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Der Burggräfler
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Seite 2 von 4
Datum: 08.03.1923
Umfang: 4
auf der betreffenden Pceis- erster Linie auch Las Vekanntmachen von Zweck und-auszeichnung außerdem noch eine nähere Bezeichnung Ziele des Vereines und die Art und Weise, wie die? angebracht ist, wie z. B. „reine Wolle, Preis per Die Sammlung des Hl. Stuhles Bestrebungen, als Volksbllöungsverein zu wirken.-Meter' usw. Die kgl. Carabrnieri haben Anweisung der Deutschlands, Oefter^eichs und Rutger Die letzte Gabenliste Nr. 28, welche der Osservatore Der echte^ Vo^aS tm alt-n, Autodesk« AchvtNg! Das Mimsterlum füx

der äiecauf begrüßte der Vorsitzende den inzwischen er- Schildchen mutz bis 31. Mai ö. Is. erfolgen. Für zige gesetzllche Wahrung verfugt em Gesetzentwurf. , schjenenen Unterpräfekten Cav. Dr. Lana mit herz- die Plombierung der Täfelchen wird die kgl. Präfek- Poleu mobMsiert 16 Jahrgänge. Die War- lichen Worten. Der Vertreter der Bozner Urania tur bis 30. Juni Sorge tragen. In der Uebergangs- schauer Zeitungen bringen öffentliche Gestellungsbe-.überdrachte die Grütze derselben und versprach ihre zeit

, 42 Jahre alt; Forderungen an Reichsdeutsche. Ueber neuer- der Heilanstalt. Die Nachforschungen sind im Gange und der öljähnge Taglöhnec Anton Stimpfl; in lichen Auftrag ber kgl. Präfektnr werden die italieni- und bringen hoffentlich Licht in diese Angelegenheit. Srgmunöskron der Invalide Karl Gasser. Gutsbe- fc5>eu Staatsangehörigen dieses politischen Bezirkes Vorschriften über Waffenhandel. Das Gre- ^ ^ Kri^ssttapaz«r; m Bozen (physische und juridischePersonen) aufgeforöett, binnen mium

(Sotto- 7. d., abends halb 9 Uhr im großen Kursaal Meran teilt über diesbezügliche Information der kgl. Unter« prefettura) erforderlich ist. Jur Erlangung dieser geboten »m Dic Künstler spielen das hier noch nicht Präfektur mit, daß, nachdem der Termin für die An- Lizenz haben die Interessenten, Kaufleute bei ber kgl. gehörte Schubert - Qumtett in C-Dur Opus 163 mit tzringung der boppelsprachigen Firmenbezeichnungen Sottoprefettura ,ein mit 1 Lire Stempel versehenes zwei Violoncelli. Das zweite Cello

spielt Herr Fran- sich alle jene Gewerbe unb Berufe, welche unter das Gesuch in italienischer Sprache -um Erteilung der Li« cesao von Mendelssohn. Restliche Sitzplätze sind tags- Gesetz der öffentlichen Sicherheit fallen (im Handel, zenz zum Waffenhandel einzubringen. Als tückische s m? 01 !. 1 !? Konzertbüro 6 . Pötzelberger und an Lebensmittelgeschäfte und Drogerien) mit 26. Februar Waffen sind nach Artikel 470 des Strafgesetzbuches der Abendkasse zu haben. 1 abgelaufen ist, hat die kgl Präfektur

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Der Burggräfler
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Seite 1 von 10
Datum: 17.02.1922
Umfang: 10
und Ke- Ebenen kommt i&it Steatsbürgerfchaft. ir^Bctrachtz die während der Ehe hatten, außer wenn sie -cheshaZb -e andere erworben haben. Jene, die am Tage der röffentlichung des kgl. Dekretes vom 30. Dez. 1920 1 .1890 (das ist am 18. Jänner 1931) das 18. Lebens- ''r noch nicht vollendet hatten, werden in das gleiche chkichnis, in dem der Vater ' steht, eingetragen und 'N unter denselben Bedingungen. Waisen und Kin- unhckannter Eltern werden in eine besondere Liste getragen. Artilek '3. Sas Verzeichnis

, Streichungen. Mturen vornehmen), die ohne Zögern den Jntere)- l{n mittels der Gemeinden mitzuteilen find. Artikel 4. Innerhalb 30 Tagen nach der Veröffentlichung in ^stszeitung der Provinz 'kann jeder, der Interesse W der Gemeinde gegen falsche Angaben und Ein zügen reklamieren. -Artikel 5. ^ Erklärung, die italienische Staatsbürgerschaft im ^7 der Artikel 4 und 7 des kgl. Dekretes vom 30. ^ber 1920, Nr. 1890. zu wählen, kann von jenen -?wn werden, die am 18. Jänner. 1921 das ')8. £fc= ^ vollendet

. zu belegen sind, enthalten: 1. Vaterschaft, Ort und Datum der Geburt des Erklä renden. 2. Vaterschaft. Ort auch Gebprr der Gemahlin, Name, Ort und Datum der Geburt -der Kinder, die am 18. Jänner 1922 noch nicht das 18. Lebensjahr oofi- endet hatten. 3. Die gegenwärtige sZuständicsteit oder jene der Vorfahren, oder auch die Gemeinde, in der der Erklärende wohnt oder zn wohnen ''gedenkt, oder sein Wohnhaus Hatz oder in welch-F er auf Grund des Ar tikels 4 des kgl. Dekretes vom 29. Jänner 1922

, Nr. 43, eingeschrieben zu sein wünscht.^-4. Wenn d?r Erklärende nicht in der Gemeinde, von d« ln Nr. 3 die Rede ist. wohnt, muß er eine Person und deren Wohnung ange ben, die in jener Gemeinde wohnt und der eventuelle Mitteilungen zugeschickt.werden können. Jene, die im italienischen Heere gedient haben, .oder Abkommen sol cher Personen sind, müssen den Entlassungsschein oder das Dienstzertifikat vorweisen. Die italienische Nationali tät wird rn der Regel mittels eines Zeugnisses der kgl. Konsularbehörden

, wo der Erklärende sich aüfzuhalten oder nie- derzulassen gedenkt, zu machen. Tie Gemeinde wird die selbe mit .Beischluß der eigenen Bemerkungen innerhalb 30 Tagen dem Zivilkommissär des Bezirkes vorlegen. Dieser holt genaue Erkundigungen über das moralische und politische Verhalten der Erklärenden ein und über gibt die Akten innerhalb drei Monaten tfftt dem eigenen Gutachten der Kommission, von der im Art. 5 des kgl. Dekretes vom 30. Dez. 1920. ' Nr. 1890. die Rede fit. der poWfchen Krovinzialbehörde

