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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 10
Datum: 29.03.1876
Umfang: 10
vom 29. Februar 1864, Zt. G. B. Nr. 20. eingesührten Scala, I hat folgende, die Gebühr sammt Zuschlag umfassende Scala I zu treten. , 2'is zum Betrage von 75 fl. . —fl. ü kr. gber 75 fl. bis 150 „ . — 150 .. .. 300 „ . — .. 20 „ 300 .. .. 450 .. . — 30 „ 450 .. .. 600 .. . — .. 40 600 ,. „ 750 50 750 „ ., 900 „ . — „ 60 „ 900 .. „ 1.050 ,. . — „ 70 „ 1.050,, „ 1.200., . — 80 „ „ 1.200 .. .. l.350 ., . — 90 „ 1.350 „ .. 1.500 .. . 1 „ — „ 1.500 ., 3.000 „ . 2 — „ 3.000 .. „ 4.500 „ ., 6.000 ., 7.500

, auf welche der Wechsel lautet, und zwar: wenn nicht schon aus dem Wechsel selbst erhellt, daß die Zahlung später als sechs Monate nach den, Ausstellungstage erfolgen soll, und wenn der im Schlußsatze diese» Paragraphes vor« gesehene Fall nicht eintritt, nach Scala I; d. wenn schon auv dem Wechsel selbst erhellt, daß die Zahlung später als sechs Monate nach dem . .Ausstellungstage erfolgen soll, pach Scala II. . Der. Gebühr nach Scala II unterliegt ein . Wechsel, ohne Rücksicht auf dessen Verfallzeit

wurde, den auf die Gebühr nach Scala ll fehlenden Betrag zu entrichten. Werten tie unter den 8 4» sallenten Wechsel mit bestimmter Zahlungsfrist nach Ablauf von sechs Monaten vom Ausstellungstage weiter begeben — (worunter jedoch ein Giro zur Eiukassirung oder per proeura im Sinne des Art. 17 der Wechsel ordnung nicht verstanden wird) — so ist rer auf die Gebühr nach Scala II fehlende Betrag vor der Begebung zu entrichten. Erstreckt sich eine solche Weiterbegebnng nur auf einen Theil

der Wechselsumme, so ist bei den zur Zeit der Ausstellung gebührenfreien Wechseln die dem abg tretenen Betrage nach Scala II entsprechende Gebühr, bei schon ursprünglich stempelpflichtigen Wechseln jene Differenz zu entrichten, welche zwischen der von rem abgetretenen Betrage nach Scala II entfallenden Gebühr und der diesem Betrage nach der zur Zeit der Ausstellung des Wechsels in Wirksamkeit gestandenen Scala l entsprechenden Ge bühr besteht. 8 6. Jede schriftliche Prolongation eines inlän dischen Wechsels

unterliegt per Gebühr, und zwar nach Scala I, woserne die Fristverlängerung sechs Monate nicht überschreit! t, außerdem aber nach Scala II. Die Prolongationsfrist ist nicht vom Tage der Prolongationserklärung, sondern von dem Tage des Ablaufes des früheren Zahlungstermines zu berechnen. 8 7. Wird ein Wechsel behufs Erlangung teS Pfandrechtes oder AfterpfanvrechteS aus eine unbe wegliche Sache zur Einverleibung oder Vormerkung überreicht, so ist vor rer Überreichung, wenn der Wechsel

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 26.02.1850
Umfang: 6
Königreiches. Scala I. für Wechsel. bis 100 fl- — fl. 3 kr. über 100 fl. „ 200 — „ 0 „ 200 „ „ 3S0 „ — „ 10 „ 350 500 — „ 15 „ „ so» „ „ 1000 „ — 30 „ „ I> 00 „ 1S00 „ — »» 4^ „ 1600 „ „ 2000 „ 1 „ —- „ „ 2000 „ 4000 „ 2 „ „ 4000 „ „ 6000 „ 3 „ — „ 6000 „ 8000 4 „ „ 6000 „ „ 10000 S », — „ „ 10000 „ „ 12000 „ 6 „ — „ „ 12000 „ 16000 S „ —- „ 16000 „ „ 20000 „ 10 „ „ „ 20'00 „ „ 24000 12 „ —- „ „ 2400« „ „ 28000 „ 14 „ -— „ 28000 „ „ 32000 „ 16 „ „ „ 32000 „ „ 36000 „ 1« „ — „ „ 36000 „ 40NV0

