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Seite 4 von 12
Datum: 07.03.1957
Umfang: 12
schließt die italienische Regierung ihre Dar stellung über den Punkt „G leii'hbcrcc h- tig u n g bei der Einstellung i n ü f f c n 11 ; c h e A ernte r“ mit der Ver sicherung. daß sie sich vorbehält, in Kürze die geeignetste n M a ß n a li m e n z u ergreifen, um neue Wettbewerbe für Ge- mcmdcsokrcläve und Sonderwettbewerbe für deutschsprachige Staatsbürger stattfinden zu lassen. und zwar sobald die fo: mal rechtliche Frage, die gegenwärtig bei den zuständigen Rechtsprechungsorganen an hängig

ist. entschieden wird. Für die Zwi schenzeit hat die italienische Regierung, um die Einstellung deutschsprachger Staatsbür ger in den öffentlichen Dienst zu begünsti gen. nicht allein die im genannten Präsidon- zialdokret vorgesehenen Fristen verlängert, sondern aneli verfügt, daß die Aufnahme der deutschen Sprache in die vom genannten De kret vorgesehenen Wettbewerbe obliga torisch zu machen ist. anstatt, wie dies gegenwärtig der Fall ist. fakultativ. Weiters werde sich die italienische Regierung

w o h n u n g e n u n d in der P r o v i n z i a 1 k o m m i s s i o n für A r b c i t s 7. u w c i s u n g v e r w ende n. liehe Mängel anhafteten und die daher nicht die erforderliche Zustimmung der Regierung finden können. Ailikel 14 nicht Mir das Land sondern liir die Begion gemacht Bezüglich der Klage des österreichischen Memorandums, daß die Bestimmung des A r~ tikcls 14 dos Statuts „so gut wie n i c li t d u r e h g e f ii h r t“ worden sei. er klärt das italienische Memorandum, cs sei unmöglich zu behaupten, daß Art.kcl 14 die Ausübung der Verwnltungsbofugnis.se der Re gion durch die Provinz als „Regel

“ vorsehe. Vielmehr wird mit dem Artikel eine Richt schnur gegeben, auf Grund derer die Region befugt ist. die Ausübung ihrer Verwnltungs- funktionon den Provinzen zu delegieren oder sich zum gleichen Zweck der Dienste diese- unt'rgcoidnelen Organe zu bedienen. Das italienische Memorandum wendet sich dann gegen die Klage der österreichischen Regierung, daß der P r o v i n z. i a 11 a n d t a g von Bozen nicht das Recht h.ib e. die V e r f a s s u n g s m ä B i g k e i t d ci sta

für beitragswürdige örtliche Initiativen zum Ausdruck gekommen. Aus den vorstehenden Untersuchungen möchte die italienische Regierung aber den noch Nutzanwendungen ziehen, u m die Anregungen der österreichi schen Regierung in geeigneter Weise und unter Einhalluni; der Bestimmungen des Statuts zu be rücksichtigen. Da die Entwicklung der Regional- und Pro- vinzialautonovnie in verschiedener Hinsicht an das Inkrafttreten der Durch! ü h rune s- bestimmungen gebunden ist, beabsich tigt die italienische Regierung

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Seite 1 von 4
Datum: 08.11.1945
Umfang: 4
Oberbefehlshabers aufgelöst. Die Italienische Regierung wird sich au alle weiteren Weisungen halten, die von den Vereinten Nationen für die Abschaffung der faschistischen Einrichtungen, die Entlassung und Internierung des faschistischen Personals, die Kontrolle der laschlstlschen Fonds, die Aus merzung der faschistischen Ideologie und des faschistischen Unterrichts erlassen werden. Art. 31. Alle italienischen Gesetze, welche Diskriminierungen nach Rasse. Farbe. Glaube und politischer Ueberzcugung beinhalten

, werden, soweit dies nicht schon geschehen Ist. aufgehoben und die aus solchen Gründen ln Haft befindlichen Leute gemäß den Anordnun gen der Vereinten Nationen freigelassen und jeder gesetzlichen Behinderung entbunden. Die italienische Regierung wird allen anderen An weisungen Nachkommen, die der alliierte Ober befehlshaber zur Abschaffung der faschisti schen Gesetzgebung und aller daraus ent springenden Rechtseinschränkungen geben wird. (Amn. der ital. Regierung: Die italieni sche Regierung hat alles nötige

c) Die italienische Regierung wird die von den Vereinten Nationen allenfalls vorge schriebenen Maßnahmen zum Schutze der Personen oder des Eigentums der Staaten und der ausländischen Bürger treffen. (Anin. der ital. Regierung: Die Klauseln a) und da wurden erfüllt. Bezüglich der Klausel c) hat die italienische Regierung myal mitgearbeitet an der Ausführung der Weisungen zum Schutze und zur Ver waltung des den Vereinten Nationen ge hörenden und von der früheren italieni schen Regierung beschlagnahmten Besitzes

.) Art. 33. a) Die italienische Regierung wird die Anweisungen der Vereinten Nationen be züglich der Reparationszahlungen und der Zahlung der Besetznngskosten während der Giltigkeitsdauer vorliegenden Aktes erfüllen. b) Die italienische Regierung wird dem allierten Oberbefehlshaber jede verlangte Aus kunft über die Aktiva des italienischen Staates, der Banca d’Itaiia und jedes anderen staat lichen oder halbstaatlichen Institutes, der faschistischen Organisationen und auf italie nischem Gebiet

wohnhaften Personen erteilen und kann über solche Aktiva außerhalb des Italienischen Gebietes nur mit Zustimmung der Vereinten Nationen verfügen. (Amn. der ital. Regierung: Der Teil der Klausel b). der von der Verfügen;: über ; die italienischen Besitzungen und Investle- j- rungen im Ausland handelt, wurde zugun sten der italienischen Regierung abge ändert.) Art. 34. Die italienische Regierung wird während der Giliigkeitsdauer vorliegenden Aktes die vom alliierten Oberbefehlshaber vorgeschriebenen

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Seite 3 von 16
Datum: 02.08.1958
Umfang: 16
Entnationalisierungspolitik gefestigt und ausgebaut würden. C. Da die italienische Regierung auf dieses Memorandum nicht weiter einging, sahen sich die Vertreter der Siidtiroler Volksgruppe gezwungen. Oesterreich, als den Vertrags partner Italiens im Pariser Abkommen, zu informieren und um Unterstützung ihrer An liegen bei der italienischen Regierung zu er suchen. II. Das österreichische Memorandum 1938 Oesterreich überreichte am 8. Oktober 1956 der. italienischen Regierung ein Memorandum, in dem mit Beziehung auf die Durchführung

der SUd'iroler Volksgruppe vor der italienischen Zu wanderung. III. Das Italienische Memorandum I£57 Hierauf antwortete die italienische Regie- rung mit einem Memorandum vom 9. Februar 1957, in dem sie den Standpunkt einrahm, daß sie das Pariser Abkommen erfüllt nabe, jedoch zugab, daß Verbesserungen im einzel nen möglich seien. Deutsch nur „Hilfssprache" A. Zu Punkt 1 b des Pariser Abkommens war die italienische Regierung der Meinung, daß sie die Zwei sprachigkeit in der Provinz Bozen in ange messener Welse

zu den öffentlichen Aemtern beruft sich die italienische Regierung auf mehrere besondere Maßnahmen, die sie in dieser Richtung getroffen habe. Bel staat lichen Verwaltungsstellen hätte sich eine bes sere Verteilung deshalb nicht erzielen lassen, well die Südtiroler bisher nur ein geringes Interesse für staatliche I.aufbahnen gezeigt hatten. Uebrigens sei mit Dekret des Präsi denten der Republik Nr. 1390 vom 21. No vember 1951 die deutsche Sprache als Fa kultativgegenstand bei Prüfungen für staat liche Stellen

