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Der Arbeiter
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Seite 7 von 10
Datum: 14.06.1933
Umfang: 10
des Kammergebäudes wurden zur Kenntnis genommen. KR. Oehm referierte über die Hilfsmaßnahmen für die durch die deutsche Ausreise sperre geschädigten Angestellten der Fremdenindustrie Nach seinem Referat wurden folgende zwei Ent schließungen angenommen: „Die Bundesregierung hat 8 Millionen Schilling für die Besitzer des Hotel- und Gastgewerbes, um den Entfall des Reingewinnes aus den: Fremdenverkehr in der kommen den Saison auszugleichen, gespendet. Die Bundesregierung kümmert sich aber nicht im minde stem darum

, was mit jenen Arbeitern und A n g e st e l!- t e n geschieht, die infolge der deutschen Grenzsperre ihren Saisonverdienst verlieren. Es find dies hauptsächlich die Be diensteten im Hotel- und Gastgewerbe, ferner die Kraftfahrer und Friseure. Alle diese Branchen sind speziell auf Saisonverdienste angewiesen und werden ebenfalls von den Auswirkungen der schlechten Saison, da sie ihre vereinbarten Dienstplätze nicht antreten können, wirt schaftlich schwer betroffen. Für sie muß ebenfalls Vorsorge getroffen

werden und ist der Bund und die Landesregierung verpflichtet, Mittel zur Unterstützung bereitzustellen. Alle jene Hotel-, Gast- und Kaffeehausangestellten, Kraftfahrer und Friseure, die bereits für die Saison Arbeitsgelegenheit zugesichert erhielten und diese infolge der deutschen Grenzsperre verloren haben, sind aus öffentlichen Mitteln schadlos zu halten. Insbesondere erwartet die Kammer, daß die Beschränkun gen, die den Arbeitslosen des Gastgewerbes beim Bezüge der Arbeitslosenunterstützung in den Saisonmonaten

, Mittel für die entfallene Arbeitsgelegen heit der Hotel- und Gastgewerbeangestellten, Kraftfahrer und Friseure, sowie aller jener Arbeiter und Angestellten, die durch die Grenzsperre geschädigt sind, bereitzustellen." Die zweite Entschließung lautet: „Die Vollversammlung beschließt, den Kammervorstand zu beauftragen, unverzüglich ein Ansuchen an die Landesre gierung zu stellen, damit diese strenge Weisungen erläßt, in welcher: alle Unternehmer und Dienstgeber, einerlei, ob im Gewerbe

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