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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 17.06.1864
Umfang: 6
186S. Welche, in Tirol unv Vorarlberg ausgehen den Lehen sind nach den Bestimmungen deS Gesetzes vom 17. Dezember 1362 allodiali sirungSpflichtig? Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 1?. Dez. 1L62 (R. G. Bl. v. I. 1362, Nr.. 103) sind in Tirol und Vorarlberg nur die frei veräußerlichen und frei vererblichen Lehen allodialisirungSpflichtig, zumal in dem 8. 1, iit. b deS eben bezogenen Gesetzes, welche Liter« demselben 8. 1 Iit. a gegenüber für Tirol und Vor arlberg allein maßgebend bleibt

,^) die Aufhebung deS LehenverhältnisseS und die Ablösung des dem Lehen herrn zustehenden Obereigenthums lediglich auf die Ru stikal- und auf die Beutellehen, sowie auf die sonstigen, ihrer Natur nach, frei verkäuflichen und vererblichen Lehen beschränkt wird und der später im Drucke er schienene Unterricht vom 9. März 1361 keine andere Auslegung erlaubt, als daß blos frei verkäufliche und frei vererbliche Lehen der Freimachung und Ablösung im Sinne deö gedachten Gesetzes v. 17. Dezember 1362 unterliegen

; denn solcher Unterricht sagt wörtlich: „8. 1. Die Auflösung deö Lehenbandes gegen die Der ganze Paragraph t lautet wörtlich so: »OaS Lebenverhältniß: »1 lücküchllich aller Lehen im lembardisch-venetianischen Königreiche und b) rückslchtlich ter Rustikal- und Beulellehen, sowie der so», stigen ihrer Natur nach frei verkäuflichen und vcreib- lichen Lehen ist gesetzlich aufzuheben und daS dem Lehen- Herrn zustehende Obereigenihum durch «in- von dem Va- saUen zu leistende Entschädigung abzulösen. Die Errichtung neuer

Lehen ist untersagt.« von dem Vasallen dem Lehenherrn zu leistende Entschä digung für den «ntgang der Lehenreichnisse nach dem Gesetze vom 17. Dezember 1362 erfolgt in Tirol unv Vorarlberg bei nachstehenden Lehen: a) bet Beutellehen. welche in den Lehenbriefen aewöbn- lich als Beuttellehen bezeichnet find, von Jeder, mann ohne Unterschied besessen werden können, und nach Lande-gebrauch und Herkommen frei verkäuf lich und vererblich find; li) bet Rustikallehen, welche gleichfalls frei verkäuflich

und vererblich find, insofern? solche Lehen nicht be reits der Grundentlastung unterzogen worden sind^ c) bei allen sonstigen ihrer Natur nach frei verkäuf lichen und vererblichen Lehen.' In dem Gesetze vom 17. Dezember 1362 8. 1 lit. l>, sowie in dem Unterrichte vom 9. März 1364 kömmt zwar anstatt deS in gegenwärtigem Aufsätze gebrauchte»? Ausdrucke«: „veräußerlich', verkäuflich vor, aber gewiß nur im Sinne eines Gattungsbegriffe« für die verschiedenen RechtStitel, wodurch eine Sache auf Andere, sei

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 14.07.1865
Umfang: 6
, Schwefcläther, Queckstlberpräparale (auch Zinnober)' 1 Ctr. netto 5 — 73. Zündwaaren: v. Gemeine 1 Ctr. sporco — 75 I). Kupseizündhütchen (gefüllie), 1 Ctr. netto 16 — Aenderungen in der Ausfuhr: Benennung der Gegenstände Zollbetrag 13. Pflanzen und P slan z en th ei l e: d. Maulbeelblätter, 1 Ctr. sporco . . . . frei 17. Felle und Häute, roh: a. Felle und Häute, gemcine :c., 1 Ctr. sporco 2 50 13. Haare, Borsten und Federn: a. Haare, nicht besonders benannte ic., 1 Ctr. sporco frei l). Hunds», Reh-, Rinds

« und Ziegenhaare, 1 Ctr. sporco frei 29. Holz: a. Brennholz ic., 100 Kubilf frei k. Weikholz, gemeines ic.. 100 Kubilf. . . frei 34. Färb- und Gerbe st offe: o. Sicheln 1 Etr. spoico frei 37. Chemische HülfSstosfe: b. Pottasche zc.. 1 Ctr. sporco frei v. Weinstein, roh ic , 1 Ctr. sporco . . . frei 33. Erze: Ii. Gold- und Silberfiufen, 1 Ctr. sporco . frei v. Kobalt« und Nickel-Erze und -Speise, 1 Ctr. sporco frei 43. Seide: a. Seidengalleten (CoconS). 1 Ctr. sporco . frei d. Seide, roh ic., 1 Ctr. sporco

. . . . frei o. Seidenabfälle, ungcsponnen, 1 Ctr. sporco frei «1. Seide, roh. filirt 1 Ctr. sporco . . frei 30. Abfälle: c. Lumpen (Hadern) ic., 1 Ctr. sporco . . 3 — Anmerkung. In der Ausfuhr aus Un garn ic., 1 Ctr. sporco 2 — ü. 1. Knochen (d. i. eigentliche Knochen und Knochenmehl), Klauen, Füße, Haut- abschnihtl ^Leimleder), 1 Clr. sporco . — 75 2. Hörner (sowohl ganze, alS in Spitzen und Scheiben oder geraspelt), Knochen kohle (Spodium), Lederabschuitzel, alte zerrissene Lederstücke, 1 Clr. sporco

. . frei Nichtamtlicher Theil. Sitzung des Landes-Jluöschnsses vom 6. Juli 1365. Zur Kenntniß wurde gebracht: 1. Die Mittheilung des k. k. Statthalterei-PrästdiumS, daß dem Gesuche der Gemeinde LatzfonS im Bezirke von Klausen um Genehmigung eineS eigenen Brand« versicherungö-VereineS keine Folge gegeben wurde, weil der Zweck wechselseitiger Brandassekuranzen nur bei einer beträchtlichen territorialen Ausdehnung des bezüg lichen Vereines und bei einer zahlreichen Betheiligung an demselben erreicht

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 13.12.1887
Umfang: 8
: Holz: Brenn-, Bau- und Werkholz, auch Sägewaren frei; Parquetteu L. 4; Möbel aus. gebogenem Holz L. 7 50; andere Holz möbel L. 13; rohe Holzgeräthe L. 6; polierte Holz- gerath^L.,13; Holzkurzwaren L.' 50; Kinderspiel- Waren- aus Holz L. 60; Halbzeug aus Holz, Stroh zc. L. 1; Papier, weißes oder in der Masse gefärbt L. 12 50; Packpapier, auch färbig. rauh L. 3; Pack papier, auch färbig, einseitig glatt L. 5; Pappen deckel, gemeine L. 2; Schuhwaren aller Art aus Leder oder Stoffen (ausgenommen Seide

flüsse,, Lusterbthänge :c. L. 30: getrocknete Pflaumen L. 2; Glaskurzwaren L. 60. Pferde frei; Schweine, per Stück L. 3 75; per 100 Kilogramm: gesalzene Sardellen ?c. frei; Käse L. 12; Stearinsäure L. 3; Perlmutterknöpfe L. 100; Lederkurzwaren, feine L. > 120; Herrenfilzhüte, per 100 Stück L. 50. Für Zucker ist die Bindung der Schutzdifferenz zu Gunsten der italienischen Raffinerie wie im alten Vertrage erreicht. Ferner ist das Verbot des Für- bens ausländischen Rohzuckers in italienischen Entre

