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Seite 4 von 28
Datum: 23.02.1988
Umfang: 28
. Darunter fiele unter vielem anderen auch ein gerüttel tes Maß an Flegelhaftigkeit, von der je doch anzunehmen ist. daß sie sich bereits vor dem Jüngsten Gericht richtet. X. „Wir sind gegen ein Oberlandesgericht“ Vereinigung Hai. Strafverteidiger ist gegen diese Einrichtung in Bozen - Protest der SVP Bosen — Die sogenannte Camera Penale, Vereinigung italienischer Strafver teidiger (nicht iu verwechseln mit der Rcchtsanwäitekammer, dem offiziellen Vertretungsorgan der Rechtsanwälte

einer Oberlandesgerichtssektion in Bozen be trachtet, in der Erwägung, daß die Ver fahren zweiten Grades, wie sie bisher vom Appellationsgcrichtshof in Trient abgewickelt wurden, stets die Gewähr einer sachlichen Bewertung und ausge wogenen Urteilsfindung boten, frei von allfällig möglichen Spannungen. Zwän gen und Konditionierungen. Daher er hebt sie (die Camera Penale) entschie den Einspruch gegen die vorgeschlage ne Errichtung dieser Sektion.“ Die italienischen Strafverteidiger, die in der Camera Penale vereinigt sind, las sen

des Oberlandesgerichtshofes ihre verantwortungsvolle Arbeit in völliger Unabhängigkeit erfüllen können, so wie es bisher in Trient der Fall war. Wenn die Camera Penale um mögliche „Zwänge und Konditionierungen“ der Gerichts barkeit besorgt ist, dann gibt sie damit eigentlich nur preis, welch Geistes Kind sie selbst ist. Wie üblich, geht es diesen Anwälten nur um die eigenen Interessen; die Inter essen der deutschen und ladinischen Be völkerung in Südtirol und der Jugend liegen ihnen fern. Eine Oberlandesge- richtsscktion sowie ein Jugendgericht

in Bozen würden der deutschen und ladini schen Bevölkerung, aber insgesamt al len Bürgern unseres Landes entgegen- kommen und ihnen den weiten Weg nach Trient ersparen. Zudem könnten die Strukturen, die beim Bozner Gericht im Interesse der gleichgestellten Be handlung beider Landessprachen ent standen sind und weiter entstehen, auch vom Obcrlandcsgericht genutzt werden. Die Camera Penale führt den Graben krieg gegen die Gleichstellung der deut schen Sprache bei Gericht nun seit Jah ren mit großem

Einsatz. Sie hat viel zur Vergiftung des politischen Klimas im Lande beigetragen und damit viel Ver antwortung auf sich geladen. Es muß noch einmal darauf verwiesen werden, daß es sich bei der Camera Penale um eine kleine Gruppe italienischer Straf verteidiger handelt, die in keiner Weise für die Anwälte in Südtirol sprechen bzw. zu sprechen befugt sind, sondern nur den eigenen politischen, autonomie feindlichen Standpunkt mit großem Nachdruck vertreten. Dieser Stand punkt ist im Hinblick

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Seite 13 von 16
Datum: 29.07.1933
Umfang: 16
, sah denselben be droht. fiel dem Finanziere in den Arm und big ihm in die Hand. Hierauf wurden Mann und Frau Ladurner verhaftet und standen dieselben am 27. Juli vor dem Tribunale unter der An lage der Gewalttätigkeit und körperlichen Ver letzung. Die Angeklagten machten geltend, daß sie die Finanziere (es waren deren drei dazu gekommen) in Zivil als solche nicht erkannten, wogegen nachgcwiesen wurde, daß dieselben, welche schon mehrmals mit Ladurners zu tun hatten, diesen gut bekannt

und die Zahlungs einstellung zu spät anaemeldet hatte, weiters weil er angeblich nach der Konkurseröffnung sin Auto um den Kaufpreis von 6500 Lire mit Anzahlung von 2500 Lrre auf den Namen seiner noch minderjährigen Stieftochter erworben hatte. Bei der Verhandlung am 28. Juli vor dem hiesigen Tribunale wies dessen Stieftochter nach, öatz tatsächlich jenes Auto mit ihrem eigenen Gelds, das ihr die Erotzmuter gegeben, für ste gekauft worden und ste die Fahrlizenz nach träglich erhalten habe. Nach Anhörung

keine Ueberzegung verschafft' hatte. Die Prätur hatte den Ange klagten mangels hinreichender Beweise frei ge sprochen. 2m Bewußsein seiner vollen Schuld losigkeit legte Stümpfl Berufung gegen dieses Urteil beim hiesigen Tribunale ein. weil der Wortlaut „mangels hinreichender Bewerfe ihm no'b Zweifel oufkommen zu lasten schien. 2n 'er Verhandlung vor dem hiesigen Tribunale rm 27. Juli sprach der Gerichtshof Stümpfl frei, da er kmne strafbare Tat begangen hat. SeitfÄriftsn Deyers Mode für alle, Heft 12. Fabelhaft

