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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 14
Datum: 18.04.1903
Umfang: 14
berechnet. Die Äeträge für den Bezug und die Ankündigungen müssen postfrei Telepliun-u»r. ' eingesendet werden. — Jedes solide Anuoncen-Burcau nimmt Annoncen entgegen. Telephon-Nr Amtlicher Teil. Gesetz vom April betreffend den Schutz des Zeichens und Namens des roten Kreuzes. Mit Zustimmung beider Häuser des Rcichsrates finde Ich anzuordnen, wie folgt: Zum Gebrauche des' durch die Genfer Kon vention vom 22. August 1864, R. G. Bl. Nr. 97 sx 1366, als Neutralitätszcichen eingeführten ro ten Kreuzes

-Mini- sterium auch anderen dem militärischen Sanitäts dienste gewidmeten Vereinen gestatten, das rote jkreiH in bestimmter Art als Abzeichen zu ge brauchen^ Z 2. Zur Aufnahme der Worte: „Rotes Kreuz' in den Namen der Vereinigung sind nur die Österreichische Gesellschaft vom roten Kreuze und de^ren Hilss- und Zweigvereiue berechtigt. - Ebenso dürsen nur diese Vereine den Namen des roten Kreuzes zur Anrufung der öffentlichen Wohltätigkeit im Wege von Sammlungen oder «nderen Veranstaltungen gebrauchen

. '- H Z. Der Gebrauch des roten Kreuzes auf > »veißem Grunde oder die Worte „rotes Kreuz' Kur Bezeichnung von geschäftlichen Unteruehmuu- - gen oder Betriebsstätten, zur Bezeichnung feil gehaltener, zur Schau gestellter oder in Verkehr gesetzter Waren, auf deren Verpackung, Umhül lung oder Gefäßen, in Ankündigungen, Zirkn- larien, Preislisten u. dgl , sowie als Bestandteil von Firmen, ferner das Feilhalten, Znrschan- - stellen odür Jnvevkchrfetzen von Waren,, die mit diesem Zeichen oder Namen versehen

des roten Kreuzes auf weißem Grunde als Abzeichen auf Arm binden oder Fahnen und der gegen die Vorschrift des Z 2 verstoßende unbefugte Ge- ' brauch des Namens des roten Kreuzes; d. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Z 3, 1. Absatz; o. jeder andere unbefugte Gebrauch des rote» Kreuzes auf weißem Grunde, wenn der Ge brauch des Abzeichens den Schein zu erwecken geeignet ist, daß jemand Organ eines der gemäß Z 1 zur Führung des roten Kreuzes befugten Vereine und Körperschaften

ist, oder I daß es sich um Gegenstände oder Veranstal tungen dieser Vereine und Körperschaften handelt. Im Falle der Verurteilung ist auüc^dätti auf die Beseitigung der unbefugten Bezeichnung, wenn aber diese Beseitigung nicht mehr möglich ist, auf deu Verfall der diese Bezeichnung tragen den Gegenstände zu erkennen, soweit dem Ver urteilten noch das Recht zur Verfügung über diese Gegenstände zusteht. Z 5. Die Anwendung der Bestimmungen der ZZ 3 innd 4 wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß das Zeichen des roten Kreuzes

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 4
Datum: 14.09.1912
Umfang: 4
d. I. dem Baurate des Staatsbaudienstes in Tirol und Vorarlberg Gottfried Riccabona den Titel und Charakter eines Oberbaurates mit Nachsicht der Taxe huldvollst zu verleihen geruht. Trnka in. p. Das Handelsininistcrinm hat den k. k. Post- amtsprattika»te» und absolvierten Rechtshörer Dr. Rudolf Bennert in Bregenz zum Post- konzeptspraktikanten bei der k. k. Post- und Telegraphen-Direktion in Innsbruck ernannt^ Gesetz vom 3». August betreffend den Schutz des Zeichens nnd des Namens des Roten Kreuzes