Couventionalzölle bei der Ein fuhr in Oesterreich-Ungarn: Per 100 Kilo gramm: Getrocknete Feigen (auch solche zur Kaffee surrogat-Fabrikation) fl. 1, Citronen, Limonien, Po meranzen frei, trockene Mandeln fl. 5, Datteln und Pistazien fl. 12, Pinienkerne ungeschälte !c. (österr. T. Nr. 15) fl. 2; Pinienkerne geschälte und Granat äpfel fl. 12, Reis fl.. 150, Nüsse und Haselnüsse fl. 150, feine Tafelgemüse, frisch frei, Citronensaft Schweine p:r Stück fl. 1 50, Fische frische frei, Ge flügeleier frei, per 100

, Packpapier, auf einer Stile glatt fl. 2, gemeine Korbflechtwaren fl. 150, Horn» und Beinknöpfe fl. 25, Marmorplatten, nicht ge schliffen frei, Alabaster und Marmorwaren fl. 1 50, Probier-, Schleif, und Wetzsteine frei, Waren aus echten oder unechten Corallen oc^r Lava, Gold- und Silber-Filigranarbeiten fl. 200. raffinierter Borax fl. 2 50, WachSzündkerzchen auch in Schachteln fl. 3, gemeine Seife fl. 2 50, Wachskerzen, fl. 12. ^ Für grobe Venezianer-Strohhüte, venetianisches Töpsergeschirr, Ziegel

hat sich heute erhenkt. Ein schweres Leiden seiner einzigen Tochter hat den Greis zur Verzweiflung gebracht. Fi u m e, 12. Dec. Auf dem Dampfer,, Bsllona' entstand während eines Sturmes eine Panik unter den 400 Passagieren, meist Auswanderern. Alles stürzte zu den Rettungsbooten, wöbet mehr als 50 Personen ins Meer stürzten und ertranken. der Kreuzgang-Wandgemälde im Francis- i'i'i , caner-Kloster zu Schwaz. Derselbe constatiert, dass frei, frische Zierblumen und Blattwerk frei, Esel frei

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Der Bote für Tirol
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Seite 12 von 12
Datum: 24.01.1833
Umfang: 12
, dann «Skr. dem löbl. GotreShäuS von Auer, und entrichtet den Ze hent der Pfarre Auer von Ausgang des Jahrs »LZ-?, wo von der AusrufspreiS ist 3t)«»fl. 4. Ein Slück Weinbau und Ackerfeld, die Furkl genannt, Kat. Nr. 370, von 46W Klafter : ..gränzt >. an den Gmundnerweg, 2. an den gemeinen Weg, 3. an die Hrn. Thomas Staffierischen Erben, und 4. an Hrn. v. Fioresi, vorbehaltlich besserer Gränzen. Ist frei und luteigen, und gibt den Zehent dem Psarrwidum zu Auer, mit dem AuSrusspreiS

, der Apfel baum genannt, Kat. Nr. S4, von » Klafter -, gränzt >. an Hrn. Ortlieb, 2. Hrn. v. Comini, 3. Hrn. Pren- ^er, 4. Jokann Tandel; zahlt der Pfarrkirche zu Auer jährlich 1 /2 Gilte Oehl; ist übrigens frei und luteigen. Im AuSrufSpreis von 36o fl. 7. Ein Stück Grund, die Strint genannt, Kat. Nr. 3-ib, größtentheils von dem Backe überschüttet, von sSqgKIaster; gränzt >. an Baltbasar Greis, 2. an Berg, 3. und 4. an den Bach; ist frei und luteigen. Im AuS rufSpreis von 76 fl. ö. Ein Stück Grund

, Weinbau und Ackerfeld, in der Feldliütten, Kat. Nr. 2bo, von <>87 Klafter; gränzt 1. an Anton Franzelin, 2. an den Grund des Frühmeß- Benesi,iuniS, 3. an denselben, und 4. an Hrn. v. Fio resi ; ist frei und luiei'gen, zahlt aber den nassen Zehent an die GerichtSherrschaften, und den trockenen an die Hrn. v. Kiehbach. Im AusrusSpreiö von ,75 fl. y. Ein Stück Äckerfeld, die Allheiler genannt, Kat. Nr. 37g, von .42c» Klafter; gränzt ,. an Johann Di- pauli, 2. an die Thomas Stafflerischen Erben

, <j. an den Mitterling der Gemeinde, und 4. an die Altheiler de» Wibums; ist frei und luteigen. Hiefür ist der AuS russpreiS soo fl. ^ 10. Ein Stück Moos, daS Steinbrückel genannt, Kat. S)r.. -S3, von >.3c,o Klafter ; gräii.t >. an B»rthl Zanon, 2. Hrn. Orllieb, 3. Thomas Staffier, und 4, an Hrn. Zamboknk GemeindSstrentbeiler; ist frei und luleigen. Im ÄuSrufSpreiS von sSo fl. ... Ein Glück M00S, zum Tb.il Ackerfeld, Kat. Nr.3S3, von »76» Klafter; gränzt und 4. an die Tbo- maS Staffler.ichen Erben, ». Hrn. Oi'ilieb

, ur.v 3. an den großen Abzugsgraben; ist frei und luleigen. Im AuSrusspreiS von 60a fl. Ein Stück MooS, der Trunkwald genannt. Kat. Nr. »S,, von »534 Klafter; gränzt an Johaun Pontara, 2. Hrn. Orilieb. 3. und. 4. an Hrn. v. Fio resi; ist frei und luteigen. Im ÄuSrufSpreiS von ü»o fl. >i3. Ein SlückMoos, daS Zinßmoos genannt, ^iai. Nr. >os, von 7S2 Klafter ; gränzt .. an großen Abzugs graben, s. Hrn. Orllieb, 3. an kleinen Graben, unv 4. an die SZerkäufer; ist frei und luteigen. Jmkuörufö- preiö