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 10
Datum: 31.10.1923
Umfang: 10
Seite 2 Art. 3. Ms Grundlage und Krönung des Ele- mentar-Unterrichtes in aücn seinen Graden gilt der Unterricht in der christlichen Lehre in der Form ihrer kath. Überlieferung. Der Religionsunterricht wird in den vom Stun denplan festgesetzten Stunden und Tagen von Klas senlehrern erteilt, die für dieses Amt g^ignet sind und es übernehmen, oder von anderen Personen, de ren Eignung vom kgl. Studienprovisor nach An hörung des Schulrates anerkannt ist. Was die Eig nung der Lehrpersonen

oder anderer für den Reli gionsunterricht anlangt, wird sich der kgl. Studien provisor an das Gutachten der kompetenten kirch lichen Behörde halten. Vom Religionsunterricht in der Schule sind jene Kinder befreit, deren Eltern diesbezüglich selbst Sorge tragen zu wollen erklären. Art. 4. In allen Volksschulen des Königreichs wird der Unterricht in der Staatssprache erteilt. In jenen Gemeinden, wo der Gebrauch einer an deren Sprache üblich ist, wird diese Sprache als Un- terrichtsgegeustand in Nebenstunden behandelt

Zeitperioden das Recht auf ein Jahr Abkür zung, falls die durch seinen Unterricht erzielten Er folge — nach der Ansicht des Inspektors — lobens wert sind. Art. 6. Falls es nicht möglich ist, den Unterricht in der zweiten Sprache dein Klassenlehrer oder einem anderen Lehrer der Schule, der Italienisch lehrt, zu übergebeii. so wird der Unterricht in der zweiten Sprache geeigneten Lehrern übergeben, die über Vorschlag des Direktors und kgl. Schulinspektors mit Genehmigung des kgl. Studienprovisors

zu Beginn des Jahres den Sch.ulkalender und den Stundenplan mit Rücksicht auf die be sonderen Erfordernisse seines Schulgebietes und spe- ' zieller Teile desselben., Er teilt dies mittels Ver ordnung den ihm unterstehenden Lehrern mit und benachrichtigt davon auch den kgl. Schulinspektor. Der kgl. Schulinspektor kann den Schulkalender und Stundenplan abändern, falls derselbe nicht minde- ! stens 180 Schultage enthält, die in irgend einer Weise auf das Schuljahr verteilt sind, ebenso auch falls

der Kalender ihm im Widerspruch mit den Ar beitsbedürfnissen des Großteils der beteiligten Fa milien scheint. Falls im Laufe des Jahres unvorhergesehene An forderungen der Arbeit es als wünschenswert er- ! scheinen lassen, daß Ferienzeiten zu Schulzweckcn • verwendet werden, kann der Lehrer dies dem didak tischen Direktor Vorschlägen, der es genehmigen kann. In solchen Fällen kann der kgl. Schulinspek- ! tor von amtswegen die notwendigen Abänderungen des Schulkalenders verfügen. Lehrern

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Der Burggräfler
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Seite 7 von 10
Datum: 07.05.1924
Umfang: 10
Vertretung der Bank für Tirol und Vorarlberg um Aufnahme folgender Zeilen: Die in den julischcn und tridentinischen Provin zen befindlichen Filialen der Bankinstitute, welche ihren Hauptsitz jenseits des Brenners haben, sind mit kgl. Dekret vom 1. Septeniber 1920, Nr. 1236, kundgemacht in der „Gazzetta ufficiale' vom 15. September 1920, hinsichtlich der Zahlung ihrer Pas siven und der Eintreibung der Aktiven vollständig gleichgestellt worden den Filialen der Bankinstitute aus den alten Provinzen

. Diese Gleichstellung ist an keinerlei Bedingung gckiiüpft worden. Dieses kgl. Dekret ist heute noch in Geltung und ist daher das Schatzministerium Wohl nicht in der Lage, die ses kgl. Dekret zu ignorieren oder gar etwas gegen teiliges zu verfügen. Tie kgl. italienische Regierung hat später lediglich verfügt, daß die im julifchen und tridentinischen Venezien sich befindlichen Filialen der auswärtigen Banken um die Weiterführung der Geschäfte-bei ihr einkommen müssen und nachdem diese Filialen dieses Ansuchen

zu stellen bisher un terlassen haben,-ist nun eine Aufforderung seitens der kgl. ital. Regierung in diesem Sinne ergangen. Diese Aufforderung dürfte vielleicht Anlaß zu der irrtümlichen Auffassung der in Ihrem Artikü „An die Kriegsanleihebelehnungsschuldner' niedergelegt ist, gewesen sein. Nun hat auch diese Aufforderung mit den bisherigen Filialen dcr Bank für Tirol und Vorarlberg nichts zu tun. weil ja diese Filialen nicht mehr die Bankgeschäfte weiterführen. Tie hie sigen Filialen

der B. f. T. u. V. sind in Liquidation und sind die von diesen Filialen der Bank f. T. u. V. eingebrachten Klagen auf Bezahlung der Kriegs- arrlerhebclehnungsforderungen lediglich Akte der Liquidation, die weder das Schatz,ninisterium noch irgend eine andere Stelle verbieten kann. In Übereinstimmung mit dieser Auffassung be findet sich das kgl. Tribunal in Bozen, das über die Äriegsanleihebelehnungsklagen die Verhandlungs termine anberaumt und über die eingebrachten Kla gen verhairdelt hat. Es ist daher wohl zweifellos

die Versteigerung folgender Lie genschaften statt: Grundb. Marlenqo, Eint-Zahl 55/I,Haslerhos, Einl-Zahl 65/11, Dorfterz, Schätz wert 117.178 L-, Geringstes Gebot 77.600 L Zur Liegenschaft Grundb. Marlengo, Einl.-Zahl 55/1 gehört folgendes Zubehör: einige Fässer, 1 Branntweinkessel, 1 Drechselbank und l Hobel bank im Schätzwerte von 755 L. Unter dem geringstent Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Kgl. Prätur Merano» Abt. VI., am 12. April 1924. Dr. Duregger.

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Der Burggräfler
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Seite 10 von 12
Datum: 23.06.1886
Umfang: 12
und die Hoftvürdenträger. Hierauf folgte der mit acht mit schwarzen Decken behangencn Pferden bespannte Leichenwagen, an dessen vier Ecken prächtige Kränze von Landeskorporationen aus gehängt waren. Der Leichenwagen ivar auf der Decke mit der kgl. Krone geziert, auf dem mit Blumen und Kränzen reichgeschmückten Sarge befanden sich die Reichsinsignien und die Attri bute der kgl. Hausorden vom heiligen Hubertus und vom heiligen Georg. Auf der rechten Seite des Wagens gingen die General- und Flügelad jutanten des Königs

, auf der linken Seile 12 kgl. Kämmerer, dann an jeder der vier Ecken und auf jeder Seite in der Mitte des Bahr tuches je ein Kommandeur des Ritterordens vom hl. Georg, die dasselbe hielten; auf jeder Seite schritten ferner 10 kgl. Edelknaben mit bren nenden Kerzen. Neben dem Leichenwagen rechts (bei den Hinteren Rädern) der Kapitän äeo 0ur- äos und links der Generaladjutant im Dienst. Die Hatschiergarde begleitete zu beiden Seiten den Leichenwagen, dem ein Leibpferd Sr. Ma jestät des Königs nachgeführt wurde

neten, die Mitglieder der standesherrlichen Familien, die obersten Hofchargen, die Ge neralität, Staatsräthe, die Präsidenten der Re gierungen und Oberlandesgesgerichte, die kgl. Gesandten, die St. Georgritter, die Regiments kommandeure und Stabsoffiziere, die übrigen Offiziere nach ihrem Range, die Beamten der kgl. Staatsministerien des kgl. Hauses und des Äeußern, der Justiz, des Ministeriums des Innern, für Kirchen- und Schulangelegenheiten, des Finanzministeriums und des Kriegsministe riums