„ „ 1600 „ 4 „ — ,000 2000 „ 5 „ — „ 2000 „ 2400 „ 6 „ — „ 2400 „ 3200 « „ — „ „ 3200 „ „ 4000 „ 10 „ — 4000 4800 12 „ — „ 4600 „ 5600 „ 14 „ — „ 5600 6400 „ 16 „ 6400 7200 18 „ — „ ,, 7200 „ 8000 20 „ — über 8000 fl. ist vou je 400 fl. eine Mehrgebübr von l fl. zu entrichten, wobei ein Restbetrag uuter 400 fl. als voll anzunehmen ist. S c a l e ii für das Loiiibardisch-Venctiani'sche Königreich. Scala I. für Wechsel. bis 300 Lir. — tir. 15, Cent. über 300 Lir. 600 — ^0 600 10?>0 — „ -^0 105,0 >500

„ — „ 75 IS00 3000 1 50 3000 .. 4500 „ 2 „ 25 „ 45»0 „ 6000 3 6000 „ 12000 ,, 6 12000 „ 18000 „ v I8l!00 „ 24000 „ 12 — „ 240N0 „ 300>'0 15 „ 30000 ,, 30000 „ 18 „ 36000 „ „ 48000 „ 24 „ „ 48000 „ 60000 „ 30 60000 72000 „ 36 72000 „ 84000 „ 42 84000 96000 „ 48 V6u00 „ l 08000 54 108000 „ 120000 „ 60 — über 120000 Lire ist von je «000 Lire eine Mehrgebühr von 3 Lire zu entrichten, wobei ein Restbetrag unter 6000 Lire für voll anzunehmen ist. Scala II. für andere nach dem Werthe des Gegenstandes stempel

- seutirt, so ist mit Ablauf dieser Zeiträume derjenige Betrag, um welchen bei Anwendung der Scala II. die Gebühr für den Wechsel höher entfallen wäre, Zlt entrichten. 4. Die Sekunda- nnd Tcrtiawechsel unterliegen der jenigen Gebühr, welcher das erste Wechselei-emplar un terliegt. 5>. Werden Wechsel prolonqirt, so ist für jede Pro longation, welche nach dem Unterschiede, ob der Wechsel im In- oder im Auslande ausgestellt wurde, 6 oder 12 Monate nicht überschreitet, immer wieder dieselbe Ge bübr

zu entrichten. Ueberschreitet jedoch die Prolon gation diese Fristen, so ist die Gebühr nach Scala II. zu entrichten. 6. Ist die durch den Wechsel begründete Wechsel- mäßige Verpflichtung erloschen, oder >v rd ein Wechsel zur Erlangung eines Hypothekarrechts intabnlirt oder pränotirt, und wurde dafür die Gebühr blos nach der Scala l. oder nach dem Ausmaße des Stempel- und Targesetzcs vom 27. Jänner >840 entrichtet, so ist der jenige Betrag, nm welchen die entrichtete Gebühr gegen das in der Scala

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 03.08.1901
Umfang: 8
wir nicht, dahin umsetzen, dalS jeder, dessen Mittel eS irgendwie erlauben, sich dieses Werk anschaffen muss, damit der Verlag da durch angespornt wird, unS noch mit manchem Pracht bande ähnlicher Art zu beschenken. Das Buch ist durch alle Buchhandlungen, sowie dnrch den Verlag der Leo Gesellschaft, Wien IX. 3, Schwarzspanier straße 6, zu bezieh?«. vermischtes. „Berliner Scala' heißt ein neues Unter nehmen, das im Herbst d. I. eröffnet wird nnd den Zweck hat, allen Componisten und dramatischen Schrift stellern

