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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 09.11.1868
Umfang: 8
vom 25. Mai 1863, wodurch grundsätzliche Bestimmungen über das Verhältniß der Schule zur Kirche erlassen werden. Im Staatögrnndgesetz lautet der 17. Artikel wie folgt: „Dem Staate steht rücksichtlich deS gesammten Unter richts- und ErziehungSwesens das Recht der obersten Lei tung und Aufsicht, zu.' Im Gesetze vom 22. Mai 1863 lautet der 8. 1: „Die oberste Leitung und Aufsicht über daS gesammte Unterrichts- und ErziehungSwescn steht dem Staate zu und wird durch die hiezu gesetzlich berufenen Organe

aus geübt.' Weil aber daö Verhältniß der Schule zur Kirche be zeichnet werden soll, so wird in diesen Gesetzen auch die Stellung angegeben, welche die Kirche einzunehmen hat. Die Kirche wird in diesen Gesetzen verwiesen auf die Ertheilung deS Religionsunterrichtes. DaS StaatSgrund- gesetz sagt in demselben Artikel 17: „für den Religions unterricht in den Schulen ist von der betreffenden Kirche oder.ReligionSgcsellfchaft Sorge zu tragen;' und das Ge setz vom 25. Mai 8- 2 lautet: „Die Besorgung, Leitung

nnd unmittelbare Beaufsich tigung deS Religionsunterrichtes und der Rcligionsübun- gen für die verschiedenen Glaubensgenossen in den VolkS- und Mittelschulen bleibt der betreffenden Kirche oder Re ligionSgesellschaft überlassen.' Sonst aber wird die Kirche von jedem Einflüsse auf die Schule als UnterrichtSanstalt ausgeschlossen. Die betreffende Stelle deS Gesetzes vom 25. Mai lautet: „Der Unterricht in den übrigen Lchrgegcnständen in diesen Schulen — d. i. in den Volks- und Mittelschulen

— ist unabhängig von dem Einflüsse jeder Kirche oder Neligionsgenossenschaft.' Das sind die obersten Prinzipien, von denen die Re gierung sich leiten ließ bei der Abfassung ihrer Gesetze bezüglich der Schule. Konsequent mit diesen obersten Prinzipien, stellt der Staat im Schulgesetze das ErziehungSwescn, die VolkS- und Mittelschulen und die Lehrerbildungsanstalten nicht unter die Leitung und Aufsicht kirchlicher Organe, sondern unter die Leitung und Aufsicht weltlicher Organe. Er räumt diese Aufsicht

und Leitung dreien Schulräthen ein» die hervorgehen sollen 1. aus der politischen Ortsgemeinde, 2. anö der politischen BezirkSgemeinde, und ö. aus der obersten politischen Landeöstelle und 'aus der LandeSvertre- tung, aus dem Lehrerstande nnd hier auch aus Geistlichen. Die Tendenz dieser Prinzipien und Gesetze geht in der Wesenheit dahin, die Schule von der Kirche abzulösen, sie als eine rein staatliche und bürgerliche Anstalt dem Staate und den politischen Gemeinden zu unterstellen, mit andern Worten

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 20.05.1875
Umfang: 8
an die k. .f. .Seebehörde gelangen lassen. Triest am Z. Mai 1375. Von der k. k. Seebehörde. j Vei-!«rth»Uvng.deS unenlgelslichen ZeichnugSnunteirlchte« ! von 2 Stunden an . jedsm Sonn- und Feiertage ver- ! bunden. An der Schule zu Bludenz die Stelle eineS Unter. lehrerS mit dem Gehalte , von 360 st im Falle der Vorrückung. An der Schule zu, BingS, Gemeinde Bludenz, die Stelle eines UnterlehrerS mit-dem Gfhaltf von 130 st. An der Schule zu Rungalin, Gemeinde Bludenz, die Stelle eines UnterlehrerS mit dem Gehalte von 130

st. An der Schule zu Brand die Stelle eineS LehrerS mit dem Gehalte von 300 fl. und 30 fl. Quartiergeld. An d»r Schule zu Bstrferberg die Stelle eines Lehrers mit dem Gehalte von 300 fl. und 30 fl. Quartijergeld. An der Schule zu Seewald, Gemeinde Fontanella, eineö UnterlehrerS mit dem Gehalte von die Stelle 180 fl. An der die Stelle 180 fl. An der Schule zu Valentschina, eines UnterlehrerS mit Schule zu Türtsch, Gemeinde Fontanflla, eines UnterlehrerS mit dem Gehalte von Gemeind- VlonS, dem Gehalte von 2 Edikt

, haben sich an. ihr vorgesetztes Militärkommando wegen Einbegleitung ihrer Gesuche an die politische LandeS- behörde zu wenden. ' K. K. Ministerium deS Innern. W ieii, äm 26.'' Aprti 18 7 5. 2 , .Koyku^-Ausschreibung. Mi^BegjflN deSchultahreS^ IgV5/7>fi flnd an nach gehenden Volksschulen heg P^zirkeö Bludenz-Moniafon ^lgends Stellen zu besetzen: An der, Schule in Bl,,dtnz. die Stelle eineS LehrerS mit dem Gehalte von 600 fl. und' die SteÜe eines AnterlehrerS mit dei^,,>Neh^lte Ypn 360 fl. > , Kenntnisse in Geometrie urip

,.Zeichnen werden be sonders berücksichtigt und, ist, damit' »in'Anspruch von 200—300 fl. Remuneration gegen die Verpflichtung die Stelle 180 fl. .An der Sckule zu Litzi, Gemeinde.Raggal, die «stelle eineS UnteilelrerS mit dem Gehalte von 180 fl. An der Schule zu Dannöfen, Gemeinde Kiösterle, die Stelle eines UnterlehrerS mit dem Gehalte von 130 fl. An der Schule zu Nenzing die Stelle eines Unter lehrerS mit dem Gehalic von 240 fl. und , die, Stelle einer Unterlehrerin mit dsm Gehalte von 144

fl. An der Schule zu Latz, Gemeinde Nenzing, die Stelle eineS UnterlehrerS mit den, Gebalte von 130 fl. An der Schule zu Türtsch, Gemeinde Sonntag, die Stelle eineS UnterlehrerS mit dem Gehalte von 180 ff. An.der Schule zu Seeberg, Gemeinde Sonntag, die Stelle eineS UnterlehrerS mit den, Gehalte von 130 ff. An der Schule zu Waid, Gemeinde D.laaS, die Stelle eineS UnterlehrerS mit dem Gehalte von 130 ff. An der Schule zu Fellengatter, Gemeinde Frastanz, die Stelle eineS UnterlehrerS mit dem Gehalte von 130

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 24.05.1875
Umfang: 6
einzubringen, in deren VerwaltungSgebiete der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Personen, welche unter Militärgerichtsbarkeit stehen, haben sich an ihr vorgesetzte« Militärkommando wegen Einbegleitung ihrer Gesuche an die politische LandeS behörde zu wenden. K. K. Ministerium de« Innern. Wien, am 26. April 1875. 3 Konkurs-Ausschreibung. Mit Beginn de« Schuljahre« 1875/76 sind an nach» stehenden Volksschulen des Bezirke« Bludenz-Montason folgtnde Stellen zu besetzen: An der Schule in Bludenz die Stelle

eine« Lehrer« mit dem Gehalte von 600 fl. und die Stelle eines Anterlehrer« mit dem Gehalte von 360 fl. Kenntnisse in Geometrie und Zeichnen werden be sonder« berücksichtigt und ist damit «in Anspruch von 200—300 fl. Remuneration gegen die Verpflichtung der «rtheilung deS unentgeltlichen ZeichnugSnunterrichte» von 2 Stunden an jedem Sonn» und Feiertag« ver bunden. An der Schule zu Bludenz die Stell« eine« Unter- lehrer« mit dem Gehalte von 860 fl, im Falle der Vorrückung. An der Schule zu BingS, Gemeinde