Wettbewerbe eingeführt worden. Im übrigen gibt die italienische Regierung zu daß die Verwaltungsstellen von dieser Rechts norm nicht immer Gebrauch gemacht hätten. Hiezu bemerkt die Ocstcrrcichischc Liga für die Vereinten Nationen: Das Bevölkerungsverhältnis in der Pro vinz Bozen beträgt U6 Prozent Südtirolcr und 34 Prozent Italiener. In dieser Provinz gibt es nur 7 Gemeinden mit italienischer Mehrheit, darunter bezeichnenderweise die Städte Bo zen und Meran! Wesentlich für die Wahrung der ange stammten

das Gebiet der heutigen Provinz Bozen nur von 3 Prozent Italienern bewohnt war, so wurden im Laufe der zwanzigjährigen faschistischen Unterdrückung alle deutschsprachigen Beam ten durch Italiener ersetzt. Belm Aufbau der Verwaltung in der Region nach 1945 wäre Gelegenheit gewesen, -die Südtirolcr zum öffentlichen Dienst in ihrer Heimat heranzu ziehen. Die italienische Regierung hat jedoch die Uebernahme des gesamten italienschen Personals verfügt und bei Neuaufnahmen Italiener bevorzugt. Ueberdles

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Seite 1 von 6
Datum: 14.02.1949
Umfang: 6
. Die italienische und die österreichi sche Regierung hätten natürlich als erste kei nen Druck ausüben dürfen, wennschon vom rein materiellen Standpunkt aus, Italien und Oesterreich, beide überbevölkert, alles Inter esse gehabt hätten, das Rückströmen der Optanten nach Italien zu behindern, bzw. zu fördern. Die italienische Regierung hat sieb auf einer Linie der Unparteilichkeit gehalten und den Rückkehrenden die Sicherheit gege ben, daß kein Unterschied zwischen ihnen und den italienischen Bürgern gemacht

vom 2. November vergangenen Jahres die Zahl der Rückoptionen in wahr haft außerordentlichem Maße, indem von jenem Datum an schon 10.526 Gesuche vor gelegt wurden. Aber es ist klar, daß cs sich auswanderten, bei Rückoption für Italien dv Gleichstellung mit den österreichischen Staats bürgern nicht verlieren werden, die ihnen nach Wiederherstellung der österreichischen Repu blik gewährt wurde, sodaß sie, wenn die ita lienische Regierung ihnen die italienische Staatsbürgerschaft gewährt, schließlich fast

, sondern darum, ent weder um die italienische Staatsbürgerschaft anzusuchen oder einfach staatenlos zu werden. in all diesen letzten Fällen um Personen handelt, die ihre Wahl nicht frei getroffen haben, sondern daß sie mit Gewalt dazu ge zwungen worden sind. Den Beweis hiefürkann man übrigens aus der Freude entnehmen, die die österreichische Presse hierüber kundtut, die einmütig sich erfreut zeigt von den erziel ten Wirkungen der Einschüchterungskam pagne der österreichischen Regierung. Italien muß reagieren

Angesichts einer solchen Sachlage ist es klar, daß Italien darauf reagieren muß. Das eben ist der Grund, der ihn dazu bewogen hat, die Interpellation vorzulegen. Er will nicht urteilen über die Politik, die die italienische Regierung in dieser Hinsicht verfolgt hat; er wünscht nur zu wissen, was für Schritte Dei der österreichischen Regierung unternommen worden sind, um die Freiheit der nach Oester reich ausgewanderten Südtiroler sicherzustel len. Die Drohungen, die gegen diese gerichtet

ge troffen hat. Bei solchem Vorgehen ist die italienische Regierung auch nicht verhalten, die österrei chische Regierung zu konsultieren, denn das Abkommen Degasperi-Gruber von Paris und das Dekret vom 2. Februar 1948 verpflichtet die italienische Regierung, die österreichische zu konsultieren, v/enn es sich um Normen ln Betreff des Gegenstandes dieses Abkommens handelt, aber nicht, wenn es sich um „Ent scheidungen“ handelt, welche die italienische Regierung in voller Ausübung ihrer Souverä nität

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Seite 2 von 10
Datum: 16.11.1961
Umfang: 10
vor den Vereinten Nationen. Was das hier vorgelegte Material betrifft, so wäre es uns ein Leichtes gewesen, auch eine Sammlung von Pressestimmen vorzu legen, sie wäre wahrscheinlich ebenso um fangreich gewesen wie die italienische und hätte unseren Standpunkt gefördert. Es schien uns aber wenig zweckmäßig, auf diese Art zur Verwirrung beizutragen. Was weiter die von italienischer Seite vor gebrachten Beschuldigungen der Mitverant wortung der österreichischen Regierung an den Anschlägen betrifft, so gibt

, daß Oesterreich sich neuerdings an die UNO gewandt habe, bevor noch die zweiseitigen Verhandlungen als ab geschlossen gelten konnten. Bei den drei Treffen in Mailand, Klagenfurt und Zürich hätten die österreichischen Vertreter jedes Ucbereinkommen mit ihrer Forderung nach einer Autonomie für Südtirol allein vereitelt. Oesterreich sei also bei den Verhandlungen bei denselben Forderungen geblieben, die es in der Generalversammlung der UNO im vergangenen Herbst zurückziehen mußte. Die italienische Regierung

, die sich aus einer. Neuregelung der Übertragung der Befugnisse von der Re gion auf die Provinz Bozen ergeben würden. Die italienische Regierung sei der Ansicht, daß diese Vorschläge von seiten der öster reichischen Regierung einer gründlichen Prü fung würdig gewesen wären, da dadurch der „italienischen Bevölkerung deutscher Sprache“ von Südtirol neue wichtige Vorteile beschie- den worden wären. Mit dem Schreiben vom 4. Juli habe die österreichische Regierung die Verhandlungen über den Punkt 1 der UNO-Entschließung

vom vergangenen Herbst für abgeschlossen erklärt und habe ersucht, auf Punkt 2 dieser Entschließung überzugehon. Obwohl die italienische Regierung über zeugt war, daß der Abbruch der Verhand lungen ungerechtfertigt und vorzeitig sei, habe sie sich „bei ihren unaufhörlichen Be mühungen zu einer Lösung zu kommen" be reit erklärt, mit Oesterreich auch über den zweiten Punkt (friedliche Mittel) zu Verhan deln. Kurze Zeit nach Ueberreichung der öster reichischen Note hätten sich aber so schwer wiegende Ereignisse

zugetragen, daß sich die italienische Regierung gezwungen sah, auf die juridische, moralische und politische Ver antwortung der österreichischen Regierung hinzuweisen. Schon vorher seien in der Pro vinz Bozen Sprenganschläge verübt worden, aber am 12. Juli sei eine neue Welle von Attentaten, dieses Mal in verschiedenen ita lienischen. Provinzen und zwar auf interna tionale Verkehrswege durchgeführt worden. Daraufhin habe die> italienische Regierung vorübergehend die österreichische Note un beantwortet

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Seite 1 von 4
Datum: 07.11.1945
Umfang: 4
der nachstehenden Dokumente und eines erklärenden Kommentars die der Presse in Washington und London heute. >i. November, gleichzeitig übergeben werden, beschlossen haben. Die beiden Regfe- rmigott haben gleicherweise die Italienische Re gierung ersucht, auch ihrerseits — wenn sie dies für nngezeigt erachtet — die gleichzeitige Veröffentlichung in der italienischen Presse zu veranlassen. Entsprechend dem von ihr mehr mals geäußerten Wunsche, hat die italienische Regierung zugestimmi. Die Dokumente sind folgende

sind. * ... ■ > -. - - :r. *•. — *>. Gewährleistung der Italienischen Regie rung. daß sie. wenn nötig, ihre verfügbaren Kräfte clnsetzen wird, um die rasche und ge- nsuo Durchführung sämtlicher Waffenstlll- staudsbcdingiingen slchcrzustellen. 10. Der alliierte Oberbefehlshaber behält sich das Recht vor. Jede Maßnahme zu ergreifen, die Ihm für die Wahrung der Interessen der alliierten Streitkräfte zur Fortsetzung des Krieges nötig erscheine, nur die Italienische Regierung verpflichtet sich, lene administrati ven oder sonstigen Maßnahmen