-Orden, der souveräne Mal- :eser-Nitter-Orde» nno die Organe dieser Kör perschaften nach Maßgabe ihrer Natzungen be.- rcchtigt. Der Minister des Inner» kann im Einver nehmen mit dein Minister für Landesverteidi-» gung auch anderen, dem militärischen Sani tätsdienste gewidmeten Körperschaften den Ge brauch des Roten Kreuzes in bestimmtem Um fange und in bestimmter Art durch Verordnung gestatten. Z 2. Wer ohne hiezu berechtigt zu sein, das Genfer Zeichen oder die Worte „Rotes Kreuz' oder „Geufer Kreuz

der uugesetzlicheu Bezeichuuug und erklärt die Gegenstände, wenn die Beseitigung der Bezeichnung nicht möglich ist, als verfallen. Verfallene Gegenstände werden der Österreichi schen Gesellschaft vom Rote» Kreuze zur Verfü gung gestellt. Z 3. Die bereits erteilten Bewilligungen znm Gebrauche des Zeichens oder des Namens des „Roten Kreuzes' sowie die bereits erworbenen Marken- oder Mnsterrechte, deren Gebrauch den Bestimm»»gen dieses Gesetzes widerspricht, blei ben, soferne fie nicht früher erloschen

. Mit Zustimmung beider Hänser des Reichs- raies finde Ich anznordnen, wie folgt: H 1. Zum Gebrauche des durch die Genfer Convention vom li. Juli 190li (Nr. 191 R. G. Bl. ex 1911) dein militärischen Sanitätsdienste vorbehaltenen Zeichens des Noten Kreuzes auf weißem Grunde nnd zuiü Gebrauche der Worie „Rotes Kreuz' oder „Genfer Kreuz' im öffent lichen Perkehre sind, außerhalb des militärischen Dienstes, nnr die Österreichische Gesellschaft vom Noten Kreuze, deren Hilfs- nnd Zweigvereine, 0er Deutsche Ritter

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 04.07.1911
Umfang: 8
zu machen. (K r a u k e n p f l e g e r i n n e u s ch u l e des N o- len Kreuzes.) Mit Oktober d. I. beginnt iu Innsbruck der erste Kurs zur Heranbildung von Kraukeupflcgcriuucn, welcher vom Fraueu- Hilfsvereiu vom Noten Kreuz in Tirol ins Leben gerufen wnrde. Mädchen und Fraueu, aus Stadt und Laud, wo immer her aus ^.irol, welche deu Beruf als Krankenpflegerin wählen wollen, mögen sich an die Adresse: „Frauen- hilfsverein vom Noten Kreuze iu Jnnsbrnrk, Landhaus, schriftlich weuden nnd die erforder lichen Dvkumeute bis 15. August d. I. au den Frauenhilfsverein

un entgeltlich theoretische uud praktische Ausbildung im Krankenhause, bekomme« Kleiduug, freie Ver- Psleguug uud gemeiufame Wohuuug außerhalb des Spitales unter Aufsicht einer verläßlichen Fran und der Damen vom Noten Kreuz. Nach vollendeter Ausbildung sollen sie wieder in ihre Heimat zurück, nm dort als „Note Kreuzschwe- steru' zu wirken. Die Kontrolle hat der je weilige Zweigverein des Noten Kreuzes, welcher sie besoldet und ihnen Kranken- nnd Juvalidi- tätsversicheruug gewährt. Es ist zu wüuschen

entgegengebracht werden. Besonders die Herren Bezirks- und Gemeindeärzte sind gebeten, dieses Unternehmen kräftig zu unterstützen nnd die Bestrebungen des Noten Kreuzes zu fördere sowie etwaige Anfragen auf Grund des ihnen zukommenden Anfrnscs zu beantworten. Wer die betreffenden Sahungen kennen zu leruen wünscht, möge sich an die vorerwähnte Adresse des Noten Krenzes in Innsbruck wende». In der im vergangenen Monat in Wien stattgehabten Bundesversannn- > luug des Note» Kreuzes wurden diese Satzun gen

als Muster zur Einführung des Insti tutes der Krankenpflegerinnen für andere Kron- ländcr angenommen. Frau Herzogin v. Hohen berg, welche fich als Protektor!» des Vereines sehr für die Sache interessiert, telegraphierte an die Präsidentin des Franenhilssvereines in Innsbruck: „Eure Exzellenz bitte ich für die Mitteilung des Projektes vom Franenhilssver-- eine des Noten Kreuzes für Tirol meiueu herz lichste» Dank empfangen zu wolle». Vom Herzen wünsche ich das beste Gelingen dieser so schönen Ausgabe

