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Seite 3 von 8
Datum: 10.07.1929
Umfang: 8
übernommen, welcher zur moder nen Weiterbildung der Kapellmeister dienen soll. Der Redner dankte auch den einzelnen Dirigenten der Kapellen für den Opfergeist, den sie für die gute Sache aufbringen. Nach dem Maestw Mascagni noch verschiedene An fragen und Auskünfte in bereitwilligster Weise erledigte, wurde die schön verlaufene Der- fmnmllMg geschlossen. Das neue Milchgefetz Milchverschleiß un- Mllch-Aentrale (Eckstoß.) Titel V. Milchverschleisse. Art. 22. Jeder, der die Absicht hat. eine Milch-Ber

. 28. Die Milchlieferunq ins Haus mutz ausschliess lich mit farblosen Flaschen geschehen, die flachen Boden und flachen Halsansatz haben müssen, um die Reinigung und die Sterilisation zu erleich tern. Diese Flaschen müssen mit einem von der lokalen Sanitätsbehörde anerkannten Berschluss versehen sein. Art. 26. Die zum Milchverkauf bestimmten Lokare dürfen nicht zu Wohnzwecken benützt werden. Der Abort darf in keiner direkten Berbru» düng mit dem Laden stehen. Titel Vl. Milchzentralen. Art. 27. Die Gemeinden

und unverwüstbarer Weise das Datum der Einfüllung und den Namen der Milch zentrale tragen. Dieses letztere ist nicht not wendig,' wenn die Flasche selbst klar »wd «»ver wischbar diese Bezeichnung tragt. Titel VIT. Milch für den Rohgebrauch. Art. 31. Jeder, der Milch in den Handel bringen will, welche roh verbraucht wird, mutz dazu eine spezielle Erlaubnis der Gemeinde erhalten, welche diese nur mit Zustimmung der Prasekrur erteilt. * Diese Erlaubnis kann nur an Personen. Ge sellschaften und Verbände erteilt

der Einfüllung und der Name des Erzeugers angegeben sein. Die letzte Bezeichnung ist nicht notwendig, wenn der Name schon klar und unlöschbar auf der Flasche steht. Der Transport der Flaschen für die Ver teilung muss mittels Kühlwagen erfolgen, welche nan der Gemeinde als geeignet anerkannt sein müssen. Art. 35. Die Erlaubnis nach Art. 31 muss sofort zurück- aezogen werden, sobald der Erzeuger sich nicht streng an den in diesem Gesetze enthaltenen Vorschriften haltet. Titel VIII. Ziegen-, Ekel

ob genannter Erzeugnisse zu beobachten sind. Titel 'lX. Milch von Tieren, welch« ohne Stallung gehalten werden. Art. 47. Die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes über den Gesundheitszustand der Tiere und oes beigestellten Personals, das Melken, die Samm lung. den Transport und den Berkauf müssen auch für die Milch angewendet werden, welche zum direkten Gebrauch bestimmt ist und von Tieren stammt, welche ohne Stallung (im Freien) gehalten werden. Titel X. Der Kampf gegen die Fliegen. Art

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Seite 11 von 16
Datum: 18.03.1939
Umfang: 16
Grundbuchs ge suche unter Bor lage einer beglaubigten Abschrift des Urteiles ongesucht. Wie bereits gesagt wurde, kann die gericht liche Hypothek auf den Gütern des Schuldner» auf Grund jedes Urteiles eingetragen werden, welches zur Zahlung eines Geldbetrages, zur Uebergabe beweglicher Sachen oder zur Er füllung einer anderen Verpflichtung verurteilt, welche zum Schadenersatz führen kann. Der Titel, auf Grund dessen ein gerichtNche» Pfandrecht eingetragen werden kann, must also ein Urteil

oder eine andere gerichtliche Vor kehrung sein, welche die Natur eine» Urteile» hat. Sicherlich kann es nicht jeder Titel sein, sei er auch Exekutionstitel, wie zum Bei spiel der Wechsel, der Notariatsakt. der gericht liche Vergleich. Gleich dem Urteile bringen gericht liche Hypothek hervor die gerichtlichen Zah lungsauftrags - Dekrete (ingiun- zione) im Mahnklageverfahren, gegen welche keine Einwendung erhoben wurde, laut dem Artikel 16 des kgl. Dekretes vom 7. August 1936, Nr. 1631: dieses Verfahrens

für die allfällige Anfechtung ausgestellt worden wäre, letztere Zustellung, welche für den Ablauf der An Zechtungsfristen Wirkung hat. gilt nicht für die Exekution, auch falls das Urteil in der Zwischen zeit in Rechtskraft erwachsen wäre: um zur Exe kution zu schreiten, ist daher notwendig, dag das Urteil nach Erwachsen in Rechtskraft neuer dings zugestellt werde, denn erst dann ist es exekutiver Titel. Die Bezeichnung der Forderung als vollstreckbare in der Pfandrechtseintra gung auf Grund eines Urteiles

ohne weiters als vollstreckbare geltend gemacht werden, indem ihm der „V r «- cetto' zusammen mit dem Exe kutionstitel zugestellt wird. Hat sich da gegen der weitere Erwerber der mit gerichtlicher Hypothek belasteten Liegenschaft die bezügliche Schuld nicht überbunden. ist er also sogenannter Drittbesitzer, so kann nach dem nun mehrigen Gesetze unverzüglich gegen ihn im exekutivem Wege mit Hypothekarklage vorgegangen werden, ohne dast hiezu der exekutive Titel notwendig wäre, indenr ihm nur der „Precetto