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 4
Datum: 31.08.1920
Umfang: 4
r der giiegs anleiben durch den Verband durchaeführi und das sami> geivonnene Mareriai naiisnich verarbeite:. Dix bam'-» sächlichsten Ergebnisse dieser S:a'iml und ,n ci e:i B,- richlc zusammengefasti. der den Regietnngsiiellen in Rom insbesondere auch den, de: zeit, gen Sdiatzmini->et M-da übergeben wurde. Dieser Be,-ichi ha' folgenden Worrlan:: „An das kgl. Lchapministerium Rom Vor ungeiäb' »rei Wioiwne» wurden die Ve trete des unterft>chve en d,-u:- schen Verbandes von Si. Exzellenz dem damaligen Sch

, durch die Anmeldung der Kriegsanleihe cm geeignetes statistisches Material zu gewinnen. — Die Anmeldunlg wurde mittlerweile durchgeführt und statistisch verarbei-i tet. Es erfolgten im Ganzen zirka 36.000 Einzelaln- Meldungen, welche insgesamt einen Betrag von 326,332.410 Kronen Kriegsanlerl)e «I. bis VÜI. Anleihe) ausmachen. — Diese Summe zeigt, welche außero'.deti'> liche Bedeutung diese Frage für unser Gebiet be'itzl. .Die kgl. Regierung lvird sicherlich ohlte iveiteties einsehen, daß der Verlust dieser Summe

ans beiler>» H »i-> mel treffen tvürde. Die kgl Regierung wolle an - der Statistik vor allem and) die Tatsache entnehmett. daß ein sein bedeutender Teil der Ktä-gsauleihe iw B? > lchnungswcge gezeichnet wurde. Wenin i»a» vvn a^-n ungefälir '>4.< >00.00' Kronen abftehl, tveldie von <stetd-- instiiuten gezeidlnet wurden, bleibt für die r>i»a'en Zeidtner noch eme Suntme von ti.'üM'On 0:>' g,owen übrig. Von dieser letzteren Stimaie wurde e >' '<eh> rrl itt Bei'aä im Veieltnungsweg' aez.- dit.j

Kriegsanleihe gezeid)net. Alle diese Betrage fehlen nunmehr, da der Geschäfts-, verkehr sid) neu beleben sollte- In der Tal ist gerade jetzt der Eeldbet>ars der Kauftuannschafl und des werbe» l)vch, weil ihr früheres Betriebskapital nunmehr in Kriegsanleihe inmvbiliiiert ist. - Der Deutsche Ber? band legt sätntlid)e statrsiische Daten, die er aus Grund des eingelaufenen Materiales zusammeNsrellte, der kgl. Regierung mit der Mite vor. sid) dasselbe zu eigen zu iitad)en. Ter Deutsche Verbarid ziveifeti feinen

, einen sehr starken Druck bei der Auflegung der verschiedenen Kriegsanlcrhenj ausgeübt, dem der Einzelne, selbst wenn e v wollte, nicht Stand halten konnte. — Ter Deutsche Verband erlaubt sich die kgl. Negierung darauf ausmerksam zu machen, daß die Frage der Honorierung der Kriegsanleihen auch die anderen Snktcsiionsstaatett des ehemaligen Destrr-z reich auf das Stärkste beschäftigt und daß insbesotrdere der lschechoslotvakische Staat bereits einen Entwurf vor gelegt hat, der diese Frage wenigstens grundsätzlicki

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 8
Datum: 21.10.1922
Umfang: 8
ist ein kgl. Dekret, das die italie- Oktober schrie Präsident Seitz in der Eröffnungssitzung Nischen Gesetze über Bergbau, Torfgewinnung und Elektri- ! des sozialdemokratischen Parteitages in die Welt hinaus: zität auf Südtirol ausdehut, die österreichischen Bestim-'„Herr .Seipel hat schon im August das Verbrechen mungen über Enteignung aber beibehält. Fabriken, die bis an der Republik Oesterreich begangen, sie als ein euro- 125' erbaut werde», wird die Gebäudesteuxr auf 10 Jahre lpäisches Problem

besitzer im 59. Lebensjahre- Beerdigung Sonntag 4 Uhr. über Eisenbahnen, Trambahnen und Kraf.wagenverkehr fol° ohne Parlament zu regiereit. Das ist Verrat an dem iu u Doktoren bisher Reckte nr om lM in Bälde'auf die cheuen . Provinzen ausgedehnt werden!. Lwnd.' - Ties alles, weil Bundeskanzler Dr. Seipel werden am Samstaa ^1 Oktober an berSeZoßs^mJ - BeröffcMicht wurde bereits das kgl. Dekret vom 6 . Juli noch den letzten Versuch gemacht hat. Oesterreich zu ret- ^Liversttät Hof ÄÄ 1922

Kriegsbe schädigten bei dm lokalen ikvmmanden der kgl. Finanziert oder Äarabiilieri das Datum des Beginnes oder der Fer tigstellung der genannten Arbeiten apzeigen. In Ermange lung einer solchen Anzeige müßten die Krregsbdschädigtci, seinerzeit den erschöpfenden und ünbestreitbarar Beweis lie fern, daß die genannten Daten der Richtigkeit entsprechen. (Eröffnung des Ausg.Ieichsverfahrens.l De reinsbank Tiroler Ver- djaß dje österreichische Regierung besondere Volln,achten für öle UebcrgdngszÄ erteilt

, die Genfer Konvention bedeute eine Versklavung des Landes infolge der Finanzkontrolle. Tie -notwendigen Sumnien zur Sanierung der Wirtschaft könnten auch in Oesterreich selbst noch aufgebrach: wer den. .Selbstverständlich fehlt in der soziall>emokratffchen Abwehr auch nicht die Hoffnung auf ein Eingreifen der . .Internationalen Organisationen des Proletariats'. »Gewiß bedeutet die Annahme der Finanzkontrolle Völkerbund den Verlust eines wesentlichen und Dittmann ' rat Hugo Freiherr von Riccabona des kgl

. Trf- * Rückzug der Amerikaner vom Rhein. Aus 5?$!| ®°f l ; Newyork ivird gemeldet: Nach Rücksprache init Pershing und dem Kriegsminister beschloß Präsident Har ding, L t noch vor Weihnachten alle amerikanischen Truppen vom ^er 192j be,m kgl. Tribunale Bozen anzumelden. Rhein zurückzurufen. * Die heurige Weinernte in Italien und Spanien. Tas Internationale landwirtschaftliche In stitut teilt folgende ihm von den entsprechenden Ackertau- Ministerien zugekommenen Ükachrichten über die vorans