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 17.11.1877
Umfang: 10
6 fl. 30 kr. (Die Ver- zehrungSsteuern sind in den Zollsätzen mit Inbe griffen.) In der zweiten K la f fe (Tab ak): Alles unver ändert. In der dritten Klasse (Garten- und Feld« sr.ücbte): Mahlprodukte wie bisher frei. Reis 2 fl. statt 50 kr.. Reis enthülst 60 kr. statt 0 (Reis bei der Einfuhr von Italien nach Tirol ist zollfrei), frische Garlenprodukte, frisches Obst, Feldsrüchte, lebende Pflanzen, Getreide in Garben, Hülsenfrüchte im Kraut, Heu, Stroh. Kümmel, Oelsamen, Klee samen lc. wie bisher frei, zubereitete

3 fl.. Ochsen und Stiere per Stück 4 fl. statt 2 fl., Knlie wie bisher 1 fl. 50 kr., Jungvieh wie bisher 75 kr., Kälber 40 kr. statt 0, Schafe und Ziegen 30 kr. statt 25 kr., Lämmer und Kitzen 20 kr. statt 0, Schweine 2 fl. statt 1 fl., Spanferkel (nicht über 10 Kilogr.) 30 kr. statt 15 kr., Pferde und Füllen wie bisher frei, Maulthiere und Esel 2 fl. statt 1 fl. 5 kr. (Geschlagenes Schlachtvieh wird als Fleisch behandelt), Wild, Geflügel und an dere Thiere, sowie rohe Häute wie bisher frei, Haare, Borsten

Federn wie bisher frei, frisches und zube reitetes Fleisch wie bisher 3 fl., Würste 20 fl. statt 16 fl., Wachs. Badeschwamm wie bisher 5 fl., Käse 9 fl. statt 4 fl. (der aus Rumänien und Dalmatien kommende Kni, und Schafkäse per 100 Kilo 3 fl), Eier, Milch, süße Topfen wie bisher frei, Honig und Bienenstöcke frei statt 1 fl., Blasen, Därme, Goldschläger-Häutchen frei statt 1 fl. 50 kr., ausge stopfte Thiere und nicht besonders thierische Produkte frei statt 1 fl. 60 kr. (Forts, folgt.) Concert

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Der Bote für Tirol
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Seite 12 von 12
Datum: 21.06.1830
Umfang: 12
. ' Diese bisher beschriebenen Effetten sind von aller Grundgerechtigkeit frei , nur gibt mau hievon zur Pfarr kirche Kuudl jährlich Stift 1 fi. T. W., uud^ es ist von den beschriebenen Gründen nur der Grund Litt. 1? allein dem Pfarrwiddlim zu Kundl zehentbar. ' Nr.Kat.775> Der Frauen-Anger, haltet siLaKlaf- ter Baugrund nnd SLsö Klafter WieSmahd. ' Hievon gibt man jährlich Grundzins dem Pfarrgot- teöhans zu Knndl » fl. T. W. und ist anfällig, den Zehent bezieht Herr Pfarrer alldort. 8ul> Nr. Kat

. 78. Auf der Kohlstadt ein mit Haag nnd Zaun umfangenes Grundstück von 2l)b3 Klafter, ist frei. Fernerö zwei im Jahre »770 einznfangen bewilligte und obigen Gütern zugetheilten Lehen Lüßen in der Kund- leran von 2ooo Klafià Hievon gibt man jährlich zum k. k. Urbaramt »s kr. Grundzins. Nr. Kat. Lo. Eine Brandstatt, so dermalen ein Kel ler ist.'- Nr. Kat. i3q, >44 und >4y auf der Hupfau drei WieSlüße, halten zusaninieu »7öS Klafter, sind VerGrund- gerechtigkeit halber frei, u»d man gibt hievon bloß jähr lich

22 ,^2 kr. Rekognitionszins. Nr. Kat. 140. Im Bucherluch ein Mahdluß von lybo Klafter, ist frei. Nr. Kat. iSc». Wieder allda einen Mahdluß von ,29b Klafter, ist ebenfalls frei. > Nr. Kat. SyS. In dem Bucherluch einen Grund von 3l)oc> Klafter Gältmahd sammt Henstadel. Endlich einen Wiesluß von >l3- Klafter, und das sogenannte Spitzlüßl von 3»? Klafter, beide Entien sind frei. Hiefür ist der Ausrufspreis im 24 fl. Fuße 12S00 fl. , II. FernerS gemäß dein nämlichen Steuerkataster suk Nr.Si: Eine FeuerstattSbehansnng

: vom Stadel zum Wald- meisteramte Brirlegg Siekognition 24 kr. T. W., zum Pfarrwiddlim Knndl Stift- oder Waifathgeld 22 kr. und 20 Eier, dem PfarrgolteShauö Kundl für eine» Metzen Mohn 4kr. und noch sonderbar skr., zusammen («kr.T.W. Der Baugrund ist zwar zehentfrel, dagegen ist man schuldig einen Schweinbären zu hallen. Nr. Kat. Auf der Kohlstadt ein Ackerl von S4» Klafter, ist frei, den Zehent bezieht Herr Pfarrer in Kundl. Kuli Nr. Kat. V3. Mehr im Neubruch ein Ackerl vo/, 3c)g Klafter, ist frei

werdenden Schulden in den ihnen zuste henden Rechten und Verzinsungen zu übernehmen. Eben so hat er 5. die sämmtlichen Lizitationö - und KanferrichtungS- kosten, insonderheit auch das Armenprozent aus Eigenem zu bestreiken. k>. Stehet eS dem Käufer frei, ob er die HauS- und Baufahruisse, Vieh, Fütterei, Getreid nnd übrigen Som mernutzen, die zu einem jeden Effett nach den Bedarf zu getheilt werden, nach dem Schätzuugöpreife übernehmen wolle oder nicht; jedoch muß der Käufer des BräukiaiiseS die Bräuerei

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Der Bote für Tirol
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Seite 19 von 21
Datum: 17.06.1830
Umfang: 21
von S4» Klafter. L. Mehr ein Hauöanger von 3sc>4 Klafter. I?. Ein Stuck Grund im Hinterfeld von 1 >4 (12 Klafter. <Z. Ju der Holzau zwei ganze Lehen Lüße von ycibt» Klafter, vorbehaltlich ver eigentlichen Gränzen. Diese bisher beschriebenen Effekten sind von aller Grundgerechtigkeit frei, nur gibt man hievo» zur Pfarr kirche Kundl jährlich Stift » fi. T. W., und es ist von den beschriebenen Gründen nur der Grund Litt. allein dem Pfarrwiddum zu Kundl zehentbar. Nr. Kat.77. Der Frauen-Anger, haltet 2,gsKlaf ter

Baugrund und Säsg Klafter Wiesmahd.. Hievon gibt man jährlich Grundzins dem Psarrgot- teöhanö zu Knndl 1 fl. T. W. und ist anfällig, den Zehent bezieht Herr Pfarrer alldort. ' 6u^> Nr. Kat. 7g. Auf der Kohlstadt ein mit Haag »1>id Zaun umfangenes Grundstück von syl>3 Klafter, ist frei. FernerS zwei im Jahre ,770 einzufangen bewilligte «nd obigen Gütern zugetheilten Lehen Lüßen in der Kund- ttrau von 2000 Klafter. Hievon gibt man jährlich zum k. k. Urbaramt 12 kr. Grundzins. Nr. Kat. Lo. Eine Brandstatt

