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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 14
Datum: 18.04.1903
Umfang: 14
berechnet. Die Äeträge für den Bezug und die Ankündigungen müssen postfrei Telepliun-u»r. ' eingesendet werden. — Jedes solide Anuoncen-Burcau nimmt Annoncen entgegen. Telephon-Nr Amtlicher Teil. Gesetz vom April betreffend den Schutz des Zeichens und Namens des roten Kreuzes. Mit Zustimmung beider Häuser des Rcichsrates finde Ich anzuordnen, wie folgt: Zum Gebrauche des' durch die Genfer Kon vention vom 22. August 1864, R. G. Bl. Nr. 97 sx 1366, als Neutralitätszcichen eingeführten ro ten Kreuzes

-Mini- sterium auch anderen dem militärischen Sanitäts dienste gewidmeten Vereinen gestatten, das rote jkreiH in bestimmter Art als Abzeichen zu ge brauchen^ Z 2. Zur Aufnahme der Worte: „Rotes Kreuz' in den Namen der Vereinigung sind nur die Österreichische Gesellschaft vom roten Kreuze und de^ren Hilss- und Zweigvereiue berechtigt. - Ebenso dürsen nur diese Vereine den Namen des roten Kreuzes zur Anrufung der öffentlichen Wohltätigkeit im Wege von Sammlungen oder «nderen Veranstaltungen gebrauchen

. '- H Z. Der Gebrauch des roten Kreuzes auf > »veißem Grunde oder die Worte „rotes Kreuz' Kur Bezeichnung von geschäftlichen Unteruehmuu- - gen oder Betriebsstätten, zur Bezeichnung feil gehaltener, zur Schau gestellter oder in Verkehr gesetzter Waren, auf deren Verpackung, Umhül lung oder Gefäßen, in Ankündigungen, Zirkn- larien, Preislisten u. dgl , sowie als Bestandteil von Firmen, ferner das Feilhalten, Znrschan- - stellen odür Jnvevkchrfetzen von Waren,, die mit diesem Zeichen oder Namen versehen

des roten Kreuzes auf weißem Grunde als Abzeichen auf Arm binden oder Fahnen und der gegen die Vorschrift des Z 2 verstoßende unbefugte Ge- ' brauch des Namens des roten Kreuzes; d. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Z 3, 1. Absatz; o. jeder andere unbefugte Gebrauch des rote» Kreuzes auf weißem Grunde, wenn der Ge brauch des Abzeichens den Schein zu erwecken geeignet ist, daß jemand Organ eines der gemäß Z 1 zur Führung des roten Kreuzes befugten Vereine und Körperschaften

ist, oder I daß es sich um Gegenstände oder Veranstal tungen dieser Vereine und Körperschaften handelt. Im Falle der Verurteilung ist auüc^dätti auf die Beseitigung der unbefugten Bezeichnung, wenn aber diese Beseitigung nicht mehr möglich ist, auf deu Verfall der diese Bezeichnung tragen den Gegenstände zu erkennen, soweit dem Ver urteilten noch das Recht zur Verfügung über diese Gegenstände zusteht. Z 5. Die Anwendung der Bestimmungen der ZZ 3 innd 4 wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß das Zeichen des roten Kreuzes

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 10
Datum: 10.03.1904
Umfang: 10
der !>iiiit)rii<ti, im Eisen varen-Ä>->ckiNl,' dcs Herrn HanS v. P e i s s e r i.Vtiei ^ci <riuinvhpfortc ,tn< in Anger in airs Annoncen-Aurcau, Höttingcr^asse '^ir. Die Redaktion und Perwallunn ves .Volc kü, Tirol und Vorarlvcrg'. Teil. Verordnung der Ministerien des Innern» des Handels, der Jnftiz und für Landes- Verteidigung von» 2. Ältürz betreffend den Gebrauch des Zeichens od,r des Namens des roten Kreuzes im geschäftlichen Verkehre. Auf Gründ der ZZ 3, 7, 8 und 9 des Geseves vom 14. April

19<>3, N. G. Bl. Nr. 85, betreffend den Schutz des Zeicheiis und Namens des rot n Kreuzes wird verordnet, wie folgt: . Z l. Die Erteilung der in Z 3 des vorangesührten Geseves vorgesehenen Vewilligung zum Gebrauche des Zeichens oder des Namens des roten Kreuzes steht jeder politischen Landcsbehvrde zu, iu deren Verwal- tniigsgebiete der Standort der Unternehmung, welche diese Bewilligung anstrebt, gelegen ist. Wird die Bewilligung nur für eine einzelne Betriebsstätte angesucht, so ist zur Erteilung derselben jene poli tische

oder des Namens des roten Kreuzes ist in der Negel nur zu erteilen, wenn es sich nm solche Unteruelimungen oder Waren handelt, welche für die Krankenpflege im allgemeinen von Bedeutung find. Hieb,i werden jene Unternehmungen vorzugsweise zn berücksichtigen sein, welche mit einer der im § 1 des Gesetzes vom 14. April 1303 bezeichneten Korporationen oder mit einein solchen Vereine in geschäftlicher Verbindung fteheii.j Die Bewilligung kaun ferner, soweit es sich um die Bezeichnung

von Waren oder nm das Feilh.ilten, Zürschanstellen oder Jnverkehrsetzen derselben han delt, auch für solche Waren erteilt werden, welche den Zwecken der vorerwähnten Korporationen oder Vereine dienen. Für solche Waren, deren Verbindung mit dem Zeichen oder dem Namen des roten Kreuzes dem Ansehen desselben, als iiiternatwualen, Humanitären j Zwecken dienenden Neutralitätszeichens nicht entspricht, ist die Bewilligung in keinem ^alle zn erteilen. 8 4. Bei E teilnug der im H 1 dieser Verordnung erwähnten Bewilligung

ist der Umfang derselben bestimmt zn umschreiben. Hiebei ist insbesondere zum Ausdruck zn bringe», welche Art des Gebrauches des Namens vder des Zeichens des roten Kreuzes ge statt« t sein soll, und ob die Beivillignng für die ganze Unlernehmung oder nur für einzelne Betriebs- siät.en .der nur für eine bestimmte Gattung von War n zu gelten hat. Z 5. Wen« der Gebrauch des Zeichens oder des Namens des roten Kreuzes einer Unternehmung gi inän Z l dieser Ver'rduung bewilligt wurde, so gilt die erteilte

