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Innsbrucker Nachrichten
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Seite 21 von 24
Datum: 09.07.1927
Umfang: 24
In- und , AnSla ndverbindungen, 81 c-l l ' Villa in Kufstein durch Kreditgewährung billig zu erwerben. 'Anbote unter „Otto 2172" au die Ver waltung. 14 Gllnstiger Gelegenheit»- katif. Easthaf tritt Heilbad ti. Oekonomie nächst Stadt Salzburg, zwei Häuser, 26 komplette Fremdenzim mer, 16 Bäder, groster Gast» garten, neun Joch Grund, nur 88,000 8 bei 35,066 8 Anzahlung Haus mit Fri- scurgeschäft in grostem Markt« Salzburg», samt großem Garten um 20.060 Schilling bei 16,0,0 8 An zahlung. Realitätennrarkt

G, Vilzkotter, Salzburg, Getreldeg, 23 V269H-14 ' Stille Trilbabeckn mtt Einlagekapital von 5000 bis 6000 S für ein gut gehendes Geschält gegen Licherstellung gesucht. Zu schriften erbeten unter „Sofort 2179' an die Ver waltung. 14 vanrrngüt«! IwrSdruck- IluugebunL Oslsstjaarten, 106 Bänim«. Gemüsegar ten, für 16 bi» 12 Stück Vieh, 26 Jauch Wald, 75.666 8; InnKbruck- Idmgebung. 1197 lä Klaf ter Grund, 16.660 8; Innsbruck - Umgebung, gib Jauch Grund für 3 Stück Vieh, 23.066 8: Wipptal, für zwei Stück Meh

, MB 8; bei Hall, MÄ Hektar Grund, 65.000 8; bei Schweiz, für 6 bi» 7 Stück Großvieh, 36.006 8: bei Lrixlegg, L6ft Hektar Grund, 65.600 8; bei, Ku«e:n, 200 Ar Grund, £2,000 8; bei KnMein,, für 18 b!» 80 Stück Vieh, 50.000 8: bet KuMein, für 25 bi» 30 Siück Vieh, 70.000 8; bei KuUtei.ir, ztztt .Hektar Grund, tzö.006 8; bei -KuMein, ltz'r Hektar Grund, 25,000 8; Brl- renial, NI Hektar Grund, 10.600 8: Bckxsatak, 10!4 Hektar Grund, 32.660 8: Brirental, mit Giigetverk, 76,060 8; Brixental, IS Hektar Grund

. 13,«« 8; bet Kircherg, für S Siück Vieh. 13,080 8: bei Kitz- bültel, lil Hektar Grund, 40.000 S; bei Kltzbühek. SM Joch Grund, 32.600 Schilling; Zillertal, für 1« bi» 20 Siück Vieh. 67.660 3; Zillertal, für (10 bis 18 Stück Dich, 28.006 8; Zillertal, für 6 bis 7 Stück Vieh, 25.006 S; Zillertal für 5 bi? 7 Stück Vieh, 36,666 Schilling; Obecknntak, für 3 Stück Vieh, 15,666 Schilling: Oberinntal, f, 3 Siück Vieh, 15.060 8; Obermntak, für 6 Siück Vieh, 32,006 5; Oberiim- tal, für 14 Siück Meh, 1(16.000

8; Oetztal, für 0 Stück Dich. 26,666 8; Außerstrn, mit 31 Jauch Grund, 22.600 S; Auster- strn, für zirka 14 Siück Bich, 25.006 8; Anber- fern, für 6 Stück Vieh. 26.000 S; Außerstrn, 40 Jauch Grund, 70.000 8; Saktzjbuvger Gebiet oon 0506 bi, 46,606 8; Würt. tenilb-rg 51.600 8. 21, von Guggenberg, bchördlich donzefs! on i« r ier VevkehrS- sensalr, Innsbruck. Maria, Theresien-Stratz« 21, i.Dt. 250044 Billen; Innsbruck, freier Fünf. Zmrnterwohnung, 16.006 3; Innsbruck, mieievschutzfrei W,060 8; Jnn-bruck

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Innsbrucker Nachrichten
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Seite 2 von 10
Datum: 25.07.1922
Umfang: 10
und weiblichen Geschlechtes auf Grund der Bestim- m»mgen dieses Gefetzes findet nur Ävschern statt, als dies ousdrück- ftchftstgefttzt fft. Abg. Dr. Bauer beantragte folgende Fassung des 3. Absatzes des § 1: „Ach die Wehrm ärmer und di« chcht aus dem Stande der Beriifscffichere und Beuufsunteroffiziere 'der ehemaligen öfterrel- chtfch-usyarischen bewaffneten DLacht hervorgeyangonen Offizier« und Unteroffizier« findet dieses Gesetz keine Llnwvnidimg." Durch diese Umsttlisierung sollte sesigelegt

werden, 'daß sich die AblbonakKon ach etwa 100 Offiziere, die aus der Wamrschast hervvr- gegcmgen sind, nicht erstrecken kann. Dieser Antrag wurde ahgelehnt. 8 2 lautet: Unter anrechenbarer Dienftzett ist die ach Grund gesetzlicher oder sonfttgsr Bestimmungen für d!« Ruhsgsmiß- bsmeffimg anrechenbare Dienstzeit einschließlich 'der Kriegshalbjahre zu verstehen. § 3 lautet: Wahrend der Wirksamkeit der einHÄnen Dssttmmimgen dieses Gesetzes sind all« mit ihnen 'im Widerspruch stellenden diechi- mid pensiansrechtlichen Borfchristen

wenn sie den Anspruch auf den vollen Ruhegenuß schon »nit 30 Jahren erreichen, von 18 Jahren zurückgriegl haben oder bis 31. Dezember 1922 zurückgelegt haben werden, sich» auf Ansuchen ohne Nachweis der hiefür in den einschlägigen Gesetz«» und sonstigen Vorschriften bestimmten Voraussetzungen in den dauernden Ruhestand zu versetzen, sofern sie nicht auf die im Punkt 1 vorgesehene Begünstigung Anspruch erheben. (2) Solche Bundesangeftellte erhalten vis zu dem Zeitpunkt, in dem sie aus Grund der geltenden

des Pensionsgesuches vorhergehenden Monat« nach dem BesÄdungsnachstagsgssstze gebichrendei! Monatsbezuges. Den An spruch ans die Erfolguug des Ruhegenusses erlangen sie erst dann, wenn sie nachgewiesenermaßen dauernd erwerbsunfähig sind, spätestens aber in dem Zeitpunkt, in dem sie bei Verbleiben im aktiven Dienfsterhältniff-e 20, beziehungsweise 18 anrechenbar« Dienstjahr« zurückgetegt hätten. Der Rcchogenuß fit auf Grund der im Zeitpunkte des srerwilügen Ausscheidens aus dem aktiven Dienste zurückgeiegten arwe

«hen'bnren Dienstzeit zu bemessen und von dem der AnmÄdemg des Anspruches folgenden Monatsersten an ffiWg zu machm. <2) Die noch Punkt 2 in den dauernden Rlchestand versetzten Buindesangestell^ien sowie solche Bundesangeftellte, denen auf Grund der vorstehenden Bestimmungen (Absatz 1) ein Ruhegenrch flüssig zu machen fit, können auf die Flüssigmachung des iftren gebüh- renÄen NuhogHN'Urlis'es jsderM^I verzichten. Der NncheyeniuH er- höht sich für jedes Jahr, für das auf feine Auszahlung verzichtet