Bludenz, die Stelle eines Unterlehrer« mit dem Gehalte von 180 fl. An der Schule zu Rungalin, Gemeinde Bludenz, die Stelle eines UnterlehrerS mit dem Gehalte von 1S0 fl. An der Schule zu Brand die Stell« eines Lehrers mit dem Gehalte Von 300 fl. und 30 fl. Quartiergeld. An dcr Schule zu Bürserberg die Stelle eines Lehrers mit dem Gehalte von 300 fl. und 30 fl. Quartiergeld. An der Schul« zu Seewald, Gemeinde Fontanella, die Stelle eines UnterlehrerS mit dem Gehalte von 1S0 fl. An der Schule zu Türtsch

, Gemeinde Fontanella, die Stelle eines UnterlehrerS mit dem Gehalt« von 180 fl. An drr Schule zu Valentschina, Gemeinde BlonS, die Stelle eines UnterlehrerS mit dem Gehalte von 1S0 fl. An der Schul« zu Litzi, G«m«ind« Raggal, die Stell« «in«S UntellehrerS mit dem Gehalt« von 180 fl. An der Schule zu Dannöfen, G«m«ind« Klösterl«, die Stelle eiaeS UnterlehrerS mit dem Gehalte von 180 fl. An der Schule zu Nenzing die Stelle eine» Unter lehrerS mit dem Gehalte von 240 fl. und die Stelle einer Unterlehrerin

mit dem Gehalt« von 144 fl. An der Schule zu Latz, Gemeinde Nenzing, di« Stell« eines UnterlehrerS mit dem Gehalte von 180 fl. An der Schule zu Türtsch, Gemeinde Sonntag, die Stelle eine« UnterlehrerS mit dem Gehalte von 180 fl. An der Schule zu Seeberg, Gemeinde Sonntag, die Stell« eine« UnterlehrerS mit dem Gehalte von 180 fl. An der Schule zu Wald, Gemeinde Dalaa«, di« Stelle eines UnterlehrerS mit dem Gehalt« von 180 fl. An der Schul« zu Felleng«tter, G«meinde Frastanz, die Stelle eine« UnterlehrerS

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 12
Datum: 14.11.1868
Umfang: 12
, welcher zahlt, ein Wort zu reden habe. In unseren Schulen zahlen die Gemeinden, und die Gemeinden wünschen eS einstimmig, daß Kirche und Schule ungetrennt'beisammen bleibe. Also, wenn die Gemeinden nicht mehr zu reden haben, so gilt auch daS Sprüchwort nicht: „Wer zahlt, der schafft.' In einem konstitutionellen Staat sollte man doch glau ben, hätte daS Volk auch ein Wort zu reden, spricht man aber gegen den Sinn der Herren Liberalen, so ist man ein getäuschtes dummes Volk! Ist das die Achtung vor dem Volk

? Meine Herren! Ich kenne die Schule aus mehr als dreißigjähriger Erfahrung. Ich weiß, was der Schule noth thut, ich kann Ihnen gegenüber versichern, daß alles, waS Sie von Volksschulen gesprochen haben, reiner Dunst ist, daß Sie alle ohne Erfahrung sprechen. Soviel ver stehen Sie von der Volksschule. Wir brauchen, meine Herren, den Einfluß der Eltern, daß die Kinder fleißig in die Schule gehen, dazu wird sich ein Polizeistock nicht finden, da nützt nur der gute Zuspruch der Eltern. WaS für Bürgschaften

, möchte ich sagen, hat man vom' Libera lismus, als daß er dem Volke seine Anschauungen bel angt „die Welt ist ein Heustock und wer mehr rauft, der hat mehr;' und diese Anschauungen wollen wir nicht, obwohl wir sie nicht fürchten. Wir wollen treue und loyale Unterthanen des Kaisers und des Staates sein, aber zu solchen Anschauungen drängen lassen wir unS nicht und werden wir mit Gewalt hingedrängt, meine Herren, wir verlieren nichts. — Auch Abgeordneter Diet l spricht gegen die Trennung der Schule

von der Kirche. Or. Harum: Ich will die Geduld des hohen Hauses nicht lange in Anspruch nehmen. Soll ich den Gesammt- eindruck, den die Vorlage des geehrten Comites auf mich gemacht hat, mit wenigen Worten auSsprechen, so kann ich nur sagen: 7>>likl>cilo es», sstirom non »licero.« Diese Vorlage soll also jenes Gesetz bilden, welches zur Aus führung unserer StaatSgrundgesetze und deö NeichSgesetzeS für daö Verhältniß zwischen Kirche und Schule erlassen und erwirkt werden soll. Daß dadurch die Unterwerfung

der Schule unter die Kirche nicht erleichtert, sondern ge radezu bestärkt werden, daß die Knechtschaft der Schule in eine förmliche Sklaverei übergehen soll, daS glaube ich ist aus den Ausführungen, welche die Herren Vorredner von dieser Seite in Betreff der Bestimmungen dieser Vor lage, dieses Entwurfes gemacht haben, ohnehin schon von selbst klar. ES erscheint mir diese Vorlage gerade wie jene Ant wort, welche nach der Erzählung der Bibel der König Rehabeam den Stämmen Israels ertheilte

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 05.11.1867
Umfang: 10
vertrete (Krain) auf 1890 Einwohner eine Volks schule. Die Ziffer des Schulbesuches sei durchschnittlich kl auf 100 schulpflichtige Kinder, doch sei sie in ein zelnen Kronländern 10 bis 15 aus 100. Die Folge davon sei, daß in einem Kronlande unter den Assen- tirten nur 5 pCt. lesen und schreiben konnten. Diese Ziffern sind sprechend genug, sie sind, wie der Altvater der Naturwissenschaften sagte, die letzten unerbittlichen Richter. Redner untersucht die Gründe dieser Erscheinung und sagt

: In den Jahren von 1620 bis 1860 sind wohl 3000 neue Schulen gegründet, neue Schulhäuser g?- baut, neue Schulbücher geschaffen worden, aber da mit sei eS nicht besser geworden. Ein neuer Geist müsse einziehen (Bravo!) der Geist der Neuzeit. (Bravo!) Und da sei man bei der Eardinalsrage angekommen. Redner verwahrt sich dagegen, als wollte man die Religion aus der Schule entfernen, keiner von unS werde wollen, daß sein Kind ohne Religionsunterricht bleibe, nur um Regelung des Ein flusses der Geistlichkeit

auf die Leitung der Schule handle eS sich. Die Gegner verwechseln den Begriff der Geist lichkeit mit Kirche; wäre die Geistlichkeit die Kirche, dann wäre die Lehrerschaft die Schule, die Beamten der Slaat. Die Geistlichkeit ist nichts anderes als die administrative Behörde der Kirche und gegen den Einfluß dieser Behörde sei der Gesetzentwurf ge richtet. Zur Hebung der Schule sei die Hebung des Leh- rerstandeS erforderlich und da verlangt Redner nicht bloß eine Besserung der materiellen Stellung, son dern

auch die Hebung der gesellschaftlichen Stellung. Der vorliegende Gesetzentwurf sei, wenn er auch vcrbefferungSfahig ist, doch eine vollkommen geeignete Basis zur Vervollkommnung des Schulwesens. Wir gehen daran, große finanzielle Lasten auf unö zu nehmen, diese zu tragen werde nur möglich, wenn wir gebildete Arbeiter haben und unsere Industrie heben, und dazu sei eine gründliche Reform der Volks schule nöthig. Vom Standpunkte der Schule und vom Standpunkte der Volkswirthschaft empfehle er die Annahme

dieses Entwurfes und schließe mit dem Worte des DichterS: „Auf, gewaltiges Oesterreich, vorwärts, du mußt den Andern gleichen.' Abg. Degara beruft sich in italienischer Rede darauf, daß daö Haus nicht berechtigt sei, das Kon kordat aufzuheben. UeberdieS sei eS eine falsche Vor aussetzung, daß daö Konkordat der Kirche einen größeren Einfluß aus die Schule gegeben habe, als sie früher gehabt hat, vielmehr hat daS Konkordat in den Artikeln 5 bis » mir das schriftlich festgestellt, waS schon seit langer Zeit

