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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 19.12.1924
Umfang: 8
in keinem Derhältms steht. Bei dielen Dorschreibungen handelt es sich um die E i n- tommensteuer. also um jene Steuer im italienischen Steuersystem, deren maßlose Steuersätze wir seit ihrer Einführung kriti siert und als unzweckmäßig, schädigend sür Sie Steuermoral und Hauptquelle der gröb sten Sieuerungerechtigkeiten bekämpft haben. Wir haben zwar schon stets darauf hingewie sen. daß gerade die Einkommensteuer in den neuen Provinzen bei ihrer Einführung m viel schärferer Weise als in den alten Provin zen

der Steuerung'.eichheit zwischen den Äten und neuen Provinzen die Aufmerksam keit der Behörden und der Oeffentlichksit lenken. Die Steuerreform zdes gegenwärtigen Fi nanzministers De Stefam, wÄche mit 1. Jän ner 1925 in Kraft tritt, hat sich — wie wir m unseren Besprechungen der Reform im „Landsmann' <24. Oktober. 8. und 22. No vember) hervorgehoben haben — zum beson deren Ziele die Ausgleichung der Steuer lasten in territorialer wie in persönlicher Be ziehung gesetzt. In der Begründung der Steuerreform

hat die Regierung festgestellt, daß die Steuerlasten in den neuen Prvoin- M erheblich höher find als in den alten Pro vinzen- die Gebäudesteuerlast der neuen Pro vinzen verhält sich zu jener der alten Pro vinzen wie 1:14-, d'e Einkommensteuerlast 1:23! Italien zählt aber 74 Provinzen. Durch die Reform der Gebäudesteuer wird nun das horrende Mißverhältnis verbessert, und zwar zum Derhältms von 1:35. Be züglich der Einkommensteuer-Verminderung in den neuen Provinzen schweigt aber die Begründung der Steuerreform

ganz. Wir haben daher anläßlich unserer Besprechung der Steuerreform die Hoffnung ausgedruckt, dast die vom Ananzminisler angekündigte Erhöhung des steuerpflichtigen Einkommens sich nur auf die allen Provinzen erstrecken möge, damit aus diese Weise das Mißverhält nis in der Einkommensteuerlast der neuen und allen Provinzen sich zugunsten der erske- ren verändere. Das war eine Hoffnung, die angesichts der tatsächlichen und bekanrnen Steuermehrleistung der neuen Provinzen während des Jahres 1924 mehr

war eine natürliche FeHengrotte wit vicien Nischen artigen Einschnitten und -^rtnfungen. Hier und dort war durch ^«rscheichand der Natur nachgeholpen und fertigt war. Leider erweist sich nun diese Hoffnung als trügerisch und die Steuerträ ger der neuen Provinzen werden sich veran laßt sehen, diese Hoffnung in eine Forderung an die Regierung umzuwandeln. Daß in den alten Provinzen eine Erhöhung der steuer pflichtigen Grundlagen und noch mehr die Erfassung des großen Heeres der Steusr- deserteure eine Notwendigkeit

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 09.02.1923
Umfang: 8
Freitag, den 9. Februar 192Z. Der Tiroler' s««« s Bollswirtschaftlicher Zeil. Zahlreiche Finanzgesetze ausgedehnt zje betreffen: Strasbeftimmungen in Sachen der dms der Monopolwaren: Zündhölzchenmonopol: Zloaopokvaren; TZ erkauf des Siaatschinins: Der- vchüische Zlaaazämin: Verzehrungsstcnern-. Zleuordnnng der Ainanzverivalwng: Lotto. Die Ungleichung der Finanzzesetzgebung der ,eu«n Provinzen an die der alten geht rüstig vor- „är!s. Neuerlich veröffentlicht die „Gazzetta Us- stiale'. Nummer

30 vom S.. Feber ISN eine Z!«jhe von Dekreten, welche zahlreiche bisher nur i, den alten Provinzen geltend- Gesetze in Fi- «slHachen auf die neuen Provinzen ausdehnen. Sir bemühen uns. die wichtigsten Bestimmungen - zunächst der AuSdehnungsdekrete — unseren Äsern mitzuteilen. Raummangel aber hindert WZ, die Gesetze im vollen Wortlaute zu ver mutlichen. Wir müssen daher für ein genaueres Sudiwn auf die Gesetzsammlung selbst ver- vchen. !. verzehnulgsfleuern. Sgl. Dekret Nr. gl vom 11. Jänner 1S2Z. Ausgedehnt

: Sta^chaLerdekret vom 31. August 191S, Num- -i« l0S0, Anlage E: Statrhalterdekret vom 2S. Dezember 1916, Summer 1771: Kzl. Dekret vom 21. November 1AZ0, Nr. IS20. Der vom Artikel 9 des Statrhalterdekretes Nr. IM ex 1916 vorgesehene Termin von einem Nonat, innerhalb welchen die Zünder, die sich «och in den neuen Provinzen befinden, frei — d. h, ohne Berüsichtigunq der Monopolvorschris ten — verkauft werden können, läuft vom Tage der Veröffentlichung des vor liegenden Dekretes an. (Also vom 6. Feber

bis'ö. März.) Hinsichtlich der Anwendung der Strafbestim munzen gelten die Vorschriften bezüglich des Salz- und Tabakmonopols. Die Tarife für den Ver tauf von Zünd hölzchen sind dieselben wie in den alren Provinzen. Dekrets des Finanzministers wer. den die Dienstvorschriften und anSern Verwal- rungsvorschrifren für die Geschäftsführung des Zündhölzcheninonopols auf die neuen Provinzen ausdehnen. III. Sleinoerschleiß von Monopolwaren. Sgl. Dekret Nr. 7S vom 11. Jänner ISZZ. Mit kgl. Dekret Nummer

1764 vom 15. Okto ber 1922 waren, wie wir im „Tiroler' vom 20. Jänner ausführten, die meisten Bestimmun gen über die italienische Gesetzgebung in Sachen des Salz- und Tabakmonopols aus die neüen Provinzen ausgedehnt worden. Nur die Bestim mungen über die Errichtung, Verleihung usw. der Kleinverkaussstellen von Monopolwaren wa ren ausdrücklich von der Ausdehnung ausgenom men worden. Das neue Dekret Nummer 79 ex 1923 dehnt nun im Artikel 1 alle die in den allen Provinzen geltenden Bestimmungen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 16.05.1924
Umfang: 8
einiges richtiggestellt werden. Wenn Ihr römischer Berichterstatter der Ansicht ist, daß die vor dem Zusammenbruche an jetzige Staatsbürger der neuen Provinzen verliehenen österreichischen oder ungarischen Adelstitel „eigentlich nicht mehr berechtigt' sind, so irrt er sich. Denn das kgl. De kret vom 20. März 1S24, Nr. 442, bezieht sich nur auf die alten Provinzen des Königreiches und sind alle dort getroffenen Strafsanktionen, die erst ab 1923 gelten werden, nur auf die alten Pro vinzen anwendbar. Denn mit den kgl

