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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 4
Datum: 04.01.1915
Umfang: 4
werden hiemit alle diejenigen Personen, welche nach Z 15,3 des Ges. v. 23. Jänner 1914, R.-G.- Bl. Nr. 13, der Einkommensteuer unterliegen, ans- gesordert, bis längstens 31. Jänner 1915 die Bekenntnisse über ihr steuerpflichtiges Einkommen einschließlich des demselben nach Z 157 des Ges. v. 23. Jänner 191!, R.-G.-Bl. Nr. 13, zuzu rechnenden Einkommen der Angehörigen ihrer Haushaltung bei der zuständigen Steuerbehörde I. Instanz (Steueradininistration, Bezirkshaupt- mauuschaft) entweder

übersteigt, zur Ueberreichuug des Äekenntnisses verpflichtet. Bei derselben Steuerbehörde und innerhalb der selben Frist haben gemäß H 138 des Ges. vom 25. Oktober 189k, R.-G.-Bl. Nr. 22», uud Art. 21, Pkt. 2, V.--V. III, auch alle diejenigen Per sonen, welche nach Z 124 ibidem der Ren- tenstener unterliegen, über ihre rentenstenerpflich- tigen Bezüge mit .Ausnahme derjenigen, hinsicht lich welcher der Steuerabzug durch deu Schuldner stattfindet, die vorgeschriebenen Bekeuutuisse schriftlich

, sind gemäß Z 204 des Ges. v. 25. Ok tober 189li, R.-G.-Bl. Nr. 220, in der Regel von der Abgabe eines Bekenntnisses znr Einkom mensteuer befreit, jedoch hiezu in dem Falle ver pflichtet, als eine besondere Aufforderung an sie von Seite der Steuerbehörde oder des Vorfitzen- den der Schähnngskommifsion ergeht. Immerhin ist es aber auch ohne solche spezielle Aufforderung im Juteresse dieser Steuerpflichti ge» selbst gelegen, von dein ihnen zustehenden Rechte der Bekenntnisleguug Gebrauch zu mache», um eiue

des Stenerjahres 1915 durch Zuzug aus dem Auslände oder durch Erla»g»»g fester Tieustbeziige vo» steuerpflich tiger Höhe gemäß L; 227 des Ges. v. 23. Jänner 1914, R.-G.-Vl. Nr. l3, ueu iu die Einkom- me»ste»erpflicht trete», habe» zusolge 8 228 ibidem binnen 14 Tage» »ach dem Eiutri'ltc des ihre Steuerpflicht begrüudete» Ereignisses an > die znständige Steuerbehörde I. Instanz die An zeige hievon unter Anschluß eines Bekenntnisses zu erstatte», iu welchem das Einkommen anzuge ben

ist, welches der Steuerpflichtige während des Nestes des Stenerjahres bezieht. In der gleichen Weife und innerhalb derselben Frist haben im Lause des 'Stenerjahres 1915 aus dem Auslaude zuzieheude Re»te»steucrpjlichtige zufolge Z 145 des Ges. v. 23. Jä»»er 1914, R.- G.-Bl. Nr. 13, die Anzeige uttter Anschluß eines Bekeu»t»isses zu erstatten, i» welcher die dem Steuerpflichtige» während des Restes des Stener jahres zustehende» rentenstenerpslichtigen Bezüge anzugeben siud. Gleichzeitig ergeht gemäß 8 201 des Ges. v. 23. Jäuner

