im Dienste des Roten Kreuzes sich verwenden zn laffen. Während des Kurses, welcher unentgeltlich ist, erhalten die Schülerinnen freie Wohnung und Verpflegung. Nach bestandener Prüfung^ haben sie ein Probe jahr abzulegen, während welchem sie ein Wartegeld von 329 Kronen erhalten. Nach zufriedenstellender Vollendung des Probe jahres werden die Kraukenpflegerinnen als „Schwestern vom Roten Kreuze in Tirol' dau ernd angestellt und erhalten sohin nebst dem oben erwähnten Wartegelde, das bis auf 729 Kronen
Interesse den Bestrebungen der Ver einigung anschlössen. Wer übrigens die idealen Zwecke dieser Gemeinschaft von Freunden der Wissenschaft noch nicht kennt, lasse sich Pro spekte von der Geschäftsstelle Berlin 9, Pots- . idamerstraße 124, senden. vi-. Aufruf! Der Franenhilfsverein vom Roten Kreuze fü-' Tirol beabsichtigt in Innsbruck und an einem näher zn bestimmenden Orte in Jtalienifch- Tirol in ganzjährigen Kursen Krankenpflege rinnen ausbilden zn lassen, welche nach einjäh riger Probedienstleistung
als Schwestern vom Roten Kreuze mit fixen Bezügen und Pensions- fähigkeit angestellt werden sollen und ihre Tätig keit im Frieden nach den Weisungen des Zweig vereines, im Kriege aber nach Bestimmung der Bundesleitung vom Roten Kreuze ausüben. Zur Aufnahme in diese Kurse können sich unbe scholtene, geistig und körperlich vollkommen ge sunde Frauen und Mädchen im Alter von 2V bis 35 Jahren melden, welche sich verpflichten, nach gut bestandener Prüfung mindestens fünf Jahre einschließlich des Probejahres
erhöht werden kann, ein vollständiges Dienstkleid uud das Dienstzeichen vom Roten Krenze. Nach fünfjähriger definitiver, zufriedenstellen der Verwendung haben die Schwestern An spruch auf Alters- uud Jnvaliditätsverforgung und erhalten für die Dauer der Erwerbsun fähigkeit, oder auch ohne solche, vom 59. Le bensjahre angefangen, eine Jahresrente von 399 Kronen, llberdies werden sie bei einer nach dem Krankenverficherungsgesetze eingerichteten Krankenkasse versichert
. Die Aufnahmsbewerberinnen haben bis 15. August ds. I. das eigeuhäudig geschriebene Ge such an deu Fraueuhilfsverein des Roten Kreu zes iu Tirol (Innsbruck, Landhaus) zu richten und habe» dem Gesuche beizulegen: Ii. Den Taufschein nnd Heimatschein; 2. das Sittenzeugttis der Aufenthaltsgemeinde; 3. das Entlassungszeiuguis der Volks- oder Bürgerschule; 4. Im Falle der Minderjährigkeit die Zustim mung der Eltern oder des Vormundes; 5. eine selbstverfaßte wahrheitsgetreue Darstel lung ihres Lebensganges und der erworbenen Kenutilisse