man nur an die Administration de» „Burggrüster, Mera». Berglanben N r. 62, zu richten. — Telephon-Rufnummer 248. Nr. 18 Meran, Samstag, am 1. März 1902. XX Jahrgang. Kalender: Sonntag, 8. E 3, Oculi, SimpliciuS P. Montag, 3. Kunigunde K., Titian B- DienStäg, 4. Cafimir Bk., Lucius P. M- Mittwoch, 5. Johann Josef v. Kreuz. Märkte: 2 Welschmichael. Zii den Handelskammerwahlen. Die Neuwahl der Kammerräthe für die Handels und Gewerbekammer in Bozen ist auf den 21. März ausgeschrieben. Die Handels- und Gewerbekammer
ventionen in liberalem Sinne ausfallen. Die katholisch-conscrvative und christlichsociale Partei im Kammerbezirke haben nun gemein same Candidaten aufgestellt und empfehlen die selben angelegentlich zur Wahl. Wenn jeder Handels und Gewerbcmann seine Pflicht thut, wird der Sieg unser sein. Für Kategorie A des Handels und des Gewerbes wurden, weil die Wahl liberaler Candidaten nicht verhindert werden kann, keine Candidaten aufgestellt. Die übrigen gemeinsamen Candidaten der conservätiven
, Installateur, Bozen. Hewerve, Kategorie 6. Herr Antun Kraupmann, Tischler, Obermais. „ August Valentin, Bildhauer, Brixen. „ Franz Weber, Bürstenfabrikant, Bozen. „ Sebastian Welponer, Fleischhauer, Bozen. Wahlordnung: Die Handelskammer besteht aus 26 Kammerräthen. 16 aus der Handels- und 10 aus der Gewerbesecion. Bei der Handelssection sind 4 sogenannte Marktcontrattanten. Die Handels und Gewerbescction zerfällt in je 3 Kategorien A, B und 0. In der Kategorie A der Handels und der Gcwerbe- section
sind wahlberechtigt, die mindestens 600 Kronen, in der Kategorie B, wer mindestens 42 Kronen, in der Kategorie 0, >ver mindestens 5 Kronen staatlicher Erbersteuer zahlt. In Bozen, Gries und Zwölfmalgreien müssen von den 26 Kammerräthen ansässig sein 3 Marktcontrattanten, 9 Mitglieder des Handels und 6 der Gewerbesection A, B und 0. Für Aus wärts bleiben nur 1 Marktcontrattant und 7 andere Mitglieder, wovon nach getroffenem Nebereinkommen von obgenannten Candidaten 3 auf Meran und Binschgau, 4 auf das Eisak
- und Pusterthal ent fallen. Jedoch wählt der ganze Kammerbezirk die Mitglieder der Kammer. Ein und der nämliche Wähler kann jedoch nur in einer Kategorie wählen. Wahlberechtigt sind auch öffentliche Gesell schafter, Vorstände oder Directoren der Handels oder Jndnstieunternehmnngen; juristische oder Collegtivpersonen, wie Sparcassen, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaftcn, Gewerkschaften (§ 138 Berggcsetz), Vereine, Gemeinden und andere öffent liche Körperschaften können eine Stimme ab geben. Für die Wahl