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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 1 von 4
Datum: 22.03.1876
Umfang: 4
in Wien, Frankfurt, Berlin Basel, Zürich, Leipzig, Ham barg. A.OpptltkinWien. Prag Berlin, Hamburg, Frankfurts Leipzig, Part», Florenz, Peter»» bnrg. HavasLafitte u.lkomp. in Paris. GL.Daube iaFraak- furt, Stuttzart, Mäuchen,,Ham burg, Brüssel. Rudolf Müsst in Berlin, Wien, München, St. GaLen. Rotier u-To.inWie», Philipp Löb in Wie». Mittwoch 22. März. ( "ig&Z* ) 1876. Zur Steuer-Reform. * S. Innsbruck, 21. März. Das „Tagblatt" Nr. 56 vom j 9. März besprach die Ungleichmäßigkeit, welche die Natur

der Gemeinde-Zuschläge in die Gesammt - Umlagen der Steuerträger verschiedener Bezirke bringt. Dagegen tritt aus den Regierungs- Vorlagen für Staats-Steuern („Wiener Ztg." vom 14. Febr. 1874) das Streben nach gleichmäßiger Behandlung der Steuer pflichtigen entschieden hervor. Weniges ist auszufindcn, was sich von dieser Tendenz entfernt oder drückend erscheint. Diese wenigen Punkte werden hier herausgehoben, weil es Pflicht, der Journalistik ist, noch rechtzeitig den Erwägungen Ausdruck zu geben

, welche mit einiger Wahrscheinlichkeit für das Werk der Steuer-Reform dienlich sind. Ueber die Gebäude-Steuer ist die Berathung des hohen Abgeordnetenhauses bereits beendet, welches in diesem Steuer- Zweige für Tirol und Vorarlberg eine Uebergangs - Periode be schloß, deren Nothwendigkeit zuerst und nachdrücklich in den Spal ten des „Jnnsbr. Tagblts." klar gelegt wurde. Den Gegenstand dieses Aufsatzes bilden nur noch die Gesetz- Entwürfe für die Erwerb-, Renten- und Perfonal-Ein- kommen-Steuer. Der wesentlichste Theil

der Erörterung be trifft die zuletzt genannte Steuer. (Unten folgender Abschnitt 6 Punkt 1.) A. Erwerb-Steuer. 1. Es fällt auf, daß der Entwurf für diese Steuer selbst dem geringfügigsten Ertrage eines Gewerbes keinerlei Steuer-Be freiung zuwendet, während er doch jährliche Dienst- und Lohn- Bezüge unter 600 fl., sowie die Entwürfe zur Renten- und Perfonal-Einkommen-Steuer Jahres-Bezüge unter 600fl. überhaupt bedingt steuerfrei erklären. Diese Ungleichmäßigkeit wird hier betont, weil sie zunächst

das Kleingewerbe trifft, wel ches bei angestrengter und oft gefährdeter Thätigkeit mit Schwie rigkeiten zu kämpfen hat, deren Wucht die allgemeine Aufmerk samkeit und Theilnahme schon lange auf sich zieht und auch in diesem Punkte Beachtung verdient. j 2. Das Auffällige tritt im Entwurf für die Erwerb-Steuer ; noch schärfer im §. 6, b (letztes Alinea) hervor, wo es heißt: { „Uebersteigt der eingeschätzte Jahres-Ertrag der Unternehmungen i und Beschäftigungen nicht den Betrag von 190 fl. , so ist die Steuer

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 08.07.1904
Umfang: 8
Reichenberg an HauszinssteUer (12.25 Prozent vom Bruttozinse) 245 Kr., an Zuschlägen (14 Prozent vorn Bruttozinse) 280 Kr., int ganzen daher 525 Kr. zu zahlen, so daß rrach Abzug dieser Steuer und Zuschläge (insgesamt 261/4 Prozent vorn Bruttozinse) ein Betrag von 1475 Kronen erübrigt. Setzen mir nun weiters vor aus, daß die Hauszinssteuer samt ihrer: Zu schlägen zwischen Hausbesitzer und Mieter bei spielshalber zu gleicher: Teilen geteilt würde, so zahlen die Mieter 13 1 / 8 Prozent

von den: Mietzinse von 2000 Kr. als Miet- oder Wohn- steuer, demnach 262 Kr. 50 Heller, führen aber an den Hausbesitzer nicht mehr 2000 Kr., son dern 2000 Kr. — 262 Kr. 50 Heller — 1737 Kr. 50 Heller ab. Würde nun an diesen, denk Haus herrn verbleibenden Betrag die Hausgrund steuer von 13i/g Prozent angelegt, so hätte der Besitzer immerhin schon einen kleinen Vor teil von fast 21/2 Prozent, weil die Steuer von den eingehenden Mietzinsen nur 228 Kr. 08 Heller beträgt, und dem Besitzer sonach 1737.50 Kr. — 222.08

Kr. = 1509 Kr. 42 Heller verbleibt. Nunmehr setzen erst die weiteren Reforman träge ein. Da heute die Abzugsprozente für die 26 ^/ 3 , bezw. die 20prozentige Steuer für alle Häuser gleich sind, stellen sie zwei eine Ver minderung des an den rohen Mietzins ange legten Steuersatzes dar; der Erhaltungsauf wand und die Amortisationskosten bleiben aber tatsächlich unberücksichtigt. An Stelle der Sätze von 262/3 Prozent und 20 Prozent von: Netto zinse treten nämlich nach Berücksichtigung

des durch das Personaleinkommensteuergesetz einge führten Steuernachlasses von 121/2 Prozent, die Sätze von 19.83 Prozent und 12.25 Prozent vom Bruttozinse. Es kommt nämlich auf das selbe hinaus, ob ich von 2000 Kr. Bruttvzins nach dem Erfordernisse des Gesetzes ■ erst 30 Prozent Erhaltungskosten, also 600 Kr. abziehe und an den Rest von 1400 Kr. die 20prozentige Steuer anlege, davon 121/2 Prozent Nachlaß (35 Kronen) abrechne (Ergebnis 245 Kr.) oder ob ich, wie es ig der Praxis geschieht, den Steuersatz von 121/4 Prozent sofort

nicht durchdringen, so wird empfoh len, die Häuser je nach ihrem Alter und Bau zustand in 3 bis 5 Klassen einzuteilen und für jede Klasse einen bestimmten Prozentsatz zum Abzüge zw bewilligen. Nach einem weiteren Anträge (38) wären dann Häuser in Gegenden mit besonders rau hem Klima von vornherein in eine Klasse mit höherem Abzugsprozente einzureihen, oder der in ihrer Klasse gestattete Abzug um einige Prozente zu erhöhen. Antrag 39 verlangt einen entsprechenden Nachlaß von der Steuer in: Wege eines Abzuges

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 2 von 10
Datum: 21.02.1892
Umfang: 10
dieser Steuer stellt sich bis 2060 fl. auf 1 Percent, bis 2400 fl. auf 1'/, Pereent, bis 3300 fl. auf 2 Percent, bis 4200 fl. auf 2 */, Per- ccnt, 5000 fl. auf 3 Percent, 6000 fl. auf 4 Per cent, 7500 fl. auf 5 Percent, 9000 fl. auf 6 Per cent, 10,000 fl auf 7 Percent, 12.000 fl. auf 8 Perccnt, 14.000fl. auf 9 Percent, über 14,000 fl. auf 10 Percent. Die Steuer muß von den Dienst gebern in Abzug gebracht werden. Die Dienstgeber sind auch für die richtige Berechnung und Abfuhr der Steuer haftbar

. Das Quartiergeld ist steuerfrei. IDie Rentensteuer. Der Rentensteuer unterliegen alle Bezüge aus Vermögensobjecten oder Vermögens rechten, die nicht schon durch eine andere directe Steuer betroffen sind. Ausgenommen sind jene Zinsen, welchen die Steuerfreiheit durch ein Special- gesetz zugesichert wurde, ferner Bezüge unter 300 fl. und Sparcaffenzinscn unter 525 fl. Die Renter- steuer beträgt 10 Percent bet allen nicht befreiten Staatspapieren, bet allen inländischen Obligationen und Anlehm und bei dm übrigen