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 28.02.1906
Umfang: 8
eine Mozartseier, bei welcher mir Pieren ans Mozarts Opern nnd zwar sämtlich mit Beglei tung des Orchesters zn Gehör gebracht werden. Landwirtschaftliches, Gewerbe» Handel, und Verkehr. (Führung des roten Kreuzes im ge schäftlichen Verkehr.) Das k. k. Ministerium des Innern hat an alle politischen Landessletten den nachstehenden Erlaß vom 23. Jänner 1906 betref fend die Führung des Zeichens des Roten Kreuzes im geschäftlichen Verkehre erlassen: Nach einer dem Ministerin»! des Innern zugekommenen Mitteilung

der Bnndesleitung der Österreichischen Gesellschaft vom Raten Kreuze bedient sich ungeachtet der seit dem l. Jänner 1905 in Kraft getretenen Bestim mungen der 3 nnd 4, Ut. d deS Gesetzes vom 14. April 1903, welche den Gebrauch des durch die Genfer Konvention als Nentralitätszeichen einge führten roten Kreuzes ans weißem Grunde im ge schäftlichen Berkehr nur mit besonderer Bewilligung der politischen Landesbehörde gestatten nnd einen unbefugten derartigen Gebrauch als strafbar erklären, eine große Zahl

von Gewerbetreibenden nach wie vor des Zeichens des Roten Kreuzes ohne die vor geschriebene Bewilligung und zwar vielfach für Waren, deren Verwendung mit dem Zeichen des Roten Kreuzes dem Ansehen des letzteren nicht ent spricht nnd für welche daher die Bewilliguug zur Führung des erwähnten Zeichens gemäß H 3 Schluß absatz der Miilisterial-Verordnuiig vom 2. März 1904 in keinem Falle zu erteilen ist. Die k. k. Statthalterei wird eingeladen, die Behörden erster Instanz hierauf aufmerksam zu machen nnd

ihnen die sorgsame Handhabung der zitierten Gesetzesbestim mungen behufs Abstellung derartiger Uuzukvmmlich^ keiten einzuschärfen. Weiter wird der k. k. Statt halterei znr Erzieluug eines gleichmäßigen Vorgehens in der Behandlung einlangender Gesuche um bie Bewilliguug zur Führuug des Zeichens des Roten Kreuzes im Einvernehmen mit dem Handelsmini sterium nachstehendes eröffnet: Die im Zusammen hange stehenden Anordnungen der ZH 3, 4 und 5 des Gesetzes vom 14. April 1903 sind zufolge ihres Wortlautes nnd

gegenteiligen Vor schrift auch in abweichender Darstellung zu führen. Die Bestimmung des 8 5 des Gesetzes vom l4. April 1903 ist demuach nur aus deu Fall des Mangels einer solchen Bewilligung anwendbar. Wird also bei Abgang einer nach H 3 des zitierten Gesetzes erteilten Bewilligung ein bei gewöhnlicher Aufmerk samkeit mit dem Äilde des Roten Kreuzes ver- we.l,slu»gsf^!>ige? Zeichen geführt, so erscheint die Voranss.^uil-i der ^tinfbarleit nach Z 4 oit. gegeben. Ais eine derartige, bei geivölmlicher

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 15.01.1907
Umfang: 8
vom Roten Kreuze für Tirol zwölf .Hilfsplätze, vier Reservespitäler und fünf SanitätSkolonnen zur Verfügung. Die Bundesleitung des Roten Kreuzes erhält überdies zwei mobile Vereinsdevots, welche mit zum Ersatz dienenden Sanitätsmaterial für die k. u. k. Feldspitäler und k. u. k. Tivisions- Sanitätsanstalten ausgerüstet sind. Schließlich seien hier noch zwei See-Ambu lanz-Schiffe cnvähnt, welche zur Aufnahme der Verwundeten und Kranken aus den Kriegsschiffen und aus den in den Hafenstädten befindlichen

- und sonstige Reserve-Spitäler, 50 Rekonvaleszentenhäuser, 3317 Pflegestätten zur Verfügung gestellt, für deren plangemäße Verwendung 723 Ärzte, 25 Apotheker und über 900 geistliche und weltliche Pflegerinnen- und bei 2000 Landwehrsoldaten zum Spitaldienste zu Gebote stehen. Eine weitere Aufgabe des Roten Kreuzes bildet die Errichtung von Krankenhalte sta tt onen auf hiefür von der k. n. k. Kriegs- verwaltuug bezeichneten Bahnhöfen. Hier wer den die durchpassierenden Kramen und Verwun deten zumeist

von den Ausschuß-Tamen des Landes- und Zweigvercines des Roten Kreuzes gelabt und die transportunfähig gewordenen Verwundeten von den Transportkolonnen des Roten Kreuzes von hier aus in die Spitäler überführt, auch die außerhalb deS Waggons näch tigenden Kranken in hiezu vorbereiteten Lokali täten vom Roten Kreuze untergebracht und ge pflegt. Wie allgemein anerkannt, sind die asepti schen Verbandpäckchen von hervorragendem Werte sür den ersten Notverband des auf dem Schlachtfelde Verwundeten

, den sich dieser.unter Umständen selbst anlegen kann. Die Fürsorge, des österreichischen Roren Kreuzes beteilte bisher die Mannschaft des k. u. k. Heeres und der k. k. Landwehr mit über 800.000 solcher Päckchen im Kostenbetrage von über 300.000 Kronen. Eine wichtige Aufgabe erfüllt die österreichi sche Gesellschaft vom Roten Kreuze im Kriegs fälle, indem sie in Wien ein schon im Frie den vorbereitetes Auskunftsbureau zum Zwecke der Erteilung von Auskünften über den Aufenthalt und die Art der Erkrankung

zweier Faktoren bedarf: der Militärbehörde und der außer dem Militärverbande befindlichen hilfsbereiten Bevölkerung. Die Hauptaufgabe der österreichischen Gesell schaft vom Roten Kreuze bildet: „Die pflicht mäßige Fürsorge des Staates für die Verwun deten und im Felde erkranZter Krieger zu er gänzen und über das Maß dieser staatlichen Fürsorge hinaus die Pflege der Verwundeten und Kranken nach Möglichkeit zu verbessern'. Seit Menschengedenken war die sanitäre Für sorge

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 16.01.1907
Umfang: 8
jene Kronländer (Böhmen und Mähren, sowie Oberösterreich), in denen - sich der Mangel an solchen sehr fühlbar macht, w'it großem Erfolge widmen. Der Landes- und Frauenhilfsverein des Roten Kreuzes in Tirol ist in der glücklichen Lage, für den Kriegsfall die Anerbietung von 200 geistlichen Krankenpflege rinnen aufweisen zu können. In Innsbruck wurde die Ausbildung von Krankenpflegerin nen, welche den Landgemeinden zur Verfügung stehen sollen, von der Gesellschaft „Charitas' in Angriff genommen und der hiesige

Stamm verein erwartet mit Interesse den Erfolg dieser Bestrebungen, um sich auch diesen eventuell anzuschließen. Mit vielem Interesse sieht die Bevölke rung der Darbietung von populären Vorträ gen über erste Hilfeleistung bei Unglücks fällen, über Krankenpflege im allgemei nen, über Pflege von Verwundeten mit Übun gen am Phantom an allen Orten, wo sich Stammvereine und größere Zweigvereine des Roten Kreuzes befinden, entgegen. Eine popu lär gewordene Schöpfung des Roten Kreuzes in Österreich bildet

kann es sich ereignen, wie dies in Tirol im Jahre 1882 der Fall war, daß die bei den durch Elementarereignisse ver ursachten Notständen von der Bundesleitung ein mal dargebotene Geldunterstützung einen viel bedeutenderen Betrag darstellte, als die von den Stamm- und Zweigvereinen des Roten Kreuzes in Tirol an die Bundesleitung abgelieferte Summe der Perzentuellen Quote ihrer Rein einnahmen ausmachen dürste. Dr. W I. L sbifch. Vermischte«. (Aufgefundener Knabe.) Der 15jährige Gymnasiast Adolf v. Bernd, der seit

im Bedarfsfalle zu ermöglichen, hat die öster reichische Gesellschaft vom Roten Kreuze bis nun über 5l) Baracken angeschafft, die teils im Zentral-Notstandsdepot der Gesellschaft in Wien, teils in den Filial-Notstandsdepots in sämt lichen Landeshauptstädten aufbewahrt werden und von hier aus, mit Sanitätsmateriale und Gegenständen der Spitalseinrichtung ausgerüstet, zugleich mit einem verläßlichen Desinfektions- Apparate auf Verlangen an jedem beliebigen Ort aufgestellt werden können. Die Bereithal tung

und Beistellung von spitalmäßigen Baracken für Epidemien und Notstände beansprucht einen jährlichen Aufwand von durchschnittlich rund 50.00(1 Kronen von Seite der österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuze und doch ist dies nur ein Zweig der Friedenstätigkeit. Zu dieser zählt auch der Rettungsdienst und der Krankentransport-Dienst am Lande in ähnlicher Weise, wie dieser bereits in großen Städten in Form von Rettüngsgcsell- ' fchaften eingeführt ist. So hat das Rote Kreuz sowohl in Wiener-Neustadt