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Seite 14 von 16
Datum: 03.04.1912
Umfang: 16
V. BAYERN Gewerbe und Kunst -Hand werk Werkstätten im Betrieb Historische Abteilungen Künstler-Theater Vergnügungspark Sportfeste Unterricht erteilt unb Uebersetznrrgen übernimmt aus Italienisch,. Spanisch, Französisch und Englisch zu mäßigen! Honorar, staatlich approb. Lehrer. Näh. Jnnrain 23, II. Stock, Glocke links. 7619-3(1 $auci'npfeCjSito?r&imfm In Absam bei Hall, 20 Jauch Grund, aller beim Hause, 6 Waltzteile, um K 57.000.— samt Vieh und Fahrnissen

. In Kol saß, mit 4 Jauch Grund, Wald, Holzrecht samt Vieh und Fahrnissen um X 15.000. — . In Vomp der Schwaz, 4 Jauch Grund, 3 Wald¬ teile um K 11.000.—. In Telfs Oberinntal, mit 58 Jauch Grund unb 48 Jauch Waldung samt Bieh und Fahrnissen um K 89.000.—. In Rum bei Innsbruck, 5 Jauch Grund, 4 Wald¬ teile um K 13.000.—. In Ampaß bei Hall, 18 Jauch Grund, 20 Jauch Wald um K 19.000.—. In Rinn bei Hall. 32 Jauch Grund, 30 Jauch Wald

, die Gründe in einem Stück beim Hause, um K 45.000. — . In Absam bei Hall, 2 Jauch Grund (Bauplätze) um K 14.000. — . In Gnadenwaid bei Hall, 16 Jauch Grund, alles beim Hauje, 30 Jauch Wald ganz in der Nähe, um K 24.000.—. In Fritzens, 44 Janch Grund, 25 Jauch Wald, Alpe, um X 53.000.—. In Öbevperfuß Oberinntal, 16 Jauch Grund beim Hau», 10 Waldteile, »nt K 42.000. — . In Schönberg Stubaital, 10 Jauch Grund und Waldung, am K 30.000

. — . In Siftrans bei Innsbruck, 24 Jauch Grund, 7 Jauch Waldung, um K 32.000.—. In Wörgl, 13 Jauch Grund, Waldung, um K 26.000.—. In Volderwald, 20 Jauch Grund, 5 Jauch Waldung, um L 30.000.—. In Tulfes üer Hall, 9 Jauch Grund, 28 Jauch Waldsug, um K 36.000. — . In Absam bei Hall, 6 Jauch Grund, großer Obst- garte», 4 Waldteile, um K 17.000. — . Bei Innsbruck» mit Gasthaus und zirka 50 Jauch Grund, großer Waldung, um K 56.000. — . Kostenlose

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Seite 13 von 20
Datum: 09.04.1912
Umfang: 20
zu vergeben. Realitäten- und Hypothekenbureau A. v. Guggenberg, Innsbruck, Museumstraße 33. Jkturapte zi» nrcfumfcn In Absam bei Hall, 20 Jauch Grund, alles beim Hause, 6 Waldteile, um K 57.000. — samt Vieh und Fahrnissen. In Kol saß. mit 4 Jauch Grund, Wald, Holzrechl samt Vieh und Fahrnissen um K 15,000.—. In Vomp bei Schwaz, 4 Jauch Grund, 3 Wald¬ teile um K 11.000. — . In Telfs Oberinntal, mit 58 Jauch Grund und 48 Jauch Waldung samt Vieh

und Fahrnissen um K 89.000.—. In 0Sum bei Innsbruck, 5 Jauch Grund, 4 Wcild- teile um K 13.000.—. In Ampaß bei Hall, 18 Jauch Grund, 20 Jauch Wald um K 19.000.—. In Rinn bei Hall, 32 Jauch Grund. 30 Jauch Wald, die Gründe in einem Stück beim Hause, um K 45.000.—. In Absam bei Hall, 2 Jauch Grund (Bauplätze) um K 14.000. — . In Gnadenwald bei Hall, 16 Jauch Grund, alles beim Hause, 30 Jauch Wald ganz in der Nähe, um K 24.000. — . In Fritzens

, 44 Jauch Grund, 25 Jauch Wald, Alpe, um K 52.000.—. In Oberperfuß Oberinntal, 16 Jauch Grund beim Haus, 10 Waldteile, um K 42.000. — . In Schönberg Stubaital, 10 Jauch Grund und Waldung, um K 30.000. — . In Sistrans bei Innsbruck, 24 Jauch Grund, 7 Jauch Waldung, um K 32.000.—. In Wörgl, 13 Jauch Grund, Waldung, um K 26 000.—. In Volderwald, 20 Jauch Grund, 5 Jauch Waldung, um K 30.000.—. In Tulses ber Hall, 9 Jauch Grund, 28 Jauch Waldung

, um K 36.000. — . In Absam bei Hall, 6 Jauch Grund, großer Obst¬ garten, 4 Waldteile, um K 17.000. — . i Bei Innsbruck, mit Gasthaus und zirka 50 Jauch Grund, großer Waldung, um K 56.000. — . Kostenlose Auskunft erteilt das konz. Reali- tätemBüro Anton von Gnagenberg, Jnns< oruck, Museumstraße Nr. 33. 121745

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Seite 17 von 24
Datum: 01.02.1894
Umfang: 24
Schuldenconvertierung, und der Gemeinde Tux die Bewilligung zum Verkaufe von Wertpapieren im Betrage von 200 fl. ertheilt. — Die Einhebung Don Gemeindezufchlägen wurde für das I. 1894 nachbenannten Gemeinden bewilligt : Haid 1 10 pCt. zur Grund-, Erwerb- u. Einkommensteuer, vOpCt. zur Hauszins- u. Hausclassensteuer; Vils140pCt. zur Grund-, Erwerb- und Eink.-Steuer, 93 pCt. zur Hauszins- und Hauscl.-Steuer; Hopfgarten in Desr. 240 pCt. zur Grund-, Erw.-und Eink.- Steuer, 150 pCt

. zur Hauszins- und Hauscl.- Steuer; Kastlruth 150 pCt. zur Grund-, Erw.- und Eink.-Steuer, 50 pCt. zur Hausclassensteuer und 25 pCt. zur Verzehrungssteuer auf Wein u. Fleisch; Reumarkt 130 pCt. zur Grund-, Erw.- und Eink.-Steuer, 70 pCt. zur Hauszins- und Hauscl.-Steuer u. 30 pCt. zur Wcinverzehrungs- steuer; Vigo d'Änaunia 280 pCt. zur Grund-, Erw.- und Eink.-Steuer, 140 pCt. zur Hauszins- u. Häusel Steuer; Cavrasto 246 pCt. zur Grund-, Erw

.- und Eink.-Steuer, 150 pCt. zur Hauszins- und Hauscl.-Steuer ; Cavedago 200 pCt. zu allen directen Steuern; Campo Denno 175 pCt. zur Grund-, Erw.- u. Eink.-Steuer, 25 pCt. zur Haus¬ zins- u. Hauscl.-Steuer; Gardolo 300 pCt. zur Grund-, Erw.- und Eink.-Steuer, 150 pCt. zur Hauscl.- Steuer, 10 pCt. zur Hauszinssteuer und 20 pCt. zur Verzehrungssteuer auf Wein. Vor¬ behaltlich der Zustimmung der k. k. Statthalterei bezw. der allerh. Genehmigung wurde

die Ein¬ hebung von Gemeindezuschlägen und -Auflagen pro 1894 bewilliget den Gemeinden: St. Jakob in Defer. 250 pCt. zu allen directen Steuern, 30 pCt. zur Wein- und Fleischverzehrungssteuer, eine Auflage von 3 fl. per Hektoliter Branntwein und eine solche von 1 fl. per Hektoliter Bier; St. Jakob in Ahrn eine Auflage von 3 fl. per Hektol. Branntwein auf 5 Jahre; Lasino 390 pCt. % zur Grund-, Erw.- u. Eink.- Steuer, 25 pCt. zur Hauszins- und Hauscl