Bezügsn 2 Per cent. Mit dieser Steuer von 2 Percent werden die Zinsen und Dividenden von A ctie n jener Er werbsunternehmungen getroffen, welche von der Erwerbsteuer befreit sind. Diese Neuerung ist besonders wichtig. Die Personal-Einkommensteuer. Der Personal-Einkommensteuer unterliegen alle Angehörigen der im Reichsrathe vertretenen König reichs und, Länder hinsichtlich ihres gesummten Ein kommens. Das von der Steuer befreite Existenz- Minimum beträgt 600 fl. Bei. Ehegatten hat die Besteuerung

fl, bei 17.000 fl. 18.000 fl. 590 fl, bei 19.000 fl. 20.000 fl. 670 fl., bei 22.000 fl 24.000 fl. 800 fl. Bei Einkommen über 24.000 fl bis »einschließlich 100.000 fl. steigen die Stufen um je 2000 fl. und die Steuer um je 80 fl. Bei Ein kommen über. 100 000 fl biö einschließlich 105.000 fl beträgt die Steuer 4000 fl. und erreicht somit vier Percent. Bei Einkommen über 105.000 fl. steigen die Stufen um je 5000 fl. und die Steuer um 200 fl. Bei einem Einkommen bis 2000 fl. werden bei der Bemessung der Steuer

von dem Einkommen für jedes Mitglied der Familie 25 fl. in Abzug ge bracht, wenn ein Haushaltungsvorstand außer seiner Frau in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern zwei Familienmitglieder und in anderen Orten vier Familienmitglieder zu versorgen hat. Sinkt dann das Einkommen unter 600 fl., so entfällt die Steuer ganz. Bis zu einem Einkommen von 5000 fl. können auch andere, die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen beeinträchtigende Momente derart berücksichtigt werden daß eine Ermäßigung um drei Stufen

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 3 von 6
Datum: 21.12.1899
Umfang: 6
. Der kleine Gewerbetreibende käaipft viel schwerer wie der Privatbramten und warum soll es Mitbürger geben, die nicht zu den Gemein belasten bei. tragen und nur immer Wünsche haben? GR. kais. Rath Kästner sagt, die Stadt habe es nicht nothwendig, diese Steuer zu treiben, und er wolle auch die Magi stratsbeamte» in Schutz nehmen, da sie nach dem Ge setze von derselben auch nicht ausgenommen wären. Die einzige Stadt Innsbruck ist eS in ganz Tirol, welche diese Steuer auf die Privatbeamten wälzen

will. Gegen Zösmayr bemerkt Redner, daß die Gewerbsleute von der Personaleinkommensteuer ja auch keine Umlage an die Gemeinde zahlen, also gegenüber den Beamten in gar keinen M esetzt werden. Der erzielbare Betrag dieser ^ ist aber so minimal, daß ihn die Stadt gar nicht braucht. GR. Norer hat letzthin für diese Steuer ...stimmt, weil ihr Erträgniß immer hin auf 5000—7000 fl. geschätzt wurde. Nun hört man aber, daß dasselbe bloß 2200—2500 fl. betrage» soll. Unter diesen Umständen und weil e- fich nicht empfehlen

«. GR. Zösmayr repltcirt seinerseits und verweist darauf, daß die Beamte», welche keine Ge meindeumlagen zahlen, i« zweite» Wahlkörper stehe», während Viele, die sie zahle», gar kein Wahlrecht haben. Er fei ja auch für die Aufhebung, aber nur deswegen, weil eine Steuer Aye treffen soll und nicht bloß einen Theil eine» Stande», wie hier. GR. Kapferer sagt, die Bezahlung dieser Steuer würde vollkommen der Gerechtigkeit entsprechev, aber ste hat einen Fehler, und das ist die Berumlagung, indem hiezu die Per

- sonaleinkommensteuer als Bast» herangezogeu wird, welche umlagenfrei ist. Trotzdem hat aber die Re gierung et» Landesgesetz sanctiontrt, welches ziemlich unverblümt die Personaleinkommensteuer einer Com- munalsteuer unterzieht, »ud der Laude-au-schuß hat bet de» Stüdte» Umfrage gehalten, ob sie eine solche einheben wollen. Das ist es, wo- mich bestimmen könnte, zu sagen, e- sei nicht ganz correct, auf diese Art de» Leuten eine Steuer abznnehme«, da sie glauben durften, von jener Steuer keine Umlage bezahlen

zu brauche». Aber es wird nicht lange dauern, bi- wir zur Personaleinkommensteuer Staat--, Lande-- und »och einige Zuschläge habe«, nnd dann könne» wir die Beamte» auf weuhzer odiose Weise zur Tragung der Gemeindelaste» heranziehev. GR. Hört«agl meint, venn e» gerecht ist, daß diese Steuer eingehobr» werde, so müfle e- geschehe», ohne Rücksicht darauf, welche Gefühle vir bei den Wählern dadnrch erwecken. GR. W o p f»er ist mit Rücksicht auf bas minimale Erträgniß für de» Verzicht auf diese Steuer

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 22.03.1890
Umfang: 8
des Steuer-Aus schufies zu beantragen für gut fand, abgelehnt Welche sind diese drei Stimmen? Es find die der Herren Dr. Gasser, Dr. Kathrein, Franz Zallinger; es find die Stimmen der c l e r i c a l e n Abgeordneten Tirols, welche seit Jahr und Tag daheim bei ihren Wählern über die Härten der Gebäudesteuern zetern, die sie selbst einst dem Lande eingebracht, die in den letzten Monaten mit Hoch gefühl auf die von der Regierung zu erwirkenden Abänderungen hinzuweisen nicht müde wurden

und die nun die erste Gelegenheit ergriffen, um die Lasten, welche dem Lande Tirol durch die Gebäude- steuer erwachsen, so drückend als die Majorität es wünscht, zu erhalten. Wie einst bei der Abstimmung über das Gebäude- steuer-Gesetz selbst, haben die clericalen Abgeordneten aus Tirol das Zünglein an der Wage gespielt und, ebenso wie im Jahre 1882 die Annahme des Gesetzes überhaupt, gestern die Verweigerung einigermaßen werthvollcr Erleichterungen der Gebäude steuer entschieden. Der weitere Verlauf der Special

in die Alpenländer hinaus- gegangen, in welchen bestimmt erklärt wurde, daß Alpenhütten, welche dem WirthschaftSpersonale nur zu zeitweiligem Unterstand dienen, nicht als Wohn- beftandtheil zu behandeln seien. Die Regierung habe auch bei den Verhandlungen im Steuer-Ausschuffe ihren guten Willen bewiesen, indem sie thatkräftigst milgewirkt und auch dort schon ihre Zustimmung zu gewissen» vom Ausschuffe beschloffenen Erleich terungen gegeben habe und er könne Namens der Regierung diese Zustimmung auch im Hause

wieder« holen. Abg. Gasser betont, daß das Gebäudesteuer-Gesetz, welches in Tirol erst im Jahre 1882 eingeführt wurde, durch die Neuheit dieser Steuer besonders drückend empfunden werde. Außerdem sei der Zeitpunkt der Einführung ein ungünstiger gewesen, denn das Land sei damals nicht nur von den allerorts herrschenden Krisen heimgesucht worden, sondern es hätte auch mit den furchtbarsten Elementarschäden zu kämpfen gehabt. DaS letzte Alinea des § 5 des Gebäude- steuer-Gesetzes sei vom sinanz

-wiffenjchaftlichen Stand punkte aus nicht zu rechtfertigen, da die Besitzer nicht nach dem wirklichen Ertrage, sondern nach willkürlichen Classensätzen besteuert würden. Redner weist auf die Abnahme des Zinsertrages in Innsbruck hin und meint, daß die Haus-Claffen- steuer mit Recht die Besteuerung eines vergangenen Wohlstandes genannt werde, welche Bezeichnung gerade auf Tirol besonders zutreffe. Die Besteuerung der Bauernhäuser läßt sich überhaupt schwer recht- fertigen, denn für den Bauer hat bas HauS