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 09.11.1868
Umfang: 8
hältniß ist: die Schule ist wegen der Kinder und wegen der Eltern da. (Lebhafter Beifall rechts.) Die Schule hat kein Dominum über die Kinder: daS Dominum» das Recht über die Kinder haben die Eltern. Sie haben zu bestimmen, wie ihre Kinder erzogen werden sollen in jenen HilfSanstalten, die außer dein elterlichen Hause sich befin den. Jemand hat gelstreich gesagt, die Schule hat dke Kinder in Kommission; sie hat Rücksicht zu nehmen, auf daS. waö die Eltern wollen; und Jemand

ist noch weiter gegangen und hat gesagt: selbst der Staat ist in Bezug auf die Schule nur Kommissionär der Eltern, und hat gar nicht daS Necht, dieSchuleso ganz nach seinem Belieben zu behandeln, daß die Eltern mit ihren Wünschen und be rechtigten Forderungen nicht etwas mitzusprechen hätten. In dieser Auffassung deS Berufes und der Aufgabe der Volksschule findet sich der Ausschuß in llebereinstnn- mung mit den größten Autoritäten. Erlauben Sie, da» ich auf einige hinweise. Ich könnte mich beziehen

auf die Gesetzgebung vieler deutscher und außerdeutscher Staaten und zwar auf die Gesetzgebung sehr liberaler Regierungen. Ich erwähne hier nur in» Vorbeigehen der Schulgesetzge- bung Preußens, Württembergs, BaiernS; ich könnte mich sogar auf Baden selbst berufen — mit Ausnahme der letzten Zeit, wo es eben für nnö in Oesterreich zum Muster genommen wurde, — daß selbst Baden vor weni gen Jahren noch klar ausgesprochen hat, „die Schule soll nicht getrennt werden von der Kirche

'. Ich könnte mich auf'wissenschaftliche Autoritäten berufen, welche die Tren nung der Schule von der Kirche als etwas Widersinniges, Unnatürliches und Verwerfliches hingestellt haben; ich könnte mich auf einen Vorgang berufen, meine Herren, der vor unseren Augen eben statthat, auf den Schulstreit» wie er im ungarischen Landtage geführt wird. ES ist Ihnen aus den Blättern bekannt, daß dort die Frage, ob die Schule von der Kirche abgelöst werden soll, gerade von den Protestanten insbesondere verneint wird. Sie wollen die Verbindung der Schule

Standpunkt ist; ich muß die That sache konstatiren, daß fast in allen liberalsten Gesetzge bungen und zwar nicht bloß katholischer, sondern auch protestantischer Länder daS Prinzip der Konsessionalität der Volksschule aufrecht erhalten ist, und daß es sogar in den meisten weit über die Volksschule hinaus auch auf Mittelschulen übertragen wird.' Nun geht Ritter v. HaSner über auf die Besprechung, ob die Zulassung von Männern anderer Konfession, z.V. an einer katholischen Schule, einen Nachtheil erzeuge

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 22.05.1894
Umfang: 6
MtMtt M Mm M AN ülid NstMMg. S^r. 115 Erledigungen. i Lehrstellen-Ausschreibung Nr. 147 An folgenden systemmäßigen Schulen kommen mit I. November d. I. Lehrer- und Lehrerinnenstellen mit und ohne Kirchendienst zur Besetzung. ». Lehrerstellen III. Gehaltsklasse mit Kirchendiensten: 1. in Breitenbach, iklassige Schule 40l> fl. Gehalt, Wohnung, 31K fl. für beide Kirchendienste, Ortsschul rath Breitenbach; 2. in Brück, Iklassige Schule 400 fl. Gehalt, Woh nung und Holz, 83 fl. für beide

Kirchendienste, Orts schulrath Brück; 3. in Ebbs, 2klassige Schule 400 fl. Gehalt, 10 fl. als Leiter, Wohnung und Holz, 437 fl. für beide Kirchendienste, Ortsschulrath Ebbs; 4. in Häring, Sklassige Schule 400 fl. Gehalt, 10 fl. als Leiter, Wohnung und Holz, 181 fl. für beide Kirchendienste, Ortsschulrath Häring; s. in Landl, I klassige Schule 400 fl. Gehalt, Woh- nunu und Holz, 19S fl. für beide Kirchendienste, Orts schulrath Thiersee; ,6. in Oberlangkampsen, ,klassige Schule 400 fl. Gehalt, Wohnung, 1S2

fl. für beide Kirchendienste, Ortsschulrath Langkampfen; 7. in Unterlangkampsen, iklassige Schule 4vo fl Gehalt, Wohnung und Holz. 2S8 fl. für beide Kirchen dienste, Ortsschulrath Langkampfen; 3. in Münster, 2klassige Schule 400 fl. Gehalt, 10 fl. als Leiter, Wohnung und Holz, I0S fl. als Organist, Ortsschulrath Münster; g. in Niederau, illassige Schule 400 fl. Gehalt, Wohnung und Holz, 89 fl. für beide Kirchendienste, Ortsschulrath Wildfchönau; 10. in Niederndorf, iklassige Schule 400 fl. Ge halt, Wohnung

, 233 fl. für beide Kirchendienste, Orts schulrath Niederndorf; 11. in Schefsau, illassige Schule 400 fl. Gehalt, Wohnung und Holz, 31 fl. als Organist, Ortsschul rath Schefsau; 12. in Schwoich, 2klaffige Schule 400 fl. Gehalt, Wohnung und Holz, 10 fl. als Leiter, 296 fl. für beide Kirche, dienste, Ortsschulrath Schwoich; 13. in Vorderthiersee, iklassige Schule 400 fl. Ge halt, Wohnung und Holz, 147 fl. für beide Kirchen dienste, Ortsschulrath Thiersee; '14. in Völdöpp, 2klassige Schule 400

fl. Gehalt, 10 fl. als Leiter, Wohnung und Holz, I9S fl. für' Küchendienste, Ortsschulrath Kramsach; IS. in Walchsee, Iklassige Schule 400 fl. Gehalt, Wohnung und 'Holz, 21 o fl. für beide Kirchendienste, OrtSschnlrath Walchsee; K. Lehrerstellen, III. Gehaltsklasse: li in Bocking, iklassige Schule 400 fl. Gehalt, Wohnung und Holz, OrtSschulrath SSll; 2. in Harland, iklassige Schule 400 fl., Wohnung und Holz, Ortsschulrath Rettenschöß; i .3. in Hygna, Iklassige Schule 400 fl. Gehalt, Wohnung und Holz

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 23.02.1867
Umfang: 8
Schulausseher erhalten, um die drohende Verwälschung zu hindern. Man erzählt, daß sechs Jahre hindurch die Freiexemplare deutscher Schulbücher für jene Gemeinden unterschlagen wurden. Diese Reste deutscher Gemeinden sind arm; sie können sür die Schule nicht viel thun — möchte man sich nicht „drau- m Deutschland' ihrer erbarmen? Es gilt hier der «ache Deutschlands so gut wie einst SchleSwig-Hol- velleicht findet sich in den Kassen der ehemaligen schleSwlg.holsteinifchcn Vereine noch ein Rest unvcr- drauchtcn

zu wollen: / In Nr. 12 Ihres Blattes brachten <sie eine Korre spondenz aus Wälschtirol unter dem /Zeichen XX, welche unter Anderm die deutsche Schule von Pnltt bespricht. Und nachdem der Herr Korrespon dent von dem Schicksale des UntcrlchrjrS aus Enne- berg, der voriges Jahr der deutschen Schule von Paln vorstand, gehandelt, setzt er wörtliq hinzu: „Daß später es zwar gelang, einen als im kehrfach sehr be wandert geschilderten Priester, der früzer in Branzoll Kooperator war, für die Kurazie in HÄlu vom hiesigen Konsistorium

zu erhalten, von welchen später aber die Bauern über Befragen erklärten, kaß er nur mit Unlust dcn Unterricht in deutscher Sprache ertheile, die er. da cr selbst einen iialicniscjcn Namen trage, vermuthlich auch nicht vollkommen ,in seiner Gewalt habe.' ! An diese Korrespondenz knüpft m Nr. 24 Ihres Blattes ein zweiter Korrespondent an, ! von der Etfch, der ebenfalls von der deutschen Schule von Palu spricht und folgenden Passus enthält: „Und nun steht der deutschen Schule ein Priester italienischer

sich dieses nicht gegen die Logik; und wenn dieser Herr sich die Mühe geben wollte, nach Palu zu kom men, so würde ihm dcr Unterfertigte schriftlich und mündlich beweisen können, daß er die deutsche Sprache wenigstens in dcm Grade in seiner Macht habe, daß cr der deutschen Schule von Palu vorschriftsmäßig gewachsen ist. Wenn der Herr Korrespondent „von dcr Etsch' in Nr. 7 des erwähnten Blattes die Frage stellt, warum über das Gedeihen der deutschen Schule in Palu nicht ähnliche befriedigende Nachrichten verlauten

