 8onnv?enck-^atfeier. Nachdem die Sonn- wend-Höhenseier unter der Ungunst der Witter ung so sehr zu leiden hatte, daß selbe

nur un vollständig durchgeführt werden konnte, soll nun mehr die Scmnwend-Talfeier, welche am Sonn tag den 7. Juli im Gasthofe zum „Glöcklturm' bei jeder Witterung stattfinden wird, einen will kommenen Ersatz respektive Abschluß bilden.' An dieser Feier wird der „Lienzer Sängerbund', der „Deutsche Turnverein Lienz' und die städtische Musikkapelle mitwirken. Die Festrede hält der Obmann des deutschtirolischen Turngaues in Inns bruck Herr Heinrich Suske. Beginn 8 Uhr abends. Eintritt für jede Person 40 Heller

. Der Sonn- wendfeter-Ausschuß erließ in seiner Einladung zur Teilnahme an der Feier folgenden Ausruf: „Deutsche Volksgenossen! Erscheinet zahlreich zu diesem schönem, echt völkischen Familienfeste, traget dazu bei, mit Ernst und Liebe deutsches Volksleben in Treue zu erneuern und weiter zu pflegen, damit wir in Zukunft nicht nur ein starkes Eigenvolk, sondern auch ein Edelvolk sein und bleiben werden!' Vatriotilcke ^ekt-feier in f>lörlsck. Auf eine Mitteilung in unserer letzten Nummer zurück kommend

dort. Vreisrangeln in 8ckl»iten. Am Sonn tag den 7. Juli nachmittags, findet in Schlaiten ein „PreiSrangelu' mit Bestgaben im Werte von über 100 Kronen statt. Bei ungünstiger Witter ung wird dasselbe auf de» nächstfolgenden Sonn tag verschoben. 8pionagerieckerei in Italien. Angesichts der mehrfachen Fälle, die sich letzterhand in Ita lien zugetragen haben, in welchen harmlose Ver- gnügungsreisende, die mit photographischen Appa raten versehen waren, verhaftet wurden und große Unannehmlichkeiten zu überstehen

dem Ver eine bekannt geben wollten. Oer Kärntner kauernbun^ hält Sonn tag. den 7. Jnli, um 2 Uhr iiachui-, iu Schapp- lers Gasthaus „zur Post' iu St. Gertraud im Lavanttale eine Vollversammlung mit anschlie- ßendem Bauerntag ab, bei welcher Landtagsab geordneter Franz Kirschner über die Aussichten der Agrarier im ueueu Neichsrate sprechen wird. Vriefkajkeu der Redaktion. Herrn Chr. E. in O. Ihr „Eingesandt' kann wegen Mangel an Platz erst in der nächsten Nummer veröffentlicht, werden. Herrn

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Lienzer Zeitung
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Seite 5 von 24
Datum: 23.05.1903
Umfang: 24
Erste Beilage zu Nr. Die KmWMe im AmdelszeMrlie. Das Abgeordnetenhaus wird in einer seiner nächsten Sitzungen über das Gesetz, betreffend einige Abänderungen der Vorschriften über die Sonn- und Feiertagsruhe im Ge werbebetriebe zu beraten und zu beschließen haben. Die Abänderungen zielen insbesondere dahin, die Sonntagsruhe für die Handels angestellten gesetzlich zu regeln, sie betreffen lediglich den Warenverkauf, den Handel, berühren hingegen, was zur Vermeidung von Mißverständnissen

; es ist daher wohl auch die Forderung der Handelsangestellten nach Er langung einer vollständigen Sonntagsruhe eine berechtigte. War die Einführung der gänzlichen Sonn tagsruhe im Handelsgewerbe aus wirtschaft lichen und vielen anderen Gründen nicht durch führbar, so fand sich die Gesetzgebung schon im Jahre 1895 veranlaßt, die zulässige Sonn- tagsarbeitauch beim Handelsgewerbe zu „regeln' und „auf ein bestimmtes Maß' festzusetzen, um Uebergriffe hintanzuhalten. Seit dem Jahre 1895 sind aber wieder bessere

in der Auslegung des Gesetzes beseitigen. So wurde dem Wunsche jener Produktions gewerbe, „deren Arbeitsprozeß nach der Na tur des Betriebes auf eine bestimmte Zeit periode beschränkt ist (sogenannte Kampagne betriebe)' Rechnung getragen, indem im Ar tikel VI die zeitweilige Zugestehung der Sonn tagsarbeit auch jenen Betrieben gewählt wird, „bei denen wegen Gefahr des raschen Ver derbens der Rohstoffe ein Aufschub der be treffenden Arbeiten untunlich erscheint'. Im Artikel VII, der bestimmt