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 2 von 6
Datum: 27.11.1891
Umfang: 6
die Einführung der Personal - Etnkom- mensteuer verzögern. Ich erinnere an die Hal tung, welche die Partei des Grafen Hohen wart zu der Zeit einnahm, als die Partei, der ich anzugehvren dieEhre habe, ihre besten geistigen und moralischen Kräfte aufbot, um das Werk der Reform der directen Steuern durchzufetzeu und in dasselbe die progressive Einkommensteuer einzufüg-n. Jene Par tei war von Schritt zu Schritt auf Seite der ganzen Steuer-Reform zu finden. Bei jeder princt- ptellen Abstimmung

und Händeklatschen links.) Jede Partei hat eine eigene Geschichte, und w a s die Geschichte unserer Partei in Bezug auf die Reform der directen Steuern betrifft, so ist dieses Blatt unserer Ge schichte ein sehr ruhmvolles, und ich würde dem Grafen Hohenwart nur wünschen, daher,wenn er feine Haltung in der damaligen Steuer-Re- form-Debatte vor die Oeffentlichkeit bringt, sich das- selbe günstige Zeuguiß ausstellen könnte. (Lebhafter Beifall links.) Redner erinnert daran, daß der Abgeordnete Graf Hohenwart

gestellt wurde, wieder ein clericaler Abgeordneter da- gegen auftrat und damit eigentlich die Per sonal-Einkommensteuer umbrachte, und gegen die Permanenz-Erklärung, also für die Abschneivung des Lebensfadens der Steuer-Reform, stimmte damals wieder die Partei Hohenwart und natürlich auch er selbst. (Hört! Hört! links.) Das ist die Geschichte der Haltung dieser Partei in Betreff der Personal- Einkommensteuer und es wird gut sein, dieses Blatt der bezeichnelen Stelle. Dort jatz neben einer älteren Dame

e i n. Redner bedauert, daß der F i n a n z m i n i st e r sich heute gegen eine Bedeckung des durch den Antrag zu erwartenden Ausfalls mittelst der Börseusteuer ausgesprochen habe. Allerdings habe er feine principielle Zustimmung zu dem Börsen steuer-Antrage ausgesprochen, aber nach seiner An sicht sei der gegenwärtige Zeitpunkt nicht zur Ein- führung der Börsensteuer geeignet. Die Börse aber werde die principielle Zustimmung des Ministers, wie man sagt, „escompttren", und die Hinausschie bung

der Beschlußfaffung über diese Steuer werde keinerlei wesentlichen Effect auf die Börse machen Die Regierung erreiche damit nur das Eine, daß sie eine parlamentarisch schwierige Lage schaffe, indem ste die onge- botene Compnsalion ausschlägt und die Börsensteuer um Gotteswillen nur nicht dazu benützen lassen will, daß der Durchführung des Steuer-Erleichterungs- Antrages der Boden geebnet werde. (Beifall links) Die Wiener Börse scheine gegenwärtig von etwas unruhigen und von schlechten Tendenzen beherrschten

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 1 von 4
Datum: 13.02.1883
Umfang: 4
adgcsandt worden: Hohes Abgeordnetenhaus der im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder I Die in Ehrfurcht gefertigte Vertntung hat in ihren Peti tionen an das h. Abgeordneten- und Herrenhaus der im Reichs rath vertretenen Königreiche und Länder wiederholt dargestellt, daß bei den im Krouland Tirol bestehenden Verhältnisten in Betreff der Besteuerung der Gebäude die Einführung des in andern Kronländeru seit vielen Dezennien bis zur dcrmaligen Höhe ausgebildeten HauszinS-Steuer-SystemS

mit einer nur kurz bemessenen UebergangSperiode unvermeidlich nachtheilige Folgen iu wirtschaftlicher Beziehung bringen und die Steueriähigkeit be einträchtigen wird. Dieselbe hat daher um schonende Behandlung sowol in Rücksicht des Steuersatz s als auch in Rücksicht der Uebergangspcriode gebeten. Im HausziuSstcuer - Gesetz vom 9. Februar 1882 ist dem bis dahin bestehenden privilegierten Steuer. System für das ganze Land Tirol mit alleiniger Ausnahme der Landeshauptstadt Inns bruck und des Vorortes Willen

billige Rücksicht zu Theil ge worden, indem für alle hauszinssteuerpflichtigen Städte und Orte eine privilegierte mäßige Steuerktosse festgesetzt wurde. Inns bruck und Willen wurden jedoch in die höchste Steuerklasse mit 26%% und einem 15p.rzentigen Abzug bei einer zehnjährigen UebergaugSperiode versetzt. Diese harte, die Verhältnisse nicht berück,ichtigende Bestim mung begründet eine schädigende Ungleichmäßigkeit in den Steuer» Verhältnissen der Landeshauptstadt Innsbruck - Willen gegenüber

den andern Städten Tirols und gegenüber andern Landeshaupt städten nämlich: Salzburg, Czernowitz, Zara und Trieft, in welchen die HauSzinSst uer schon bestand und nur erhöht worden ist. Obwol zur Zeit der Uebcrreichung der Pet tionen die ziffer mäßige Gestaltung der Steuerverhältniss: nicht bekannt sein konnte, HU die ehrfurchtsvoll gefertigte Vertretung die enorme Mehrbelastung dadurch opproximativ ausgewiesen, daß fle aus dem Häuserwerth und deren Ertrag die künftige volle 26%%ige Steuer- Summe mit 208.283

fl. aus. Hiebei ist die Steuer für die vielen Neubauten nur mit 5% I vom reinen mit Rücksicht auf die Passion verbleibenden Zins- | ertrag berechnet, daher nach Belegung derselben mit dem vollen Steuersatz die Summe von 208.283 fl. sicher erreicht wird. Das h. Abgeordnetenhaus hat daher die der Stadt druck mit dem Vororte Witten auferlegte M hrbelastung bed unteischätzt, indem selbe pro 1882 mit 55.000 fl. fl" 81.000 fl. berechnet wurde, ein Verhältnis welches sich "dtzj die sukzessive Besteuerung

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 1 von 4
Datum: 18.02.1874
Umfang: 4
. Frankfurt, Berlin, Basel, Zürich, Leipzig, Hamr bürg. A.Oppelik inWien, Prag, Berlin, Hamburg, Frankfurt, Leipzig, Paris, Florenz, Peters burg. Sachse & Comp, in Leipzig, Stuttgart, Mün chen, Breslau G.L.Daubein Frankfurt, Stutt gart, München, Hamburg, Brüsse, Rudolf Musst in Berlin, Wien, München, St. Gallen. M 39 Mittwoch 18 . Jeöruar. Sim--». ( Morgen 19. Februar Konrad. ) Zu den Steuer-Vorlagen. (Schluß.) Die Rentensteuer ist in ihrem Objekte im Wesentlichen mit der bestehenden Einkommensteuer

fruchtbringend angelegt sind, wie Zinsen der öffent lichen Fonds und ständischen Obligationen, dann von Landes-, Bezirks- und Gemeinde-Anlehen; Dividenden von Aktien erwerbS- steuerfreier Unternehmungen; Rentcnbezüge für Ueberlaffung der Ausübung von Berechtigungen; Entschädigungen für aufgehobene Rechte u. s. w. Alle diese Objekte unterliegen schon gegenwärtig der Einkommensteuer dritter Klasse. Als Novum erscheint nur die Einfügung der Ruhcgenüffe in den Nahmen dieser Steuer, wodurch aber'nur eine formelle

und keine Rücksicht aus das freie Einkommen des Steuer-Subjektes bei Ermittlung des steuerbaren Reinertrages. Die Einkommensteuer dagegen erfaßt das in den Besitz einer bestimmten Person bereits einge tretene freie Gesammt-Einkommen als Ganzes ohne Rücksicht aus dessen verschiedene Quellen; während bei der Ertragssteuer zur Ermittlung des durchschnittlich möglichen Ertrages von den einzelnen Steuer-Objekten (Grundstücken, Gebäuden, Gewerben rc.) nur der zur Produktion erforderliche Regie-Aufwand abzuziehen kommt