. Wasser und Luft und alle anderen Auskünfte, die die Vereinten Nationen für die Benützung der ita lienischen Stützpunkte, für die Operationen, die Sicherheit oder das Wohlergehen ihrer Slreitkräfte verlangen. Zur Beseitigung der Sperren werden italienische Arbeitskräfte und Material den Vereinten Nationen zur Ver fügung gestellt. 11. Die italienische Regierung liefert sofort Verzeichnisse über das gesamte Kriegsmaterial mit Ortsangabe. Wofern der alliierte Ober befehlshaber nicht die Verwende verfügt

Anwen dung. b) Der gesamte italienische Binnenverkehr und sämtliche Hafenanlagen stehen den Verein ten Nationen für die von ihnen bestimmte Ver wendung zur Verfügung. (Anm. der italienischen Regierung: Wenn schon die -italienischen Handelsschiffe im allgemeinen Interesse der Vereinten Natio nen verwendet wurden, wurden sie haupt sächlich im Interesse Italiens gebraucht. Der italienische Binnenverkehr und die Hä fen wurden bereits znin großen Teil in ita lienische Verwaltung zuriiekgegeben

und in den von ihnen bestimmten Häfen zusammen- Zäzogen. Die italienische Regierung trifft die nötigen Bestimmungen zur Uebertragung des

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Seite 2 von 4
Datum: 07.11.1945
Umfang: 4
Anlagen, alle Elektrizitätswerke, die Raiflnericn. die öffentlichen Dienste, die Halen, die Installatio nen für das Transportwesen und iilr die Ver bindungen. die Mittel und das Material, sowie lene Anlagen. Mittel und Depots, welche von den Vereinten Nationen verlangt werden könn ten. von den zuständigen italienischen Behör den !n gutem Zustand samt dem zu ihrem Funktionieren notwendigen Personal zur Ver fügung gesteHt werden. Die italienische Regierung wird jene Hilfs quellen oder lokalen Dienste

von Elektrizität und der zu ihrer.Erzeugung notwendigen Mit tel gemäß den etwaigen Spezifizierungen der Vereinten Nationen ausliihren. ncbM Gewäh rung der bezüglichen Begünstiirrngrn hin sichtlich der Reparaturen und Konstruktionen. LMit der fortschr. Lenden v crlc::ung der alberten Stre'itkräitc kehren die Mittel und Anlagen allmählich unter dir italienische Kontrolle zurück). 22. Die italienische Regierung und das ita lienische Volk werden sich jeder die Inter essen der Vereinten Nationen schädigenden Hand

lung enthalten und werden rasch und durch greifend alle Befehle der Vereinten Nationen ausiiihrcn. (Infolge der seitens der italienischen Re gierung im Oktober 1042 erfolgten Kriegs erklärung an die Deutschen ist cs niemals notwendig gewesen, die Anwendung d'cses Artikels zu verlangen). Währung zur Verfügung 23. Die Italienische Regierung wird die ita lienische Valuta zur Verfügung stellen, welche die Vereinten Nationen verlangen werden. Die italienische Regierung wird in jenen Zeit spannen

und zu jenen Bedingungen, wel che die Vereinten Nationen werden be zeichnen können, auf italienischem Ge biete alle von den VereüitCM Nationen wäh rend der militärischen Operationen oder der Besetzung ausgegehenen Valulen drucken oder in italienischer Valuta einlösei: und die eingezogene Valuta kostenlos den Vereinten Nationen übergeben. Oie italienische Regierung wird jene Maßnahmen treffen, welche von den Vereinten Nationen betreffs der Kontrolle der Banken und der Geschäfte im italienischen Gebiete, betreffs

der Kontrolle des Wechsel kurses mit dem Ausland, der kommerziellen und finanziellen Beziehungen zum Ausland so wie der Regelung des Handels und der Pro duktion verlangt werden könnten und wird jede von den Vereinten Nationen erteilte auf diese oder ähnliche Materien bezügliche Wei sung nusführen. (Die italienische Regierung ist unterrich tet worden, daß die Alliierte Kommission nicht weiter in den innern finanziellen An gelegenheiten Italiens eingreifen wird, aus genommen die Falle, in welchen es militä

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Seite 3 von 32
Datum: 31.10.1969
Umfang: 32
zur Klärung deren ' Tragweite. Die Beratung war von Ge li messenheit und Ernst getragen. Niemand (und nichts wurde festgelegt.“ Damit ,| konnte das Frage- und Antwortspiel be ll ginnen. Als erster meldete sich Chef- ! rcdaktcur Benedikt Posch vom Tiroler : :i „Volksbote“ zu Wort. ;i Benedikt Posch: Welches Paket, war ■1 Grundlage der Beratungen? Wurde' das t Paket offiziell Oesterreich von Italien über- ii geben. Wallnöfer: Offiziell erfolgt die Übergabe durch die italienische Regierung erst

zum Paket für das vorbe reitende Komitee der italienischen Regie rung verpflichtend sind oder dazu gemacht werden können. Es ist auch unklar, ob man später nicht an die UNO gehen könnte. Wenn eine italienische Regierung etwas von der Vereinbarung zurücknimmt, ist der Vertrag gebrochen. Dann ist das keine rechtliche, sondern eine politische Sache und man müßte dann zur UNO/ Es können sich im Lauf der Jahre auch peue Probleme ergeben, die man im Interesse der Volksgruppe bei einer politischen .In stanz

hat? Das In der Landcsversammlung müß te ganz .klar ausdrücken, daß cs sich nur auf die deutsche Fassung der SVP gründet. Trotz des Ja-Beschlusses des Partcinusschus- scs liegt nun auch ein zweites Paket vor. Dejaco: Ich vermute, daß die mei sten Interpretationen, die ad abundantiam gegeben sind, wie die italienische Regierung sagte, sowieso schon im Pakcttext enthalten sind. Riedl: Ist der Text, den Rcg.-PrHs. Ber- toreile allen Parteien der Region, den ita lienischen wie der SVP, gab, identisch mit dem jetzt verteilten

ausgelcgt, wie wir cs ausgelcgt haben. Strcmayer: Von der Regierung Ru mor vielleicht: aber wenn diese weg ist, wie von der nächsten Regierung? Dejnco schüttelt den Kopf. Benedikt: Wnünöfcr sagte gestern, Fußnoten im SVP-Pakct bezüglich Minder heit sollen von den Außenministern ge klärt werden. ■ Dejnco: Ich bin überzeugt, daß die Fußnoten an die italienische Regierung zu rückgehen und dns ganze Paket in dem vom ParteiausschulS interpretierten Text von der italienischen Regierung vorgclegt

nach der Landesversammlung dcr SVP. jetzt ist sie noch nicht erfolgt. Heute war der Pakcttext die Grundlage, den die SVP beschlossen hat. Tschofen: Es liegt kein ' offizieller Text vor. Die Textübergabe erfolgt erst beim vorgesehenen Treffen der Außen- minister. I Benedikt / Rundfunk: Ist der Text I des inoffiziell in Wien übergegebenen Pa- | ketes und der des SVP-Pakctes verschieden? ! i W allnö f er: Beim, SVP-Pakct sind ' Fußnoten, bei denen man sich in SUdtirol auf eine offizielle. Zusage der Regierung beruft

