4.091 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1937/05_05_1937/InnsbNach_1937_05_05_11_object_7447665.png
Seite 11 von 14
Datum: 05.05.1937
Umfang: 14
sich von selbst, daß die Handels kammern nicht mehr zu Interessenvertretungen von Unter nehmern, wie sie es früher waren, ausgestaltet, sondern nur zu gemeinsamen Organen der zur Interessenvertretung der Unternehmer allein berufenen Unternehmerbünde umgeformt werden können. Die Organisation der neuen Kammern muß daher dem Aufbau der Bünde angepaßt werden, der wieder von der Organisation des Bundesstaates bestimmt war. Es muß also eine Bundeskammer und je eine Landeskammer für jedes Land und für Wien errichtet

zwischen den Ilntcrnehmerbünden bestehender Gegensätze und Ueberbrückung ihrer widerstreitenden Interessen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und soweit als möglich, der Regierung und der Gesetzgebung gegenüber einen einheitlichen Standpunkt der beteiligten Bünde zu vertreten. Daraus ergibt sich, daß diese Kammern niemals eine den Bünden übergeordnete Instanz werden können oder sich als eine Zwischeninstanz zwischen Regierung und Gesetzgebung einerseits und den Unternehmer bünden andererseits einschallen dürfen

Unternehmungen zu ver treten, ist nach der Verfassung und der gegenwärtigen Gesetzeslagc ausschließlich Sache der einzelnen Unter nehmerbünde, die auch allein berufen sind, allfällige Gegensätze zwischen ihren Mitgliedern auszugleichen. Solche Gegensätze wird es bei der Vielfalt der wirtschaftlichen Be tätigungen und der sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Zielsetzung selbstverständlich bei allen diesen Bünden geben. Die Kammern haben mit der Vertretung des einzelnen Unter nehmers nichts zu tun

; ihnen soll es lediglich obliegen, Verhandlungen von Bund zu Bund zu führen und die zwischen den Bünden vorhandenen Gegensätze auszugleichen. Es ist daher selbstverständlich, daß die Mitglieder der Kam mern, die nur gemeinsame Interessen der Bünde wahr zunehmen haben, nur die einzelnen Unternehmerbünde sein können und keinesfalls die einzelnen Unternehmungen, deren Interessen ausschließlich voic den einzelnen Bünden vertreten werden. . Denn den Kammern kann nach der Verfassung keine beruf- ständische Funktion zukommen

, sic sollen n u r Querver bindungen der Unternehmerbünde sein, entsprechend der auf Arbeitnehmerseite im Gewerkschastsbund und seinen Landes kartellen bestehenden Querverbindungen. Daraus ergibt sich, daß die Organe der Kammern ausschließlich aus Delegierten der beteiligten Bünde zusammengesetzt werden können, die in die Bundeskaminer von den Bünden selbst, in die Landes kammern von deren Landesorganisationen entsendet werden. Selbstverständlich muß es den Bünden freistehen, ihre Ver treter

1
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1881/15_10_1881/InnsbNach_1881_10_15_31_object_7342845.png
Seite 31 von 40
Datum: 15.10.1881
Umfang: 40
Hin¬ tergedanken wittert, ist sehr im Jrrthum. Der Umweg wäre zu weit, und conserva- tive Wähler haben Gelegenheit genug, bei andern Wahlen ihrer Gesinnung Ausdruck zu geben; wohl aber ist man versucht zu glauben, die Apostel der gegenwärtigen Drütheilung der Handels- und Gewerbekammer könnten dabei politische und wirt¬ schaftliche Hintergedanken haben. Wir haben diesen Ausführungen folgendes beizufügen: Die Gewerbe-Kammern sollen nach der obigen

Darstellung die Vertretung des „productiven Gewerbes" sein, nach einem Artikel in Nr. 231 der .,N. T. St." aber gehörten in die Gewerbe-Kammern auch die kleineren Kaufleute, während Fabrikanten, — also doch gewiss hervorragend productive Gewerbsleute in die Handels-Kammern verwiesen werden. Es scheint diesbezüglich bei den Vorfechtern der Gewerbe-Kammern noch nicht die richtige Klarheit zu herrschen. Der Letztere sieht in den Gewerbe-Kammern lediglich

nur Handels- und Gewerbe-Kammern der geringer Besteuerten, theilt also einfach die Kammern in solche der kleinern und in solche der größern Handels- und Gewerbetreibenden Unser Gegner fasst die Sache wieder anders auf unv bezeichnet die Gewerbe-Kammern als R Präsentanten des productiven Gewerbes, theilt also, so wie wir — um uns des Ausdruckes der „N. T. St." zu bedienen, — „glauben machen wollen", die gegenwärtigen Kammern in Kammern

der producierenden und in Kammern der den Absatz der Producte vermittelnden Geschäftsleute. Darin liegt doch System Doch passiert es nun dem Anwälte des Kleingewerbes, ganz im Gegensätze zu den Anschauungendes Geweibetages, in dem die Macht des großen Capitals ols der Würgengel des Handwerks dargestellt worden ist, sagen zu müssen, dass die Interessen des Kleingewerbcs jenen der Großindustrie bei weitem nicht so feindlich gegenüber- stchen

, als jenen des Handels. Da denkt er wahrscheinlich an recht hohe Schutzzölle, die für große wie kleine Producenten sehr bequem und angenehm sein werden, die aber jeden gewerblichen Fortschritt ersticken und das jetzt allenfalls auf Jndustrie- Producte anwendbare „billig abe^ schlecht" in „theuer aber schlecht" verwandeln weroen. Es ist richtig, dass der Ruf nach Gewerbe-Kammern schon einmal erhoben worden ist; aber dieses Begehren hatte im Jahre 1848

2
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1937/12_05_1937/InnsbNach_1937_05_12_3_object_7450449.png
Seite 3 von 12
Datum: 12.05.1937
Umfang: 12
Stimmen der Presse. Unter dem Titel „RufnachderHandelskammer" schreibt „Der Oesterreichische Volkswirt" vom 8. d. M.: ,^Der Kampf um die Handelskammer hat nun nach fast zweijähriger Dauer dahin geführt, daß nicht nur ihre Er haltung, sondern ihre Festigung zur Tagesordnung steht. Längst hat die öffentliche Meinung gegen jene entschieden, die diesen Kamps angezettelt haben. Eher noch ist man bereit, aus alle Neu. konstruktionen zu verzichten, als die altbewährte Einrichtung der Kammern

preiszugeben. Auch der letzte Versuch, den ihre der- schieden kostümierten Gegner unternehmen, um die Wirkungs- Möglichkeiten der Kammern durch Widerstand und Gegenaktionen zu beeinträchtigen, ist zum Scheitern verurteilt. Die Kammer- gegner von heute sind jene von gestern, ihre taktisch-moralische Lage ist heute schlechter als vorher; der Beweis, daß die Bünde die Kammern ersetzen könnnen, war nicht zu erbringen — der Ruf nach den Kammern ist im Gegenteil Zeugnis dafür, daß die Oeffentlichkeit die Bünde