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 4
Datum: 18.08.1915
Umfang: 4
auf seine Fahueu geschrieben hat. Jedermann mag die Gewißheit haben, das; seitens der betreffenden Stellen in jedem Falle alles versucht wird, was uuter deu gegebeueu Verhältnissen jeweils erreichbar erscheint. Postpakete an Kriegsgefangene lind In ternierte. Tas Gemeinsame Zeutraluachweisebureau des Roten Kreuzes — Auskuuststeile für Kriegs gefangene (Wien, I. Jasomirgottstraße L) teilt dem Publikum mit, das; vou nuu ab auch wie der Eßwaren in Postpaketen, die höchstens 5 Kilo schwer sein dürfen

fangcncnlagcrn Rußlands und speziell Sibiriens die klagen über Nichtzttstellnng von Briefen und Geldsenduugeu sich hänfen. Die betreffende Dienst stelle der Oesterreichischcn Gesellschast vom Roten slrenze sowie <inch die analoge Stelle in der jenseitigen ReichShälfte tun nach dieser Richtung, wa-5 in ihren Kräften steht. Aber nian „löge doch bedenken, das; schon seit Beginn des Krieges von unseren Gegner,! nicht iininer die Sahungen des Völkerrechtes und der Haager Konferenz strenge

eingehalten werden. Man möge anch in Betracht ziehen, das; gewisse der Allgemeinheit sicherlich nicht unbekannte „Eigentümlichkeiten' in fremd ländischen Verkehrs-, Post- und AdministrationK- Verhältnissen so tief eingewurzelt sind, das; es wohl nicht in der Macht des Noten Kreuzes liegt, hierin gründlich Wandel zu schaffen. To schmerzlich für die Betroffenen die Behin derung des Verkehres mit Angehörigen, die im feindlichen Auslände festgehalten sind, anch sein mag, so muß doch mit aller Entschiedenheit

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 24.05.1901
Umfang: 8
Wxtra»Beilage zu „Bote sich Tirol uv Rothes Kreuz. Am 19. dS. fand unter dem Vorsitz? des BuudeS- präsidenten die 22. ordentliche Bundesversammlung der »sterreichischen Gesellschaft vom Rothen Kreuze im SitzungSsaale des niederösterrcichikcheu Landhauses in Wien statt, welche von den Bundesvereinen zahlreich beschickt war und durch die hohe Anwesenheit der Pro- tectorin des Nöthen Kreuzes Ihrer k. und k. Hoheit der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Marie Valerie »md des Protector

-Stellvertreters des Rothen Kreuzes, des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Ludwig Victor, ausgezeichnet wurde. Die reichhaltige Tagesordnung, welche schon tags- »orher einer eingehenden Berathung unterzogen wurde, befasste sich zunächst mit der Erstattung eines kurzen Berichtes durch den Referenten Herrn v. Morawitz über die finanzielle Gebarung der Gesellschaft im Jahre 1900, worauf Herr kaiserl. Rath Lutsch über den Stand des Fonds zur Erbauung einer Gedächtnis- kapelle für weiland Ihre Majestät Kaiserin

>.nmitgliede der Gesellschaft zur Be rathung. Dieser Antrag wurde durch den Präsidenten des genannten VereincS vertreten und damit begründet, dass die genannte Dame während der SchreckenStage in Peking mit außerordentlichem Mu'he und voller Hingebung sich der Pfleg? der Verwundeten gewidmet hat und dass ihr für diese hervorragen: en und menschen freundlichen Dienste auck eine allgemeine Ehrung, und zwar seitens des Rothen Kreuzes — in dessen Zeichen und Sinne sie gewirkt — zutheil werden solle, ein Antrag

, der unter dem lebhaftesten Beisalle der Ver sammlung angenommen wurde Die nächsten Berathungsgegenstände befassten sich mit der Förderung der FriedeuSthätigkeit des Rothen Kreuzes, worüber Generalstabsarzt Dr. Kraus und Dr. JulinS Pfeiffer referierten. Es wurde zu diesem Zwecke einerseits die weitere Anschaffung von SpitalS- baracken sammt Einrichtung beschlossen, um den Noth stands- und Epidemiedienst deö Rothen Krenzes, der im Vorjahre durch Vereinbarung mit dem Ministerium des Innern planmäßig organisiert wurde

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