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 02.01.1915
Umfang: 6
oder dereu nicht in der Wirtschaft des Steuerpflichtigen er worbenes Arbeitseinkommen bei einem Ge samteinkommen der .Hanshaltnng bis zum Betrage von 4000 Kronen gemäß Z 157 idiclem dem Ein kommen der HanShaltsing nicht zuzurechnen ist, unter Vorbehalt dessen, das; dieses Einkommen 2000 Kronen übersteigt, zur Ueberreichuug des Bekenntnisses verpflichtet. Bei derselben Steuerbehörde und innerhalb der selben Frist haben gemäß Z 133 des Ges. vom 25. Oktober 189», R.-G.-Bl. Nr. 220, nnd Art. 21, Pkt

bis längstens 15. Mai 191;') erstreckt werden. Fristen über diesen Termin hinaus werden nur bei Vorhandensein ganz ausnahmsweiser Gründe (wie Verlassenschaftsverhandlnngeii ii. dgl .i ge währt. E i n k o m in e u st e u e r p f l i ch t i g e, deven steuerpflichtiges Einkommen 2t)0<> Kronen nicht übersteigt, sind gemäs; Z 204 des Ges. v. 25. Ok tober 189V, R.-G.-Bl. Nr. 220. in der Regel von der Abgabe eines Bekenntnisses zur Einkom mensteuer befreit, jedoch hiezu in dein Falle ver pflichtet

Ueberreichnng der Be kenntnisse uuabhaugig von einer speziellen Auf forderung ein und find anch die Folgen der allen falls unterlassenen Einbriuguug von der Zustel lung der «ach Z 124, bezw. 204'deS P.-St.-G., zu beiverkstelligenden individuellen Aussordernng nicht abhängig. Personen, welche im Laufe des StenerjahreS 1915 dnrch Zuzug ans dem Anstände oder durch Erlangung fester Dienstbezüge von steuerpflich tiger Höhe gemäß H 227 des Ges. v. 2.-!. Jänner 191t, ;li.-G.-Bl. Nr. l3, neu in die Einkom

- meusteuerpflicht treten, haben zufolge Z 223 ididkzm binnen 14 Tagen nach dem Einlriile des ihre Stenerpflicht begründeten Ereignisses an die zuständige Steuerbehörde I. Instanz die An zeige hievon uuler Anschluß eines Veiennrnisses zn erstatten, in welchem das Einkommen anznge- .»,lS..dex.MieüerMichtigc während des Stcncrjahres bezieht. In der gleichen Wsise und innerhalb derselben Frist haben imLaufe des StetierjahreS 19l5 aus deni Lluslande ' zuziehende Nentc'nstenerpjlichtige zufolge Z 1^15, des Ges

. v. 23. Jänner 1914, R. - G.-Bl. Sir. 13, die Anzeige unter Anschluß eines Bekenntnisses zn erstatten, in welcher die dem Steuerpflichtigen »nährend des Nestes des Stener jahreS znsrehenden rentenstenerpslicht^en Bezüge anzugeben sind. Gleichzeitig ergeht gemäß Z 201 des Ges. v. 23. Jänner 1914, R.-G.-Bl. Nr. 13, uud Art. 40, Pkt. 1 V. B. IV, an alle diejenigen Personen, welche Dienstbezüge der im H 1L7 des Ges. v. 25. Oktober 139», R.-G.-Bl. Sir. 220, bezeich neten Art (Besoldungen, Löhne, Nnhegenüsse

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 07.01.1863
Umfang: 6
. . . .. . . - » ,4.» tejto . ^ - Mit Verlosung vom Jahre 1830 ganze kose , „ Fünftel-Lose iss^ iso.o Ecmo-Ncntcn-Schcine zu 42 I,iro anst. . gl c t i c n (pr. Stück). Nativnalbank ' lZrctit-Anst. f. Hantel u. Gew. zu 200 fl. ?. W. Nicter-öst. Eskomptc-Gescllsch. , 500 fl. » Kaiser Ferdinants-Nortbahn » 1000 fl. C.-M. Staats-Eisenbahn-Gesellschast , 200 fl. , Kaiserin Elisabeth-Vahn . 200 fl . Lest. Donau-Dampssch.-Ges. , 500 fl. , -Lest. Lloyd in Trieft (alte Cm. 150) 5 00 fl. Pfandbriefe der Nationalbank auf (sonv