die künstlerisch vollendete Aufführung ihrer Werke — gegen Erstattung der Unkosten — zu er möglichen. Die Direktion übernimmt und garantiert die 'tadellose Ausführung von Opern, Operetten, Lnst- spielen, Schauspielen u. s. w. durch tüchtige BernsS- künstlrr unter fachmännischer Leitung. Ein großer ca. 1500 Personen fassender Theaterfaal mit Bühne ist für die genannten Productiouen bereis gestellt. Für die Aufführungen voa Opern und Operetten hat die Direktion der „Berliner Scala' das Berliner Ton- künstler

auch den dramatischen Schriftstellern und Schriftstellerinnen zur Aufführung von Lustspielen, Schauspielen, Trauerspielen, Possen «. zur Dis position. Dir Bühnendichter können dadurch dir Gr- legenheit zur öffentlichen Beurtheilung erhalten. Sämmt liche Bühnenaufführungen — die unter eigener Ver antwortung der Autoren geschehen — werden nur von Berufskünstlern dargestellt. Zu diesem Zwecke hat dir „Berliner Scala' mit hervorragenden Mitgliedern der Berliner Theater diesbezügliche Abmachungen getroffen. Außerdem

übfrnimmt die „Berliner scala', vermöge des ihr zur Verfügung stehenden großen musikalischen Apparats, die Aufführung von symphonischen Werken, Chorwerken, Liedern ic. und stellt ihren Saal nebst Orchester den Lieder-, Oratoriensängern und -Sänge rinnen, Instrumental-Künstlern und -Künstlerinnen» (Pianisten, Violinisten, Cellisten «.) zur Verfügung. Ein kleiner, wundervoll akustischer ^saal („Musensaal'), der etwa 400 Personen Raum bietet, ist für Kammer musik-Abende, Recitationen, Vorlesungen

«. bestimmt. Auch die auswärtigen Bühnenkünstler, die gern vor den Berliner Theaterdirectoren, der Presse, den Agenten eine Probe ihres Könnens — selbst in einzelnen Acten oder Scenen — ablegen wollen, werden diese Ein richtung der „Berliner Scala', die ihre Bühne und das Berliner Tonküustler-Orchester zur Verfügung der Herren Schauspieler und Opernsänger «. hält, mit Freuden begrüßen. Schließlich übernimmt die „Ber- liner Scala' die künstlerisch tadellosen Aufführungen, sowie die wirkungsvollen

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 12.03.1864
Umfang: 10
nicht überschreitet, ausgefertigt wird, so hat die Stempelge- bühr 10 kr. von jedem Bogen zn betragen. Den hier bezeichneten Gebühren unterliegt auch jede Prolongation dieses Darlehensgeschäftes. d) Andere Schuldverschreibungen (T. P. 36, 2 der selben Bestimmungen.) Die in der T. P. 36, 2 a für Schuldverschreibungen, ivelche auf den Ueberbringer lauten, festgesetzte Gebühr nach Scala III wird, wenn diese Schuldverschreibungen auf eine bestimmte, jedoch nicht längere Zeit als 1V Jahre lauten, nach Scala

II ermäßigt. Wird jedoch die Darlei'hensdauer verlängert, so ist die Gebühr nach Scala III zu ergänzen. 8 9. Beschränkung der Stempelpflicht der kaufmän nischen Korrespondenz. Die Korrespondenzen der Handel- und Gewerbetrei benden über Gegenstände ihres Handels- und Gewerbe betriebes unter sich und mit anderen Personen, inso- ferne sie ein hieraus Bezug nehmendes Rechtsgeschäft enthalten, sind bedingt befreit. Wird jedoch die Briefform zur Ausfertigung eineS Wechsels (T. P. 1t3), eines Schuldscheines t.T

eS sich nur darum, einer bestimmten Person eine im Maximalbetrage festgesetzte Geldsumme an einem anderen als ihrem Wohnorte nach Maßgabe ihres Begehrens innerhalb einer bestimmten Zeit zur Verfügung zu stellen, so sind sie rücksichtlich der Gebühr Vollmachten gleichzuhalten, wofern nicht bei Anwendung der Bestimmung für Anweisungen die scala- mäßige Gebühr mit einem minderen Betrage entfällt. Die Verständigung derjenigen Person, welche um die Zahlung ersucht wird, ist nach P. 11, 2, o der durch daö Gesetz