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Seite 3 von 24
Datum: 04.05.1957
Umfang: 24
auch im Verkehr zwischen den Ämtern der Provinz Bozen, aber auch der doppel- sprachigen Region Bozen-Trient. Tatsächlich müssen jedoch derzeit z. B. deutsche Schu len oder deutsche Gemeinden italienisch mit einander verkehren. Die italienische Antwort führt noch beson ders an, daß die italienische Regierung am 6. November 1956 (also nach Überreichung des österreichischen Memorandums!) einen Gesetzentwurf vorgelegt habe, wonach der Gerichtsbezirk Neumarkt künftig dem Spren gel des Gerichtshofes Bozen

gibt aber auch selbst zu, daß bisher die zum Inkraft treten der Provinzialautonomie notwendigen Durchführungsbestimmungen bis heute aus- gcblieben sind: „Die italienische Regierung beabsichtigt, umgehend ein anderes schnel leres Verfahren für die Ausarbeitung dieser Bestimmungen zu studieren“ (?!). Dabei hatte, wie das österreichische Memorandum anführt, der italienische Staatsrat im Jahre 1951 die Auffassung vertreten, daß es solche Durch führungsbestimmungen gar nicht gebraucht hätte

. Die italienische Mehrheit ln der Region hat daraus nicht nur keine Regel ge macht, sie hat das grundsätzlich abgelehnt. Die Italienische Regierung verharrt auf die sem Standpunkt und der italienische Verfas- sungsgerichtshof hat das jüngst in einem Er kenntnis bekräftigt. Hier ist nicht der Raum, aut das juristische Für und Wider ein zugehen. Es erscheint auch nicht notwendig: Ist die italienische Regierung, ist der Verfas- sungsgerichtshof mit seiner Auslegung im Rechi, so ist das nur ein Beweis dafür

hat es auch nicht verstanden, die Frage im Wege des Minder heitenschutzes zu lösen; vielmehr wurde die deutsche Volksgruppe zu italienisieren ver sucht und in ihrem Bestand bedroht: 1921 war die Zahl der Italiener auf 8 Prozent gestie gen, 1933 auf 24 Prozent, 1953 auf 34 Prozent — alles nach italienischen Ziffern. Das auf italienische Initiative zurückgehende Abkom men Hitler-Mussolini vom 23. Juni 1939, das die Umsiedlung der Südtiroler vorsah, be schleunigte die Entwicklung. Der Verlust, den die Volksgruppe dadurch

, auf 51 Prozent im Jahre 1939 und auf 72 Prozent im Jahre 1953. Das im Ver gleich zu italienischen Städten übermäßige Wachstum von Bozen (seit 1901 um 230 Pro zent im Vergleich etwa zu Trient, das im gleichen Zeitraum um 60 Prozent wuchs!) zeigt allein schon die Förderung der Zuwan derung. In der Tat wurde das italienische Gesetz gegen die Verstädterung in ganz Ita lien gbhandhabt und auf Triest nach der Wiedererwerbung sofort angewendet, nur nicht auf die Südtiroler Städte mit der durchsichtigen Begründung

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Seite 1 von 12
Datum: 17.02.1959
Umfang: 12
? Die italienische Regierung behauptete, die Verwaltung könne erst übergehen, wenn die entsprechenden Durchführungsbestimmungen von der Regie rung erlassen seien, obwohl das oberste ita lienische Verwaltungsgericht, der Staatsrat, die Meinung vertreten hat, daß die Verwal tung in solchen Fällen automatisch der Pro vinz . übertragen werden müsse, wie es auch dem klaren Wortlaut des Statutes entspricht Dies stellt eine erste Verletzung des beste henden- Statutes dar. Die italienische Regierung hat nun zehn Jahre

verabsäumt, solche Durchführungs bestimmungen zu erlassen. Dies stellt eine zweite Verletzung des Sta tutes dar. Der ewigen Vertröstungen müde, ging die Provinz nun selbst daran, ihre Befugnisse auf dem Gebiete der Gesetzgebung und Verwal tung durch Landesgesetz zu übernehmen, zumal der italienische Verfassungsgerichtshof in anderen Fällen eine solche Möglichkeit zugelassen hatte. Die italienische Regierung wies aber das Landesgesetz nicht bloß einmal sondern dreimal zurück. Dies ist die dritte

Verletzung des bestehen den Autonomiestatutes. Immerhin machte sich die italienische Re gierung jetzt an die Erlassung der Durchfüh rungsbestimmungen. Unter Wahrung ihres grundsätzlichen Standpunktes der Gesetz gebungsgewalt der Provinz erklärten sich die Südtiroler noch einmal bereit, der Regierung ein Zugeständnis zu machen unter der Vor aussetzung, daß dieser Weg zum gewünschten Ziele führe. . Der erste Regierungsentwurf der Durch führungsbestimmungen zum Volkswohnbau trug schon wesentlichen Wünschen

der Süd tiroler nicht Rechnung. Die Südtiroler Volks partei bemühte sich um eine Verbesserung. Daraufhin wies die italienische Regierung den Entwurf einer sogenannten paritätischen Kommission (drei Vertreter des Staates und drei Vertreter der Region, davon einer ein SUdtiroler) zu. Das Ergebnis bestand in einer wesentlichen Verschlechterung des ursprüng lichen Entwurfes. Die Südtiroler wurden trotzdem nicht müde, die Regierung immer wieder auf die Bedeutung dieser Frage hin zuweisen. Sie betonten

zum Volkswohnbau am beste henden Autonomiestatut gemessen. Messen wir sie aber einmal an dem für uns Öster reicher allein, maßgeblichen Pariser Abkom men. Dieses sollte ausdrücklich den Schutz des Volkscharakters sowie der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der deutsch sprachigen Volksgruppe ln Südtirol gewähr- Regierung Segni leistete Treueid Rom, 16. Februar. Der neue italienische Ministerpräsident, On. Antonio Segni, und die Mitglieder .seines christlich-demokrati schen

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Seite 1 von 6
Datum: 26.06.1940
Umfang: 6
in den nicht besetzten Gebieten sofort eingestellt werden. ^.Art...t2.Die-Ein Kriegsmarine stimmten Häfen zusammengezogen und unter italienischer oder. deutscher Kontrolle demobili siert und entwaffnet. Ausgenommen sind die Einheiten! welche die italienische und deutsche Regierung für den Schutz der französischen Kolo- nallgebiete zulasten. Entscheidend für die Be- stimmnng dieser Häfen wird der Standort der Schifsseinheiten in Friedenszeiten sein. Alle vom französischen Mutterland fernen Kriegsschiffe

