wurde, und doch wurde auch in vielen Fällen eine Nachsicht geübt bis an die äußerste Grenze der gesetz lichen Befugnisse, und weiter darf ich ja nicht gehen. Aber es ergaben sich bei diesen Coustatierungen auch ganz eigenthümliche Fälle. Ich will nur einen nennen, selbstverständlich ohne Anführung der Namen. In einer autonomen Körperschaft besprach mit offenbarer Uebertretung ihres gesetzlichen Wirkungskreises ein Mit glied die Finanzpolitik der Regierung, den Steuerdruck, die Steuerschraube
und angegrisfeu, was nicht in das Ressort des Finanzministers gehört. Selbstverständlich werden meine College» nicht erman geln, in entsprechender Weise Ausklärung zu geben oder Angriffe abzuwehren, im allgemeinen kann ich dem hohen Haufe nur erklären, dass ich schließlich auf gewisse Vorwürfe zu antworten wohl kaum in der Lage bin. Wenn man z. B. von gewaltthätigen Actionen der Regierung spricht, wenn man, um höflich sein zu wollen, der Regierung vorwirst, dass sie er bärmlich kleine Mittel gebraucht
: Wir können auch ohne dich bestehen (Sehr gut! rechts), ja das, soweit ich der deutschen Sprache mächtig bin, nennt man anders und nicht Patriotismus. (Beifall rechts.) Was nun aber die allgemeinen, ernster gemeinten politischen Erwägungen anbelangt, so hat man uns die Frage zugerufen: Ja was für Ziele verfolgt die Regierung? Ich weiß eS nicht, sagt einer der Herren Abgeordne ten, aber die Regierung, ich setze das voraus, muss doch etwas davon wissen. Aber eine gute Regierung und Verwaltung sei diejenige — es ist nicht wörtlich
, aber dem Sinne nach richtig — welche selbst ihre Ziele kennt. Jeder einzelne politische Beamte müsse genau wissen, wohin die Ziele der Regierung führen. Nun, meine Herren, das ist wirtlich der Fall, er weiß es nicht. Die politischen so wie die Beamten überhaupt haben ein Ziel vor Augen, gesetzlich vorzu gehen, nach den bestehenden Gesetzen Recht zu sprechen, Sicherheit und Ordnung zu schaffen und da« Wohl ergehen zu befördern. Dass eine Regierung ihre schtießlichen Ziele, wenn sie einen Grund hätte
, diese zu verbergen, mittelst Circulare, wenn auch mittelst vertraulicher Circulare, die denn ohnehin auch in die Zeitungen kommen (Heiterkeit rechts), jedem einzelnen Beamten mittheilen sollte, das ist, glaube ich, wohl nirgends der Fall. Wenn man darum im Parlamente fragt, und dazu hat man ja das Recht, so ist, so weit es möglich ist, jede Regierung bereit, ihre An schauungen in dieser Beziehung dem verehrten hohen Hause mitzutheilen. Allem sie wurden ja ichon so oft mitgetheilt, man müsste