, so dermalen ein Kel ler ist. Nr. Kat. i3<z, ,44 und auf den Hupfau drei Wieölüße, halten zusammen >782Klafter, sindderGrund- gerechtigkeit halber frei, und man gibt hievon bloß jähr lich 22 kr. Rekognitionözins. Nr. Kat. »Ho. I», Bncherluch ein Mahdluß von »ykic» Klafter, ist frei. Nr. Kat. ,So. Wieder allda einen Mahdluß von »2<z6 Klafter, ist ebenfalls frei. . Nr. Kat SyS. I» dem Bncherluch einen Grund von 3yoo Klafter Galtmahd sammt Henstadel. Endlich einen Wieöluß von >i3l Klafter, und daS sogenannte

Spitzlüßl von 307 Klafter, beide Entien sind frei^ Hiefnr ist der ?luörufSpreis im 24 fl. Fuße 12S00 fl. II. FernerS gemäß dem nämlichen Steuerkataster sul» Nr. ». : Eine Feuerstattsbehausung, der Ridleransitz oder nunmehr daö Kaisermanshaus genannt, hart an der Land straße, ist vor zwei Jahre» ganz neu massiv vouMäuerwerk modern erbaut worden. Ij. Dabei einen Stadel, dann Pferd - und Kühestall, mit Rem-und Thennenwerk. <D. Ein Angerl von 171 Klafter. v. Ein Küchengartel, welches aber dermalen

zu halten. Nr. Kat. 82. Auf der Kohlstadt ein Ackerl von 64» Klafter/ ist frei, den'Zehent bezieht Herr Pfarrer in Kundl. Lud Nr. Kat. V3. Mehr im Neubruch ein Ackerl von Zyg Klafter, ist frei, zehentbar Hrn. Pfarrer zu Kundl. Lud Nr. 34. Auf der Wiese einen Luß oder Mahd von i3k>o Klafter. Hievon gibt man jährlich dem TitlHrn, Baron Lichtenthurn 2 Hühner oder i s kr. T. W. Nr. öS. Ju der Kupdlerau einen im Jahre 1770 ein» gefangenen Grund von >000 Klafter. Hievon gibt mau zum k. k. Rentamte jährlich

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 8
Datum: 07.09.1868
Umfang: 8
gehalten. Die Bauernbuben, sagen Manche, haben körperl. Bewe gung genug, sie bedürfen der Turnübungen nicht. Sol chen Einwänden gegenüber ist zunächst festzuhalten, daß es sich, wenn vom Turnen der VolkSfchüler die Nede ist, nicht um Einübung gewagter Turnkunststücke, sondern vor züglich um Frei- und Ordnungsübungen handelt. Wollte man selbst diese Uebungen, sofern sie zur Stärkung der Muskeln u. f. w. dienen, bei vielen Schülern für über flüssig halten, so sind sie doch als Ordnungsübungen be sonders

damit verbunden. Die Kinder, selbst schwächliche Knaben, kön nen keinerlei Schaden erleiden. Dagegen kräftigen die Frei- und Ordnungsübungen Muskeln und Knochen; sie heben bei einem gut betriebenen, methodischen Unterrichte manche Krankheitsanlagen auf: sie erzeugen eine schöne, feste Haltung, die Kinder lernen ordentlich und schön gehen, schnell und andauernd laufen; sie erhalten eine gesunde und wohlauögebildete Brust; der Körper bekommt eine feste Konstitution und ist nicht leicht empfänglich

für den Ein fluß wechselnder Witterungsverhältnisse; er wird gestählt und abgehärtet. Auch fürchtet sich, da die Bewegungen einfach und ungekünstelt sind, kein Knabe vor deren Aus führung; vielmehr wird er durch ihre Stufenfolge ange zogen, sie mit Lust und Freude auszuführen. 2) Die Frei- und Ordnungsübungen üben einen be deutenden erziehenden Einfluß aus, denn sie werden nicht nur mechanisch nachgeahmt, sondern zuerst angeschaut, ge nau erkannt; sie gehören somit zuerst dem Bewußtsein

. — Durch die Gleichmäßigkeit und Gleichzeitigkeit der Frei- und Ord nungsübungen wird das Bestreben Einzelner, sich her vorzuthun, die Augen Anderer auf sich zu lenken, jede Eitelkeit, jedes Haschen nach Beifall verhindert. Bei diesen Uebungen lernt sich jedes Kind als Glied eines größern Ganzen betrachten; denn jedes hat seine bestimmte Bewe gung am bestimmten Platz genau und pünktlich auSzusühren, damit die Gesammtbewegung der Anordnung entspreche. ES ist bei den Frei- und Ordnungsübungen weder ein Verbergen

vor dem Lehrer möglich, noch kann die Hilfe der Mitschüler in Anspruch genommen werden: jeder Schüler ist auf sich selbst angewiesen. Der Lehrer hat fortwährend alle Schüler im Auge; er beobachtet und verbessert jede Unregelmäßigkeit; darum ist die Aufmerk samkeit der Schüler stets eine gespannte, wohl mehr als bei manchem andern Gegenstände. !!) Die Frei- und Ordnungsübungen gewähren ferner den Vorzug, daß sie eine gleichzeitige und unausgesetzte Unterweisung einer großem Anzahl von Schülern bei ei ner

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 19.11.1877
Umfang: 6
unter den vorgetragenen Mo dalitäten durch die städtischen Organe besorgt werde. (Fortsetzung folgt.) Der neue Zolltarifs Entwurf. (Fortsetzung.) In der fünften Klasse (Fette nnd Oele): Butter 8 fl. statt 4 sl-, «schweln?- und Äänfefett, Speck 3 fl. statt 3 fl.. Stearin, Paraffin, Palmitin wie bisher 3 fl., Wallrath 3 fl. statt 4 fl., Unfchlitt wie bist-er frei. Fischthran 1 sl. statt 1 sl. 60 kr., fette Oele in Flaschen und Krügen wie bisher 10 fl, Baumöl in Fässern, Schläuchen 4 fl. ft^tt 3 fl. (unter Umständen