auf ihre satzunasmäßigen Aufgaben beschränkt sehen will. Die gesetzlich gewollte Ilbgrenzung der ständischen Vertretungen aus ihr eugeres Feld begründet, daß neben rhnen eine nach den Gesichtspunkten der Gesamtwirtschaft wägende und führende Institution, wie es die Kammern sind, in Funktion sei. Nicht eine in einem Treibhaus entstandene wirklichkeitsfremde Politik, sondern die von der Verantwortung, Instrument der Allgemeinheit zu sein, getragene ausgleichende Führung fällt den Kammern zu. Diese ihre Stellung bedingt

ihre orgmrisatorische Herleitnng unmittelbar von den Unter nehmungen und versagt sich den nur machtpolitischen Absichten, die Bünde zur Keimzelle der Kammern zu machen. Die Kammern können keine Drehbühne für hündische Vertreter sein, die auf ihr wiederholen, was auf dem Boden der Bünde zu verfolgen ihre Aufgabe wäre. Der Interessenausgleich ist im ständisch gegliederten Staat eine der wichtigsten Aufgaben überhaupt, er stellt einen Dienst an der Wirtschaft dar, der in keiner Weise das Wirken der Bünde behindert

, sondern die Gefahr der Er starrung der ständisch gegliederten Gesellschaft verhütet. Von den Kammern könnte keine fruchtbare Arbeit erwartet werden, wenn ihnen eine Art Schallplattenfunktion zugemutet würde. Es ist auch rein organisatorisch unmöglich, die Kammern auf die Bünde aufzubauen, da nicht alle Bünde (z. B. Geld-, Kredit- und Versicherungswesen) Landesgliederungen besitzen. Üeberdies sind nicht alle Unternehmungen in Bünden vertreten, es ergeben sich also ungleiche Mitqliedergruppen und es würbe

3
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1919/18_07_1919/InnsbNach_1919_07_18_14_object_7415208.png
Seite 14 von 14
Datum: 18.07.1919
Umfang: 14
den Angeklagten sowohl mangels subjektiven wie objektiven Tatbestandes von der Ueber- tretung der verbotenen Rückkehr frei. Volkswirtschaft. (Tie Trennung der Handels- und Gewerbekammern nnd die In dustrie.) Der Borstand der Vereinigung der deulschöstcrreichischen Industrie befaßte sich in seiner letzten Sitzung mit dem Gesetzent wurf, betreffend die Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie und nahm bei diesem Anlasse auch zu den Bestrebungen Stellung, welch« auf eine Trennung der Handels- und Gewerbekammern

und die Schaffung besonderer Kaufmanuskammern abzielen. Der Vor stand gelangte zu der einhelligen Meinung, daß die Zerschlagung der Kammern vom Standpunkte der Industrie mit allem N a ch- d r u ck e a b z u l e h n e n sei. In der Erörterung hierüber wurde namentlich darauf hingewiesen. dass cs nur wenige wirtschaftliche Imgen gebe, welche einer einzigen Gruppe der industriell, gewerb lich und kaufmännisch tätigen Bevölkerung nnd nur ihr allein eigen tümlich wären. Nirgends seien bei dem regelmässigen Vorhanden

sein' von Interessengegensätzen Kompromisse so notwendig und nir gends greifen Ursachen und Wirkungen so ineinander, wie aus dem Gebiete der Wrrtschaftsverwaltnng. Tie Trennung der Handels kammern erschwere aber die Herbeiführung derartiger Ausgleiche auf das bedenklichste. Die getrennte Behandlung gleichartiger Fra- gcn werde allzuleicht dazu führen, dasz jede dieser selbständigen Körperschaften zu widersprechenden Ergebnissen gelange und hast dann die entscheidenden Stellen völlig freie Hand hätten, eine Kör perschaft

unwirtschaftliche Verschwendung von Arten mit sich bringen müßte, würde dgnn zu selb-ständigen Industrie kammern und selbständigen Gewerbekanimern führen, wobei es noch «ine offene Frage bleibe, wohin die großen Finanzinstitute zu zählen wären, die heut« nnt der Industrie so innig verflochten sind, daß niemand behaupten wird, sic hätten die Verireiung ihrer Interessen nur in den Kaufmannskammern zu suchen. Der Vor stand der Vereinigung lehnt die Auslösung der Kammern nach ein zelnen Gruppen auch deshalb

ab, weil sie zu einer weiteren Ent fremdung der bürgerlichen Parteien führen und einen neuen Schrk: zur Verringerung ihres ohnehin schon so sehr herabgeminder'en Einflusses bedeuten würde. Endlich sei auch mit Sicherheit daraus zu rechnen, daß di« Kosten des Verwaltungsapparates der aus den Kammern neu entstandenen Körperschaften wesentlich Hölzer sein dürften, als der Aufwand für eine einheitliche Kammer, so daß daraus eine neuerliche unnötige Belastung der Steuerträger ent stehen müßt«. Uebrigcns r et den Wünschen

4
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1921/11_01_1921/InnsbNach_1921_01_11_5_object_7416233.png
Seite 5 von 10
Datum: 11.01.1921
Umfang: 10
Der »«WM i«n Ir lantiel, Ekkeiüe uns SnMfltle. Am Montag, den 19. Jänner erfolge ht Anwesen heit des ritegiernngsvercreters Sck-tronschefs Dr. Richard R t e d l die Eröffnung der neugeivähltcn Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie des Karmnerbezirkcs Innsbruck. Im Kammersitzungssaale versammelten sich die neuge- wähltcn Känrmermttglieder vollzählig,- jede Sektion hatte ihre 12 Mitglieder zur Eröffnung emsanft. Die Eröfsnnngssttznng. Um 11 Uhr vormittags cröffnete Alterspräsident Gustav De inert, Besitzer

im gemeinsamen Interesse möglich lei, wenn di? Kammern geschlossen hinter ihm stehen. Jn längerer Rede entwickelte Präsident Rede r den htzerdcgang der Handels- und Gewerbekammern und fiihrte n. a. folgendes aus: Die gesetzliche Interessenvertretung von Gewerbe, Handel und Industrie ist durch die Schaf fung der Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie in eine neue Phase getrete». Das neue Kämmergesetz ist unter verdienstvoller Mitwirkung des in unserer Miste amvesendeu Sektionschefs Dr. Richard Riedl, Öen

ich auf das herzlichste zu begrüsten und für sein Erscheinen zu danken mir erlaube, znstandc gekommen. Am heutigen Tage geziemt es sich, der Arbeit und der Bedeutung der bisherigen Handels- und Gewerbekammern zu gedenken, die im Jahre 1849 geschaffen, im Jahre 1850 reorganisiert, und endlich im Jahre 1808 jene Grundlage fanden, auf der sic durch Jahrzehnte ein treuer Eckart werktätiger Arbeit waren. Diese Stellung der Kammern fand auch die entsprechende Wertung der österreichischen Regierung