37.— 33.75 36.50 20.50 21.75 15.75 Geld 95.75 85.10 44.90 53. 34.50 90.50 38.25 37.50 34.25 37.— 20.75 22.25 16.— Brief 96.— 85.25 45.— 5 fl. 44 Nkr. 5 fl. 44 N5r. 15 fl. 70 Nkr. Wi ü n lh e n e r S lh r a n n e vom I. Jänner: Weizen Korn Gerste Haber RtpSsamen Leinsamen Höchst.! Mittel- Preis I Preij Niedr. Preis I Gefallen oler gestiegen gegen d. vor. MittelpreiS fl- kr. st. kr. st. kr. 13 57 13 13 18 37 ges. um — st. 13 kr. 12 53 12 28 11 51 ges. um — fl. 22 kr. 12 4 11 42 11 31 ges

. um — fl. 6 kr. 7 1l 6 4l 6 18 ges. um — fl. 11 kr. — — — — — — ges.' um — fl. — kr. 21 51 20 43 l3 57 gest. um 1 fl. — kr. VerkausS.Summe 206891 fl. Angekommene Fremde in Innsbruck. Den 4. Jänner. Bei der goldenen Sonne. Se. Ercell. Hr. Graf v. BrandiS, kk. geh. Rath u. Kämm, mit Diener v. GrieS; Hr. Themer, kk. Genie- Oberlient. v. Franzensfeste. Beim österreichischen Hof. Hr. Lanezari, Ksm. v. Hamburg; Hr. Spalding, Nent. n»it Frau v. Antwerpen. Beim goldenen Adler. Hr'. Ditter v. DitterShaim, kk. Major v. Hall. Den 5 Jänner

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 4
Datum: 30.12.1914
Umfang: 4
- und Nentenstener - Be kenntnisse sowie der D i e n st b e z n g s a n- zeigen für das Steuerjahr 1915. Gemäß Z 202 des Ges. v. 25. Oktober 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, nnd Art. 43 V. V. IV, werden hiemit alle diejenigen Personen, welche nach Z 153 des Ges. v. 23. Jänner 1914, R.-G.- Bl. Nr. 13, der Einkommensteuer unterliegen, auf gefordert, bis längstens 3t. Jänner 19l5 die Bekenntnisse über ihr steuerpflichriges Einkommen einschließlich des demselben nach H 15? des Ges. v. 23. Jänner 1914

der .Haushaltung bis zum Betrage von 4009 Kronen gemäß Z 157 idiciem dem Ein kommen der ^anShaltnng nicht zuzurechnen ist, unter Vorbehalt dessen, daß dieses Einkommen 2099 Kroucu übersteigt, zur Ueberreichung des Bekenntnisses verpflichtet. ' Bei derselben Steuerbehörde uud iuuerhalb der selben Frist haben gemäß Z 133 des Ges.' vom 25. Oktober 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, nnd Art. 21, Pkt. 2, V.-V. III, anch alle diejenigen Per sonen, welche nach 8 124 idilikm der Nen tenstener unterliegen

ansnahmsweiser Gründe (wie Verlasscnschajtsverhandlnngen u. dgl.) ge währt. E i u k o m m en st e u e r p f l ich t i g e, dereu steuerpflichtiges Einkommeu 2000 Kronen nicht übersteigt, sind gemäß Z 204 des Ges. v. 25. Ok tober 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, in der Regel von der Abgabe eines Bekenntnisses zur Einkom mensteuer befreit, jedoch hiezu iu dem Falle ver pflichtet, als eiue besondere Aufforderung an sie von Seite der Steuerbehörde oder des Vorsitzeu- deu der Schätzuugskommission ergeht. Immerhin

von der Zustel lung der nach F 12 !, bezw. 204 des P.-St.-G., zu bewerkstelligenden individuellen Aufforderung nicht abhängig. Personen, welche im Laufe des Steuerjahres 1915 durch Znzng aus dem Auslände oder durch Erlangung fester Tienstbezüge von steuerpflich tiger Höhe gemäß Z 227 des Ges. v. 23. Jänner 1914, R.-G.-Bl. Nr. l3, nen in die Einkom- menstenei Pflicht treten, haben znsolge H 228 idiclein binnen I I Tagen nach dem Eintritte des ihre Stenerpslicht begründeten Ereignisses an die .zuständige