80 kr. und 50 kr.). Palmöl, EocoSnnßöl wie bisher frei, Rapsöl, Leinöl und andere Oele in Fässern, Schläuchen und Blasen wie bisher 1 fl. 50 kr. In der fe ch s t e n K l a s fe (G etr än ke nndEß- waaren): Bier und Meth in Fässern wie bisher 3 sl., in Flaschen uuv Krügen 8 sl. statt 10 fl. Es fig in Fäss-rn 3 fl. statt 1 fl. 60 kr., in Flaschen nnd Krugen 8 fl. statt 10 fl., Weingeist. Branntwein, Rum 24 fl. statt 18 sl,, Liqueure, Punschessenz nnd andere versüßte Flüssigkeiten 40 fl. statt 30 sl. Wein und Kunstweine

in Fässern 12 fl. statt 8 fl., in Fla schen 20 fl. statt 26 fl. 30 kr. (Wein aus den Zoll aus schlössen 1 fl.), Brct, Schiffszwieback wie bisher frei, Sa.iy nnd Saoo-Surrogate, Tavioka, Arrowroot 5 fl. statt 1. fl. 50 kr., Oblaten auS Mehl 5 fl. statt 5 fl. 26 kr., Kletzeubrod 5 sl. statt 1 fl. 60 kr., Zwie- back 5 fl. statt 31 fl. 50 kr.. Teigwerk 6 fl. statt 0, Fleisch-Extract, Kindermehl ic. 7 fl. statt 3 fl. (bez. 20 fl.). zubereiteter Senf wie bisher 15 fl., eingelegte Aale wie bisher 15 fl.. Kapern

15 fl. statt 16 fl., Ehccolade und dessen Surrogate und Fabrikate, Zu ckerwerk, Backwerk 35 fl. statt 20 fl., eingemachte und eingedampfte Früchte, Gemüse, Geflügel :c. 35 fl. statt .20 fl., Pasteten unr, andere gleiche feinere «peisegat- tunghn 35 fl. statt 20 fl., andere zubereitete Speisen 35 fl. statt 31 fl. 50 kr. In der siebenten Klasse (Brenn- Bau- uud Werkstoffe): Holz. Kohle, Torf, DrechSler- und Scknitzstosfe (inclufive rohe Korallen, die bisher 1 fl. 50 kr. zahlten) wie bisher frei

. In der achten Klasse (Arznei-, Parfümerie-, Färb- nnd Gerbe-Ma terialieu): Moschus, Zibet, Bisam-Rattenschwänze 6 fl. statt 15 fl., graner Ambra, Bibergeil, spanische Fliege 6 fl. statt 10 sl. 50 kr., Bisamkörner, Cacaobutter, Kampfer, Jalappa- Harz, Opium, Parfümerie-Wafser,Hirschhorn-, Bern stein-, Rosmarin-, Kautschuk-, Lorbeer- und Wach- holderöle wie bisher 6 fl., andere ätherische Oele, parfümirte Essige. Fette und Oele wie bisher 10 sl., Farbhölzer in Blöcken wie bisher frei, zum Färben oder Gerben

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Seite 8 von 10
Datum: 21.01.1833
Umfang: 10
Tondel; z.'blt der Pfarrkirche zu Auer jährlich 1 /2 Gilte Oehl; ist übrigens frei und luteigen. Im Ausrusspreis von 3So st. 7. 'Ein Stück Grund, die Strint genannt, Kat. Nr. 3ht>, größler,iheils von dem Backe überschüttet, von ^SlzgKlajter; gränzt ». an Balthafar Greif, 2. an Berg, 3. und 4. an den Bach; ist frei und luteigen. Im AuS- rufSpreis von 70 fl. 3. Ein Stück Grund, Weinbau und Ackerfeld, in der Feldhütten , Kat. Nr. s(io, von tiä? Klafter ; gränzt >. an Anton Fronzelin, 2. an den Grund

des Früljmeß- Benesiziums, 3. an denselben, und 4. an Hrn. v. Fio resi; ist frei und luteigen, zahlt aber den nassen Zehent an die Gerichtsherrschaften. und den trockene», an die Hrn. v. Kiehbach. Im Ausrufspreis von 176 fl. <1. Ein Stück Ackerfeld, vie Altheiler genannt, Kat. Nr. 3-3, von >420 Klafter; gränzt >. an Johann Di- pailli, 2. an die Thomas Stasslerifchen Erben, 3. an den Mitlerling der Gemeinde, und 4. an die Altheiler des WidumsV ist frei und luteigen. Hiesür ist der AuS rufspreis 200

fl. >c>. Ein Stuck M00S, das Steinbrückel genannt, Aat. Nr.^>S3, von ,3oo Klafter ; gränzt -. an Barthl Zanon, 2. Hrn. Ortlieb, 3. ThomaS Stasslcr, und 4. an Hrn. ZamboinS Gemeindsstreuilieiler; ist frei unv luteigen. Im AuSrnfspreis von 2Q0 fl. t». Ein Stück Moos, zum Theil Ackerfeld, Kat. Nr. 353, von >7ZS Klafter; gränzt und 4. an die Tho mas Stasslerifchen Erden, 2. Hrn. Ortlieb, und 3. an den großen Abzugsgraben; jist frei und lultigtn. Im AusrufspreiS von 36c> fl. ^ ,a. Ein Stück Moos, der Trunkwald

genannt, Kat. Nr. s5i, von sZ34 Klafier; gränzt 1. an Johann Pvntara, Ä. Hr». Orilieb, 3. und.4. an Hrn. v. Fio resi; ist srei und luteigen. Im AusrufSpreiS von 6oo fl. ,3. Ein Stück Moos, daS Zin^nioos genannt, Kar.' Nr. »l>s, von 7SS Klafter; gränzt ». an großen Abzugs graben , 2. Hrn. Ortlieb, 3. an kleinen Graben, und 4. an die Verkäufer; ist frei und luteigen. Im AvSrufS- preis von i vo fl.. >4. Ein »stück Moos, das Spitzwiesel genannt, Kat. Nr. bi , von 20Z4 Klafter; gränzt >. an die Ver käufer

, 2. Hrn. Prenner, 3. Hrn. v. Fioresi, 4. an die GemeindStheiler: ist frei und luteigen. Im AusrufspreiS von the fl. ^ Bedingnisse, i. Unter dem AuörusSpreise wird kein Anboth an- Zenomrtten. ' s. Die Ausrusspreise sind in Neichswäh'rung ange nommen, und in dieser Währung sind dieselben auch sammt dem allfälligen SteigerunZöaufschlag tarissinäßi'g abzuführen. 3. Alle wie immer gearteten Lasten, Steuern und Oblagen geben von Martini >L3s an auf den Käufer übcr,.vhncRückflcht ihrer EntstehungSzeit

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 06.05.1886
Umfang: 8
. . . . . Leinene Spitzen und Stickereien . Seile, Taue, Stricke . . . , Andere Seilerwaren Sher, beantragt per 100 Kilogr. fl. kr. fl. kr. — 50 frei — 50 1 — — 50 1 50 per Stück 10 — 15 — 2 — 3 — 1 — 1 50 per 100 ^kilogr. fl. kr. fl. kr. 1 50 k — 5 — 10 — 4 — k — 1 50 2 — 4 8 — 2 — 4 — 50 — 60 — — 20 1 — — 50 5 — — 50 1 — 1 — 1150