, die sich in einschlägigen wirtschaftlichen Fra gen von den auf das allgemeine volkswirtschaftliche Ge deihen eingestellten Kammern Rat hotte. Tic alte Form der Handels- und Gewerbekamulern ist nach dem Umstürze beseitigt worden,- das einheitliche Ge- J 26 „93ritta Riedbergs große Fahrt". Roman von Fr. Hedwig Eonriha-Mahlcr. „Es ist zweifellos, daß Johanna als Freiwcrberin für ihren Sohn erscheinen wird," sagte Frau Erika mit gro ßer Befriedigung. Herr Roöeck nickte. „Das glaube ich auch." „Dann gibt es vielleicht

des K n n st Handwerkes wird cs Aufgabe des Gewerbe- förderungsinstitntes der Kammer sein, mttzuwirken an der Entfaltung der in unserem Volke wurzelnden künst lerischen Anlagen, damit die Erzeugnisse unseres Hand werkes rvieder wie einst ein der Eigenart des Volkes, aber auch den neuen Bedürfnissen entsprechendes Ge präge erlangen. Scktivnschef Dr. Richard Riedl begrüßte die neuge währten Kammern im Namen der Regierung. Aus dem Kammerdienst hervorgegangen, kenne er die Bedürfnisse der Handelskaunnern von innen

5
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1928/21_04_1928/InnsbNach_1928_04_21_2_object_7218037.png
Seite 2 von 24
Datum: 21.04.1928
Umfang: 24
Weniger bekannt sind di« von den Kammern beantragten anderen Reformen auf dem Gebiete der Personalsteuern. Tiefe streben vor allem ein Verfahren an, welches die Rechte der Steuerträger im größeren Maße sichert, diese vor Willkürlichkeiten im Mandatsverfahren und vor Heimlichkeiten schützen soll, die sich ans der Anonymität der Sachverständigengutachten, sowie aus der schriftlichen Durchführung des Verusungsverfahrens unter Aus schluß der Parteien ergeben; die Kammern verlangen daher

, daß das Steuermandat, soferne es vom Steuerbekenntnis abweicht, entsprechend begründet wird; sie fordern, daß Deweisanträgen des Steuerpflichtigen im Laufe des Verfahrens im allgemeinen stattgegeben werde, daß im Berufungsverfahren das Prinzip der Mündlichkeit und Parteienöffentlichkeit herrschen solle und daß die Aussagen von Zeugen, Auskunftspersonen und Sachverständigen von diesen gefertigt und dem Steuerträger aus Verlangen zur Einsicht offen stehen müssen. In meritorifcher Hinsicht verlangen die Kammern

, daß die Paffivzinfen nicht, wie dies zum Teile noch jetzt der Fall ist, in die Desteuerungsgrundlage einbezogen werden, da es doch jedem wirtschaftlichen Empfinden widerspricht und von der Wirt schaft auch nicht ertragen werden kann, daß von Schulden Stenern gezahlt werden; auch dagegen, daß die bezahlte Körperschaftssteuer keine Abzugspost bildet, so Daß also von einer bereits bezahlten Steuer nochmals eine Steuer entrichtet werden müsse, wenden sich die Kammern. Bekanntlich steht

der Verwaltungsgerichtshof auf dem Standpunkte, daß in einem Ausgleich gewährte TchulrNachlässe steuerpflichtig sind; mag dix formal-juristische Begründung auch zutreffend sein, so steht diese Auffassung doch mit der wirtschaft lichen Tatsache, daß der Ausgleichsnachlaß nur die Feststellung bereits eingetretener Verluste ist, in direktem Widerspruch. Es ist daher die Forderung der Kammern durchaus begründet, daß der Staat den Nachlaß derartiger Schulden, der keine Vermögens zuwendung, sondern nur die Feststellung bereits eingetretener

Vermögensverluste bedeutet, nicht zum Nachteile der an einem Ausgleiche interessierten Gläubiger- und Schuldnerkreise besteuern solle. Im gewissen Zusammenhänge hiemit besteht auch die Forderung, daß Verlustvorträge aus den letzten drei Jahren als Abzugspost behandelt werden sollen, da es nach Ansicht der Kammern nicht angeht, die Besteuerung in günstigen Geschäftsjahren ohne Rücksicht darauf vorzunehmen, ob in ver gangenen Jahren Verluste eingetreten sind oder nicht. Im Interesse der Ausgestaltung

6
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1934/30_10_1934/InnsbNach_1934_10_30_1_object_7231636.png
Seite 1 von 14
Datum: 30.10.1934
Umfang: 14
von Massenaufmärschen oder Massenumzügen sind s e l t e n zu ver anstalten. Solche Kundgebungen oder große Feste in rascher Aufeinanderfolge verlieren ihre Werbekraft. Der Bundesführer der Vaterländischen Front und der Kanzler haben die Absicht, gemeinsam sobald wie möglich die Hauptstädte dep Bun desländer zu besuchen und dort die Reihen der Vaterländischen Front zu begrüßen. Sewerbeorbmmgsnovelle mb Handels kammern. Von einem hervorragenden Sachkenner wird der „Wiener Zeitung" geschrieben: Es ist im allgemeinen

nur wenig bekannt, wie eng verwoben die Handelskammern mit der Gewerbe verwaltung find. Diese Tatsache wird aber schon dadurch erwiesen, daß jedes einzelne Ansuchen um Ausnahme von der Gewerbesperre durch die Kammer läuft, jede Umfangsent scheidung von ihr gründlich oorzubereiten ist und zahlreiche Gutachten über den rechtlichen Charakter gewerblicher Tätig keiten jahrein jahraus erstattet werden. Noch weniger Per sonen, di; im Wirtschaftsleben stehen, dürften aber wissen, wie intensiv die Kammern

in solchen Branchen, die erfahrungsgemäß weit übersetzt sind, zu ver hüten. Dieser Antrag wurde in das Gesetz ebenso übernommen wie die Umformung der Gewerbesperre, die sich nunmehr als Untersagungsrecht darstellt und gleichfalls eine wichtige Schutzmaßnahme zugunsten bedrängter Gewerbezweige bildet. Entsprechend der neuen Stellung, die die Handelskammern in Hinkunft einnehmen werden, weist die Gewerbeordnungs novelle den Kammern eine Reihe von neuen Aufgaben zu. Vor allem ist die Uebertragung der Entscheidung

in jenen Fällen hervorzuheben, die eine Streitigkeit über Gewerbe befugnisse zum Gegenstände haben. Bisher stand die Entschei dung solcher Umfangs st reitigkeiten den Londes- behörden zu, von nun ab werden sechsgliedrige Ausschüsse der Kammern einen Schiedsspruch zu fällen i aben, gegen den nur mehr die Beschwerde an das Bundesministerium für Handel und Verkehr offen stehen soll. Diese Kompetenz verschiebung ist schon aus dem Grunde zu begrüßen, weil damit eine wesentliche Arbeitsentlastung für die Behörden

eintritt und zugleich jene Stellen nunmehr auch mit der Entscheidung betraut werden, bei denen schon bisher das Schwergewicht des ganzen Verfahrens geruht hat. Weiter wird den Kammern die Aufgabe übertragen, hinsicht lich der sogenannten „M anipulation" bestimmend einzu greifen: das Gutachten der Handelskammer wird voraussichtlich dafür entscheidend sein, ob neu gegründete Unternehmungen, die Arbeiten handwerksmäßiger Gewerbe an Heimarbeiter vergeben, von dem allgemeinen Verbot ausgenommen