nicht gewerbsmäßig betreiben, wem, darin bloß die Ablieferung bestätigt wird. 8 15. Andere Empfangsbestätigungen, welche der festen Gebühr von 50 kr. von jedem Bogen unterliegen. Die in der T. P. 47, o der Gesetze vom 9. Februar und ?. August 1350 für Empfangsbestätigungen über erfolgte gerichtliche Depositen enthaltene Bestimmung, daß sie nur infoferne der Gebühr von 50 kr. von jedem Bogen unterliegen, als nicht nach Scala II einenlindere Gebühr entfällt, wird auch auf alle, anderen „ach T. P. 47 der bezogenen

der T. P. 57 v, 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 1362 hat folgende Anordnung zu treten. Von Gewinnsten nach der Ziehung von Losen der Staats- uud Privatlottcrien, wenn diese Gewinnste nicht in Effekten bestehen, ist nachstehende Gebühr zu bemessen: ->) beim Zahlenlotto nach Scala III, wenn aber der Gewinn 2 Gulden nicht erreicht, ist er unbedingt ge bührenfrei ; li) bei anderen Lotterie,mternehmungen, vom Ge winnste, »ach Abzug der Spieleinlagen (deS Nominal- wertheS deS Loses) 5 Percent. 8 17. Eingaben um Eintragung

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 16.03.1881
Umfang: 8
als drei Monate ertheilt werden, die Gebühr nach Skala I. o. wenn sie auf längere Zeit oder von anderen Personen ertheilt werden, die Gebühr nach Scala 1l. Jede Prolongation unterliegt derselben Gebühr, wie die erste Ertheilung eines Vorschusses. Die erwähnten Anstalten haben diese Gebühren von den Parteien einzuheben und monatlich nachhinein unmittelbar zu entrichten. Nach derselben Bestim mung sind auch die von solchen Anstalten betriebe nen Kost-Report-Depotgeschäfte u. dgl. zu behandeln

übertragen, ver äußert, zum Verkaufe ausgeboten, verpfändet oder wenn man darauf Zahlungen geleistet und auf Grundlage derselben andere rechtsverbindliche Hand lungen vorgenommen werden sollen. Di>se Abgabe ist vor der Vornahme einer der oben bezeichneten Acte nach Scala ll. des Gesetzes vom 13. December 1862 in der Weise zu entrichten, dass die der ent fallenden Gebühr entsprechenden Stempelmarken auf der ersten Seite des Wertpapieres befestigt und von einem zu dieser Amtshandlung ermächtigten Amte

, die Stempelgebühr nach Scala II noch vor Beginn des Geschäftsbetriebes im Jnlande, jene aber welche bis Eintritt der Wirksamkeit dieses Gesetzes den inländischen Geschäftsbetrieb bereits begonnen haben, binnen 30 Tagen nach Beginn der Wirksam keit dieses Gtsetzes unmittelbar zu entrichten. Ebenso sind ausländische Actiengesellschasten und Commandit- Gesellschaften auf Actien, dann ausländische Corpo rationen und Einzelpersonen, welche die Notierung der von ihnen ausgegebenen Actien oder Actien-An- theilsche

nx oder Partialobligationen an einer inlän dische,^ ÄHrse zu erwirken beabsichtigen, verpflichtet, abgesehen von den oben festgesetzten Gebühren, vor der Ertheilung dieser Bewilligung für jenen Theil des Actien oder Obligationen-Capitales, weicher im Jnlande in Verkehr gebracht wiid, die Stempel gebühr nach Scala II unmittelbar zu entrichten. In Ansehung der in d.n Landern der königl. ungarischen Krone ausgegebenen, in das Geltungsgebiet dieses Ge setzes gelangenden Actien, Obligationen und andere Wertpapiere sind.n

von durch diese Anstalten eingehobenen Nachnahmebeträgen, welche den bezüglichen Nachnahmescheinen beigesetzt werden, sind bis einschließlich 10 fl. unbedingt ge bührenfrei und unterliegen, wenn der bestätigte Be trag zwar 10 fl.. aber nicht 50 fl. übersteigt, der Gebühr von 1 kr., wenn dieser Betrag aber 50 fl. übersteigt, der Gebühr von 5 kr. Von Glücksverträgcn ist die Gebühr nach fol genden Grundsätzen zu entrichten: Die Wette unterliegt der Gebühr nach Scala III. Den Maßstab der Gebührenbemessung bildet der Wettp

