34 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Lienzer Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LZ/1914/04_08_1914/LZ_1914_08_04_5_object_3308647.png
Seite 5 von 16
Datum: 04.08.1914
Umfang: 16
ausmar schieren, um für euch zu bluten. Denkt an sie und gebt! Ganz Tirol soll am Ende dieses Jah res in den Mitgliederlisten des roten Kreuzes stehen, nicht wie bisher nicht nur 7090 von sei nen 960.000 Einwohnern! Nicht nur Jubel soll der beginnende Krieg in unseren Herzen auslö sen, auch den ernsten Gedanken an die, welche das Vaterland aufgerufen hat, um mit Blut und Leben seine Ehre zu wahren. Gedenket ihrer und gebt, gebt gern und schnell! Innsbruck. 29. Juli 1914. Kathrein, Präsident des roten

die Ereignisse in Europa mit äußerster Spannung. Täglich finden Ministerkonferenzen statt, über deren Ergebnis Stillschweigen be obachtet wird. Es ist nicht ausgeschlossen, daß Japan, falls Rußland in einen europäischen Krieg verwickelt werde, der russischen Re gierung große Schwierigkeiten berei ten wolle, um auf diese Weise die eigene in nere Krise zu überwinden. Ein Aufruf des roten Rreuzes für Tirol. Se. Exzellenz der Landeshauptmann Dr. Freiherr v. Kathrein. Präsident des roten Kreu zes für Tirol

patriotischen Werke, tretet der Gesellschaft vom roten Kreuze bei, Ihr alle, die Ihr in begeister ter Vaterlandsliebe diese großen Tage miterlebt! Tretet bei und gebt de» kleinen Jahresbeitrag von zwei Krone», Ihr alle, die es leicht tun könne», aber auch Ihr alle, die damit ein Opfer bringe». Versagt euch eine kleine Freude, gebt hin von Eurem, wenn auch mühsam erworbenem Gelde! Denkt an die, welche schwer bepackt auf mühse ligen Wegen, nach schlaflosen Nächten in glü hender Sonne bei stürmenden Regen

Kreuzes. Die Landsturmpflicht. Der Landsturm dient nach den im Land sturmgesetz enthaltenen Bestimmungen zur Unter stützung der gemeinsamen Wehrmacht und der Landwehr. Tirol und Vorarlberg haben bekanntlich ein eigenes Wehrgesetz, das in den Bestimmungen über den Landsturm von dem Reichsgesetz in man chen Punkten abweicht. In Tirol und Vorarl berg werden die Landsturmformationen nicht nach der militärischen Ausbildung organisiert: hier sind alle nach Tirol zuständigen wehrfähigen Staatsbürger

1