, so ist er es umso mehr nach seiner Ausbildung. Er ist Strafrechtler, er gehört bedeutenden straf rechtlichen Gesellschaften an, er ist Univer sitätslehrer.“ Zudem zähle Prof. Mergen zu den seltenen Menschen, die auch bereit sind, einzustehen für das Recht. Dafür gebühre ihm besonderer Dank. Man habe von Anfang an bemerken müs sen, daß dieser Fall von der Italienischen Presse aus einem reinen und bedauerlichen Rcchtsfall umgefälscht wurde in einen poli tischen Fall. „Am 16. August 1956 wurde die Lc'che gefunden
abgrundtiefe Gemeinheit, die dreizehn vertierte Individuen auf vorherige An ordnung dazu brachte, zwei Jungen an- zugreifen.’ Und so ging es weiter.“ Man müsse den Fall wieder in das Gebiet cos Rechtes zurückführen. Darum bitte er Prof. Mergen, das darzustellen, was nach seiner Meinung hier rechtens sei. Er habe, sagt Dr. Mergen — von starkem Beifall am Rednerpult begrüßt —, gerne am Prozeß in Trient teilgenommen, um sich ein Bild machen zu können von dem, was nicht nur in tatsächlicher Hinsicht geschehen
sächlichen Gegebenheiten nicht feststehpn.“ Prof. Mergen gibt nun eine sehr ausführ liche, detaillierte und durch nichts beschö nigte Darstellung dessen, was am Abend des 15. August 1956 in Pfunders geschehen ist. Man dürfe den Fall keineswegs bagatellisie ren. Er sei sehr ernst, ein Mensch habe das Leben verloren. Das sei nicht zu vergessen. „Aber wir müssen uns fragen, wie ist dieser Mensch ums Leben gekommen, welches sind die Ursachen seines Todes, wie können wir uns den Vorfall erklären
gen fort — sind Hypothesen. Keine von Ihnen ist bewiesen. Nicht die geringsten Beweise, weder Indizienbeweise, ■ noch Zeu genbeweise erlauben uns, eine dieser Hypo thesen anzunehmen." Die beiden letzten seien aber die einzigen, die in strafrechtlicher Sicht eine Verurteilung wegen Mordes zulas sen würden. Prof. Mergen wirft dann die Frage auf, warum man im Fall von Pfunders keine Ge wißheit habe, und stellt, wie im zusammen fassenden Bericht ln unserer gestrigen Aus gabe schon gesagt worden
überhaupt nur Italienisch verkündet wurde, daß die Ver handlung Italienisch geführt wurde, wenn auch die Burschen deutsch vernommen wur den, daß sie aber nicht die Äußerungen der anderen Zeugen übertragen bekamen, nicht die Ausführungen des Staatsanwaltes, nicht die Ausführungen der Verteidiger, sind das schwere Gebrechen in diesem einzelnen Fall. Sie zeigen aber darüber hinaus, daß es hier fehlt und wozu es führt, wenn es an solchen Dingen fehlt. Daß wir nicht nur aus prinzi piellen Gründen