.-Steuer; Vion 377 pCt. zur Grund-, Erw.- u. Eink.-Steuer, 50 pCt. zur Hauszins- u. Hauscl.-Steuer; Larido 329 pCt. zur Grund-, Erw.- u. Eink.-Steuer, 150 pCt. zur Hauszins- u. Hauscl.-Steuer; Madice 400 pCt. zur Grund-, Erw.- u. Eink.-Steuer, 150 pCt. zur Hauszins- und Hauscl.-Steuer; Rango 335 pCt. zur Grund-, Erw.- u. Eink.-Steuer, l50pCt. zur Hauszins- u. Hauscl.-Steuer; Balbido 575 pCt. zur Grund-, Erw.- u Eink.-Steuer, 150 pCt. zur Hauszins

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Seite 6 von 14
Datum: 17.01.1893
Umfang: 14
6 Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 150 pCt. zur Gebäudesteuer; Fraetion Rangv 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen¬ steuer und 150 pCt. zur Gebäudesteuer, — sämmt- liche der Gemeinde Bleggio Superiore; Sasso- Nvarna 200 bez. 280 pCt. zu allen directen Steuern; Villa-Lagarina 130 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 80 pCt. zur Haus¬ zins-, und 50 pCt. zur Hausclassensteuer ; Valda 300 pCt. zur Grlinb- Erwerb

- und Einkommen¬ steuer, 80 pCt. zur Hauszins- und 50 pCt. zur Hausclassensteuer und 250 pCt. zur Gebäude¬ steuer; Mvri 225 pCt. zur Grund- Erwerb- und Einkommensteuer und 100 pCt. zur Gebäudesteuer ; Mezzotedeseo 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 100 pCt. znr Gebäude¬ steuer; Sevignano 250 pCt. zur Grund- Erwerb-, Einkommen- und Hauszinssteuer und 20 pCt. zur Hausclassensteuer; Termon 250 pCt. zur Grund- und Erlverbsteuer und 25 pCt

. zur Haus¬ classensteuer; Terragnolv 294 pCt. zur Grund- und Erwerbstener imb 14 pCt. zur Wein- und Fleischverzehrnngssteuer ; Arnago 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 50 pCt. zur Gebäudesteuer; Povo 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer. Vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statt¬ halterei beziehuugslveise der Allerh. Genehmigung erhielten die Bewilligung zur Einhebung von Ge¬ meindezuschlägen und Auflagen pro 1893

die Ge¬ meinden: Kolfuschg 250 pCt. zur Grund- und Enverbsteuer und eine Umlage von 4 — 6 fl. per Feuerrecht, Jmer 380 pCt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer mit 150 pCt. zur Gebäude- steucr; Fraction Balbido, Gemeinde Bleggio su¬ periore 336 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein¬ kommensteuer und 150 pCt. zur Gebäudesteuer; Pranzo 350 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 150 pCt. zur Gebäudesteuer ; Tivne eine Taxe von 12 pCt

. auf Mischbrod und süßes Gepäck, Sopramonte 450 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 50 pCt. zur Gebäudesteuer; Prio 388 pCt. zur Grund-, Er¬ werb- und Einkommensteuer und 194 pCt. zur Gebäudestener; Marco eine 20percentige Brod- taxe ; Quetta 530 pCt. zur Grund- und Erwerb¬ kommensteuer und 20 pCt. zur Gebäudesteuer; Tuenetto 380 pCt. zur Gruud-, Erwerb- und Einkommensteuer und 75 pCt. zur Gebäudesteuer ; Nanno 362 pCt. zur Grund-, Erwerb

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Seite 11 von 12
Datum: 17.02.1896
Umfang: 12
für das Jahr 1896 erhielten nachstehende Gemeinden: Prägraten 180 pCt. zur Grund-, 1 50 pCt. zur Erwerb- und Einkommen¬ steuer, 50 pCt.. zur Hauszins- und Hausclassensteuer ; St. Ulrich 105 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein¬ kommensteuer, 85 pCt. zur Hauszins-, 65 pCt. zur Hausclassensteuer und 15 pCt. zur Weinverzehrungs¬ steuer; Luttach 110 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkonnnensteuer, 80 pCt. zur Hauszins- und Haus- claffensteuer ; Pederzano 100 pCt

. zur Grund-, Er¬ werb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer; Castel Tesino 150 pCt. zur Grund- Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer; Calceranica 175 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer; Don 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer; Brez 300 pCt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer, 30 pCt. zur Hauszinssteuer, nebst einer Hausiertaxe von 100 pCt. ; Cavareno 20 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer; Bedollo 400* pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 94 pCt. zur Haus¬ zins- und Hausclassensteuer; Vigo Rendena 300 pCt. zur Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer; Lavis 175 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 40 pCt

. zur Hauszins- und 20 pCt. zur Hausclassensteuer; Faedo 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkom¬ mensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausclassen¬ steuer; Cimego 540* pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer^ 200 pCt. zur Hauszins- und Haus¬ classensteuer; Palu 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer; Riva 140 pCt. zur Grund-, Er¬ werb- und Einkonnnensteuer, 40 pCt. zur Hauszins

-, und Hausclassensteuer, 100 pCt. zur Wein- und 200 pCt. zur Fleischverzehrungssteuer; Scharnitz 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen¬ steuer, 200 pCt. zur Hauszins- und Hausclassen¬ steuer; Bill 140 pCt. zur Grund-, 50 pCt. zur Er¬ werb- und Einkommensteuer, 10 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer — Es gelangten zur Anweisung folgendeBeträge : 267 fl. 57 kr. als VI. Rate für die Schutzbauten in Darzo, 112 fl. 70 kr. an Brand- versicherungs

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Seite 14 von 52
Datum: 06.04.1912
Umfang: 52
, gesundes Tafelg-etränk, per Hekto¬ liter 20 Kronen, ab hier liefert Johann Ttet- rich zum Konsum, Rankweil. 6567— Zs ZZMmgAer m verkamen; Zn Absam bei Hall, 20 Jauch Grund, alles beim Hause, 6 Waldteile, um K 57.000. — samt Weh und Fahrnissen. In Kolmß. mit 4 Jauch Grund, Wald, Holzrecht samt Vieh und Fahrnissen um K 15.009. — . In Womp bei Schwaz, 4 Jauch Grund, 3 Wald¬ teile um K 11.000.—. Zn Telfs Oberinntal, mit 58 Jauch Grund

und 48 Ja«ch Waldung samt Vieh und Fahrnissen um K 89.000.—. In Rum bei Innsbruck, 5 Jauch Grund, 4 Wald¬ teile um K 13.000. — . In Ampaß bei Hall, 18 Jauch Grund, 20 J«uch Wald um K 19.000.—. Zn Rinn bei Hall, 32 Jauch Grund. 30 Jauch Wald, die Gründe in einem Stück beim Hanse, um K 45.000. — . In Absam bei Hall, 2 Jauch Grund (Bauplätze) um K 14.000. — . In Gnadenwald bei Hall, 16 Jauch Grund, alles beim Harpe, 30 Jauch Wald ganz in der Ratze