, die als nicht notwendig für den Schuh der franzö sischen Kolonialinteresten erkannt werden sollten, werden in die französischen Häfen dirigiert. Die italienische Regierung erklärt, daß sie nicht die Absicht hat, die unter ihre Kon trolle gestellten Einheiten der französischen Marine während des gegenwärtigen Krieges zu verwenden, noch auch bei Friedensfchlutz A n- spräche auf die französische Flotte zu Einheiten—der—französischen' werden in den dafür be- Vormarsch au der Alpenfront vom Monte Bianco bis zum Meer

sich, zu verhindern, daß französische oder unter französischer Kontrolle befindliche Kriegsschiffe, Flugzeuge, Waffen, Kriegsmaterial und Munition ieder Art auf britisches Gebiet oder nach anderen Staaten abgeschoben werden. Art. 18. — Ausfahrverbot für alle andelsschiff e der franzWchen.Marino.. kn MM'AügSüMck/kii'welchem die italienische und deutsche Regierung die teilweise oder'gänz- liche. Wiederaufnahme des französischen See- handels wieder gestatten. Die französischen Han delsschiffe/die fm; im Augenblick

stehendem Gebiet befindlichen Flug zeuge. Alle Flugzeuge und Einrichtungen der genannten Gebiete kommen unter italienische oder deutsche Kontrolle. Die in den genannten Gebieten beiindlichen ausländischen Flugzeuge werden den italienischen oder deutschen Militär behörden ausqeliesert. Art. 18— Solange die italienische und deutsche Regierung nicht anders bestimmt, werden die Rundfunksendungen im gesamten Gebiet des französtschen Mutterlandes untersagt. Die Bedingungen, unter welchen die Rundfunk

italienischen Zivi listen werden sofort freigelassen und den ita lienischen Militärbehörden ausgeliefert. Art. 22. — Die französische Regierung garan tiert für den guten Erhaltungszustand alles dessen, was auf Grund dieser Konvention ad- geliefert werden muß. Art. 23/— Eine dem italienischen Oberkom mando unterstellte italienische W affe »still st a n d s k o m m i s s i o n wird damit beauftragt, die Durchführung vorliegender Konvention so wohl direkt als durch ihre Stellen zu kontrol lieren

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Seite 1 von 16
Datum: 18.03.1938
Umfang: 16
dargestellt. Die „Epoque' bemerkt, daß die Achse Rom —Berlin sich nicht nur gehalten, sondern sogar noch mehr gefestigt hat. „Jour' schreibt, die Rede räume in bündiger Weise mit den Ge rüchten von Zusammenstößen mit Deutschland auf, und hebt hervor, daß die trockenen, aber präzisen Erklärungen des Duce gegen nie manden feindlich gerichtet feien. „Petit Parisien' bemerkt, daß der Duce die f p a - ursche Frage mit Stillschweigen über daß die britische Regierung fett Dezember 1936 die italienische Regierung

als „De Facto'- Regierung über die ihrer Herrschaft unter worfenen Teile Abessiniens anerkannt habe. Das Außenamt hat öfters auf Ansuchen der Gerichtshöfe in der Frage feiner Beziehungen zu Abessinien Stellung nehmen müssen. Die letzte Erklärung dieser Art war die vom 29. Dezember 1937, bei welchem Anlaß der Außenminister wiederholte, daß die britische Regierung die italienische als „De Factor- Regierung über die ihrer Herrschaft unter worfenen Teile Abessiniens anerkenn?. Er fügte hinzu, daß, nachdem

die italienische Re gierung nunmehr, nach den im Besitze der britischen Regierung befindlichen Informa tionen das ganze Abessinien virtuell unter seiner Herrschaft habe, folgerichtigenveise die britische Regierung die italienische virtuell als „De Facto'-Regi«rung des gesamten äthio pischen Gebiete» anerkenne. Die von ms a-miiMrative SüwrSmmg Oesterreichs in das Deutsche Reich kt vollem Gang ' Berlin, 17. März. Das Recchsgcfetzblcktt verlautbart eine Reihe von Erlässen bezüglich Ver Angleichung Oester reich

, die durch Jahrhunderte europäischer Koloni sation aufgezeigt worden ist. Das Klima ist in vielen Teilen des äthiopischen Imperiums den gesetzten Zielen günstig, und auch die ge ringe einheimische Bevölkerung stellt für eine in stärkerem Maße erfolgende weiße Einwan derung kein Hindernis dar. Die italienische Regierung ist sich bewußt und hat dies schon verschiedentlich durch entsprechende Maßnah- mau erkennen lassen, daß die weiße Bevölke rung ihres Imperiums in der Hauptsache auf landwirtschaftlich« Kolonisation

angewiesen könne den Lauf der Ereignisse rückgängig machen und die dem Völkerbund angehörenden Staaten^ haben keine Absicht, wegen der österreichischen,' Frage einen Krieg anzufangen. Die Neutralität der muß gewahrt bleibe«. Der», 17. SUSI* Der Gesandte der Schweiz in Rom» Ruegger, hatte eine Unterredung mit Außen minister Graf Ciano bezüglich der Ereignisse in Oesterreich. Graf Eiano erklärte bei dieser! Gelegenheit, die italienische Regierung feü der Ucberzeugung, daß die Unabhängigkeit

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Seite 1 von 6
Datum: 13.11.1935
Umfang: 6
. Mnseumstroße 42. Italien protestiert bei den Sanktionsstaateu Weitere Fortschritte an der Süd- und Nordsrout in Abessinien — Vormarsch gegen den Takazzeflutz Rom, 12. Rovember. Kurz vor Beginn der Anwendung der mirt schaftlichen Sanktionen ließ die italienische Regierung den im Großen Koordinierungsaus schuß in Genf vertretenen Regierungen gleich- zeithz folgende Rote überreichen, die sie auch den andern Regierungen zur Kenntnis brachte: 1. Die italienische Regierung hat mit ihrer Rote

an sechten mutz. Denn zahlreiche Bevölkerungen sind unter der Führung ihrer bürgerlichen und geistlichen Obrigkeiten gekommen, sich unter den Schutz Italiens zu stellen. Die italienische Regierung hat in den besetzten Gebieten die Sklaverei abgeschafst und 10.000 Sklaven jene Freiheit gegeben, die sie von der Regierung in Addis Abeba ungeachtet der Bestimmungen der Dölkerbvndosahung und der von ihr bei der Auf- nahme als Bölkerbnndsmitglied übernommenen Verpflichtungen vergeblich erwartet hätten

erwogen und den darin vertretene» Regierungen vorgcschlagen wurde, nämlich das Waffen- und Munitionsausfuhrverbot gegen Italien und die Aufhebung desselben Ausfuhr verbotes zugunsten Aethiopiens, beinhaltet einen unmittelbaren und direkten Beitrag zu einer kehr schweren Verschlechterung jener besonders drohen den Lage, welche die italienische Regierung »er geblich dem Völkerbund angezeigt hatte und welche zu der Notwendigkeit führte, in der si» sich befand, dringlich und mit ihren alleinigen Mit teln

und endgiltig urch gemeinsame Aktion einiger in ihm oer- tretener Staaten in Kraft zu setzen. Solche Sank tionen würden somit zum erste« Male gegen Ita lien und unter tatsächlichen sowie rechtlichen Umständen angewendet, welche die italienische Regierung und das italienische Volk als un gerecht und willkürlich betrachten und gegen welch« die italienische Regierung daher auf das entschiedenste opponieren mutz. 0. Auf dem wirtschaftlichen Gebiete und auch auf dem moralischen mutz die italienische Regie rung

, das auch seine Söhne darbrachten, aus datz der Völkerbund erstehen könnte, hat sich bisher ungeachtet seines Gegen« satzes zu dem zu seinem Schaden befolgten Ver fahren nicht vom Genfer Institut trennen wollen, weil es zu vermeiden wÜpscht, datz ein Konflikt wie jener, um den es sich handelt, weiteren Verwicklungen stattgebe. Während jedoch die italienische Regierung all« geeignete» Das Kommuniquec Nr. 42 Rom. 11. November. Das Ministerium für Presse und Propaganda veröffentlicht das folgende Kommunist

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Seite 2 von 16
Datum: 16.03.1929
Umfang: 16
zu. Die Er nennungen der Inhaber der Pfarrpsründen ft). i. der Pfarrer. D. Schr.) werden von der zuständigen kirchlichen Behörde oe» traulich der italienischen Regierung mitgeteilr und können vor Ablauf von dreihig Tagen nach der Mit teilung nicht in Kraft treten. Innerhalb dieser Frist kann die italienische Regierung, wenn schwerwiegende Gründe gegen die Ernennung sprechen» diese der kirchlichen Behörde erössnen, die, falls die Meinungsverschiedenheit anhält, den Fall vor den Heiligen Stuhl bringt