, wie dies hinsichtlich der deutschen Schule in Lusana der Fall war, so möchte der Unterzeichnete diesen Herrn fragen, ob vielleicht irgend ein Paragraph eines Gesetzes exi- stire, der verpflichtete, über das Gcdcihcn einer Schule in einer Zeitung Bericht zu erstatten? UcbrigcnS sollte nur der Wunsch, dcn der Hr. Korresvondent an die h. Schulbehörde stellt, in Erfüllung gehen, sollte Jemand sich die Mühe geben, nach Palu zu kommen, uni an Ort und Stelle die Schule zu besichtigen, so würde cr finden, daß das Gedeihen

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Seite 5 von 8
Datum: 01.07.1878
Umfang: 8
sie doch die gewichtigen Zeugen der Anklage. Endlich hat Graf Schassgotsche selbst vor dem Untersuchungs richter erklärt, daß der Regierungsvertreter den Sinn seiner Worte richtig erfaßt, und daß nnr der Schluß, den er gezogen, ein irriger sei; ob Letzteres aber der Fall ist oder nicht, kann einzig und allein Gegenstand Ihrer Entscheidung sein.' Bei Ausführung des zweiten BeweiSsatzeö erörterte der StaatSanwalt die Rede deS Angeklagten: „Die neue Schule ist eiue Schöpfung der Freimaurer, nicht mehr und nicht weniger

, als verabscheuungSwürdig, gottlos und verdammt. So lauten die ersten incriminirten Worte deS Redners. Es drängt sich nnn die Frage auf: „Welche neue Schule ist eine Schöpfung der Freimaurer?', wenn Graf Schasfgotsche nicht die österreichische Schule ge meint und besprochen haben will. Soll da angenommen werden, die Schule irgend eines Nachbarstaates, dann wäre dieser genannt worden; wollte der Redner da mit die Schule der Freimaurer treffen, dann müßte er den Wortlaut gebraucht haben: „Die Schule der Freimaurer

ist verabscheuungSwürdig, gottlos und ver dammt.' Der Redner gebrauchte aber die Worte: „Die neue Schule ist eine Schöpfung der Freimaurer.' — Und haben nicht eben wir eine neue Schule, be steht nicht bei uns auf Grund des StaatSgrundgesetzeS vom 21. December 1367, deS ReichSgesetzeS vom 25. Mai 1868 und der Verordnung vom 10. Febr. 1869 eine neue Schulgesetzgebung, eine neue Schule? Lauten nicht alle Proteste, alle Resolutionen der Oppo sition gegen die neue Schule? Gebraucht die oppo sitionelle Presse

je' einen andern Namen für unsere Schule als dik Neuschule? Redner hat daher zweifel los mit dem Wortlaute „die Neuschule' ist eine Schöpfung der Freimaurer, — unsere, die österreichische, die tirolische Schule gemeint; jede andere Deutung ist ausgeschlossen. Redner bezeichnet die nene Schnle als gottlos,, verdammt und verabscheuuugswürdig. Und eben dieser Wortlaut erscheint als Kritik unserer Schul gesetze in der päpstlichen Allocntion vom 22. Juni 1868, als die Gesetze vom 25. Mai 1868 in Giltig- keit traten

eben gegenüber unserer Schule den Stein deö An stoßes, daß die Oberaufsicht über oie Schule dem Staate zusteht, wie es in den ZZ. 1 und 2 des Ge setzes vom 25. Mai 1868 normirt ist, — gerade deßhalb klagt die Partei des Angeklagten, weil die Kirche das primäre Recht auf die Schule verlangt, und dem Staate nur das fecundäre Zugestehen will, — eben deßhalb wird Klage erhoben, weil die Stunden für deu Religionsunterricht vermindert wnrden, — daher der Aufschrei der Partei, daß der Religion Ge fahr

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Seite 6 von 8
Datum: 17.11.1868
Umfang: 8
17 des StaatSgrnnd- gesetzeö vom Dezember 1367 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger in feinen letzten zwei Alinea'S und im weiteren Verfolge dem Gesetze vom 25. Mai 1863. wo durch die grundsätzlichen Bestimmungen über daö Verhält nis! der Schule zur Kirche erlassen worden sind, durch die Landeögeschgebung die Vollziehung zu verschaffen. In mentaler Beziehung ist eS die Aufgabe desselben, die Auf sicht, d. h. die Leitung und Ueberwachung der Schule so zu regeln, daß alle berechtigten Faktoren dabei

Gesellschaft zu werden. Daö ist zugleich die Antwort auf die Frage, die einer der Herren Vorredner gestellt hat, indem er sagte: „Wir wissen gar nicht, was der moderne Staat mit unsern Kindern in der Schule machen will!' Wenn man von der Voraussetzung ausgeht, daß irgend ein Staat es einmal darauf absehen könnte, die heranwachsende Jugend zur Irreligiosität, zur Unsittlichkeit, zum Verbrechen zu er ziehen und zu bilden, dann kann man nicht mehr von einem Staate reden, dann hat man cö mit einem Phan tom

auch mitwirken solle bei der Leitung der Schule. WaS war der bisherige Einfluß des Lehrer- standeö im Schulwesen? Der Lehrer in der Volksschule hatte bisher in der Schule nur zu dienen; Schulmänner alS solche halten im Schulwesen überhaupt erst mitzureden, wenn es dem einen oder anderen Fachmanne gelungen war, zum Landesschulrath ernannt zu werden. Die Regie rungsvorlage will nnn, daß dem Lehrerstande der Zutritt in die einzelnen Kategorien der Schulräthe geöffnet werde. Dafür wird der Lehrerstand doch gewiß

nur dankbar sein können! Die Gemeinde erscheint als zweiter Faktor. Ich an erkenne auch vom Negierungs-Standpunkte Alles, was darüber gesagt worden ist, daß eigentlich die Familien und die in der Gemeinde versammelten Familien für Er ziehung und Unterricht sorgen, und daß durch die Ge meinde die Eltern das entscheidende Wort über die Schule bekommen sollen; aber eben weil das Alles richtig ist, muß man auch den Gemeinden den berechtigten Einfluß geben, und sie nicht durch irgend einen anderen Einfluß

immer zurückorängen lassen. — WaS hat bisher die Ge meinde bei der Schule zu thun gehabt? Die Kinder in die Schule zu schicken und die Schulbedürfnisse zn bezahlen; aber von einem andern Einflüsse weiß die Gesetzgebung und die Praxis in der That Nichts. In den Volksschulen gab es allerdings den sogenannten Ortöschulaufscher auS der Mitte der Gemeinde. Vielleicht sitzt ein solcher OrtS- schulauffeher in diesem hohen Hause; dieser möge Ihnen sagen, welches Minimum von Rechten mit dieser Charge

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Seite 6 von 6
Datum: 09.06.1897
Umfang: 6
MMütt M Mm M AM ünd NsMSkkg. Nr. 1S9 Erledigungen. i Lehrstellen-Ausschreibung. Nr. i8s Im Schulbezirke Brixen sind mit Beginn des Winterhalbjahre; 1897/98, d. i. in der Zeit vom 1. September bis I. November 1897 folgende Lehr stellen zu besetzen: 1. An der gemischt-einclassigen Schule 3. Gehalts classe in Afers eine Lehrerstelle mit dem Jahres», gehaalte von 400 sl. nebst dem gesetzlichen Anspruch auf freie Wohnung und freiem Holzbezug. (Ortsschul rath Afers.) 2. An der einclafsig-getrennten