, um K 24.000.—. Zn Frittens, 44 Jauch Grund, 25 Jauch Wald, Alpe, um K 52.000.—. Zn Oberpersnß Oberinntal, 16 Jauch Grrmd beim Haus, 10 Waldteile, um K 42.000. — . In Schönberg Stubaital, 10 Jauch Grund und Waldung, um K 30.000. — . In Sistrans bei Innsbruck, 24 Jauch Grund, 7 Jauch Waldung, um K 32.000.—. In Wörgl, 13 Jauch Grund, Waldung, um K 26.000.—. In Volderwald, 20 Jauch Grund, 5 Jauch Waldung, um K 30.000.—. In Tnlfes bet Hall, 9 Jauch

Grund, 28 Jauch Waldung, um K 36.000. — . In Absam bei Hall, 6 Jauch Grund, großer Obst¬ garten, 4 Waldteile, um K 17.000. — . Bei Innsbruck, mit Gasthaus und zirka 50 Jauch Grund, großer Waldung, um K 56.000.—. Kostenlose Auskunft erteilt das konz. Reali- täten-Büro Anton von Guggenberg, Inns¬ bruck, Museumstraße Nr. 33. P1706

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Seite 14 von 19
Datum: 15.04.1912
Umfang: 19
. Wh. unter „K. W." Amthorstraste 47, 1. Stock rechts. _ 8666 Kronen auf gute 2. Hypothek aufzunehmen gesucht. Adresse in der Verw. unter Nr. 8649. In Absam bei Hall, 20 Jauck Grund, alles beim Hause, 5 Waldteile, um K 57.000. — samt Vieh und Fahrnissen. In Kol aß. mit 4 Jauch Grund, Wald, Hol-recht samt Vieh und Fahrnissen um K 15.000. — . In Vomp bei Schweiz, 4 Jauch Grund, 3 Wald- teile um L 11.000. — . In Telfs Oberinntal, mit 58 Jauch Grund und 48 Jauch

Waldung samt Vieh und Fahrnissen um K 89.000.—. In Rum bei Innsbruck, 5 Jauch Grund, 4 Wald¬ teile um K 13.000. — . In Ampaß bei Hall, 18 Jauch Grund, 20 Jauch Wald um 10 19.000. — . In Ritt« bei Hall, 32 Jauch Grund, 30 Jauch Wald, die Gründe in einem Stück beim Hause, um K 45.000.—. In Absam bei Hall, 2 Jauch Grund (Bauplätze) ilm L 14.000. — . In Gimoeuwakd bei Hall, 16 Jauch Grund, alles beim Hame, 30 Jauch Wald ganz in der Nähe

, um K 24.000. — . In Fritzens, 44 Jauch Grund, 25 Jauch Wald, Alpe, um K 52.000. — . In Oberperfuß Oberinntal, 16 Jauch Grund beim Haus, 10 Waldteile, um K 42.000. — . In Schönbcrg Stubaital, l0 Jauch Grund und .Waldung, um K 30.000. — . In Sistrans bei Innsbruck, 24 Jauch Grund, 7 Jauch Waldung, um K 32.000. — . In Wörgl, 13 Jauch Grund, Waldung., um K 26 000.—. In Bolderwald, 20 Jauch Grund, 5 Jauch Waldung, um K 30.000.—. In Tulfes ber Hall

, 9 Jauch Grund, 28 Jauch Waldung, um K 36.000.—. In Absam bei Hall, 6 Jauch Grund, großer Obst¬ garten, 4 Waldteile, um K 17.000. — . Bei Innsbruck» mit Gasthaus und zirka 50 Jauch Grund, großer Waldung, um K 56 000. — . Kostenlose Auskunft erteilt das konz. Reali¬ täten Büro Anton von Guggeuberg» Inns¬ bruck, Museumstraße Nr. 33. 1*1890 WiMM-AHlM Maria Theresienstraße Nr. 17/19 »»Zur Hygiea" Ludwig Tachezy (neben Obexer). 151 Ich erkläre dass

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Innsbrucker Nachrichten
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Seite 6 von 16
Datum: 23.02.1894
Umfang: 16
von Gemeindezuschlägen wurde für das Jahr 1894 uachbenannten Gemeinden bewilliget: Finkenberg 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 75 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer ; Höfen 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur Haus¬ zins- und Hansclassensteuer; Lech-Aschau 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkonrmensteuer, 30 pCt. zur Hauszins- und Hansclassensteuer ; Sautens 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen¬ steuer, 100 pCt

. zur Hauszins- und 30 pCt. zur Hauselassensteucr; Zöblen 120 pCt. zur Grund¬ steuer, 80 pCt. zur Erwerb- und Einkominensteuer, 50 pCt. zur Hauszins- und Hansclassensteuer; Borgo (Marktgdm.) 150 pCt. zur Grund-, Er¬ werb- und Einkommensteuer, 60 pCt. zur Haus¬ zins- und Hausclassensteuer, 50 pCt zur Verzeh- rungsstener von Wein ; Brione 300 pCt. zu allen directen Steuern; Castellano 170 pCt. zur Grund-, Erwerb- nnd Einkommensteuer, 25 pCt. zur Haus

¬ zins- und Hausclassensteuer; Castello (Bez. Con- dino) 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein¬ kommensteuer; Cles (Marktgdm.) 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 60 pCt. znr Hauszins- und Hausclassensteuer, 30 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein ; Frassilongo 250 pCt. zur Grund- und Erwerbsteuer ; Nova- ledo 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein¬ kommerlsteuer, 200 pCt zur Hauszins- und Haus- classensteuer, 30 pCt

. zur Verzehrungssteuer von Wein ; Palu 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur Harrszins- und Hausclassensteuer; Sarnonico 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur Haus¬ zins- und Hausclassensteuer; Valda 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 250 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer ;Vigolo Vat- taro 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- unb Einkom¬ mensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Haus¬ classensteuer

. — Vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statthalterei wurde die Einhebung von Gemeindeznschlägen und Auflagen pro 1894 be¬ willigt den Gemeinden: Besenellv 375 pCt. zur Grund-, Enverb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer: Casez 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen¬ steuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausclassen¬ steuer; Centa 550 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 25 pCt. zur Hauszins- nnd Hausclassensteuer

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Innsbrucker Nachrichten
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Seite 6 von 20
Datum: 14.02.1894
Umfang: 20
. — Die Bewilligung zur Einhebung von Gemeindezuschlägen pro 1894 erhielten nachstehende Gemeinden: Klausen 175 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 150 pCt. zur Gebäude¬ steuer, Fraction St. Veit (®em. Prags) 300 pCt., Dux 150 pCt., Samoclevo 170 pCt., Stramen- tizzo 150 pCt., Tajo 230 pCt. zu allen directen Steuern, und letztere Gemeinde noch 30 pCt. zur Wein- u. Fleischverzehrungssteuer, Axams 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer