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 10
Datum: 01.04.1898
Umfang: 10
«»tra B-ilaa- ,u ..Bot- für »iro» «nd Borarlberg' Sir. ?S. Ksral- und Pro »ineial»Chro«ik. Deutscher Sprachverein. Der Zweig- verein Innsbruck des allgemeinen deutschen Sprach- Vereins hielt am 29. d. M. in den StadtMen seine diesjährige Hauptversammlung ab. Der Borstand Herr Prof. Dr. v. Scala begrüßte die Erschienenen und gab einen kurzen Ueberbnck über die Thäti.keit des Sprachvereins im ver flossenen Jahre, aus dem ersichtlich wurde, ^ dass die stille, aber rastlose Arbeit des Veremes bet

. Auf die bereitwillige Zusage wurden in den Ausschuss wieder gewählt: Die Herren Professoren Dr. Wackernell, Dr. Seemüller, Dr. Schröder, Dr. v. Scala, Privatdocent Dr. Puutschart. Neu gewählt würden die Herren: Privatdocent Dr. Schatz, Hörer der Heilkunde Hörtnagl, Hörer der Rechte Weißenbach und die Hörer der Philosophie Schiffmann u«d Jordan. ^ Ans Antrag des Herrn Prof. Dr. v. scala fasst sodann der Verein einstimmig nachstehenden Beschluss: Der Zweigvereiu Junsbruck des allge meinen deutschen Sprachvereins

beschließt in seiner heutigen Hauptversammlung vom 29. März 1893: In Würdigung der Bedeutung des Volkswörter schatzes für Kenntnis des Volkslebens und der Entwicklnng der Schriftsprache wird ein Preis von 60 fl. ö. W. ausgeschrieben für die beste, kritische Sammlung der Volks Wörter eines tirolischen deutschen Bezirkes. Die betreffenden Arbeiten sind mit einem Kennwort versehen, bis 1. Jänner 1399 an den Obmann des deutschen Sprachvereins Prof. Dr. Rudolf v. Scala (L-aggen- gasse 11, Innsbruck

dort sich aber nicht mit der mundartlichen deckt. Weitere Erläuterungen für die Preisarbeit sind bei Herrn Nadinger (Innsbruck, Landhaus) zu erhalten. Ueber Anregung des Herrn Mlinek wird be schlossen, eine oder zwei Buchhandlungen zu er suchen, dass sie die Beitrittserklärungen von Mit gliedern entgegennehmen. In der sich anschließenden Ausschnsssitzung wurden folgende Herren in den Vorstand gewählt: Prof. Dr. v. Scala, Vorstand; Pros. Dr. Wackernell, Vorstand-Stellvertreter; Herr Nadinger, Schatzmeister; Privatdocent Dr. Schatz

, Bücherwart; Hörer der Philosophie Schiff mann und Jordan, Schriftführer. Nach Erledigung des geschäftlichen Theiles hielt Herr Prof. Dr. Schissner einen kurzen, gediegenen Vortrag über: »Das Recht der Sprache und die Sprache des Rechts', welchem Herr Prof. Dr. v. Scala einige scingestimnitc Volksstudien des oberösterreichischen Dichters Anton Matosch folgen ließ. , 5? A'^'i M' Arlbcrg, 30. März. (Ban- ^ ^ Villa auf der Ceconihöhe, von der schon berichtet wurde, werden Heuer in unserem kleinen Dörfchen