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 01.08.1864
Umfang: 6
,o»ie» ... » , Gilijie» » » Gieie»d»rzc» . , B»ko«i»-i » . Tiroler La»de«sch»lt> I» 4'/, Netten lper «ti-k). ?7atio»alba»k /iredit-Axst. s. Hantel». Sew. Nieder-?st. E «compte-Gesellsch. ^isiser Serti»a»d« » Nordbah» Wtaat»-Uise»b-H»-Velellschist «aiseri» «lis-beth.B-h» Oest. Do»a»-Dampfschiff.-Ges. O-fi. ?lopd i-, priest tatte Sm. 1S0) »00 fl. Pfandbriefe der Nai!o»albs»k >»s Uo »».-M»»>e: 10j!hri, »» S«/, fir 1»0 fl. 1V2.2S 1V2.S0 »erlctbm! .»«/,, 10» fl. S1.— «>s ksterr. Währ, »erloibar » i'/, , 1V» fl. SS.S0

« i W«iz«n Kern Korn Gnst« Haber kr.Ifl.Ikr. 21 3öl21 41 21 S0I21> 4 12 59112 2, 1t 3K 11 1 1V 111 Gefalle» oler gestiegen kegen d. ,or. Mittelvrel» UM — fl. z kr. S'st-um—fl. irr. g«st. um — fl.. g kr. gif. um — fl. go kr. gest. um —fl. g kr. M üniH«uer Gldrauue vom Zt). Juli: Höchst. Prei» Mittel-l Prei» > Niedr. I Gefallen oder gestiegen Prei« I gegen d. »or. Mittelprei« Wclz«n Korn Gerste Haber R«pssam,n tkeiiisainen st. kr. fl. kr. st. kr. ges. um — fl. 7 kr. 21 46 2t 1 20 12 12 5ö 12 12 tt 33 ges

. um — fl. 9 kr. 12 8 1t 32 to — ges. um — fl. 3 kr. 11 8 10 22 9 ZK ges. um — st. 3 kr. 24 SS 23 23 22 1« ges. um — fl. 2S kr. 22 ?6 Zt 49 2l 1 gest. um — st. 1U kr. VerkaufS-Summe tüg7l? k. V» Ziehung in LlUZ am 30. Juli: 42 9 72 «7 14 Die nächst« Ziehung ist am 13. August 186-t. A»gtko«»»llt /re«dr i« Ina>br»ck. Den 30. Zuli. Beim österreichischen Hof. Die Herren: BartelS, Ger.-Naih, Filgely. Oberstlieut. u. Conrad. Kfm. mit Frau v. Berlin; Gebr. MatherS, Dlunth mit Frau, Nisbett u. H^rrison mit Fam. v. England; Willland

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 22.06.1885
Umfang: 6
desjenigen, was das a. b. G.-B. (8 1500) Vertrauen auf die öffentlichen Bücher nennt. Das Vertrauen auf die öffentlichen Bücher wird m doppelter Richtung geschätzt: 1. Ein nicht im Grundbuche erscheinendes ding liches Recht existiert nicht (Z 4 Gb.-Ges.); 2. das ungültige verbücherte Recht wird von dem redlichen bücherlichen Singularnachfolger unanfechtbar erworben, wenn der durch den Eintrag in feinem bücherlichen Rechte verkürzte und zu eigenen Handen verständigte Interessent nicht binnen

der RecurSsrist um die „Streitanmerkung' ansucht und nicht binnen weiterer 6V Tage die Löschungsklage („Klage auf Wiederherstellung des vorigen bücherlichen Standes') überreicht (8 61 Gb.-Ges.). Bei unterbliebener Ver ständigung des verletzten Bücherinteressenten wird der Mangel des materiellen Rechts durch die dreijährige bücherliche Verschweigung behoben (8 64 Gb.-Ges.). (Die materielle Rechtsstellung der Parteien selbst, welche unmittelbar durch den ungültigen Eintrag Rechte erwerben, beziehentlich

