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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 4 von 6
Datum: 12.03.1887
Umfang: 6
, Hr. Engelbert Heim, Mitarbeiter der „ Tiroler Stim men", laut gerichtlichen Veihör-Protokolls vom 19. ds. M. sich genannt. Ich richte daher die An klage gegen den jetzt bekannt gewordenen unmittel baren Thäter Engelbert Heim als Verfasser des inkriminierten Schmähartikels und nehme bezüglich Hrn. Nikolaus Necheis, der am 16. ds. M. mich gebeten, ihn zu entlassen, in Vorbehalt, die bereits rechtskräftige Anklage zurückzuziehen, falls er seiner seits eine mir entsprechende Ehrenerklärung recht zeitig abgibt

. Engelbert Heim verantwortete sich im Verhöre vom 19. d.M.in einer Weise,dass die Anklage gegen ihn vollends gerechtfertigt erscheint, denn er gesteht seine Thäterschaft und leugnet nur die Absicht zu beleidigen, indem sein Zweck dlos gewesen sei, die von mir im Landtag zitierten ErleichterungS-Anträge in das richtige Licht zu stellen. Diese Ausflucht ist jedoch offenbar haltlos gegenüber dem Inhalt des Artikes selbst, der die Momente der 88 488, 8 491 St. G. an sich trägt, welche ^auch Hr. Engelbert

Heim erkennen musste (8 233 St G.) und in der Erwägung, dass man mit persönlichen Verleumdun gen gar nichts ins „richtige Licht" setzt. Sonach stellt sich die Anklage wider Engelbert Heim sowol in objektiver wie subjektiver Hinsicht als begründet dar. — Dies die Anklage. Es folgt hierauf das Verhör des Angeklagten und die Fragestellung durch den Gerichtshof, worauf der Kläger zur Stellung der Schlussanträge schreitet und aus Grund des Ergebnisses des Beweisverfahrens die Anklage ausführlich

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 8 von 16
Datum: 15.03.1903
Umfang: 16
am Ziller zu dessen Schaden 170 Kronen und 30 Kreuzer in gangbarem Gelde und die oben auf geführten Münzen entwendet. Engelbert Zadra hatte bis zur Entdeckung des Diebstahls fast tag täglich bei Gottfried Pfister verkehrt, während er von diesem Zeitpunkte seine Besuche nahezu gänzlich einstellte. Speziell in der letzten Woche vor dem Diebstähle war der Beschuldigte Tag für Tag und oft zweimal im Tage in die Werk stätte Pfisters gekommen. Gelegentlich solcher Be suche hatte Engelbert Zadra

, abgezwickt waren, ließ auf einen mit der Lokalität vertrauten Täter schließen. Wenn zudem in dem Schlosse der Ein gangstüre Bruchstücke eines Nachschlüssels gefun den wurden, so wies dieser Umstand direkt auf die Täterschaft Zadras hin, da dieser nicht allein Gelegenheit hatte, sich einen Schlüsselabdruck zu beschaffen, sondern auch die Fähigkeit besaß, ei nen Nachschlüssel anzufertigen. Dennoch wagte es Gottfried Pfister nicht, Engelbert Zadra vor der Obrigkeit als den mutmaßlichen Täter zu be zeichnen

und ein Säck chen voll kleinerer alter Münzen gesehen hatte. Auch wurde erhoben, daß Zadra von diesen Mün zen mehrere in der Gastwirtschaft zum „Löwen" in Traunstein an den Pferdehändler Georg Weiß und dessen gleichnamigen Sohn verkauft hatte. Nun konnte ein Zweifel über dessen Täterschaft kaum mehr bestehen. Engelbert Zadra wurde am 26. November 4902 in Zürich verhaftet und in der Folge ausgeliefert. Nun wurde er zum schweren Kerker in der Tauer von 5 Monaten mit einem Fasttage im Monate verurteilt