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 10
Datum: 12.03.1864
Umfang: 10
m. p. v. Plen er m. p. Auf Allerhöchste Anordnung: Freiherr v. Nanso nnet m. p. Gesetz vom 29. Februar 1864, enthaltend einige Aenderungen der Gesetze vom 9. Fe- bruar und 2. August 1350 (N-.G.-Bl. Nr. SV und 329), vom 23. März 1354 (R.-G.Bl. Nr. 70) und vom 13. Dezember 1862 R.-G.-Bl. Nr. 69), über die Stempel- lind mmiittelliareu Gebühren; wirksam für das ganze Reich. Mit Zustimmung beider Häuser MemcS NeichSratheS finde Ich zu verordnen, wie folgt: 8 1. Aenderung der Scala I. An die Stelle der dnrch

das Gesetz vom 13. Dezem ber 1862 eingeführten Scala I hat die nachstehende Scala I zn treten: Ais ZU Gebühr Zuschlag Summe dem Betrage von SO fl. — fl. 4 kr. — fl. 1 kr. — fl. kr. über 00fl. bis 120fl. — fl. Skr. —sl. 2 kr. — sl. Iv kr. 120 fl. . 240fl. — fl. lö kr. — fl. 4kr.— fl-Sttkr. 240 fl. . 300 fl. — fl. 24 kr. — fl. 0 kr. — fl. »v kr- 300 fl. . 480 fl. — fl. 32 kr. — fl. 8 kr. — fl. 4» kr. 480 fl. . L00 fl. — fl. 40 kr. — fl. 10 kr. — fl. 5l» kr. V00 fl. . 720

fl., anzusehen sein wird. Beträge, welche 60 fl. nicht übersteigen, unterliegen der Stempelgebühr von 5 kr. 8 2. EntrichtungSart der Stempelgebühr. -l. Von Wechseln. Für die der Scala I zugewiesenen Wechsel (P. 113, a der durch daö Gesetz vom 13. Dezember 1362 geän derten Tar-Best.) werden Blanquette mit schon ein gedruckten Stempelzeichen nach den im 8 1 festgesetzten Gebühreuabstusungen bis zum Betrage der Gebühr von 15 fl. in Verschleiß gesetzt. ES bleibt aber jedermann wie bisher gestattet

aufgeführten Anweisungen und' Ver- pflichtscheinen, soweit sie den der Scala I zugewiesenen Wechseln glekchzuhallen sind, ferner den Anweisungen, welche nach 8 12 der festen Gebühr von 5 k«v unter liegen, wird die in der Tarifpost 102, n der Gesetze vom 9. Februar und 2. August 1350 festgesetzte Be freiung der aufgetragenen Accepte, JndossementS, Bürg schaften und Empfangsbestätigungen eingeräumt. 8 6. ' Eesfionen von Aktien.

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 08.04.1878
Umfang: 6
ist gegen diese Scala; zu Gun sten der ärmeren Classen mit einem Einkommen von 1500 fl. will er zwar eine Degressiv» gelten lassen, die höheren Classen aber ganz gleichmäßig nnd nicht progressiv besteuert wissen. Er erneuert seinen dies bezüglichen, schon im October 1377 gestellten Antrag Pleuer vertheidigt die Progression als eines der gesundesten Principien einer richtigen Steuerwirth schast. An der vorliegende» Scala lobt er insbefon dere, daß sie die Einkommen zwischen J00 fl. nnd 1500 fl. schont, also gerade

jene Kategorie», welche den Uebergang von der Lohnarbeit in die besitzenden Classen bilden. Neu Wirth findet den Zeitpunkt znr Berathung des Gesetzes nicht günstig, umsomehr, da die Durch führung der Steuerreform ja doch noch Jahre in An spruch nehmen wird- Was die vorliegende Scala be so bekämpft er dieselbe, weil die darin ange wendete Progression viel zu geringfügig fei. Sie bilde blos eine Mehrbelastung deö Mittelstandes. Sie sei sehr coiiservativ nach Oben und sehr demokratisch nach Unten, beides

aber auf Kosten deö Mittelstandes. Au spitz als Berichterstatter des Snbcomitä'S wen det sich gegen Neuwirth nnd Krzeczunowicz und hält die Scala des Ausschusses aufrecht. Nach einer kur zen persönlichen Berichtignng von Neuwirth wieder holt Krzeczunowicz seine Angri,ie gegen das Princip der Progression. Der Finanzminister Baron Deprctis erklärt, da er die Durchführung der Steuerreform zwar am lieb sten im Sinne der Regierungsvorlage gewünscht hätte, daß er aber für jetzt, nicht um deö Bessern willen das Gute