. Dieses Verzeichnis und seine Nachträge bildet die (Grundlage für die eoent. Bestrafung der nicht eingetragenen Adelstitelführendsn. Nun ist es aber ganz ausgeschlossen, daß die Titelführenden der neuen Provinzen, ohne daß auch hier eine Prüfung stattgefunden hätte, einfach den Stras- sanktionen des Dekretes vom März l. I. ausgesetzt würden. Denn auch in den neuen Provinzen werden einmal die Regionollommifsionen errichtet werden müssen, welche die Angelegenheiten genau prüfen, ehe die Oberbehörde definitiv

entscheidet. Hätte das Dekret über den Adelsmißbrauch auch in den neuen Provinzen Keltung haben sollen, so müßten eben vorerst alle kgl. Dekrete vom Jahre 189k on bis zur Jetztzeit (ca. 1v an der Zahl), so weit sie die Heraldische Ratsversammlung und die Adelsgeseizgebung im allgemeinen betreffen, a»f die neuen Provinzen ausgedehnt worden sein Dies ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil! Auf Grund des Märzdekretes l. I. wurde vor wenigen Tagen die Durchführungsverordnung vom kgl. daran, ihn zu pflegen

infolge eines Bisses. Die Gefahr erhöht der Umstand, daß tollwütige Tiere durchaus bißlustig erscheinen. Der Ansteckungsstoff fin det sich hauptsächlich im Speichel, aber auch in all« anderen Teilen des Körpers. Ist er durch den Biß eines tollen Hundes auf einen andere« Hund, eine Katze, ein Rind, ein Ministerratspräsidium <bezw. der Heraldischen Ratsgefellschost) veröffentlicht und wird dort sk die alten Provinzen die neuerliche Ueberprüsun, des 1921 approbierten Adelsoerzeichniffes und die Aufnahme

der sehr zahlreichen Nichteingetrogl^ angeordnet. Hiebei wird auf die neuen Prsoi^ zen nicht Bezug genommen und auch keine A,. gionalkominissionen in denselben errichtet, ital. Regierung hat sich um eine Registrierung Kz Adels der neuen Provinzen bisher nicht bekü«. mert und wird diese Ansicht der Nichtgeltwig d« obigen Dekrete bei uns auch von der zuständig?, Stelle'der Trienter Präfektur geteilt. Wie >«. richtig die Ansicht Ihres römischen Korresxondi». ten ist, daß die alten Adelstitel nicht mehr i, > Geltung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 10
Datum: 09.11.1924
Umfang: 10
- enrägnisses) besprochen. Nun wollen wir noch das drille Ziel der Reform: die Aus gleichung der Steuerlasten, einer kurze» Be trachtung unterziehen mit besonderer Be rücksichtigung der Rückwirkungen aus die Steuerlast der neuen Provinzen. I». Ausgleichung der Steuer lasten. Es ist ein selbstverständlicher Grundsatz in einem gerecht sein sollenden Steuersystem, daß die Steuerlasten nicht willkürlich aus die Steuerträger verteilt werden, sondern dich diese Verteilung gleichmäßig und mit Be rücksichtigung

', grö ßere. als durch die allgemeine menschliche Ilnoollkomm.'nheit gerechtfertigt waren. Diese Sleucrungerechtigkeilen machen sich in zweifacher Beziehung bemerkbar: 1. Verteilung der Steuerlast verschiedener Gebiete des Staates: 2. Verteilung der Steuerlast auf die einzel nen Steuerträger. 1. Steuerlast verschiedener Gebiete. a> Grundsteuer. Bis jeizi wurde die Grund steuer auf Grund dreier verschiedener Kata ster eingehoben: in 21 alten Provinzen be stand der neue Kataster, i» de:> übrigen

allen Provinzen dcr alte und in den neuen Pro- vin;en der österreichische Kataster. Durch die Katasterresorm, welche in den beiden Iahren 1kW und 1921 durchgeführt wurde, ist mm ein einheitlicher Kataster justandegekoininen: sür jede einzelne Provinz sind die bisherigen Katästralreinerträge nach bestimmten Richt linien gleichmäßig erhöht worden. Die jetzi gen Katasterreinerträge sind in Goldlire zu oerstehen: aber die Steuer wird in Goldtn» und zwar im Ausmaß oon 10 Prozent vom Katastraloernertrag

. Durch die Reform ist die Verteilung der Steuerlast zwischen den neuen und don allen Provinzen nicht oer ändert worden. Im Jahre 1N25 beträgt die Grundsteuer gegviniber dem Jahre 1924 in Millionen: 1925 192« in den neuen Provinzen 3L Z .6 in den alten Provinzen 1-tk 14g Di? Steuerlast der neuen Proomzw zu jener der alten steht also im Jahr 1925 «m Verhältnis von l: 40L. b) Gebäudesteuer. Die größte Steuerung«» vechtigkeit bezüglich der Verteilung der Steuerlast zwischen den alten und neuen Pro vinzen bestand

bisher hinsichtlich der Gebäude- steuer. 'Aber auch zwischen den alten Pro vinzen gab es große Stenerlastenunterschiode: denn die Gebäudesteuertntaster sind nicht in allen alten Provinzen gleichzeitig und gleich mäßig revidiert worden. In sehr melen Pro vinzen bestanden ?«ch die Ziffern aus dem Jahrzehnt 1890—l9t>l)! In den neuen Pro vinzen hingegen wurden die Gebäudesteuer- kataster mit den Zinswerten der Jahre 1920 und 1921 angelegt und die Steuer domvch be messen. Wir haben ja wiederholt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 16.08.1922
Umfang: 8
, daß auch der Schatzministei dazu seine Genehmigung gibt. 2. Ausdehnung der allgemeinen Zollgesetz- gcbuiig aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfüg: wurden. 3. (Genehmigung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines Schiedsgerichtes und eines technischen Ausschusses bei der Cassa Nczionale Infortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. Genehmigung eines Dekretes mit De- stimmungev. für die Richterprüfungen der Gcrichtsaud'itoren, die gegenwärtig bei den Gerichten der neuen Provinzen

in Dienst Itel>cu. 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinen Stempeltarifes be- trefsend stiasnüidige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Neurrnennung der Kommission für allgemeine Induslriesteuer und der Schät- zungekommission für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befind lichen Ordnung angeordnet wird. 7. (c.enclimigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden

Bestimmungen über die Konzession der Lpere di bonifica e sistemazione aus die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provin zen geltenden Bestimmungen über staatliclzen Konkurs für die Spesen sür Entwässerung?- arbeiten und Aussindung und Ausnützung ! unterirdischer Wassercsuellen auf die neuen Provinzen. ! g. Ausdehnung der in den alten Provin- ! zen geltenden Bestimmuiigen betreffend die s an die Privatindustrie übergebenen Eisen- ! bahnen, Trambahnen und Äutolinien

auf ! die neuen Provinzen. ! 10. Genehmigung eines Dekretes, durch j das mit Veränderungen und Zusätzen die z Gesetze und Neglements sür die Industrie- ! Monopole des italienischen.Staates in den ! neuen Provinzen veröffentlicht werden. ! 11. Genehmigung eines Dekretes, durch j das die Vorkehrungen zugunsten der Erzeu- ^ gung und Ausnützung der elektrischen Ener- - gic auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird. 12. Dekret, das die Bestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie auf die neuen

Provinzen ausdehnt. 13. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Testimmungen für die Anlagen, in denen fossile Vrennstofse für die Produktion und Verteilung von elektrische: und mecha- nischr Energie erzeugt werden, aus die neuen Provinzen ausdehnt. 14. Genehmigung eines Dekretes bezüglich des System? der Änn-ullierung der Stempel marken für Verkäufe und Käufe von Luxus waren. Tagesneuigteiten. Lord Northcliffc gestorben. London. 1-- August, heule starb hier Lord Norkhclisse, Herausgeber der „Times

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 22.02.1922
Umfang: 8
Mittwoch, den 22. Feber 1922 De?Tir«ler- Seite 5 Slontobank. Die Ausgleichsgejetze. Im „Tiroler' vom 8. Feber gaben wir ein« M:auU>entische Uebersetzung des Gesetzes über >i, Ausgleich, das nach Artikel 6 auch sür die neuen Provinzen gilt. Dieses kgl, Gefetzes- Iekrei?!r. 27 vom 2. Feber 1S22 ist in der „Taz- zcüa Ilisiciale' Nr. M vom ö. Feber verösfenilicht oordcu. 2m .^Tiroler' vom IS. Feber brachten mir dann die Uebersetzung eine- Abänderung s-- dekttcs zu obigem Ausgleichsdedete

. Das Ab- ä-lÄeru!i?sg«5«tz ist als kgl. Geseyes-Detret Nr. 32 vom 5. Feber 1322 in der „Gazzetta Ussicisie' Nr. Zl vom 7. Jänner erschienen. Es enthält leine Allsdchnungsklausel auf die neuen Provinzen: es xmMe daher nach streng formellen Grundsätzen solii angenommen werden, daß es für uns nicht gilt. Da es anstelle der Gläubigerversammlung dezw. deren Zustimmung zum Ausgleich die Ver öffentlichung in der „Gazzerta Ussieiale' und die Möglichkeit eines schristlichen Einspruches setzt, wäre es — gerade

in Angelegenheit der Skonto- — wichtig, daß eine klare Entscheidimg dar- üde: zejällt wird, ob dieses Abänderungsde'ret ratsöchlich nicht sür uns gilt, oder ob es etwa nicht im Tege einer — allerdings unberechtigten — Interpretation in der Praris ani uns ausgedehnt wird. Her HMemeis. vie Dekrete über den Zuckerpreis auf die neuen Provinzen ausgedehnt. „Ba^zena Usficiale' Nr, 19 vom 17. Feber ent halt folgendes Dekret des Finanzministeriums vom 1Z, Feber 1922: Artikel 1: Die Minijterialdekrere