Schule 3. Gehalts classe in St. Andrä a) eine Lehrerstelle mit dem Jahresgehalte von 400 fl. nebst dem gesetzlichen Anspruch auf Freiwoh- nung und freien Holzbezug. Mit dem Schuldienste ist der Organistendicnst mit einem reinen Einkommen von durchschnittlich It!4 fl. verbunden, b) eine Lehrerinstelle mit dem Jahresgehalte von 300 fl. nebst dem gesetzlichen Anspruch auf Freiwoh nung. (Ortsschulrath St. Andrä.) 3. An der gemischt-einclassigen Schule 3. Gehalts classe in Elvas eine Lehrerstelle

mit dem Jahres gehalte von 400 fl. nebst dem gesetzlichen Anspruch auf freie Wohnung oder Wohnungsentschädigung. (Orts schulrath Natz.) 4. An der gemischt-einclassigen Schule 3. Gehalts classe in Jaufenthal eine Lehrerstelle mit dem Jahresgehalte von 400 fl. nebst dem gesetzlichen An spruch auf freie Wohnung oder Wohnungsentschädigung. (Ortsschulrat h Gasteig-Jaufenthal.) Z. An der gemischt-zweiclassigen Schule 3. Gehalts classe in Lüfen eine Lehrerinstelle mit dem Jahres gehalte von 30V fl. nebst

dem gesetzlichen Ansprua) auf freie Wohnung und auf freien Holzbezug. (Orts schulrath Lüsen) K. An der gemischt-einclassigen Schule 3. Gehalts classe in Meranfen eine Lehrerstelle mit dem Jah resgehalte von 400 fl. nebst dem gesetzlichen Anspruch aus freie Wohnung und freien Holzbezug. Mit dem Schuldienste ist der Organistendienst mit einem reinen Einkommen von durchschnittlich 18 fl. verbunden. (Ortsschulrath Meraufen.) 7. An der gemischt-einclassigen Schule 3. Gehalts classe in Außerpfitfch eine Lehrerstelle

mit dem Jahresgehalte von 400 fl. nebst dem gesetzlichen An spruch auf freie Wohnung und freien Holzbezug. (Ortsschulrath Pfitfch.) 8. An der gemischt-einclassigen Schule 3. Gehalts classe in Jnnerpfitfch eine Lehrerstelle mit dem Jahresgehalte von 400 fl. nebst dem gesetzlichen An spruch aus freie Wohnung und freien Holzbczug. Mit dem Schuldienste ist der Organistendienst mit einem reinen Einkommen von durchschnittlich 70 fl. verbun den. (Ortsschulratsch Pfitfch.) s. An der gemischt-einclassigen Schule 3. Gehalts

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 12
Datum: 14.11.1868
Umfang: 12
sein, wenn er die Ausgabe einer katholischen Volksschule fordern und er reichen will. Er soll sich deßwegen auch am Religions unterrichte betheiligen und zwar etwa nicht blosi der Nach hilfe willen, die er beim Religionsunterrichte zu leisten hat, sondern auch wegen seines Einflusses auf die Schule und wegen feines Ansehens. Meine Herren, ich will mich in dieser Beziehung anf kin Zeugniß berufen, das Sie gewiß nicht als ein par teiisches betrachten werden. Der OrganisationScntwnrs der Stadt Zürich vom Jahre 1361

schreibt Folgendes vor: „Der Unterricht in der christlichen Religion darf dem Klassenlehrer nicht vorenthalten werden (da dieser Unter richt, der nicht als besonderes Fach, sondern alS Weihe jedes Tages in der Schule erscheinen soll, die Weihe deS Gesammtuntcrrichtcö sein muß).' Daraus dürfte doch ersichtlich sein, das, daö Ziel der Volksschule nur auf Grundlage deS positiven Christenthums erreicht werden kann, und daß der Lehrer, wenn nicht auch er diesem Zwecke dieut, aufhört, ein wahrer Nolksbildner

werden, muß man sich auch die Kon sequenz gefallen lassen, daß der Kirche das Recht der Aufsicht in Bezug auf Religion und Sittlichkeit uud daö Recht der Pflege des sittlich religiösen Lebens in der Schule zusteht. Wird der Kirche dieses Recht vorenthalten, so wird dadurch offenbar ein großes Unrecht begangen, und zwar ein Unrecht gegen die Schule, weil die Schule ihre höchste Aufgabe nicht mehr lösen kann, weil Mißtrauen gegen eine so eingerichtete Schule im Volke entsteht und in Folge dieses Mißtrauens

das Ansehen der Schule sinkt, ferner ein Unrecht gegen die Eltern, denn in einem solchen Falle artet der Schulzwang der Kinder in einen Gewissens zwang gegen christliche Eltern aus; — ein Unrecht gegen den Staat. Wie denn so? Mag der moderne Staat es noch so sehr für feine Pflicht halten, die Gewissensfreiheit zu schützen, so muß ihm doch au der Gewissenhaftigkeit der Staatsangehörigen noch mehr gelegen sein. Der mo derne Staat mag eö sich zur Ausgabe machen, die Frei heit des religiösen Bekenntnisses

. Wenn dieses Unrecht in Tirol noch mehr gefühlt wird als anderöwo, so ist das wohl wesentlich dem Umstände zuzuschreiben, daß unleugbar gerade der KliruS von Tirol für die Volksschule sich große Anstrengungen hat kosten lassen. Der SeelsorgSkleruS von Tirol ist der reformirenden Gesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia vorausgeeilt; denn bekanntlich erschien die allgemeine Schulordnung der Kaiserin Maria Theresia am 6. Dezember 1774. Der Weltpriestcr Karl Agsthoser, ganz begeistert für die Volks schule und einzig

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 05.06.1874
Umfang: 8
im Jnseratentheile unseres Blattes. Die Volksschule in Tirol vor hundert Jahren. (Fortsetzung.) Im Schuljahre 1768/69 machte die schule wieder einen ansehnlichen Fortschritt. Der große Schüler- zuwachS machte die Anstellung zweier neuer Lehrer, des Weltpriesters Anton Kühn und des weltlichen Johann Kegel nothwendig; die Lehrer bekamen nun auch einen ordentlichen Gehalt und fiel ihr Unterhalt den oben erwähnten Schulfreunden nicht länger zur Last. Versuchsweise führte Direktor Taugt, nachdem die einsichtige

Landesstelle mit Freude ihre Genehmigung hiezu ertheilt hatte, in einer Klasse die aganische Lehrart ein. Am 4. September 1769 fand in der Pfarrkirche die zweite öffentliche Prüfung und Preisvertheilung statt. Die JnnSbrucker Schule war nun gegründet und 'tand bereits auf festem Boden. Auch war man bereits im Lande auf diese neue Schule aufmerksam geworden. Zuerst suchte der eifrige Dekan v. Ingram zu Im st in Innsbruck um eUM Schulpriester an. Agsthofer ging selbst nach Jmst und bahnte dort die neue

Schulordnung an; sein Werk setzte der Priester Martin Wintersteller fort, der sich nach dem Ausdrucke des Chronisten indessen „schon so viel Methode in Innsbruck abgeholt hatte, als er ans das Land sür nöthig erachtete'. Aber selbst der Fürstbischof Leopold Graf von Spaurin Brixen fühlte sich nun augeregt, in seiner Stadt eine verbesserte Schule zu errichten und berief den Schulpriester Anton Kühn dorthin, an dessen Stelle in Innsbruck der Priester Michael Wesch trat. Da für Kühn und seinen gleichfalls

geistlichen Gehilfen Paul Norz kein Gehalt ausgeworfen war, so gab der Domprobst beiden Wohnung und Kost an seiner Tafel. Der Bischof besuchte selbst die Schule öfters und ließ am Schlüsse des Schuljahres 1769/70 zum ersten Male in seiner Residenz öffentliche Prüfung und Preisvertheilung abhalten. Laut des Urtheiles des Chronisten durfte zur Zeit, wo derselbe seine Chronik schrieb, die Brixner Schule immerhin zu den bessern gezählt werden, obwohl sie sich, wie er bemerkt, an die allerhöchsten Verordnungen

und die vor geschriebenen Lehrbücher nicht gar zu gewissenhaft zu halten Pflegte. , Das Schuljahr 1769/70 brachte der JnnSbrucker Schule noch einen neuen Lehrer in der Person des Schulpriesters Benedikt Winkler; der weltliche Lehrer Kegel starb und an seine Stelle trat, gleichfalls weltlichen Standes, Franz Reden. Alle Lehrer arbeiteten eifrig, aber sie lernten einsehen, daß es nicht hinreiche, die saganische Lehrmethode nur aus Schriften kennen zu lernen. Kaum war das Schul jahr anfangs September 1770