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 4
Datum: 17.05.1913
Umfang: 4
des k. k. Statthalters vom 15. April 1913, Zl. VI—407/4, betreffend das Statut für die Tiroler Landes-Jrrenanstalten in Hall und Pergine. Nichtamtlicher Teil. Generalversammlung des Landes- und Frauen-HilfsVereines vom Noten Kreuze in Tirol» Am 15. d. Mts. wurde im Kongreßsale des Landhauses die 32. ordentliche Generalversamm lung des Roten Kreuzes abgehalten. Dieselbe wurde um, 4 Uhr nachmittags durch Seine Exzellenz den Herrn Landeshauptmann Dr. Theodor Freiherrn von Kathrein als Prä sidenten des Vereines

. Nach Schluß des Jahres 1912 hat die Bnn- desleitung der osterr. Gesellschaft vom Roten Kreuze mittels Zirkulare die Aufforderung er lasse», das rückständige Pflegewesen durch Aus bildung von Berufs- und insbesonders von Hilss- krankenpflegerinne» zu fördern. Demzufolge wurden bezüglich der Schulung von Hilfskraukenpflegerinnen in zweimonatlichen Kursen, die für die eventuell zu organisieren den Feldsanitätsabteilnngen, serner sttr die Hin- terlandanstalten des Noten Kreuzes und die er weiterte

werden. Das Krankenpflegerinneninstitnt des Roten Kreuzes in Tirol hat sich seit der im 13. Re- chenschaftsberichte des Landes und Fraueu-HilfS- vereines vom Roten Kreuze in Tirol über dessen Ansänge entfalteten Darstellung in erfreulicher Weise entwickelt. Dazu hat der Umstaud wesent lich beigetragen, daß der Frauenabteilnng sei tens der Stadt Schwaz im August 19l2 der Antrag gestellt worden ist, das dortige, allen modernen Anforderungen entsprechend erbante und eingerichtete allgemeine öffentliche Krankenhaus (Kaiser^Frcrn^Ioscphs^jnb^äuius

- Krankenhaus zu übernehmen und den Betrieb desselben durch Krankenpflegerinnen des Noten Kreuzes zu be sorgen. Nach wiederholten Besichtigungen der Anstalt nnd nach eingehende» Beratungen wurde Mit der Stadtgeme?nde Schwaz, vorläufig auf drei Jahre, ein Vertrag abgeschlossen, wonach die Fraueuabteiluug des . Noten Kreuzes die Krankenpflegerinnen beistellt und besoldet und die Stadt ihnen, sowie den anfzunehmeuden Schülerinnen eine vollkommen entsprechende Unterkunft und Verpflegung unentgeltlich ge währt

. Am 1. Oktober 1912 hielten die Psle- geri»»en vom Roten Krenze den Einzug in die Anstalt. Znr Unterstützung der Grenztrnppen wurde ^ein Kredit von 3000 Krone» seitens des Ausschusses bewilligt; hievo» wurden zum An kaufe von Wolle, die iu deu Arbeitsstubeu der Frauen, in Möstern uud schule», sowie i» Privathäusern zur Aufertiguug von warmen Kleidungsstücken verarbeitet wurde, 854.77 Kro nen verwendet; den ganzen gewidmeten Be trag in Anspruch zu nehmen, erschien in An betracht der von allen Teilen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 4
Datum: 15.05.1915
Umfang: 4
gebracht. Diese großen Seuduugeu dieuteu zur .Versorgung der Feld spitäler des Roten Kreuzes uud der im Etappen- rauine ausgestellten Depots, ferner zur Ergänzung des SanitätSmaterials in den Divisions-Sani- tätSanstalteii des Heeres; sie wnrden weiter ver wendet für die von den Landesvereinen aufge stellten freiwilligen Sanitätsabteilungen, für die 'Ausrüstung uud ständige Bersorguug der zwölf Staatsbahnkraukenzüge nnd der Nüst- und Hilfs wagen der OesterrcichischeniGesellschaft vom Roten Kreuze

, für die an den wichtigsten Bahnkuoteu- punlteu errichteten Labcstationeii, für die Spitäler und Krankenhaltestatioueu des Roten Kreuzes iu Wien, Nieder-Oesterreich uud Galizien, endlich für viele Sanitätsanstalten des Heeres im Etap- penraume. 2^ Eine andere bedeutende 'Aktion der Gesell schaft bestand in der Versorguug der erwähnten Sanitätsanpalten des Noten Kreuzes uud des .Heeres mit Spitals- nnd Krankenwäsche. Ueber die Bedentnng dieser Aktion gibt die Ziffe.r von 1,0,5.000 Kronen Aufschluß, die für Auschaffuug

währt, hat die Oestcrrcichische Gesellschaft vom Roten Krenze vor Aufgaben gestellt, wie sie so gewaltig noch ni« an sie herangetreten sind. Selbstverständ lich erforderte das in großem Umfang angelegte uud durchgeführte charitative Werk, das die Ge sellschaft geleistet, auch die Aufwendung bedeu tender finanzieller Nüttel. Die Oestcrrcichische Gesellschaft vom Noten Kreuze wäre uie imstande gewesen, die vielen bedeutenden Anstalteil zn er richten und zu erhalten, die der Verbesserung des Loses

unserer verwundeten und erkrankten Soldaten dieueu, wären ihr nicht alle Kreise der Bevölkerung in verständnisvoller Würdigung der hehren Bestimmung des Noten Kreuzes mit reichen Gaben entgegengekommen. Die Bnudesleituug hat bereits im September vorigen Jahres in einer eingehenden Darlegung über die Verwendung der Spendengelder eine Art Rechenschaftsbericht gegeben, der allerdings nnr die ersten Wochen der Kriegstätigkeit umfaßte. Die Spenden betrugen damals zirka 4-2 Millionen Kronen. Nunmehr

den der Oesterreichischen Gesellschaft vom Roten Krenze angegliederten Landesvereinen, die beson dere Ausgaben zn erfüllen haben (Errichtung nnd Erhaltung von Spitälern usw.), sind außerdem Speudeu im Gesamtbetrage von mehr als 6 Mil lionen Kronen zugekommen. Unsere im Auslande lebenden Laudsleute, iu erster Reihe die in Ame rika weilenden, haben zu der großen Speudeu- sumiiie deil Betrag vou ruud eiuer Million Kro nen beigetragen. Was nuil die Barspenden im Betrage von 8,110.000 Kr. betrifft, so stehen ihnen gewaltige