. . . 25 u. S0 — Nähnadeln unter 5 Zentimeter Länge 100 — Blei, rohes 2 — gegossen:c Zink, roh Platten und Bleche . Drähte und Röhren, gegossen zc. Metallwaren seine ..... feinste ...... Feine Metalltiicher Loeomotive Lokomobile und Tender .... Nähmaschinen und Strickmaschinenköpfe . Dreschmaschinen . . . . . Holzmaschinen Nicht besonders benannte Eisenmaschmen Eisenbahnwaggonö: Güterwagen ttngepolsterte Personenwagen 1 50 — 5V 2. » u>1o — frei frei 1 — frei u. 50 1 — — 5V 1 — — 50 3 — frei

u. 5V 3 — 5 — 8 — 5 — 5 — v — 8 50 1V — 1V — 15 — 15 — 50 — I — 4 50 frei 1 5V 3 — 15 — 30 — 3V — 8 — tt — 20 — 3 u. 5 — Eiserne Flusöschiffe Optische Instrumente Klaviere Uhren, nicht besonders benannte Echteö Blattsilber . . . Unechtes Blattgold und Blattsilber 15 — 15 — 4 — 4 — auS anderen Stössen ausgeputzt fl. kr. Phosphor frei Elorkalium . . . . . . frei Eisenvitriol -^-50 (Fortsetzung in der Extra-Beilage) 5 — 1 — 3 — 5 — 2V — 50 — 50 — 8 50 8 50 40 - 7 — 5 — 3 — 8 50 5 u. K — 7 — 5 - 8 — L 50 pr. 100 Kgr., pr Tonne Metall- Trag gewicht fähigreir

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 10
Datum: 27.11.1877
Umfang: 10
, Potasche (unreines kohlensaures Kali und nnanSgelaugte Holzasche), roher Salpeter (Kalisalpeter), roher Natronsalpeter (Chilisalpeter), Schwefel (in Stücken und Stangen), auch gemahlen, desgleichen Schweselblüthe, Schwefel-Antimon, roher oder raffinirter Weinstein (Cremor tartari). citronen- saurer und weinsteinsaurer Kalk. Zaffer, Smalte und Streichglas sind wie bisher frei, d) Digestivsalz (Chlor- kali, Sylvin). Chlormagnesium, kohlensaures Kali, kohlensaures Natron (Glaubersalz), doppelt-kohlensau

in der Competenz der Mi nisterien für Handel und Finanzen, diese Begünsti gung auch den anderen in den ZollanSjchlüssen befind lichen «Seifenfabriken zu geben. Zündwaaren: ») Ge meine Zündwaaren, und zwar: Schwefelfäden, Reib hölzchen, ReibfidibuS, natürlich gebeizter Feuerschwamm, künstlicher Feuerschwamm, Zunder (natürlicher und künstlicher), Papierzunder wie früher frei; ii) Feuer werk-Präparate wie früher 10 fl., Lunten 10 fl. frü- her frei, (Zünd- und Sprengschnüre) 10 fl. früher frei; o) gefüllte

, Karten, Mnsikalien, Schriften (Aktien und andere Manu skripte) wie früher frei; 2. Bilder auf Papier, d. h. Kupfer- und Stahlstiche, Steindrucke, Farbendruck« bilder, Photographien n. dergl. wie früher frei. An merkung zu »>) 1 und 2. Insofern von der Einfuhr von Kalendern, Zeitungen und Kundmachungen beson- dere Stempel- und KontrollSmaßregeln sprechen, sind diese Gegenstände per Stück zu detlariren. Gebun dene Bücher und Bilderwerke, auf Leinwand oder Filzpapier geklebte Bilcer und Landkarten

, d. i. Gemalte auf Hol; und unedlen Metallen nicht lackirt, auf L-inwano oder Stein, rann auch Origi» nalbilrcr auf Pvpier und Zeichnungen (nicht aus me chanischen, oder chemischem Wege vervielfältigte) wie früher frei.

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 14.06.1830
Umfang: 10
von 32«,/, Klasttr. 1'. Ein Stück Grund in> Hinterfeld von » >4^2 Klafter. <5. In der Holzau zwei ganze Lehen Lüße von ^obb Klafter, vorbehaltlich ver eigentlichen Gränzen. Diese bisher beschriebenen. Effekten sind von aller Grundgerechtigkeit frei, nnr gibt man hievon zur Pfarr kirche 5?undl jährlich Stift >, fl. T. W> , und eS ist von den beschriebenen Gründen nnr der Gruud Litt. 4? allein dem Pfarnviddum zu Kundl zehentbar. Nr. Kat. 77. Der Frauen - Anger, haltet 2,82 Klaf ter Baugrund und SLsg Klafter

WieSmohd. Hievon gibt man jährlich Grundzins dem Pfarrgot- teöhauS zu Kuudl 1 fl. T. W. uud ist anfällig, den Zehent bezieht Herr Pfarrer aUdort. Lud Nr. .Nat. 7g. Auf der Kohlstadt ein mit Haag und Zaun umfangenes Grundstück von 2yt>3 Klafter, ist frei. Ferners zwei im Jahre >770 einzufangen bewilligte und obigen Gütern zugetheilten Lehen Lüßen in der Kund- lerau von sovo-Klafter^ . Hievon gibt inan jährlich zum k. k. Urbaramt »a kr. Grundzins. Nr. Kat. 6c». Eine Braodstatt, so dermalen ein Kel ler

ist. ' Nr. Kat >3q, >44 und >4q auf.der Hüpfau drei Wieölüße, halten zusammen >782Klafter, sindderGrund- gerechtigkeit. halber frei, uud man gibt hievon bloß jähr lich 22 kr. RekognitionözinS. Nr.Kat. >40. Im Bucherluch ein Mahdluß voi, iy6c> Klafter, ist frei. Nr. Kat. 1S0. Wieder alida einenMahdluß von >2l)ü Klafter, ist ebenfalls frei. Nr. Kat SyS. Ju dem Bucherluch einen Grund c on 3<)c,c» Klafter Galtmahd sammt Henstadel. Endlich einen Wieöluß van >>3» Klafter, und daS sogenannt^ Spitzlüßl

von 3r>7 Klafter, beide Entien sind frei. / Hiefnr ist der AuSrnfspreiö im 24 fl. Fuße >^Soo fl. II. Fernerö gemäß dem nämlichen Steuerkataster sul, Nr. ä. : Eine FeuerstattSbehausung, der Ridleransitz oder nunmehr das KaiserniaiiShauS genauut, hart an der Land straße, ist vor zwei Jahren ganz nen massiv von Mauerwerk modern erbaut worden. L. Dabei einen Stadel, dann Pferd - und Kühestall, mit Rein-und Theuuenwerk. , L. Ein Augerl von 171 Klafter. O. Eiu Küchengartel, w5kcheö aber dermalen nicht mehr bestehet