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 10
Datum: 09.03.1872
Umfang: 10
Schiedsrichtern zu übe,lass»». Bukarest» 6 März. Die Kammer hat die Post- und Telegraphen - Konvention mit Oesterreich mit 63 gegen 17 Stimmen angenommen. 6 15 0.34 6 54 7.IS 7.40 S. 8 20 8 42 8.56 S. S 7 V. 1! 6 10 6 26 6.41 7.— 7.14 7.40 8.35 » — 0.22 0 44 10 !> 10 43 It.12 I I 2!» 11 55 X A 12. 7 12 33 l.20 1 3S 1 51 2. II 2 32 2 50 3 7 3 25 Z3Z 4.20 5 4V 9.-. Gedanken über Schule. Auf die Schule, (d. h. die Volksschule) sagt man, kann die Kirche nicht verzichten, denn die Schule ist eines der wirksamsten

Einer, und zwar der katholischen Kon- SttS fession.anaehSren. Allein auch der Staat kann auf die Schule nicht verzichten; ihm muß ja daran liegen, daß soviel als möglich^ alle feine ANge? hörigen ein bestimmtes Maß von Bildung erhallen, um ein menschenwürdiges Dasein führen zu können. Also auch dem Staate muß die Schnle sehr wichtig sein — als eines der wirksamsten Mittel zur Her anbildung nützlicher Staatsbürger, die frühzeitig lernen, die Gesetze zu achten ui'd daS allgemeine Wohl befördern zu helfen. — Ebenso muß

den ein zelnen Familien, die ihre Kinder in die Schule schicken, an einer guten Schule, wo Verstand und Gemüth harmonisch ausgebildet werden, sehr viel liegen; — wie vermöchten sie sonst die Berechtigung des Schulzwanges einzusehen, wenn die Schule ihre natürliche Aufgabe nicht erfüllt? — Wir sagen dies deßhalb. um daS so nölhiae Zusammenwir ken aller Jener, die ein Interesse an der Schule haben müssen, in Kürze anschaulich zu machen. Die ! Kirche allein ist nicht im Stande, ohne die Mit- wiikung des Staates

eine Schule, die allseitig ent spricht. herzustellen; dies zeigt z. B. der Zustand der Volksschulen in Oesterreich, bevor der Staat helfend eingriff. Ebenso wenig läßt sich von den einzelnen Familien, denen oft auch der gnte Wille und die Einsicht mangelt, die Bildung guter Schulen in weiterem Umkreise erwarten. Aber auch der Staat, dem allerdings die meisten Mittel zu Gebote stehen, braucht die Beihilfe der Kirche, damit der Zweck der Schule voll und ganz erreicht weide. Weil eben die Schule nicht blos

ab hängt. wie sie einst ihren Platz in der menschlichen Gesellschaft ausfüllen wird. soliolas, sock vitns cZisoimus' — wir lernen für das Leben, nicht für die Schule — sagten schon die Allen. Möchten doch Alle, die zur Schaffung einer guten Schule berufen sind, sich stets den ganzen und wahren Zweck der Schule vor Augen halten! Die Kinder in der Schule sind nicht da, um beliebige Experi mente mit ihnen zu machen — sie haben vielmehr ein Recht darauf, daß ihnen die Schule daS leiste, was sie in Wahrheit

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 25.10.1890
Umfang: 12
» Antragsteller ungefähr Folgendes: Die öffentliche Erklärung der Bischöfe zu Wien am 13. März d. I. hat alle, welche von der Ueberzeugung durchdrungen sind, dass die consessionelle Schule eine gesetzliche Basis haben solle, i»it aufrichtiger Freude erfüllt. Denn durch die bischöfliche Erklärung wurde klargestellt, worin das Wesen der consessionellen Schule bestehe, n»d die Meinung widerlegt, dass die consessio nelle Schule schon vorhanden sei. Wenn der Geist liche in die Schule geht und dort Unterricht

in der Religion hält, so fei dies der consessionellen Schule nicht genug gethan. Die Erklärung der Bischöfe zeigt ferner, dass eS nicht ungerechtfertigt und unnöthig für das tirolische Volk fei, dass unsere Schule auf den Grund der consessionellen Schule gestellt werde. End lich wird der Beweis geliefert, dass durch die Her stellung ver consessionellen Schule das Bildungsniveau auf keine Weise herabgedrückt werde; wenn auch con- fessionell umgeformt, so bleiben doch alle Gegenstände

des H 3 des ReichsvolkSschulgesetzeS zum Unterricht vollkommen frei und werden nicht im mindesten be schränkt. Der tirolische Landtag hat von jeher zur consessionellen Schule gehalten, schon im Jahre 1863 einen Gesetzentwurf zum Beschluss erhoben, wonach die Schulaufsicht in confessioneller Beziehung so viel als möglich nach diesem Sinne zu regeln gewesen wäre. Dieser Gesetzentwurf erhielt jedoch nicht die a. h. Sanction. Viele Beschlüsse wurden in den folgenden Jahren gefasst, welche zeigen, dass der Landtag im mer bei seiner Ueberzeugung

blieb, eS müsse die Volks schule in eine consessionelle umgeformt werden. Selbst das Statut bezüglich der Lehrerpensionen beweist, dass der Landtag immer dieser Ueberzeugung angehört hat. Red ner kann aus eigener, 20jähriger Erfahrung bestätigen, dass in Bezug auf die katholische Schule das Land Tirol nie gewankt habe, eS entspreche dem Verhalten des Landtages vollkommen, wenn der Antrag geneh migt würde. Redner bittet, da« hohe HauS wolle diesen Antrag genehmigen und die ZustimmnngSerklä- rnng

beschließen. Hierauf ergreift Don Bazanella im Namen der italienischen Antragsteller das Wort: Der Antrag sei eine einfache, feierliche Zustimmung zur Erklärung der Bischöfe; als Katholik, als Vertreter einer katholi schen Bevölkerung, um dem Wunsche derselben Aus druck zu verleihen, sei er damit einverstanden. Die Grund lage, welche durch die genannte Erklärung gegeben werde, sei: eS müsse durchgeführt werden, dass die katholischen Kinder die Schule besuchen können, ohne mit denen anderer Confefsionen

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 10
Datum: 05.11.1867
Umfang: 10
über das Verhältniß der Schule zur Kirche nach dem Grund satze der Emancipation der ersteren von der letzteren festgestellt werden. Berichterstatter vr. Figuly verliest den Bericht, welchem der Gesetzentwurf beigeschlossen ist. Präsident eröffnet die Generaldebatte. Eingeschrie ben sind: gegen den AuSschußantrag: Jäger, Degara, für denselben: Klun, Herrmann, Dienstl, Schneider. Abg. vr. Jäger kann dem ersten Theile des Ge setzes, welcher daS Princip der Emancipation der Schule von der Kirche enthält

, seine Zustimmung nicht aeben. Aber auch aus dem Grunde nicht, well diese Bestimmungen nach den Forderungen unseres concre- ten Lebens nicht durchführbar sind. Er könne dem Staate nicht die ausschließliche Leitung der Schule vindiciren, weil der Staat kein Erzieher sei, er sei aber auch auf dem Gebiete der Wissenschaft kein Pro ducent, aber auch keine Autorität. Redner sucht dieS an einzelnen Beispielen zu zeigen. Der Staat könne kein neues philosophisches System schaffen, er könne aber auch nicht entscheiden