7
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1881/08_10_1881/InnsbNach_1881_10_08_4_object_7340982.png
Seite 4 von 28
Datum: 08.10.1881
Umfang: 28
3278 blieb unverletzt, der Kammerdiener und der Pferdelenker erhielten nicht unbe¬ deutenden Contusionen. (Auf der Bozen Meraoerbahn) wird morgen Sonntag den 9. Oktober die Station Lana dem öffentlichen Verkehre übergeben werden. Gewerbe-Kammern. Der tirolische Gewerbetag hat sich für Errichtung eigener Gewerbekammern begeistern lassen; wenigstens lesen wir in den Berichten über denselben, dass er den diesbezüglichen Punkt der Petition

, und zwar debattelos, angenommen habe. Bisher hatten, und haben zur Stunde noch, Handel und Industrie, die ja durch zahllose Interessen mit einander ve> Kunden sind, einen gemein¬ samen Berührungs-Punkt und einen gemeinsamen Bertretungs Körper in den Handels- und Gewerbe-Kammern, und man hat bisher nie die Klage gehört, dass dieselben ihre Pflicht dem Gewerbe gegenüber nicht gethan und dessen Interessen vernachlässigt hätten. Nun sollen die Kammern getheilt

, aus einem Vertretungs-Körper sollen zwei gemacht werden; das kostet aber gerade noch einmal soviel, somit verdoppelte Auslagen, die durch Steuern aus¬ gebracht werden müssen, ohne durch diese Verdoppelung der Kammer-Zuschläge voraussichtlich etwas Besseres zu erreichen — und doch klagt man bei jedem Anlässe und mit Recht über Steuerüberbürdung. — Mit größeren Befugnissen werden die Gewerbe-Kammern nicht ausgestattet werden, als den Handels¬ und Gewerbe-Kammern

eingeräumt sind; das Statut der letztern bietet aber Raum genug, um mit allem Nachdrucke die Inter, ssen des Gewerbestandes zu vertreten, was auch wohl von allen Kammern bei jeder Gelegenheit und zu jeder Zeit geschehen ist, und zwar in einer Weise, wie es eben diese Zukunfts- Kammern auch nicht besser werden machen können. Sie werden daher auch nichts Anderes erzielen, und da sie ebenso wenig wie jene weiden Wunder wirken

wohl wert, so ist bei dieser Rechnung doch etwas ganz Wesentliches außer Acht gelassen worden. Die Trennung der Handels- und Gewerbe Kammern soll nach den zwei Gruppen: der producierenden und der den Absatz der Producte vermitteln¬ den Wirtschafts-Faktoren erfolgen. Zur ersten Gruppe gehören dann folgerichtig auch rie Großindustriellen, die Repräsentanten des großen Capitals; denn eine Dreitheilung der Kammern in Handels-, Großgewerbe

8
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1881/08_10_1881/InnsbNach_1881_10_08_5_object_7340983.png
Seite 5 von 28
Datum: 08.10.1881
Umfang: 28
1379 hätte, mit einem solchen Apparate zu arbeiten. Fängt man aber einmal an abzu¬ sondern , so kann die Theilung und zwar immer mit dem Scheme der vollsten Berechtigung stets weitergehen Warum sollten dann die Großfrächter des 19. Jahrhunderts nicht Eisenbahn- und Dampfschifffahrts - Kammern haben zur Vertretung ihrer Interessen, die meist denen der übrigen Gewerbe- und Han¬ delstreibenden entgegen gefitzt

sind, u. s. w.? Also auch das in industriellen Unternehmungen investierte Groß-Capital, das als eine dem Kleingewerbe gegnerische Macht im Gewerbetag geschildert worden ist, wird seinen Platz in den Gewerbe-Kammern finden müssen, und nachdem die Zahl der Vertreter nach der Steuersumme festgesetzt wird, so werden wir es erleben, dass die Repräsentanten der den „Handwerksmann durch Ueber- production unterdrückenden" Großmacht des Capitals die Repräsentanten des Kleingewerbes majorisieren

werden, während in den bisherigen Kammern die Letzter» ihre Bundesgenossen unter den Vertretern des Handelsstandes finden konnten, und in etwaigen Fehden gegen die Großindustrie immerhin auch ge¬ funden haben werden. Es würde sich also um die Verdopplung der HandelS- und Gewerbe- Kammer-Steuer der Klein- Gewerbestand nur die Majorisierung durch das Groß Capital in der Gewerbe. Kammer erkaufen; das ist ein zweiter Punkt, der nicht sehr für eigene Gewerbe-Kammern

zu sprechen scheint; und solche Punkte würden sich noch mehrere finden lasten. Es ist zwar die Parole „eigene Gewerbe-Kammern" nun allerwärts aus¬ gegeben, und wie jedes Schlagwort von der Menge aufgegriffen wird, so auch dieses. Die Menge, welche sich bisher um die Thätigkeit der Handels- und Gewerbe Kammern gar nicht gekümmert hat, hat nun auf einmal ein Urtheil darüber und findet, dass Gewerbe-Kammern ersprießlicher seien! Schlagworte

werden nur ausgegeben um die große Masse für eine Idee im kürzesten Wege zu gewinnen; nicht immer spricht sich aber im Schlagworte der eigent¬ liche Zweck aus, der damit erreicht werden soll. Es ist oft nur ein bequemes Mäntelchen für ankere Absichten und wenn wir den Nutzen betrachten, der dem Kleingewerbe-Stande aus den Gewerbe-Kammern erwächst, so kommt uns vor, dass auch hinter dem Schlagworte, das ein wirtschaftliches Ziel andeutet, ein poli

9
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1881/15_10_1881/InnsbNach_1881_10_15_32_object_7342846.png
Seite 32 von 40
Datum: 15.10.1881
Umfang: 40
3490 weiterer Beweis für die Notwendigkeit von Gewerbe-Kammern wird in der zu ge¬ ringen Anzahl der Repräsentanten deS Gewerbestandes in d n bestehenden Kammern gesucht. Um dieser Beschwerde abzuhelfen, bedarf es abermals nicht eigener Kammern; der Weg zur Abhilfe dagegen ist im 8 4 des obcitierten Gesetzes gewesen, nach welchem der Handeisminister im Einvernehmen mit den einzelnen Handels-Kammern die Mitgliederzahl innerhalb der äußersten