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 12
Datum: 07.05.1910
Umfang: 12
nur in Tirol eine jährliche Einnahme von 4500—9000 Kro nen. Wenn hiezn noch die k. k. S.chießstände dem Vereine korporativ beitreten würden, so könnte das Rote Kreuz in Tirol eine glän zende Stellung unter den Stammvereinen ge genüber den anderen Ländern einnehmen. Das Bnndesvermögen des Roten Kreuzes in Osterreich betrug 1908: Kronen Zentralleitnng in Geld und Effekten 4,814.940 Stammvereine in Geld n. Essexten 5,458.273 Zweigvereine in Geld n. Effekten 1,973.143 Zentralleitnng, Jnventnr 1^334.623

155.086 Kronen, für Notstände nnd besondere Unglücks fälle 2649 Kronen, an Gelduuterstützungen für Invalide, deren Witwen nnd Waisen 85.008 Kronen, sonstige Auslagen znr Förderung der Ziele des Rote» Kreuzes 277.715 Kronen, Ver- waltungsauslageu 70.529 Kronen. Von obigen 85.003 Kronen hat die Bnndesleitnng an 16 invalide Offiziere, 336 invalide Mannschasts- personen, 77 Militärswitwen und 13 Militärs- Waisen 27.452 Krollen verausgabt und die Stamm- lilld Zlveigvereiue vom Roten Kreuze haben hiefür

57.556 Kronen ausgefolgt. Der Bericht gedenkt dann der Kriegsgefahr im vorigen Frühjahre nnd sagt: „Wäre da mals der Funke znr Flamme geworden, dann wären an das Note Kreuz ganz bedeutende An- forderuugeu heraugetreteu. Es muß daher jede zielbewußte, mit den Vorsorgen sür die Kriegs bereitschaft im Einklänge stehende Friedenstä- tigkeit des Roten .Kreuzes uinsvmehr ihre Un- terstützuug finden, als es ja unsere eigenen Söhne sind, für welche wir beizeiten das Hans üzestellen, damit sie im Falle

Sorge dafür getragen, das; die Ruhe in solchen Ortschaften ungestört bleibe. ^Landes- und Frauenhilfs . Verein von» Noten Kreuze in Tirol.* Am Mittwoch nachmittag fand im Land- Hause zu Innsbruck die diesjährige Jahres hauptversammlung des tirol. Landeshilfsvereines vom Roten Kreuze statt, zu welcher sich eine »größere Zahl von Mitgliedern, auch Vertreter auswärtiger Zlveigvereiue, eingefunden hatte. Der Präsident des Vereines, Landeshaupt mann Dr. Freiherr v. Kiathreiu, hielt nach der Begrüßung

über diese freundlichen Glück wünsche, die mich sehr gesrent haben, spreche ich Ihnen, Herr Präsident, sowie dem Franen- hilssvereine vom Roten Kreuze meinen herz lichsten nnd wärmsten Dank ans. Herzogin von 'Hohenberg.' Die Generalberichte der österreichischen Ge sellschaft vom Noten Kreuze umfaßten bisher gewöhnlich den Zeitraum vom l. März des einen Jahres bis znin 1. März des nächsten Jahres und so sollte denn auch der 30. Ge- neralbericht mit Ende Februar 1909 abge schlossen werden. Nun war aber gerade die Zeit

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 05.08.1911
Umfang: 8
sich unbeschok- tene, geistig und körperlich vollkommen gesunde Frauen: und Mädchen im Alter von 20 — 35 Jahren mel den, welche sich verpflichten, nach gut bestandener Prüsnng mindestens fünf Jahre einschließlich des Probejahres im Dienste des roten Kreuzes sich ver wenden zn lassen. Während des Kurses, welcher unentgeltlich ist, erhal ten die Schülerinnen freie Wohnung und Verpfleg ung. Nach bestandener Prüfung haben sie ein Probe jahr abzulegen, während welchem sie ein Wartegeld von 360 Kronen erhalten

« reute von 300 Kronen, überdies werden sie bei ei ner nach dem Krankenversicherungsgesetze eingerich teten Krankenkasse versichert. Die Ausnahmsbewei beriunen haben bis 15. Au gust d. I. das eigenhändig geschriebene Gesuch an den Fraueuhilssv.reiu des roten Kreuzes in Tirol (Innsbruck, Landhaus) zu richten und dem Gesucht beizulegen: 1. Den Taufschein mid Heimatsckein 2. Das «ittenzeuguis der Aufenthaltsgelneiude 3 .Das Entlossuugszeuguis der Volks- oder Bürgerschule 4. Im Falle der Minderjährigkeit

8774 896? 9044 9285 9471 10214 10850 11030 11090 11969 12160 12263 12535 12746 13551 14569 14688 14967 15114 16143 16175 16647 19183 19542 20040 20503 20748 21751 21924 22119 22460 22744 23498 23725 23950 24054 25069 25795 25847 26017 26183 26902 27063 27245 28369 29051 30426 30445 30605 31088 31133 31379 31581 31624 31709 32144 34248 34463 34565 34814 35358 35401 35995 36323 36551 36880 37517 38050 38085 38468 38559 39094 39464 39607 39863 40774 und 41160. ^ Aufruf! Der Frauenhilssverein vom roten

Kreuze für Tirol beabsichtigt in Innsbruck und an einem näher zu bestimmenden Orte in Italienisch-Tirol in ganz» jährigen Kursen Krankenpflegerinnen ausbilden zu las sen, welche nach einjähriger Probedienstleistung als Schwestern vom roten Kreuze mit fixen Bezügen und Pensionsfähigkeit angestellt Werden sollen und> ihre Tätigkeit im Frieden nach den Weisungen des- Zweigvereines, im Kriege aber nach Bestimmung, der Bundesleitung vom roien Kreuze ausüben. Zur Aufnahme in diese Kurse köunen

. Nach zufriedenstellender Vollendung des Prvbejah- res werden die Krankenpflegerinnen als „Schwestern vom roten Kreuze in Tirol' dauernd augestellt und erhalten sohin nebst dem oben erwähnten Wartegelde» ein vollständiges Dienstkleid und das Dienstzeichen vom roten Kreuze. Nach fünfjähriger definitiver, zufriedenstellender Verwendung, haben die Schwestern Anspruch auf Alters und Jnvaliditätsversorgung und erhalten für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit, oder auch ohne solche, vom 50. Lebensjahre augesaugeu, eine Jahres

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Seite 2 von 2
Datum: 09.11.1914
Umfang: 2
hervorgehoben worden. Aber auch die ländliche Bevölkerung (Pfarr- uud Schnl- gemeinden in den Kronländern) betätigt ihr pa triotisches Empfinden ,durch wertvolle Speudeu. Das Materialfpendendepot des Roten Kreuzes (Wien, I., Landskrongasfe 1), erhält davon täg lich die erfreulichste» Beweise. Mit welcher Liebe siud solche Gaben, ans vielen Kisten nnd Post-; Paketen bestehend, gesammelt! Da findet man beim Auspacken nebst vielen anderem gestrickte Wollsocken, Pulswärmer, Schneehanbcn, Waden-? stntzen

aus ver schiedenen Landgemeinden dem Roten Kreuze zu gestellt. Mit welcher Freude erfüllt es die Funk tionärinnen des Roten Kreuzes, wenn sie im Spendeudepot in der Landskrongasfe Kisten mit frischen Eiern, wohlriechendem Honig, ausgezeich neter Butter, getrockneten Erbsen, Bohnen nnd anderen! Gemüse, dann Hausgeselchtes und Ge backenes, Aepfel, Hausgebrauuten Magenbitter und Kirschgeist für die Roten Krenz-Spitäler zu geschickt bekommen. Diese Spenden werden alle vom Materialspendendepot