, werden zur Darstellung des reinen Einkommens einer physischen Person auch deren Schulden, die Steuern und andere öffentliche Abgaben, kurz die Lasten aller Art in Abzug gebracht, gebracht. Wenn es nun richtig ist, daß die wesentliche Aufgabe einer rationellen Steuer-Reform sein müsse, die Steuerpflicht in ein richtiges Verhältnis zur individuellen Leistungsfähigkeit der Staatsbürger zu bringen, so wird es kaum bezweifelt werden die Zinsen von Staats-Obligationen, aus welche das Gesetz vom 20. Juni 1868 Anwendung

hat, so wie die Zinsen aus allen Staats-, Landes-, Bezirks- und Gemeinde-Anlehen, bei deren Aufnahme die Steuerbefreiung zugesichcrt wurde, dann die Ent schädigungsbeiträge für unaufgehobene Gefälle, von welchen bei der Auszahlung die im Gesetze vom 20. Juni 1868 bestimmte Steuer cingehoben wird, der Rentensteuer nicht unterliegen, und wäre daher und nach der ganzen Anlage des Gesetzes die Be fürchtung vor einer Doppelbesteuerung vollkommen unbegründet, da durch Einfügung dieses Gesetzes in das System der Ertrags

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 2 von 4
Datum: 07.12.1885
Umfang: 4
dahin lebt, unter Umständen keinen Kreuzer zu den Staatslasten beiträgt. Man kann Millionen besitzen und ein jährliches Einkommen von hundert tausend Gulden und mehr haben, ohne auch nur die geringste Steuer entrichten zu müssen, wenn man sein Vermögen in steuerfreien Papieren over auf be steuerte Realitäten angelegt hat, in welch letzterem Falle dann gewöhnlich der Schuldner außer dem Kapitalzinse noch die oft horrende Steuer zahlen muss, wie dies bei der H a u s z i n s st e u e r der Fall

wird, falsche Angaben zu machen, verstößt gegen die Moral, denn es ist nicht schwer zu be weisen, dass mancher Geschäftsmann, wenn er im Sinne des Einkommensteuer-Patentes vom Jahr 1849 das Einkommen einbekennen würde, mehr an Steuer entrichten müsste als er wirkliches Einkommen hat. Bekanntlich wird aber bei dieser Gattung Steuer die Suppe nicht so heiß gegessen als sie gekocht wird. Anders verhält es sich jedoch bei der Hauszius- st euer, da tritt die große Härte grell zu Tage. Es ist dies wol nicht mehr

Steuer zu nennen, sondern in Wirklichkeit eine Konfiszierung des Einkommens oder wenn man will des Vermögens. Dass dem so ist, soll bewiesen werden. Abgesehen davon, dass eine Steuerbemessung von 26%% vom Hauszins oder Einkommen, welche mit Hinzurechnung der Landes- und Gemeindezuschläge sich auf zirka 34% erhöht, eine horrende und unerschwingliche genannt werden muß, muß der Steuerträger oder unglückliche Hausbesitzer, welcher sein Haus mit Passiven be lastet hat, diese horrende Steuer

auch noch für feinen Gläubiger zahlen, welcher in aller Gemüthsruhe von seinem Kapital 5% oder wenigstens 4 , / i °/ 0 , ohne jede Steuer oder Abgabe hiefür zu entrichten, ein steckt. Es wird daher, wenn die Hauszinssteuer: voll, nämlich mit 26* a °/ 0 eingehoben wird, nicht selten der Fall eintreten, dass einem Hausbesitzer von dem Einkommen von seinem Hause, wenn es bis zur Hälfte des frühern Werthes oder darüber mit Passiven belastet ist, gar nichts mehr übrig bleibt, sondern dass bie Steuer sein Einkommen

von 865 fl.; es erübrigt ihm daher für sein Kapital von 10 000 fl, welches er auf dem Hause hat, eine Netto-Einnahme von 315 fl. An Hauszinssteuer muss aber dies Haus zahlen, sobald diese Steuer voll, nämlich mit 26% % ein gehoben wird, nach allen gesetzlich gestatteten Abzügen an ärarischen Steuern 221 fl, an Landeszuschlägen vorausgesetzt dass es bei 17% % bleibt 37 fl. 68 kr. und an Gemeindezuschlägen 10 % =22 fl. 11 kr. zusammen 280 fl. 79 kr. oder zirka 90 % des Ein kommens von seinem eigenen

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 29.05.1901
Umfang: 8
36. Z«hk,«N-. Die Cisenbahnsahrkartell-Steuer. Innsbruck, 28. Mai 1901. + So Wellig Beifall ein Steuervorschlag er warten kann, einigermaßen erleichtert mag man neulich im Abgeordnetenhause doch aufgeathmet haben, als der Finanzminister mit seinem Gesetz entwürfe über die Cisenbahn-Fahrkartensteuer hervorgetreten war. Denn bis dahin hatte sich in die immer steigenden Jnvestitionsplänen ja doch auch^die Sorge vor dein Finanzminister gemischt, die Sorge, ob er das Geld für alle diese Ansprüche nicht aus gar zu empfindlicher Art

hereinbringen werde. Nun. seit er mit dem ersten Bedeckungs vorschlag herausgerückt ist. fühlt man sich von dieser Sorge einigermaßen befreit. Freilich soll die Fahrkarten-Steuer erst für gewisse „Kleinigkeits"- Resormen aufkommen, als Ersatz für die ära rischen Mauthen. als Entschädigung des Fiscus für gewisse Herabsetzungen der Jmmobiliargebüh- ren und für die ärmsten der armen Staatsdie ner, für die „Diurnisten", sowie für Ruhe- und Versorgungsaenüise der Staatsbediensteten und ihrer Hinterbliebenen

. Unter Aufhebung des zweipercentigen Fahrkarten -Stempels soll die lleue Fahrkarten-Steuer bei den Hauptbahnen 12 Percent, bei den Localbahnen 6 Percent und bei den Kleinbahnen 3 Percent des Fahrpreises betragen und so etwa elf Millionen Kronen im Jahre einbrmgen. Das Abgeordnetenhaus nahm diese Steuer vorschläge verhältnißmäßia zustimmend und bei fällig auf, offenbar, weil es eben auf noch viel Aergeres gefaßt war. Jndeß verhehlt man sich nicht, daß diese Steuer nur „der erste Streich" ist, denn dieZinsen

der kommendenAnleihen verlangen ja eben doch auch ihre Bedeckung. Da die Regie rung aber i:n Motivenbericht zum Kostensteuer gesetze ihre Bedenken gegen die Ausdehnung der Steuer aus den G ü t er Verkehr nicht zurückgehal ten hat, schöpft man daraus die Hoffnung, daß wenigstens diese arge Belastung auch fernerhin als ausgeschlossen anzusehen ist. Daß dieseSteuer- belastung der Eisenbahnfahrkarten — den Schiffsverkehr ließ man frei, weil Donau, Elbe, Bodensee, Prmh, Weichsel und Dnjestr ohnedies freie

sonst theure Tarisgebühren einheben. Dazu kommt aber noch, daß speciell die Staats bahnen in Oesterreich, abweichend von den Bah nen in Preußen und Bayern, keine Ermäßigung für die Hin- und Rückfahrt gewähren. Die neue Steuer soll dem Staate ermöglichen, einige Reformen zum Besten der ärmeren Volks schichten durchzusühren und gewisse besonders drückende Abgaben ganz aufzuheben oder wenig stens zu erleichtern. Das ist vollauf berechtigt, aber mein muß da auch wohl fragen, bei w e m die Kosten

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 2 von 4
Datum: 24.06.1874
Umfang: 4
Vertretungskörpern die Pflicht aus, die nöthigen Reformen auf dem Gebiete der agrarischen, Finanz-, Handels- und Gewerbe gesetzgebung schleunigst einzusühren. Insbesondere empfiehlt der Parteitag: die Beschleunigung der Steuer-Reform, die Aushebung des Lotto, die Reform unseres Konsulatswesens, sowie den Ab schluß thunlichst günstiger Handelsverträge, insbesondere mit den natürlichen Absatzländern Oesterreichs, den Donausürstenthümern, der Türkei und Rußland, die Reform der Börsen- und Aktien