, '50pCt. zur Gebäudesteuer, Buch 140 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pEt. zur Ge¬ bäudesteuer; Vigolo250pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur Gebäudesteuer ; Revo 300 pCt. zur Grund-, Mrwerb- u. Einkommen steuer, 20pCt. zur Gebäudesteuer; Sasso 164 pCt. zur Grund- , Erwerb- und Einkommensteuer, 82 pCt. zur Gebüudesteuer ; Terragnolo 294 pCt. zur Grund- , Erwerb- uud Einkommensteuer, 20 pCt. zur Gebäudesteiler

und 14 pCt. zur Weinverzehrungssteuer; Mechel 270 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 130 pCt. zur Hausclassensteuer und 100 pCt. zur Haus¬ zinssteuer ; Rumo 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 80Mt. zur Gebäudefteuer; Dambel 280 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein¬ kommensteuer, 50pCt. zur Gebäudesteuer; Amblar 150 pCr. zur Grund- Erwerb- und Einkommen¬ steuer, 25 pCt. zur Gebäudesteuer; Pederzano 150 pCt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommen¬ steuer, 20pCt. zur Gebäudesteuer; Don 150 pCt. zur Grund- , Erlverb- und Einkommensteuer, 100 pCr. zur Gebäudestener. Vo. behältlich der Zustimmung der k. k. Sta thalterei wurde nach¬ stehenden Gemeinden die Einhebung von Gemeinde- Zuschlägen und Auflagen für das Jahr 1894 bewilliget: Perione 450 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 250 pCr. zur Gebäudesteuer ; Noarna 330 pCt. zur Grünt-, Erwerb- und Ein¬ kommensteuer, 165 pCt

. zur Gebäudesteuer ; Tavon 500 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen¬ steuer, 50pEt. zur Gebäudesteuer; Patone 340 pCt. zur Grund-, Erwerb- u. Einkommensteuer, 20 pCt. zur Gebäudesteuer; Bauco 350 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur Gebäudesteuer; Fondo 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und 50 pCt. zur Hausclastensteuer, eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier und 6 fl. per

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Innsbrucker Nachrichten
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Seite 6 von 16
Datum: 11.01.1894
Umfang: 16
Zwecke der Schuldenconvertierung bewilligt. — Die Einhebung von Gemeindezuschlägen wurde für das Jahr 1894 bewilligt den Gemeinden Fieber¬ brunn 180 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein¬ kommensteuer, 90 pCt. zier Hauszins- und Haus- classensteuer ; Kitzbichl (Land) 125pCt. zur Grund-, Erwerb- u. Einkommensteuer, 60 pCt. zur Haus¬ zins- und Hausclassensteuer ; Margreid 125 pCt. zur Grund- , Erwerb- und Einkommensteuer, 25 pCt. zur Hauszins

- und Hausclassensteuer; Münster 200 pCt. zur Grundsteuer, 100 pCt. zur Erwerb- und Einkommensteuer, 10 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer; Rietz 169 pCt. zur Grundsteuer, 100 pCt. zur Erwerb- u. Ein¬ kommensteuer, 20 pCt. zur Hauszins- und Haus¬ classensteuer; Rinn 147 pCt. zur Grund-, Er¬ werb- und Einkommensteuer, 40 pCt. zur Haus¬ zins- und Hausclassensteuer; See 140 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 110 pCt. zur Hauszins- und Hausclassen

-Steuer; Thaur 127 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen¬ steuer, 25 pCt. zur Hauszins- und Hausclassen¬ steuer; Waidring 159 pCt. zur Grund- und Er¬ werbsteuer, 43 pCt. zur Einkommen-, Hauszins- und Hausclassensteuer, 10 pCt. zur Verzehrungs¬ steuer von Wein und Fleisch; Zell a. Z. 110 pCt. zu allen directen Steuern; Ronchi 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 40 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer ; S. Orsola 150 pCt

. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen¬ steuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausclassen¬ steuer, 20 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein ; Torra 277 pCt. zu^ Grund-, Erwerb- u. Einkom¬ mensteuer, 50 pCt. zur Hauszins- u. Hauscl.-Steuer ; Vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statthal¬ terei bezw. der Allerh. Genehmigung wurde die Einhebung der Gemeindezuschläge und Auflagen nachbenannten Gemeinden bewilliget : Lienz (Stadt¬ gemeinde) 30 pCt

. zur Verzehrungssteuer von Fleisch, eine Auflage von 3 fl. Per Hektoliter Brantwein, 1 fl. per Hektoliter Wein und 50 kr. per Hektoliter Bier; Sand 300 pCt. zu den di¬ recten Steuern, 40 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch, eine Auflage von 10 fl. per Hektoliter Spiritus, 2 fl. per Hektoliter Bierbrant- wein, 5 fl. per Hektol. anderer Spirituosen, 1 fl. per Hektoliter Bier ; Villa Banale 390 pCt. zur Grund-, Erw.-, Eink.- und Hauszinssteuer

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Innsbrucker Nachrichten
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Seite 1 von 14
Datum: 29.08.1919
Umfang: 14
: in Begründung eines diesbezüglichen Antrages des Ber- fassungsausschusses aus: Das katserl. Patent vom 6. Juli 1853 und die auf dieser Grundlage erflossene Ministertal verordnung vom 31. Oktober 1857, R.-G.-M. Nr. 218, baben sich zur Aufgabe gemacht, den der Land- und Forst wirtschaft gewidmeten Grund und Boden von den auf ihm lastenden Dienstbarkeiten (Holz- und Streubezugs- r echten, Wegerechien und anderen Waldboöenbelafrnn- gen, sowie Weide-, Schneeflucht- und Viehtriebrechten und ähnlichem) zu befreien

. Diese Absicht gelang in Tirol nur teilweise, weil die bäuerliche Wirtschaft (diese kommt in unserem Lande als Trägerin der abzulösendcn Rechte hauptsächlich tn Be tracht), vielfach auf jene Rechte angewiesen war, um 'ich kalten zu können, wofür die Ablösung, sei es in Geld, sei es in Grund und Boden, in vielen Fällen keinen voll wertigen Ersatz schaffen konnte. Es hat zweifellos vielfach euch die Abneigung unseres Bauernstandes gegen jede Neuerung, über deren Wert er sich ein eigenes Urteil nicht bilden

konnte und sein zur Erhaltung des herge brachten Rechtszustandes geneigter Sinn dazu beigetra- gcn, daß manche Dienstbarkeiten auf fremdem Grund und Boden, obwohl sie vom Standpunkte des Berechtigen ans ablösbar gewesen wären, trotzdem nicht abgelöst, sondern einfach auf Grund der bisherigen Ausübung ge regelt worden sind. Im allgemeinen mutz aber gesagt wer den, daß die Abneigung des Bauernstandes gegen öie durch das Patent vom Jahre 1853 etngeleitete Tätigkeit der Behörden nicht ganz unbegründet

Unabhängigkeit verleihen konnte, die er bisher im Natu ralbezüge gehabt hätte Hiezu kommt noch die Tatsache, daß das in einer Geld summe bemessene Aülösungstaoital viel leichter ausge- zehrt wird, als die in Grund und Boden oder in Berech tigungen auf Grund und Boden bestehende Unterlage der bäuerlichen Wirtschaft. Alle diese Erwägungen mögen zusammengewirkt haben, um die Gesetze über die Grnndlastenablösung und Rege lung nicht zur vollen Wirkung gelangen zu lassen, eine Tatjache

sodann die Möglichkeit eröffnet, die bis dahin, sei es von den Grundlasten-Ablösungs-unö Regulierungs- bevorden, sei cs von den politischen Behörden, regulier ten Holzungs- und Bezugsrecht- von Holz und sonstigen Forstprodukten in oder aus fremden Waldungen, sowie we regulierten Weiderechte arn fremdem Grund nnd Boden, die bis dahin infolge der Regulierung als nicht wehr ablösbar behandelt werden mußten, enstveder einer Neuregulierung oder einer Ablösung zu umerziehen. Nach Paragraph