über den Zuckerpreis vom 30. Oktober 1921 und vom 39. Rnner !922 sind am die neuen Provinzen aus- >gedekn:. Das Dekret vom 30. Zänner 1SZZ verzeichnet vom Finanzminister Soleri. erschien ri der „Sazzerta Uffieiale' Nr. 25 vom 3l. Jän-- »er 1922i obwohl wir es bereits einmal im „Ti roler' veröffentlichten, geben wir es doch des Zu- jim^enhan-ges wegen noch einmal wieder. Es dcsagn Artikel 1. Der Verkaufspreis einichueßlich Fa- drikissteuer, zu welchem die einheimischen Zucker» nze^cr den Kristallzucker, Produktion

für Ernährurig und Kon sum gebührende Vergünmg wird im einheitlichen Ausnlzh von 8 L. per Zentner Kristallzucker sest- zisexi-. der mir Lire 589 per Zenmer festgesetzte Zuckcrpreis sür den Verkauf seitens der Lager bleibt ebenso wie die übrigen im genannten De kret enthaltenen Verfügungen aufrechterhalten. Neue Msenbeftimumngeü. Ausdehuag einiger börsenrccht',icher Bestimmungen Altitaliens auf die neuen Provinzen. „Gazzetta Ufficiaie' Nr. i9 vom l7. Feber 1S22 veröffentlicht das kgl. Dekret

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 8
Datum: 22.11.1922
Umfang: 8
Mussolini bei der Aufnahme Für die neuen Provinzen. Ewige Absichten Mussolinis. — Ausgedrückt gegenüber dem Abgeordneten Flor. (Spezialinformationen des „Tirols r'.) In den letzten Tagen sprach, wie wir de- relts telegraphisch meldeten, der Trieatner sozialistische Abgeordnete Flor beim Mini sterpräsidenten Mussolini vor und kon ferierte mit diesem über eine Reihe oon Fragen und Wünschen der Bevölkerung der Venezia Tridentin«, die der Abg. auch in einem Memorial« niedergelegt hatte. Ins besondere

oerwies der Abg aus den Wunsch nach Gleichstellung der Staats beamten, vor allem der Eisenbahn angestellten der unteren Kate gorien der neuen Provinzen mit jenen der alten Provinzen. Weitere Wünsche oe- trefsen die Ausdehnung des Staatsbeitrage» für den Achsenkilometer für die Sekundär bahnen auf die neuen Provinzen, die Aus dehnung der Gesetze über die Cooperatloe (Arbeitergenossenschaften), die Ausdehnung anderer sozialer Gesetze und speziell einige Wünsche befaßten sich mit dem auszudeh nenden

Privatbeamtengesetz. Ministerpräsident Txz. Mussolini er klärte. daß alles, was die Gleichstellung der neuen Provinzen anlange, eine A«^Iegen» heit sei, die er in aller nur möglichen Weise beschleunigen wolle. Insbesondere sei es seine Absicht, die Verträge oon Rom, oor allem jenen über die Sparkassen, zu ra tifizieren. Außerdem erklärte Exzellenz Mussolini, daß er bereits mit seinen Kollegen o?m Ministerium für die befreiten Gebiete, Abg. Giurioti, eine detaillierte Konferenz über die Regelung des Kriegsschäden

- ersotzes gehabt habe. Es wurde beschlos sen. daß sämtlich« Praktiken für die Aus zahlung des Kriegsschädenersatzes spätestens in zwei Monatin nach dem Tage beendet sein müssen, an welchem der Staat den er littenen Kriegsschaden anerkannt habe. Außerdem empsahl der Abg. Flor die voll ständig» Gleichstellung der Zivil» und K r i e g s pe n s i o n i st e n der neuen^- mit jenen d«r allen Provinzen, auch wenn die» für einige Kategorien zum Nachteil >st, weil eine solche Gleichstellung für die mei sten

an di: alten Provinzen beschleunigen wolle: er aber Zls ein Mann, der sich viel mit thoretisch.'n Studien über Rechtsfragen befasse und ebenso auch als Praktiker in Prozeßfra^en könne nicht umhin, anzuerkennen, daß einige der in den neuen Provinzen noch in Kraft stehenden Gesetze des ehemaligen Oesterreich- llnqarn Vvrteüe bieten; er werde dieser Erkenntnis auch entsprechend Rechnung tra gen, besonders was den ZioilprozeA anlangt, der ja bekanntlich eine viel raschere Prozeßführung ermöglicht

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 25.01.1922
Umfang: 8
die Pzrtofrciheil ausgehoben. Es entstehen Mü zwei Fragens Ist diese Ausdehnung des De- dar- eui die neuen Provinzen versassunzsrech:- !:ch b^nindet? Und wie ist die gegeivvärtige Ptuxis? Duz die erster? Frage aninngt, so nmß hier dn Ärundzes-zJ liber die verfassungsrechtliche Neugestaltung der neuen Provinzen, das kgl. De- !« sm» Zl. August lMl herangezogen werden. Es ermächtigt znxir die Ncgicrung, l<e in den n«en Provinzen noch geltenden österr. Geseke adzitäitdern od« aufzuheben, bostimnü alx? rni Art

. 6 hinsichtlich der für dis asten Provinzen er- stiebende» Gesetze ausdrückLch: ..Falls m den Ge setzen und Dekreten, die nach d:r Annexion der neuen Provinzen erlassen worden sind oder er- lcssen werden, nicht ausdrücklich ihre Wirk samkeit für die Provinzen erklärt wird, ist die Airniettdrmg solcher Gesetze mU> Dekrete in den neuesl Provinzen so lange suspendiert, bis die Angleichungs- und Durchführungsbestimmungen gemäß Art. i des Gesetzes vom 26. S-pr. lg20 tAnn.exionsgesejz) erlasim morden

sind.' Also kurz gesagt: Gesch.e >md Dekrete, d>e sür die alten Provinzen erlassen werden, gelten sür uns nur, wenn sie ausdrücklich auch auf uns ausge dehnt werden. Waren so die beiden ErÄs>c !x:s Trieniner Post- kommissor-'ares ungesetzlich, so ist auch die V-rösfentlichimg des Dekrets vom IL. Nov. 1921. Ar. 1S2Z überflüssig, da es nach dem be stehenden versassuügsrcchtlichen Bestimmunzen sür die neuen Provin^n nicht gellen kann, denn » cntkM keine Ausdc.'xningskl!iusel. Gelt-ing könnte es in den neuen

Provinzen erst erlangen, wenn an eigenes kg!. Dekret erscheinen würde, das dieses Dekret Nr. in er UM aus ^.--talien ausdehnt. Die Gründe sür Siei.» tr^enmachiigkeit des Trienrner Postkominisiarwls sind wol^ sis'alisäier und bürokratischer Natur, Die uolicnische Büro krat^ wil! ihre Acr»i'.h^ii'.i^,un^^d^str?bu.-.^en anscheinend ^un auch gegen d.?? klare, pizsicuie Reo)t durchfu.)ren. Ä!ir wo!l:n !.ie politische Tragll«te dieser Fr^e nur Ivrz streifen is>d darauf hiiiwe-'sn. daß die Tätigkeit