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 8
Datum: 28.03.1922
Umfang: 8
. Sie selber wollten zu Futz Nachkommen. Aus Stadt und Land. Meran, 27. März 1922.' Tiroler Volkspartei — Ortsgruppe Meran. Morgen, Dienstag, 28. ds.-, findet um halb 9 Uhr abends in, Cafe Paris ein Part ei abend statt. Zu zahl reichem Besuch ladet ein Die Parteileitung. (Erfolgreiche Bestrebungen zur Hebung des Fremdenverkehres.) Der Kur- und Veikehrs- verein Meran teilt uns folgende von ihm unter' anderem unternommenen Schritte zur Hebung des Frenrdenver- kehrs aus dem Norden mit: An alle kgl. ital

Weise das Einreisevisum erteilen zu wollen. Ganz besonders wurde aber den Konsulaten ans Herz gelegt, auch Fremden, welche nicht in ihren, Bereiche wohnhaft sind, sondern sich'nur auf der Durchreise be finden. das Visum zu erteilen. Das hiesige Zivilkom- missariat hat in richfiger Erfassung seiner Aufgabe dieses Schreiben des Kur- und Verkehrsvercines befürwortend unterstützt. Hierauf ist nun vom kgl.-üal. 'Konsulate Mün chen als erstes folgendes Antwortschreiben bereits cin- gekangt: , „Ich erlaube

mir milzuteilen, dast ich selbst beretts das kgl. Ministerium des Aentzcrn von den mir ange- -eigten Uebelständen benachrichtigte. Es freut nnch nun mehr mitteilen zu können, dast das Ministerium, meine Vorschläge genehmigend, mich bevollmächtigte, in allen berücksichfigcnswerten Fällen von den gesetzlichen Vor schriften für die Einreisebewilligung Abstand zu nehmen. Ich versichere Sie, dast von meiner ---eite das Möglichste geschieht, um den Fremdenverkehr in Meran, de? -Perle von Südtirol zu fördern

.' München ist angesichts der im kommender, Sommer zu erwartenden, heute auf Grund derÄnmetdung.'N schon aus 300.008 bemesiene Fremdenzahl für unseren Fremden verkehr der wichtigste Platz. Dies berücksichtigend, erscheint das entgegenkommende Jnteresie des dortigen kgl.-ital. Kon suls für unseren Kurort daher auch von bedeutendem Werte. Es erübrigt noch darauf hinzuweifen, daß der Kur- und Verkehrsvercin in lebhaften Unterhandlungen über das Jnslebenrnfen einer ständigen 2lutoverbindung Oberammergau

— Meran während der Spielzeit steht und die Südtiroler Ausstellung auf der Deutschen Gewer beschau in München durch die vom Kur- und Verkehrs verein nn Kurorte gesammelten und von ihm selbst ge widmeten Befträge gesicherl/morden ist. Ueber-Entgegen kommen des Herrn Statthattereirates von Lana kgl. Zi vilkommissär von Mermi. war der Kur- und Verkehrs- vcrein weiters in der Lage an alle sich hierher um Aus kunft wegen Einreise wendende Fremde folgende vom Zi vilkommissariat bestäfigtc Anweisung

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Seite 2 von 4
Datum: 23.01.1923
Umfang: 4
Modalitäten vorher mit den ösfenl- Liche« Gichechellsbchörden festzulegen find. Der Ge brauch von Masken und Verkleidungen in Bällen und Lei andere» Unterhaltungen, die in für Las Publikum zugängliche»! Orlen vemnstallet werden, ist unter Beot- ochtung Folgender Worschnflen erlaubt: l. Aus keinem Grunde dürfen Uniformen oder Abzeichen von Offizieren «der Militärs des kgl. Heeres oder der kgl. Marire, von Angehörigen der öffentlichen Korps oder kirchl che «der faschistische Uniformen gebraucht werocn

Sicherheitsbehör« ben angezeigt haben, werben ersucht, öle in einer dies bezüglich hier behängenden. Straffache bei den Stein metzmeistern Josef V eith, Untermais. Majastratze3, und Emil Jakob, Merans Iorbanstraße 2. erliegenden Gegenstände zur Aneckennung zu besehen, um sich bei der kgl. Prätur Meran, Zimmer 21. oder bei ben Sicherheitsbehörben zu melden. Kgl. Prätur Meran, a»n 16. Jänner 1923 Mitttärifche BorberettuugSkurfe. Die Meraner Unterpräfektur ersucht uns, folgendes zu veröfferttlichen: .Wie bereits

abhängt, mtt der Bitte um Ge währung des Titels «Ragtoniere Louunereiale' gewandt; diesen Tttel zu gewähren, find laut kgl. Dekret vom. 25. September 1921 die kgl. HandelS-Akadernlen von Trient und Triest ab 1919 ermächtigt. DaS obengenannte Mi nisterium hat mtt der Erklärung geantwortet, daß es der Bitte leider nicht willfahren könne, da die HandelSstü- dte» an einer ausländischen Schule gemacht wmden. Reuerung im Telephorrdierrft. Wir erhallen folgende amtliche Wittellung: »DaS Post- und Telegra

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Seite 5 von 8
Datum: 23.06.1900
Umfang: 8
verrichten. Der Fast- z. B. unsere feine Ware immer noch nach Rus.land. Ferdinand (Waldcrhof): 5. Seine königl. Hoheit Herzog Albrecht von Württemberg tSchloss fliottenstein); 6 . Ihre k. n. k. Hoheit Frau Herzogin Margarethe von Württemberg (Schloss Rottenstcin); 7. Ihre kgl. Hoheiten Herzoginnen Maria Theresia und Elisabeth von Württem berg (Schloss Rottenstein); 8 . Ihre kgl. Hoheiten Herzoge Philipp, Karl nnd Herzogin Amalie von Württemberg (Schloss Rottenstein): 9. Ihre kgl. Hoheit Frau Herzogin

von Parma mit 2 Prinzen und 4 Prinzessinnen (Villa Speranza); 10. Seine kgl. Hoheit Herzog Philipp von Württemberg (Jmperial); 11 . Ihre k. u. k. Hoheit Frau Herzogin Maria Theresia von Württemberg (Jmperial); 12 . Seine k. u. k. Hoheit Herr Erzherzog Otto (Rottenstein); 13. Seine k. u. k. Hoheit Herr Erzherzog Fer dinand Karl (Schloss Rottenstein); 14. Seine k. u. k. Hoheit Herr Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich-Este (Schloss Rottenstein); 15. Seine kgl. Hoheit Prinz Johann Georg zu Sachsen

(Jmperial); 16. Ihre kgl. Hoheit Prin zessin Jsabella Herzogin zu Sachsen (Jmperial). Von den Personen aus fürstlichen Familien nahmen in Obermais Aufenthalt: 1 . Fürstin Cantacnzene (Schloss Knillcnberg); 2 . Prinz George Cantacnzene, Premier-Minister (Curan- anstalt Hygiea); 3. Fürst zu Eulenberg-Herte- feld (Erzherzog Rainer); 4. Fürst Moriz Lob- kowitz (Hoferhaus): 5. Erbprinzessin Lobkowitz (Hoferhaus); 6 . Prinzessinnen Karolina und