, Leibbinden ans Flanell oder Barchent> Unterwäsche, neue und anch alte. Die alte Wäsche ist hergerichtet, ausgebessert uud so gut im Stande gehalten, daß sie eine willkommene Gabe für die vielen Soldaten darstellt, die mit abgenützter, schlechter Wäsche in die Spitäler gekommen wa ren. Wenn sie dann geheilt die Krankenanstalt verlassen, werden sie mit dieser frischen Wäsche vom Roten Kreuze ausgestattet. Aber uicht nur Leibwäsche, auch Kopfpölster, Decken, Bett-- und Handtücher werden von den Wohltätern

erwidern, die solche Sam meltätigkeit erfordert. Materialspenden sind Ent weder an den LandeShilssverein oder an die Zweigvereine des Landeshilssvcreincs der Oester- reichischeu Gesellschaft vom Noten Kreuze oder an das Materialspendeudepot des Rote» Kreuzes in Wien, 1.^ Landskrongasse 1, zu senden. (Beteiligung der staatlichen Ge-- werbeförderung an der Vergebung derMilitärliefernngen und der M i -- litär Wäsche -Konfektion.) Die zum Anecke der Vergebung der kleingewerblichen Militärlie- serungen

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 15.01.1907
Umfang: 8
nicht statt, eine Ver längerung der Fristen für einzelne Parteien ist un zulässig. Vom k. k. OberlandcSgerichte. Innsbruck, am 9. Jänner 1907. Call. Nichtamtlicher Teil. Die Aufgaben des Roten Kreuzes. Gestehen wir es nur offen: Die Vereine vom Roten Kreuze sind bei uns nicht in jenem Maß volkstümlich, wie sie es nach dem Zwecke, dem sie während eines Krieges gewidmet sind, und nach den zahlreichen Wohlfahrtseinrichtungen, die sie der Bevölkerung schon im Frieden dar bieten, zu sein verdienen

. Um ein schlagendes Beispiel für die Verschiedenheit der Wertschätzung des Roten Kreuzes in einzelnen Staaten anzu führen, weisen wir auf die Tatsache hin, daß das Rote Kreuz in Japan 900.000 Mitglieder zählt, während deren Anzahl in Osterreich kaum 55.000 erreicht. Unter den Ursachen dieser Er scheinung ist wohl die wichtigste, daß der größte Teil unserer Bevölkerung über die Bedeutung dieser Institution nicht genug aufgeklärt ist. Die Vereine vom Roten Kreuze führen ihren Namen von dem roten Kreuze auf weißem

Grunde, welches die Genfer Konvention als Zei chen der Neutralität, richtiger gesagt der Un- verletzlichkeit für alle am Kriegsschauplatze im'Dienste der Pflege von Verwundeten und Kranken stehenden Personen und zum Schutze aller für die Krankenpflege verwendeten Bau lichkeiten vertragsmäßig festgestellt hat. Auch die Vereine vom Roten Kreuz bezeugen ihren Zu sammenhang mit der Genfer Konvention durch das Zeichen, dessen Namen sie führen. Und dies mit vollstem Recht. Es bedarf nämlich die Genfer

Konvention zur Durchführung ihrer her vorragenden Humanitären Aufgabe während des Krieges auch der reichlichsten Unterstützung der Bevölkerung; es ging daher die Anregung zur Bildung der diesem Zwecke gewidmeten Vereine von der Genfer Konvention aus, und diese von allen Vertragsmächten der Genfer Konvention zur Erreichung gemeinsamer Ziele nach einheit lichem Plane organisierten Hilfsvereine sind die in allen Kulturstaaten bestehenden Bereine vom Roten Kreuze. Die Genfer Konvention wurde im Jahre 1864

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 4
Datum: 14.09.1912
Umfang: 4
d. I. dem Baurate des Staatsbaudienstes in Tirol und Vorarlberg Gottfried Riccabona den Titel und Charakter eines Oberbaurates mit Nachsicht der Taxe huldvollst zu verleihen geruht. Trnka in. p. Das Handelsininistcrinm hat den k. k. Post- amtsprattika»te» und absolvierten Rechtshörer Dr. Rudolf Bennert in Bregenz zum Post- konzeptspraktikanten bei der k. k. Post- und Telegraphen-Direktion in Innsbruck ernannt^ Gesetz vom 3». August betreffend den Schutz des Zeichens nnd des Namens des Roten Kreuzes

-Orden, der souveräne Mal- :eser-Nitter-Orde» nno die Organe dieser Kör perschaften nach Maßgabe ihrer Natzungen be.- rcchtigt. Der Minister des Inner» kann im Einver nehmen mit dein Minister für Landesverteidi-» gung auch anderen, dem militärischen Sani tätsdienste gewidmeten Körperschaften den Ge brauch des Roten Kreuzes in bestimmtem Um fange und in bestimmter Art durch Verordnung gestatten. Z 2. Wer ohne hiezu berechtigt zu sein, das Genfer Zeichen oder die Worte „Rotes Kreuz' oder „Geufer Kreuz

der uugesetzlicheu Bezeichuuug und erklärt die Gegenstände, wenn die Beseitigung der Bezeichnung nicht möglich ist, als verfallen. Verfallene Gegenstände werden der Österreichi schen Gesellschaft vom Rote» Kreuze zur Verfü gung gestellt. Z 3. Die bereits erteilten Bewilligungen znm Gebrauche des Zeichens oder des Namens des „Roten Kreuzes' sowie die bereits erworbenen Marken- oder Mnsterrechte, deren Gebrauch den Bestimm»»gen dieses Gesetzes widerspricht, blei ben, soferne fie nicht früher erloschen

. Mit Zustimmung beider Hänser des Reichs- raies finde Ich anznordnen, wie folgt: H 1. Zum Gebrauche des durch die Genfer Convention vom li. Juli 190li (Nr. 191 R. G. Bl. ex 1911) dein militärischen Sanitätsdienste vorbehaltenen Zeichens des Noten Kreuzes auf weißem Grunde nnd zuiü Gebrauche der Worie „Rotes Kreuz' oder „Genfer Kreuz' im öffent lichen Perkehre sind, außerhalb des militärischen Dienstes, nnr die Österreichische Gesellschaft vom Noten Kreuze, deren Hilfs- nnd Zweigvereine, 0er Deutsche Ritter