, das aus solchen Maßregeln entstehen, üurchaus nichl zur Li.-dttnq des Verkehrs ;w'kchen Ämt und Viirqer bei. Rasche .Ä'iärmig qr d»tl)er dringend geboren. SöllswWschMiche Nachnck ten. — Ausdehnung ücs ital. weiagejeßes auf di« neuen Provinzen. Der angekündigte Vortrag und Lcis>7echiu!g ü^?cr die Ziclluü-^io^.N'^ ;:ir Aus- l-c^inung des na!. Wemge'^eizes a:>s neuen Provinzen (Lnz. v. Ä7<üiia:!c>,» sind« am Don nerstag, den 2v. Jän!,-? uni hc:lb la Uhr vormit tags M! Ätzungssa<!!? der ,»>2ndelskummer Bozen statt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 13.12.1923
Umfang: 8
Kategorien eingeteilt: 1. Gruppe: italienische Staatsbürger der Äten Provinzen, welche im Königreich wohn- hast sind: Gruppe: italienische Staatsbürger der neuen Prsvmzen, welche im Königreich wohnhaft sind und auf Grund des Friedens verträge von St. Germain und Rapallo vollberechtigte italienische Staatsbürger ge- worden sind oder auf Grund der Option die ital. Staatsbürgerschaft erworben haben: Z. Gruppe: italienische Staatsbürger de? neuen und alten Provinzen, welche nicht im Königreich wohnhaft

sind: 4. Gruppe: fremde Staatsbürger, welche im Königreich wohnhaft sind. Artikel 4. Die Bedingung des Wohnsitzes wird hin sichtlich dieses Dekretes von jenen (yhysischen und juridischen) Gläubigern als erfüllt be trachtet, welche ihren ordentlichen Wohnsitz (bezw, Sitz) im alten italienischen Staats gebiet oder in den neuen Provinzen am 26. März ISIS gehabt und ihn seit diesem Zeitpunkt nicht ausgegeben haben. Sollt« ein vorübergehender Wechsel des Wohnsitzes — besonders info-ge der Hriegs- verhältnisse

— eingetreten sein, so kann die mit der Durchführung dieses Dekretes be traute Verwaltung vorbehaltlich einer ent sprechenden Bestätigung davon absehen, dies als Wohmvechiel aufzufassen. Außerdem können iür die vorgenannte Begünstigung auch jene Gläubig»? in Be tracht gezogen werden, welche ihren ordent lichen Wohnsitz im aiten ital, Staatsgebiet oder in den neuen Provinzen erst nach dem genannten Zeitpunkt genommen haben, vorausgesetzt, daß sie italienische Staats bürger und als dauernd heimgekehrt

Geiwsseiischafter aus italie nischen Staatsbürgern besteht, welche der ersten oder zweiten Gruppe des Artikels 3 angehören. ll. Teil. Behandlung der Gruppen. 1. Gruppe: Italienische Staatsbürger, der «Ute« Provinzen, welche im Königreich wohnhaft sind. Artikel 3. Hinsichtlich der Forderungen der italie nischen Staatsbürger der alten Provinzen, welche im Königreich wohnhaft sind, wird auf GrunÄ des Art. 218 des Friedensver trages von St. Germain das Uebevwa- chuugs- und Ausgleichsamt Vorsorge tref fen

, und zwar gemäß der bis zum 31, März 1922 gemachten Anmeldungen. Jene, welche innerhalb des sogenannten Zeitpunktes ihre Rechte nicht wahrgenom men haben. können der für die Kruppe 2 vorgesehenen Behandlung teilhaftig wer den. ?. Gruppe: Italienische Staatsbürger der neuen Provinzen, welche im Königreich wohnhaft find. Artikel «i. Für diejenigen Staatsbürger der neuen Provinzen, welche im Königreich wohirhaft find und auf Grund oer Friedei'^verträge von St. Germain und Nappallo das volle italienische

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 25.10.1922
Umfang: 8
(Artikel Z. Z. Abschnitt. Absatz a). Für die Urteil« und anderen Entscheidungen in den Artikeln 161 und 429 mit Privatklage ver- folgbaren Delikten sind dieselben Gebühren wie in Artikel 106 anzuwenden. Die Zahlung der Stempelgebühren kann in jenen Fällen, in welchem Stempelpapier vor geschrieben ist, mittels einfacher Stempel marken erfolgen, solang« di« Verpflichtung zum Gebrauch dieses Stempelpapieres nicht auf die neuen Provinzen ausgedehnt ist. Auf diese Gebühren ist auch der Invali- denzuschlag

der Gerichtsgebühren. Anhang zur kaiserlichen Verordnung vom IS. Sevtember ISIS. R.-G.-Bl. Nr. 278 »nd alle übrigen den Bestimmungen des vorliegenden Dekretes entgegenstehenden Verfügungen sind aufgehoben. Wir behalten uns vor, über den Gegenstand der neuen Aenderungen in einer der nächsten Nummern zurückzukommen. Die Stempelgebühren in Stras- Zlusdehnung der Bestimmungen anf die neue« Provinzen. „Gazzetia Uffiziale', Nr. 246 vom IS. Oktober 1S22, veröffentlicht das kgl. Dekret Nr. 1Z14 vom 4 September 192

?, welches „die Bestimmungen über die Stempelgebühren auf die Akte in Straf, suchen auf die neuen Provinzen ausdehnt'. Ohne auf die eigentlichen Bestimmungen über diese Stempelgebühren eingehen zu wollen, be- schränken wir uns heute auf eine Wiedergabe der wichtigsten Bestimmungen des Ausdehnungsde- krctes: Artikel 1: Auf die annektierten Gebieie werden ausgedehnt: die Bestimmungen über die Stempel- ' gebühren auf die Gerichtsakte m Strafsachen,- Bevorstehende AuMhmmg zahl- reicher MrMaftsyesche. Demnächst gelangt

ein Aesetzesdekret zur Veröffentlichung, welches die in den alten Pro vinzen geltenden Bestimmungen über die Berg werk«, Torfrverk« mH Elektrizitätswerke auf die neuen Provinzen ausdehnt. Auf Grund dieses Dekretes werden das Dekret-Gesetz Nummer 454 vom 28. März ISIS, betreffend die Anlagen, welche nationale, d. h. einheimische, italienische sossile Brennstoffe verwenden, und die Erzeu gung und Verteilung elektrischer und mechani scher Energi« aus di« neuen Provinzen ausdehnt', ebenso das Dekret-Gesetz Nummer

1VS vom 1. Feber 1922, welches die Verlängerung der für ! die Gewährung von Erleichterungen an elektri- > sche Unternehmungen gestellten Fristen aru'rd- > nete. Um die Verletzung der in den neuen Pro« i oinzen geltenden Gebräuche und Bestimmungen über die Enteignung zu verhindern, bestimmt das Ausdehnungsdekret, daß diese Enteignungen aus Grund der in den neuen Provinzen gelten den Gesetzesbestimmungen zu erfolgen haben. Außerdem enthält das AusdehnuNgsdetret Be stimmungen über die Art und Weise

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 8 von 12
Datum: 04.03.1922
Umfang: 12
. Dies dürfte wohl die schwerste Tour überhaupt sein, die wir kennen, und wäre jedem Hochtouristen dringendst zu empsehlen Deutsches Privateigen tum in Italien. III. Das deutsch« Eigentum In den neuen Provinzen. Zum erstenmal« wurde in einem Artikel des Popolariführcrs und ehemaligen Finanzministers Philipp Meda („Corriere d'Jtnlia') vom Ai September ISA) die Tatsache öffentlich behan delt, daß Jtajien auch das Recht in Anspruch nehme, das . deutsche Privateigentum in den neuen Provinzen einzuziehen. Meda

' für die Einziehung des deutschen Eigentums in den neuen Provinzen ausgesprochen. In welchen Gesetzen ist nun die Beschlagnahme des deutschen Eigentums in den neuen Provinzen ausgesprochen? Meda behauptete in seinem be reits zitierten Aufsätze, dah dies bereits in dem Dekrete Nr. 470 ex 1921, geschehen sei, denn ,^s wurde nach den Annexionsgesetzen promulgiert und legt das Recht zur Einziehung der Güter sest, welche im „Gebiete des Regno und der Kolonien' vorhanden sind.' Diese Meinung ist unseres Er achtens

nach unrichtig, denn nach den Dersas- sungsgrundsätzen gilt ein für Italien erlassenes Gesetz nur dann für die neuen Provinzen, wenn es eine ausdrückliche Ausdehnungs klausel enthält oder sich auf ein in den neuen Provinzen bereits bestehendes Gesetz beruft. We der das eine noch das andere ift in dem Dekrete Nr. 470 ex Z921 zu finden. Gegen Medas Aus lassung spricht auch die Tatsache, dah das Dekret Nr. 470 ex 19LI ganz unterschiedslos von Der- mögensakrwen spricht, „welche ... Untertanen Deutichlands

oder des alten Kaisertums Oester reich gehören.' Dieser Passus kann gar nicht sür die neuen Provinzen gelten, weil er sonst, wo- nigstens was die Oesterreich«-? anlangt, dem Ar tikel 2K7 des St. Germlkner Vertrages wider sprechen würde. Trotz dieser ganz klaren Rechtslage scheint lieh auch das Dekret Nr. IW? ex 1SZI die Auffassung Medas zu eigen zu machen: es erklärt nämlich in Artikel 1k: .^Hinsichtlich jener Güter, welche ehe mals deutschen Untertanen gehörten <gia appar- tenenti) und in den neuen