. Gb. Ges. mit Urtheil das der Eintragung zugrunde gelegene Recht als nicht bestehend erklärt und die Herstellung eines neuen bücherlichen Standes auSgespiochen wird. Beim Grundbuch gilt daher der sormale, in demselben ein- g.trugene Rechtsstand der s. g. Buchstand; der Buch sland schafft unter gewissen Boraussetzungen mate rielles Recht. Anders beim Verfachbuche. In das Versachbuch werden die von den Parteien vorgelegten, dinglichen Rechte auf Immobilien oder an bücherlichen Rechten zum Gegenstände

in Bezug auf die Löschung der dinglichen Rechte besteht. Bei dem Grundbuche gilt der Satz, dass ein bücher- lich eingetragenes Recht nur wieder durch eine andere bücherliche Eintragung (Löschung) aufgehoben werden kann (8Z 3-1.0. 444, 469, 526. 1446 a. b. G. B.). Unter den Voraussetzungen des Z 61 u. fgd. Gb. Ges. muss der Buchstand als richtig angenommen werden. Was nicht gelöscht ist, besteht zu Rechte DaS Versachbuch hingegen schafft ein formelles Recht gar nicht, sondern bewirkt nur die Erwerbung

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 4
Datum: 10.08.1918
Umfang: 4
', 2. von: „allerdings nur' bis: „bekunden' das Vergehen nach 300, 433, 491 St. G. n. Art. V des Ges. v. 17. Dez. 1862, R.G.Bl. Nr. 8 ex 1863, begründe, und es wird unter Bestätigung der ver fügten Beschlagnahme nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Tsrnckschrift ausgesprochen und gemäß Z 37 Pr.--G. auf Ver nichtung der mir Beschlag belegten Exemplare erkannt. . K. k. Landesgericht Innsbruck, Abt. V, am 5. August 1918. 390 Pert Haler. G.-Zl. ?r V 82/18/2 Erkenntnis. Im Namen Seiner Majestät

der Wnterverbreituug dieser Druckschrift ausgesprochen und gemäß H 37 Pr. Ges. auf Vernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare erkannt. >1. k. Landesgericht Innsbruck, Abt. V, a^'.l 6. August 1918. 894 >Tr. Stefani. G. Z. 1>r V 83/18/2 Erkenntnis. Im Namen Seiner Majestät des Kaisers! Das k. k. Landesgericht Innsbruck hat auf An- jra, der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt der Nummer 175 der in Innsbruck erschauenden periodischen Druckschrift „Allgemeiner Tiroler Anzeiger' vom 2. August 1918

in der Stelle Seile ^ Spalte 3: „Mitbürger für Tirol' das Vergehen nach 300,3»8 St.G. begründe und es wird unter Bestätigung der verfügten Beschlag nahme nach Z 493 St. P. O. das Verbot der Weuervcrbreitnng dieser Druckschrist ausgesprochen und gemäß Z 37 Pr. Ges. auf Vernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare erkannt. K. k. Landesgericht Innsbruck, Abt. V, am 6 August 1913. b9o >Tir. Stefani. ^ ^ G.-Z. V 34/18/2 Erkennt», is. Im Namen Seiner Majestät des Kaisers! Tus 7. k. Landesgerichk Innsbruck hak

auf An trag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt der Nummer 203 der in Innsbruck erscheinenden periodischen Druckschrift „Jnnsbrncker Nachrichten' vom 2. August 1918 in der Stelle Seite 2, Spalte 2: „Mitbürger für Tirol' das Vergehen nach KZ 300, 303 St. G. begründe, und es wird unter Bestätigung der verfügten Beschlag nahme nach § 493 St. P. O. das Verbot der Weiter verbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen und gemäß Z 37 Pr. Ges. auf Vernichtung der mit Be schlag belegten Exemplare