. Wollte man dieses Princip nicht anerkennen, so könnte man dem Staate auch daS Recht vindiciren, dem CommiS vorzuschreiben, welche Kenntnisse er haben müsse, um bei einem Principale ein Unterkom men zu finden. In dem verflossenen Jahrzehent seien Mehr als 6000 Hofdecrete über Schulwesen erlassen worden, oder 620 jährlich, oder 2 täglich. Und diese Thätigkeit habe keinen anderen Zweck gehabt, als einen leeren Formalismus zu schassen, von dem man -jetzt sagt, er sei unbrauchbar. Auf die Schule hätten

vor allem auch jene ein Recht, welche ein Condominium besitzen, daS sind die Eltern, die Kirche und in letzter Linie die Gemeinde. Das Kind gehöre vor allem den Eltern, aber auch der Kirche (Widerspruch linkS), und diese haben in erster Reihe das Verfügungsrecht. Eltern und Kirche müßten daher ein Recht haben mitzusprechen bei der Gestaltung der Schule und daraus gehe klar hervor, daß die Schule keine confessionSlose sein könne. Man werde auf den 8 2 verweisen, welcher normirt, daß Religionsunterricht ertheilt werden müsse

. Darauf er wiedere er, man begehe dadurch, daß man den Re ligionsunterricht zum Fache macht, den Fehler die Schule zur bloßen UnterrichtSanstalt zu stempeln und vergesse, daß die Volksschule in erster Linie Erziehungs anstalt sein müsse, daß Moment der Erziehung sei aber in der Volksschule das wichtigere. Redner zieht daraus den Schluß, daß die Schule religiös sittlich unter Leitung der Kirche eingerichtet werden müsse und daher die Trennung der Schule von der Kirche nicht durchgeführt werden dürfe

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 24.07.1869
Umfang: 8
Nachricht des „Tiroler VolkS- blatt -S', der Herr Bezirksschulinspektor Prof. Durig habe Hei -seiner r»eulich:U Inspektionsreise.die Mädchen- schule in Silz ..beinahe leer' gefunden, erfahren wir von dem betretenden Herrn Inspektor selbst, daß er in der genannten Schule 15 Mädchen vorfand, und daß er sich diese geringe Frequenz dadurch erklärte, daß die Inspektion an einem Ferialtag gehalten werden mußt- und die» nicht mehr rechtzeitig allgemein bekannt gegeben werden konnte. * Junsbruök» 23. Juli

und aus gedehnter»! Bezirken wegen dcS schlechten Wetterö zwei bis drei Monate, also beinahe den vierten Theil des Schul jahres dauern kann, bleiben die betreffenden Klassen ent weder ohne Unterricht, oder sie müssen sich mit Supplen- ten begnügen. waS gewiß nicht zum Nutzen der Schule gereicht. Aus diese Weise leiden die Hauptschulen, ohne dav den Landschulen dadurch Heil widerfährt.' (Warum spricht der Herr Korrespondent immer nur von den Hauptschulen? Leidet die Universität oder die Mittelschule

ich mich an einer Lehranstalt, habe aber außer der PcüfungSzeit noch nie einen geistlich:» Inspektor in der Schule gesehen. Auch andern Lehrern an andern Orten ist ähnliches passirt. Es ist meiner Ansicht nach besser einmal im Jahre die Schulen zu besuchen, als in 3 Jahren keinmal.) „Wie kann cr zur Hebung der Schule auf den so noth wendigen Einfluß der Gemeinde rechnen, da dieselbe schon im Vorhinein gegen ihn eingenommen ist, weil er eben als NegierungSorgan das bei der ganzen Landbevölkerung höchst mißliebige

Inspektor? DaS wa/, wahr sein.) „Hätte man nur die Aussicht, welche weder dem Staate noch den G-me »den einen Heller kostete. der Kirche be lassen. und die nicht unbcdciitciidkN Summen, welche die Laiide.'schulrätbe und Bezirltiiispektorrn dem?lcrar kosten, unter die armen Landlehrer, welche LV—LO sl. Besoldung haben, vertheilt, s? wäre der Schule wenigstens in (ZtwaS geholten worden.' (Haben vielleicht die frühern Inspektoren die 3 fl. welche sie fiir den Besuch einer jeden Schule bekamen, den armen

UnterrichtZminister bei der? Auf stellung der neuen Schulinspcktoren in Tirol getroffen hat. — DaS Papier ist halt wie überall, so auch auf der» grünen Tische geduldig. Wer aber dort sitzt, sollte doch die verschiedenen Verhältnisse der Länder kennen und die Folgen berechnen. Wahrlich! wollte die Kirche auf dem. Standpunkte. auf welchen sie vom Staate veriviesen wurde, stehen und von der Schule ferne bleiben, so könnte man der Schule in Tirol schon die Sterbeglocke läuten. Aber dies wild nicht geschehen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 27.08.1861
Umfang: 8
ein tüchtiger Schulmann eine Lanze gebrochen für das gegenwärtige Unterrichtssystem an Gymnasien und anderen Mittelschulen und dasselbe gegen die Angriffe des Herrn Reichsraths-Abgeordneten Cupr wacker vertheidigt. Es wird vielleicht eine andere wichtige, die Schule betreffende Frage im Neichsrathe besprochen werden, nämlich die Trennnng der Schule von der Kirche, wozu die bekannte Petition des Wiener Gemeinderathes an den Reichsrath, welche dieselbe bevorwortet, Veranlassung geben könnte. Soll nnn

die Schule unter der Aufsicht der Kirche belassen wer den, oder nicht ? Es sei hier vorzugsweise von der Volks schule die Nede. Es ist klar, daß der Zweck der Volks schule nicht blos Unterricht, sondern auch Erziehung, christliche Erziehung der Jugend sein soll. Denn wenn christlicher Sinn und christliche Sitte in der Mensch heit sich verbreiten sollen, so müssen sie in der Jugend, in der Schule uuverwüstbar angepflanzt werden; von spätern Bemühungen darf man wenig mehr erwarten. Nun muß aber gewiß

der Kirche am meisten an der Verbreitung christlichen Sinnes und christlicher Sitte gelegen sein; daher sie die natürlichste Wächterin über die Schule, die Lehrer und Schüler ist. Das wahre Verhältniß zwischen Kirche und Schule ist das treuer Eheleute; sie denken nicht an Trennung, von einander. So wie bei einer getrennten Ehe die Kinder unschuldig leide» müssen, indem sie entweder des Vaters oder der Mutter, oder Beider entbehren müssen, so würde es bei den Schulkindern der Fall sein, wenn die Schule

, zumal die Volksschule, von der Kirche getrennt würde. Wie bei einer getrennten Ehe die Kinder dem Vater oder der Mutter fremd werdeu, so würde bei einer Trennnng der Schule v.ön der Kirche die so heran gebildete Menschheit entweder der Kirche, oder der Schule entfremdet. Deswegen waren auch dieSchnien von /eher kirchliche Anstalten und standen unter kirch licher Aufsicht. Nachdem die Schulen des römischen Reiches den Stürmen der Völkerwanderung erlegen waren, verdankt die ganze neue Knltnr, folglich

anch das Schulwesen seinen Ursprung und seine erste Pflege der Kirche; die Geistlichen waren Jahrhunderte lang die fast ausschließlichen Träger aller höher?, Bildung, die einzigen Lehrer in den Elementarkenntnissen sowohl als in den Wissenschaften. So war es bis zur Er findung der Buchdruckerkunst, welche begreiflich im Schulwesen Epoche machte ; dazu kam noch die ge waltige Bewegung der Geister durch die Reformation, welche in der Schule eine ihrer Hauptstützen suchte. Den protestantischen Schulen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 30.12.1874
Umfang: 6
. Die Volksschule in Tirol. (Siebe Tirolcr Bote Nr. 2öä.) Vor 100 Iahren, fährt der Verfasser fort, als Maria Theresia das große Werk der Schulreform in'S Leben rief, habe das Land Tirol durch seine bereitwillige Mitwirkung eine sehr ehrenvolle Stel lung eingenommen. Zwar hallten auch damals die nämlichen Redensarten, wie heute, von der Eutchrist- lichung der Schule, der Entsitilichiiiig der Kinrer u>'d den unerschwinglichen Lasten durch die Berge und Thäler, aber sie waren nicht im Stande, den guten Willen

in den Kreisen des Klerus der heil samen Reform widerstrebenden niederzuhalten und die Gemeinten auf guten Wegen zu bewahren. Aber heute sind so viele feindliche Kräfte dagegen tbätig, daß nicht bloS das Fortschreiten gehemmt, sondern selbst Erhaltung vev in Frazs gestellt ist. Die Schule Tirols befindet sich in der äußersten Bedrangniß. Wober soll sie die Hilfe erwarten? frägt der Verfasser. Von den Gemeinden, vom Lande oder vom Reich? Daß die einzelnem Gemeinden die Noth nicht heben können, ist klar. Ilmen

fehlt die Macht, den Ab gang von Landesgesetzen irgendwie gut zu machen; sie können im günstigsten Falle die ökonomischen Er fordernisse der Schule decke». Aber für eine Erhöhung des Schulanfu'indes in dem Maße, wie er den ge wachsenen Aufgaben der verjüngten Volksschule cut spricht, fehlt es den Gemeinden nur zu oft an der nöihigkn Einsicht und Bereitwilligkeit, zumeist aber an ausreichenden Mittel». Zwar wäre eS weit ge fehlt, den Gemeinden allen Sinn für die Wohl thaten einer verbesfeiten Schule