Grenzen von 16 und 48, sowie die Ver¬ hältniszahl zwischen den einzelnen Kategorien bestimmen kann. Es ist also dem Gewerbestande durchaus nicht der Weg versperrt, in den bestehenden Kammern das zu erreichen, was er auf dem Umwege durch eigene Kammern erreichen möchte; also zu den in unserm ersten Artikel angeführten Gründen, weshalb eigene Gewerbe-Kammern nicht ersprießlich sind, ein Grund, weshalb sie auch nicht nothwendig

sind, und da¬ her, abgesehen vielleicht von der Befriedigung persönlicher Aspirationen, was selbst¬ verständlich ohne besondere Beziehung auf hiesige Persönlichkeiten gesagt sei, dem Gewerbestande nichts einbringen, was die bestehenden Handels- und Gewerbe-Kammern nicht auch erMcken könnten, wohl aber - es sei hier nochmals betont — eine Verdopplung der Kammer- eteuerzuschlage; denn, dass eine Theilung der Geschäfte eine Verdopplung der Auslagen

nicht nothwendig mache, wie unser Gegner sagt, wäre nur dann richtig, wenn an den Handels- und Gewerbe-Kammern ein Ueberfluss an Arbeitskräften und ein übermäßiger Aufwand für das Bureau bestünde, w dass man aus einer Kanzlei unbeschadet der Geschäfte gut zwei machen könnte. Nachdem aber unser Gegner uns keine Kammer wird bezeichnen können, an der ein solcher Luxus getrieben wird, er im Gegentheil überall die Arbeitskräfte aus das knappste bemessen

, und oas Bureau auf das nothwendigste beschränkt finden wird, nachdem ferner eine allfällige gemeinsame Benützung des Bureaus aus verschiedenen Gründen unthunlich sein wird, so kostet nach der Theilung das Bureau der Gewerbekammern dem Gewerbestande gerade soviel, als das Bureau der jetzigen Kammern dem Handcls- und Gewerbestande gemeinsam: som t Verdopplung der betreffenden Steuerzuschläge. Diese Rechnung durtte so ziemlich richtig

10
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1919/10_05_1919/InnsbNach_1919_05_10_2_object_7415062.png
Seite 2 von 16
Datum: 10.05.1919
Umfang: 16
Grundsätze auf: 1. Gemeinsame Kammern. Handel, Gewerbe und Industrie einschließlich des Bergbaues erhalten zur Vertretung ihrer Interessen wie bisher gemetnsarne, frei- gewählte Organisationen unter der nunmehrigen Be zeichnung „Kammern für Handel, Gewerbe und Indu strie". Von einer Trennung und Zerlegung in Handels-, Gewerbe- und Jndustriekammern wird abgesehen, da ein ! Zusammenwirken der drei Erwerbsgruppen in den gro- ! gen Wirtschaftsfragen erforderlich und heute mehr denn ■ je deren fester

Zusammenschluß notwendig ist, abgesehen ! davon, daß eine Reihe von Verwaltungsausgaben wie Marken- und Musterregistrierung, Exportförderung je denfalls durch eine gemeinsame Stelle geführt werden j müßten. Dazu kommt, datz eine Zerlegung der Kam- > Mein die Kosten verdreifachen und Etnzetnkammern schas- 1 feit würde, die entweder finanziell zu wenig leistungs- ! fähig wären oder ihre Angehörigen unverhältnismäßig ! belasten müßten. In den alvenländischen Kammern ! kann es nie zn scharfen Gegensätzen

des Handels, des Gewerbes und der Industrie in den Ausschuß zur Beratung des Geietzent. wurfes berufen. von der otoko llie- de re Er- über. d-ie iiltzci tlich i von den >nng üe- ist ö asür svcrk »and von der eint ?. CT?. ttvlf hten ünen sol- Ran men >40 h . an dem Au- grünen Tisch" zu überlassen. ! Aus diesen Gründen hat sich der Verband der Indu- j siriellen Tirols, das Handelsgremium Innsbruck, sowie j der Verein der Kaufmannschaft in Innsbruck für die Bel- | behaltnng der gemeinsamen Kammern

sönlichen Stimmenabgabe anfgesiellt Um den Hanvt- grnppen Gelegenheit zur Mitarbeit zu bieten, wird die Anzahl der Kammermitglieder. vermehrt. Im einzelnen obliegt, die Bestimmung der Mandalszabl, der Wahlkor- per innerhalb der Sektionen, deren Abgrenzung n. a. oen über Vorschlag der Kammern zu erlassenden Wahlord- nnngcn. 4. E r w e i t e r u n g d e s W i r k n n g s kreise s. Die Kammern werden in eigenen Angelegenheiten mit mög lichster Autonomie ansgestattet und außerdem zum Zweck

sei die LustiNMiMa der zul'ändiaen Kammern ciu'uholen. Hierüber wurde eine Wechselrede geführt, dt? sich ganz besonders kc ich oft zwischen dem Antragsteller Kirchmayr und dem Präsidenten Rc-bcr gestaltete, da der Mstsid-nst hie Vestirchinngen Kirchmavrß nicht teilt'', schließlich würde der Zistatzantrag Kirchmayrs mit Stlmmenmehr. heit angenommen. Schnlangelcgenhcitcn. Mir die Lehrerschaft der Innsbrucker Handelsakademie ist die nackst'östliche Genehmigung der Teuerungszufchüsso iw VeDanc

11
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1938/01_02_1938/InnsbNach_1938_02_01_3_object_7240660.png
Seite 3 von 18
Datum: 01.02.1938
Umfang: 18
zu Bozen, die allerdings, wie alle Handelskammern in Italien, vor etlichen Jahren in den heutigen Provinzialwirt schaftsrat umgewandelt wurde. In Frankreich sind die Handels kammern danials entstanden, als dieser Staat politisch und wirtschaftlich der führende Staat auf dem ganzen Kontinent war: in der Periode zwischen dem Dreißigjährigen Kriege und dem Ausbruch der Revolution von 1789. Bezeichnenderweise fällt die Errichtung der Marseiller Handelskammer in jene Zeit, in der der bedeutendste

Ritter von Bruck ist. Bon Anfang an aber machte die Ordnung der Handelskam mern alle Wandlungen mit, die das politische Leben Oester reichs beherrscht haben. Räumt der Erlaß von 1848 — ein typisches Erzeugnis der Revolutionszeit! — den Kammern einen sehr weitgezogenen Wirkungskreis ein und verwirklicht er im Organisatorischen die Forderungen des damaligen Liberalismus, so ist das Gesetz von 1850 in allen diesen Fragen wesentlich zurückhallenüer: die Staatsaufsicht macht sich stark geltend und bezeugt

die mittler weile eingetretene Kräfteverschiebung. Nach den» Umschwung von, 1867 bietet ein neues (definitives) Kammergesetz em ge treues Abbild der die Zeit und die. Menschen beherrschenden Tendenzen. Unaufhaltsam schreitet aber in den bis zum Kriegsausbruch folgenden Jahrzehnten die Demokratisierung aller öffentlichen Einrichtungen fort; in Bezug auf die Handels kammern wird daher wohl nicht das Gesetz von 1868 ab- geändert, ober die Kammerwahlordnungen erfahren wieder- holle Novellierungen

gleichmäßig intensiver und rastloser Arbeit zum Wähle der von den Kammern zu vertretenden Berufe und damit zum Wohle der Gesamtwirtschaft. Vernunft und Sach lichkeit haben in der Betätigung der Kammern jederzeit den Ausschlag gegeben. Auf sie ist auch zurückzuführen, daß sich niemals dissidente Gruppen gebildet haben, auch dann nicht, wenn es, was ab und zu unvermeidbar ist. hart auf hart ging. Daraus wird offensichtlich, von welch nebensächlicher Bedeu tung rein organisatorische Fragen eigentlich