. In gleicher Weise können die politischen Landesbehörden das Ausmaß der in den Kontors und Bureaux zulässigen Sonn tagsarbeit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse auch unter die im vorherigen Ab sätze bezeichnete Maximaldauer herabsetzen und die Sonntagsarbeit für das ganze Jahr oder bestimmte Zeitabschnitte völlig ausschließen.' Dagegen wäre in jenen Handelsgewer ben, in denen das Personale an Sonntagen länger als drei Stunden verwendet wird, diesem Personale im Wege der Abwechslung

jeder zweite Sonntag ganz frei zu geben oder, falls dies nicht durchführbar ist, ein halber Wochentag als Ruhetag einzuräumen. Das Gesetz soll drei Monate nach seiner Kundmachung in Kraft treten, um den Landesbehörden die im Gesetze vorgesehene Anhörung der Handels- und Gewerbekammern, der Gemeinden und Genossenschaften für die Neuregelung der Sonntagsarbeitszeit zu er möglichen und die sonst unvermeidlichen Ver zögerungen zu verhindern. Auch das Sonn tagsruhegesetz vom Jahre 1895 ist erst drei Monate

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Seite 9 von 10
Datum: 09.12.1939
Umfang: 10
an die Geschäfts stelle der .Lienzer Zeitung'. 790 Entladearbeiien an Sonn- und Feiertagen Der Reichwirtschaftsminister hat angeordnet, daß die Emp fänger von Waren und deren Beauftragte (z. B. Spediteure, Fuhrunternehmer) verpflichtet sind, bereitgestellte Eisenbahngüter- wagen innerhalb der festgesetzten Entladefrist zu entladen, und daß dies insbesondere auch für Samstage und für Sonn- und Feiertage mit Ausnahme des 24. Dezember, des Weihnachts festes und des Neujahrsfestes gilt. Gleichzeitig ordnete

der Reichs verkehrsminister an, daß Sonn- und Feiertage, an denen auf Grund der Verordnung des Reichswirtschaftsministers vom 30. November 1939 Güterwagen vom Empfänger entladen werden müssen, für den Lauf der Abnahmefrist und Berechnung des Wagenstandgeldes als Werktage gelten. Auf Grund dieser Verordnungen werden an Samstagen, Sonn- und Feiertagen (außer 24. Dezember, Weihnachtsfest und Neujahrsfest) die Freiladegleise, Anschlüsse und Lagerplätze wie an Werktagen bedient. Die Eilgut

- und Güterabfertigun gen sind zur Auslieferung von Wagenladungen besetzt. Außer dem ist Versendern, die Wagenladungen auch an Sonn- und Feiertagen aufzugeben beabsichtigen, hierzu Gelegenheit gegeben. iükfl lu Kopfscheuen uncj .Onwolilsein. Ver- nsnösn 5ie dei vdersns^engung 625 seit 1A) «Istifen dewslitte Tk'm'nek'L ^ >.l.L Id.iv LI? u vrogerie?um „Xreu?' lüen?, Mag. l>Ii. fiermann krlacli. 7«i Iunghennen 5 Mt. 5 RM, 6 Mt. 6 RM. 38er Legeh. 5 RM. Trut hühner u. Hähne 39er a 15 RM, 38er a 20 RM, Perlh

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Seite 12 von 14
Datum: 07.01.1939
Umfang: 14
von je einer Biertelstunde ersetzt werden. 4. Während der Schulferien sind die Kinder jährlich mindestens 15 Werktage von der Beschäftigung freizulasseu. Diese arbeitsfreie Zeit ist noch Möglichkeit zusam menhängend zu gewähren und darf nicht in mehr nls zwei Abschnitte zerlegt werden. 5. An Sonn- und Feiertagen dürfen Kinder nicht beschäftigt werden. Zulässig sind Handreichungen beim Sport für die die Dauer von vier Stunden. Darüber hinaus ist die Kinderarbeit grundsätzlich verboten. Vdlksschulpflichti- ge Kinder

, um den GesÄgschaftsmitgliedem eine längere zu sammenhängende Freizeit zu gewähren.. Diese Bestimmung räumt dem Unter nehmer das Recht ein, jene Arbeitszeit wieder hereinzubringen, die durch das er weiterte Wochenende verloren geht, das das Gesetz ausdrücklich fördert. An Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt w e rde n. Auch an den Sonnabenden und den Ta gen vor dem Weihnachts- und Neujahrs fest dürfen Jugendliche in einschichtigen Be trieben nach 14 Uhr nicht beschäftigt wer den. Der durch den Frühschluß eintretende