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Innsbrucker Nachrichten
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Seite 7 von 14
Datum: 28.02.1894
Umfang: 14
fl. 37 kr. — Der Gemeinde Langtaufers wurde die unent¬ geltliche Abtretung des nöthigen Grundes für den dortigen k. k. Gemeindeschießstand bewilligt. — Die Bewilligung von Gemeindezuschlägen pro 1894 wurde nachstehenden Gemeinden ertheilt: Wenns 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen¬ steuer, 50 pCt. zur Hauszins- und Hausclassen- steuer; Wiesing 140 pCt. zur Grund-, Erw.- u. Eink.-Steuer, 100 pCt. zur Hauszins- u. Hauscl.- Steuer ; Kaunserthal 140 pCt

. zur Grund-, Erw.- und Eink.-Steuer, 70 pCt. zur Hauszins- und Hauscl.-Steuer; Faggen 150 pCt. zur Grund-, Erw.-, Eink.-Steuer u. Hauscl.-Steuer ; Lermoos 150 pCt. zu allen directen Steuern ; Zirl 150 pCt. zur Grundsteuer, 100 pCt. zur Erw- u. Eink.- Steuer, 60 pCt. zur Hauszins- u. Hauscl.-Steuer tlnd 15 pCt. zur Wein- u. Fleischverzehr.-Steuer ; St. Martin am Vorberge 242 pCt. zur Grund¬ steuer; Prettau 170 pCt. zur Grund- u. 150 pCt

. zur Erwerbsteuer; Villnöß 114 pCt. zu allen directen Steuern; Cognola 210 pCt. zur Grund-, Erw.- und Eink.-Steuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hauscl.-Steuer ; Bolone 150 pCt. zu allen directen Steuern; Roncogno 300 pCt. zur Grund-, Erw.- und Eink.-Steuer, 50 pCt. zur Hauszins- und Hauscl.-Steuer; Faedo 250 pCt. zur Grund-, Erw.- und Eink.-Steuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hauscl.-Steuer; Otresarca 240 pCt. zur Grund-, Erw.- u. Eink.-Steuer, 100 pCt

. zur Hauszins- und Hauscl.-Steuer. — Vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statthalterei wurde die Einhebung von Gemeindezuschlägen und Auflagen pro 1894 bewilliget nachstehenden Gemeinden: Rein, Bezirk Täufers, 200 pCt. zur Grund-, Erw.- und Eink.-Steuer, 60 pCt. zur Hauszins- und Hauscl.-Steuer, 1 fl. pro Hektoliter Wein und 4 fl. pro Hektoliter Branntwein; Sardagna 400 pCt. zur Grund-, Erw.- und Eink.-Steuer, 200 pCt. zur Hauszins- und Hauscl.-Steuer

; Massimeno 900 "/y zur Grund-, Erw.- u. Eink.-St., 200 pCt. zur Hauszins- und Hauscl.-Steuer; Sanceno 365 pCt. zur Grund-, Erw.- u. Eink.- Steuer, 100 pCt. zur Hauszins- u. Huusclassen- Steuer. — Die Gemeindevertretung von Montes wurde aufgelöst. — Gemeindegebahrungs - Ange¬ legenheiten wurden 13, Eingaben puncto Armen¬ unterstützung 6 erledigt. — An Gebäude-Brand- versicherungs - Entschädigungen wurden 4520

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Seite 1 von 12
Datum: 12.02.1896
Umfang: 12
stimmen alle überein, den gegen¬ wärtigen unhaltbaren Zustand zu beseitigen. Bei Feststellung der Mittel zur Beseitigung der Agrar- noth wurde von ihm von vornherein ein bestimmtes Ziel sestgestellt, dieses Ziel ist in der Resolution an die Regierung, um die weitere Hypothekar- Verschuldung zu verhindern und die Unverschuld- barkeit von Grund und Boden anzustreben, aus¬ gedrückt. In diesem Ziele kommt auch ein funda¬ mentaler Grundsatz

, die naturrechtliche Stellung von Grund und Boden zum Ausdruck. Abg. Schöpfer bespricht den inneren Zusammen¬ hang seinen Entwurfes. Weitere Aufgabe der Agrarreform ist es, die Verhältnisse jener Bevöl- kerungsclassen zu regeln, die mit Grund und Boden verwachsen sind, des Bauernstandes also. Man muss wieder zurückkommen zu dem, was die Natur gebietet, die den Menschen nicht als ein¬ zelnes Individuum, sondern als Theil eines großen Ganzen in die Welt

seine Vorschläge nicht ausführ¬ bar seien. Er erörtert, dass die modernen hypo¬ thekarrechtlichen Einrichtungen sich mit der Natur von Grund und Boden nicht vertragen, weil letz¬ terer von vorneherein benachteiligt wird. Diese Nachtheile führen früher oder später zum Ruine des Standes. Der Zins für die Hypothek wird auf den Tag verlangt, dieseForderung kehrt regel¬ mäßig wieder, das Erträgnis von Grund und Boden kann dieser regelmäßigen Forderung

nicht entsprechen, weil es nicht für den Tag, ja nicht für Monate sicher ist. Auf dies legt Redner noch weniger Gewicht als auf die Höbe her Forderung. die von ganz anderen Factoren bestimmt wird, als jene, welche die Höhe des Erträgnisses vonlGrnnd und Boden beeinflussen. Die Höhe des Zinsfußes wird vom Angebot und Nachfrage, die Höhe des Erträgnisses vom Grund und Boden von einer Menge Zufälligkeiten, von denen viele nicht ein¬ mal in der Macht

des Menschen liegen, bestimmt. Durch die Verschnldbarkeit von Grund und Boden würde der Verkehrswert von Grund und Boden üb r den wirklichen Ertragswert hinaufgesteigert, ebenso die Schuldenlast, die Zinsforderung rückt in die Höhe, der Ertragswert von Grund und Boden bleibt derselbe. Gegenüber dem Capitalisten soll der Grundbesitzer im Vortheil sein, weil er die größte Verantwortung trägt und am meisten für das Wohl des Vaterlandes arbeitet

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Seite 12 von 16
Datum: 29.03.1912
Umfang: 16
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.—. | In Absam bei Hall, 2 Jauch Grund (Bauplätze) ! um 1( 14.000.—. In Gnaderrmald bei Hall, 16 Jauch Gruud, alles beim Hame, 30 Jauch Wald ganz in der Nähe, um X 24.000.—. In Fritzens, 44 Jauch Grund, 25 Jauch Wald, Alpe, um K 52.000. — . In Dberperfuß Oberinntal, 16 Jauch Grund beim Haus, 10 Waldteile, um K 42.000. — . In Schön bcrg Stubaital, 10 Jauch Grund und Waldung, um K 30.000. — . In Sistrans bei Innsbruck, 24 Jauch Grund, 7 Jaued

Waldung, um K 32.000. — . In Wörgt, 13 Jauch Grund, Waldung, um K 26 000.—. In Voldermald, 20 Jauch Grund, 5 Jauch Waldung, um K 30.000.—. In Tulfcs bei Hall, 9 Jauch Grund, 23 Jauch Waldung, um X 36.000. — . In Absam bei Hall, 6 Jauch Grund, großer Obst¬ garten, 4 Waldteile, um K 17.000.—. Vei Jnnsbrmk, mit Gasthaus und zirka 50 Jauch Grund, großer Waldung, uyi K 56.000.—. Kostenlose Auskunft erteilt das konz. Reali- täten-Büro Anton