Freunden und Bekannten, sowie den Herrn von Demo Civile Bolzano, unseren aufrichtigsten Dank. Solzono, Merano, Vonzlng, den 89. Juli 1933. Zamllle Senoner. Y 88 Sfalt jeder besonderen Anzeige. Fräulein Marie Miller gibt allen teilnehmenden Freunden und Bekannten schmerzerfüllt Nachricht vom Ableben ihrer lieben, treuen Freundin Mlie. VIRGINIE LACORNE welche am Donnerstag, um */j4 Uhr nachmittags, in ihrem 93. Lebensjahre sanft und selig verschieden ist. Die Beerdigung findet am .Samstag, den 29. Juli

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Seite 19 von 56
Datum: 05.08.1993
Umfang: 56
. Mit einem Pfropf im Ohr fleht der müde Bürger um erquickenden Schlaf und hofft, daß das Auge des Gesetzes erwache. Konrad Oberhammer, Bozen YOUNG & DIRECT: Information und Beratung Grüne Nummer: 1678 5 40 04 oder Postf. 64 - Bozen Juristisches und hrsg. bzw. übersetzt von namhaften Rechtsanwälten und Universitätsprofessoren ^wtteijgjJiscVi Italienisches Zivilgesetzbuch Codice Civile 1942. Stand: 31.5. 92. Zweisprachige Ausgabe. 2.. überarb. Auflage. 1856 S.. Stichwortverzeichnis. 13x19.5 cm. Kunstleinen

, 110.000 L. »...ein trefflicher Schlüssel zu Italiens Privatrecht.“ . (Schweizerische • Juristenzeitung) iSr 4t;n-fi * > *2 ttl Zf-, *" *'«’*’ , ' # > .* Vst ><£%#■ *v": ì-iìj&iri 5 ' ’ ftsvvir, * Italienische Strafprozeß ordnung mit Nebengesetzen Codice di Procedura Penale con leggi complementari. Stand: 31. 1. 1991. Zweisprachige Ausgabe. 1112 S., Spracnenstatut Trentino-Sùdtirol, Stichwortverzeichnis. 13 x 19,5 cm, , Kunstleinen, I 96.000 L. j Die seit 1930 ] gültige ital. StPO ! wurde 1989 ( völlig

neu | geregelt und j den heutigen ! Rechts- ’ ] Vorstellungen ! angepaDt. f ^iW-*3^:**5**S*K£ .< -A», 4^ ! Italienische Zivilprozeßordnung Codice di Procedura Civile. Zwei sprachige Ausgabe. Mit Einlage- Erganzungsblatt 1983. 704 S., Stichwortverzeichnis. Vergleichstabelfe (ital.. österrr., deutsches Recht). - { 13 x 19.5 cm. . . ;■Kunstleinen, : .. . • 1 65.000 L. ‘ »Hier ist eine i Pionierarbeit ; geleistet I worden, die in ] den höchsten | Tönen gelobt werden muß.“ (Zeitschrift für Zivilprozeß

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Seite 24 von 52
Datum: 29.07.1993
Umfang: 52
öfters in einer Unfall station die Unfallopfer ansehen zu lassen, finde ich sehr gut. Ernst Gögele.Plaus Das Eigentum und die Steuerpolitik Die Landesfischzucht an der Passer Peter Mitterhofer als Gesamtaspekt Juristisches und hrsg. bzw. übersetzt von namhaften Rechtsanwälten und Universitätsprofessoren \ta V,eI DeuUch Italienisches Zivilgesetzbuch Codice Civile 1942. Stand 31. 5 92 Zweisprachige Ausgabe 2 . überarb Auflage 1856 S.. Stichwortverzeichnis. 13x19.5 cm. Kunstlemen, 1 10.000

L „. .em trefflicher Schlussei zu Ita'iens r , T ,j t Privatrecht.“ * ; , (Schweizerische B V; * 4 Juristenzeitung) Mv Italienische Strafprozeß ordnung mit Nebengesetzen Codice di Procedura Penale con leggi complementari. Stand 31. 1. 1991. Zweisprachige Ausgabe 1112 S . Spracnenstatut Trentmo-Sudtirol. Stichwortverzeichnis. 13 x 19.5 crn. Kunstleinen, 96.000 L Die seit 1930 gültige ital. StPO / , wurde 1989 . ; völlig neu - geregelt und den heutigen Rechts vorstellungen angepaßt. Italienische Zivilprozeßordnung