der verfügten Beschlagnahme nach Z 493 St. P. O. das Verbot der Weiterverbrei- tung dieser Druckschrift ausgesprochen und gemäß Z 37 Pr. Ges. auf Vernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare erkannt. K. k. Landesgericht Innsbruck, Wt. V am 6. August 1918. 897 Dr. Stefani. Kunvmachungen. G.-Zl. Ne III 301/16/41 Besrhtnft. Die über die Herrenschneiderei des Franz Swo- boda in Meran mit Beschluß vom 18. Jänner 191V angeordnete Geschäftsanfsicht wird ausgehoben. K. k. Kreisgericht Bozen, Abt. HI, am 25. Juli

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 2
Datum: 17.07.1918
Umfang: 2
erkannt, daß der Inhalt der Nr. 14 der in Innsbruck erscheinenden periodi schen Druckschrist „Tiroler Bauernzeitung' vom 14. .Juli 1918 iu der stelle aus dem Artikel mit der Überschrift: „Wattens 25. Juni' von: „zügellos geworden' bis: „zu unterscheiden wissen', das Vergehen nach Z 487 n. -138 st. G. u. Art. V des Ges. v. 17. Dez. 1862, R. G. Bl. Nr. 3 ex 1863, be gründe, nnd cs wird unter Bestätigung der ver fügten Beschlagnahme nach Z 493 St.-M.--O. das Verbot der Weiterverbreitnng

mit der Überschrift: „Das muß aufhören' Seite 2, Spalts 1 von: „So wird der Unsinn' bis: „zn unseren Feinden den Welschen' das Verbrechen nach Z 64 St. G. begründe, und es wird unter Bestätigung der verfügten Beschlag nahme nach Z 493 St. P. O. das Verbot der Weiter« Verbreitung dieser Druckschrist ausgesprochen und gemäß Z 37 Pr. Ges. auf Vernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare erkannt. K. k. Landesgericht Innsbruck, Abt. ^ am 13. Juli 1918. 783 Nenpaner. G.-Z. 1'- V 68/18/1 Erkenntnis. Im Namen

' zur Gänze das Vergehen nach Z 516 St. G. begründe, nnd es wird unter Bestätigung der verfügten Beschlag nahme nach Z 493 St. P. O. das Verbot der Weiter verbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen und gemäß Z 37 Pr. Ges. auf Vernichtung der mit Be schlag belegten Exemplare erkannt. K. k. Landesgericht Innsbruck, Abt, am 13. Juli 1918. ' 784 Neubauer. ^ G.-Z. V 67/18/1 Erkenntnis» Im Namen Seiner Majestät des Kaisers! iT^as k. k. Landesgericht Jnnsbrnck hat anf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft

, und es wird unter Bestätigung der ver fügten Beschlagnahme nach ß 493 St. P. O. das Verbot der Weiterverbreitnng dieser Drnckschrist aus gesprochen und gemäß H 37 Pr. Ges. auf Vernich tung der mit Beschlag belegten Exemplare erkannt. K. k. Landesgericht Innsbruck, Abt. V, am 13. Jnli 1918. 785 N e n p a n e r. Pr. Ges. auf Vernichtung der. mit Beschlag belegten Exemplare erkannt. K. k. Landesgericht Innsbruck, Abt. V am 13. Juli 1918. 7gg Neupauer. Firmaprotokotlierungen. G.-Z. Firm. 139 Kundmachung. Gen

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Seite 2 von 4
Datum: 30.12.1914
Umfang: 4
sind. Gleichzeitig ergebt gemäß !; 201 des Ges. v. 23. Jänner 1914, N.-i>>.-Vl. ?kr. 13, und Art. 40, Pkt. 1 B. V. IV, an alle diejenigen Personen, welche Dieustbezüge der im Z 1V7 des Ges. v. 25. Oktober 18i»':, N. G.-Bl. Nr. 22l>, bezeich ueten Art ^Besoldungen, Lohne, ^inhegenüsse 2e.) in einem jährlich für eiue Persou 1t>00 Kronen übersteigenden Betrage auszahlen, die Aufforde rung, znm Zwecke der Veranlagung der Einkom mensteuer tnid event. der BesolduugSsteuer ihrer Bediensteten für das Jahr 1915