. Sollte» sich schwerwiegend« Gründe einstellen, die das Verbleiben eines Geistlichen aus einer bestimm ten Pfarrpsründe schädlich erscheinen laf.'en, so wird die italienische Regierung diese Gründe dem Ordinarius mitteilen, der im Einver nehmen mit de. ktulkenifchen Regierung binnen drei Monaten die geeigneten Masnegeln er greifen wird. Im Falle der Meinungsverschie denheit zwischen dem Ordinarius und der Re gierung wird der Heilige Stuhl die Lösung der Streitfrage zweien Geistlichen seiner Wahl aiivertrauen

, die im Einvernehmen mit zwei , Delegierten der itolienischea Regierung eine Sprache -er Seelsorger Art. 22. In Italien bestehende Pfründen können nicht solchen Geistlichen verliehen wer den, die keine italienischen Staatsbürger sind. Die Inhaber der Diözesen und Pfarren (d. h. die Diözesanbischöfe und die Pfarrer. D. Sch.) müssen überdies die italienische Sprache spre chen. Nötigenfalls müssen ihnen Hilfsgeistliche zugewiesen werden, die avsser dem Italieni schen auch die ortsübliche Sprache verstehen und spreche

Ernennungsurkunde an wirksam und wird der italienischen Regierung amtlich mit geteilt werden. Die Verwaltung und der Genuss der Einkünfte während der Erledigung wird durch die Vorschriften des kanonischen Rechtes geregelt. Im Falle schlechter Verwaltung kann der italienische Staat nach gepflogenem Einver nehmen mit der kirchlichen Behörde zur Beschlag nahme der zeitlichen Güter der Pfründe schreiten und den Reinertrag zugunsten des Inhabers, oder in Ermangelung eines solchen zugunsten der Pfründe absühren. Art

- Erzbischofs, eines DIö'zesanbischofs oder eines Koadjutors mit dem Rechte der Nachfolge schreitet, wird er den Namen der auseriebene» Person der italienischen Regierung Mitteilen, um sich zu vergewissern, das; dieselbe gegen die Ernennung kerne Einwände politischer Art zu erheben habe. Die diesbezüglichen Schritte werden mit der grösstinöglichen Beschleunigung und mit aller Vertraulichkeiet »nternominei. werden, so zwar, dah das Geheimnis über die ausersehene Person bis zu deren Ernennung gewahrt

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Seite 2 von 16
Datum: 13.09.1966
Umfang: 16
träges durchgeführt worden seien, besonders jener, der die Autonomie der internationalen Bevölkerung be treffe. Die italienische Regierung habe sich inzwischen um gute Bedingun gen für ein friedliches Zusammen leben der drei Sprachgruppen in Südtirol und um ihre soziale und wirtschaftliche Entwicklung bemüht. Sie habe nicht nur die Autonomie durchgeführt, sondern von selbst Schritte unternommen, die Autono mie zu stärken. Deswegen habe sie im September 1961 — auch auf An regung von Vertretern

für vorteilhaft, dafür zu sor gen, daß diese Kontakte in Zu kunft normalerweise auf verschie- deneh'Fofméh; besonders aber Uber ein Beratungsorgan im Rahmen der internen Staatsordnung erfolgen.“ Sehr eingehend befaßte sich Mi nisterpräsident Moro nochmals mit der Frage der internationalen Ver ankerung des Südtirolabkommens. Darauf” werden‘ wir noch in einer unserer nächsten Ausgaben zurück kommen. Zu nichts verpachtet Abschließend erklärte Moro, daß die italienische Regierung sich noch zu nichts verpflichtet

, um in gerechtem Maße die von der Neun zehnerkommission empfohlenen Lö sungen zu verwirklichen. Gleichzei tig würde die italienische Regierung Ihre Sondierungen mit Wien fort setzen, um zu einem spezifischen Uebereinkommen zu gelangen, um eventuelle Streitfragen dem Haager Gerichtshof unterbreiten zu können. Keine Verhandlung mit SVP Am Schluß seiner Ausführungen nahm Ministerpräsident Maro noch kurz zu den erhobenen Vorwürfen Stellung, die italienische Regierung habe mit einer Partei (der SVP

) — und nur mit dieser — Verhandlun gen geführt. In Wirklichkeit habe es sich dabei um keine Verhandlun gen und auch nicht um „eine or ganische und endgültige Informa tion gehandelt“. Es sei zwar nicht auszuschließen, daß die österreichi sche Regierung die Reaktionen der interessierten Kreise „abgetastet“ habe, um ihre Haltung festzulegen. Ebenso habe die italienische Re gierung in diesem Zusammenhang für die Durchführung der Vorschlä ge der Neunzehnerkommission Son dierungen durchgeführt, an denen auch Südtiroler Vertreter

der deutsch sprachigen Bevölkerung — die Neunzehnerkommmission eingesetzt. Ihr habe die Regierung die Aufgabe übertragen, das Südtirolproblem gründlich z.u studieren. Sie ihrer seits habe sich bereit erklärt, die Vorschläge, für die sich in der Neun- zehnerkommission eine große Mehr heit fand, wohlwollend zu prüfen und auf legislativem und administra tivem Weg anzuwenden. Die Einset zung der Kommission nahm auch die UNO wohlwollend zur Kenntnis. „Im Programm der ersten und der folgenden Regierungen, denen

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Seite 3 von 16
Datum: 11.07.1959
Umfang: 16
des italienischen Friedensvertra ges bildet und zitiert dann die englische Zeitung „Manchester Guardian“, die dar über schrieb, „es wäre politisch für Ita lien viel vernünftiger, sich daran zu erin nern,, daß es die Verträge nicht mit sich selbst abgeschlossen hat“, und fährt dann fort: Die italienische Regierung würde bestimmt einen besseren Eindruck machen, wenn sie beweisen würde, daß sie die Zeiten und ihre Möglichkeiten besser versteht, wenn sie end lich einmal — man streite der Sonne nicht das Licht

machen, daß er sie 1948 zur Annahme des Sonderstatutes bewog, welches sic'jetzt zuriiekweisen... Aber zu behaupten (wie Cajoli, Bozzini und Ricciardetto cs tun), wir hätten das Abkom men durchgeführt, da im Statut auch eine „Provinzialautonomie“ vorgesehen sei, die ge bietsmäßig jener von uns in Paris verspro chenen entspricht, heißt, so scheint cs uns, so viel als zu behaupten, die italienische Regierung könne ihre Schulden statt mit guter Münze auch mit falschen Stücken bezahlen, wenn diese die Maße von guten

ist ihnen unbekannt. Sie sollen italienische Schulen haben, italie nische Gottesdienste, italienische Justiz, sie sollen fühlen, was wir sind und was sie sind. Dann sollen sic antworten.“ Der nationale Dünkel liegt leider nicht nur auf Seiten der Tiroler. Keine Antwort auf das Memorandum 1954 Andererseits legten die Südtiroicr bereits im April 1954 unserer Regierung ein Memo randum vor über die Mängel des Autonomie statuts und wegen der fehlenden Erlassung der Durchführungsbestimmungen usw. Aber leider

, die Regierung möge groß zügiger sein als die Kommission, geschah gerade das Gegenteil: Schlimmer als die schwarzseherischsteri Voraussagen, sagten die Tiroler.“ Nach einer Erläuterung der neuen Durchführungsbestimmungen zum Volks wohnbau gibt Do Pretis zu, daß die ln Bozen erbauten Wohnungen zwar nach , einem Be dürfnisgrade vergeben wurden und fährt fort: „Die SVP wendet aber ein, wenn die italienische Verwaltung von Bozen, wo aus nur zu offensichtlichen Gründen das Gesetz gegen die Verstädterung