Ostmark gibt dazu be kannt: Der 6. Januar 1939 ist ein ge setzlicher Feiertag, für den die Borschrif ten über die Sonntagsruhe gelten. Die Ge- werbeinfpektorate sind daher nicht in der Lage, Bewilligungen zur Arbeit am 6. Jän ner 1939 zu erteilen, die unter das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit fallen wür de. Es darf also nur insoweit gearbeitet werden, als auch an Sonn- uud Feiertagen gearbeitet werden darf. (Zum Beispiel kon tinuierliche Betriebe, Druckereien usw.) Für die am 6. Januar 1939

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Seite 3 von 8
Datum: 06.01.1940
Umfang: 8
in den Pfarrhof zu kommen. Dachte sich der Mathl: Na, was gibt's denn? Für des Vaters Leich' habe ich ja alles bezahlt! Du einfältiger Mathl! Die nächste Gelegenheit fand sich am Sonn tag darauf gleich nach der Kirche . . . „Schöne Geschichten werden herumgetra gen vom Sonnleitner!' So hebt der Pfarrer an. Der Mathl denkt sich: Oho! Das ist aber ein verwunderlicher Empfang! Auf eine Widerrede hat er dabei völlig vergessen. Der Pfarrer war ein jüngerer Mann als der Sonnleitner, und der Ton

war ein lockerer Vogel. Er hat gern gespielt und getrunken und ist an deren jungen Weibern nachgegangen. So hat er's zwei Jahre lang getrieben, dann war er auf der Trommel. Nachher ist er fort. Sef, die auf solche Art um ihr Hab gekom men war, kam als Großdirn in den Sonn leitenhof, und da begann ihres Lebensroma- nes zweiter Teil. In der Liebe Sonnenschein genas ihr wun des Herz, verlorenes Glück sollte sie wieder finden. Da streckte das Schicksal seine rauhe Hand nach ihr aus. Als könnte der Wolf zum Lamm

einzutunken. Für seinen frechen Angriff gab sie ihm einen tüchtigen Denkzettel: mit ihrer starken Faust hat sie dem Balte schier ein bißchen das Nasenbein verbogen. Dieser Knecht trug seitdem einen grimmen Groll in sich gegen alles, was mit dem Sonn leitenhof zusammenhing: am meisten wohl gegen die Sef und den Sonnleitner. Solange er jetzt in der dunklen Ecke saß, wendete er völlig kein Aug' mehr ab vom Mathl, der ihm den Rücken zugekehrt hatte. Als wieder eine stille Pause eintrat und der Knecht Balte

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Seite 2 von 28
Datum: 05.07.1902
Umfang: 28
wir, daß dieselben von nun ab an Sonn- und Festtagen für jeden wie immer ge arteten Parteienverkehr geschlossen sind. Lese Castno. Am Samstag den 5. Juli abends halb 9 Uhr findet im Casinv-Lokale im Gasthofe „zur Rose' eine außerordentliche General- Versammlung statt, um die Neuwahl eines Vor, standes resp. Ausschußmitgliedes an Stelle des Herrn Oberingenieur Noesch, welcher bekanntlich Nachdruck an derMur versetzt wurde, vorzunehmen. Vfarrkirchthurmbau - Fond Kienz. Eingegangene Spenden: Sammelbogen Nr. 13, Sammler Herr Anton

1(1 X, Josef Wim mer (2. Spende) 20 X, Johann Ranacher 10 X, Ungenannt 5 X. Ungenannt 1 X, Ungenannt 1 X, Summe 117 X, zusammen 437 X. Mählerversammlung. Die Landtags Abgeordneten Schrasfl und Rainer werden am Sonn tag den 6. Juli in Licnz. Gasthaus zur .Traube', Tschitscher, um halb 3 Uhr Nachmittag eine Wäh lerversammlung für die Landgemeinden abhalten behufs Besprechung der TheilwSlberfrage und an derer Angelegenheiten. ReichSraihsabgeordneter Dr. Schöpfer wird auch theilnehmen und seineu

, Rohracher, Wallensteiner, Peskoller, Totschnig, Wilhelmer und Andere. Unter anderem wurde auch der Vorschlag gemacht, die Vereinsmitglieder möch ten sich öfter an Sonn« und Markttagen in einem bestimmten Locale zu einem zwanglosen, gemüth lichen Gedankenaustausche treffen und wurde dafür das Zimmer von der Gaststube hinein links (beim Deutschwirt) in Vorschlag gebracht. Derselbe fand lebhafte Zustimmung und wurde angenommen, was hiemit allen Vereinsmitqliedern bekannt gegeben wird. Nach dreistündiger

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