. I?r. Kat. L2. Auf der Kohlstadt ein Ackerk von S-jì Klafter, ist frei, den Zehent bezieht Herr Pfarrer in Kundl. Kni, Nr. Kat. 83. Mehr im Neubruch ein Ackerl von 3<zg Klafter, ist frei, zehentbar Hru, Pfarrer zu Kundl. Lu!» Nr. L4. Auf der Wiese einen Lnß oder Mahd von >3t>oKlafter. Hievon gibt man jährlich dem TitlHrn. Baron ìichtenthurn -2 Hühner oder >2 kr. T. W. Nr. VS. In der Kuudlerau eine» im Jahre 1770 eiu- gefangenen Gruud vou >000 Klafter. Hievon gibt man zum k. k. Rèntamte jährlich anfälli

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Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 14
Datum: 17.01.1833
Umfang: 14
der Pfarre Auer von-AuSgang deS Jahrö »L37, wo von der AusrusSpreiS ist 3tZc>o fl. 4. Ein Stück Weinbau und Ackerfeld, die Furkl genannt, Kat. Nr. 370, von 4688 Klafter; gränzt 1. an den Gnnindiierweg, 2. an den gemeinen Weg, 3. an die Hrn. Thomas Slasslerischen Etben, und 4- an Hrn. v. Fioresi^ vorbehältlich besserer Gränzen. Ist frei und luteigen, und gibt den Zehent dem Pfarrwicum zu Auer, mit dem AuSrusspreiS von 2100 fl. S. Ein Stück Weinbau und Ackerfeld, St. Marti ner Schaddristl genannt, Kat

, Ortlieb, 2. Hrn. v. Comini, 3. Hrn. Pren- ner, 4. Johann Tandel; zahlt der Pfarrkirche zu Auer jährlich Gilte Oehl: ist übrigens frei und luteigen. Im AuSrufSpreiS von 32c, fl. 7. Ein Stück Grund, die Strint genannt, Kat. Nr. 34k», größtentheils von dem Bache überschüttet, von eSlzvKlaster; gränzt 1. an BalthasarGreis, 2. an Berg, 3. und 4. an den Bach; ist frei und luteigen, Im Auö- rufSprei« von -7S fl. ' K. Ein Stück Grund, Weinban und Ackerfeld, in der Feldhütten, Kat. Nr. slio, von s>lZ7 Klafter

; gränzt 1. an Anton Franzelin, 2. an den Gri'Nd des Zrühmeß- BcnesiziumS, 3. an denselben , und 4. an Hrn. v. Fior rest; ist frei und luleigen, zahlt ober den nassen Zehent an die Gerichtsherrschaften, und den trockenen an die Hrn. v. Kiehbach. Im Ausrusspreiö vc^n >76 fl. »?. Ein Stück Ackerfeld, die Aliheiler genannt, Kat. Nr. 37V, von ,420 Klasler; gränzt >. an Johann Di- pauli , ». an die Thomas Stafflerischen Erben, 3. an den Mitterling der Gemeinde, und 4. an die Altheiler des WidumS; ist frei

und luteigen. Hitfür ist der AuS russpreiS 20a fl. -o. Ein Stück M00S, daS Steinbrückes genannt, Kat. Nr. 2Z3, von >3oo Klaster; gränzt 1. an Barthl Zanon, 2. Hrn. Orllieb, 3. Thomas Staffier, und 4. an Hrn. ZamboinS Gemeindsstreuiheiler; ist frei und luteigen. Im Ausrufspreis von 2S0 fl. -l. Ein Stück Moos, zum Theil Ackerfeld, Kat. Nr. 323, von 17^2 Klafter; gränzt,», und 4. an die Tho mas Stafflerischen Erben^, 2. Hrn. Ortlieb, und 3. an den großen AbzugSaraben; ist frei und luteigen. Im AuSrusspreiS

von 3Zo fl. >2. Ein Stück M006, der Trunkwald genannt, Kat. ?Zr. s5l, von s534 Klasicr;> gränzt an Johann Pontara, 2. Hrn. Orilieb, 3. und 4. an Hrn. v. Fio resi; ist frei und luteigen. Im.AuSrusspreiS vrm.Soo fl. >3. Ein Stück Moos, das ^inöniooS genannt, Kat. Nr. ic>2, von 752Klafl«r; gränzt >. an großen Abzugs-

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 23.04.1894
Umfang: 6
MKlült M Mm stil' Wsl M NskÄMg. Nr. 93 Innsbruck, 23. April 1894 Erledigungen. i Lehrstellen-Ausschreibungen. Nr. 236 Im Bezirke Schwaz kommen mit Beginn der Winter schule 1894,95 d. i. mit 1. November d. I. nach stehende Lehrstelle» der III. Gehaltsklasse zu besetzen: 1. An der einklassig gemischten Volksschule in Achen- kirchen die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lchrerstelle. Gehalt 400 fl. nebst Frei- Wohunng. Die sassionsmäßigen Bezüge aus den Kirchendiensten betragen 170

st. 73 kr. 2. An der einklassig gemischten Volksschule in Aschau die mit dem Organisten- und Meßnerdienst vereinigte Lehrerstelle. Gehalt 400 fl. nebst Frei-Wohnung und freiem Holzbezug: Die sassionsmäßigen Bezüge aus den Kirchendiensten betragen so fl. 3. An der einkl. gemischten Volksschule in Dornau- berg die mit dem Organisten- und Meßnerdienst ver einigte Lehrerstelle. Gehalt 400 fl. nebst der im H S7 des Gesetzes vom 30. April 1892 (L.-G.-Bl. Nr. 3) ausgesprochenen Wohnungsentschädigung Die sassions mäßigen Bezüge

Gesetzes ausgesprochenen Wohnungsent schädigung. 7. An der einklassig gemischten Volksschule in Gerlos die mit dem Organisten- und Meßnerdienst vereinigte Lehrerstelle. Gehalt 400 fl. nebst Freiwohnung. Die sassionsmäßigen Bezüge aus den Kirchendiensten be tragen so fl. SS kr. 3. An der einkl. gemischten Volksschule in Gerlos berg eine Lehrerstelle. Gehalt 4<Z0 fl. nebst Frei wohnung und freiem Holzbezug. 9. An der zweiklassigen Volksschule in Hart eine Lehrerinstelle. Gehalt 300 fl. nebst Frei-Wohnung

und freiem Holzbezug. 10. An der einklassig gemischten Volksschule in Pill berg eine Lehrerstelle. Gehalt 400 fl. nebst Frei wohnung und freiem Holzbezug. 11. An der zweiklassigen Schule in Ried die mit dem Organisten- und Meßnerdienst vereinigte Lchrer stelle. Gehalt 400 fl. nebst Freiwohnung. Die sas sionsmäßigen Bezüge aus den Kirchendiensten betragen 71 fl. 3S kr. < 12. An der einklassig gemischten Schule in Ramsau eine Lehrerstelle. Gehalt 400 fl. nebst Freiwohnung und freiem Holzbezug. ßK MMZ