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Seite 7 von 16
Datum: 30.01.1893
Umfang: 16
für das Jahr 1893 nachbenannten Gemeinden bewilligt: Hopfgarten in Defreggen 240 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 150 pCt. zur Hauszins- und Hausclasscnsteuer, Mar- greid 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein¬ kommensteuer und 25 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer, Auer 15 pCt. zur Wein- und Fleischverzehrungssteuer, Telfs 130pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 60 pCt. zur Haus¬ zins- und 30 pCt. zur Hausclassensteuer

, Praso 250 pCt., Siror 200 pCt. zu allen directen Steuern, Dambel 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- nnd Einkommensteuer und 50 pCt. zur Gebäude¬ steuer, Marco 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 40 pCt. zur Gebäudesteuer und 30 pCt. zur Wein- und Fleischverzehrungs¬ steuer, Cles 180 pCt. znr Grund-, Erwerb- und Einkomniensteuer, 50 pCt. zur Gebäudesteuer und 30 pCt. zur Weinverzehrungssteucr, Telve di sopra und Roncogno 300 pCt

. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 50 pCt. zur Gebäude- fteuer, Nunio 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 70 pCt. zur Gebäudesteuer, Bigolv (Bez. Vezzauo) 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer urid 50 Proc. zur Gebüudesteuer, Garniga 200 pCt. znr Grund-, Erwerb- und Einkommeusteuer und 50 pCt. zur Gebäudesteuer, Mechel 270 pCt. zur Grund-, Er¬ werb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Haus¬ zinssteuer und 120 pCt

. zur Hansclasstnsteuer. — Vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statt¬ halterei, bezw. der Allerh. Genehmigung wurde die Einhebung von Gemeindezuschlägen und Auf¬ lagen pro 1893 bewilligt den Gemeinden: Pozza 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen¬ steuer und 100 pCt. zur Gebüudesteuer, Preore 200 pCt. zu allen directen Steuern, 15 pCt. auf Wein und Fleisch und eine 16proc. Brodtaxe, Aldeno eine 20proc. Brodtaxe, Sarnonico 180 pCt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur Gebäudesteuer und eine 20proc. Brodtaxe, Lasino 360 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein- kommensteuer, 25 pCt. zur Gebüudesteuer und 50 pCt. zur Wein- und Fleischverzehrungssteuer, Roveredo 220 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkonlinensteuer, 95 pCt. zur Gebäudesteuer und 100 pCt. zur Weinverzehrungsstcuer, endlich der Gemeinde Nago-Torbole die Einhebung von Vieh- und Fleischbeschautaxen. — Bezüglich Armen¬ unterstützung wurden fünf

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Seite 6 von 16
Datum: 23.01.1893
Umfang: 16
, 20 pCt. zur Hauszins- u. 10pCt. zurHausclaffensteuer; Lech-Aschau 150 pCt. zur Grund -, Erwerb - und Einkommensteuer, 30 pCt. zur Hauszins- und Hausclaffensteuer, Mils (Bez. Hall) 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur Hauszins- u. Hausclaffensteuer; Prägratten 140 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer; Spiß 125 pCt. zur Grund-, Erwerb- u. Hausclaffensteuer, 15 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch; Cavedago

200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Hausclaffensteuer; Eichholz 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 15 pCt. zur Ver¬ zehrungssteuer von Wein und Fleisch; Moerna 184 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen¬ steuer, 150 pCt. zur Hauszins- und Hausclassen- steuer, 2s pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein : Noriglio 15 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein ; Por 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein- kommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins

- u. Haus- classensteuer ; Pederzano 150 pCr. zur Grund-, Erlverb- und Einkommensteuer ; Tassullo 275 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer. — Vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Siatt- halterei bezw. der allerhöchsten Genehmigung wurde die Einhebung von Gemeindezuschlägen und Auf- lagen pro 1893 bewilliget den nachbenannten Ge- lneiudeil : Lienz (Stadtgemeinde) 30 pCr. zur Ber- zehrungssteucr von Fleisch, eine Auflage von 50 kr. per

Hectoliter Bier, 1 fl. per Hectoliter Wein, 3 fl. per Hectoliter gebrannter geistiger Flüssigkeiten und die Erhöhung der Hundesteuer von 3 fl. auf 5 fl.; Carzano 400 pCr. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 300 pCt. zur Hauszinsstener, 150 pCt. zur Hausclassen- steuer, 50 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein ; Fraveggio 500 pCt. zur Grund- und Erwcrb- steuer, 200 pCt. zur Hausclaffensteuer, 150 pEt. zur Hauszinssteuer; Padergnone 300 pCt

. zur Grund-, Erwerb- nud Eiukonimeusteuer, 25 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein und eine Auf¬ lage von i fl. 50 kr. per Hektoliter Bier; Per¬ sone 450 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein¬ kommensteuer , 250 pCt. zur Hauszins- und Haus- classensteuer ; Ronchi (Fraction der Stadtgemeinde Ala) 396 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein¬ kommensteuer. Für die Korbflechtereischule in Canal S. Bovo wurde die Subvention für das Jahr 1893 im Betrage von 250

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Seite 17 von 36
Datum: 09.10.1909
Umfang: 36
, M. 6234, drückt das k. k. Handelsministerinm die Geneigtheit aus, Vorkehrungen zu treffen, $ur Beseitigung der Hindernisse, welche sich den Bedürfnissen der Industrie in den Besitzverhält- chissen von Grund und Boden entgegenstellen. .Sie beabsichtigt in ähnlicher Weise, wie die Vorlage betreffend das Elektrizitätswegerecht der Elektrizitäts - Industrie Zwangsbenützungsrechte für die Leitungsanlagen au öffentlichem und privatem Grund schassen

will, der Industrie sim allgemeinen dann, wenn es zu ihrer Ent¬ wicklung unvermeidlich ist, mittelst Spezialgesetz das Recht einznränMeltz fremden Grund oder fremde Rechte i,n Anspruch Kr nehmen. Der¬ artige Gesetzesbestimmungen würden durch das Grundprinzip des ß 365 a. b. G.-B. („wenn es das allgemeine Beste erheischt, muß ein Mit¬ glied des Staates gegen eine angemessene Schad¬ loshaltung selbst das vollständige Eigentum; einer Sache abtreten") vollständig

gerechtfertigt, zumal auf Grund dieses Paragraphen ähnliche Spe¬ zialgesetze schon für verschiedene andere Erwerbs- gruppen (Ersen bahnen, Bergbauwesen, Forst¬ wirtschaft, Landwirtschaft u. s.'w.) erlassen wur¬ den und es sich also nur um eure Gleichstellung der Industrie handeln würde. Der Erlaß zeigt ein derartiges Verständnis und Wohlwollen für die Lebensfragen der In¬ dustrie, daß der Regierung hiefür aufrichtiger Dank gebührt und der Wunsch umso

. Die Erkenntnis des¬ sen hat ja auch di.e Regierung zur gegenständ¬ lichen Umfrage veranlaßt. Um nur einige besonders krasse Fälle auzu- führen, die sich in letzter Zeit in Nordtir-ol ergeben haben, sei erwähnt, daß zur Errichtung eines Elektrizitätswerkes ans Grund des Was¬ sergesetzes zwar die für die Wasserleitnngsanlage erforderlichen Grundstücke und Rechte expro¬ priiert werden konnten, nicht aber auch der inuentbehrliche Grund für das Maschinenhaus