Provinzen liegen, ob liegt es ausschließlich dem Ministerium sür Indu strie und Handel... die Vorsorgen gemäß dem vorliegenden Dekret, gemäß dem Dekret« vom 1». April INZl, Nr. 470, und soweit die- nötig ist, auch gemäß dem kgl. Dekrete Nr. IkL9 vom 28. November 1S1K zu treffen.' ?ws diesem Wortlaute geht klar hervor, daß die Regierung auf dem Standpunkt« stehe, daß die Dekrete Nr. 47V und IRL ex 1921 auch sür die neuen Pro- rinzen gelten. Tatsächlich ordnci ja auch Artikel 1 des Dekretes Nr. 4VK2

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 27.08.1923
Umfang: 6
Touristen zog sich eine Fußvsrletzung. ein zweiter eine klaffende Handwunde zu. während der dritte mit einigen Schrammen im Gesichte und an den Händen davon kam. Mühsam schleppten sich die Bergfahr«- bei prasselndem Regen zu tal. Von diesen vier Bergfahrern waren zwei aus Innsbruck und zwei aus Wien. Volkswirtschaftlicher Teil. Die neuen Gemeindesteuern. Di« ital. Gem«indesteuergesehe treten mit 1. Jänner 1S24 w den neuen Provinzen in Kraft. Damit find die finan,rechtlichen Grund- KAM de» Haashalt

, und Lufschriftsrsteuer: 11. Steuer für Besetzung öffentlicher Platze: IS. Schanklizenzsteuer: IS. Slusenthältssteuer; 14. Baugrundsteuer. n. Die GemeindezuschlSge. ä. Zuschläge zu den staatlichen Grundsteuern. 1. Die ZuschlogsMMze. Das italienische direkte Steuersystem kevt .zwei Grundsteuern: die Bodensteuer ldiese ent spricht der österr. Grundsteuer) und die Gebäude- steuer (entspricht ungefähr der österr. Hauszins- und Hausklassensteuer). Auf diese beide Steuern können die Gemeinden und Provinzen auf Grund

mit neuem Kataster werden als Vemes- siwgsernndlage S5> des steuerbaren, in di« Steuerroll« de» Lorsichre» eingetragenen Ertra ges angenommen.*) Dieser Satz wurde durch das Dekret vom 7. April 1921. Nr. S74 verdoppelt, so daß jetzt 1V5 als Bemessungsgrundloge gelten. er 5er Zuschlag zur Bodenfleuer In den Pro vinzen mit altem Kataster wird auf der ln den Steuerrollen eingetragenen vollen staatlichen Steuersilimne erhoben. Die Gemeindezuschläge zur Vodensteuer könne« also in den neuen Provinzen auf Grund

des volle» Ausmaßes der staatlichen St«uer bemessen Verden. Z. B. ä hat 40 Sir« staatliche Boden steuer zu zahlen. Wenn die Gemeinde «inen Zu schlag voni SV?, (also den gesetzlichen Höchstsatz) erhebt, so werden di« öli?> vom vollen staatlichen Steuerbetrug berechnet: 4V Wre X LOH — 24 L. S. Zuschläge zur Einkommensteuer. Die Zuschläge zur Einkommensteuer zugunsten der Gemeinden (und Provinzen) wurden erst durch das Statthalterdeket vom IS. Febr. ISIS. Nr. 136, wieder eingeführt und durch verschiedene

Dekrete bisher verlängert (letztes kgl. Dekret vom 2Z. Oktober 1922, Nr. 13S8). Das erst« ital. Ge- meind«- und Provinzialgesetz vom 20. März 1SSS hatte den Gemeinden (und Provinzen) gestattet, zu allen staatlichen diretten Steuern Zuschläge zu erheben: allein durch das Besetz vom 11. Aug. - 167V. Nr. 5784, wurden die Zuschläge zur Ein- ! konunensteuer vollständig aufgehoben. Di« Fi- I nanznot der Gemeinden nach dem Kriege zwang > wieder zur Bewilligung der Zuschläge zur Ein- ^ konunensteuer. jedoch

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 10
Datum: 02.06.1923
Umfang: 10
mit >er ersten Frage beschäftigen, da die Ertei lung des verlangten Mandates ja fast sicher nei. Redner geht daher gleich zur Behandlung ier Direktiven über, .nach denen die Regie- nz die angekündete Reform durchführen ^mid' und will sich zuerst mit der zivilprozessualen Reform lbeMKzen. .Der unmittelbare Anstoß für »die Re/vmi ging von zwei Betrachtungen m erster Linie von dem dringenden, all- Meili anerkannten Bedürfnis einer Reform Ks in den alten Provinzen geltenden Pro- >ess«, der von der Kritik

als schwerfällig, un- airäglich lange, formalistisch und teuer be zeichnet wird: weiter von dem Wunsche der Zlegierung, nnt der größten Beschleunigung Ke Gesetzgebung der neuen und alten Pro vinzen vereinheitlicht zu sehen: ein Wunsch, «r von der Anerkennung der Notwendigkeit «gleitet wird, daß in jedem Fall — wie der limsterielle Bericht ausdrücklich bemerkt — die Laschheit und Einfachheit ln einem min us nicht geringerem Grade gewährleistet »ird. als es bei der gegenwärtig in den neuen Provinzen in Kraft

flehenden Prozeßordnung ' ! Fall ist. Wir können nur mit Befriedi- ng von dieser Anerkennung Kenntnis neh men, die wir als ein Versprechen und eine ^Verpflichtung betrachten, durch die Reform M legislativen Zustand der neuen Provin zen wenigstens nicht zu verschlechtern.' Nach dem ersten Eindruck des Kommissions- Irnd Regierungsberichtes seien sowohl die »Hoffnungen sehr vieler der alten Provinzen enttäuscht worden, welche nur eine mutige, »wesentliche, fundamentale Reform als das Mittel

in ihrem praktischen Funktionie- > als in den theoretischen Prinzipien fludie- v. „Ich bin überzeugt, daß die Regierung pus einer konkreten Anschauung der zioilpro- bessualen Praxis in den neuen Provinzen die Überzeugung gewinnen wird, daß es möglich M. einen kombinierten Typus eines Prozesses du schaffen, durch den ein guter Teil der Ge- pchtsgewohnheiten ungestört bleiben kann, pn denen die italienischen Juristen besonders Ku hängen scheinen, ohne daß man doch auf ?ie Vorzüge einer modernen Prozeßordnung

der Kommission würde der wesentliche Inhalt des gegenwär tig in den alten Provinzen geltenden Prozeß verfahrens weiterhin aufrecht erhalten blei ben. Man möchte also die Zweiteilung auf recht erhalten, wÄche den Richter, der die be weise aufnimmt, von dem Richter trennt, der in der Suche entscheidet: es würde der ve- sondere Mechanismus des gegenwärtigen Prozesses mit seinem langsamen Vorwärts schreiten von einem Akt zum aiHern, von einem Schriftsatz zum andern, mit seinen Zwischenurteilen und Vertagungen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 6
Datum: 13.10.1922
Umfang: 6
L.L.—. Für Bozen zum Abholen monatl. L.4.—. Zustellgebühr monatl. Bozen 50 Cent. fUr Gries. Neutsch. Boznerboden SV Teut. Rr. M. — 4l. Zahrg. Ueberstürzung. Eine italienische Stimme. Z>er .Corner« d'Jtalia' veröfsenllichl emon ZsMel über die jetzt getroffene Regelung der Verwaltung der neuen Provinzen, welcher uns so bemerkenswert scheint, dag wir ihn vollinhaltlich bringen. Bezüglich der Wahl des Zeitpunktes dieser Verfügung ist es notwendig festzustellen, daß das Ministerium Facta, das sich seit