der Notariats' akt exkutiver Titel war im Sinne des Art. 3 der früheren Notariatsordnung sowie des Art. 1. Nr. 17. Exekutionsordnung. Nach dem nunmehrigen Gesetze ist der Rota- riatsakt immer exickutiver Titel, ohne obige Vollstreckbarkeitsklausel enthalten zu mästen: zur Erekiitionsführung ist hievon allerdings eine Abschrift in exekutiver Form erfordert. Ist heute eine Forderung zu realisieren, für welche unter dem früheren Gesetze Hypothek auf Grund eines vollstreckbaren Notariätsaktcs ein getragen

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Seite 6 von 12
Datum: 28.09.1935
Umfang: 12
. Rr 50. ausgegebenen Tilgungsanleihe mit dem im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dekretes laufenden Zinsschein angenommen, und zwar zum Preis von SO Lire für je 100 Lire Nominale der Wertpapiere. Die Anbieter von Papieren der 3.5prozentigen Tilgungsanleihe muffen hei der Uebergabe der Titel 15 Lire für fe 100 Lire Nominale der neuen Anleihe einzahlen. Den Anbietern wird im vorhinein im Zeitpunkt der Titelübergabc und der Ergänzungszahlung der fünfprozcntigc Zins des neuen Wertpapieres vom 1. Juli

gültigen Titel der neuen Anleihe auszutauschen sind, ausgehändigt. Die auf den Namen lautenden, zur Zeich nung angebotenen Titel der 3.5prozenngen Tilgungsanleihe werden ohne besondere Er mächtigung oder gerichtliche Formalität durch auf den Namen lautende Wertpapiere der neuen Anleihe ersetzt; diese werden die gleiche Ein tragung. die gleichen Vinkulierungen und Be lastungen aufweisen wie die zur Zeichnung präsentierten Wertpapiere. Art. 7 Auf die neue Anleihe sind alle gesetzlichen Bestimmungen

, welche das Grafik Schuldbuch und den Dienst der öffentlichen Schuld betreffen, ausgedehnt, sofern sie nicht den im vorliegenden Dekret enthaltenen Bestimmungen widersprechen. Die Wertpapiere und die betreffenden Zins- icheine geniesten alle Sicherheiten, Privilegien und Begünstigungen, welche für die Renten der öffentlichen Schuld, sowie alle Erleichterungen, welche für die Wertpapiere der 3.5prozentigen Tilgungsanleihe gemäst Titel II des kgl. Gesetz- Dekretes vom 3. Februar 1031. Nr. 00. be willigt worden

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Seite 14 von 16
Datum: 09.09.1939
Umfang: 16
Auszeichnung des Reiche? erreicht. Dieser Titel ist dem brave» und fleißigen Sportler aufrichtig zu gönnen, denn er hat sich stets für die rein sportliche Sache eingesetzt und seinen ganzen Ehrgeiz darangeseht. noch einmal die höchsten Lorbeeren, die es Im Reiche gibt, einzu- beimsen. DaS Unternehmen wurde ihm allerdings nicht leicht gemacht, denn er hatte gegen allcrstärkstc Kokurrenz zu kämpfen und fand auch bei den Sprnng- richtern nicht immer die beste Unterstützung. Doch Dibiast hat schließlich

dennoch den stolzen Titel er kämpft und daS ist wohl als bester Beweis seines großen Könnens anzufehen. Die dritte Probe hatte Dibiast in Trieste zn be stehen. Er befand sich In ausgezeichneter Verfassung, vollfüürte Sprünge mit vollendeter Technik und Ge nauigkeit und schlug seine Gegner um Bedeutendes, so daß er mit großem Vorspning am ersten Platz landete. Die übrige Garde ruckt morgen in Genna gut Entscheidung an. Nach dem Triumph der Springerklasse BolzanoS durch die Meisterleistung

D i b i a s i S teerte» teir am Montag bald weitere Erfolge zu höre» bekomme». Die bekannten Springer Rudi Jordan, Otto C a st a i n e r, P r a n t n e r, Schram m, T » r r a und G i a c o m i n t begeben sich morgeir »ach Genua und werde» dort die Farben der Springergarde von Bolzano vertreten. Jordan tritt in der Kategorie der Senioren im Kunstspringen die letzte Probe an. ES müßte wohl ein Wunder geschehen, wenn stch Jordan diesmal den Titel eines Meisters entgehen ließe, denn er führt bereits

eine andere Pnnktewerlung vorgeschrieben ist. Die vier Springer haben sich durch die vorhergehenden Probe» InS Finale hineingesprungen und tragen nunmehr in einer E»t- scheitumgSschlacht den Kamps um den wirklichen Meistertitel a«S. Auch ln dieser Klasse starten Sprin ger von Qualität >md darum dürfte e4 nicht über raschen, wenn der Titel auch an einen Springer nach Bolzano geht. Jedenfalls dürfen wir über den Aus gang dieses Kampfes geswmnt sein. Auch Motorboot,Rennen abgesagt. Gemäß den Bestimmungen

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