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 3 von 4
Datum: 10.11.1879
Umfang: 4
von über 25 fl., entwendet. Die Angeklagte ist vollkommen ge ständig und wird zu 3 Monaten Kerkers verurtheilt. 3. Gegen Witting Engelbert, vulZo Polissen, Heiß Josef, vuIZo Poliffenseppl, und Maria Witwe Heiß, alle drei aus Scharnitz, ist die Anklage wegen Diebstal und Diebstals- thülnahme erhoben. Die Anklageschrift sagt, daß Engelbert Wit- ting und Josef Heiß Anfangs Oktober 1877 im Jagdgebiet des Fürsten Hohenlohe auf dem Moosrain bei Scharnitz einen Hirsch im Werth von 70 fl. und Joses Heiß außerdem Anfangs Okto

ber 1878 auf den Feldern bei Scharnitz ein Reh im Werth von 8 fl. geschossen, und daß die Witwe Maria Heiß das Fleisch der geschossenen Thiere, obwol sie wußte, daß es gestolenes Gut sei, in der Hauswirtschaft verwendet habe. Engelbert Witting, der in einem Rausch in Gegenwart des fürstlichen Jägers sich rühmte, im Jahre 1877 einen Hirsch geschoffen zu Hab n, ist auch heute geständig; Josef H iß gibt zwar zu, damals auch aus der Jagd gewesen zu sein und die Beute mit seinem Vetter ge teilt

welcher Gelegenheit wir den etwas unmoralischen Glauben der Scharnitzer erfahren, daß ein Wilvdiebstal nicht so strafbar fei, wie ein gewöhnlicher anderer Diebstal. Der Gerichts hof verurcheilte den Engelbert Witting zu einem, den Josef Heiß zn zwei Monaten und die Witwe Heiß zu einer Woche Kerkers. 4. Simon Farbmacher, 21 Jahre alt, Bäcker aus Hopf garten hat sich am 6. Okt. 1879 mit mehreren Kameraden bei einer Hochzeit auf der Post in Hopsgarten so gut unterhalten, daß er der nothwendigen Arbeit im Hause

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 3 von 4
Datum: 14.06.1889
Umfang: 4
nur ich als diejenige Person gemeint sein kann welche in so perfider Weise beleidigt wird, was auch sofort nach Erscheinen des Artikels in Kitzbühel notorisch war, wie die Aussagen der Zeugen Dr. Klor, Dörler und Loß Nachweisen. Die Behauptung des Engelbert Heim, dass der Artikel nicht auf mich, sondern auch auf andere Gastwirte bezogen werden könne, ist daher eine leere Ausrede, da dem Verfasser der Korrespondenz nur darum zu thun war, mich zu beleidigen und dem öffentlichen Spotte auszusetzen und auch Hr. Heim

, welcher für denselben eintritt, sehr gut wusste, dass der Artikel nur auf mich gemünzt ist. Diese Ehrenbeleidigung ist für mich um so em pfindlicher, als ich Besitzer des Gasthofes zum Ttefen- brunner bin, welcher sich seit vielen Jahren auch in weiteren Kreisen eines guten Rufes erfreut und ich daher auch als Geschäftsmann genöthigt bin, mir eine Gmugthuung für meine schwer verletzte Ehre zu ver schaffen. Die Anklage erscheint daher in jeder Beziehung gerechtfertigt. Der Angeklagte Engelbert Heim erklärt

selbst nicht bestreite, bedürfe eigentlich keines j Beweises mehr. Und nun komme der Kläger und ! verlange von Ihnen, meine Herren Geschwornen, ein Ehrenzeugnis. Hoffentlich werden Sie dieses i einstimmig zurückweisen und die an Sie gestellten ! Fragen verneinen. Die Geschwornen — Obmann Hr. Ortlieb ! hier — verneinen die erste an sie gestellte Frage mit z 9 gegen 3 Stimmen, die zweite beantworten sie mit 7 ja und 5 nein. Auf Grund dieses Verdiktes wird Engelbert Heim j von der Anklage freigesprochen

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