MergenS 8.7 Grad Wärme. (Das kleine Zeitungs-Inserat) wird mit 1. Juli ds. Zs. wesentlich billiger. Mit 30. Juni hört nämlich die Steuer von 30 kr. für jedes Inserat, welche bisher besonders die kleinen Inserate sehr vertheuerte, ganz aus. Dom 1. Juli an wird es daher thunlich sein, auch wegen unbedeutender Sachen ein Inserat in die Zeitung zu geben, was gegenwärtig wegen der Jnsertions- steuer vorweg ausgeschlossen war. Wer z. B. ein Taschentuch, einen Ring, eine Breche, oder einen kleinen Geldbetrag

verloren hatte, der konnte seinen Verlust nicht annonciren, weil ein drei maliges Inserat mit beiläufig 30—50 kr. Einrückungsgebühr und 90 kr. Steuer, selbst wenn der verlorne Gegenstand dadurch erlangt wurde, mit Hinzurechnung des Finderlohns einem neuen. Ankauf beinahe gleichgekommen wäre, im andern Falle aber den! Verlust nur um so empfindlicher gemacht hätte. Lehrer, Gouver nanten, Dienstboten rc. erschraken förmlich, wenn man ihnen für ein ganz kleines Inserat 50—60 kr. abverlangte

, 20—30 kr. für die Einrückung und 30 kr. Steuer. Geschäftsleute konnten eine frisch angekommene Waare, z. B.ein berühmtes Bier, eine seltenere Qualität Würste, Seefische rc. rc. nicht ankündigen, weil ihnen die Inser tions-Steuer den ganzen Profit wegnahm. Kurz, das kleine Inserat (welches ebensoviel Steuer zahlte, wie das große, in welchem es sich um Millionen handelt) war durch die Insertions- Steuer beinahe zur Unmöglichkeit gemacht. Das wird nun anders. Vom 1. Juli an kann es der Geschäftsmann wagen, das Publikum

von Kaufleuten in den Tagesblättern aufmerksam gemacht werden, was die Insertions- Steuer bisher nur in sehr geringem Maße zuließ. Kurz, der Spekulation durch das Zeitungs-Inserat ist durch die Beseitigung der Insertions-Steuer Thür und Thor geöffnet, und wie viele Geschäfte durch die Zeitung angeknüpft werden, das zeigen die Blätter jener Orte, wo auch bisher eine Insertions-Steuer uich! bestand. (Zur bischöflichen Stiftmessen-Rednktion.) Die Nachricht des Innsbrucker Tagblattes, daß von den mehr

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 07.01.1904
Umfang: 8
worden und auf die Unterstützung, welche den Wirten von den Herrenhausmitgliedern und Abgeordneten im Lande zugesichert worden sei. Cr fügte bei, daß der Vorschlag der Besteuerung an der Produktionsstätte nur als ein Beispiel ge meint sei und daß der Kern der Resolution aus schließlich itt der Heranziehung des Privatkon sums znm Zwecke der Herabsetzung des Steuer satzes liege. Der K a m m e r sekret ä r betonte, daß der Be richt des G e w e r b e k o m i t e e s besonders darauf Hinweise

, daß! nach den bisherigen Erfahrungen eine nennensrverte Steigerung des Steuerertrages eben nicht zu gewärtigen sei, möge die Steuer eingehoben werden, in welcher Form inan immer wolle; die Schwierigkeiten und Belästigungen, toelche mit einer Verallgemeinerung der Steuer verbunden seien, würden gewiß durch keinerlei Vorteile ausgewogen werden. Der Vorsitzende wies auf die Debatte hin, welche über diese Frage am 26. April 1875 im Vorarlberger Landtag geführt worden >var. Die Daten über die Ergebnisse

denn doch Berücksichtigung ver diene. K.-R. Hermann Holzer gab der Ansicht Aus druck, daß die Auflage der Steuer auf alle Kon sumierenden vollkommen billiger sei und daß er die Heranziehung von Instituten, ivelche Wein an ihre Insassen abgeben, nur befürworten könne. Auch glaube er, daß bei der Einhcbung am Pro duktionsorte die Winzer die Steuer gewiß auf die Käufer überwälzen würden. K.-R. Viktor Bickel sprach sich entschieden gegen die Resolution der Wirte aus. Er sehe nicht ein, warum man sich von etwa 5 Prozent

der Wirte, und mehr seien bei der Annahme der Resolution nicht zugegen gewesen, eine neue Steuer aufottroiieren lassen solle und wenn auch die Heranziehung von Pensionaten usw. gewiß richtig wäre, sei das doch kein Grund, die gesamte Bevölkerung mit einer neuen Steuer zu belasten. Das solle man dem Finanzministerium allein überlassen. Eine Besteuerung des fertigen Ge tränkes wäre eine schreiende Ungerechtigkeit, denn der Most enthalte 3/4 Wasser, für das man dann auch noch Steuer zahlen solle

trinke statt daheim. K.-R. Michael Loacker entgegnete, daß nur das Getränk versteuert werden solle, das in den Handel komme, während heute die Wirte auch ver steuern müßten, was sie selbst trinken. K.-R. Arnold Ganahl bemängelte, daß Herr Loacker immer die Frage umgehe, wie denn die Steuer eingehoben werden solle. Er empfinde eben selbst, daß eine andere Art der Versteuerung ohne böse Chikanen für das Publikttm nicht mög lich sei. Uebrigens seien nicht die Wirte zu be dauern, die ja die ganze Steuer

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 16 von 18
Datum: 27.03.1883
Umfang: 18
wird denn diese tragen? Diese Steuer beträgt scheinbar nur 5 Percent, aber fie ist thatsächlich, und zwar gerade auf dem Lande viel höher, vielleicht 10 Percent, wenn man die Lande»-, Bezirks-, Gemeindeumlagen, die Bezirksschul- umlagen, Gemeindeschulumlagen, die Straßenumlagen und noch verschiedene andere Umlagen berechnet. Man kann mit voller Beruhigung zehn Percmt und mehr als zehn Per cent rechne». (So ist e»! link».) Dazu kommt aber noch etwa», was den Gläubiger noch ungeneigter machen wird, fein Geld

auszuleihen: die Steuer muß er zahlen, ob der Andere ihm pünktlich die Zinsen zahlt oder nicht. (So ist es! links.) Er muß fie nach dem Entwürfe am 1. Jänner für das erste Vierteljahr zahlen, wenn vielleicht auch erst am 1. Juni die halbjährigen Zinsen fällig find. Wenn fie nun aber auch fällig sind, glauben Sie denn, daß die Schuldner auch immer zahlen? (Sehr gut! links.) Man riskirt also, wenn man künftig auf Hypo thek« Geld leiht, eine Steuer von einer Einnahme zu zahlen, welche man gar nie bekommt

. ES wird ja immer angeführt, daß so Viele bei exeku tiven Feilbietungen mit ihren Forderungen durchfallen. Diese bekommen kein Capital, Zinsen bekommen sie schon gar nicht, ober die Steuer davon sollen sie zahlen. (Heiterkeit links.) Und da soll eine Erleichterung des Hypothekarkredites für die Landbevölkerung eintrcten? (Sehr gut! link».) Wer also dem Besitzer einer Realität Geld leiht, der soll bestraft werden, er muß die Steuer zahlen, und er muß fie auch zahlen, wenn der Andere ihm die Zinsen nicht zahlt

auSgeliehen hat und vielleicht ausschließlich aus diese Einnahme angewiesen ist, die Steuer zahlen bei sonstiger Execution, und die Steuer- exrcntion ist viel schneller als die Exemtion auf die Realität.. (Heiterkeit links.) WaS wird die Folge sein? Der Gläubiger wird sich sicher stellen, eine Affecuranz- prämie nebst der Verzinsung verlangen; um die wird der Zinsfuß erhöht, er wird aber auch erhöht g» die Gefahr, die Steuer aus Eigenem zahlen zu mW weil der Andere, auch wenn er noch fo solid ist, v!ell