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Der Burggräfler
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Seite 7 von 12
Datum: 06.09.1919
Umfang: 12
, werden daraus aufmerksam gemacht, daß bang (Größe, Gesicht. Augen, Nase. Mund, Haare, der Reisepaß zum Betreten des Köaigrrichrs nicht Bart, Schnurbart, Gesichtsfarbe, Körperbau, be- berechtigt, wrnn er nicht durch eine kgl. ital. Botschaft sondere Merkmal,-). der Staates, wohin man reist, oder Gesandtschaft oder durch ein kgl. iral. Konsulat und drr Bestätigung von Säte drs Vorstehers vidiert ist. r der HeimatSgemünd.', daß der Ausreise nichts' Bis zur Erlassung weltersc Bestimmungen bleibt; eutgegensteht

. .in der Reg;l die Aascetse ooa P rsonea aus? 2. Zwei Photographien, uuauszezogen in SS ftr» noch nicht entlassenen Misitärklaffeu untersagt,; formst, mit der U-Uerschnft deS Aaluchrrö nid we^u sie nicht mst einem regelmäßiges Aatauglich.s aus der Rückftile mit der Jdentltät-öestätigung keitsz-rtifikate versehen stad. ' von Seite des Amtes, u i daS das Ansuch n geht, i Urbec dir eiugebrachten Gesuche werden die Z vil- 3. Stempelmrrktu lm Betrage von 25 Lire kommissire durch die kgl. Karabinier! Ko umandoS

berechtigende B dterung getragen werden dürfen, mit welcher sie reisen. soom kgl. ktal. Konsulate oder kgl. ttal. Mission im Auf jedem Reisepaß (welcher vom Inhaber am'Gebiete jenes Staates zu verschaffen, dem die Aas- Ende der Seite 2 zu unterschreiben ist) muß aufsiänder angrhürea. der Güte 3 der Staat, für welches die Urkunde j Angesichts des größten Interesses einer baldigen ausgestellt ist und d'e GtlügkeitSdaurr, die höch- ? Wiederaufnahme des internationalen Verkehres stenS ein Iahe betrugen darf

in Für die ausreisenden Arbettsucher ist nach jedem ^Brixrn ein Waggon Birnen verfaulen und aus- Staate von den Zivilkommtssäreu einzeln die Be-Irinnen mußte, weil die Weiterfahrr nicht bewilligt willizung des „kgl. Kommissariates für die Aus«!war? Wanderung' in Rom einzuholen. Für alle Per-z Beuefieekouzert SeS SaloaorchsftsrS der sonen, die nach Rußland oder Ungarn reisen I Kurkapelle. Da» Salouorchester der Kurksprüe, wollen, hängt die Ausstellung des Reisepasses von ^ welches über die Sommermonate jeden Abend

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Seite 1 von 8
Datum: 28.09.1926
Umfang: 8
: Das innerhalb der politischen Bezirke von Bolzano, Merano, Bressanone und Brunico gelegene Gebiet wird als besonders wichtige militärische Zone angesehen. Im gesamten erwähnten Gebiete sind außer den be sonderen Beschränkungen, von denen im kgl. Gesetz-De krete vom 23. Mai 1924, Nr. 1122, betreffend die recht liche Behandlung des Eigentums in der Grenzzone der neuen Provinzen die Rede ist, nachstehende Vorschriften zu beachten: 1. Es ist verboten, topographische Aufnahmen irgend welchen Systems, von wem

, welche sich in den Verhältnis sen befinden, von denen im italienisch-österreichischen Uebereinkommen vom 28. April 1923 betreffend die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Grenzgebie ten, genehmigt mit Kgl. Dekret vom 28. Juni 1923, Nr. 1389, die Rede ist, und mit der vorgeschriebenen Grenz oder Pasiierkarte versehen sind. Alle anderen Personen müssen mit einer besonderen Legitimationskarte versehen sein, welche von einem Osfizierskommando der CC. RR. oder der Kgl. .Finanz wache oder eines von einem höheren Offizier

geleiteten Stationskommandos auszustellen ist. 2. Das Verbot für jedermann, photographische Appa rate zu leihen. Erhebungen zu pflegen, Zeichnungen zu machen und überhaupt Daten und Nachrichten irgend welcher Art zu sammeln. Das Verbot des Zuganges zu den als militärisch besonders wichtigen und unter Nr. 4 behandelten Ort schaften wird, auch mittels besonderer, ständiger Tafeln zur öffentlichen Kenntnis gebracht werden. Die kgl. Karabinieri, die Polizeiwachen, die kgl. Fi nanzwachen, die Angehörigen

der M. B. S. N., die Forst- wachen. die Gemeindewachen, sowie die Militärs des kgl. Heeres, und zwar einzeln oder in Zügen, sind besonders beauftragt, die oberwähnten Verbote und Einschränkun gen beobachten zu lasten. Zuwiderhandelnde gegen die Bestimmungen der vor liegenden Kundmachung und der ständigen Tafeln wer den im Sinne der Art. 110 und 434 des allg. Straf gesetzes bestraft. T r e n t o, am 1. September 1926. Der Präsekt: Guadagnini. Mus dem Sefehtsblatt öer faföfflfföen Reichsöirettoriums. Das Befehlsblatt

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Der Burggräfler
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Seite 5 von 6
Datum: 22.02.1922
Umfang: 6
SBflatxi goaMaftt Der vmWE« Sie SWW rer ZAMMle». Artikel-1: Die Einziehung der Titres der österrei chischen Vorkriegsrente zwecks. Umtausch'gegen fünfpro- zensiac Konsols, Kr welche dis Verzinsung ob 1. JSnner 1922 läuft, beginnt am 1 . März 1932 bei den Sektio nen des kgl. Proomziolschatzomtes; die Einziehung er folgt mit Rückwirkung vom 1. JSnner 1922 ab; sie er folgt nur für solche österr. Vorkriegsrenten, dis mit dem Gegenzeichen des ital. Schatzamtes versehen sind; der Umtausch- erfolgt

und fortfahren, solchen zu ge hören. Wo ein Zweifel über die Nationalität (ist jedenfalls im Sinne von „Staatsbürgerschaft' zu verstehen. D.R.) der Titreseigentümer entsteh! hat der ital. Schatz das Recht, die den Fall erweisenden Akte zu verlangen. -Ist die Richtigkeit des Verzeichnisses festgestellt, und festgcstellt. daß die Titres das Gegenzeichen (das heißt Stempel) des ital. Schatzamtes tragen, so wird die Sek tion des kgl. Schatzamtes dem Heberbringer die vom 1. August 1920 bis 1. Jänner 1922

angefallenen Koupons cinlöfen und unverzüglich die entsprechenden italienischen Titres übergeben. Sofern sie (die Sektion) diese sofortige Einhändigung (der ital. Papiere) nicht durchführen kann, wird sie eine Empfangsbestätigung ausstellen, die bei der Uebcrgabch der ital. Titres wieder einzuziehen ist. Die genannten Sektionen des kgl. Schatzamtes sind ermächtigt. die in den Kupons, welche im ersten Halb jahr 1922, und zwar nach dem 1. Jänner 1922 fällig werden, enthaltenen Teile der Halbjahrszinsenraten