. die Internationale Handelskammer, mit dem Sitze in Paris, deren Mitglieder die nationalstaatlich zusammen gefaßten Gruppen der nationalen Kammern sind. In Oesterreich aber ist von besonderer Bedeu tung. daß jedes Bundesland seine eigene Landeshandels kammer besitzt (die Bezeichnung besagt jedoch nicht, daß diese Kammern in dienstrechtlicher Unterordnung zu den spezifische« Landesbehörden stehen). So begegnet man auch hier wieder jener Koppelung zentralistischer und föderalistischer Tendenzen

12
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1935/17_09_1935/InnsbNach_1935_09_17_3_object_7444407.png
Seite 3 von 10
Datum: 17.09.1935
Umfang: 10
Behandlung aller Angelegenheiten, die Indu strie, Gewerbe, Handel und Verkehr, Geld-, Kredit- und Ver sicherungswesen betreffen oder mindestens zwei dieser Be rufsstände gemeinsam sind, durch aus der Umformung der be stehenden Kammern zu bildende Einrichtungen zu besorgen sind. Auch über den Nachteil eines allzu langen Auf schubes der Umformung sind Industrie und Gewerbe einig. Da nach Abschluß der Gesetzgebung über die Bünde der Weg für die Beschlußfassung des Umformungsgesetzes in den ge setzgebenden

Körperschaften nunmehr frei ist, kann mit dessen Jnkrasttreten in absehbarer Zeit zuversichtlich gerechnet werden. Diese Tatsache macht die vom Gewerbebund vorgeschlagene Zwischenregelung, die bisherigen Kammern durch Kuratorien zu ersetzen, unnötig. Durch ein solches Regime würde die Kontinuität der Geschäftsführung der den städti schen Berufsständen gemeinsamen Einrichtung eine Unter brechung erfahren, die sich zum Nachteil dieser Stände auswirken müßte. Die festgefügte und innere Verknüpfung

, die diese Stände in den heutigen Kammern haben, würde in eine lose Ver bindung verwandelt werden, die nicht zur Leistung der den Kammern übertragenen Aufgaben hinreichen würde. Durch den Einbau aller dieser Einrichtungen wird die Möglichkeit der A u f r e ch t e r h a l t u n g der bisherigen sach lichen und billigen Bearbeitung von für die Wirtschaft bedeut samen Agenden geschaffen. Die aus der Umformung der Kammern zu schaffenden Quer verbindungen werden den übertragenen Aufgaben nur dann gerecht

des Gewerbebundes an, daß eine zentrale Querverbindung der städtischen Berufsstände ausreicht, son dern ist v:elmehr im Hinblick auf die nicht gleichartige wirt schaftliche Struktur in den einzelnen Bundesländern der Mei nung, daß an dem Bestände von selbständigen Querverbindungen auch in den Ländern f est g e- halten werden muß. Was die Bildung der umzuformenden Kammern anlangt, schließt sich der Bunld der österreichischen Industriellen dem Vorschlag des Gewerbebundes an, daß die künftigen Mitglie

das gleiche mit diesen Weibern! Hol' euch der Geier!" Zwei Abenteurer des Lebens hatten sich aus dem Staube gemacht. Vielleicht daß ihnen woanders das Glück, wie sie es verstanden, eher hold war als an der Cöte d' Azur, wo die Sonne gar zu töstlich und golden schien für Leute ihres Schlages, „ Wirtschaftsverwaltung, sofern sie die Interessen von mehr als einer der von der Kammer bisher vertretenen berufsständischen Hauptgruppen berühren, umfassen. Den an Stelle der Kammern tretenden Querverbindungen

13
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1907/31_12_1907/InnsbNach_1907_12_31_9_object_7078018.png
Seite 9 von 63
Datum: 31.12.1907
Umfang: 63
durch einen vom Kammerrate Vinzl eingebrachten Dringlichkeits¬ antrag der kürzlich von christlichsozialer Seite im Abgeordnetenhaus vorgelegte Antrag auf Aende- rnng der derzeitigen Kammerwadlordnungen' zur Diskussion gestellt. Kammerrat Vinzl legte dar, daß der christlich soziale Antrag, der die Fest¬ stellung der Kammerwahlordnungen dem Belieben der Regierungen anheimstellt, du wertvolle Auto¬ nomie der Kammern illusorisch machen würde. Bereits ' sei voll

auf Abtrennung des Gewerbes bestehen müßte, da sie sich eine Majorisierung nicht gefallen lassen könne. Kammerrat Richter wies auf die Gefahr des christlichsozmlen Antrages für das Deutschtum hin, wenn es nämlich, wie es nach dem christlich- sozialen Vorschlag unvermeidllch wäre, zu selbstän¬ digen Gemerbekammern käme, so würden in vielen Gebieten selbständige slawische Gewerbe¬ kammern entstehen und dadurch das deutsche Ge¬ werbe majorisiert

Antrages, er¬ klärte, der Antrag wolle das Vertrauen des Klein¬ gewerbestandes zu den Kammern wieder erwecken. Die 100.000 Kronen jährlicher Beiträge der In¬ dustrie für das Kl ingewerbe genügen hierzu nicht; das Kleingewerbe müsse eine bestimmte Anzahl von Vertretern erhalten. Den Angriff aus die Autonomie der Kammern gibt der Redner zu; ohne diesen sei jedoch eine Änderung der Wahlordnung nicht zu erzielen. Er sei übrigens gegen die Trennung

der Kammern, weil diese den Einfluß sowohl der In¬ dustrie als auch des Gewerbes herabdrücken würde. In seinem Schlußworte bemerkte Präsident Kink: Die Angelegenheit sei «icht sehr dringend; aktuell könne die Wahlreform erst werden, wenn die Regierung sie zur Diskussion stellen würde; dann müßten jedoch pflichtgemäß die Kammern vorher ge¬ hört werden. Die Reform würde die nationale Frage nicht umgehen können. Die Schwierigkeiten, die sich hier erheben

, sind enorm; vor Durchführung des nationalen Ausgleiches sei daher an eine Aenderung der gegenwärtigen Kammerverfassung nicht zu denken. Als Präsident der Kammer muß ich gleich den Vor¬ rednern bedauern, daß ein Kammernurglied einen die Autonomie der Kammern gefahrdrohenden An¬ trag eingebracht hat. Gin angeblicher Neservat-Erlaß des Kr Legsministeriums. Prag, 30. Dez. Das Organ des Mg. Klosatsch „Ceske Slovo" meldet, das Kriegs- ministerimn

14
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1908/29_10_1908/InnsbNach_1908_10_29_19_object_7283717.png
Seite 19 von 22
Datum: 29.10.1908
Umfang: 22
der Kammern eingeholt wer¬ den sotten. Er beantragte diese Stelle des An¬ trages auszujHmdxn. Abg. Tr. Ehristomannos (deutschfreiheit- lich) sagte, er Leg reise den Standpunkt Mayrs* nicht. Es sei doch selbstverständlich, daß der Landesausschuß die Gelder nicht ohne Befragen der Handels- und Gewerbekammern verteilen wird, da er selbst keinen Einblick in die Ver¬ hältnisse hat. Abg. Unterkircher (christlich sozial) sagte, Prof. Mayr habe dre Ausmerzung

des betref¬ fenden Passus wohl deshalb beantragt, weil derselbe einen Ärmlichen Auftrag für den Lan¬ desausschuß gleichkommt, die Gelder nur nach Befragen der Kammern zu verwenden. Es gebe auch andere Auskunftstellen. Andererseits er¬ geben sich durch das Befragen der Kammern Mißstände; so habe die Meisterkrankenkasse in Schwaz Leine Subvention erhalten, weil sich die Kammer mit dem Hinweis dagegen aus- spvach, daß der Kredit zur Förderung von Han