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 22.05.1912
Umfang: 6
(1); Bez. Cles: Flavon (1); Bez. Kitzbühel: Kirchdorfs); Stadtbezirk Bozen (1). Hundswllt: Bez. Novereto: Ala*). Tuberkulose der Minder: Bez. Primiero: Canal S. Bovo (1). U. In Vorarlberg. Fehlanzeige. Anmerkung: Die Zahlen der verseuchen Geölte sind in Klammen? vciinerlt; *) bedeutet erloschen. Geueralversauimluttg des Landes- und Fraucn-Hilfsvereines vom Noten Kreuze für Tirol. In der 3l. Generalversammlnng des Roten Kreuzes, welche gestern um; 5 Uhr nachmit tags im Kongrestsaale des Landhauses abge

zur Heranbildung von Kranken- pslegerinnen des Roten Kreuzes in dem — mit Genehmignilg des Herrn Statthalters — im alten Gliinnnsinm etablierten .Heim mit li (später 5!) Schülerinnen eröffnet. Die Schü lerinnen stehen unter der unmittelbaren Anf-- sicht einer ausgebildeten Koankenschwester, er halten für die Dauer des einjährigen Kurses auf Kosten der Fvaueu-Abteilung unentgelt lich Unterkunft und Verpflegung uud werden im Allgemeinen Krankenhause sowohl theore tisch als auch praktisch iu der Krankenpflege

werden. Durch die Einführung von Krankenschwestern des Noten Kreuzes hofft man einem, besouders aus dem Lande längst gefühl ten Bedürfnis zu entsprechen und so die Popu larität des Note» Kreuzes wesentlich zn för dern. In Bozen »»d Lienz habe» sich Ner- t»»gsabteil»»gc» im Vereine mit den frei willigen Feuerwehren konstituiert. Dem vom Ansschnszmitgliede nnd VereinS- kassier, LandeS-Oberkommissär I. E. Baner erstatteten K asfaberichte ist folgendes zu entnehmen: An Subventionen wurden im Jahre 1i)11 slüssig gemacht

: Der Rertnngsabteilnng der sreiwilligen Feuerwehr Innsbruck 3VÖ Kroucu, dem Zweigverein vom Roten 'Kreuze in Wörgl zur Anschaffung eines KrankentranS- portwagens 4M) Kronen, dem Frauenzweigver- ein in Kipbühel znr Bestellung einer ständi gen Krankenpflegerin 3l)l) Kronen, dem Spital in Bnrhenstein eilte Subvention von 5t1l) Kra nen, zusammen 15,Oll Kronen. Das Vermögen der Männerabteilung ergab nach Abzug der Auslagen im Jahre lilll eilten Zuwachs vou 278l1 ll Kronen, jenes der Franenabteilnng einen Zuwachs von lZV7

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 14
Datum: 28.03.1903
Umfang: 14
den Znsatzantrag Hruby als deu des Abg. Dr. R. v. Wielowieyski. Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Ausschusses mit den Zusatzan trägen Hruby und Wielowieyski angenommen. Berichterstatter Abg. Dr. Ritter v. Rosz-^ kowski referierte sodann uainens des sozial politischen Ausschusses über den Beschluß des Herrenhauses betreffend den Schutz des Zeichens und Namens des „Roten Kreuzes' und führte unter anderem aus: Die Gesellschaften vom Roten Kreuze haben sich zur Aufgabe gestellt, den offiziellen

vor und find infolge ihrer wert vollen philanthropischen Leistungen zu großer Popularität gelangt' Allein gerade diese Popu larität hat zur Folge gehabt, das; inan seit vie len Jahren sowohl den Namen als das Zeichen des Roten Kreuzes zu mißbrauchen angefangen hat. Ursprünglich wurden sie nnr bei pharma zeutischen Artikeln und Präparaten .angewendet; später aber anch bei verschiedenen Gebrauche, gegenstanden, Galantcriejvaren, Mode Artikeln u. s. w., die mit der Behandlung von Verwundeten und Kranken

nichts zu tun haben. Dä3 Publi kum verkennt infolgedessen die eigentliche Aus gabe der Gesellschaften und gewöhnt sich, das Zeichen des Roten Kreuzes geringznschStzeit. Jri Belgien, Dänemark, Portugal, Rumänien, Ser bien, Nord-Amerika, endlich auch nr Deutscht land hat man den gesetzlichen Schlitz dieses Zei chens eintreten lassen. In Osterreich besteht bis jetzt nur eine Ministerial-Verordnüng vom Jahtt 1833. Nachdem sich diese Verordnung aber ist der Praxis als vollständig' Unzulänglich erwie sen

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 16.01.1907
Umfang: 8
außer der Hilfeleistung bei allgemeinen Not ständen auch eine ständige Friedenstätigkeit or ganisiert, > welche mittelbar und unmittelbar die Hauptaufgabe des Roten Kreuzes fördern, zu gleich aber auch die sanitären Aufgaben des Staa tes gegenüber der Zivilbevölkerung erg? zen soll. In Durchführung dieser Friedenstätigkeit wur den von der österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuze folgende Wohlfahrtseinrichtungen getroffen..

entsprechend, wieder abends um 6 Uhr erscheinen. — Die Fleischtaxe für den Jänner 1907 wurde mit 1 Krone 76 für bestes Rindfleisch ohne Zuwage, mit 1 Krone 59 mit Zuwage und 1 Krone 47 für gewöhn liches Rindfleisch bemessen. Die Aufgaben des Noten Kreuzes. (Schluß.) ö. Friedenstätigkeit. Im Einklang mit dem Gebot der Nächsten liebe, welche das Rote Kreuz durch Hilfelei stung im Kriegsfalle betätigt, ist es wohl selbst verständlich, daß diese Institution der Not und dem Elend, welche unsere Mitbürger

durch Ele mentarereignisse auch außerhalb der Kriegszeit treffen können, nicht teilnahmslos gegenüber stehen wird. Demgemäß enthalten schon die „Grundsätze' für die Organisation der öster reichischen Gesellschaft vom Roten Kreuze die Weisung an die Hilfsvereine bei außerordent lichen Notständen und Unglücksfällen im Frie den durch Einleitung von speziellen SantmlmV- gen und durch Verwendung der hieju disponib len Kräfte eine organisierte Hilfe zu schaffen. Welche Fülle von Hilfe in Form

und des Frauenhilfsvereines vom Roten Kreuze in Tirol, hauptfächlich aber durch die ausgiebige Geldunterstützung der Bundesleitung, welche über dies die Stammvereine aller übrigen Kronländer zur Mithilfe aufgefordert hat. in kürzester Zeit 212.776 Kronen an Geldunterstützungen, 3639 Bekleidungsstücke der verschiedensten Art, ferner 4000 Kilogramm verschiedener Gekreidesorten ge sammelt und an die heimgesuchten Ortschaft« verteilt. Tie große Reihe von Friedensjahren, deren sich die meisten europäischen Staaten erfreuen

, brachte es mit sich, daß bei den internatio nalen Konferenzen, welche die Zentratleituugen der Gesellschaften vom Roten Kreuze der Ber- tragsmächte nach mehrjährigen Zwischenräumen abhalten, die Überzeugung laut wurde, daß durch 'eine Erweiterung der bisherigen Friedenstätig keit das Verständnis für die humanitäre Bedeu tung dieser Institution geweckt imd dadurch ihre Popularität in allen Ländern wachsen werde. Iu Befolgung dieser Anregung hat nun die österreichische Gesellschaft vom Roten Kreuze