über Auflösung des Eemeinderates. Die/Logik verlangt, daß die Oefsenllichkeit. in der Reihe weiterdenkend, salzenden Schluß zieht: Di« Fascisten haben den Kopf Credaros verlangt — und er wurde ihnen gegeben: sie haben die Auslösung des ImtrÄmntes für die neuen Provinzen ver langt — und es ist sofort aufgelöst worden. Das Schöne an der Sache ist, daß. wenn die Oeffentlichkeit vergeßlich wäre, schon die Fascisten selber durch die Zeitungen ihren Ruhm verbreiten. Eine Regierung, welche nach den vollstän digen

Niederlagen von Bozen und Trient — denn daran gibt es gar keinen Zweifel, daß, militärisch gesprochen, die Streitkräfte der Re gierung dort eine schwere Niederlage erlitten einigermaßen auf ihr Prestige hält, hätte einen anderen Zeitpunkt zur Reform des Ver- waldmgssystems in den neuen Provinzen wählen müssen. Aber hier waren augenschein- uch mir ine Rücksichten auf persönliche und parlamentarische Verbältnisse maßgebend. Credaro hat. ganz abgesehen von seiner Poli tik. mit seiner Unterredung

, ja die einzige Anwendung der Ratschläge, welche von de? ««Mission zur Verwaltungsreform Kmacht wurden. Bozen, Freitag, de« 1Z. Mob« IM. PM-Aouto-Komat. Aeuestes vom Tage. Ausdehnung italienischer Gesetze aus die neuen Provinzen. Geltung des italienischen Handelsgesetzes in den neuen Provinzen. Rom. 13. Oktober. Die »Gazzetla llffi- ciale' veröffentlicht das königliche Dekret, welches den zweiten Teil des italienischen Handelsgesetzes auf die annektierten Gebiete ausdehnt. Geltung der italienischen

Steuergesetze in den neuen Provinzen. Rom. 13. Oktober. Facta und Finanz- minisler Vertone verhandelten über die Aus dehnung der italienischen Steuergesetzgebung auf die neuen Provinzen. Der Proiest wegene Zier Bozner Vorfälle bei Facta. Rom. 13. Oktober. Die Abgeordneten Walther und Tinzl übergaben dem Minister präsidenten Facta den Protest der Abgeord neten und der Stadt Bozen gegen die letzten Vorfälle. Sie verhandelten mit Facta und anderen Politikern. Eine Notwendigkeit. Rom, 13. Okt. Ofanna. Credaro

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 6
Datum: 21.03.1922
Umfang: 6
HSffte herabgesetzt. —> Am jchNn«»- Aussprache in der Kammer über die neuen Provinzen. :: Rom. 21. März. Interpellation des Abg. Flor. Nachdem sine längere Aussprache über die Reform des Gerichtswesens in der gestrigen Kammersitzung erledigt war, brachte der Ab geordnete Flor (Trienter Sozialist) eine Interpellation ein. welche Vorkehrungen die Regierung zu treffen gedenke, um die zwei deutige Politik, die bis jetzt in den neuen Provinzen gehandhabt wurde, aufhören zu machen. Er bemerkte

, daß die ganze Politit verrate, daß man an den verantwortlichen Stellen von der ethischen, geographischen und psychologischen Lage der neuen Provinzen keine Kenntnis habe. Die wirtschaftliche Loge. Die Wiederaufbauarbeiten seien sogar dort noch nicht durchgeführt, wo deren sofort not wendige Durchführung von der österr. Re gierung anerkannt wurde. Em anderer Feh ler wurde bei der Einwechslung der österrei chischen Valuta gemacht, wodurch eine wirt- schaMiche System!sieruirg des Landes un möglich gemacht

- ivnzen einige Jahre vom Militärdienst be freit geblieben wären. Strafgesetz und Zentralamt. Redner beklagt es, daß gegen das Gut achten der Regionalkommission das italieni sche Strafgesetzbuch und die Strafprozeßord nung in den neuen Provinzen schon einge führt werden soll. Er erklärt weiter, daß man entweder der Beratungskommission größere Machtbefugnisse einräumen oder aber ein wirkliches Ministerium für die neuen Gebiet« einrichten soll, das Zentralamt für die neuen Provinzen

ist nichts anderes als eine büro kratische Maschine, die unnütz ist. Die Be völkerung Südtirols wünsche nichts anderes als den Frieden im eigenen Lande. Die Verwaltung der neuen Provinzen. Degasperi (Popolare) fordert eine gründliche Aussprache im Parlamente über die verwaltungsrechtliche Ordnung der neuen Provinzen. Er markiert die UnHaltbarkeit der Tatsache, daß niemand der eigentliche Chef der Verwaltung der neuen Provinze» sei, daß dies auch auf die Verwaltung selbst einen ungünstigen Einfluß habe, sei klar. Er ver langt

des letzten Dekretes über Vorkehrungen sür die Invaliden der neuen Provinzen. Die Antwort der Regierung. Casertano, der Unterstaatssekretär für Inneres antwortet auf die Interpella tionen. Er erkennt die Wichtigkeit der zur Sprache gebrachten Probleme an und be merkt, daß dieselben nicht nur die Regie rung. sondern das ganze Land interessieren. Bezüglich der Frage der Systemisierung der Beamten des alten Regimes erkennt er die Schwere der Frage an, verweist aber auf die Kompliziertheit

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 15.02.1924
Umfang: 8
Seite k ..Der Landsmann* Freitag, de« IS. Februar ISA. Dic Begünstigungen, welche für den Wem- Ausschank gelten, gelten in den Gemeinden i>c? angeführten Bezirke auch fürbasBicr. Di^c Aerordn^ing tnÄ 15. Februar '924 m 5irost. AnMrllng der Gewerbefreihett. tTelezramm unseres Korrespondenten.) Rom. IS. 2. (AB.) Die Vertreter der Handelskammern der neuen Provinzen beendigten ihre Beratungen mit dem Ministerium für Nationalökonomie über die Einführung der italienischen Ge werbegesehe in die neuen

Provinzen. Das Gesetz fürdicllÄicrgangsordnuvglu Industrie und Handel in den neuen Provinzen wurde vorbereitet. Damit wird die vollständige Gewerbes r e i h e i t eingeführt. Jas Wirtschaftsjahr 1823. (Entnommen den „Mitteilungen der Handels- und Gewerbckammer Bozen'-) Wenn wir die allgenieüie finanzielle Loge unseres Bezirkes einer Betrachtung unterziehen, muß zunächst, um jeder Mißdeutung zu begeg nen, daran festgehalten werde«, daß tein Gebi«. das in den Weltkrieg hineingezogen worden

allerdings in den. zwei dem ersten November 1L1K voran gehenden Mvnalen in Zürich einen Kurs von -durchichnittlich 72.7 aufgewiesen, während jener der Krone auf .W.K sxmd. Allein dieses Ver hältnis konnte nicht für die Uinwechslung der Krone in einein Gebierr in Betraäit kommen, das einem Reilt>' inil anderer Valuta angeglieden wurde und sich auf dessen Geldwirtscha» cin- stellen inußie. Wenn sich auch dic zwei ersten Jahre nach dem Kriege in den neuen Provinzen die Warenpreise niedriger als m den alten