¬ del und Gewerbe bestimmt sei, nicht aber auch zur Unterstützung humanitärer Institutionen. Abg. Unterkircher wies darauf hin, daß diese Institutionen doch auch in das Gebiet des Han¬ dels und Gewerbes gehören und tatsächlich seinerzeit auch stets unterstützt wurden. UM Wiederholungen ähnlicher ungerechtfertigter Ab¬ sagen durch die Kammern zu vermeiden, fei er für den Antrag Mayr und bitte, denselben anzunehmen. (Beifall

bei den Christlichsozialen.) Tr. Pinalli (ital. lib.) sprach für den Nusschußantrag, dessen Fassung durchaus keinen Auftrag für den Landesausschuß bedeute. Red¬ ner beantragte aber, in den Antrag auch die Worte „und nach gepflogenen zweckmäßigen Erhebun¬ gen" einzuschalten. Abg. Dr. v. Walther hob hervor, daß nur von einem Gutachten der Kammern die Rede sei, daß es aber nicht heiße: „nach Gutdünken der Kämmern". Der Landesausschuß ist an das Gutachten

eingebracht und angenommen wurde. Der Lan¬ desausschuß habe sich in verschiedenen Fällen gar nicht an das Gutachten der Kammern gebunden erachtet. Es liege also kein Grund vor, die Fassung des Antrages abzuändern und den Kammern damit ein förmliches Mißtrauens¬ votum abzusprechen. Nach diesen Schlußworten des' Berichterstat¬ ters wurde zur Abstimmung geschritten. Hie¬ bei wurde der Antrag Ln der Fassung Mayr (Weglassung der Gutachten-Einholung) ange

15
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1922/14_11_1922/InnsbNach_1922_11_14_6_object_7207269.png
Seite 6 von 8
Datum: 14.11.1922
Umfang: 8
Quidenus, von der Regie rung waren Vizekanzler Dr. Frank und die Vundssmmister Kraft und Dr. W a b er, der Ersparungskommissär Dr. H o r n i k, ferner Vertreter verschiedener staatlicher Stellen und wirtschaftlicher Korporationen erschienen. Präsident Quidenus führte aus, daß das Reform- und Finanzpro- gramm von den von den Kammern vertretenen Kreisen Opfer in einem Ausmaß verlan-ge, wie noch nie bisher. Di« Kammern stellen sich aus den Boden des Reform- und Sanierungsprogramms, halten

und die Leistrngsfahlgkeit des Inlandes gegenüber dem Auslande herabzödrückt wird, sind herabzusetzen. Vizekanzler Dr. Frank stevll-e mit Befriedigung fest, daß sich die Kammern auf den Boden des Sam-erungsprogramnies stellen, trotz dem allen Ständen durch dieses große Opfer auserlegt werden sollen. Es sei nicht die Absicht der Regierung, die Sanierung der Staats finanzen in einer Weife durchzuführen daß dadurch unser wert vollstes Gut, dis Volkswirtschaft/geschädigt werde. Die Regierung werde alle Anregungen

aus dem Kreis: der Kammern eingehend würdigen. Di« auf das staatsflnangieUe Sanierungsprsgramm bezügliche Resolution wurde einstimmig angenommen. Die Re solution verlangt die baldmäglichste Veräußerung aller jener unrentablen Betriebe, deren Fortführung durch den Staat nicht aus zwingenden volkswirtschaftlichen Gründen geboten ist. Die E i n- schränkungüer Ausgaben ist viel notwendiger als Einnah men. Um die Aufzehrung des inländischen Kapitals zu verhindern, darf der V e rm ö gen s stamm nur im äußersten

, daß die Bollmachten des Ersparungskommissärs einer umfassenden Ausgestaltung bedürfen. Die Ersparnisse dürfen aber die Güte der Berwalrung und Rechtspflege nicht.beeinträchtigen. Beim Personalabbau sei das Ab- s ertigungspr inzi p verwer stich. Ueber den dritten Punkt der Tagesordnung, die Uebertragung der praktischen A u ß e n h and e l ssö rd e r un g und der A u ß e n h a n d e l s st a t i st i k an die Kammern. r«ls«rier>te namens der Kammer Wien Hofvat Dr. P i st o r. Die österreichischm Handels- kammern

16
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1929/12_02_1929/InnsbNach_1929_02_12_6_object_7430474.png
Seite 6 von 12
Datum: 12.02.1929
Umfang: 12
der aus Bäder wartenden Kurgäste dienen soll. Unter der Erd gleiche befinden sich die großen Maschinenraume, ein Elektrcmarmwasserspeicher, die Dampswäscherei und das Boiksbad. Ebenerdig ungeordnet ist die Abteilung für Hydrotherapie mit Kalt- und Warmwasserbehandlunq, Massage-, Wickel-, Dampf- und Heitzluftkanrmern, anschlie ßend die elektrotherapeutische Anlage, wie D.athcrme, Bierzellenbad, ein galvanisches Vollbad,. Räume für Quarzlicht- und Solluxbehandlung und zwei pneumatische Kammern. Das Wesen

der ynemnatischen Kammern besteht darin, -atz in einem luftdicht abgeschlossenem Raume der Luft druck muh Belieben des behandelnden Arztes erhöht oder vermindert werden kann. Dadurch wird erzielt, daß bei Unterdrück, die bei Höhenklima, bei Ueberdruck, die bei Ttefenklima üblichen Erscheinungen künstlich her- vorgerufen werden. Die Ueberdruckkammer kommt bei Behandlung von Erkrankungen der oberen Luftwege, insbesouders bei Bvonchialkatarrh, Bronchialasthma, bei Blutarmut, Mit telohrkatarrhen und bei Behandlung

der Folgezustände von RippenfellLNtzündungen in Verwendung. Die ver dichtete Luft zwingt zu tiefer und langsamer Atmung. Da verdichtete Lust verhältnismäßig mehr Sauerstoff ent hält, als gewöhnliche, so findet auch eine erhöhte Ausnahme von Sauerstoff statt, die Atmung, Ernährung und Stoss- rvechsel günstig beeinflußt. Die pneumatischen Kammern müssen einen hohen Luft druck aushalten, werden daher in Eisenbeton hergestellt. Wurden früher diese Kammern als kleine Zellen gebaut, so werden sie jetzt als Lesezimmer

ist noch nicht restlos geklärt. Die Wirkung ist die des Hechgebirgs- kltmaS. Bei Lungenemphysem, zu dessen Heilung die Er leichterung der Ausatmung von größter Bedeutung ist, wurde durch die Anwendung verdünnter Lust günstige Heilerfolge erzielt. Der Aufenthalt in den Kammern dauert in der Regel zwei Stunde n. Bon besonderer Bedeutung sind die pneumatischen Kammern deshalb, weil wir in Oesterreich erst drei solche Anlagen besitzen, was hauptsächlich aus die hohen Kosten dieser Heilmittel zurückzuführen ist. Direkt