jener Koupons angerechnet werden, welche am 1. Juli 1922 und am 1. Jänner 1923 von den Titres der 5pro;entigen Kon sols, welche denk Interessenten übergeben werden, fähig werden. Artikel 0. Tie Namenspapiere werden nach den vor angehenden Vorschriften mit anderen ebenfalls nament lich eingetragenen und vinkulierten Titres umgetauscht: diese werden von der Eeneraldirektion der ösfentlickhen Schuld durch die Sektionen des kgl. Provinz!alschatzanr- tes ausgefolgt. Dem Ueberbringer der Namenspapiere

und des entsprechenden Zahlungsblattes wird von der Sektion des kgl. Provinzialschatzamtes eine Empfangs bestätigung ausgestellt. Tic Zahlung der ^Zinsen wird dem Ueberbringer ge gen entsprechende Quittung geleistet- Artikel 7. Die Sektionen des kgl. Schatzamtes werden ermächtigt, die am 1. Oktober fällig gewordenen Kou pons der österr. Goldrente zu 115 Lire für je 109 Gold kronen für jene Titres zu zahlen, welche mit dem Si m pel des ital. Schatzes versehen sind. Sie werden weiter ermächtigt, die fällig gewordenen

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Der Burggräfler
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Seite 1 von 6
Datum: 14.02.1922
Umfang: 6
.' vom 11. Feber peröffeEcht ein Äies kgl. Dekret vom 29. Jän. 1922, Z. 43. betr.. Op- bkM. Erlangung der italienischen Ktaatsbürger- kft. Es bautet: Art. 1. Die Erklärungen zur Erlangung 8er Staats- ürgerschaft, welche mach den Bestimmungen des Art. 4 ff. des Sgl. ^Dekretes vom 30. Dez. 1920, Nr. 1890, efaßt fein müssen, können innerhalb sechs iMpnaten Aih Verlautbarung dieses Dekretes, dhrgebracht werden s. i. bis 11. Aug. 1922.) Art. 2. In besonderen.Fällen kann die italienische -taatsbürgerschast

durch .kgl. Dekret auf Grund der Be zwungen des Art. 8 des kgl. Dekretes vorn 30. Dez. 920, Nr. 1890 — vorausgesetzt, daß ein günstiges Eut- ftm des iStaatsrates vorliegt — über tvorgebrachres «suchen innerhalb sechs Monaten nach Veröffentlichung tfes Dekretes verliehen werden, auch wenn nicht Ile Bedingung en des Art. 8 erfüllt sind. Tie Mrmungen des Ast/ 4 des kgl. Dekretes vom 28. De nier INS, Mr. 2560. find -auch auf die ZuerkennMg auf die Erlangung der Staatsbürgerschaft auf Mund Art. 3 des kgl

- Dekretes vom 80. Dez. 1929 und 5 ersten Teiles dieses Artikels änzuwenden. Art. 3. Die Bestimmungen des kgl. Dekretes vom 30. kz. 1920 ftnd 'auch in den Fällen der Erlangung der Äenischen Staatsbürgerschaft auf. Grund dieses gegen? ‘ tigen Dekretes aNMwenden. ^ Art. 4. Personen, welche die italienische Staatsbürger in im Sinne des Dekretes vom 30. Dez. ,1929 und * gegenwärtigen erlangt haben, sind in jener 'Gemeinde zuständig zu betrachten, in welcher sie oder ihre Var- «n schon das Heimatrecht

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Der Burggräfler
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Seite 6 von 12
Datum: 28.10.1885
Umfang: 12
sich ereignete, sind wohl eine eindringliche Mahnung an die Vielen, die in hiesiger Umgegend zum unsäglichen Schaden ihrer selbst und ihrer Familien dem Genusse des Branntweins ergeben sind. Hohenschwangau, 16. Okt. (Der 60. Geburtstag der Königin Mutter.) Vorgestern abends leuchteten große Bergfeuer in der Umgebung des kgl. Schlosses, mächtige Raketen stiegen auf, die Häuser des Dorfes hatten sehr hübsch beleuchtete Fenster und bengalisches Feuer und Feuerwerk machten die Nacht tageshell. Das königliche

Schloß Hohen schwangau selbst erstrahlte im Lichterglanze. Schreiber dieser Zeilen, Augenzenge alles dessen, erfuhr bald den Grund. Es galt dem 60. Ge burtstage Ihrer Majestät, der Königin Mutter Marie von Bayern, höchstwelche auch den Lesern des „Burggräfler' wegen ihres oftmaligen Auf enthaltes in Tirol zu Elbigenalp wohlbekannt ist. Darum dürfte auch die Tagesfeier der edlen und wohlthätigen Fürstin nicht uninteressant scheinen. Nachdem der bayerische nnd tirolische Nachbar klerus, sowie das kgl

in Hohen schwangau eintraf und persönlich seiner Mutter gratulirte und prachtvolle Geschenke überbrachte. Der König führte die Königin in sein neues Lust schloß, in welches sonst bisher gar kein Mensch, weder hoch noch nieder, Einlaß fand! Se. kgl. Majestät empfing zur Audienz den Herrn Pfarrer von Elbigenalp, Chr. Waibl, welcher zufällig im kgl. Schlosse anwesend war, um Ihrer Majestät, der Königin die hl. Sakramente zu spenden, und fuhr gegen Abend mit seiner hohen Mutter in das sog. Schweizerhaus

mit zahlreichem Gefolge in sieben Wägen, wo abends 6 bis 8 Uhr das Diner war. Gegen Mitternacht kamen die bay erischen Majestäten in das alte kgl. Schloß zu rück, wo noch Souper und Thee war. Der vor hin genannte Tiroler Priester wurde mittags und abends zur kgl. Tafel gezogen. So verlief der 15. Oktober, der 60jährige Geburtstag Ihrer Majestät der Königin Mutter Marie von Bayern in sätener Art zur Freude des Bayernvolkes, welches seinem angestammten Königshause noch immer sehr ergeben sich zeigt

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Der Burggräfler
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Seite 5 von 8
Datum: 17.11.1923
Umfang: 8
per Kgr. lebend, Iungochsen 3600—4600 Lire per Paar, Schafe >is L. 3.50 per Kgr. lebend. Schweine Ferkeln lis 5 Wochen alt 70—95 Lire per Stück, bis 8 Wochen alte 110—140 L. per St. Fresser 200 bis 400 Lire per Stück. Einzahlung -er ersten Zweimonats rate -er Weinsteuer. Das neue kgl. Dekret vom 12. Juli Nr. 1510 hat den Einhebungsmodus der Weinsteuer neu geregelt. An Stelle der Einhebung bei jedem einzelnen Verkauf wie früher sind die Steuer beträge von den Großproduzenten und Groß händlern

Von über L. 1000 Gebühr L. 1.— Abänderungen zur Sedau-esteuer Kgl. Dekret Nr. 2317 vom 15. Oktober 1923 (Gazz. Uff. Nr. 264). Art. 1. Der Art. 7 des Anhanges 8 zum kgl. Dekret Nr. 148 vom 11. Jänner 1923 wird wie folgt abgeändert: Für das Jahr 1924 und in der Folgezeit, so lange in den annektierten Gebieten die (im Art. 3 des zitierten Dekretes Nr. 148, Anh. 8) vor gesehene allgemeine Revision nicht zur Durch führung gelangt, ist das der Gebäudesteuer uir» terliegende Erträgnis gleich jenem von 1920