Pro- vinzen Iiielten, so haben sie sich doch bald aus geglichen und differieren >>cuic nicht von jenen der alten Provinzen. Es müssen die Bürger der neuen Provinzen derselben Lira wie jene der alten Provinzen bezahlen. Ein Bürger der alten Pr^ vinzen, der vor dem Kriege ein Vermögen von Mi.tXM Lire bejah, hat dieses Vermögen unge ichinälerr erhallen und nur die Dä'mindcrung dcr Kaufkra» der Lira zu tragen gehabt. Ein Bürger der neuen Provinzen, der 1<X>.»W Kro nen. also mehr als 1W.«»W Lire besaß

und der dadurch be. dingen Noteninflarion entsprechend Wie lehr leidere aus den Stand der Spareinlagen von Ein- fluß ist, beweist der Umstand, das- d e Einlagen bei den Sparkassen in den alten Provinzen nach dem Krieg« außerordentlich gewachsen sind. So ist z. B.. mn eine große m.d kleine Sparkasjc, nämlich jene von Turin und Pesarir zum B:r-< gleiche heranzuziehen, der Stand dcr Einlagen :n folgender Weis« gqtiegrn: 1914 ZSlS 1922 Turm 19ÖSM.«t« 455.99S.W0 782.1S8.00N L. Pesaro S.10S.000 7,120.000 1SL0S.000

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 10
Datum: 23.03.1922
Umfang: 10
zen eingeführt wird. Unser Korrespondent telegraphiert soeben, daß die Regierung zur Verschiebung entschlossen sei. .Wir sind immer gegen die einfache illlzdehnung der Gesetze des Königreiches mj die neuen Provinzen gewesen, besonders «kr gegen die unvermittelte Einführung der Strafprozeßordnung — sei es nun, weil die österreichische Prozeßordnung, welche dort i» Kraft ist, so weit über unserem ganz elen dig« Strafprozeß von IStZ <der allgemein leriog geschäht wird) steht, — sei es Vir wundern

' und de nn Sachwalter ins Schlepptau nehmen ließ und etwas so Unwissendes und Antipalrioli- sch« beschloß, wie es die kurzerhand durch- Msthrende Ausdehnung eines solchen Aus wuchs von einem Strafprozeßbuch auf die neuen Provinzen ist: ein Strafprozeß, der dm Gipfelpunkt gesetzgeberischer Unwissen heit, ministerieller Willkür und entlarvten Antikonstitutionalität bezeichnet (!) Aber wenn die Gesetze des Königreiches eingesührt werden müssen — wenigstens für den jetzt festgelegten 1. April — so ist es un sinnig

und grotesk, 'daß mit der Bekannt machung und Festsetzung der hiezu nötigen Hmhführungsbesümmuagen (die von der Zuständigen Kommission und dem Minister rat schon vor der letzten Regierungskrise ge- nihnigt wurden) bis zum letzten Augenblick gewartet wurde zu!) Und wenn die Dinge, wie man sagt, schon einmal sü gehen müssen, so wäre es nicht das schlimmste Ucbel, wenigstens teilweise zurück gehen. i>, d<>r Weise: Zetzt die Strafgesetz« uÄ die ergänzenden Bestimmungen in den «uen Provinzen einzuführen

, aber die Araftirozeßordnung erst am l. Jänner 1Z2Z in Kraft treten zu lassen und letztere M»r jener Revision zu unterwerfen, die ^wendig geboten ist. Dies im Interesse da neuen und alten Provinzen sowie im Meresse der Gerechtigkeit des ganzen Lan des. Der neue Justizminister sollte die gesund« «nmnst und die Kraft hohen, dies zu tun.' » » Dieses vernichtende Urteil über die ge- ^e überstürzte Einführung de» itakeui- 5 trafrechtes fällt nicht etwa der ^oler', sondern die in Rom erscheinende -«Wisla penale' (Zeitschrift

weiter. » « Da» Durchführung»- und llebergangsdetret. Titel ». Bestimmungen für die Durchführung des Stras- prozeßgefehes. Kapitel l. Durchführung?- und Angleichs- bestimmungen. Artikel IS dehnt das kgl. Dekret Nr. 1176, Ar tikel 1 bis SZ, vom S. Oktober 1S1Z auf die neuen Provinzen aus: es enthält Ausführung?- bestimmungen für den Strafprozeß 'des König reiches. Artikel IS dehnt das kgl. Dekret Nr. 1177 vom 5, Oktober 1S1Z mit einigen im gleichen Artikel genannten Abänderungen auf die neuen Provin zen aus. Dieses Dekret

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 8
Datum: 13.06.1922
Umfang: 8
und den deutschen und slawischen Mitglie dern gestellt worden war, angenommen wurde, dahingehend, daß unbedingt die Neuaufnahme von Beamten speziell bei Ge richt, in der Finanz- und politischen Verwal tung gefordert werden müsse, wobei zur Ver wendung in den fremdsprachigen Gebieten die Kenntnis der zweiten Landessprache zu verlangen sei. In der Folge wurde die Ausdehnung der ital. Zollgesetzgebung »us die neuen Provinzen von der Zentral- iommissivn angenommen. Zu dein Antrage auf Ausdehnung zahlreicher

Bestimmungen Ks Gesetzes über die öffentliche Sicherheit aus die neuen Provinzen stellte Msgr. Gen- Ä einen Vertagungsantrag, für welchen sich tie deutschen und die Trentiner 'Vertreter ansetzten, wobei vom Abgeordneten Dr. Tinzl insbesondere die Dringlichkeit für die Einführung dieses Gesetzes bestritten und der unliberale, rückschrittliche Charakter mancher der einzelnen Bestimmungen her vorgehoben wurde. Nach Ablehnung dieses Lertagungsantrages, gegen den sich beson ders der Präsident aussprach

, beantragte Abg. Dr. Tinzl die Bestimmungen, welche die Prozessionen einer Anmeldepflicht Unterwer sen, eine polizeiliche Erlaubnis zum Böller schießen, zu Bergseuern und dergleichen for dern. sowie diejenigen, welche den Wirten den Zwang auferlegen, alljährlich eine poli zeiliche Lizenz zum Betriebe ihrer Gastwirt schaft zu lösen, in den neuen Provinzen nicht einzuführen und aus den: Gesetzentwurfe zu streichen. Nach längerer lebhafter Debatte, in welcher der Abg. Dr. Tinzl zur Verteidigung

löste der Gesetzent- I wirf über die Ausdehnung der Tätigkeit der Lasss veposltl e prestitl ! die neuen Provinzen aus. Präsident Sa- '6a gab eine Darstellung der außerordent lichen und höchst anerkennenswerten Arbeit, ^lche das Zentralamt zu leisten hatte, um M auf die verschiedenartigsten Vorwände ^stützten Widerstand des Schatzministeriums legen die Ausdehnung zu besiegen: es scheint ! 'es nun endlich aelunnen zu und wir dürfen sohin auf die Ansniiime der Tätigkeit der genannten itasse

in unser,':!! '.biet i! nicht zu ferner Zeit rechnen, was sür die meinden von großem Aoneüe sein wird. Auz den Bestimmung des Gesekes ist hervor- zuHeben, daß nach deiüi^bcn sür jedes Dar- leh.'ü an eine Gem>nii>Ze irgend eine Xasse, welche vom Schatzmuiislerium als genügend angesehen wird, die Hafiung übernehmen muß. Bemerkenswert war die Schule, mit der sich im Lause der Devcuie die Mehrheit der Redner gegen die Curjüniung de^> italie nischen Systems der Sic^rv,nlrri!,vu!g in den neuen Provinzen ou^orach

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 6
Datum: 10.11.1922
Umfang: 6
und lokalen Auto nomien zu unterdrücken und die verfassungs- und verwaltungsrechtliche Einheit aller neuen Provinzen mit dem Reich herzustel len. anderseits der Versuch der Friauler. Eörz-Eradiska mit der Pooinz Udine zu rereinigen. Während die Ablehnung aller Autonomien Deutsche und Slawen in glei cher Weise trifft, so stellt der Plan der Fri ller, Eörz-Gradiska mit Udine zu verei nigen. den stärksten Entnationalisierungs versuch dar, der bis fetzt gegen die Slawen unternommen wurde. Der Eemeinderat