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 4
Datum: 18.08.1915
Umfang: 4
Herr Erzherzog Franz Salvatvr haben als Protektor-Stellvertreter des Roten Kreuzes in der Monarchie in von Seiner k. und k. Apo stolischen Majestät Allerhöchst übertragenem Wirkungskreise in Anerkennung besonderer Verdienste unt die militärische Sauitätspslege im Kriege taxfrei zu verleihen aeru!it: das Ehrenzeichen zweiter Klasse vom Roten Kreuze mit der Kriegsdeko- ration: dem Besuchsdelegierteu des Geiieraliuspektors der ! sreiivilligen Saniiätspflege: Feldmarschall-Leutuaut des Ruhestandes

haben als Pro tektor-Stellvertreter des Noten Kreuzes in der Monarchie in von Seiner k. und k. Apostolischen Majestät Allerhöchst'übertragenem Wirkungskreise mit höchster Entschließung vom 8. August d. I. in Anerkennung besonderer Verdienste um die mili tärische Sanitätspflege im Kriege Ihrer k. und k. Hoheit der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Maria Christine taxfrei das Ehrenzeichen zweiter Klasse vom Noten Kreuze mit dcr Kr egs- dekoration zu verleihen geruht. Seine k. und k. Apostolische Majestät

haben mit Allerhöchster Emschtießung vom 1^. Jnni d. I. aus besonderer Allerhöchster Gnade dem Feldzeug meister Franz Wikullil, Militärkommandanten in Wien, den Nitterstaud zu verleihen und das bezügliche Diplom Allerhöchst zu unterzeichnen ge ruht Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 5. August d. Js. in Anerkennnng besonderer Verdienste um die. militärische.Sgnitätsvsl eae im K ° rieae taxfrei allergnädigst zu verleihen geruht: das Ehrenzeichen erster Klasse vom Roten

Kreuze mit dcr Kriegsdeko-- ration: dem Bundes-Vizepräsidenten der Oestcrreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuze G. d. I. Oskar Zednik Edlen v. Zeldegg, kaiserlichem Rate Wil helm v. Boschan und Ministerpräsidenten a. D. Tr. Max Wladimir Freiherrn v. Beck: dem Ersten Buudes-Vizepräsideutin der Oestcrreichischen Ge sellschaft vom' Noten Kreuze, Sternkrenz-OrdcnS- und Palastdame Franziska Fürstin Montenuovo und der Zweiten Buudes-Vizepräsideutin der Oesterreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuze

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 12
Datum: 16.04.1910
Umfang: 12
wieder eine Spende von 200 Kronen gegen die Verpflichtung der unentgeltlichen Kranken pflege bei mittellosen Leidenden zu widmen uud im Sommer l. I. wiederum 4 skrophulöse Kin der in das Seehospiz Grado aus Mitteln des Vereines zu entsenden. Weiter wurde beschlossen, der Krankenpflege auch in Zukunft das größte Augenmerk zuzweuden uud nach dem Muster des Roten Kreuzes in Neuhauseu bei München, die volle Ausbildung von Roten Kreuzschwestern zur Bereitstellung für den Kriegsfall anzubah nen, sobald die Zubauten

zum Stadtspitale be endet sein werden. Diese Ausbildung von 2 Krankenpflegerinnen, mit denen der Anfang ge macht wird, wird aus den Mitteln des Roten Kreuzes bestritten, wobei man auf eine Unter stützung seitens der österreichischen Gesellschaft vom Noten Kreuz in Wien rechnen darf. (Die Mer an er F r e m d e n l i st e) Nr. 65 vom 16. April, verzeichnet 15.595 Parteien mit 24.201 Personen, um 1594 Parteien mit 2Z37 Personen mehr wie um die gleiche Zeit des Vorjahres. Tie vorige Saison schloß am !31. Mai

er s a in m l n ng des Noten Kreuzes in Bozen.) Im großen Rathaus- saale in Bozen fand kürzlich, wie man uns .schreibt, die ZV. Generalversammlung des Frau- lenzweigvereiues vom Noten K^euz statt, bei ivelcher auch die Protektor«! Fürstin Campo- franro und Feldmarschalleutnantsgattiu von Kö- ves anwesend waren. Außerdem waren nahe zu alle Vereiusausschußdamen der Einladung znr 'Generalversammlung gefolgt. Dieselbe wurde durch die Präsidentin Josefa von Brakenberg mit der üblichen Begrüßung eröffnet. Im Laufe

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 12
Datum: 25.09.1897
Umfang: 12
zu gestatten, und ob ein krieg führender Staat das Recht habe, einem ueutraleu Vorarlberg' »R». Centrqlcomitv des rothen Kreuzes, welche« den, Gegner Hilfe bringen will, dep Durchweg zu verbieten, wenn sich da« neutrale Comits allen Anordnungen dieses kriegführenden Theile« uyterwirst. Graf Taverna (Italien) führte an, dass das Passierenlassen der eigenen ?rain« nicht auf dem Wege einer Conserenz geregelt werden könne, sondern Sache der militärischen Faetoren des einzelnen Staates sei. Was die An nahme

Gesellschaften deö rothen Kreuzes angewendet wurden, um den Mifs- bianch des Zeichens des rothen Kreuzes zu verhüten. Freiherr von Knesebeck (Deutschland) stellte den Antrag: „Die Conserenz spricht dem russischen Centralcomit6 sstr sein tpixksai„e? Eintreten zugunsten d,S des Abzeichnn» des rothen den Dank ftu» Md gibt dem Wunsch? PuSvrnch das? disseS Peispsel überall Ssachghinung finden möge, wo her Gebrauch des Abzeichens heS rothen Kreuzes noch nicht grfstzlsch geschützt ist.' Dr. Mftrkovic (Serbien

) erslq??e, dass in Serbien seit dem vorigen Jahre in diessr Richtung - durch ein Gesetz vorg«sorgt sei. Nur sine Gesellschaft dürfe das Abzeichen führen, gegen den Misybrquch des Abzeichens feien Freiheit«- p„d Geldstrafen sti- pussert; letztere verfallen zugunsten des rothsn Kreuzes. Graf Taverna (Italien) betonte, dass durch königliche Ordre die italienische rothe Kreuz-Gesellschaft das Privilegium erhielt, das Abzeichen des Mythen Areuz?s zn führen. Jeder Missbrauch werde geahndet. Leurs (Belgien

) bemerkte, dass das Abzeichen des rothen Kreuzes durch Verordnungen geschützt sei. Graf CsekonicS schloss sich dem Antrage Knesebeck an. In Ungarn sei seit drei Jahren durch eine Mini- sterial-Verordnnng das unbefugte Führen tzes.rothen Kreuzes verboten. Händler mit hygienischen Artikeln haben sür das Tragen deS rothfn Kreuz?« 20 hiS 50 sl. jährlich zu bezahlen, die in den PensionSfonhs der Pflegerinnen fließen. Dr. Locw (Oesterreich) führte aus, dass die öster reichische Gesellschaft in dex fraglichen

Angelegenheit zwischen Kriegs- und Friedenszeiten unterscheide. In KriegSzeiten sei sie absolut geschützt, da nur der Pro- tector-Stellvertreter und der Bundespräsident allein befngt seien, irgend welche Hilfeleistungen znzulasseu. Eine illegitime Astion sei daher ausgeschlossen. Abxr auch für Friedenszeiten sei Vorsorge gegossen, indem eine Ministerial?Verordnnng von« 5. März 1L83 ver biete, dass irgend ein Verein oder eine Gesellschaft das Abzeichen des rothen Kreuzes tragen dürfe, anßxr sie sei

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 01.07.1882
Umfang: 12
d. I.) abgedruckte' a. h. Handschreiben an Se. k. und k. Hoheit den? durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Karl Ludwig, Pwtector-Stellvertreter der Gesellschaft, zur Kenntnis und fährt dann fort: „Wir hoffe», dass das kaiserliche Handschreiben dazu bei tragen werde, die Theilnahme am Werke des rothen Kreuzes allerorts zu wecken und zu vermehren, denn die Bevölkerung weiß es nuü, dass^das Wirken der Vereine des rothen Kreuzetz. von Sr. Majestät dem Kaiser als ein sür die Üuterstützung der militäri schen