Codice di Procedura Civile. Zwei sprachige Ausgabe Mit Einlage- Erganzungsblatt 1983. 704 S.. Stichwortverzeichnis. Vergleichstabelle (ital, osterrr. deutsches Recht), 13 x 19,5 cm. ^ 4 i Kunstleinen. • T:V;w^ .••! 65.000 L. .. - .Hier ist eine 7; Pionierarbeit : y 7 - 7 ' 7- v 7'".7• ' geleistet worden, die in den höchsten • ; Tönen gelobt : werden muß.“ , : r..,... ■: 7» (Zeitschrift für f I Zivilprozeß) Ital. Konkursrecht und andere Insolenzverfahren Fallimenteo ed altre procedure concorsuali

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Seite 5 von 12
Datum: 19.11.1957
Umfang: 12
Prätur Bozen N. 3A32/36 R.G. N. 2OT/5R R.S- Sentenza » milito dì dibattimento: «rt. 4f?4 CTP. Ri-pnblica Italiana in nome del popolo italiano il pretore di Bolzano doli. Castellano Paolo ha pronunciato la -.cruente sentenza nel procedimento penale contro Volg er Dr. Federico fu Giuseppe e rmterst Notburga nulo in Racineei (Bolzano) il IdMOM, rendente n Bolzano. Censo Italia n. 4. Libero presente: imputato del delitto p p. art. 8 D. L, 8-2-KM8, N. 47, 8! C. P-. per avere, cm; più azioni

essere effettuate nell’edizione de! martedì I0-M-RV»7 e Sabato 30-M-UVS7 In application« art 480 C.P.P. con danno l’Imputato, riconosciuto colpevole, al pagamento def danni morali sofferH dada parte lesa che ne ha fallo richiesta, liquidandoli In Ure 50.000.— condonila l’imputato al pauamento dette spese di costituzione di parte civile, che liquida In L. ,1(1.000.— comprensive dj spese ed onorari di avvocato. In applicazione artt. 487 r P.P, lCvV-lTi C.P. ordina la sospensione condizionale della pena

dall'Imo. 2(1-8- e dal P.M. 0-7-10. Il tribunale c«.n sentenza 17-M057 riduce la peno a 1 mese die recfu s : cno e I«. 11.000.— d! multa. Revoco beneficio non menzione. Revoca ordine pubblicazione reltitlrbe. Con forma nel resto la «entenza annettala. Ricorso per Cas sazione deM'lmoutatn del 20-2-1017. I.a Cassazione. con sentenza 12-7-RV77. ri iteti a II ricorso, condanna il ricor- tenie al mutamento df L. 10.000— Cassa delle Ammende. Sentenza rettificala per quanto atlìene alla pubblicazione :n sensi

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Seite 9 von 12
Datum: 25.05.1932
Umfang: 12
zu kümmern und alle in den Grundbücher« ein getragenen oder in den Derfachbuchsgemein- den verfochten Hypotheken behalten ihre voll« Wirksamkeit, wann immer sie begrün det wurden. Als Grund für diese Hinausschiebung der ersten Anwendung der Bestimmungen des Eodice Civile über die Hypothekenerneuerung in den neuen Provinzen wird angegeben, daß für die Erneuerung langwierige und zum Toll auch schwierige Erhebungen erfor derlich sind, die bis zum 30. Juni 1932 von den privaten Gläubigern und umsomehr

Anwendung der Bestimmungen des Eodice Civile üb« die Hypothekenernsue- rung nicht so sehr infolge d« Schwierigkeit der Durchführung, als vielmehr aus dem Grunde erfolgt ist, weil die ganze Rechts- «inrichtuug der Hypothekenerneuerung viel leicht einer Reform unterzogen wird, od« weil in der Zwischenzeit neue Vorschriften erlassen werden, durch die auf diesem Ge biete die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes mit jenem des Grundbuchsgesetzes in besserer, organischer llebereinsiimm-ung gebracht

bezahlten. Bei der Verhandlung vor dem Tribunale stellten sowohl Burgmeister wie Ferrari die Bestehlung des Fremden ent schieden in Abrede. Das Tribunal hat jedoch die zwei Angeklag ten des Diebstahles als überwiesen betrachtet und Burgmeister zu neun Monaten Hast und 888 Lire Geldstrafe und Angelina Ferrari z« acht Monate Haft und 888 Lire Eeldsttafe ver- utteilt. Ferrari wurde, weil nicht vorbestraft, bedingt verurteilt. Mit heißen Gröäpfeln gegen den Steuereinnehmer Der Steuereinhebungsbeamte Eesare

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