, die mehr Sinn für den Stall als die Familienstube, mehr Interesse an den Rindern als an den Kindern haben ? Von den einzelnen Gemeinden wird also die Ret tung der Schule nicht kommen; vielleicht aber von der großen Gesammtgemeinde, dem Lande selbst? Aber das Land wird ja heute noch von jenem Land tag vertrete», dessen Majorität eben,.dieses stand angerichtet hat und. gegen den.Npthjchlsi.dfr Schule taub bleibt. Seit Jahren' steht'^ie BplA- schule Tirols wie ein armes krankes Kind vor b'fn Thoren

des Landtags und rust um Hilfe; aber die Väler im Saale scheinen gegen die Schule rauhe Stiefväter zu sein und stoßen sie mit gefühlloser Härte zurück. Wer kaun sich darüber wundern!? Seit Iahren sind die Reichßgesetze in diesem Land- tagssaale wirkungslos verhallt und haben kein an» dereS Echo geweckt, als Tadel und Hohn. Wo die klarsten ReichSgesetze keine Achtung finden, da bleibst! auch die natürlichsten Forderungen der Gerechtigkeit und Billigkeit unberücksichtigt. Es ist auch keine Hoffnung

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 12
Datum: 11.05.1878
Umfang: 12
8V3 rühme» könnte, am meisten zur Auflösung und Spreu- aung der Partei der „Patrioten', für die er angeb lich kämpfte, beigetragen zu haben viel niehr als alle Prcußenseuchler' in der bayerischen Kammer und Presse. Ein anderer ähnlicher Held ist der Herr Jos LukaS, altbaier. Pfarrer, Mitglied der baier. »weiten Kammer, früher königl. baier. Militärcaplan. Sein LieblingSsteckenPserd und zugleich fixe Idee ist: Die Schule ist Ursache an allem Unheil der Men schen! Schon znr Zeit

, die er ebenfalls auf dem Strich zu haben scheint, unter dem Titel: „Die Presse, ein Mittel znr Versimpelnng deS Volkes.' Im Hinblick ans gewiße „VolkSblätter' kann man ih ii hierin unbedingt Recht geben. — seitdem er Pfarrer geworden, scheint seine Abneigung gegen die Schule in stetem Wachsen begriffen zu sein. Er scheint jetzt uoch mehr die Ueberzeugung gewonnen zu habe», daß die Analphabetiker, wenn auch nicht die sittlich sten, doch in mancher Beziehung die brauchbarsten und lenksamsten Mitglieder

der Gemeinde seien. Er verfaßte somit in jüngster Zeit eine neue, verstärkte VernichtuugS-Schrift gegen die unglückselige schule, welcher er die pikante Ueberschrift gab: „Der Schul meister von Sadowa.' Um den Geist dieses aus gezeichneten Werkes, welches hoffentlich der Schule vollends den GaranS machen wird, zn kennzeichnen, wollen wir einige.Capitelanfschriften mit des Verfassers eigenen Worten hersetzen: „Durch die Schule werden die Stände zerstört' (weil da manchmal ein adeliger Knabe, o Grans! neben

Bürger- und Bauernsöhnen zu sitzen kommt. — „Die Schule degenerirt den Adel.' (Viel Wissen macht Kopfweh, sagt sckou ein alter Spruch.) — „Die Schule uivellirt das Bürgerthum.' — „Die Schule verdirbt die Bauern.' — „Die Schule schwächt die Körperkraft des Voltes.' (Das hat man bei den deutschen, geschulten Soldaten in den letzten Kriegen gegen Frankreich u s. w. klärlich gesehen!) ^— „Die Schule verwischt die Originalität der Geister.'- — „Die Schule reducirt auch die Kräfte des Geistes

.' — „Die Schule ruinirt die deutsche Industrie. „Die Schule erzeugt das Proletariat. — „Die Schule entseelt die Gemeinde. — „In der Schule verdnnstct der Patriotismus.' — „Der Schulzwang propagirt deu KnechtSsinn,' und sofort. Wenn man nuu mit Schauder» diese furchtbaren Folgen der Schulbildung, wie sie nuS hier ein baier. Pfarrer vorführt, ernstlich erwägt, so können speciell wir Tiroler von Glück reden, daß doch noch in unserm Ländchen da und dort Volkselemente verbreitet sind, die der Gifthauch

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 13.01.1886
Umfang: 8
katholischen Geistlichen eingeladen seien, die Kinder zu erziehen, in welchen auch die Laien Eintritt haben; der Clerus aber möchte diesen Dom zu einem kleinen Kapellcrl erniedrigen nnd den Kölner Thurm darauf bauen, damit durch den Einfluss der Geistlichkeit der der Laien erdrückt werde. Der Katechet könne nach Belieben die reli .iösen Uebungen mit den Kindern in der Schule oder in der Kirche vornehmen, er kann die Religion so vortragen, wie es ihm die Kirche be- fiehlt, zudem sitze

der Pfarrer im Schulrathe und die Bücher werden sogar vom Bischöfe cenfuriert, was alles doch nicht den Charakter der Confessions- losigkeit trage. Redner meint, dass nicht so fast über die Schule als solche, sondern mehr über deren Kosten geklagt werde, in welcher Hinsicht allerdings eine Aenderung nothwendig sei; das berühre aber nicht die Basis des Schulgesetzes. Dr. Falk wendet sich dann gegen den Ausspruch, dass katholisch und ultra montan synonim sei und verwahrt sich dagegen, dass man das Heiligste

mit einer politischen Ansicht ver menge und den Streit selbst in die Schule hin ein trage. Abg. Dr. Graf betont, dass die Neuschule seit ihrem Bestände eigenthümliche Wandlungen durchge macht habe. Zuerst habe man immer gesagt, Oeste» reich habe eine große Errungenschaft gemacht durch die Einführung der confessionslosen Schule, seit eini gen Jahren spreche man aber von der interconsessio- nellen Schule, und heute haben Redner der Linken widersprochen, dass die «chule interconfessionell sei, sie sei conscssionell

. Wenn man die Schule und deren Wandlungen sehe, so nehme es sich wirklich so aus, als ob die heutige Schule das wäre, was jene von ehemals war. Redner aber hält daran fest, dass die hentige Schule confessionslos ist, wofür die citierte Entscheidung des obersten Gerichtshofes spreche. Die Majorität wolle eine consessionelle Schule, die nicht bloß den Schein einer solchen habe, die es in Wirk lichkeit ist. Redner bedauert schließlich die Ausfüh rungen des Herrn R<ctors, weil sie geeignet seien, das bisherige

freundschaftliche Verhältnis des Landes zur Universität sehr ernst zu gefährden. — Abgeord neter Stadler erklärt, dass cr und Herr Lorenz seit der ersten Schuldebatte von Seite ihrer Wähler mit gebundener Marschroute, stets für eine katholische Schule einzutreten, im Landtage sitzen. Abg. Euchta schließt sich mit Freuden dem Antrage der Majorität an. Weil dieser seinen und den Principien seiner Wähler ent spreche. Er erinnert an Andreas Hofer, Haspinger ?c., die nur eine katholische Schule erzeugen konnte

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