Lehrerstelle. Gehalt 400 fl. nebst Freiwohnnng und freiem Hvlzbezug. Die sassionsmäßigen Bezüge aus den Kirchendiensten betragen 144 fl. 70 kr. IS. An der zweiklassigen Volksschule in Wiesing: ») die mit dem Organisten- und Meßnerdienst ver einigte Lehrerstelle. Gehalt 400 fl. nebst der im Z 57 des citierten Gesetzes ausgesprochenen WohnungS- entfchädigung. Die sassionsmäßigen Bezüge aus den Kirchendiensten betragen 114 fl. 4k kr. d) eine Lehrerinstelle. Gehalt 300 fl. nebst Frei wohnung. Bewerber

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 21.03.1864
Umfang: 8
bei nachstehenden Leben: ->) bei Bentellehen, welche in den Lehenbriefen gewöhnlich als Beutellehen bezeichnet sind; von Jedermann ohne Unterschied besessen werden können, und nach L an d e sg e b r a^nch und Herkommen frei verkäuflich und vererblich sind; der bei Rustikallehen, welct e gleichfalls frei verkäuflich und vererblich sind, insofern? solche Lehen nicht bereits der Grundentlastung unterzogen »vor. den sind; . . v) bei allen sonstigen ihrer Natnr nach frei ver käuflichen und vererblichen Leben

zu machen. In der Rubrik III ist die Eigenschaft des Lehens zu bezeichnen, nämlich ob es ein l. f. Lehen oder ein l. f. After- (Privat) Lehen fei, dann ob es ein Beutel- oder Rustikal- oder sonst seiner Natur nach frei verkäufliches und vererblichcö Lehen sei. ' In der Rubrik IV beziehungsweise in die dazu gezogenen Subrubriken siud die in Geld oder Natu ralien zu entrichtenden Lehenjinse oder Lehendienste eiNjustellett. Ferner ist.anzugeben, in Welcher Höhe die Belehnungegibühren entricytet werden, ob in firen

respektive deren Vertreter zu wenden. Z. 4. Die Anmeldungen sind vom Vasallen oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen, und im letzteren Falle d e Vollmacht beizusttiließeii »wind mehrere Personen mir demselben Objekte belehnt, so müssen sie einen gemeinschaftlichen Be vollmächtigten aufstellen. Vereinigen sich hierüber die Partheien nicht, so steht eS jeder derselben frei, hievon die Anzeige an die Lehen - Allodl'alisiriings- Landes-Couimission zu erstatten, welche sofort auf Gefahr und Kosten

sind bei l f. After- oder bei Privat-Lehen im Wege der Privatlehenstube vor zulegen, welche die Nichtigkeit derselben zu bestätige» oder ihre Gegenbemerkungen beizufügen hat. S. 8. Eo steht d-m Vasallen anch frei, bei dem k. k. Aezirksamte nin protokollarische Ausnahme dieser Nachweisungen rücksichtlich Ausfüllung der vorge- scl,rieb« nen Anmelduugetabelle zu bitten, welches einem solchen Ansuchen entsprechen, den Partheien hiebei au die Hand gehen, und die von ihnen zu fertigende Anineldung der Laiideskommission

(R. G. B. Nr. 1V3) über die Art.und Weise, wie die Ent fchädigungs- (Freimachungs-) Gebühr für daS zur Auflösung kommende Lehenband bei Beutel-, Rnstikal- und den sonstigen ihrer Natur nach frei verkäuflichen und vererb^ichen Lehen bemessen wird. Z. 6. Zu den Lehenreichnissen, die der Entschädi gung unterliegen, gehören: a) die fortlaufenden jährlichen Lehendienste oder Lehenzinse und b) die in Haupt- und Nebenfällen zu entrichtenden Belehnungsgebühren. Gebühren, welche für die Aus fertigung der Lehenbn'efe

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Seite 5 von 8
Datum: 05.04.1864
Umfang: 8
, welche in den Lehenbriesen gewöhnlich als Betttellehen bezeichnet sind; von Jedermann ohne Unterschied besessen werden können, und nach Landesgebranch und Herkommen frei verkäuflich und vererblich stnd; b) bei Rustikallehen, welche gleichfalls frei verkäuflich und vererdlich stnd, insoferne solche Lehen nicht bereits der Grundentlastung unterzogen wor den stnd; v) bei allen sonstigen ihrer Natur nach frei ver käuflichen und vercrblici'en Leben. L. 2. Zu den Lchenreichnlssen, welche der Ent schädigung unterliegen

ist die Eigenschaft des Lehens zn bezeichnen, nämlich ob es ein l. f. Lehen oder ein l. f. After- (Privat) Lehen fei, dann ob es ein Beutel- oder Rustikal- oder sonst seiner Natur nach frei verkäufliches und vererblichcS Lehen sei. In der Rubrik IV beziehungsweise in die dazu Innsbruck den S. April gezogenen Subrubn'ken stnd die tn Geld oder Natu ralien zu entrichtenden Lehenzinse oder Lehendienste einzustellen. Ferner ist anzugeben, in welcher Höhe die Belehnungsgebühren entrichtet werden, ob in firen Beträgen

respektive deren Vertreter zu wenden. Z. 4. Die Anmeldungen stnd vom Vasallen oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen, und im letzteren Falle die Vollmacht beizusciiließen. «lud mehrere Personen. mit demselben Objekte belehnt, so müssen sie einen gemeinschaftlichen Be vollmächtigten ausstellen. Vereinigen sich hierüber die Partheien nicht, so steht eS jeder derselben frei, hievon die Anzeige an die Lehen - Allodi'alistrungS- Lantes.Commiffion zu erstatten, welche sofort auf Gefahr und Kosten

sind bei l. f. After- oder bei Prioat-Lehen im Wege der Privatlehenstube vor zulegen. welche die Richtigkeit derselben zu bestätigen oder ihre Gegenbemerkungen beizufügen hat. Z. 8. SS steht dem Vasallen anch frei, bei dem k. k. Vezirksamte um protokollarische Aufnahme dieser Nachweifnngen rückstchtlich Ausfüllung der vorge schriebenen Anmeldungstabelle zu bitten, welches einem solchen Ansuchen entsprechen, den Partheien hiebci an die Hand gehen, und die von ihnen zu fertigende Anmeldung der Landeskommission

(R. G. B. Nr. 103) über die Art und Weise, wie die Ent fchädigungs- (Freimachungs--) Gebühr für das zur Auflösung kommende Lehenband bet Beutel-, Rnstikal- nnd den sonstigen ibrer Natur nach frei verkäuflichen und vererblichen Lehen bemessen wird. Z. 6. Zn den Lehenreichnissen, die der Entschädi gung unterliegen, gehören: a) die fortlaufenden jährlichen Lehendienste oder Letienzinse und k) die in Haupt- und Nebenfällen zu entrichtenden Belehnungsgebühren. Gebühren, welche für die Ans- fertignng der Lehenbriefe

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