— aus dem Titel dieses Zivft- bezuges was immer für eine Steuer auferlegt wird, ft, auscrlegt werden sollte, dieselbe aus eine einfache fchch liche Verständigung hin sofort zu bezahlen, widrigmst das Capital als gekündigt angesehen wird. (Hört! Hirt! links.) Und so haben wohkauch andere Sparcasscn, fo jm es jeder vorsichtige Privatmann gethan. Es wird also M weder bedungen fein, daß die Steuer voin Schuldner fii den Gläubiger bezahlt werden muß, und das wird k Regel fein, und dann trifft sie den Grundbesitzer

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 2 von 6
Datum: 03.05.1893
Umfang: 6
126pCt.und Mezzo- l a g o 300 pCt. zu den directen Steuern; C r e t o 50 pCt. zu den directen Steuern und 30 pCt. zur Verzehrungssteuer von WeinI und Fleisch: Villa R e n d e n a 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen-Steuer, 150 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer und 20 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch; Mauls 140 pCt. und Balle 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer. Vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statthalterei bezw. der Allerh. Genehmigung wurde die Einhebung

von Gemeinde-Zuschlägen und Auflagen pro 1893 bewilligt den Gemeinden : G r u m e s 400 pCt. zur Grund- Erwerb- und Einkommensteuer; N o m e s i n o 500 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen-Steuer und 100 pCt. zur Hauszins- und Hausclaffen-Steuer; P r s 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen-Steuer und 200 pCt. zu Hauszins- und Hausclassen-Steuer; T r i e nj (Stadtgemeinde) 100 pCt. zur Landesauflage auf ge brannte geistige Flüssigkeiten pro 1893—1897, dann eine Auflage von 6 fl. für jedes Luxuspferd

, 3 fl. für jedes Arbeitspferd und 2 fl. für jedes Maulthier; S t r i g n o (Marktgemeinde) 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen-Steuer, 100 pCt. zur Haus zins- und Hausclassen-Steuer, 150 pCt. zur Fleisch- verzehrungs-Steuer, 20 pCt. zur Weinverzehrungs- Steuer, und eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hec- toliter Bier und 7 fl. per Hectoliter Branntwein; L a n a 15 pCt. zur Wein- und Fleischverzehrungs- Steuer und eine Auflage von 1 fl. 50 kr. per Hec toliter Bier. Eingaben in Angelegenheit der Armen unterstützung

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 1 von 4
Datum: 18.01.1883
Umfang: 4
, sripzig, HamburZ. S. £}$i$e* ZLZ mWieu. HL0LZ LüMt L° ASM« iv PariL. «*'& DasbK te GrarrSfurS, Stuttgart. Mürs- HW, HaASLrtz, Brüssel. 'föfMlt MZffk ia Sertt«, Wien, Müm- chrs, BL. GaLrm> MsLtkS «, Ls. Ä Donnerstag 18. Januar Golttifche «eberfkcht. Jnvsbmck am 18 Januar, | In der ersten Sitzung, welche das Abgeordnetenhaus im Z Jahre 1883 hielt, wurden ihm vom Finanzministerium vier I neue Steuer-Gesetzentwürfe mitgelheiit: Entwürfe einer E Nentensteuer, einer Pcrson al-Einko m mcn

st cu er, \ einer Erwerb st euer und ein Entwurf über die Besteue- s rung der zur öffentlichen Rechnungslegung ver- 1 pflichteten Unternehmungen. Der R en t e nste u e r | unterliegen nach dem Regterungs Entwurf Einkünfte jeder Art, f welche durch die Grund-, Gebäude-, Erwerb- oder eine diese letztere vertretende Steuer nicht unmittelbar getroffen sind. Hie- her gehören insbesondere die Zinsen von Staats-, öffentlichen Fonds- und städtischen Obligationen, von Landes-, Bezirks-, Gemeinde-Anleheo, von den in Aktien

- oder andern zur öffent lichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen angelegten Kapitalien, von privaten Darlehen und andern Schuldsorderungen, Dividenden von Aktien jener Erwerbsunternehmungen, welche von der Erwerb- oder einer dieselbe vertretende Steuer dauernd befreit sind, Pachtzinsc von der Gebäudesteuer nicht unterliegenden Gebäuden, Leibrenten, stehende Jahresbezüge, welche nicht aus dem Dienst- oder Lohnverhältniffe stammen, Renten überhaupt und Bezüge für Ueberlaffung der Ausübung von Berechtigungen

, Entschädigungen für ausgehobene Rechte, die auf Grund uad Boden hastenden, von der Realsteuer nicht berührten Natural bezüge und Genüsse, sie mögen aus Nealiiäten bücherlich versichert sein oder nicht, die rentierenden Kapitalien mögen in Gewerbs- und Handelsunterriehmungcn, bei Erwerbsgesellschasten, Vereinen oder Einzelpersonen angelegt, sie mögen mit Schuldscheinen, Pfandbriefen, Wechseln oder sonst verbrieft oder unverdriest sein. Zur Zahlung der Steuer ist derjenige verpflichtet

, welchem der steuerpflichtige Bezug zukommt. Angehörige der im Reichsrath vertretenen Länder haben die aus denselben fließenden Bezüge ohne Rücksicht auf ihren Wohnort, die aus andern Ländern stammenden Bezüge nur dann zu versteuern, wenn sie sich inner halb der im Reichsrath vertretenen Länder bleibend aufhalten und nicht Nachweisen, daß diese Bezüge schon außer diesen letzteren Ländern in einem Staate, welcher in dieser Hinsicht die hier- ländigen Staatsangehörigen nach demselben Grundsatz behandelt, mit einer Steuer

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 1 von 4
Datum: 25.01.1886
Umfang: 4
eine deutliche Sprache. Niemand zweifle, dass solche schädliche Wirkungen in Tirol bereits cingetreten sind, nur die Regierung scheine sich von diesen Thatsachcn nicht überzeugen lassen zu wollen. Der Landesausschuss habe im Jahre 1884 nicht eine Erklärung abgegeben, wie der Herr Statthalter heute ansührte, sondern damals gesagt: Bei dem ge ringen Prozentsatz, mit dem die Steuer cingchoben werde, mache sich schon jetzt im Allgemeinen eine schädliche Wirkung der Steuer nicht fühlbar. Abg. Payr

habe aber nun die Mit- theilung des Statthalters vernichtet. Die Gebäude steuer in Oesterreich [et die drückendste aller bestehen den Stenern. Nach dem Voranschlag für 1885 beziffere sie sich auf 27.804.000 fl. oder 1 fl. 26 kr. per Kopf, während sie in andern Staaten 20 bis 89 kr. per Kopf betrage. Tirol sei jeder zeit bereitwillig seinen Verpflichtungen nachgekommen, was aber über seine Kraft gehe, könne es nicht mehr leisten. Durch die Gebäudestener werden die Häuser entwerthct. Jede Verminderung der Rente von einem Hause

beim Finanzminister Eingang verschaffen. Die Herren von der Rechten tragen ja die parla mentarischen Mittelchen im Sack. Diese Mittelchen, die ja nach ihrer Behauptung so wirksam sind, mögen sie nun auch gebrauchen zur Beseitigung oder doch zur Milderung des Gebäudesteuergcsetzes für Tirol. Prälat Wildauer findet in der Hausklassen steuer eine Anomalie, an welche die Negierung bei Schaffung des Gesetzes nicht gedacht habe. Werde die Steuer einmal mit ihrem vollen Betrage einge hoben, so zahle

das Stift Fiecht für das Kloster gebäude mehr Steuern, als für den ganzen Grund besitz sammt den weiten Waldungen. Grundbesitzer mit Häusern, in denen sich mehr als 14 Wohnbe- standtheile befinden, wären, um das Verhältnis der Hausklassensteuer zur Grundsteuer richtig zu stellen, gezwungen, einen Theil ihrer Wohnhäuser nieder zureißen. Abg. Greuter bezeichnet das Gebäudesteuer- gesctz als ein unsittliches, da es die Steuer nach derft Wohnbestandtheilen bemesse, als ein solches, das keine Rücksicht

aus die Gesundheit und die volks wirtschaftliche Entwicklung des Landes nehme. Man spreche von parlamentarischen Mittclchen, die man zur Anwendung bringen solle; damit wolle man ihn treffen. Die Herren der Linken sprechen stets von Ucberbürdungen des Volkes, von Erleichterung der Steuer, und doch verlangen sie immer mehr Geld für die moderne Schule (!), die Regelung der Rechtsverhältnisse der Lehrer (!) und anderes Ja woher soll man denn das Geld nehmen? Er und seine tirolischen Parteifreunde