, als wir in dieser Zeitschrift auf das Herannahen des Orkans in der Region nördlich von Salurn aufmerksam machten, unterdessen sind zwei Jahre ver gangen, hat sich die Lage dort leider noch sehr verschlimmert. Und so vergeht kaum ein Tag, an welchem die „Dolomiten“ nicht über irgend ein „Njet” der italienischen Zen tralregierung oder ihres Vizeregierungskom missärs einen Bericht oder Kommentar brin gen können. Aber es ist nicht nur die Regierung, die uns die Herzen der Tiroler mit dem, was sie tut

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Seite 1 von 6
Datum: 01.07.1936
Umfang: 6
Präsident! Anläßlich der Sitzung der BölkerSundsvcrsamm- lung habe ich die Ehre, Ew. Erz. zu, bitten, den Delegierten der Mitgliedsstaaten Nachstehendes zur Kenntnis zu bringen: 1. Die italienische Regierung hat tn einer Serie von schriftlichen und mündlichen Mitteilungen an den BölkerbundSrat und an die Bälterbundsver- fammlung die Lago, welche tn Abessinien herrschte, die Umstande, welche brr italienischen Aktion voran gingen und diese veranlaßten: die Bedingungen, unter denen die italientsche

Intervention erfolgte, sowie die hohen kulturellen und politischen Ziele, in deren Sinne Italien handelte, in hinreichender Weise erläutert und dokumentiert. Auf diese Mitteilungen bezugnehmend, legt die italienische Regierung Wert darauf, auch im Hinblick auf die jüngsten Vorkommnisse die folgenden Punkte in Erinnerung zu bringen, resp. zu präzisieren, zuin Zwecke einer angemessenen Beurteilung der Sach lage. 2. Dio italienische Regierung wünscht vor allem in Erinnerung zu bringen, daß ihre Stellung

gegen über dem Völkerbund ungeachtet der Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten zum ersten Riale ver hängt wurden, stets von der Bereitschaft charakteri siert war, jode Initiative zu überprüfen und keine Gelegenheit zu Verhandlungen für die Lösung der Frage unausgcnützt verstreichen zu lassen. Die in diesem Zusammenhang unternommenen Versuche sind bekannt. Der Laval-Hoare-Plan. der am 11. Dezember 1235 Genf, Rom und Addis Abeba mitgeteilt wurde, und zu dessen genauester Ueber- prüfung sich die italienische Regierung

anschlckte, konnte nicht weiter behandelt werden, da ihn der Negus am 12. Dezember zurückwics und die Vor schläge als verfallen betrachtet wurden, noch ehe sich die italienische Regierung darüber ausgesprochen hatte. Am 3. März 1936 richtete der Dreizehncr-Ausschuß einen Appell an die beiden Teile zu einer friedlichen Beilegung. Die italienische Regierung antwortete am, 8. März auf diesen Appell und erklärte sich bereit, Verhandlungen aufzunehmen. Nach dem Appell doS Dreizehner-AusfchusscS

der Vertreter der italienischen Regienrng die Bedingungen für die Verhandlungen fest, mit dem Zweck, diese in einer Weise zu gestalten, daß sie zu konkrete» Zielen führen könnten. Indem die italienische Regierung; die den Um ständen am besten angepaßte Veryandlungsmethode vorschlua, anerkannte sie gleichzeitig, daß her Drei- zehner-Äusschuß über die Entwicklung der Unter handlungen auf dem Laufenden zu halten fei, um so-den beiden Teile» für die nützlicherscheinende Mitarbeit zur Verfügung zu stehen

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Seite 1 von 20
Datum: 07.03.1959
Umfang: 20
und zu jeder 1 Diskussion auf innenpolitischer Ebene geneigt,' wird aber keiner Diskussion auf internationaler Ebene zustimrnen. Es ist die feste Absicht der Regierung, die Angehörigen der Minderheit in ihrem völki schen Charakter und in ihrer kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung zu schützen, doch vergesse man nicht, daß dies nicht dadurch geschehen kann, daß man einerseits die italienische Volksgruppe in einen Zu stand der Unterlegenheit versetze, noch durch Übersehen der Tatsache, daß jene Minder heit

, als In andere ober italienische Provinzen ist. Man darf nicht vergessen, daß die Verfassung die Bewe gungsfreiheit der Staatsbürger Im Staats gebiet festlegt. Die Wutausbrüche und die unbegründeten Kritiken von außen, werden die Regierung von der Linie, die von der überwältigenden Mehrheit des Parlamentes und des Landes gewünscht ist, nicht abbringen. Wenn man — so ' unwahrscheinlich und unannehmbar diese Annahme ist — das Pro blem vor eine internationale Stelle bringen wollte, wird dies die Regierung

revidiert wurde!:. Wenn die Angehörigen der Minderheit die italienische Staatsbürgerschaft mit allen sich daraus ergebenden Rechten wieder er halten haben, haben sie auch die Pflichten erhalten. Die Regierung kann nicht Unruhe stiftung, Unordnung oder noch übler Denk malentweihungen dulden: Wie Lidia Battisti gut gesagt hat,- dem Märtyrer der Freiheit und der Gerechtigkeit hätte man nicht die unqualiflzierbare Schändung dieser Tage zuteil werden lassen dürfen. (Die Senatoren der Mitte und der Rechten

mit dem be nachbarten und befreundeten Oesterreich entzogen hat, zumal eine Begegnung auf hoher Ebene, die bisher leider nicht statt- flnden konnte, bereits seit längerem in Vor bereitung steht. „Was die Doppelsprachigkeit betrifft, wird die Regierung das Prinzip der Gleichheit in der Anwendung beider Sprachen weiterhin vervollkommnen. Es bleibt jedoch festgelegt, daß die Amtssprache im ganzen Gebiete die italienische Sprache ist. Aehnlich wird die Regierung auf dem Gebiet der öffentlichen Anstellungen

offiziell entgegennehme und somit in Fragen und Problemen interveniere, die in der Zuständigkeit Italiens liegen.“ 143 ja T- 97 nein Vertrauen für Segni auch im Senat Oie Siidtiroler Senatoren stimmten dagegen Rom, 6. März. Der italienische Senat sprach der Regierung Segni am Freitag abend nach viertägiger Investiturdebatte das Vertrauen aus. Es wählten 240 Senatoren; die Mehrheit be trug 121. Für die Regierung stimmten 143, dagegen 97 Senatoren. Unter den Neinstimmen waren auch die der Senatoren

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Seite 1 von 4
Datum: 28.05.1946
Umfang: 4
: 1. Es Ist keine Aenderung In der Haltung der Regierung zur Siidtiroler Frage cingetretcn; 2. diese Frage ist nicht unter lenen, über die von Gruber In Paris verhandelt werden wird; 3. die Substituten der Außenminister haben einen Vertreter Oesterreichs cingeladen, den Standpunkt der österreichischen Regierung be züglich Grcnzbcrechtigungcn von geringerer Bedeutung darzulcgcn; 4. diese Berichtigungen stehen, wie von der Konferenz der Außen minister selbst erklärt worden Ist. nicht im Zu sammenhang mit der Lösung

des Siidtiroler Problems; 5. Die österreichische Regierung hat Ihrem Vertreter den Auftrag erteilt, ln Sachen der Grenzbertchtlgiingen das vom österreichi schen Gesichtspunkt aus Höchstmögliche zu erreichen, ohne die Ansprüche auf Südtirol zu beeinträchtigen. £cbcn0ioüf)tigc Bedeutung Südtlrols für die österreichische Volkswirtschalt Paris, 27. Mai (Reuter). Dr. Karl Grubcr. der ain Donnerstag die österreichischen Ansprüche gegenüber Italien vor den Substituten der Außenminister vertreten wird, erklärte

seiner Regierung in der Frage der umstrittenen österreichisch - jugoslawischen Grenzgebiete vor den Substituten der Außen minister zu vertreten. Tdcgcammc an Dt (ßafped aus Urixcn und Bozen, aber nicht von Siidtlrolern Rom, 27. Mai (Ausa), Die Monarchistische Union in Brixeii sandte dem Erstminister folgen des Telegramm, um dessen Weiterlcicung an die Konferenz der Außenministersiibstitnten in Paris gebeten wurde: ..Die o/tigeschriebenen Mitglieder und die Sympathisierenden der italienischen Monarchisti schen

