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Innsbrucker Nachrichten
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Seite 9 von 24
Datum: 31.10.1925
Umfang: 24
die Vorgeschichte dieser Verurteilung, die wegen Beleidigung des nationalen Vereines „Dante Alighieri" erfolgte. In C 0 r ta c c ia, einer Gemeind« des Unterlandes, in der bereits im Frühjahr 1923 in allen Schulklassen der italienische Unterricht eingeführt worden war, verteilt« der nationale Verein Dante Alighieri um Neujahr 192-5 italienische Bücher. Der .Landsmann" brachte darüber am 10. Jänner 1925 «inen Bericht unter dom Titel: „Kurtatscher Muteilungen. Kurtotsch, 6. Jänner. Als Christ geschenk wurden

den Kindern in der Schule italienisch« Bücher des Dante Alighieri-Vereines ausgeteilt, einig« mit Bildern, die für das sittliche Empfinden unserer Kinder nicht passend sind. Die empörten Ellern übergaben sie dem Feuer . . Der Verein Dante Alighieri sandte daraufhin der Schriftleitmng «ine Zuschrift, worin di« Namhaftmachung der bekrittelten Bücher verlangt wurde. Am 22. Jänner brachte der „Landsmann" hierauf einen Artikel in dieser Sache unter dem Titel „Unpassende Weihnachtsgeschenk« für Schulkinder

(der nackt« Knabe mit dem Amorbogen) war in der Zuschrift beanständet worden» ebenso eine Umarmung- und K u ß dar ste l l ung und daran die Be- merkung geknüpft: „Das find jedenfalls für Schulkinder keine paffenden Weihnachts- geschenk«. Es sei dies nachmals betont . . ." Zwei Monate daraus überreichte der Verein Dante Alighieri beim Tribunal (Kreisgericht) Bolzano eine Privatkloge gegen Herrn P«:«r Fuchsbrugger als verantwort!. Schriftleiter des ..Äm-dsmarm". Die Verhandlung über diese Privoiklage wurde

vom Gericht aus -den S. -Oktober 1925 ausgeschrieben. Vorher noch, nämlich am l. August 1925, war eine Amnestie (Strafnachlaß) erlassen worden, worin u. a. bestimmt war: „Alle Vergehen, die einem politischen Beweggründe entsprungen sind oder die in irgend einer Weis« mit politischen Zwecken im Zusammenhang« stehen, sind amnestiert", d. h. nachgesehen. Da der Dante Alighieri-Verein in der Privarklage sein Einver ständnis damit erklärt hatte, daß der Wahrheitsbeweis zugelassen werde, stellte der Verteidiger

Angelegenheit durch di« Amnestie offenbar erledigt schien und die Verhandlung infolgedessen nur als ein« Formsache gelten konnte. Din unglaubliches verfahren. Bei der Verhandlung am 5. Oktober 1925 erklärte Herr Peter Fuchsbrugger, daß die beiden Arttkel aus politischen Gründen, näm lich <us Kampfmittel gegen di« schulpolitische Tätigkeit des Dante Alighieri-Vereines geschrieben, und von ihm zu dem gleichen politnchen Zwecke veröffentlicht worden seien. Nach dieser Recht fertigung des Herrn Peter

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