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 1 von 4
Datum: 08.04.1886
Umfang: 4
; ja mancher Re kurs hat den Rekurrenten ans oem Regen in die Traufe gebraucht. Wollen ja die Beamten Carriere machen. Mit kaltem Blute sagen diese Blutsauger den klagenden Steuerträgern: „Wenn Sie die Steuer nickt zahlen können, geben Sie Ihr Gewerbe auf"; dabei werden politischen Freunden Begünstigungen, politischen Gegnern größere Lasten aufgebürdet. Der Friedländer Bezirk in Böhmen hat diesfalls traurige Erfahrungen gemacht, und als ^dort nichts mehr herauszupressen war, wurde das F-inanzorgan unter Verlcihuna

einer Auszeichnung versetzt. Im Schluckenauer Bezirk wollte die Feuerwehr Telephone cinrichten, aber die Steuerbehörde verlangte eine so hohe Steuer, dass man hievon Abstand nehmen musste. Ganze Industriezweige im Bezirke giengen zu Grunde, aber der Steuerinspektor kümmert sich bei der Steuerbemessung nickt darum, ja er erhöht wo möglich die Steuer. Roch ärger geht cs der böhmischen Glasindustrie im Leipaer Bezirk. Diese hart bedrohte Industrie findet einen Steuerinspektor, der erklärt, er werde die Steuer

auf das Doppelte erhöhen. Die Industriellen müssen ihr Geschäft aufgeben oder mit ihrem Industriezweig auswandern. Der Redner erzählt einen Fall, wo die sächsische Negierung einen Diamantschleifer, der mit neuen Maschinen arbeitete und wegen zu hoher Steuer sich entschließen musste, diese Industrie aufzugeben, aus- forderle, nach Sachsen zu kommen, wo man ihm für die Installierung seiner Industrie e ne Unterstützung von 30 000 Mark aubot. So geht man im Aus land vor, und ähnlich handelt auch Ungarn.Auch

, dass er die ihm zugesandte Honigseise sehr gut befunden habe. (Laute Heiterkeit links.) Der Redner weist ferner auf die Anfertigung ärarischer Drucksorten durch die Staatsdruckerei hin, wodurch eine neue Sorte indirekter Steuer ein geführt werde, fordert oie Revision der Monopole-Ordnung,^protestiert gegen die demoralisierende Züchtung des Denunzianten wesens, durch welches man den Schmuggel bekämpfen wolle und beantragt schließlich folgende Resolution: Der Finanzminister wird aufgefordcrt

, die Steuer behörden anzuweisen, den in bedrängter Lage befind lichen Industriellen und Gewerbetreibenden bei Be messung der Einkommensteuer die möglichste Berück sichtigung angedeihcn zu lassen; ferner bei gleich zeitiger Reorganisation der Finanzwache eine Revi sion der Zoll- und Monopols - Ordnung des Jahres 1836 anzubahnen, damit dieses Gesetz mit seinen auf Denunziation begründeten demoralisieren den Tendenzen aufgehoben und die Fälle der Finanz- Uebertrctungcn und des Schmuggels unter das all

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 28.06.1892
Umfang: 8
Vereine in der Residenz und in den großen Provinz städten alljährlich leisten, wenn man ferner in Be tracht zieht, das viele kleinere Orte geradezu von den Ueberschüffen der Gemeindesparcassen abhängen, so wird man es begreiflich finden, daß sich die tzder Deutschen Linken angehörigen Mitglieder des Steuer ausschusses entschieden gegen die beabsichtigte Aus beutung der Sparcassen durch den Staat stemmen, der ihnen mit den Postsparkassen ja ohnedies große Concurrenz macht. In der gestrigen

- genossenschaften, Sparcassen, Gemeinde-Vorschußcassen und ähnlicher Unternehmungen in Bezug auf die Bestellerung entweder nicht in diesem Capitel geregelt werden, oder daß sie beim Steuersätze eine Berück sichtigung erfahren. Abgeordneter Dr. v. P l e n e r erklärt, daß es ganz ungerechtfertigt sei, die Sparcassen einer Erwerb steuer aus dem Grunde zu unterwerfen, daß sie gleichwie die Actien - Gesellschaften Erwerbsunter- nehmungen seien. Die Sparcassen auf Grund ohne allen Respect vor dem Officier

sind, welcher an die Actionäre als Dividende zu vertheilen ist. Der Motivenbericht argumentirt immer nur auf die Actiengesellschaften, spricht vom historischen Steuerfuß von 10 Perc., von Steuer- Amortisation im Curs der Actien: alles dies paßt nicht auf Sparcassen. Diese sind gemeinnützige In stitute, welche ihre Ueberschüsse für öffentliche, wohl- thätige Zwecke verwenden. Eine weitere Ungerechtig keit liegt in der Unterwerfung der Dotirung des Reserfefonds unter die 10-percentige Steuer. Gerade diese Dotirung

ist eine Bürgschaft für die Solidarität des Instituts. Gegenwärtig zahlen die Sparcassen keine Erwerbsteuer, sind auch nicht der Einkommen steuer I. Elaste unterworfen, sondern nur der Ein kommensteuer II. Elaste, welche eine Art Renten steuer ist; außerdem bezahlen sie die Steuer von auf steuerfreie Realitäten elocirten Capiralien, bezüglich deren das Abzugsrecht des Schuldners nicht bestehe. Die Mehrbelastung durch das neue Gesetz wäre außer ordentlich groß. So zahlt z. B. die böhmische Spar- cassa auf Grund

der Bemessungsergebnisse von 1890 42.644 fl. nach Rückvergütung der Steuer seitens der Schuldner von steuerfreien Realitäten 13.326 fl. Künftig würde sie zu zahlen haben an staatlicher Steuer 92.840 fl., sammt Zuschlägen 163.399 fl., also um 150.072 fl. mehr als jetzt. Die erste mährische Sparcasse zahlt factisch heute 7263 fl., künftig 29.377 fl., Gemeindesparcassa Graz 1.714fl., künftig 35.601 fl., I n n s b r u ck 10 3 fl., künftig 4 5.32 5 fl., allgemeine Sparcasse Linz 1.206 fl. künftig 48.676 fl., Prager

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 1 von 4
Datum: 26.02.1870
Umfang: 4
Steuer auf Lrbeusbedürsnisse aufzuheben, ohne Unterschied, ob mau dieselbe als unentbehrlich betrachtet oder nicht. Wie sieht es dagegen bei uns aus? Eine lange am Ruder befindliche abso lutistische Regierung hat es dahin gebracht, daß die nothwendig- steu Bedürfnisse des täglichen Lebens durch indirekte Besteuerung enorm vertheuert wird. Während der Engländer seinen Thee und Kaffee nun auch ooch unversteuert zum Frühstücke genießen kann, wird bei uns jeder Bissen Fleisch, jeder Tropfen Wein

oder Bier, also die eigenen Produkte des Landes durch eine drückende Steuer vertheuert, ganz abgesehen von Kolonial-Artikcln, wie Thee und Kaffee, die man als Luxusbedürfnisie betrachtet. Mit wol- berechtigtem Neide können wir auf England blicken, das zur selben Zeit Erleichterungen in der direkten und indirekten Be steuerung eintreten läßt, in welcher unsere Volksvertretung ge- nvthigt ist, selbst das karge Erträgmß der Arbeit mit einer direkten Steuer zu belasten. Vor wenigen Tagen begann

im Abgeordnetenhause die De batte über das 'Erwerbsteuergesetz. Es ist sehr fraglich, ob dieses besetz sich viele Freunde erwerben wird. Selbstverständlich sind Steuergesetze ihrer Natur 'nach nicht geeignet, jemanden in Be geisterung zu versetzen, aber dieses Gesetz scheint leider fast nur Gegner zu finden, und wir sind es der Wahrheit rrnd Gerechtig keit schuldig, jene Punkte anzuführen, welche dem Gesetze einen geradezu abstoßenden Charakter geben. Namentlich ist dies der Gedanke, auch dem Aermsten eine Steuer