. Ferner hat Se. Majestät der Kaiser allergnädigst geruht, der österreichischen Gesellschaft vom rothen Kreuze zum Zwecke der Erbauung von Magazinen für den Fahrpark der Blessierten- und der Material-Transportcolonnen des rothen Kreuzes einen Bauplatz im Prater, hinter dem Trabrenn platze gelegen, im Ausmaße von 2 Joch 1V3V Qua dratklaftern, welcher Privateigentum Sr. Majestät ist, gegen einen jährlichen Recognitionszins von 1 fl. ö. W. auf zehn Jahre zu überlassen. Mit Rück sicht auf die günstige Lage

des Platzes repräsentiert sich dieser kaiserliche Gnadenact als eine Gabe von sehr bedeutendem Werte, wofür die österreichische Gesell schaft vom rothen Kreuze zu tiefstem und ehrfurchts vollstem Danke gegenüber ihrem erhabenen Schutz- Herrn verpflichtet ist. Se. k. und k. Hoheit unser durchlauchtigster Herr Protector-Stellvertreter Erzherzog Karl Ludwig hat im abgelaufenen Vzreinsjahre in aller und jeder Beziehung seine gnädigste Theilnahme an den Be strebungen des rothen Kreuzes bewiesen

und die Consolidierung und den Fortschritt unserer Institu tion Lurch höchstseinen mächtigen Einfluss in jeder Beziehung gefördert. Se. k. und k. Hoheit geruhte, sich jede Woche durch den Bundespräsidenten persönlichen Bericht über alle Vorkommnisse erstatten zu lassen und bestimmten einen Empfangstag, bei welchem alle Mitglieder des rothen Kreuzes m Angelegenheiten der verbündeten Vereine ohne besondere Anmeldung ihre Anliegen dem Proteclor-Stellvertreter zur Kennt nis bringen können. Bei dem Ausbruche

der In- surrectiou im Occupationsgebiete übernahm Se. k. und k. Hoheit einen Theil der Funktionen des Ge- neralinsp>cwrs der freiwilligen Sanitätspflege und er theilte den auf den Jnsurrectionsschauplatze abgesen deten Delegierten des rothen Kreuzes und dem Hilfs personale desselben die erforderliche Legitimation. Durch die Initiative Sr. k. und k. Hoheit kam am 23. nnd 24. Februar d. I. in Wien der erste Vereinstag mit den Vertretern der Gesellschaft vom rothen Kreuze - in den Ländern der heiligen Krone Ungarns

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 07.07.1911
Umfang: 8
im Dienste des Roten Kreuzes sich verwenden zn laffen. Während des Kurses, welcher unentgeltlich ist, erhalten die Schülerinnen freie Wohnung und Verpflegung. Nach bestandener Prüfung^ haben sie ein Probe jahr abzulegen, während welchem sie ein Wartegeld von 329 Kronen erhalten. Nach zufriedenstellender Vollendung des Probe jahres werden die Kraukenpflegerinnen als „Schwestern vom Roten Kreuze in Tirol' dau ernd angestellt und erhalten sohin nebst dem oben erwähnten Wartegelde, das bis auf 729 Kronen

Interesse den Bestrebungen der Ver einigung anschlössen. Wer übrigens die idealen Zwecke dieser Gemeinschaft von Freunden der Wissenschaft noch nicht kennt, lasse sich Pro spekte von der Geschäftsstelle Berlin 9, Pots- . idamerstraße 124, senden. vi-. Aufruf! Der Franenhilfsverein vom Roten Kreuze fü-' Tirol beabsichtigt in Innsbruck und an einem näher zn bestimmenden Orte in Jtalienifch- Tirol in ganzjährigen Kursen Krankenpflege rinnen ausbilden zn lassen, welche nach einjäh riger Probedienstleistung

als Schwestern vom Roten Kreuze mit fixen Bezügen und Pensions- fähigkeit angestellt werden sollen und ihre Tätig keit im Frieden nach den Weisungen des Zweig vereines, im Kriege aber nach Bestimmung der Bundesleitung vom Roten Kreuze ausüben. Zur Aufnahme in diese Kurse können sich unbe scholtene, geistig und körperlich vollkommen ge sunde Frauen und Mädchen im Alter von 2V bis 35 Jahren melden, welche sich verpflichten, nach gut bestandener Prüfung mindestens fünf Jahre einschließlich des Probejahres

erhöht werden kann, ein vollständiges Dienstkleid uud das Dienstzeichen vom Roten Krenze. Nach fünfjähriger definitiver, zufriedenstellen der Verwendung haben die Schwestern An spruch auf Alters- uud Jnvaliditätsverforgung und erhalten für die Dauer der Erwerbsun fähigkeit, oder auch ohne solche, vom 59. Le bensjahre angefangen, eine Jahresrente von 399 Kronen, llberdies werden sie bei einer nach dem Krankenverficherungsgesetze eingerichteten Krankenkasse versichert

. Die Aufnahmsbewerberinnen haben bis 15. August ds. I. das eigeuhäudig geschriebene Ge such an deu Fraueuhilfsverein des Roten Kreu zes iu Tirol (Innsbruck, Landhaus) zu richten und habe» dem Gesuche beizulegen: Ii. Den Taufschein nnd Heimatschein; 2. das Sittenzeugttis der Aufenthaltsgemeinde; 3. das Entlassungszeiuguis der Volks- oder Bürgerschule; 4. Im Falle der Minderjährigkeit die Zustim mung der Eltern oder des Vormundes; 5. eine selbstverfaßte wahrheitsgetreue Darstel lung ihres Lebensganges und der erworbenen Kenutilisse

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 03.05.1907
Umfang: 8
Bestrebungen des Noten Kreuzes tatkräftigst und erfolgreichst gefördert. Es gereicht Mir zur wahren Befriedigung, Ihnen zum Jubeltage des Vereines Meine besondere An erkennung auszusprechen. Wien, am 29. April 1907. Franz Joseph m. p. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 28. April 1907 in Würdigung hervorragend verdienstlichen Wirkens für die Osterreichische Gesellschaft vom Roten Kreuze und den Österreichischen patriotischen Hilfsverein zugleich Landes

- und Frauen-Hilfsverem vom Roten Kreuze für Niedei-'Österreich anläßlich des vierzig jährigen Bestandes dieses Hilfsvereines allergnädigst zu verleihen geruht: dem Ausschußmitglieds der Bundesleitung der Österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuze und des Österreichischen patriotischen Hilfsvereines zugleich Landes« und Frauen-Hilfsvereines vom Roten Kreuze für Nieder-Österreich, Hofrate d. R. Vinzenz Eduard Maurus das Komturkreuz des Franz Joseph-Ordens mit dem Stern; dem Ausschußmitglieds

der Bundesleitung der Österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuze und zweiten Vizepräsidenten des Österreichischen patrioti schen Hilfsvereines zugleich Landes- und Frauen- HilfSvereines vom Roten Kreuze für Nieder-Öster reich, Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. Julius Pfeiffer taxfrei den Orden der Eisernen Krone dritter Klasse-, der Präsidentin des Zweigveremes vom Roten Kreuze inOber-Hollabrunn Hedwig Gräfin Gatter burg und der zweiten Vizepräsidentin des Zweig- Vereines vom Roten Kreuze

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