, wie es in den Bemessungstabellen der Haus- zmssteuer pro 1921—22 aufscheint, beKv. pro 1921. wenn die Bemessung jährlich erfolgte. Ueber dieses Erträgnis hinaus werden die im Art. 3 des Gesetzes Rr. 2136 vom 26. August 1865 angeführten Abzüge gewährt. Falls das Erträgnis (wie im vorigen Absatz besprochen) unbekannt wäre oder wenn es sich' um Gebäudeteile handelt, die der Hausklassen- steuer unterliegen, werden die Bestimmungen der Art. 8 und 9 des kgl. Dekretes Nr. 143 1923 angewendet. Falls das 1920er Erträgnis

Termin kann der Stener- agent die amtlichen Erklärungen (Kgl. Dekret 148 1923, A, Art. 12) abgeben. Art. 3. Der Art. 1 des kgl. Dekretes Rr. 1553 vom 15. Juli 1923 ist ausgehoben. Der Prozeß gegen -ie Saturn« in R-oereto. Wir haben seinerzeit über den in Rovereto abgeführten Prozeß gegen 36 Salurner und einen Einwohner aus Kurtinig wegen der Vor fälle am Faschings-Dienstag des Jahres 1922 ausführlich berichtet. Seinerzeit wurden 6 An geklagte gänzlich, mehrere Angeklagte von ein zelnen Anklagepunkten

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 14
Datum: 28.06.1919
Umfang: 14
(Aurrernatorat Trient, Abtetl Zioilangelegenbetten) hat unter dem 13. Juni hin sichtlich der österreichischen Staatsschuldverschret- nungen angeordnet: Artikel l. Beim Erläge der österreichsichcn T tel, denen das Kennzeichen des kgl. italienischen Schatzes angebracht werden soll, ist ein dazu, bestimmtes, zweifach zu verfassendes Verzeich nis vorzulegen, welches nebst der Beschreibung der T'tel, die Unterschrift des Eigentümers derselben und dessen Ehrenerklärung zu enthalten hat, daß die Titel

ausschließlich ihm gehören und in seinem Besitz nicht nach dem 3. November von Personen gelangt sind, welche zu den vom kgl. italienischen Heere innerhalb der Wafftnstillstandsttnie besetzten Gebieten nicht gehören. Die Drucksorten für die Verzeichnisse werden dem Publikum durch die Steuerämter zur Verfügung gestellt. Artikel 2. Ein Exemplar des Verzeichnisses wird mit Unter schrift und Siegel des Steueramtes versehen dem Beteiligten als Empfangsbestätigung ausgefolgt, welcher es dem Sreueramte

| o s.^ra Per Ionen gekenni, tcpn t w.rdkn. bet denen Maga'. ne:, ^us ! en Kalk um- 4 ab, ln Bra t^.ssie htnter'.egt sind. Aruk-.tt 5. Der kgl tralien-sche der dein Spritz nhaur mir dem Steigerincm 'n 2. Komvaanu, toml. :;n. stLouschen Magazinen hatte aefährlich werden ko i-'en, wenn in der Nrcht das Feuer zu spät cutbeckl worden wäre, da starker W-nd herrschte. PnsterLnl, 21. Juni. jÄ!e religiöse BolkS- erneueravg) In den letzivergaugenen 3 Monaten haben in fast allen Seelisr.zsgemetndrn der Dekanate

. Staatslose. österr. Kriegsanleihen (I—VIII). Achtung auf die neue Berordurmg betref fe»- Abstempelung -er Wertpapiere. Zu der Verordnung des obersten Komiuundos des kgl. ital. Heeres über die Abstempelung der Wertoa- piere hat das kgl. Schatzamt in Trient einer Ab' ordnung der Bozner Handelskammer und des Verbandes der deutschen Gelsanstalten folgende mündliche Auskünfte gegeben: 1. Um sine B'irlängeruag der mit 30 Juni 1919 ablaufeudea Abstemprlnngsfrtst wurve tele- eine größere Mission geplant

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 4
Datum: 26.08.1922
Umfang: 4
sehr gut) der Handel ging je doch flau. (Ei nfü hr u n g- des F e nc r z e u g m o n o p o l s.) Es wird darauf aufmerksam gemacht, imß mir kgl. De kret vom -19. Mai 1922 21.862 (oerösfentl. in der GaZ- sllff. del Regno Nr. 160 vom 9. Juli ' 1922) üas i>, den alten' Provinzen des Königreiches bestehende Mono pol der Einfuhr und' des Verkaufes von Feuerzrstgen (Apparaten jeder Art. ivelche zur Erzeugung von Jener zu dienen geeignet sind), dereir Bestandteilen und Ersatz- bestandteilen

und von Zündsteincn - .und ähnlichen Ge genständen auf die neuen Provinzen /ausgedehnt wurde, bezüglich welcher Gegenstände das Einfuhrverbot und die Verpflichtung zur Anwendung, einer neuerlichen Kontroll- bezeichnung. schon auf Grund des kgl.^ Dekretes vom 21. August 1921 Nr. 1229 besteht. — Nun ist mit dem Art. 2 des obangeführten kgl. DefrMs vom 19.' Mai 1922 Nr. 862 vorgeschrieben worden, baß die jn Betracht kommenden im Verkehr befindlichen Wuerzeüggegenstände etc. bis 19. September 1922 beim „Ufficto

bei Mar.chio' in Triest, beim „Afficio Tecnico di F.inanza' in Trient öder auch bei den 'Kommanden der- kgl. Finanzwache oder bei d.en Monopolsverlägen derjenigen Orte, in wel chen die Inhaber der oberwäbntenx.GegenstSude ihren Wohnsitz haben, anzumelden und zu überreichen sind, und : zwar zum Zwecke der Bemessung ter-, für die mehrer wähnten Gegenstände.im Sinne des obberufenen kgl. De kretes' entfallenden Nachsteuer. . r ;V (Die Wdkzenvaluta und?,das Ende der Geldwirtfchaft in stlngarn.)'Aus Budapest

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Der Burggräfler
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Seite 5 von 6
Datum: 26.04.1923
Umfang: 6
Q. * ', *- JDu B^»gatayigt ,l> Wie Line deutscke Sckule erdrosselt toirh Kinder etwas italienisch verstehen, sind es Italiener und eine oeurirye ®cguie erorvsseu mivo. ^ ten Unterricht in der italienische» Sprache zu! . Au- LeiferS wird geschrieben: Ein Dekret der kgl. erhalten. ! Präfektur, in Trient verfügte, daß mit 10. Jänner 1923, Die Szenen, die sich bei dieser sogenannten Fest- die deutsche Unterrichtssprache an unserer Volksschule: stellung zugetragen» waS die Herren der Kommission