, ohne welches doch die ganze Wasserleitnngsan¬ lage nicht benützbar ist. Ein Industrieller wollte seine beiden 3 Kilometer anseinarrder^ liegenden Betriebe durch eine Telephonanlage verbinden, konnte es aber nicht, weil ihn ein Besitzer um keinen Preis durchs seinen Grund läßt. Wir besitzen eben heute noch keine .Handhabe, um für die Volkswirtschaft bedeutsame Jndnstrie- Unternehmungen vor dem Starrsinn Einzelner zu schützen. 2. Zwecke, für welche die Enteignung

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Seite 29 von 36
Datum: 27.08.1938
Umfang: 36
des ReichSkulturkanlinergesetzes vom 1. November 1933 (RGBl. I, 3. 797/99) wirb folgendes angeordnet: § 1 (1) Wer gewerbsmäßig durch Personen im AnstcllungSvcrhältniS Ae«' auf Grund eines Vertrages gebrauchSgrapütsche Entwürfe £H C . 0 ,* °bcr technisch verarbeiten oder vcrvielsälttgcn ?."brc"et. absctzt oder den Absatz vcrmitic,. graphische Kunstanslalte». An- noncen-Erpeditionen, Matern- und Klischeeverlage und derglet- ,,, A-L^.^.d>i"S"ed der Reichskammer der bildenden Künste sein. s2) Gcbrauchsgraphischcn Entwürfe» gleich erachtet

der bildenden Künste wird auf schriftlichen Antrag gemäß 8 9 der Ersten Durchsüv- sum Rcichskulturkammcrgcsetz befreit, wer Mitglied 1. einer Einzelkammer der Reichskulturkammer oder 2. eure» auf Grund des Gesetzes zur Vorbereitung des organi- aiies der deutschen Wirtschaft vom 27. 2. 1934 (RGBl. 1, S. 185) anerkannten Fachverbandes oder 3. einer auf Grund des Gesetzes über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks vom 29. 11. 1933 (RGBl. I, S. 1915) anerkannten Innung ist. (2) Voraussetzung

und die Berufsausübung der Gebrauchsgraphiker. Vom 17. Juli 1935 (Veröffentlicht im „VB." jNordd. Ausg.1 Nr. 201 v. 20. Juli 1935 jSüdd. Ausg.j Nr. 201 v. 20. Juli 1935) Auf Grund des 8 25 der Ersten Verordnung zur Durchführung des ReichskullurkammergesctzeS vom 1. November 1933 (RGBl. 1, S. 7!>7> wird angeordnet: 8 1 (1) Graphischen Kunstanstaltcn, die auf Grund des Gesetzes zur Vor bereitung des organischen Ausbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. Februar 1934 (RGBl. 1. Sette 185) der Wirtschastsgruppc Druck

zu berechnen. (3) Den vorgenannten Anstalten wird weiter nachgelassen, 1. den Nutzenausschlag so zu errechnen, wie er sich auf Grund des Entwursskontos der einzelnen Anstalt ergibt. 2. an Stelle des Namensstgnums des GebrauchSaraphtkers dessen Mttgltedsnummer tu der Kammer <lt. Mitgliedsbuch) an einer die Werbewirkwrg des Entwurfes nicht beeinträchtigenden Stelle anzubringen. 8 2 Tie Bestimmungen des 8 5 meiner Dritten Anordnung finden kein« Anwendung auf Unternehmen, die gemäß dem 8 4 der Dritten Anord

« und di« Berufsausübung der Entwerfer vom 28. Juni 1985 (veröffentlicht im „VB." Nr. 187 vom 6. Juli 1935) Auf Grund des 8 25 der Ersten Verordnung zur Durchfüvrung des Reichskulturkammergcsetzcs vom 1 . November 1933 (RGBl. I, S. 797) wird angeordnet: 8 1 Kulturgut (1) Kulturgut im Sinne der 88 4, 5 der Ersten Verordnung zur Durchführung - - „ Form von Z rische Gestal ... die Anwendung erlernter rein technischer Kenntniste und hand werklicher Fähigkeiten enthalten. (2) Ws Schöpfung oder Leistung der Kunst

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Seite 7 von 12
Datum: 12.06.1935
Umfang: 12
ab. Beim heiteren Teil wird dem volkstümlicken deutschen Tanze gehuldigt. Die Musik bestreitet die eigene Vereinsmusikbande. Erscheinen in der „Kurzen" und im „Dirndl". Eintritt frei. Spenden erwünscht. Der Grundeigentümer kann nicht aus seinen Grund und Boden gelangen. Innsbruck, 12. Juni. Wir hoben über diesen beim Landesgericht Innsbruck behängenden Prozeß seinerzeit berichtet. Eine Frau aus Innsbruck kaufte im Jahre 1931 von einem Bauern in A r z l ein Grundstück, um darauf ein Wochenendhäuschen

zu bauen, wobei der Verkäufer der Käuferin die ausdrückliche Zusage gemacht haben soll, daß sie an standslos auf dem von ihr gekauften Grund den gewünschten Bau ausführen könne, daß sie das Fahr- und Wegrecht vom Gemeindeweg aus über sein ihm verbleibendes Grundstück bekomme und sie auch den Wasseranschluß unentgeltlich und kostenlos erhalte. Der Kauf vertrag wurde in der Kanzlei des Bauernbundes gemacht und in die Urkunde die Bestimmung ausgenommen: Die Uebergabe und Ueber- nahme des Kaufqegenstandes

erfolgt ohne Haftung für eine be stimmte Eigenschaft 'seitens des Verkäufers. Ein Teil des Kauf preises, und zwar 1600 8, wurde sofort bezahlt, der Rest sollte später beglichen werden. In der Folge stellte sich heraus, daß auf dem ge kauften Grund schon seit längerer Zeit ein Bauverbot der Ge meinde Arzl lastet, daß ein Wasseranschluß ganz ausgeschlossen war und daß keine Zugangs- und Zusahrtsmö'glichkeit zum gekauften Grundstück bestand, weil der Verkäufer im Lause der Zeit feine die verkaufte

Grundparzelle umschließenden Grundstücke an verschiedene Interessenten verkaufte, die der Klägerin das Betreten ihrer Gründe verwehrten. Da der Grund für die Käuferin somit vollkommen wert los war, klagte sie den Verkäufer beim Landesgericht Innsbruck auf Aushebung des Kaufvertrages und Rückzahlung des bereits gezahlten Kaufpreises von 1600 8. Sechs Streitverhandlüngen fanden in dieser Rechtssache statt, eine Unmenge von Zeugen wurde vernommen, die Staatsanwaltschaft beschäftigte sich mit den Parteien wegen

stellte das Gericht fest, daß die Klägerin den Grund nicht blindlings' kaufte, ohne sich um die Zugangsmöglich keit und die Wasserzufuhr zu kümmern, daß sie vielmehr den 'Ver käufer fragte, wo der Weg zu dem in Aussicht genommenen Grund stück und ob Wasser vorhanden sei, woraus dieser erklärte, ihm gehöre der ganze Grund bis zum Gemeindeweqe und es könne dieser Grund als 'Zugang benützt werden und das Wasser sei vorhanden, er habe anderen Interessenten einen Weg gegeben und bekomme dafür das Wasser

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