bezeichnete. Indem Graf Rechberg diese sechs Punkte aufstellt, hebt er das gute Einvernehmen Oesterreichs mit den Kabinetten von London und Paris hervor, und erklärt zugleich die Bereitwilligkeit der österreichischen Regierung, auf eine Konferenz der acht Mächte, die seinerzeit die Wiener Verträge von 1815 unterzeichnet, einzugehen. Schließlich betont die Note den dringenden Wunsch Oesterreichs, dem Blutver gießen in Polen Einhalt gethan und den Kampf beendet zu sehen, der auch auf Oesterreich schädliche
eines befreundeten Staates in Einklang bringen ließen. Die Nachwelt werde diesen Vertrag mit dem rechten Namen bezeichnen. Auf Oesterreich übergehend sagt er: Es handelt sich wesentlich darum, ob uns Oesterreich ferner noch erlauben wird, unsere Fabrikate zu wohl feilen Zöllen nach Oesterreich zu führen; das ist die Frage, und da möchte ich glauben, es wird die Ant wort etwas anders ausfallen. Seien Sie überzeugt, Oesterreich wird den Ausschluß aus Deutschland nicht ruhig hinnehmen; es hat die Mittel in der Hand
, uns eine solche Feindseligkeit bitter bereuen zu machen, und wenn wir feine Berechtigung mißkennen, wenn wir feindselig gegen dasselbe handeln, so zweifle ich nicht, daß es uns das bitter genug bereuen machen wird. Ich muß dabei übrigens berichtigend bemerken, daß Oesterreich nicht den vollen Zutritt zum Zollverein verlangt hat, und auch heute nicht verlangt, aber es verlangt, daß es in seiner bevorzugten Stellung im Zollverein nicht beeinträchtigt wird, daß vielmehr das Verhältniß zum Zollverein möglichst erweitert
wird, daß es einer möglichst freien Bewegung theilhaft werde. Hinsichtlich des österreichischen Marktes ist zu be merken, daß nicht weniger als 33 Artikel, deren Be trag im Jahr 1861 mehr als 40 Millionen betragen hat. in Folge des Vertrages vom Februar 1853 mit wesentlichen Zollbegünstigungen in Oesterreich einge gangen sind, und daß, wenn in Folge des Abschlusses des Handelsvertrages dieser Vertrag aufgehoben würde, die Zölle hierauf theilweise, auf das Doppelte, Drei fache und in vielen Fällen auch noch höhere Beträge
erhöht werden dürften. Ich glaube, daß dies auch ein materieller Grund ist, der nicht ganz außer Acht zu lassen sein wird. Der geehrte Herr Redner, welcher von der baieri schen Ehre sprach, hat ausdrücklich erklärt, daß für ihn der Begriff von Ehre im Worthalten liege, und daß die Ehre uns verpflichte, Wort zu halten hinsichtlich desA rt. 31., d. h. hinsichtlich des Vertrages vom Jahr 1853 gegenüber von Oesterreich. Wenn man die Slo- vaken und andere unaussprechliche Nationen angerufen