übersteigt, so kann es geschehen, daß ein Dienstbote, ohne einen Kreuzer Lohn in barem Gelde zu erhalten, dennoch dem Staate eine Steuer wird bezahlen müssen. Wir wissen es recht wol, daß der Staat Geld, viel Geld bedarf und daß das Steuer zahlen ein nothwendiges Uebel ist, aber man mache dieses Uebel nicht peinlicher und drückender, man gehe in der Ansetzung der Steuerschraube nicht weiter, als man nothgedrungen muß. In dieser Hinsicht wäre es dem Abgeordnetenhause wol angestanden, wenn es den Antrag

, erst bei einem Verdienst von 400 fl. eine Steuer einzuheben, angenommen hätte. Nur der Umstand, daß die Steuer dem 300 fl. sverdienenden Arbeiter kaum mehr als einen Gulden per Jahr abnöthigen wird, benimmt der be klagten Bestimmung ihre Gehässigkeit. Wir können unser Bedauern darüber nicht unterdrücken, daß es einem Manne, der seiner bürgerlichen Ehrlichkeit wegen allgemeinjhochgeschätzt wird, daß es Herrn Brestel Vorbehalten blieb, den armen Arbeiter, den kleinsten Erwerb, der kaum des Lebens

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 06.01.1895
Umfang: 8
wird auch der Mehrzahl der Beamten, deren Bezüge auch nach den gegenwärtigen Steuergesetzen voll besteuert werden, daher trotz des für geringe Bezüge kleinen Steuer satzes relativ stark belastet sind, eine ebenso gerechte als erwünschte Steuererleichterung zu Theil. Nach der Regierungsvorlage sollte der Empfänger von Dienstbezügen sowohl der Besoldungssteuer als auch der Personaleinkommensteuer unterworfen sein, wobei darauf Bedacht genommen wurde, daß die beiden Steuern zusammen die bisherige Steuer

nicht (oder nicht wesentlich), übersteigen. Der Wegfall der Besoldungssteuer für Bezüge bis zu 3200 fl. bedeutet daher gegenüber der Regierungsvorlage zweifellos eine Entlastung der im Dienstbezuge stehenden Personen. Während nach de« gegen wärtigen Einkommensteuergesetze für ein Einkommen von fl. 1000 eine Steuer von 17 fl. — kr. „ „ 2000 „ „ „ 50 „ 15 „ » •> 3000 „ ff w 117 „ ff zu entrichten ist, beträgt nach dem Personaleinkommen- steucrtarife die Einkommensteuer tsp*» ji. iooo . ■ . 9 fl. au rr , „ „ 2000

fl. treffen. Die Steuer scala ist progressiv. Die Einschätzung erfolgt auf Grundlage von Fastionen durch Commissionen in jedem politischen Bezirke und in Städten über 10.000 Einwohner. Die Mitglieder dieser Commissionen werden zur Hälfte vom Finanzminister, zur anderen Hälfte von den personaleinkommensteuerpflichtigen Bewohnern des Schätzungsbezirkes gewählt. Die Personal-Einkommensteuer entspricht vor nehmlich der socialen Forderung einer gleichmäßigen Heranziehung aller Staatsbürger zur Steuerleistung

nach Maßgabe ihrer thalsächlichen Leistungsfähigkeit. Durch sie soll eine gerechte Ausgleichung der Steuer last dort erfolgen, wo es die Ertragssteuern nicht ermöglichen. Durch sie werden die von der Ertrag steuer nicht betroffenen Personen, die Besitzer steuer freier Werthpapiere, die Rentner, welche die ihnen auferlegte Reniensteuer auf den Schuldner durch Vertrag überwälzen, unfehlbar zur Steuerleistung herangezogen. Vertragsmäßige Vereinbarungen, durch welche eine gänzliche oder theilweise Ueberwälzung

-Ein kommensteuer ausgenommen. Im Uebrigen unterliegt grundsätzlich jede Person, welche ein 600 fl. über steigendes Einkommen besitzt der Personal-Einkommen steuer vom Gesammteinkommen. Da jedoch nur das reine Einkommen die Grundlage dieser Steuerreform bildet, so find alle Betriebs-Erhaltungs- und Ver waltungskosten. dann Verluste, Versicherungsprämien (auch für Lebensversicherung bis zum Jahresbetrage von 100 fl.), alle Steuern und Abgaben, sowie alle Zinsen von Geschäfts- und Privatschulden von den Einnahmen

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Seite 1 von 4
Datum: 26.10.1877
Umfang: 4
hältnissen der Steuerzahler. Zunächst vergegenwärtige man sich, daß durchaus nicht jeder einzelne Einwohner zugleich auch Steuer, schuldner des Staates ist, sondern daß die Gesammtheit der Be wohner einer Minderheit von Steuerschuldnern zugetheilt ist, und zwar in höchst ungleichartiger Weise. Der isolirte Steuerschuld ner, als dessen Typus der wolhabende Hagestolz anzusehen ist, hat bei gleichem Geldeinkommen eine ganz andere individuelle Steuerkraft als der Steuerschuldner, dem eine zahlreiche

zum Erwerb nur wenig oder gar nicht beitragende Familie zur Ernährung überwiesen ist. Denken wir uns dagegen den Hagestolz krank oder arbeitsunfähig, den Familienvater aber durch rüstige Söhne und Töchter in der Produktion gefördert, dann schlägt das Bild ins Gegentheil um: die Thatsache aus die es hier allein ankommt, steht aber um so fester, daß nämlich gleiches Geldeinkommen durchaus nicht gleiche Steuer« j kraft der Steuerzahler bedeutet. Die Kombinationen persönlicher j Verhältnisse der Steuerzahler

oder in kinderloser Ehe Lebenden. Mit dem Gesagten sind die wichtigsten der Unterschiede in l den persönlichen Verhältnissen der Steuerzahler, welche Einfluß \ auf deren Steuerkrast haben, durchaus noch nicht^erschöpft. Es \ ist nämlich weiterhin die persönliche Stellung der Steuerzahler im - Erwerbsleben von wesentlicher Bedeutung. Die unbedingten An- j Hänger einer möglichst tiefeinschneideuden allgemeinen Einkommen- \ steuer rühmen es als einen wesentlichen Vorzug derselben vor j den Ertragsteuern

: daß bei ihr keine Steuer-Ueberwälzung auf i unbekannte Dritte eintreten, sondern daß sie jür jeden Steuer- ; Pflichtigen wirklich eine unüberwälzbare Last seines Einkommens l bilden werde. Diese Meinung ist eine der größten Illusionen, f deren die Parteigänger der allgemeinen Einkommensteuer sich j schuldig machen; denn sie schreibt dem bloßen Namen der Steuer ! eine Zauberkraft zu, welche dieser nicht besitzt und nicht besitzen ■ kann. Nicht die Benennung der Steuer, sondern die Stellung des Steuerpflichtigen

oder zu derselben hinzutretende Einkommen steuer in derselben Weise zu überwälzen bedacht sein wie bisher seine Ertragssteuer. Ein Fabrikant, der bisher 100 Gulden Er werbsteuer gezahlt hätte, und nach Aushebung der Erwerbsteuer nunmehr 100 Gulden Einkommensteuer zu zahlen hätte, würde gewiß, um dieser ihm schließlich ganz gleichgültigen Namens änderung seiner Steuerleistung willen seine Berechnung der Pro duktionskosten nicht im geringsten ändern. Wer überwälzen kann, überwälzt, heiße die direkte Steuer wie immer

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