Union in ßrixen protestieren lebhaft ge gen die von der österreichischen Regierung vorgebrachten unberechtigten Ansprüche be züglich der Grenze, weil sie eher von parti- kularistischen Interessen eingegeben scheinen als von einer Auffassung, die vor allem auch den wirtschaftlichen und Unnvclt-Verhältnissen des Gebietes Rechnung trägt. Die Union ver traut darauf, daß aus dem Gerechtigkeitssinn der alliierten Nationen sich in der Notwendig keit eines friedlichen Zusammenlebens gestalte und im Bereich

und Ausrüstung des polnischen Feeres erzielt worden ist. Auf diese Weise wurden aneli allo von der Regierung des Generals Wladislaw Sikorski oingegangenen Verpflichtungen annulliert, sowio die aus der Lieferung von Nnchschnb für dio Rote Armee seitens der polnischen Regierung entstandenen Verpflichtungen. Dio sowjetische Regierung hat sich überdies erhütig gemacht, Polen ans don eigenen Goldreserven Kredite zu gewäh ren tind dio Lieferung von Lebensmitteln an Polen zu beschlennjgen. bis die innere Lago

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Seite 4 von 18
Datum: 26.07.1958
Umfang: 18
, um der ganzen Arbeit einen gewissen Stem pel der Wahrhcilsverkcnnung nufzudritckcn, denn vor allem ist dazu zu bemerken: 1. Die italienische Regierung hat die Re vision der Optionen nicht aus freien Stücken vorgenommen, sondern auf Grund des Pa riser Vertrages. Warum dies geschehen ist, das weiß „der Mann, der Südtirol für Italien gerettet hat" und seine Umgebung ganz, ge nau und bedarf keiner weiteren Erklärung. Während andere Regierungen die Minder heitenfrage freiwillig geregelt haben, hat es in Italien

eines internationalen Vertrages bedurft, in welchen unter Punkt 8a) auch o Revision der Optionen, Italien zur Pflicht gemacht wird. 2. Daß die italienische Regierung hiezu vertraglich verpflichtet wurde, muß jeden falls als recht und biltig anerkannt werden, weil ja die faschistische Regierung die Hauptschuld an den Optionen trügt. Es genügt vollständig, dos Tagebuch des Grafen Ciano zu lesen, um fest/.ustellen, wer als treibende Kraft für dtc Durchführung der Optionen sowie für den ganzen Hitler- Mussolini-Verlruß

anzusehen Ist. Bevor dieser Vertrag geschlossen wurde, fiel cs keinem Südtirolcr ein, um die deutsche Staatsbürgerschaft nnzusuchon, obwohl das Dritte Reich schon seit dem Jahre 193Ü be stand. Wenn ferner der Verfasser behauptet, daß durch die wohlwollende Behandlung seitens der italienischen Regierung über 200.000 Süd tiroler die Italienische Staatsbürgerschaft ivicdererhalten haben, so beruht diese An nahme auf einer starken Verkennung der Tatsachen und wird durch die allgemein bekannten statistischen

Staatsbürgerschaft nie verloren, wes halb eine Wiederverleihung für dieselben nicht ln Frage kam. Allerdings hat dio ita lienische Regierung für dieso Südtirolcr ein sogenanntes Privilegium Odiosum geschaffen und tm Optantendekret Art. I verlangt, daß sie die Erklärung abgeben, die italienische Staatsbürgerschaft behalten zu wollen. Wenn diese Erklärung ntont rechtzeitig abgegeben wurde, verloren sie nachträg lich die italienische Staatsbürgerschaft. Tatsächlich haben ziemlich einige Südtiroler aus Unachtsamkeit

und der Wiedererlangung der italieni schen Staatsbürgerschaft von vornherein in Wegfall kommen. • Was die Optanten betrifft, so kommen wei ters von der im eingangs erwähnten Artikel angeführten Zahl von 200.000 Südtirolern, die angeblich durch die besondere Gunst der italienischen Regierung die italienische Staatsbürgerschaft wieder erworben haben, erstens Jene 115.000 Optanten in Abzug, die wie oben nusgeführt, in Deutschland nie ein-, gebürgert wurden und daher die italienische Staatsbürgerschaft nie verloren

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Seite 1 von 4
Datum: 18.07.1946
Umfang: 4
und Dokumente vorlegen. Am 16. ds ließ die italienische Regierung vormittags dem Generalsekretariat des Rates der Außenminister schriftlich bekanntgeben: Die italienische Regierung hat ihre fundamen talen Einwändc gegen die von den vier Außen ministern vorgeschlagcne Lösung der Frage der ■italienisch-südslawischen Grenzen und beson ders gegen die geplante Lostrennung des Trie- stcr Gebietes von Italien sowie gegen die Zu teilung der italienischen Bevölkerung West istriens an Siidslawicn bereits

bekanntgegeben. Mit Bezug auf die Einladung, in aller Eile Ver- treter zu entsenden, um vor der Spczialkommis- sion den Standpunkt Italiens darzulegen, be merkt die italienische Regierung, daß sie, ab gesehen von den oben angeführten Einwänden, findet, das clngcschlagene Verfahren sei der Verwickeitheit und dem Ernste des Problems unangemessen, ferner daß die Elle, das Fehlen fruchtbarer Erörterungen, die Un möglichkeit eines gründlichen Studiums der Frage sowie die seitens der italienischen Sachverständigen

bestehende Unkenntnis der Prinzipien, von denen sich die Spezialkommis sion leiten lassen will, der Aufgabe der italie nischen Sachverständigen zum größten Toll den Wert eines praktischen Beitrags und einer Befriedigung der gerechten italienischen Forderungen nimmt. Dies vorausgeschickt, wird die italienische Regierung mit den ra schesten verfügbaren Beförderungsmitteln einige zumeist dem direkt betroffenen Gebiete ungehörige Experten nach Paris entsenden, welche sielt zur Sitzung einfinden

werden Es bleibt jedoch klarf-stellt, daß weder die Teil nahme au dieser Sitzung noch die durch sie vorgenommene Prüfung etwaiger Projekte eine Acnderung des Standpunktes beinhaltet, den die italienische Regierung hinsichtlich der ita lienisch-südslawischen Grenze dnrgciegt hat und auch weiterhin vertreten will. Gleichzeitig hat die italienische Regierung ersucht, daß die auf den Vormittag des 17. ds. anberaumte Sitzung um wenigstens 24 Stunden aufgeschoben werde, da die italienischen Fach leute sonst wegen

der Kürze der Zeit nicht euimal rechtzeitig in Paris eintreften könnten. Eine italienische Delegation, zumeist aus dem betroffenen Gebiet stammender Fachleute Ist heute auf dem Luftwege nach Paris gereist. OfaliemTdjß UmfMIotß Rom, 17 Juli. Eine amtliche italienische Note ist am Dienstag nach Paris abgegangen, die den Vorbehalt der römischen Regierung gegen die Beschlüsse der vier alliierten Außenminister in der Triester Frage vorbringt. In der Note wird auch die Mißbilligung des vom Rat der Außen

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