zu opfern, sich den Anträgen des Ausschusses consormire. (Beifall.) Nach dem Schlußwort des Referenten Beer wird bei der Abstimmung Z. 5 sammt der Scala ange nommen. Dr. Roser beantragt, daß alle Abgeordneten den Sitzungen des ErsparungöauSschusseS beiwohnen dürfen. — Die nächste Sitzung findet am Samstag, 6. April, statt. §Wien» 5. April. Die heute im Abgeordnetenhause wieder aufgenommene Verbandlung über die Personal- Einkommenstener bietet einigen Blättern, insbesondere der „Presse', die Veranlassung

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Seite 2 von 10
Datum: 10.05.1905
Umfang: 10
Leichen geborgen. Literatur, Kunst und Wissenschaft Wohl die stillste uud einsachste Veranstal tung des hundertsten Todestages Schillers in Innsbruck, aber, wie zu hossen ist, diejenige, pon der aus späte Tage ein Segen weiter wirkt, war die Versammlung, welche gestern mittag im Hotel „Stadt München' stattfand. Neben dem Einberufer, Prof. Dr. R. v. Scala und feiner Frau Gemahlin sah man eine An zahl von Universitcitsprosessoren, sowie von hiesigen Schriftstellern und anderen Persön lichkeiten. Pros

. Dr. v. Scala begrüßte die Anwesenden namens des Generalsekretariates der deutschen S ch i l l e r st i s tu n g in Wei mar und namens der Eiuberuser. Es sei zu hoffen, so führte der Redner aus, daß iu. den heute hier Versaunnelteu sich die lebendige Kraft finden werde, um dem Unternehmen in recht großer Zahl Mitglieder und Freunde zu werben. Der Zweck der Schillerstistuug ist, Schriftstellern und ihren Familien in schwie rigen Verhältnissen Hilfe zu bieten. Schiller selbst hatte seine ganze Jngend lang

Kranewitter wurde .Prof. Dr. v. Scala zum Obmann gewählt. Zum Schriftführer wählte die Versammlung den Schriftsteller Arthur v. Wallpach; die Stelle des Zahlmeisters ist noch nicht besetzt. In der kurzen Wechselrede, welche sich mit einzelnen Bestimmungen der Satzungen für die Zweigstiftuug befaßte, ergriffen das Wort Re- giernngsrat v. Hör mann, Prof. Tr.,R. von Wretschko, Prof. Sem per, Schriftsteller Jenny und Finanzbeamter Lechner. Es wurde insbesondere festgelegt, daß zur Wah rung des volkstümlichen

Charakters der Ein richtung der Stiftung die Mitgliedschaft auch mit einem ganz geringen Beitrage erworben werden kann. Prof. Dr. v. Scala schloß so-- idann unter dem Ausdrucke der Freude über die Grüuduug und des Dankes an die Erschie nenen die Versammlung mit dem Wunsche, daß diese im Gedanken an Schiller gegründete Zweigstistuug eine segensreiche Zukunft haben möge; nnd daß, wie in der engeren Heimat des Dichters heute Feuer zu seinen Ehren an gezündet werden, auch diese Stistnug einem Feuer

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Seite 5 von 8
Datum: 17.07.1899
Umfang: 8
); W. Ginzkey inMaffers- dorf; I. Kleinpcter in LeoberSdorf; A. Krupp in Berndorf; I. Mcdinger in Wien; Professor Baron F. Myrbach in Wien ; R- v. Scköller in Hirfchwang; Professor O. Wagner in Wien ; A. v. Scala in Wien. Für die Concurreuz II: Se Excellenz Graf Bylandt, k. k. Minister für Cultus und Unterricht; S. Excellenz Baron Di Panli von Treuheim, k. k. HandelS minister; Oberbaurath Schemfil (Vertreter des Oberst- hosmeisteramteS Sr. k- und k. Apostolischen Majestät); H. v. Czjzek in Schlaggenwald