, wegen Stenerverheimlichnug nach A 213 des Ges. v. 2'«. Oktober 18Oli, R.-G.- Bl. 1>ir. 220, in ?trasuntersnchnng gezogen zn werden. Dieses Delikt wird, abgesehen von der Nach zahlung der verkürzten wiener, gemäß Z 244, Abf. 1 u.2 des Ges. v. 23. Jänner 1914, R.-G.- Bl. Nr. 13, mit dem zwei- bis sechsfachen Betrage, um welchen die Steuer verkürzt oder der Berkür- zuug ausgesevt wurde, bestraft. W^ aber iu den Bekenntnissen bezw. in den DienstbezngsaiHeigen nnrichtige Angaben macht, bezw

. sich B e r s ch w e i g n n g e n zn schulden kommen läßt, kann gemäß Z 239 bezw. 240 des Ges. v. 25. Oktober 189t5, R.-G.-Bl. Ätr. 220, wegen Steuerhinterziehung zur Verantwor tung gezogen werden und kann gemäß Z 2-11, Abs. 1 it. 2 ibitlein, abgesehen Volt der Nachzah lung der verkürzten Steuer mit einer Geldstrafe ,im Ausmaße des zwei- bis nennfachen jenes Be trages, nm welchen die Steuer verkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wurde, bestraft werden. K. l. Finanz-Landes-Dircktion. Innsbruck, am 21. Dezember 1911

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 09.02.1898
Umfang: 8
1. Vollmachte» der Machthaber zur 'Abgabe von Bekenntnissen und Erklärungen im Namcn der Steuerpflichtigen (älines I). 2. Vollmachten für einen der mehreren Miteigen- lhümer einer der allgemeinen Erwerbstcuer »nter- liegenden Unternehmung 2). o) Nach T. P. 44 <i, ^liues 1. Geb. Ges.: 1. Gesuche der Erwerbsteuerpslichtigcn um Ein- reihung in eine Stenergesellschast kines anderen als des bisherigen Veranlagungsbezirkes (Z 15, Alinea 2). 2. Anmeldungen von neuen Unternehmungen und BetriebSstätten

über den Bestand der bei der Bemessung der Rentensleuer in Abzug zu bringen den Zahlungen (8 130, Absatz 2, Alinea, 2). 9. Erklärungen über dnS Nichtvorhandensein ren- tenstencrpflicktiger Bezüge (tz 140). 10. Anzeigen über Beginn und Ende der Perso naleinkommensteuer- und Rcntensteuerpflicht (88 145, 147, dann ZZ 228 und 230). 11. Anbieten der Büchereinsicht (8 272). 6)Nach T. P. 44 lit,. s Geb. Ges.: 1. HnnSlisten und Wohnlisten (8 200). 2. Anzeigen der Dicnstgcber über ausbezahlte Dienstbczüge (8 201

). 3. Zustimmungen der Dienstgeber zur Einver nahme ihrer Angestellten als Auökunstspersonen oder Sachverständige (8 269, /Vline-r 3). 4. Vorstellungen der Gemeinden in Steuerthei- luugösachcn (V. V. II, Art. 45, Z. 13). e) Nach T. P. 44, lit 1 Geb. Ges.: 1. Eingaben, Beilagen :c. im Stcuerstrafverfahren (8 258). 2. Recurse gegen Straferkenntnifse (8 260). L) Nach T. P. 9 Geb. Ges.: Berufungen der Vorsitzenden der Erwerbsteuer- commissionen (8 59, Alinea 2). g)Nach T. P. 44, lit. s Geb. Ges.: !. Wahlablehnungen

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