. Der Eemeinderat erkennt an. daß eine solche Dezentralisierung sich erst nach vor ausgegangener vernünftiger Abgrenzung der Provinzen verwirklichen läßt. Die Dringlichkeit einer solchen Grenz- res arm wird bestätigt und der Wunsch ausgedrückt, daß in Anerkennung vor der Stannneseinheit und zum Zwecke, den na tionalen Minderheiten, welche an den Grenzen unseres Gebietes wohnen, die durch die Staatsgesetze gewährleistete Vertretung zu sichern, die alte sriaulische Einheit wieder hergestellt »erde.- ' Neuestes

zu bemerken. Nach guten Schätzungen brauche Italien im kommenden Jahre nur 20 Millionen Quintale Getreide einzuführen, um auszukommen. Zur Auflösung de» Zentralamt«». Rom, 10. November. Die „Ga,zz. Uff.' veröffentlicht das Dekret über die Überlei tung der die neuen Provinzen betreffenden Angelegenheiten und zwar: Eisenbahndienst. Kriegsschäden. Kerker. Post- nud Telegra phen. Finanzen. Gesundheitswesen, Rechts sprechung. Unterricht. Ackerbau. Forstwesen, Bergbau. Lebensmittelversorgung, Sozial

versicherungen an die zuständigen Ministe rien. Dieselbe soll mit heutigem Tage statt finden, — Comm. Moroni, gewesener Prä- fckt von Trient. übernimmt die Liquidie rung des Zentralamtes der neuen Provin zen. da Mussolini die Absicht hat. die Bera- tungsksTnmission für die neuen Provinzen aufzulösen um sie auf neuer Grundlage wieder auszubauen. Salata tritt endgültig zurück. Rom. lg. Nov. Da Ministerpräsident Mus solini beschlossen hat. die Auflösung der Be ratungskommission für die neuen Provinzen

vorzuschlagen, um sie auf anderer Grundlage zi« rekonstruieren, hat Exz. Salata den Mi nisterpräsidenten gebeten, ihn auch von der Aufgabe der / Liquidation des Zentralamtes für die neuen Provinzen zu entheben. Musso lini hat die Demission angenommen. Ein Teil des Zentralamtes für die neuen > Provinzen unter dem fascistilchen Minister > Eiuriati. ! Rom. 9. November. Der Minister für die , ' efreiten Gebiete Eiuriati hat sämtliche Aemter des Zentralamtes für die neuen ^ Provinzen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 05.10.1922
Umfang: 8
des Zentralaintes der neuen Provinzen herausgegeben wird, ist im Vorwort weitherzig genug dahin gezeichnet. „Sie will die Tribüne für eine weitgreiseirde und eingehende Prüsung jeder Seite des ver gangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Lebens des erlösten Venetiens sein.' Eigent lich ist diesen Gebieten, neue Provinzen ge nannt, wenig oder gar nichts Organi sches gemeinsam. Gewiß, die Tatsache der gleichzeitigen Loslösung von einem ge meinsamen Rechts-, Wirtschaft?- und Ver- lvaltungsgebiete

des italienischen Zivilprozesses, der viel mehr zu nächst reformiert werden müsse. Er findet anerkennende Worte für „die Ordnung und die Disziplin der Verwaltungsorgane und der Bürger' in den neuerworbenen Gebie ten, oder dcr Auszug aus der Ansprache Ex zellenz Salatas bei der Eröffnung der zwei' ten Session der Zentralberatungskommis- sion: „Vereinheitlichung und Autonomien m den neuen Provinzen'. Oder: „Einkommen und Reichtum in den neuen Provinzen' von Franca Savorgnan: ein Aufsatz, der freilich wertvoller

wäre, wenn er sich auf die Dar stellung der entsprechenden Zahlen aus der Vorkriegszeit beschränkt hätte, denn diese Zahlen einjach mit dem Lirakurs der Vor kriegszeit zu multiplizieren und das Ergeb nis als den heutigen Reichtum der neuen Provinzen hinzustellen, geht angesichts der völlig veränderten Wirtschaftsverhältnisse viel zu wert. Es ist doch ganz klar, daß ein Stück Weinland heut« in Südtirol einen geringeren Gold wert als vor dem Kriege hat, denn heute sind wir einem weinreichen Lande

eingegliedert, vordem einem wein- armen : mutctis mutandis gilt auch dies für Trieft. Der gute Wille — den Altitalie- nern zu beweisen, daß der Erwerb der neu:n Provinzen auch ein materieller Vorteil ge wesen sei — darf nicht so weit führen. Daneben finden sich auch historische Erin nerungen an Irredentismus, die für den Geschichtssorsci)er recht wertvoll sind. Dar- unter «ine bisher unveröffentlichte Verteidi gungsrede Crispis in einem irredentistischen Prozesse. Den Tri est er Problemen sind Me! Aussätze

gewidmet. Armin Brunn er schreibt über „Das östliche Piemont: Das Gebiet des Isonzo', Renzo Largo „Die Phantasmen der Dolomiten'. Kurz« historische, kunstgeschichtliche Noti zen. einzelne Rezensionen. Auszüge aus o:r „Deutschen Rundschau' und ein Verzeichnis der Presse in den neuen Provinzen schließen das 108 Seiten starke Heft, das auch mehrer? gute Wiedergaben von Kunstwerken schmückt. Die Zeitschrift will in erster Linie die An gehörigen der alten Provinzen mit den neuen vertraut

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 8 von 12
Datum: 17.06.1922
Umfang: 12
Provinzen von st:igc»!>cr Nachfrage, gutem Absätze und weit hö heren Preisen sprechen, als für Warc mit glcl- chcm Alkoholgehalt in Südtirol iin Durchschnitt crziclt werden kann. Diese Tatsache aber ist leicht crklärbar, wenn man siöi zwei Grundtal sachen vor Auzcn hält, einmal nämlich, dah die weise Politik hoher Staatsmänner cs zwar ver standen hat, Slaatsgrenzcn nach halbjährigen Be. ratungen neu zu ziehen: daß sie abcr bis heute die Ausgabe nicht zu löfcn vermochte, dicsc Gc- biclsverändcrungcn

Ant wort: Da sieh du zu! In dieser Tatsache dcs völligen Auf-sich-Selbst- stellen? in wirtschaftlicher Hinsicht liegt abcr auch schon der zweite Grund für die verhältnismäßig verschiedene Entwicklung dcr Weinmärktc dicscs Jahres in dcn altcn und neuen Provinzen. Dic altcn Provinzen sind cin Halbjahrhundcrt zusam mengeschweißt, ihre Märkte haben sich aus einan der eingestellt: auch der Durchschnittshändler und nicht bloh dcr ganz große Unternehmer weih, daß cr seine Bcrschnittware aus Apulisn

zu holen. wo cr im ganzen Äiii'.igrciche besonders Marken finden kann. Die Wirtschaftskörper neucn Provinzen dagegen sind dem dcs in den alten Grenzen zwar mechanisch schweißt, aber noch lange nicht organisch mu ,i-,m vcrbundcn. Dic beiden Körper leben cin rer. hältnismäßiges Sondcrdasein dahin uns tö.inen daher ganz gut auch in cinzclncn Artikeln cin« mehr minder verschiedene Marktpreisbildunq o-.j- weisen. Tatsächlich traf dies nun sür die Weinpreijo i^> heurigen Jalire in eine!» gewissen

belchräuiikn Mahe zu. Dic Hauptursache dieser Verschieden heit liegt in den obcn genannten zwei Gründen, dic bci siucr gsnaucrcn Betrachtung eine ganz! Menge von Erschsinunzen erkennen lassen, w«I- che sich teils als Ursache, rcüs als Wirkung dieser Hauptgründe zeigen. Vor allein darf cin wesentlicher Unterfch,cd in dcr Bestimmung dcs Wcines dcr altcn und neuen Provinzen nicht übersehen werden. lAir haben oben uufgszeizl, daß eine gesonderte Je- trachtung der Produkte dieser beiden Gebiete aus allgemein

wirtschaftlichen Erwägungen herous mr-hl angebracht ist.) Tie altcn Provinzcn, die «den cin einheitliches Wirtschaftsgebiet sind, ve-, zehrcn ihren Wein zum weitaus gröhrcn Tcil selbst. Exportierte ja Italic» im Frieden ron einer Durchfchniltsprodukrion von 45 Millionen Hekto nur IL Millionen ins Ausland. Die Äd. satzmöglichkcit und deinnach Preisbildung dez Weines in den alten Provinzen wird also im ausschließlich durch die Aufnaqmssähigkeit inneren Marktes bestiii'mt. Diese AusnalM«. fähjgkeit ist nun heute

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