; Se. Erlaucht Johann Gras Harrach in Wien; Professor I. Hoffmann in Wien; Professor H.Macht in Wien; O. Seifferheld in Pirlenhamii'cr; Professor W. Unger in Wien; Se. Excellenz Hans Graf Wilczek in Wien; A. v. Scala in Wien. Für die Concurrenz III: Se. Excellenz Graf Bylandt. k. k. Minister sür Cultus und Unterricht; Se Excellenz Baron Di Panli v. Treuheim, k. k. HandelSminister; Oberbaurath H. Scheinst! (Vertreter des Obcrsthofmcisteramtes Lr. k. u. k. Apostolischen Majestät); W. Göpfcrt in Wien; Professor

I. Hoff mann in Wien; Profeüor A. HynaiS in Praa; A. v. Lanna in Prag; L. Lobmeyr in Wien; M. v. Spaun in Klostermühle; Professor C Niller v. Zumbnfm in Wien; A. v. Scala in Wien Für die Concurrenz IV: Se. Excellenz Graf Bylandt, k. k. Minister für Cultus und Unterricht; Se. Excellenz Baron Di Pauli von Treuheim, k. k. HandelSminister; Oberbaurath H. Scheinst! (Vertreter des Obersthofmeisteramtes Sr. k. u. k. Apostolischen Majestät) ; Se. Excellenz N.Dumba in Wien; W. Ginzkey in MafferSdorf; Professor

I. Hoffmann in Wien; A. Kranner in Wien; F. v. Ober- leithner in Mährisch-Schönberg; E. Regenhardt in Freiwaldau; W. Baron Weckbecker in Wien; A. von Scala in Wien. Der vollständige Text dieser Aus schreibungen wnd über Verlangen vo:n Bureau des k. k. österreichischen Museums ausgefolgt. Ausstellung der Gesellschaft vom „Blauen Kreuz' Wien 1399. Unter dem Pro- tectorate Ihrer k. u. k. Hoheit der Frau Erzherzogin Maria Josefa veranstaltet die Gesellschaft vom „Blauen Kreuz' in der Zeit vom 16. September

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Datum: 27.07.1893
Umfang: 6
der LandcSfchulgcfetze abgegebenen Protest das Erklären ab, sich weder an der General- noch an der Specialdebattc über dieses Gesetz zu belheiligen und aus principiellen, wie auch aus anderen Gründen über haupt gegen das Gesetz zu stimmen. Die italienischen Abgeordneten crsuchcn diese Erklärung dem stenogra phischen Protokolle bcizufchließcn. In länger cr Rede spricht sodann Abg. Dechant Glatz gegen die Borlage, insbesondere gegen die Scala der Schnlbeiträge und gegen den Z 4 des Gesetzes. Das Heranziehen

von Vcrmögenheiten, für welchc daö Gebürcnäquivalent bezahlt werden muss, fei abnorm, von niemanden beabsichtigt und ein gewaltsames vor gehen. Nerner beantragt Zurückweisung des Entwur fes an daö Comilu, Erhöhung der vom Schulbeitrag freien Verlassenschastssiillimc, Ermäßigung der Pcrceut- Scala für die Berechnung der ^schuldeiträge und end lich Befreiung jener Vermögcnhcit^n vom Schuibci- trage, welchen ein Gebürenäquivalent vorgeschrieben wird. Abg. Dr. Blaas erblickt in dem Antrage Glatz keinen praktischen

Vortheil, die gewünschten Aen> dcrungni können alle im Hause durchgeführt werden. Dechant Rauch und BaronBiegcleben schließen sich dem Antrag Glatz an. Letzterer macht überdies posi tive Vorschläge für Abänderung der Proccut-Scala der Schulbciträge. Dr. v. Hepperger tritt für die Ausschussvorlage ein und bezeichnet eS insbesondere als gerecht, dass auch die moralischen Corporationcn, welche das gleiche Interesse an der Schule haben, wie die übrigen Steuerzahler, zur Erhaltung der schule herangezogen

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