17
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1895/16_09_1895/InnsbNach_1895_09_16_3_object_7267689.png
Seite 3 von 22
Datum: 16.09.1895
Umfang: 22
auch seinen 80. Geburtstag. (Professor Adolf Pichler) hat sich Dank der : großen Sorgfalt des Herrn Tr Hauser in Silz. ■ der ihn wie vergangenes Jahr auch h-uer be- i handelte, so weit erholt, dass er bereits am Frei- ' ag dis Bett verlassen konnte. (Handels- und Gewcrbckammer.) Am 9. l M. s fand r Salzburg eine Berathung von Vertretern , der alpenländischen Handels- und Gewerbekammcrn statt, welche die Stellungnahme dieser Kammern zu der allgemeinen

Betriebsaufnahme, wie sie in der neuen Instruction für den 1896 zu erstatten- , den Quinquennalbericht vorgesehen ist, zum Gegen- ' stände hatte. An der Versammlung betheiligten ; sich die Kammern von Bozen, Feldkirch, Graz, j Innsbruck, Klagenfurt, Laibach, Linz und Salz- { bürg Die Berathung hatte wesentlich nur infor- ' mativen Charakter, um eine möglichst einheitliche Z Berichterstattung an das Plenum der Kammern und an das k. k. Handelsministerium

und die Verarbeitung der Ergebnisse der¬ selben ohne weilgehcnde finanzielle Unterstützung aus staatlichen Mitteln nicht gestatte. Während aber die Vertreter von drei Kammern, wenn sie auch nicht insgesammt die allgemeine BetricbZaufnahme als solche ablehnten, sich aus den angeführten Gründen und aus principiellen Erwägungen doch gegen die Durchführung der Betriebsau kn chme im Wege der Kammern und für deren Verbindung mit der Volkszählung aus- sprachen, wurde

von den übrigen fünf Kammern die dringende Rothwendigkeit der Reform unserer Gewerbestatistik, und zwar im Smne des Jn- structionsentwurses, anerkannt, die Vollziehung und Verarbeitung dee Betriebsaufnahme durch die Kammern als die allein richtige Methode, specicll auch im Jn-e este des Kammerdienstes selbst, be¬ zeichnet und dabei betont dass bei Vornahme der Betriebsaufnahme seitens der statistischen Cent-al- Commijsion den Kammern der für die Detail

19
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1934/09_06_1934/InnsbNach_1934_06_09_2_object_7231017.png
Seite 2 von 20
Datum: 09.06.1934
Umfang: 20
der Sachverständigen nt es nur der festen Bauart des Gebäudes zu danken, daß der Schaden n.cht noch größer ist. Die Frau des Arztes erlitt einen Nervenanfall. Es ist dies bereits der vierte Sprengstoffanschlag auf das Haus des Arztes, der Ortsgruppenleiter der Vater ländischen Front und des österreichischen Heimatschutzes ist. Die Entpolitisierung der Berufskammern. Wien, 9. Juni. Eine Regierungsverordnung, die anfangs März d. I. verlautbart wurde, verfügte, daß die Kammern der freien Berufe

, also die A d v o k a t e n-, A e r z t e- und Apothekerkammer, alle ihre Vorstands- und Aus- fchußmitglieder, die unter dem Einfluß der Organisationen einer verbotenen Partei bestellt worden sind, ihrer Mandate verlustig erklären müssen. Wie „Tel.-Preß" von den Präsidien der in Frage kommenden Kammern erfährt, ist diese Verord nung der Regierung re st los durchgeführt worden. Es hat sich gezeigt, daß unter den Mandataren der Kammern der freien Berufe die Sozialdemokraten nur schwach vertreten war. In der Advokatenkammer für Wien und Niederösterreich

be fanden sich lediglich vier organisierte sozialdemokratische An wälte als Ausschußmitglieder. In der Aerzte- und Apotheker kammer nicht ein einziger. Wegen Teilnahme an der Arbeit einer verbotenen Partei mußte aus den Wiener Kammern der freien Berufe nicht ein einziges Mitglied ausgeschlossen werden. In den Kammern in den Bundesländern kam es vereinzelt vor, daß Mitglieder, die der nationalsozialistischen Partei nahestanden, ins Ausland flüchteten. In solchen Fäl len mußten die Kammern

20
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1934/07_04_1934/InnsbNach_1934_04_07_1_object_7232584.png
Seite 1 von 20
Datum: 07.04.1934
Umfang: 20
ein, der folgendes enmommen sei: „Ich betone unsere Gefolgschaft für das autoritäre Regime und für die Regierung, deren Tatkraft Oesterreich vor schweren Gefahren bewahrt hat und deren unermüdliche Bestrebungen in der Hilfe für die Wirtschaft eine Wendung zum Besseren vorbereitet und wirksam eingeleitet haben. Wir würden die Ueberlieferung dieses Hauses rnd unsere Pflicht gegenüber dieser Körperschaft verletzen, wenn wir nicht für die Erhaltung der Kammern auch in der neuen Zell mit der ganzen Kraft

der Gegensätze zwischen den Ständen untereinander abgelöst werden. Auf d e Fülle von Geschäften, die die Handels- und Ge- werbekainmern im übertragenen Wirkungskreis als Amts- stellen seit Jahrzehnten führen, auf die hohe Bedeutung und Leistungsfähigkeit des geschulten Kammerapparates und auf die wertvollen Früchte, die das E i n v e r n e h in e » zwischen den Regierungsstellen und den Kammern in den schwierigsten Zeitläufen stets getragen har, mit Einzelheiten hinzuweisen, ist überflüssig. Die neuen

Landesregierungen mehrerer Bundesländer haben durch Berufung von prominen ten Kam nerfunktionären in ihren Kreis dieser Tatsache bereits Rechnung getragen. Die Heraus n ahme, bzw. die A b- t r e t u n g wichtiger, mit der amtlichen Tätigkeit der Kammern aufs engste verbundener Arbeitsbereiche, z. B. betref fend dis Handelspolink und den Außenhandel, müßte nicht nur vom Standpunkt der Kammern selbst, sondern auch von dem aller bei uns vertretenen Stände und von dem der Gesamt wirtschaft aus als nachteilig

und abwegig bezeichnet werden. Wenn in einzelnen Kammern, wie auch anderwärts in stebergar.gsperioden, Erscheinungen zu verzeichnen waren, die Anlaß znr Kritik geboten haben, so wird vernünftigerweise gegen eine A n p a s s u n c der Tätigkeit der Kammern an die neuen Zeiten und Formen nichts eingewendet werden können. Beide Forderungen erscheinen mir aber durchaus er füllbar, ohne daß durch die Auflösung fachlich bewährter Einrichtungen der Gesamtwirtschaft ein Schaden erwächst

21