Normen festgesetzt: 1. Die Bewerbung erfolgt unter den gleichen Be stimmungen, wie fie in der Lehrerzeitung vom März d. I. veröffentlicht worden find (L.Sch,G. vom 7. Juni 1910, L.G.BI. Nr.52). ES wird jedoch bemerkt, daß zu der Bewerbung außer den in den Neuen Provinzen lehrbefählgten Lehrpersonen (weiche daher im Besitze des Lehrbefähtgungszeugntsses sind auch jene Kandidaten zugelassen werden, welche im Besitze eines an den kgl. Normalschulen oder gleicharttgen Anstalten, oder an den kgl Lehrer

(lnnen)blldungsanstallen deS Königreiches er worbenen Befähigungsdiplomes find. 2. Die Gesuche müssen rechtzeitig eingesendet werden, damit fie bis zum 30. April d. I. bei dem für die an gestrebte Lehrstelle zuständigen Bezirksfchuirate einlangen, auch wenn deren Uebermittlung gemäß obiger Weisungen im Wege anderer Schulbehörden oder des kgl. LandeS- schulamtes zu erfolgen hat. Zu spät eingelangte oder ungenügend belegte Gesuche haben keinerlei Anspruch auf Berücksichtigung. Zwecks vorschriftsmäßiger

Behandlung der allen falls infolge der Wiedereröffnung der Ausschreibung (Terminverlängerung) neu elnkangenden Gesuche wirb« Folgendes festgesetzt: 1. Binnen 5. Mal d. I. werden den Lokassattoren (Gemeinde- und Ortsschulräte) alle Ernennung-aVe» jener Lehrstellen zurückgesendet» für welche bis 31p. April d. I. neue Gesuche vorgekegt wurden. wahrend hingegen die übrigen Akten innerhalb de» gleichen gsttst» er schöpfend behandelt, der kgl. Präfemrr zu übermitteln find. Die Lokalsaktoren mästen

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 4
Datum: 14.06.1923
Umfang: 4
wie aber auch die unhalt» Ursache haben. baren Zustände auf. dem Währungsgebiete könnten Zu den Branden. Sie sind gewiß nicht hoch'nicht drastischer vor Augen geführt werden! genug gegen Feuer und Einbruch versichert! Wenden' röinariates der kgl. Präfektur Orient vorzulegen ist. Fb. Ordinariat Trient. 12. Juni 1923. DereirrL .chrichten. Shr.»d. Turnverein Meran. Mit Beginn dieser Woche tral folgender Sommertuvntzlan ^ ^ in Kraft: Iungturner: 'Freitag halb 9—10 Uhr ayenbS, Der Erfatz-Biehmarkt in Grres

b^»m guteiit ©nBe^ fujw«- 7. Juni enthält u. a. ein kgl. Dekret Nr. 1151. worin twnare landwirtschaftlicher Genossenschaften sollen sich »olle. Der ^mp ■ ]ei die Bestimmungen hinsichtlich der Vergebung des bie anecbing« nur spärlich noch erschienenen Broschu» «m nMigkeit des g°nzm oeutschen vo.res geiuyrr. Postfächer-Dienstes an Privatunternehmer getroffen ren über die ,tollem,«Yen direkten Steuern an,chaffen. Das Rech muffe unversehrt vlelven. werden, die ab 1. Juli in Kraft in Kraft treten

. — . empfehlenswert, die Broschüre von Dr. Eine Erklärung der neuen Regierung in Bulgarien. Kgl. Dekret Nr. 1177 bestimmt, baß die Provinzen, neuen ® Pm . cm Mteuern ). Nan soll Sofia, 12. Juni. Die neue Regierung hat einen Gemeinden und Wohltätigkeitsinstitutionen bis 27. Juli Eh die Termine zur Etnbnngung der Bekenntnisse an 5, e Vevöikerung erlassen, worin sie erklärt. d. I. den Angestellten-Status zu revidieren bezw^zu daß ste. dem allgemeinen Frieden Rechnung tragend, vermindern haben. — Die Gazz. Uff

M mit Auch bas Bauernbunbssekretariat in Bozen. Gast »' ohtAt kgl. Dekret vom 27. Mai aufgelost und Franz Briga» hos weißes Kreuz kann Auskünfte erteilen und bei - nach einet tzavas-Meldung bereit. »» eme AuS« boi aus Prebazzo, Exleutnant der Alpini, zum kgl. Verfassung der Bekenntniffe behilflich sein. Gegen» Drache mtt den übrigen Machten wegen Losung:ber Önmtni'ffrtr ornnnnt tnnrhon ^Viö^ii fitnf fcor . »xr, «. m t.-. /r? ^RcpfltOtlOnäftflJCn CinjUttCtCTI UltO tBCCvC [COd i&W Kommissar ernannt worden

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Seite 5 von 10
Datum: 31.10.1923
Umfang: 10
aktiver oder nichtaktivcr Offizier — letzterer als Leiter der vorgeschriebenen Schießübungen — automatisch in die Vorstehung treten. Ein Gesetz, das die Heranziehung „landsturm pflichtiger' Körperschaften zu besondere n Kriegsdienstleistungen fordert, besteht in Italien nicht. Das eingangs erwähnte kgl. Dekret hat die ehe maligen österr. Gesetze betreffend die Landesvertei digung und das Schießstandswesen außer Kraft ge setzt. Etwa auf Grund dieses Gesetzes noch be stehende Schießgesellschaften, sowie

die „Schieß stände' können sich bis 18. November l. Js. in eine „Societä di Tiro a Segno Nazionale' umwan deln lassen. Hierzu müssen sie mindestens hundert Mitglieder Nachweisen und sich verpflichten, alle jene aufzunehmcn, welche zum Beitritt berechtigt sind, sowie sich den gesetzlichen Bestimmungen für das nationale Schießwesen zu unterwerfen. Dies bezügliche ungestempelte Gesuche sind im Wege des „Jfpettorato provinciale di Tiro a Segno Nazionale' (kgl. Oberst von Strobel in Meran) bei der kgl

! Im Grunde des kgl. Dekretes vom Jänner 1923 (verlautbart in der Gazzetta Uffieiale vom 12. März d. Js.. mit welchem die einschlägigen Bestimmungen über die staatliche Weinsteuer aus die neuen Provinzen ausgedehnt wurden, wird hiemit in Erinnerung gebracht, daß bis zum 31. Oktober d. Js. die Produzenten, Groß- und Kleinhändler verpflichtet sind, jede Menge und auch Qualität Wein mit mehr als 5 Grad Alkoholgehalt zur Anmeldung zu bringen. Insoweit das Stadtgebiet Bolzano in Be tracht kommt

der Begleitbolletten, welche der Sendung beigegeben werden. k) Ob und zu welchem Zwecke der angemsldete Wein von dritten gekauften Trauben oder Maische erzeugt wurde und ob ein Teil und welche Menge des angemeldeten Weines aus früher gekauftem Weine besteht. Überdies wird noch auf die Kundmachung des kgl. techn. Finanzamtes inTrient verwiesen, welche an der Amtstasel angeschlagen ist. Stadtmagistrat: Bolzano, am 24. Okt. 1923. II Oommissario Prefettizio: Sott. Boragno.

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